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Gesamtbierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen Mai 2022 S

reduzieren. Für besonders effektiv hält die WHO einen Mindeststückpreis (minimum unit price, MUP), bei dem ein Niveau festgelegt wird, unter dem eine bestimmte Menge Alkohol nicht verkauft werden darf. Da diese Maßnahme an den Alkoholgehalt eines Getränks gekoppelt ist, wird der Preis für höherprozentige Spirituosen immer höher liegen als bei alkoholärmeren Getränken wie Bier. Laut WHO handelt es sich damit um den wirksamsten Ansatz gegen billige, hochprozentige Getränke, die am stärksten mit größeren Alkoholschäden in Verbindung gebracht würden. Der Bericht enthält erstmals eine weltweite Übersicht der Mindestpreispolitik für Alkohol sowie eine Zusammenfassung der neuesten Erkenntnisse über deren Auswirkungen. Danach gibt es weltweit derzeit in 14 Ländern eine Mindestpreispolitik, davon elf in der Europäischen Region der WHO, zu der insgesamt 53 Länder zählen, darunter neben der EU auch weite Teile Osteuropas und Zentralasiens. Die Regelungen in den elf Staaten der WHO-Euro beziehen sich meistens auf hochprozentige Spirituosen - Deutschland zählt nicht zu diesen Ländern, aus der EU nur Irland und die Slowakei. Mit Blick auf Alkoholsteuern stellt der WHO-Bericht fest, dass Deutschland den Steuersatz für Bier, Wein, Spirituosen und andere alkoholische Getränke regelmäßig justiert und an Inflation und Lohnerhöhungen anpasst [Anm.: Wo immer sie diese Erkenntnis herhat, denn uns ist von einer derartigen regelmäßigen Anpassung nichts bekannt.] - anders als etwa die deutschen Nachbarstaaten Dänemark, Polen, Schweiz und Niederlande (Seite 3 des Berichts). Der Bericht verweist auf verschiedene Untersuchungen, nach denen eine Erhöhung der Alkoholpreise zu einem Rückgang des Alkoholkonsums und der dadurch bedingten Schäden führt. Allerdings räumen die Verfasser des Berichts ein, dass Mindestpreise auch zu einem Anstieg des nicht erfassten Alkoholkonsums führen könnten. Dies lasse sich jedoch durch gezielte Maßnahmen verhindern. Welche das sein sollen, wird nicht weiter ausgeführt. Den Bericht (in englischer Sprache) können interessierte Mitgliedsbetriebe in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de; Sammelbestellung). Beilage: Sammelbestellung am 20. Juni 2022 mit der „Osloer Erklärung“ einen ersten gemeinsamen Aufruf veröffentlicht und politische Maßnahmen zur Eindämmung von Alkoholschäden gefordert. Zu den insgesamt sieben konkreten politischen Empfehlungen der Erklärung gehören folgende Forderungen: - nationale und internationale Maßnahmen, die sich an den Empfehlungen der WHO orientieren und sich auf Preis, Verfügbarkeit und Werbung konzentrieren („best-buys“) - eine EU-Regelung für die verpflichtende Angabe von Inhaltsstoffen, Nährwerten und Warnhinweisen auf alkoholhaltigen Getränken - eine Besteuerung von alkoholischen Produkten entsprechend ihres Alkoholgehalts - nationale Beschränkungen und Verbote des Marketings für alkoholhaltige Produkte, insbesondere zum Schutz junger Menschen, Kinder und anderer gefährdeter Gruppen - Maßnahmen der nationalen Regierungen und der

EU zum Schutz der Gesundheitspolitik vor der Einmischung der Alkoholindustrie Die Forderungen der NGOs sind auch vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Konsultation der WHO Euro zur Beschleunigung des Europäischen Aktionsplans zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums zu sehen. Eine politische Einigung zu diesen Plänen wird für die Sitzung des WHO-Regionalkomitees für Europa im September 2022 angestrebt – innerhalb der Bundesregierung läuft zu diesen Vorschlägen derzeit die ressortübergreifende Abstimmung. Der Deutsche Brauer-Bund steht dazu sowohl mit dem Bundesernährungsministerium als auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt. Wir werden weiter berichten.

Alkoholpolitik Erklärung europäischer Gesundheitsorganisationen zur Eindämmung von Alkoholschäden

Unter der Federführung der in Brüssel einflussreichen „European Alcohol Policy Alliance“ (Eurocare) haben mehrere internationale Gesundheitsorganisationen

Bayerischer Brauerbund e.V.

Frau Sylvia Junghans Telefax: 089 – 28 66 04 99 E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de

vom 01.01.2013 20.07.2006

Sammelbestellung Teil 1

Bitte übersenden Sie uns von den angebotenen Unterlagen/Materialien:

Protokoll der Versammlung und Rechenschaftsbericht

Mitteilungen I Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zum 9-Euro-Ticket

Mitteilungen IV Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

FAQ Energiepreispauschale (EPP) des BMF

Mitteilungen IV Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Broschüre DBB „Transparenz für unser Bier - Die Initiative der Brauer für eine KalorienKennzeichnung“ und „Guidance Document“ (Auszug)

Mitteilungen V Nr. 5/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Name, Unterschrift Anschrift/Stempel des Mitglieds (Bitte achten Sie auf die Leserlichkeit Ihrer Angaben.)

Bayerischer Brauerbund e.V.

Frau Sylvia Junghans Telefax: 089 – 28 66 04 99 E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de

vom 01.01.2013 20.07.2006

Sammelbestellung Teil 2

Bitte übersenden Sie uns von den angebotenen Unterlagen/Materialien:

Entwurf „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“

Mitteilungen VII Nr. 1/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

vbw-Broschüre Alkohol im Betrieb

Mitteilungen VIII Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Pressemitteilung der BZgA und des Drogenbeauftragten und Infoblatt

Mitteilungen Politik und ÖA Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Bericht "Kein Platz für billigen Alkohol: Der potenzielle Wert von Mindestpreisen zum Schutz von Menschenleben" (WHO Euro)

Mitteilungen Politik und ÖA Nr. 6/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Name, Unterschrift Anschrift/Stempel des Mitglieds (Bitte achten Sie auf die Leserlichkeit Ihrer Angaben.)

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