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1Ursachen und Abhilfe.................................................................................................................... 185

292-003 Das Scheibenmähwerk ist eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine zum Anbauen an einen vom Hersteller zugelassenen / freigegebenen Traktor / Zugmaschine, die dazu geeignet und vorgesehen ist, auf Feldern während der Fahrt Futterpflanzen zu mähen. Mit Futterpflanzen sind Halmgüter wie Gras, Luzerne, Gerste und Roggen gemeint. Das Scheibenmähwerk schneidet mit einem Schneidaggregat stehende oder wenig geneigte Futterpflanzen vom Feld ab. Die Futterpflanzen werden mit oder ohne Förderaggregat hinter dem Scheibenmähwerk für die weitere Bearbeitung abgelegt. Beim Fahren auf öffentlichen Straßen kann das Scheibenmähwerk, abhängig von den Bestimmungen der geltenden Straßenverkehrsordnung, an einen vom Hersteller zugelassenen / freigegebenen Traktor / Zugmaschine vorne angebaut und mitgeführt oder hinten angebaut und mitgeführt werden. Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die mit dem Umgang der Maschine vertraut sind und über die funktionsbedingten Gefährdungen im Umgang mit der Maschine unterwiesen sind. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört unter anderem die Einhaltung der Angaben in der Betriebsanleitung sowie der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind durch Benutzer und Eigentümer einzuhalten. Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als „nicht bestimmungsgemäß“; für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, sondern ausschließlich der Benutzer. Im Einzelnen können Sie bei CLAAS entsprechende Hinweise zu der bestimmungsgemäßen Verwendung für Sonderfälle anfordern.

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2.1.4 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung

Die Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ein vom Hersteller der Maschine nicht vorgesehener Einsatz und stellt damit eine Fehlanwendung im Sinne der Maschinenrichtlinie dar. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, sondern ausschließlich der Benutzer. Derartige Fehlanwendungen des CLAAS Scheibenmähwerks sind:

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