Kinder-Stadtzeitung "Rein ins Rathaus" 2023, Willkommens-Nummer

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Jetzt bist du da – in der Stadt in der Kinder das Sagen haben!!!

Bevor du dich in der Stadt umsiehst, solltest du deine Füße direkt zum Arbeitsamt steuern, da

du einen Job brauchst. Zur Auswahl gibt es viele interessante Jobs.

Supercool ist, dass man in der Kinderstadt auch als Journalist/in arbeiten kann – bei der Zeitung,

der News-Redaktion, im Radio, bei der Presseagentur oder fürs Stadt-TV.

Das verdiente Geld kannst du im Shop ausgeben in dem du Süßes, Armbänder, und Co. kaufst oder dich im Gasthaus satt isst. Außerdem kannst du dein Geld in der Bank anlegen.

Was natürlich in der Kinderstadt nicht fehlen darf: Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister samt Stadtregierung. Täglich wird gewählt – natürlich auch (nur wenn du willst) mit dir als Kandidatin oder Kandidaten.

Mehr wollen wir euch nicht verraten, aber nicht im bösen Sinne, einfach nur damit ihr selber die tolle Kinderstadt erleben könnt.

Sara und Melisa Kapucu Kinderstadt-Kinder vor Jahren

WIENXTRA STADTZEITUNG – DIE RATHAUSKINDERZEITUNG NUMMER #0/21.- 25. AUGUST 2023 # #KINDER WIENXTRA.AT
Willkommen, welcome, dobro došli, hoşgeldiniz, salam, shalom
Für den Inhalt: Agentur Müllers Freunde GmbH, Grundlegende Blattrichtung: Partizipation, Medien- und Kulturpädagogik.
@wienxtra @wienxtra.at @wienxtra_kinderaktiv
Entstanden im Projekt: Rein ins Rathaus!, in Kooperation mit: WIENXTRA Ferienspiel. Für den Inhalt: Kijuku.at

Nur mit diesem wichtigen Papier kommst du zum Lohn, der dir zusteht!

Mit Murmeln wählen

Jeden Tag kannst du in der Kinderstadt deine Regierung wählen. Zum Abstimmen bekommst du bei der Wahl eine Murmel (Kugel) in die Hand. In der geheimen Wahlkabine wirfst du diese in jene Röhre auf dem das Foto der Spitzenkandidatin oder des Spitzenkandidaten der Partei klebt, die du am besten findest. Wer die meisten Murmeln in der Röhre hat, wird Bürgermeisterin/Bürgermeister.

2 DIE RATHAUSKINDERZEITUNG
PLAN VOM ARKADENHOF

Hier kriegen alle ihren Pass und sind gleichberechtigte Bürger:innen - egal welche Staatsbürger:innenschaft sie haben!

PLAN DER VOLKSHALLE

DIE RATHAUSKINDERZEITUNG 3

DIE VERFASSUNG DER KINDERSTADT

§ I In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Die Herrschaft geht vom Volk aus.

§ II Jeden Tag findet eine Wahl statt. Die Amtszeit des Stadtrats endet mit der Verkündung der nächsten Stadtregierung.

§ III Alle BürgerInnen dürfen wählen. Die Wahl ist allgemein, geheim, frei, gleich und unmittelbar.

§ IV Der gewählte Stadtrat beschließt gemeinsam mit den Abgeordneten der Bereiche der Kinderstadt die Gesetze. Abgeordnete sind VertreterInnen ihrer Bereiche. Jeder Bereich kann pro Tag eine Abgeordnete/ einen Abgeordneten entsenden.

§ V Das Startgeld für neue BürgerInnen beträgt 3 Holli-Cent.

§ VI EhrenbürgerIn wird man, wenn man 3x arbeitet und 2x studiert.

§ VII Alle BürgerInnen der Kinderstadt sind gleich, egal ob jung oder alt, klein, groß, dick, dünn, Mädchen oder Junge. Alle müssen einander helfen, respektieren und aufeinander achten. Alle dürfen ihre Meinung sagen und durch tägliche Wahlen das Geschehen in der Stadt beeinflussen.

§ VIII BürgerInnen können Gesetzesvorschläge einbringen. Das nennt man Volksbegehren. Damit ein Gesetzesvorschlag im Kinderstadtparlament (Stadtregierung und Abgeordnete) behandelt wird, braucht es mindestens 30 Unterschriften von den BürgerInnen. Ein Volksbegehren kann im Rathaus angemeldet werden und liegt dann ebendort zum Unterschreiben auf.

§ IX Wenn man 5 Mal studiert, erhält man

einen Doktortitel. Dieser wird beim Rathaus verliehen. Wenn man DoktorIn ist, bekommt man bei weiteren Studien 1 HoCe mehr. Das wird von der Ausbildungsstätte am Stipendiumszettel vermerkt. Bei dem Finanzamt muss man aber auch seine Doktorauszeichnung vorweisen.

Der Doktortitel bleibt für immer gültig. Es können weitere Doktortitel erworben werden. Für jeden Titel muss man 5 Mal studieren.

§ X Regelungen, die in einzelnen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit notwendig sind, kann die Stadtregierung in Absprache mit dem jeweiligen Bereich selbst festlegen, in so genannten „Verordnungen“.

§ XI Am Montag dürfen die EhrenbürgerInnen des Vorjahres als PolitikerInnen kandidieren. Ab Dienstag dürfen nur noch EhrenbürgerInnen des aktuellen Jahres kandidieren.

§ XII Wenn ein Volksbegehren den Bürgerinnen und Bürgern der Kinderstadt als so wichtig erscheint, dass mindestens 50 Unterschriften dafür gesammelt wurden, gibt es eine Volksabstimmung dazu. Auch das Kinderstadt-Parlament (Stadtregierung und Abgeordnete) kann eine Volksabstimmung beschließen.

§ XIII Die BürgerInnen der Kinderstadt können einen Lehrgang absolvieren. Dieser besteht aus drei Teilen, die man in verschiedenen Bereichen bearbeitet. Im Pass wird für drei Studien gestempelt. Wenn man den Lehrgang abgeschlossen hat, bekommt man ein Diplom beim Rathaus und es wird hinten am Pass extra vermerkt. Wenn man dann in einem der Bereiche, in dem man den Lehrgang gemacht hat, arbeitet, bekommt man 1 HoCe mehr Lohn.

4 DIE RATHAUSKINDERZEITUNG

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