An Dinkel und Vechte
5. Dezember 2018
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Neuenhaus · Lage · Esche · Osterwald · Georgsdorf · Veldhausen ●
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Christian Hüser. Foto: privat
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Christian Hüser in Neuenhaus NEUENHAUS ■Auch
dieses Jahr präsentiert der Samtgemeindejugendring Neuenhaus wieder ein weihnachtliches Kinderlieder-Konzert mit Christian Hüser, dieses Mal am Dienstag, 11.Dezember, 16 Uhr in der Aula des Lise-Meitner-Gymnasiums in Neuenhaus.Bei diesem Konzert – rund um sein Album „Schneeballschlacht“ und die Themen Winter und Weihnachten kommt schnell die richtige Weihnachtsstimmung bei den Besuchern auf, denn Christian Hüser weiß, wie man den Funken auf das junge Publikum überspringen lässt und die Kids mit einbezieht. Christian Hüser ist seit vielen Jahren weit über die Grenzen des Emslandes hinaus bekannt für Kindermusik und Kinderlieder. In seinen Konzerten und Mitmachprogrammen lädt er zum Mitsingen, Tanzen aber auch zum Träumen ein. Beginn des Konzerts ist um 16 Uhr. Karten gibt es ausschließlich an der Tageskasse.
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Zum zehnten Mal findet am Freitag, 14. Dezember, 20 Uhr, das mittlerweile traditionelle vorweihnachtliche Unplugged-Konzert im Gleis1 statt. Im Jugendcafé an der Lager Straße 11 in Neuenhaus wird es chillig-gemütlich, und der Eintritt ist dieses Jahr sogar frei. Mit dabei sind dieses Mal AcousDICK und Milo. Je nach Verlauf ist auch eine Session der anwesenden Musiker möglich.
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Aufgepasst beim Feuerwerk
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Städte- und Gemeindebund bittet um Rücksichtnahme
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Gleis 1: Konzert unplugged
am Montag, 24. Dezember, vormittags den Eltern der Kinder ausgehändigt, sodass diese sie abends selbst überreichen. „Bis-
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ziehungsweise unter den Wunschbaum gelegt werden. Sie werden dann bei der letzten Lebensmittelausgabe vor Weihnachten
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nen und Bürgern „gepflückt“ werden. Die Päckchen sollen bis spätestens Freitag, 21. Dezember, im Bürgerbüro abgegeben be-
Dietrich-Borggreve-Straße 18 49828 Neuenhaus Telefon 05941 989554-0 www.kuechen-stegink.de
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Seit 2011 sorgt die Wunschbaum-Aktion für strahlende Kinderaugen. Die Wunschzettel werden in der Adventszeit an den Weihnachtsbaum gehängt (kleines Bild). Fotos: Samtgemeinde Neuenhaus
Ein weiteres Projekt in der Adventszeit wird die Aktion „Zwei kaufen – eins schenken“ sein: Dazu stehen die Mitarbeiter des Brotkorbes am Freitag, 14. Dezember, in Supermärkten in Neuenhaus und Veldhausen und bitten um Warenspenden für die Weihnachtsausgabe.
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In stilecht nachempfundener Landsknechtkleidung treten die Traditions-Bollerschützen am Montag, 31. Dezember, ab 13 Uhr auf dem Schützenfestplatz in Lage zum Silvesterböllern auf. Neben den bekannten Handböllern kommen auch Kanonen zum Einsatz. Das Startsignal wird gegen 13 Uhr aus mehreren Schaftböllern abgefeuert. Danach folgt ein dreistündiges Böllerprogramm, bei dem es naturgemäß etwas lauter zugeht. Alle Böllergeräte wurden mit viel Liebe zum Detail in Eigenleistung hergestellt und finanziert, sind staatlich geprüft und für das Böllern zugelassen.
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Böllerschießen am Silvestertag
lang hat die Aktion immer gut geklappt“, sagt Dini Evers vom reformierten Diakonischen Werk, welches Träger des Brotkorbes ist. Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp dankt dem Team für die tolle Initiative. Die Neuenhauser Wunschbaum-Aktion zeige aber auch, dass es Viele gibt, denen es nicht so gut geht wie anderen: „An diese Menschen wollen wir denken“, so Evers weiter.
Seit 2011 sorgt die Wunschbaum-Aktion der Lebensmittelausgabe des „Brotkorbes“ mit Unterstützung der Samtgemeindeverwaltung dafür, dass Mädchen und Jungen aus sozial schwachen Familien nicht leer ausgehen. Die betroffenen Familien haben Wunschzettel bekommen, wo sie für ihre Kinder anonym im Alter von bis zu 16 Jahren ein Geschenk von jeweils 15 Euro notieren können. Die ausgefüllten Wunschzettel – welche mit einer Nummer wegen der richtigen Zuordnung versehen sind werden nun an den Weihnachtsbaum gehängt und können von den Bürgerin-
…demnächst brauchen Sie uns!
gerbüro abgeben.
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21. Dezember im
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Päckchen bis zum
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Bereits zum achten Mal steht im Neuenhauser Rathaus ein „Wunschbaum“, der vielen bedürftigen Kindern aus der Samtgemeinde das Weihnachtsfest verschönern soll. Zu Weihnachten freuen sich besonders viele Kinder über schöne Geschenke – doch in vielen Familien lässt es die finanzielle Situation nicht zu, Präsente für die Kleinen zu kaufen.
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Brotkorb und Samtgemeinde verschönern bedürftigen Kindern das Weihnachtsfest
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Weihnachtswünsche werden wahr
Im Moment kommen Sie an uns vorbei…
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In diesem Jahr dürfen vom 28. bis 31. Dezember Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten – darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.
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„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Feuerwerk am Neuenhauer Mühlenkolk.
„Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvester-Erlebnis ohne Risiko“, so Bullerdiek heute in Hannover. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geldoder Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Städteund Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise: 1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. 2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. 3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. 4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und
Gut beraten. Besser beraten. Genossenschaftlich beraten.
Foto: Meppelink
aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. 5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen. 6. „Blindgänger“ nicht erneut zünden. 7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. 8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. 9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdachoder Fachwerkhäusern. 10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
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