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Editorial Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Eine brandschutztechnische Betrachtung 03 |

THEMEN DIESER AUSGABE

02 | Editorial Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Eine brandschutztechnische Betrachtung03 | 04 | Elementarabsicherung – wichtiger denn je 06 | Warn-Apps: Nützliche Helfer bei Gefahrenlagen 08 | Ist Firmenwerbung auf Mitarbeiterfahrzeugen lohnsteuerpflichtig? Finanzwissen aufbauen, kompetente Entscheidungen treffen – mit Financial Education09 | 10 | Aktuelle Lage am Versicherungsmarkt 12 | KFZ-Zulieferer: Eine Risikobranche für Haftpflichtversicherer 14 | Fachkräfte gewinnen, Mitarbeiter binden: Die arbeitgeberfinanzierte Arbeitskraft-Absicherung 15 | Kautions-Versicherung, Bürgschaften, Avale, Bürgschafts-Versicherung 16 | RISConsult: KFZ-Risk-Management seit 2009 17 | Update Cyber: Die Bedrohungslage bleibt angespannt 18 | RVM: Wir stellen uns vor 20 | Weihnachtsspenden statt Weihnachtsgeschenke 22 | Pure Leidenschaft: „In velo veritas“ – Faszination Radsport 23 | RVM: In eigener Sache

Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun!

Mahatma Gandhi

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser,

ein herausforderndes Jahr 2021 liegt hinter uns! Wir haben zukunftsweisende Wege eingeschlagen und sehen den neuen Aufgaben zuversichtlich entgegen.

Unser Arbeitsalltag ist immer noch stark durch die anhaltende Corona-Pandemie geprägt. RVM hat beharrlich seine digitalen Prozesse weiterentwickelt. Dennoch haben wir aber auch wahrgenommen, wie wichtig es ist, persönliche Kontakte aufrechtzuerhalten, auszubauen und zu pflegen.

Mit diesem Weihnachtsgruß danken wir Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen, Ihren Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2022.

Michael Friebe Erich Burth

PS: Mit unseren Spenden unterstützen wir wieder wertvolle soziale Projekte. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 20.

LADESTATIONEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE: EINE BRANDSCHUTZTECHNISCHE BETRACHTUNG

Aufgrund der zunehmenden Elektromobilität stellt sich immer häufiger die Frage: Stellen Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge ein erhöhtes Risiko dar und – wenn ja – wie kann dem begegnet werden? Welche Vorschriften sind zu beachten und welche zusätzlichen Maßnahmen sind sinnvoll?

Stellen Elektroladestationen grundsätzlich ein erhöhtes Risiko dar?

Grundsätzlich stellen Fahrzeugbrände in geschlossenen Gebäuden (Garagen) stets eine Herausforderung für die zuständigen Feuerwehren dar. Dies gilt allerdings sowohl für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge als auch für Elektrofahrzeuge. Allerdings ist die Brandlast von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor geringer als die von Elektrofahrzeugen. Statistische Erkenntnisse, ob durch Elektrofahrzeuge und Ladestationen verursachte Brände wahrscheinlicher sind als Brände bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen, liegen noch nicht vor. Insofern stellen Elektroladestationen grundsätzlich kein erhöhtes Risiko dar.

Positionierung der Elektroladestation

Der sicherste Platz für eine Elektroladestation ist außerhalb von Gebäuden in räumlicher Entfernung. Sollte die Ladestation aber im Gebäudeinneren errichtet werden, so ist zunächst die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Wichtig ist, dass sich die Ladestationen im Bereich von Ein- oder Ausfahrten befinden, sodass eine rasche Brandbekämpfung durch die Feuerwehr erfolgen kann. Bitte beachten Sie an dieser Stelle: In feuergefährdeten Betriebsstätten sind Ladestationen aufgrund der vorhandenen Gefährdungen nicht erlaubt.

Planung und Installation

Insbesondere, wenn mehrere Ladestationen errichtet werden sollen, ist zunächst durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen, ob die Leistungsreserve des vorhandenen Gebäudeanschlusses ausreicht oder ob ein neuer Anschluss verlegt werden muss. Die Installation selbst ist ausschließlich durch eine zertifizierte Fachfirma nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften auszuführen. An dieser Stelle noch ein allgemeiner Hinweis: Fest installierte Ladestationen sind mobilen Einrichtungen (via Steckdose) vorzuziehen, da sie für eine Dauerbelastung ausgelegt sind und deshalb eine höhere Betriebs- und Brandsicherheit gewährleisten.

Fazit

Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge sind nach derzeitigen Erkenntnissen unkritisch, sofern die obigen Punkte beachtet werden. Befassen Sie sich aktuell mit der Einrichtung von Ladestationen in Garagen? Wenn ja, nutzen Sie gerne unsere Expertise und kontaktieren Sie uns.

Was ist brandschutztechnisch noch zu beachten?

Die Ladeplätze müssen dauerhaft markiert werden, sodass für jeden klar erkennbar ist, dass beispielsweise keine brennbaren Materialien in deren Nähe gelagert werden dürfen. Wichtig ist auch, dass entsprechende Löschgeräte (Feuerlöscher) mit einem geeigneten Löschmedium in greifbarer Nähe sind. Durchaus kann es darüber hinaus auch Sinn machen, die Positionierung der Ladestationen im Feuerwehrplan (sofern vorhanden) einzutragen.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de

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