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1 Vorbemerkung
Leitfaden – Bautechnische Maßnahmen zur Minderung der Radonaktivitätskonzentration in denkmalgeschützten Gebäuden Seite 3 von 37
1 Vorbemerkung
Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 wurde der Schutz vor erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen in Deutschland erstmals rechtlich geregelt. Bis Ende 2020 wurden von den Bundesländern Gebiete ausgewiesen, in denen erhöhte Radonaktivitätskonzentrationen erwartet werden, die so bezeichneten Radonvorsorgegebiete. In diesen Gebieten muss an Arbeitsplätzen, die sich im Keller- oder Erdgeschoss befinden, die Radonaktivitätskonzentration bestimmt werden. Wird dabei der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft als Jahresmittelwert überschritten, sind Maßnahmen zur Senkung der Radonaktivitätskonzentration zu ergreifen. Dies gilt auch für Arbeitsplätze außerhalb der Radonvorsorgegebiete, an denen derartige Messungen freiwillig durchgeführt werden.
Die Erfahrungen, welche bei der Durchführung von Radonmessprogrammen in den vergangenen Jahrzehnten gemacht wurden, zeigen, dass erhöhte Radonaktivitätskonzentration in älteren Gebäuden deutlich häufiger vorkommen als in neueren Gebäuden. Die Reduzierung der Radonaktivitätskonzentration ist in den oft sehr komplexen Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden generell nicht trivial. Die Komplexität eines älteren denkmalgeschützten Gebäudes kann dabei die mit der Radonsanierung beauftragten Firmen vor Probleme stellen.
Aus diesen Gründen wurde der vorliegende Leitfaden für am Sanierungsprozess Beteiligte (Architekt*innen, planenden Ingenieur*innen etc.) erarbeitet. Er gibt einen Überblick über die an denkmalgeschützten Gebäuden einsetzbaren Methoden zum Radonschutz und beschreibt mögliche Konfliktpunkte zwischen Maßnahmen des Radonschutzes und anerkannten Grundsätzen denkmalgerechter Sanierungsprozesse.