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Baurecht und Planung
Wenn man in Deutschland bauen möchte, gilt zunächst das Baurecht: »Das Recht des Eigentümers, nach Belieben auf seinem Grundstück zu bauen (Baufreiheit). Dieses Recht ist im Interesse einer organischen baulichen Entwicklung der Gemeinden gesetzlich beschränkt.«85
Dazu gibt es das vom Bund geregelte Baugesetzbuch, welches die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden durch die Verpflichtung zur Aufstellung von Bauleitplänen ordnet. Die Bauleitplanung setzt sich aus einem Flächennutzungsplan und einem konkreten Bebauungsplan zusammen. Inhaltlich sollen die Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch »eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.«86
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Die Bürger werden frühzeitig über die geplante Entwicklung eines Gebietes informiert und haben die Möglichkeit, die Pläne für die Dauer eines Monats einzusehen und ihre Meinung zu äußern. Erst nach Aufnahme der Anregungen wird der Plan von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt und damit rechtsverbindlich.
Flächennutzungsplan: Stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes dar.
Bebauungsplan: Auf den Flächennutzungsplan aufbauend mit konkreten Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für Teilgebiete der Gemeinde.







B-048 Das Einnehmen von Fläche und Raum wird in dem Animationsfilm »Nekropolis« (2010) von Kerstin Gramberg als »hektisch, laut, chaotisch dargestellt. Die Großmetropole erwacht zu einem eigenständigen Organismus, der sich in einem ständigen Auf- und Abbau befindet. Ein Sinnesrausch bis hin zum Kollaps.« 87


