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eco.nova TOP 500 2025

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© VALANTIC AUSTRIA

experten.tipp

Mag. Markus Mayr ist öffentlicher Notar in Lienz in Osttirol.

R E C H T E AU F LIEGENSCHAFTEN Beim Kauf eines Grundstücks sollte unbedingt geprüft werden, ob Rechte am Grundstück eingetragen sind – oder ob eine Eintragung notwendig sein könnte. GOLD FÜR ISCHGL

GEH - UND FAHRTRECHT Der T.A.I. Werbe Grand Prix zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für touristische Werbung im deutschsprachigen Raum. In der Kategorie „Websites Destinationen“ zeichnete die Fachjury heuer Ischgl mit dem „Signum Laudis in Gold“ aus. Mit dem Relaunch von ischgl.com wurde ein umfassendes digitales Framework geschaffen, das den Anforderungen moderner Tourismuskommunikation in puncto Usability, Design und technologischer Umsetzung gerecht wird. Die prämierte Plattform zeichnet sich durch intuitive Navigation, inspirierende Inhalte und innovative Funktionen aus – maßgeschneidert für die Bedürfnisse der internationalen Zielgruppen Ischgls und des Paznauns, lobt die Jury. www.aspern-seestadt.at

Wenn der Zugang zur eigenen Immobilie nur über das Grundstück eines Nachbarn – und nicht über eine öffentliche Straße – erfolgen kann, kann dieses Recht vertraglich vereinbart werden. Durch die Grundbuchseintragung wird das Geh- und Fahrtrecht verdinglicht. Das bedeutet, dass das Recht nicht nur für eine bestimmte Person, sondern für den jeweiligen Eigentümer des berechtigten Grundstückes gilt.

© FMVÖ/MARTIN HÖRMANDINGER

WOHNUNGSGEBRAUCHSRECHT

Peter Tiefenthaler, Bereichsleiter Privatkund*innen Tiroler Sparkasse (Mi.), Erich Mayer, Präsident FinanzMarketing Verband Österreich (li.), und Robert Sobotka, Geschäftsführer Telemark Marketing

BESTE REGIONALBANK

Bereits zum 19. Mal verlieh der Finanz-Marketing Verband Österreich (FMVÖ) heuer seinen Recommender-Award, der als „Oscar“ der Finanzbranche gilt. Auf Basis einer repräsentativen Studie wurden dafür im ersten Quartal 2025 rund 8.000 Kund*innen österreichischer Banken und Versicherungen befragt. Der Award wird in sechs Kategorien an jene Finanzinstitute vergeben, die über die zufriedensten Kund*innen verfügen und daher am häufigsten weiterempfohlen werden. Bei der diesjährigen Vergabe wurde die Tiroler Sparkasse als beste Regionalbank Österreichs ausgezeichnet. Zusätzlich wurde ihr das Gütesiegel für exzellente Kundenorientierung verliehen.

Das Wohnungsgebrauchsrecht ist jenes Recht, das einer Person die Nutzung einer Wohnung ermöglicht – selbst, wenn sie nicht Eigentümer jener Immobilie ist. Es kann darüber hinaus festgehalten werden, wer die Betriebs- und Erhaltungskosten übernimmt. Das Wohnungsgebrauchsrecht kann im Grundbuch eingetragen werden und wird so dinglich. Das Wohnungsgebrauchsrecht ist in der Regel ein persönlicher Anspruch, der nicht auf andere übertragbar ist.

FRUCHTGENUSS

Der Fruchtgenuss ist das Recht, einen Gegenstand oder eine Immobilie, der oder die jemand anderem gehört, ohne Einschränkung nutzen zu dürfen. Die/der Fruchtnießer*in hat also die Möglichkeit, eine Wohnung zu bewohnen oder sie zu vermieten und alle damit verbundenen Einkünfte zu erhalten, zum Beispiel Mieteinnahmen. Damit ist auch eine Verpflichtung verbunden: Das Fruchtgenussobjekt muss auf eigene Kosten instandgehalten werden. Das Fruchtgenussrecht bei Immobilien kann auch ins Grundbuch eingetragen werden. Vor dem Kauf einer Immobilie sollte also unbedingt ein Blick ins Grundbuch geworfen werden – beispielsweise bei Ihrem Notar oder Ihrer Notarin. Damit Ihr Wohntraum auf einem sicheren Fundament steht. PR

NOTARIATSKAMMER FÜR TIROL UND VORARLBERG Maximilianstraße 3, 6020 Innsbruck ihr-notariat.at

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