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Jahren, die sich in Ausbildung befinden oder an einem Freiwilligendienst teilnehmen. Kinderkrankengeld Ab Jahresbeginn haben Eltern, die gesetzlich versichert sind, Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr für jedes Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Jahr. So sollen Einkommensausfälle zu kompensiert werden, die durch die Pflege erkrankter Kinder bis zum Alter von 12 Jahren entstehen. Arbeitszeiterfassung Arbeitgeber müssen ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch dokumentieren, sofern nicht spezielle tarifliche oder Regelungen für Kleinbetriebe bestehen. E-Rezept Ab Jahresbeginn müssen Vertragsärzte für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Patienten erhalten dieses Rezept per App, Krankenkassenkarte oder als Papierausdruck.

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- Thema Wolf blieb ungelöst für Weidetierhalter - fehlende Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung Zusätzlich dazu wurde nun noch der Wegfall der KFZSteuerbefreiung und die Abschaffung der Agrardieselrückvergütung für landwirtschaftliche Maschinen auf den Weg gebracht. Das alles sind nach Ansicht der AG Elf Oberbayern gravierende Wettbewerbsverzerrungen für die heimischen Land- und Forstwirte gegenüber den Mitbewerbern in Europa und darüber hinaus. Michael Hamburger, Bezirksvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Oberbayern äußert sich folgendermaßen: „Deshalb sind wir mit den Berufskollegen seit einigen Tagen Deutschlandweit in großer Zahl auf den Straßen. Wir unterstützen die geplante Aktionswoche von 8. bis 15. Januar vom Bauernverband und LSV, gleich zu Beginn des neuen Jahres.“

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Aktionswoche und Proteste von 8. bis 15. Januar

Der Grundfreibetrag erhöht sich für Unverheiratete von 10 908 auf 11 604 Euro und für Verheiratete von 21 816 auf 23 208 Euro. So soll das Existenzminimum für alle steuerfrei bleiben. Energiepreisbremse Die Bundesregierung setzt die Energiepreisbremse bereits ab Januar statt wie zuvor geplant im März 2024 aus. Nahezu eine Verdoppelung

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Euro pro Monat. Auch Auszubildende erhalten eine Erhöhung ihrer Mindestvergütung. Ab 2024 wird das Ausbildungsgehalt für Lehrlinge im ersten Jahr auf 649 Euro monatlich festgesetzt. Im zweiten Jahr steigt es auf 766 Euro, im dritten Jahr auf 876 Euro und erreicht im vierten Lehrjahr 909 Euro monatlich. Grundfreibetrag

Landwirte protestieren In den letzten Jahren hatten unsere Landwirtinnen und Landwirte bereits zahlreiche Tiefschläge durch die regierenden Parteien zu schultern. Die neuen Vorschläge würden nun weiter unweigerlich zu höheren Lebensmittelpreisen für alle Bürgerinnen und Bürger führen, so die AG ELF Oberbayern. Zusätzliche Belastungen wurden den Land- und Forstwirten aufgebürdet: - Pauschalierung: Bestehende steuerliche Vereinfachungen wurden und werden für kleinere Betriebe unattraktiver gemacht - Pflichtbrache von vier Prozent der Ackerflächen ab 2023 - Absenkung der Flächenprämien um 20 bis 30 Prozent - Verschärfung der Emissionsregeln - zusätzliche Belastung für die Landwirte in Roten Gebieten (Düngung von 20 Prozent unter dem Bedarf der Pflanze) - unzureichende Ausschreibungskontingente für Biogasanlagenbetreiber

der Übertragungsnetzentgelte für Stromanbieter steht ebenfalls bevor, was nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zu deutlich spürbaren Preissteigerungen für die Verbraucher führen dürfte. Heizungen bei Neubauten Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen ab Januar. So dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. In vielen Fällen dürfte das eine Wärmepumpe sein. CO2-Preis Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne. Tanken und Heizen mit Öl oder Gas dürften somit teurer werden. Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag steigt ab Jahresbeginn um etwa 360 Euro auf 6 384 Euro für beide Elternteile. Dies betrifft alle Kinder bis 18 Jahre sowie volljährige Kinder unter 25

Mehr oder weniger - der Geldbeutel dürfte bei vielen noch weniger locker sitzen.

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Einige Neuerungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2024 zu. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Bürgergeld Das Bürgergeld wird 2024 um einen Inflationsausgleich erhöht. Mit den neuen Sätzen erhalten Alleinstehende monatlich 563 Euro statt bisher 502 Euro. Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren bekommen eine Anpassung von bisher 420 Euro auf 471 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren ist ein Bürgergeld von 390 Euro vorgesehen, eine Erhöhung von 42 Euro gegenüber dem bisherigen Satz. Die jüngsten, bis sechs Jahre alt, sollen fortan 357 Euro monatlich erhalten, was eine Erhöhung um 39 Euro bedeutet. Mindestlohn Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Obergrenze für Minijobs von 520 auf 538

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