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Das ändert sich 2025 Post, Inkasso, Elektronik: Neue Regelungen und Preise für Verbraucher

2025 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher einige gesetzliche Änderungen zu. Während Briefe und Pakete teurer werden, müssen Smartphones und Tablets in Zukunft immer einen USB-C Ladeanschluss haben. Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung sollen Käufer beim Online-Shopping vor unsicheren Waren geschützt werden. Und eine zentralisierte Inkassoaufsicht soll Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen schützen. „Für Verbraucher ist es wichtig, diese Neuerungen zu kennen. Nur so können sie ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchsetzen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Änderungen bei der Post- und Paketzustellung Ab dem 1. Januar 2025 wird der Versand eines Standardbriefs bei der Deutschen Post teurer: statt 85 Cent kostet er dann 95 Cent. Auch für Postkarten steigt der Preis. Sie kostet dann ebenfalls 95 Cent.

Ein DHL-Päckchen schlägt in Zukunft mit 4,19 Euro statt bisher 3,99 Euro zu Buche. Zusätzlich dürfen Briefe länger unterwegs sein. Sie müssen 2025 erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Neue Inkassoaufsicht Ab den 1. Januar 2025 wird die Aufsicht über die Inkassounternehmen zentralisiert und beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Damit soll die Inkassoaufsicht gestärkt werden. Durch eine gebündelte Aufsicht sollen Verbraucher besser vor unseriösen Inkassounternehmen geschützt werden. In der Vergangenheit war die Aufsicht auf die Bundesländer verteilt. Dadurch ergaben sich unterschiedliche Strategien bei der Durchsetzung und der Ausstattung der Aufsichtsbehörden. USB-C Ladekabel bei Smartphones und Tablets Bereits seit dem 28. Dezember 2024 müssen Smartphones und Tablets immer ei-

nen USB-C Ladeanschluss haben. Dahinter steckt die Absicht, dass unterschiedliche Kabel- und Ladeanschlüsse beseitigt werden sollen. Durch weniger Elektroschrott soll zusätzlich die Umwelt geschont werden. Ab Frühjahr 2026 fallen auch Laptops darunter.

Neue Produktsicherheitsverordnung Seit dem 13. Dezember gilt EU-weit die neue Produktsicherheitsverordnung. Hersteller, Händler und EU-Importeure haben neue Informationspflichten. Der Hersteller muss zum Beispiel mit Postanschrift und E-Mail-Adresse angege-

ben werden. Sitzt er nicht in der EU, muss er zumindest einen Bevollmächtigen in der EU benennen, den Verbraucher kontaktieren können. Weitere Informationen zu Gesetzen, die ab dem neuen Jahr gelten, finden Interessierte unter verbraucherzentrale-bayern.de.

456 Millionen-Haushalt verabschiedet

Registrierung von Wahllokalen ab sofort möglich

Rosenheimer Kreistag billigte Haushalt für 2025

Die U18-Wahl ist die Wahl für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch nicht wählen dürfen. Als Instrument der politischen außerschulischen Jugendbildung bereitet die simulierte Abstimmung mit den flankierenden Bildungsangeboten in den Wahllokalen Kinder und Jugendliche auf die spätere Beteiligung bei Wahlen vor. Die U18-Wahlen bieten einer-

seits einen Erfahrungsraum für demokratische Prozesse, anderseits machen sie die Bedürfnisse von jungen nicht-wahlberechtigten Menschen im Sinne einer Interessenvertretung sichtbar. Die U18Wahlen und die Ergebnisveröffentlichung stehen daher im Einklang mit den gesetzlichen Aufgaben und dem Selbstverständnis des Bayerischen Jugendrings und seinen Mitgliedsorganisationen. Fortsetzung auf Seite 2

Bilanz zum Rosenheimer Christkindlmarkt 40 Jahre Rosenheimer Christkindlmarkt: ein voller Erfolg! Hohe Besucherzahlen, gutgelaunte Kunden, Gäste und Passanten sorgten für eine stets angenehme Stimmung auf dem gesamten Marktplatz. Die festliche Atmosphäre um den schönsten Christbaum weit und breit wurde von den Besuchern bewundert, die liebevolle Dekoration und Gestaltung allseits gelobt. Ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und die Highline Slackline Show von Weltrekordler Friedi Kühne und seinem Team sorgten für Leben und Abwechslung in Rosenheims guter Stube. Die abwechslungsreichen Marktstände boten eine Viel-

zahl von handgefertigten Geschenken, kulinarischen Köstlichkeiten und traditionellen Weihnachtsartikeln, die bei den Gästen auf gute Resonanz stießen und wertgeschätzt wurden. „Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Christkindlmarkt 2024 nicht nur ein Highlight für die Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Rosenheim war, sondern auch eine wunderbare Gelegenheit für die Gesellschaft, zusammenzukommen und die Vorweihnachtszeit zu genießen“ so Sophie Lanzinger, zuständiges Vorstandsmitglied im Wirtschaftlichen Verband Rosenheim, dem verantwortlichen Veranstalter.

Hunde werden zwar auch künftig nicht per Post zugestellt, für die Kundinnen und Kunden ändert sich dennoch einiges.

U18-Wahl 2025

Von Politikverdrossenheit der Jugend kann keine Rede sein, wenn man die hohe Beteiligung an der U18-Wahl im Jahr 2021 betrachtet.

„Treffpunkt der Region“

Mit großer Mehrheit hat der Rosenheimer Kreistag den Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. Die Gesamtsumme von knapp 456 Millionen Euro bedeutet eine Steigerung von mehr als 20 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt von 2024. Bei der von den Gemeinden des Landkreises zu entrichtenden Kreisumlage bleibt der Hebesatz unverändert bei 48,5 Prozent der Umlagegrundlagen. Landrat Otto Lederer sprach von einem sehr gelungenen Haushalt. Die Beibehaltung der Kreisumlage ist aus seiner Sicht ein Kompromiss. In der Sitzung wurde schon deutlich, dass einige Gemeinden Probleme haben, einen ordnungsgemäßen Haushalt aufzustellen. Sie werden nicht zusätzlich durch eine erhöhte Kreisumlage belastet. Das hat zur Folge, „dass der Landkreis komplett die Erhöhung der Bezirksumlage abfedert,“ meinte der Landrat. „Wir schöpfen aus den Rücklagen

und nehmen eine Neuverschuldung in Kauf.“ „Die Finanzprobleme der Kommunen sind nicht hausgemacht,“ sagte Lederer, „denn die Ausgaben sind zum großen Teil nicht steuerbar.“ Als Beispiel nannte er den Sozialbereich, bei dem die Aufgaben in Bundes- und Landesrecht geregelt werden. Den Kommunen wird Geld zur Verfügung gestellt, welches die Ausgaben aber nicht mehr abdeckt. „Das könne nur von Bund und Land gelöst werden,“ so Landrat Lederer. Zu den Einnahmen des Verwaltungshaushalts steuern die Gemeinden über die Kreisumlage die höchste Summe bei. Gut 194 Millionen Euro sind im Haushaltsplan vorgesehen, ein Plus von knapp 1,5 Millionen Euro gegenüber dem Landkreis-Haushalt 2024. Grundlagen für die Berechnung der Kreisumlage sind die Steuereinnahmen sowie die Höhe der Zuweisungen, die eine Gemeinde im jeweili-

gen Vorjahr erhalten hat. Zudem stellt der Freistaat Bayern unter anderem über Schlüsselund sonstige Zuweisungen gut 69 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt umfasst der Verwaltungshaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben abbildet, 393 Millionen Euro. Größter einzelner Ausgabeposten in diesem Zahlenwerk ist die Bezirksumlage in Höhe von gut 94 Millionen Euro, knapp sieben Millionen Euro mehr als noch 2024. Die Erhöhung hat zwei Gründe. Zum einen stiegen die Umlagegrundlagen an, die Basis aller Berechnungen sind. Zum anderen wurde die Bezirksumlage um 1,55 auf jetzt 23,55 Prozentpunkte erhöht. Der soziale Bereich sieht für die Sozialhilfe knapp 52 Millionen Euro und für diverse Jugendhilfeleistungen gut 52 Millionen Euro vor. Fortsetzung auf Seite 2

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