Jahrgang 63 · Nummer 29 Ausgabe Nord · 21. Juli 2018
Neueste Nachrichten aus den Städten Unterschleißheim und Garching sowie den Gemeinden Oberschleißheim, Haimhausen, Eching und Neufahrn Landkreis-Anzeiger GmbH · Einsteinstr. 4 · 85716 Unterschleißheim/Lohhof · Anzeigenannahme: Tel. (0 89) 3218 40-0 · Fax (0 89) 3171176 · 63. Jahrgang Nr. 29 · 21.07.2018 Verbreitet im nördlichen Landkreis München, im südlichen Landkreis Freising und im östlichen Landkreis Dachau · Gesamtauflage 37 150 · Erscheint wöchentlich
Belastung der Bürger deutlich reduziert
Klarheit für die Anwohner der Südlichen Ingolstädter Straße die Belastung der Grundstückseigentümer von ursprünglich 2,7 Mio. Euro auf rund 606.000 Euro reduziert. Somit sei das Ziel des Stadtrates und des Ersten Bürgermeisters, „den Rechtsrahmen im Sinne der Grundstücksbesitzer vollständig auszuschöpfen, um alle Möglichkeiten auf eine möglichst geringe finanzielle Belastung der Anlieger zu nutzen“ bestmöglich erreicht, so Erster Bürgermeister Christoph Böck. Fachjuristen durchleuchteten rechtliche Situation Ein erstes Rechtsgutachten zur Beitragsabrechnung für die Straßenbaumaßnahmen an der Südlichen Ingolstädter Straße beschäftigte sich mit der Frage, ob es sich bei dem Ausbau um eine erstmalige Herstellung im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung oder um einen Ausbau nach der Ausbaubeitragssatzung handelt. Bei der Erschließungsbeitragssatzung müssen Grundstückseigentümer 90% der erforderlichen Ausbaumaßnahmen tragen, wohingegen die Beiträge bei Anwendung der Ausbaubeitragssatzung um etwa ein Drittel geringer sind. Deshalb hatte das beauftragte Gutachten auch die Frage zu klären, ob eine mögliche Härtefallregelung bei Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne der Grundstückseigentümer zum Tragen kommen könnte. Das Gutachten, dessen Inhalt auch das Landratsamt München als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte, besagte, dass der
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Ortsstraße wesentliche Erschließungsfunktionen wie Beleuchtung, ausreichende Gehwege und Entwässerung fehlten, weshalb es sich nicht um einen Ausbau, sondern um Ersterschließungsarbeiten handeln würde. Weiterhin wurde eine im Jahr 2016 beschlossene Übergangsregelung durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes geprüft. Die Gesetzesänderung ergab die Möglichkeit, die Beiträge
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Die Straßenbaumaßnahmen an der Südlichen Ingolstädter Straße konnten in diesem Frühjahr abgeschlossen werden. Mit den beauftragten Bauarbeiten stellte sich für die Stadtverwaltung, den Stadtrat und natürlich auch für die Anwohner die Frage, in welcher Höhe die Baumaßnahmen auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden müssen. In welchem Umfang eine Beitragspflicht besteht, wird seit dem Frühjahr 2017 mit Fachjuristen intensiv geprüft. Umfassende Recherchen, ein vertiefendes zweites Rechtsgutachten sowie Änderungen im Kommunalabgabengesetz und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben nun zu einem eindeutigen Ergebnis hinsichtlich der zu erhebenden Beiträge für die Grundstückseigentümer geführt. Unter Ausnutzung aller rechtlichen Optionen wurde
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