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EXKLUSIV S
EXKLUSIVE KLETTERFÜHRUNGEN
EISENZEIT – DIE „NEUE“ ROUTE AUF DIE ZUGSPITZE - 1 TAG
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Preis/Leistung: Bergführer · Ausrüstung Anforderungen: Kletterschwierigkeit bis max. 4-, Wandhöhe von 1000 m Termine: von Juni bis September Preis: 559,-€/Person bei 2 Personen pro Bergführer Zusatzkosten: Bergbahnfahrt · Verpflegung
Preis/Leistung: Bergführer · Ausrüstung Anforderungen: Kletterschwierigkeit bis zum 3 Grad, Kondition für mind. 8 Stunden Termine: von Juni bis September Preis: 609,-€/Person bei 1 Person pro Bergführer Zusatzkosten: Bergbahnfahrt, Verpflegung
Preis/Leistung: Bergführer · Ausrüstung Anforderungen: Kletterschwierigkeit bis zum 3 Grad, Kondition für mind. 8 Stunden Termine: von Juni bis September Preis: 609,-€/Person bei 1 Person pro Bergführer Zusatzkosten: Bergbahnfahrt, Verpflegung
EHRWALDER SONNENSPITZE – GENUSS-KLETTEREI - 1 TAG
Preis/Leistung: Bergführer, Ausrüstung Anforderungen: Erfahrung mit leichten Klettertouren, Kletterschwierigkeit bis zum 2. Grad, Kondition für mind. 6-7 Stunden, 500 Höhenmeter Termine: von Juni bis September Preis: 589,-€/Person bei 2 Personen pro Bergführer Zusatzkosten: Bergbahnfahrt, Verpflegung
SÜDWESTKANTE GROSSER ILLING – PARADEGIPFEL - 1 TAG
Preis/Leistung: Bergführer, Ausrüstung Anforderungen: Erfahrung mit leichten Klettertouren, Kletterschwierigkeit bis zum 2. Grad, Kondition für mind. 6-7 Stunden, 500 Höhenmeter Termine: von Juni bis September Preis: 550,-€/Person bei 2 Personen pro Bergführer Zusatzkosten: Bergbahnfahrt, Verpflegung

BIS BALD AUF‘M BERG.
AGB DIE BERGFÜHRER Franz Perchtold e.K. Stand April 2020 © Andi Burger
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
DIE BERGFÜHRER (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde). (2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 TEILNAHMEBERECHTIGTE/ SCHLECHTWETTERREGELUNG
(1) Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige
Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird. (2) Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung
Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der
Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. (3) Wetter- oder wasserstandsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters.
In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.
§ 3 ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
(1) Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend. (2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten
Leistungsumfang zustande. (3) Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Dienste zur Verfügung. Ein darüberhinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. (2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig:
Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR mit Rechnungszugang bei Veranstaltungen / Touren im Alpenraum
Anzahlung in Höhe von 20% bei Veranstaltungen /Touren außerhalb des Alpenraums sowie bei Touren mit Schiffsbeförderung nach Aushändigung des Insolvenzversicherungsscheins nebst Reisebestätigung (Rechnung), ausgeschlossen Flugvermittlung.
In Einzelfällen maximal jedoch 500,-€. Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. (3) Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig. (4) Wird das Zahlungsmittel Kreditkarte gewählt, wird der vollständige Betrag bei Buchung eingezogen.
5 RÜCKTRITT
(1) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende
Stornogebühren in Rechnung gestellt:
VERANSTALTUNGEN/TOUREN IM ALPENRAUM:
Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungspreises. 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises. 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Veranstaltungspreises. Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.
VERANSTALTUNGEN/TOUREN AUSSERHALB DES ALPENRAUMS:
Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15% des Veranstaltungspreises. 60 bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises. 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises. Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.
VERANSTALTUNGEN/TOUREN MIT SCHIFFSBEFÖRDERUNG:
Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 35% des Veranstaltungspreises. 90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises. 60 Tage vor Reisebeginn 95% des Veranstaltungspreises. UMBUCHUNGSGEBÜHREN: Falls Touren/Kurse noch buchbar sind, können Teilnehmer statt einer Stornierung auch eine Umbuchung auf ein anderes Programm vornehmen, sofern die Tour/der Kurs in der gleichen Reisezeit durchgeführt wird. Umbuchungen bei Programmen im Alpenraum (sofern möglich): Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: € 30 Bearbeitungsgebühr Bis 3 Wochen vor Reisebeginn: € 60,- Bearbeitungsgebühr 21.–15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom stornierten Reisepreis 14.–01. Tag vor Reiseantritt 60 % vom stornieren Reisepreis Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % vom Reisepreis
§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist. (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 6, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 7. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 VERZUGSHAFTUNG
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. (2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der
Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 UNMÖGLICHKEITSHAFTUNG
(1) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Je doch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. (2) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10 SCHRIFTFORM
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders
Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden. (2) Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 11 GERICHTSSTAND/ ANWENDBARES RECHT
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters. (2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
§ 12 LEIHAUSRÜSTUNG
(1) Leihmaterial, das von DEN BERGFÜHRERN ausgeliehen wird und beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, ist auf jeden Fall an DIE BERGFÜHRER in vollem Umfang zu ersetzen. Ob dies im Rahmen einer Veranstaltung von
DIE BERGFÜHRER erfolgt oder nicht, ist unerheblich.
§ 13 GEPÄCKTRANSPORT
Die Bergführer übernehmen für durchgeführte Gepäcktransporte und deren Lagerung im Rahmen von Veranstaltungen keine
Haftung.
§ 14 FOTO-/VIDEORECHTE
(1) Fotos/Videos, die entweder von unserem Bergführer oder von anderen Teilnehmern im Rahmen unserer Kurse, Touren und
Reiseveranstaltungen gemacht werden, können per Bilderlink (z.B. Dropbox) an alle Teilnehmer zum Download verschickt werden. Weiter können Fotos/Videos für Werbezwecke im Bergschulprogramm, auf der Homepage, in Printmedien und in
Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, muss dies schriftlich dem Veranstalter (per Mail: info@die-bergfuehrer.de) mitgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie mit der
Veröffentlichung und entsprechender Verwendung einverstanden sind. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen
Fotografen.
UNSER TEAM
1. Appel Jens | Heeresbergführer 2. Berntgen Jochen | VDBS Bergwanderführer 3. Bräckle Toni | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 4. Brueckl Stephan | Heeresbergführer 5. Brunner Hannes | Bergführeranwärter 6. Corthobius Thomas | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 7. Diem Maxi | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 8. Doerfler Janosch | VDBS Bergwanderführer 9. Egger Rainer | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning 10. Flemisch Julius | VDBS-geprüfter Kletterlehrer 11. Friedl Andreas | Aspirant Polizeibergführer 12. Gebhardt Michael | Staatlich geprüfter Polizeibergführer 13. Giraud Jasmin | Organisation Bergschule 14. Gnießer Christoph | Staatlich geprüfter Schluchtenführer 15. Grom Joshua | Aspirant VDBS Bergwanderführer 16. Hammermeister Michael | VDBS Bergwanderführer 17. Herbig Hans | VDBS-geprüfter Bergwanderführer | Photograph 18. Hesslinger Tom | staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 19. Holler Thomas | staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 20. Höninger Andi | Projektmanagement | VDBS Bergwanderführer UIMLA 21. Höss Markus | Diplom-Meteorologe | staatlich geprüften Berg- und Skiführer 22. Hümmer Joseph | Heeresbergführer mit erfolgreichen Canyoninglehrgang VDBS 23. Hümmer Monika | staatlich geprüfte Schneesportlehrerin und Bergführeranwärterin 24. Javier Martin | staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 25. Kemser Niki | VDBS Bergwanderführer UIMLA 26. Kerl Bernhard | Heeresbergführer 27. Kranebitter Klaus | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning | Photograph 28. Lauber Larissa | Büroleitung und Marketing 29. Leicht Günther | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning 30. Liedschreiber Elisabeth | Kärtner Bergwanderführerin 31. Lösl Alois | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 32. Mangold Veronika | Aspirant Bergwanderführerin 33. Müller Matthias | Heeresbergführer 34. Neumaier Ruth | FÜL Klettern 35. Palm Sandra | VDBS geprüfter Kletterlehrer 36. Perchtold Franz | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning, Geschäftsführer 37. Reitberger Sabine | Bergwanderführerin 38. Rödel Thomas | Staatlich geprüfter Schluchtenführer 39. Schauer Simon | VDBS Bergwanderführer UIMLA 40. Schiller Thomas | staatlich geprüften Berg- und Skiführer 41. Schmaus Franz | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning 42. Schröter Reinhard | VDBS Bergwanderführer UIMLA 43. Sennes Dominik | VDBS Bergwanderführer 44. Simon Margit | Bergwanderführerin 45. Steinmüller Sven | Heeresbergführer 46. Strobl Marina | VDBS-geprüfte Bergwanderführerin 47. Swatosch Johanna | Aspirant VDBS Bergwanderführerin 48. Swoboda Norbert | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 49. Vatter Franz | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning 50. Wagner Franz | staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 51. Wagner Wolfgang | Aspirant Bergwanderführer 52. Waibel Wolfgang | VDBS Bergwanderführer 53. Weber Benjamin | VDBS Bergwanderführer 54. Weickert Gudrun | Staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin mit internationaler Zusatzqualifikation Canyoning 55. Wiedemann Andreas | Tiroler Bergwanderführer 56. Wiedemann Michael | Betreuung Firmenveranstaltungen 57. Wiesgigl Franz | Fachübungsleiter Hochtouren & Ski | geprüfter Tiroler Bergwanderführer 58. Wild Stephan | VDBS Bergwanderführer 59. Woitek Jörg | Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer 60. Zollner Christian | VDBS Bergwanderführer UIMLA
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IMPRESSUM
Herausgeber · DIE BERGFÜHRER · Bergschule & Outdoorveranstalter · Hauptstraße 20 · 82441 Ohlstadt · Telefon 08841-6270852 · Fax 08841-6782710 · info@die-bergfuehrer.de · www.die-bergfuehrer.de Bildnachweise & Urheberrechte © Salewa © bei den jeweiligen Fotografen · steep-paradise/Andi Burger alle Rechte vorbehalten · Gestaltung & Druck: www.werbezentrum-stiebler.de · Auflage 6.000 · Dezember 2021 Es gelten ausschließlich die auf unserer Internetseite www.die-bergführer.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für inhaltliche Fehler wird keine Haftung übernommen. Alle Angebote sind freibleibend.