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1.2 Corporate Governance und Compliance

Als weltweit tätige Unternehmensgruppe im Gesundheitswesen unterliegt HARTMANN einer Vielzahl von Regularien, die sich lokal teilweise stark unterscheiden. Die Einhaltung von ethischen und rechtlichen Verhaltensgrundsätzen ist wesentlicher Teil des Selbstverständnisses und der Unternehmenskultur. Im Code of Conduct greift HARTMANN diese Verhaltensgrundsätze auf und macht sie für alle Mitarbeitenden verbindlich.

Das Compliance-Management-System stellt die Einhaltung von Standards, Gesetzen und internen Vorgaben über Prozesse, Richtlinien, Schulungen, Kontrollen und Audits sicher. Im Rahmen des globalen Programms sind die lokalen Compliance-Verantwortlichen insbesondere für die länderspezifischen Risiken sowie die lokale Umsetzung des ComplianceProgramms verantwortlich. Die Corporate-Compliance-Abteilung übernimmt die zentrale Steuerung der Umsetzung und Weiterentwicklung des globalen Compliance-Management-Systems. Der global verantwortliche Chief Compliance Officer überwacht die Implementierung, Einhaltung und Fortentwicklung des Programms in allen Geschäftsbereichen. Zur Meldung von Compliance-Verstößen steht Mitarbeitenden und Externen ein einheitliches Meldesystem zur Verfügung, das auch die Möglichkeit zur anonymen Hinweisgebung bietet.

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Informationen zum Chancen- und Risikomanagement finden sich im Chancen- und Risikobericht des aktuellen Geschäftsberichtes.

Datenschutz

Für HARTMANN entstehen durch die Digitalisierung der Gesundheitssysteme wesentliche neue Chancen bei der Unterstützung von Kunden und der Entwicklung zusätzlicher Services. Dies geht jedoch mit einem zunehmenden Umgang mit sensiblen persönlichen, vom Gesetzgeber besonders geschützten Daten einher. Dem trägt HARTMANN durch die Präventionsaktivitäten seiner Datenschutzabteilung Rechnung. Die Datenschutzorganisation ist global organisiert. Der Konzerndatenschutzbeauftragte überwacht die Fortentwicklung und Umsetzung des Datenschutzmanagementsystems sowie dessen Berücksichtigung in den Divisionen. In den Länder- und Tochtergesellschaften sind Datenschutzkoordinatoren benannt, die als Ansprechpartner für die Fachbereiche dienen, Themen bündeln und diese entsprechend an die zuständigen und benannten Datenschutzbeauftragten oder den Konzerndatenschutzbeauftragten adressieren. Im Berichtszeitraum gab es keine bekannten Verstöße gegen die geltenden nationalen Datenschutzgesetze.

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