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Kooperation und Vernetzung Seite 62
from Pädagogische Konzeption | Caritas Integrationskindergarten & Kinderkrippe St. Paulus (Caritas Tirol)
2.8 Anmeldung/Abmeldung
Die Anmeldung für Interessierte erfolgt über die Leitung. Die Anmeldeformulare können bereits im Vorfeld über die Homepage der Caritas ausgedruckt und von den Eltern ausgefüllt werden. An einem Einschreibtermin können diese Formulare im Leitungsbüro bei einem Anmeldege- spräch abgegeben werden. An diesem Tag stehen unsere Türen offen und die Einrichtung kann besichtigt werden. Alle Fragen und notwendigen Informationen finden bei diesem Gespräch Platz. Das Anmeldegespräch ist der erste Schritt in die Einrichtung. Eine positive von Vertrauen getragene Atmosphäre bildet die Basis für die weitere Erziehungspartnerschaft.
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Kinder, die bereits unsere Kinderkrippe besuchen und aufgrund ihres Alters im Folgejahr in den Kindergarten wechseln, werden von der Leitung automatisch vorgereiht. Die Eltern können die Kindergartenanmeldung bis zu einem vereinbarten Datum direkt im Büro der Leitung abgeben und müssen nicht zum Einschreibetermin erscheinen.
Kindergarten
Die Reihung der Kindergartenkinder erfolgt nach bestimmten Aufnahmekriterien: (laut Tiroler Kinderbetreuungsgesetz)
• Alter - Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren (Besuchspflichtige Kinder) • Geschwisterkinder: Geschwisterkinder von Kindern, die bereits in der Gruppe sind Geschwisterkinder von Kindern, die bereits in der Gruppe waren • Hauptwohnsitz Innsbruck • Berufstätigkeit der Eltern • Dringlichkeit
Kinderkrippe
Die Reihung der Kinderkrippenkinder erfolgt nach bestimmten Aufnahmekriterien: • Geschwisterkinder: Geschwisterkinder von Kindern, die bereits in der Gruppe sind Geschwisterkinder von Kindern, die bereits in der Gruppe waren • Hauptwohnsitz Innsbruck • Berufstätigkeit der Eltern • Dringlichkeit
Nach Reihung der Kinder erhalten die Eltern eine schriftliche Zusage oder die Information, dass sie auf der Warteliste aufgenommen wurden. Die Bezahlung einer Kaution auf ein Konto des Trägers sichert, nach vorheriger Zusage, den Kindergarten- bzw. Krippenplatz. Die Kaution wird wieder zurücküberwiesen, wenn die Eltern den Platz nach Inanspruchnahme zeitgerecht, unter Einhaltung einer Frist, bis zum 15. des Vormonats, kündigen bzw. das Kind in die Schule kommt und ausscheidet.