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Mexiko: Abbau von Lithium

aber auch in den USA, die damals durch die massiven staatlichen Interventionen der »New Deal«-Politik geprägt wurden.

Ein gesellschaftliches Strukturprinzip

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t Aus Horkheimers Plan ist letztlich nichts geworden. Nur wenige Mitarbeiter leisteten tatsächlich einen Beitrag zu der von ihm ins Auge gefassten Theorie. Er selbst entwickelte in zu seinen Lebzeiten überwiegend unveröffentlicht gebliebenen Textfragmenten, worum es ihm in seiner Kritik an den Rackets ging. Von den Debatten in den USA ließ er sich insofern leiten, als er das Racket als Agentur zur aggressiven Durchsetzung partikularer Interessen auf Kosten der ohnmächtigen Einzelnen ebenso wie der Allgemeinheit betrachtet. Doch galt ihm der Begriff Racket weniger im Sinne konkret benennbarer, ökonomisch orientier- Der Staat als ‚Parallelogramm von ter Banden oder politischer Zusam- Kräften‘ zerfällt in rivalisierende Rackets menschlüsse in der beziehungsweise gegen die Gesellschaft, sondern als strukturierendes Prinzip der gesellschaftlichen Verhältnisse selbst. Dieses resultierte ihm zufolge aus der zunehmenden Konzentration und Zentralisierung der kapitalistischen Produktionsweise, war also mit einem Prozess verbunden, den Karl Marx als steigende organische Zusammensetzung des Kapitals bezeichnet hatte.

Diese Entwicklung, so Horkheimer, habe tiefgreifende gesellschaftliche und politische Konsequenzen: »Die Episode der freien industriellen Wirtschaft mit ihrer Dezentralisierung in die vielen Unternehmer, von denen keiner so groß war, dass er mit den anderen nicht hätte paktieren müssen, hat die Selbsterhaltung in Grenzen des Humanen verwiesen, die ihr ganz äußerlich sind«, schrieb er in dem Aufsatz »Vernunft und Selbsterhaltung«. Nun jedoch kehre die politische Form der »Herrschaft zu ihrem eigenen Wesen zurück«.

Im Liberalismus war der Kampf um die Selbsterhaltung demnach in den rechtlich vermittelten Konkurrenzverhältnissen der warenproduzierenden Gesellschaft in gewissem Maße befriedet worden. Durch die Konzentrations- und Zentralisationsprozesse des Kapitals werde diese Konkurrenz zwar nicht abgeschafft, es verändere sich jedoch die Struktur der Konkurrent*innen: Diese treten nicht mehr als unzählige Individuen auf, sondern schließen sich in Rackets zusammen. Und die haben es dank ihrer herausragenden gesellschaftlichen Stellung vermehrt gar nicht mehr nötig, die eigenen partikularen Interessen mit jenen anderer sowie mit denen der gesellschaftlichen Gesamtheit zu vermitteln. Daher, so Horkheimer, haben sie auch kein »Interesse am Funktionieren des allgemeinen Rechtssystems und an seiner unparteiischen Verwaltung« mehr: Die Rackets führen vielmehr den »Kampf gegen das Recht« wie gegen »alle Vermittlungen«, die im Liberalismus »ihr eigenes Leben gewannen«. Staat, Souveränität … t Was hat es nun mit den Vermittlungen auf sich, die laut Horkheimer von den Rackets bekämpft werden? Es handelt sich um gesellschaftliche Formen, die ohne Bezug auf die Kritik der politischen Ökonomie nicht zu begreifen sind. Zu diesen Formen zählen der Wert, der Markt, das Geld, der Vertrag und das Recht. In der bürgerlichen Gesellschaft werden sie allesamt als ‚normale‘ Strukturbedingungen begriffen. Sie vermitteln diese Form der Gesellschaft angesichts der für sie charakteristischen Trennungen in einer Gesellschaft, die sich wert- beziehungsweise warenförmig reproduziert; und die sich ihre politische Form als Staat gegenüberstellt, womit etwa die Spaltung in Privatperson und Staatsbürger*in verbunden ist. Auch der Staat und seine Institutionen herrschen also keineswegs unmittelbar. Die bürgerliche Gesellschaft bedarf vielmehr der Vermittlungsinstanzen, die sie und ihre bestimmten Formen zur Einheit bringen, die sich dann als staatliche Souveränität darstellt. Das Wesen der bürgerlichen Gesellschaft ist daher relational und damit potenziell reflexiv gefasst. Und genau dieses Wesen wird in der Racket-Gesellschaft bekämpft beziehungsweise von ihr abgelöst. Als Begriff der vermittlungslos-politischen Einheit steht das Racket im Gegensatz zur rechtlich vermittelten dialektischen Einheit der getrennten Sphären von Staat und Gesellschaft, wie sie der bürgerlichen Gesellschaft eigen ist. Daher lässt sich die Racket-Gesellschaft auch als nachbürgerliche Gesellschaft begreifen. In ihr geht der bestimmte Modus der Reflexivität verloren, welcher der bürgerlichen Gesellschaft wesentlich und insbesondere auch im Recht verankert ist: Die Gesellschaft der Rackets funktioniert allein gemäß dem Modus von Inklusion und Exklusion. So stellt das Racket einen Begriff des Politischen dar, der an die Freund-Feind-Bestimmung des nationalsozialistischen Staatsrechtlers Carl Schmitt erinnert. Das beinhaltet auch die Frage, inwiefern hier von einem Staat überhaupt noch gesprochen werden kann, der ja die politische Form der bürgerlichen Gesellschaft ist. … und Staatszerfall t Im Nationalsozialismus stellt sich diese Gestalt als »amorphe politische Form« dar, wie es der Politikwissenschaftler Gert Schäfer im Nachwort zu Franz Neumanns Analyse des Nationalsozialismus, »Behemoth«, treffend bezeichnet hat. Er meint damit eine politische Form, die sich nicht mehr als Staat im Sinne einer geregelten Ordnungsstruktur mit verteilten Kompetenzen und gar einer Teilung der Gewalten fassen lässt. Neumann selbst hat daher auch vom nationalsozialistischen Staat als einem Unstaat gesprochen. Bereits in einem Text von 1937 hatte Neumann den Prozess beschrieben, der sich vollzieht, wenn sich die Racket-Struktur im Verhältnis zur Souveränität durchsetzt und diese in letzter Konsequenz auflöst: »Der Staat wird eine Institution, in der ein Parallelogramm von Kräften wirksam ist, er wird eine Gemeinschaft, die sich organisch auf niederen Gemeinschaften aufbaut. Die Gewalt, die dieser Staat ausübt, ist keine äußere mehr, sodass die Souveränität entfällt, sie ist vielmehr die Gewalt der organisierten Gemeinschaft selbst.« Der Staat als »Parallelogramm von Kräften« zerfällt also in rivalisierende Rackets. Ganz in diesem Sinne hat auch Otto Kirchheimer in einem Beitrag »Zur Frage der Souveränität« festgestellt, dass die theoretischen Bemühungen Carl Schmitts der Möglichkeit galten, einen Begriff des Politischen zu formulieren, welcher der Herrschaft der gegeneinander konkurrierenden, einander bekriegenden Rackets entspricht. Schmitt, so Kirchheimer, zielte auf einen Begriff des Politischen ab, ohne dass ein »dauerndes Subjekt der Souveränität« überhaupt noch notwendig wäre, ohne ein Staatssubjekt also, »das darauf bedacht und in der Lage wäre, die Interessen und Wünsche der verschiedenen Gruppen und Parteien ins Gleichgewicht zu bringen. [Schmitt] ging […] dazu über, Souveränität jenen Personen oder Gruppen zuzusprechen, die unter außergewöhnlichen Umständen sich als fähig erweisen, politische Herrschaft auszuüben.«

»Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui« von Bertolt Brecht Nur unter Bezug auf die Konkurrenzverhältnisse auf dem Weltmarkt, auf dem die von den jeweiligen nationalen Ökonomien produzierten Werte im Tausch realisiert werden, ergibt daher auch die Rede von der Peripherie, an der bestimmte Staaten angesiedelt sind, einen Sinn. Allein in diesem Zusammenhang lässt sich also zugespitzt klären, »welche Form von Souveränität die Einheit annimmt, ob sie überhaupt noch eine annimmt oder in Rackets zerfällt«.1 Dies jedoch hat Horkheimer in seiner Racket-Theorie leider nicht expliziert. Vielmehr scheint er völlig von der Souveränität und der Existenz der Staaten zu abstrahieren, wenn er die Herrschaft der Rackets im globalen Maßstab denkt. Bereits 1935 schrieb er hierzu, die »herrschende Schicht« bestehe »nicht mehr aus zahllosen Subjekten, die Verträge schließen, sondern aus großen, von wenigen Personen kontrollierten Machtgruppen, die auf dem Weltmarkt miteinander konkurrieren«, und das scheinbar völlig losgelöst von den nationalen Märkten und ihren Beschränkungen.

Das Racket ist der Begriff für diese von Schmitt propagierte neue »Substanz der politischen Einheit«, die letztlich eine post-etatistische, post-souveräne Einheit ist. Wo es aber nur mehr prekäre Übereinkünfte der Rackets gibt, da herrscht der auf Dauer gestellte Ausnahmezustand im Inneren, und nach außen der permanente Kriegszustand. Die Verhältnisse, auch angesichts bloß prekärer gemeinsamer Interessen, bleiben instabil. Der Kampf der rivalisierenden Rackets darum, wer gerade die »Substanz der politischen Einheit« verkörpert, hört nicht mehr auf. Um trotz der unablässigen Racket-Kämpfe die Schaffung einer von Schmitt so genannten »in sich befriedeten Die Gesellschaft der Rackets […] organisierten politischen Einheit« zu er- funktioniert gemäß dem Modus zwingen, muss ihm zufolge eine Feindbestim- von Inklusion und Exklusion mung vorgenommen werden. Er selbst ließ keinen Zweifel daran, dass eine solche Einheit sich letztlich nur über die Bestimmung einer Feindschaft von »äußerste[m] Intensitätsgrad« erreichen lässt, und dass dieser wahre und totale Feind der Jude sei. Hier tritt die zentrale Bedeutung des Antisemitismus in der Kritik des Rackets hervor. Souveränität und Weltmarkt t In ihrer konsequenten Form ist die Kritik der Racket-Gesellschaft also am Nationalsozialismus gebildet. Zu dessen ökonomischen Voraussetzungen gehört ganz zentral der Zusammenbruch des Weltmarkts, wie Alfred Sohn-Rethel in seiner Studie »Ökonomie und Klassenstruktur des deutschen Faschismus« beschrieben hat. Dadurch wurde dem nationalsozialistischen Wahn von wirtschaftlicher Autarkie, die gegen den Weltmarkt und dessen Vermittlungsformen gerichtet war, enorm Vorschub geleistet.

Doch nicht nur mit Blick auf den Nationalsozialismus ist der Bezug auf den Weltmarkt von entscheidender Bedeutung. Auch Gewaltökonomien lassen sich letztlich nur im Verhältnis der betreffenden Gesellschaften zum Weltmarkt untersuchen. Ein Macht- und Beuteanspruch lokaler Warlords beispielsweise, der im Erheben von Schutzgeld oder ähnlicher prekärer Territorialherrschaft besteht, lässt sich nur aufrechterhalten, solange keine organisierte politische Einheit auf dem Territorium das Gewaltmonopol beansprucht und vor allem durchsetzt. Eine solche Durchsetzung aber ist umso schwerer zu erreichen, je weniger eine Gesellschaft auf dem Weltmarkt konkurrieren kann, um die lokalen Gewalt- beziehungsweise Beuteökonomien so durch Warenproduktion im Sinne einer politischen Ökonomie zu ersetzen. Grenzen des Ökonomismus t Doch so wenig der Weltmarkt per nationalen Gesetzen, Zöllen et cetera wirklich zu ‚bändigen‘ ist, so wenig lässt sich von diesen jeweiligen nationalen Bedingungen einfach abstrahieren. Und ebenso wenig lässt sich die Herausbildung von Racket-Strukturen schlicht aus der ökonomischen Tendenz ableiten, wie es Horkheimer bisweilen nahelegt. Der von ihm mit dem Racket entwickelte Begriff des Politischen lässt sich also nicht im Sinne einer bloßen Funktion des Ökonomischen begreifen. Es hängt, innerhalb eines bestimmten ökonomischen Spielraums und eingedenk des Weltmarktes, nicht zuletzt von den konkreten Umständen einer gesellschaftlichen und politischen Ordnung und ihrem Personal ab, ob die ökonomische Tendenz tatsächlich zur Aufhebung dieser Ordnung führt. So zeigt sich historisch an Deutschland und den USA, welchen Unterschied es macht, ob sich eine Gesellschaft in der Krise vollständig mit der Tendenz zur negativen Selbstaufhebung des Kapitals identifiziert, wie in Deutschland im Wahn von vermittlungsloser und daher krisenfreier Mehrwertproduktion, die durch die Vernichtung der Juden, die als Agenten der Vermittlung halluziniert wurden, vorangetrieben werden sollte. Oder ob es einen politischen Souverän gibt, der angesichts dieser Tendenz einschreitet, um die Grundlagen der Kapitalverwertung aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederherzustellen, wie die USA dies mit dem Kriegseintritt gegen Deutschland getan haben. Mit Bandenherrschaft hat Horkheimers Racket-Theorie also nur sehr bedingt und vermittelt zu tun. In diesem Sinne könnte man zugespitzt sagen: Wer von Neoliberalismus und Beuteökonomie redet, und dabei über Souveränität und Weltmarkt als zwei aufeinander bezogene Aspekte ein und desselben Verhältnisses – nämlich des Kapitals – schweigt, bekommt auch von den Rackets keinen Begriff. Anmerkung 1 So Gerhard Scheit über diesen Zusammenhang in seinem bald im ça ira-Verlag erscheinenden Buch »Mit Marx«, das sich auch dem Verhältnis von Souveränität und Weltmarkt widmet. t Thorsten Fuchshuber ist Autor des Buches »Rackets – Kritische Theorie der Bandenherrschaft« (ça ira-Verlag 2019).