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WINTERDIENST

WER BETROFFEN IST UND WAS ES ZU BEACHTEN GIBT

Offiziell beginnt bei uns der Winter Anfang November und endet Ende März, so auch die Zeit für den Winterdienst. Der ist zwar auf öffentlichen Straßen und Wegen eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahrbahnen. Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege übertragen sie per Satzung auf die Anlieger. Obwohl einzelne Regeln von Ort zu Ort variieren können, ist das Grundsätzliche oft gleich: Hauseigentümer haben Sorge zu tragen, dass der Bürgersteig vor ihrem Anwesen geräumt und gestreut ist. Tun sie das nicht und verletzt sich ein Passant bei einem Sturz, kann er von ihm Schadenersatz verlangen. Auch Geldbußen sind in einigen Kommunen bei Verletzung möglich. Was ihr dazu wissen müsst, haben wir an dieser Stelle einmal für euch zusammengetragen.

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RÄUMZEITEN

Bitter für Langschläfer: Die Wege müssen von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 oder 9 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit sein.

RÄUMRADIUS

Damit zwei Fußgänger mit Kinderwagen oder Einkaufstaschen aneinander vorbei gehen können, legen die Satzungen auch fest, auf welcher Breite die Bürgersteige zu räumen sind. Üblich sind – je nach Kommune – 1 bis 1,50 Meter. Privatwege - wie auch der Zugang zur Haustür - müssen auf einer Breite von etwa einem halben Meter schneefrei sein. Und das dauerhaft. Einmal am Tag Schneeschippen reicht also nicht.

ÜBERTRAGUNG AN MIETER

Es ist möglich im Mietvertrag dem Mieter die Pflicht zum Winterdienst zu übertragen. In dem Fall müssen Opfer von Glätteunfällen auch von ihm entschädigt werden, wenn nicht rechtzeitig geräumt wurde. Eine Privathaftpflicht lohnt sich in dem Fall. Der Eigentümer kann auch einen professionellen Räumdienst beauftragen und die Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

ERLAUBTE STREUMITTEL

Als Streugut sind Sand, Asche oder Splitt erlaubt. Salz ist in den meisten Satzungen der Kommunen verboten. Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen sind zu entfernen, sobald es getaut hat.

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