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Wechsel zu Strom anreizen

Gegenwärtig basieren verschiedenste Produktions- und Wärmeprozesse in der Industrie, aber auch im Gebäudebereich auf Erdgas. Hier gilt es die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass der Wechsel auf Strom (und die damit einhergehende Elektrifizierung der Wärmeprozesse) für Unternehmen wirtschaftlich gestaltet werden kann. Zur Erreichung der zugrundeliegenden Klimaschutzziele ist nach der vorliegenden Studie eine umfassende Elektrifizierung unterschiedlichster Prozesse notwendig. Dazu zählen insbesondere industrielle Wärmeprozesse (Power-to-heat), neue, auf Elektrifizierung beruhende Produktionsverfahren, die Wärmeversorgung von Gebäuden und Elektrifizierung von Mobilitätsanwendungen. Neben der direkten Umstellung auf Strom gehen auch weitere Dekarbonisierungstechnologien mit einem höheren Strombedarf einher.

Bis 2030 wird im Zielpfad mit einem zusätzlichen Strombedarf allein durch Power-to-Heat von 63 TWh gerechnet, was dem gesamten Strombedarf eines Landes wie der Schweiz oder der Tschechischen Republik entspricht. Aktuell ist der Wechsel von Erdgas zu Strom durch Power-to-Heat für viele Unternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar. Um auf den Weg zur Klimaneutralität zu kommen, muss für Unternehmen dieser Wechsel wirtschaftlich machbar gestaltet werden. Dazu schlägt die vorliegende Studie eine Reihe von Instrumenten vor, die in diesen Handlungsempfehlungen näher kommentiert werden. Voraussetzung für die Umstellung vieler Prozesse und Anwendungen ist, dass das Angebot erneuerbaren Stroms in entsprechendem Umfang zur Verfügung steht.

Die EEG-Umlage abschaffen und Netzentgelte kofinanzieren

Unter anderem werden Entlastungen und Umlagenbefreiungen für Power-to-Heat bzw. Elektrifizierung in der Industrie und Wärmepumpen für Gebäude vorgeschlagen. Eine Abschaffung der EEG-Umlage, was Strom für alle Anwendungen vergünstigen würde, wird ebenfalls diskutiert. Der BDI spricht sich für eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage aus, da dies sowohl, wie in der Studie dargestellt, als Instrument für sozialen Ausgleich fungiert als auch über die breite Vergünstigung von Strom die Elektrifizierung und den Wechsel zu Strom im Rahmen der Dekarbonisierung insgesamt anreizt. Insbesondere im Fall von nachhaltigen beihilferechtlichen Bedenken der in der Studie vorgeschlagenen Entlastungstatbestände für bestimmte Anwendungen, ist die pauschale Abschaffung der EEG-Umlage zwingend erforderlich. Eine solche Abschaffung hätte als

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