Europäisches Nachhaltigkeitsreporting (CSRD)

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POSITION | NACHHALTIGKEIT | BERICHTERSTATTUNG

Europäisches Nachhaltigkeitsreporting (CSRD): Drohender europäischer Alleingang Notwendige Nachbesserungen für eine internationale Anerkennung

Juni 2022 Unterstützung für den globalen Mindeststandard vom ISSB Die deutsche Industrie hat ein großes Interesse, dass Europa eine führende Stellung in der Etablierung einer qualitativ hochwertigen, für den internationalen Kapitalmarkt relevanten Nachhaltigkeitsberichterstattung einnimmt. Dafür ist eine Ausrichtung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung an globale Mindeststandards unabdingbar, die bis Ende des Jahres vom ISSB (International Sustainability Standards Board) mit Sitz in Frankfurt/Main veröffentlicht werden. Um einen europäischen Alleingang zu verhindern, sollte die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung daher zwingend auf den international abgestimmten globalen Mindeststandards (Global Baseline) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen.

CSRD muss auf den globalen Mindeststandards aufbauen Nach dem Stand der Verhandlungen zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) droht jedoch ein europäischer Alleingang in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bislang lässt sich aus der Konzeption der CSRD und den Entwürfen der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) keine Komplementarität mit dem internationalen Ansatz für globale Mindeststandards erkennen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der internationale Kapitalmarkt auf international einheitliche Standards zurückgreifen kann.

Durch europäischen Alleingang drohen doppelte Berichtspflichten Die Konzeption der CSRD droht erheblich von der „Global Baseline“ abzuweichen, zum einen durch die fehlende Kapitalmarktfokussierung, durch die abweichende Wesentlichkeitsbetrachtung und durch die drohende Trennung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit diesen Vorgaben wird die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu einer regulatorischen Pflichtübung ohne Relevanz für den globalen Kapitalmarkt mit der Folge doppelter Berichterstattung und erheblichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen. Dies gilt es zu verhindern.

BDI | Steuern und Finanzpolitik | www.bdi.eu


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