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Schwellenwerten

Anhang 1, Teil 1, Nr. 2r – Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung:

Eine Anlage oder ein IT-System, durch das eine oder mehrere Anlagen standortübergreifend gesteuert oder überwacht werden, wenn durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

§ 5 – Sektor Informationstechnik und Telekommunikation (inkl. Anlagenkategorien und Schwellenwerten)

Durch die Änderungsverordnung wird im Bereich Housing und Hosting die Stichtagsregelung zur Messung der vertraglich vereinbarten Leistung wegfallen. Dadurch wäre zukünftig in allen betroffenen Sektoren, bei jeder größeren Vertragsänderung, eine Korrektur der Schwellenwerte notwendig. Dies könnte zu umfangreichen zusätzlichen bürokratischen Aufwänden führen. Hier bedarf es eines pragmatischeren Ansatzes.

Die Änderungsverordnung unterscheidet zwischen physischen und virtuellen Instanzen, stellt jedoch nicht eindeutig klar, dass damit auch Cloud-Lösungen im Fokus der BSI-Kritisverordnung sind. Dies muss dringend präzisiert werden.

Die im Unterpunkt 2 genannten Schwellenwerte für den Bereich „Datenspeicherung und -verarbeitung“ sind aus Sicht der deutschen Industrie viel zu niedrig bemessen. Die Annahme der Gesamtzahl an physischen Servern weicht aus Sicht der deutschen Industrie wesentlich vom tatsächlichen Lagebild in Deutschland ab und würde bei Einführung eine sehr hohe Anzahl von IT-Gesellschaften (darunter auch Klein- und Kleinstunternehmen) als Kritische Infrastruktur kennzeichnen. Im Jahr 2016 gab es bereits 2,3 Millionen Rechenzentren1. Diese Zahl dürfte angesichts der zunehmenden Digitalisierung seither deutlich gestiegen sein. Legt man selbst nur die 2,3 Millionen Rechenzentren zu Grunde, sollte der Schwellenwert mindestens 14.375 betragen – wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Zudem geht die deutsche Industrie ebenfalls von einem deutlich höheren Virtualisierungsgrad aus und spricht sich entsprechend für einen höheren Schwellenwert aus.

Der BDI empfiehlt folgende Anpassungen am Entwurf der Änderungsverordnung:

Spalte A Spalte B Spalte C

Nr. Anlagenkategorie Bemessungskriterium

2. Datenspeicherung und -verarbeitung

2.2 IT-Hosting 2.2.1 Serverfarm (Hosting) Anzahl der für Nutzer betriebenen physischen Instanzen (Jahresdurchschnitt) Anzahl der für Nutzer betriebenen virtuellen Instanzen (Jahresdurchschnitt)

Spalte D Schwellenwert

14.375 10.000 zwischen 55.500 und 260.000 15.000

1 Bitkom. URL: https://www.bitkom.org/sites/default/files/file/import/Kurzstudie-RZ-Markt-Bitkom-final20-11-2017.pdf

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