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9. Februar
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Kurse
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Gastrokultur
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Ferien / Reisen
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Fahrzeuge
Seite 12
Stellen
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Immobilien
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Rätsel
Seite 21
Aus den Bezirken
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Lokales / Regionales
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Kirchl. Nachrichten
ab Seite 34
VERANSTALTUNGEN
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9. Februar
WO GEHEN SIE HIN? Der Gratiseintrag für alle Vereine und Organisationen, welche ein Veranstaltungsinserat im Anzeiger veröffentlichen.
S AM STAG 11. FEBRUAR ++ Theater «Schlafzimmergäste» Stadttheater Solothurn, LTG Solothurn
S O N NTA G 12. FEBRUAR ++ Theater «Schlafzimmergäste» Stadttheater Solothurn, LTG Solothurn
D I E N S TA G 14. FEBRUAR ++ Theater «Schlafzimmergäste» Stadttheater Solothurn, LTG Solothurn
S AM STAG 18. FEBRUAR ++ Guggeparty Turbensaal Bellach, Schwarzmeerfrösch Bellach und TV Bellach
D O N N E R S TA G 23. FEBRUAR ++ Chesslete in Biberist ++ Fasnacht in Kriegstetten
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S AM STAG 25. FEBRUAR ++ Kindermaskenball in der Turnhalle Luterbach ++ Kindermaskenball / Fasnacht in Biberist ++ Fasnacht in Aeschi ++ Fasnacht in Kriegstetten
KLICK
9. Februar
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GASTROKULTUR Fahrkostenabzug wird bei der direkten Bundessteuer ab der Steuererklärung 2016 auf 3000.– Franken beschränkt! Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 3000 Franken für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Als Folge des neuen Gesetzes zu Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Berufskostenverordnung auf den 1. Januar 2016 entsprechend angepasst.
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Änderung aufgrund FABI In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Als eine von mehreren Massnahmen zur Speisung des Bahninfrastrukturfonds wird der Abzug der berufsbedingten Fahrkosten bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen begrenzt: Künftig können unselbstständig Erwerbende notwendige Fahrkosten noch bis maximal 3000 Franken geltend machen. Zur Umsetzung dieses Entscheids hat das EFD die Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundesteuer auf den 1. Januar 2016 angepasst. Die Neuerung gilt sowohl für die Fahrkosten der privaten als auch der öffentlichen Verkehrsmittel.
Anpassung auf kantonaler Ebene Mit der Annahme von FABI können auch die kantonalen Gesetze angepasst werden. Das geänderte Steuerharmonisierungsgesetz erlaubt den Kantonen, für den Abzug der Fahrkosten einen Maximalbetrag festzusetzen. Die maximale Höhe dieses Abzugs wird von den Kantonen einzeln bestimmt. Seit 1995 Jahren in Solothurn www.steuerprofis.ch
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9. Februar
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Fachaufgaben • Protokollführung für Gemeindeversammlung, Gemeinderat und weitere Gremien • Vollzug von Beschlüssen der politischen Behörden • Führen des Stimmregisters, Organisation von Wahlen und Abstimmungen • Beratung in allen Belangen der Gemeindeverwaltung • Organisation Bestattungswesen • Öffentliche Beurkundungen gemäss EGzZGB • Verantwortung für Büromaterial und -geräte • Interner Postdienst • Anlaufstelle für die Bevölkerung Anforderungen • Höhere kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung • Gute Kenntnisse im Gemeinde-, Zivil- und Verwaltungsrecht • Berufs- und Führungserfahrung • Sicheres Auftreten und gute Umgangsformen • Stilsichere schriftliche Ausdrucksweise • Fremdsprachenkenntnisse Stellenantritt 1. Mai 2017 oder nach Vereinbarung Die Einwohnergemeinde Zuchwil bietet fortschrittliche Anstellungsbedingungen im Rahmen der geltenden Dienst- und Gehaltsordnung. Wahlbehörde ist der Gemeinderat. Auskünfte erteilt der Gemeindepräsident (Telefon 032 686 52 62; stefan.hug@zuchwil.ch) Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie mit den üblichen Unterlagen bis 3. März 2017 an: Stefan Hug, Gemeindepräsident, Hauptstrasse 65, 4528 Zuchwil Der Einwohnergemeinderat
STELLENMARKT
Führungsaufgaben • Leitung der Abteilung Gemeindeschreiberei • Verantwortung für die kaufmännischen Lernenden • Aufsicht über die Einwohnerkontrolle mit Zivilschutzstelle und Ortsquartiermeisteramt • Verantwortung für die Belange des Anzeigers (amtliches Publikationsorgan)
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BAUPUBLIKATION
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Bauherrschaft: Mato und Kata Pavlik Brunnmattstrasse 7 4500 Solothurn Michel und Corinna Schöpfer Brunnmattstrasse 5 4500 Solothurn
Bauherr: Stockwerkeigentümergemeinschaft H21 Urs Witschi und Daniel Tschirren vertreten durch Daniel Tschirren Hermesbühlstrasse 21 4500 Solothurn
Projektverfasser: Mato Pavlik Brunnmattstrasse 7 4500 Solothurn
Projektverfasser: Flury und Rudolf Architekten AG Untere Steingrubenstrasse 19 4500 Solothurn
Bauobjekt: Doppelcarport Ausnahmen: §§ 28 und 29 KBV Gebäudeabstand
Bauobjekt: Dachsanierung Rückbau Lukarnen Nord- und Süddach, Montage Gauben Fenstereinbau Südfassade
Grundstücke: GB-Nr. 3019 und 3465
Bauplatz: Hermesbühlstrasse 21
Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn
Grundstück: GB-Nr. 151
Bauplatz: Brunnmattstrasse 7
Bauherrin: Erika Wisler Buchenstrasse 41 4500 Solothurn Projektverfasserin: Erika Wisler Bauobjekt: Schlepplukarne Westseite
Einsprachefrist: 23. Februar 2017
Bauplatz: Buchenstrasse 41 Grundstück: GB-Nr. 4885 Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 9. Februar 2017 STADTBAUAMT SOLOTHURN 1208539/So
BAUPUBLIKATION Bauherr: Ruedi Fluri Mittlere Greibengasse 5 4500 Solothurn Bauobjekt: Abbruch bestehendes Wohnhaus Neubau Einfamilienhaus Bauplatz: Nelkenweg 8 Grundstück: GB-Nr. 2126 Projektverfasser: Architektur Gnehm Fluri Im Brand 1, 8637 Laupen Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 9. Februar 2017 STADTBAUAMT SOLOTHURN 1208447/So
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Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 23. Februar 2017
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BAUPUBLIKATION Bauherr: Firma An. Ba. vertreten durch Andrea Baumeler Dornacherstrasse 41 4500 Solothurn Bauobjekt: Umnutzung in einen Dienstleistungsbetrieb im Erotikbereich Bauplatz: Dornacherstrasse 41 Grundstück: GB-Nr. 1905 Projektverfasser: Firma An. Ba.,Dornacherstrasse 41 4500 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 9. Februar 2017 STADTBAUAMT SOLOTHURN 1208581/So
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BELLACH BAUPUBLIKATION Bauherr: AEK Energie AG Westbahnhofstrasse 3 Postfach, 4502 Solothurn Grundeigentümer: Stöckli André und Barbara Rehweg 2, 4512 Bellach Planverfasser: Helion Solar AG Jurastrasse 13, 4542 Luterbach Bauobjekt: Neubau Photovoltaikanlage auf Flachdach Bauplatz: Rehweg 2 GB Bellach Nr.: 310 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten. BAUVERWALTUNG BELLACH 1208588/Be
AUS SOLOTHURN & LEBERN BAUPUBLIKATION
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Bauherr und Planverfasser: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG Akquisition Mitte, Hardstrasse 43 Postfach, 4002 Basel Grundeigentümer: Zuber Tita Schmiedestrasse 1, 4512 Bellach Bauobjekt: Neumontage F200-Plakatträger Bauplatz: Gärischstrasse 1b GB Bellach Nr.: 205 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten.
Bauherr und Planverfasser: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG Akquisition Mitte, Hardstrasse 43 Postfach, 4002 Basel Grundeigentümer: Anlagestiftung Pensimo Obstgartenstrasse 19 Postfach 246, 8042 Zürich Bauobjekt: Neumontage F12-Plakatträger Bauplatz: Römerstrasse 41 GB Bellach-Nr.: 619 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten.
BAUVERWALTUNG BELLACH 1207394/Be
BAUVERWALTUNG BELLACH 1208245/Be
PAPIERSAMMLUNG Freitag, 17. Februar 2017 ab 7.00 Uhr Das Altpapier muss bis spätestens 7.00 Uhr bereitgestellt sein. Das Papier soll am gleichen Standort wie bei der Grün-, Sperrgut-, Alteisen- und Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden! Altpapier-Sammeln ist sinnvolles Recycling. In die Sammlung gehören: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in den Haushaltungen anfallen. – Papier immer bündeln – keine Tragtaschen, keine Säcke, keine Schachteln Sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht – Karton wird nicht mitgenommen – Papier kann auch in sauberen Containern (ohne Kehricht !!!) bereitgestellt werden BAUVERWALTUNG BELLACH Die Abfuhr wird durchgeführt von Firma Schneider Reisen & Transporte AG Langendorf, Tel. 032 618 11 55
NACHTABSCHALTUNG STRASSENBELEUCHTUNG Der Gemeinderat Bellach hat beschlossen, während fünf Monaten einen Versuch mit der Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung durchzuführen. Von 15. Februar bis 15. Juli 2017 wird deshalb die Strassenbeleuchtung jeweils von 1.00 bis 5.00 Uhr auf dem ganzen Gemeindegebiet ausgeschaltet. Ab dem 1. März bis am 30. April 2017 ist es möglich, mittels aufgeschaltetem Formular unter www.bellach.ch, Rubrik «News» oder schriftlich auf der Gemeindeverwaltung eine Rückmeldung abzugeben. Die Rückmeldungen werden zuhanden des Gemeinderates ausgewertet, dieser entscheidet spätestens am 4. Juli 2017, ob die Nachtabschaltung weitergeführt wird. AG Energie + Mobilität
1207717/Be
Sorgfältige Steuerberatung
Baupublikation Baugesuch Nr.: 2017-0008.000 Bauherrschaft: Barreto-Pisella Israel Schmelzistrasse 44 2540 Grenchen Barreto-Pisella Letizia Schmelzistrasse 44 2540 Grenchen Bauprojekt: Neubau EFH mit Erdwärmesondenbohrungen Bauplatz: Walter-Lüthi-Weg, Parzelle 1957 Planverfasser: Architekturbüro Josef Galli dipl. Arch. HTL Sunnenrain 4, 4513 Langendorf Planauflage: Bauverwaltung Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 23. 2. 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde
Baupublikation Bauherrschaft: Marti Urs Allmendstrasse 53, 2544 Bettlach Bauprojekt: Windfang Nord Bauplatz: Allmendstrasse 53, Parzelle 292 Planverfasser: Marti Urs Allmendstrasse 53, 2544 Bettlach Planauflage: Bauverwaltung Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 23. 2. 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde
Pachtlandvergabe Die Bürgergemeinde Bettlach verpachtet per 1. April 2017 die Grundstücke Nr. 253 (160a).
Schnittkurs an Obstbäumen
Die Bewirtschaftung der Grundstücke hat zwingend mit einer Vereinbarung als Heumatte nach den Bestimmungen des kantonalen Mehrjahresprogrammes Natur und Landschaft zu erfolgen.
Samstag, 11. Februar 2017, 13.30 Uhr Kursort: Burghofweg, Wendelin Stutz Besammlung: Parkplatz beim Gemeindehaus Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Vorstand
Bewerbungen sind bis spätestens 15. März 2017 an die Verwaltung der Bürgergemeinde Bettlach, Frau Kirsten De Micheli, Markusstrasse 3, 2544 Bettlach, zu richten. Bürgerrat Bettlach
1207860/Bet
1205552/Bet
Obst- und Gartenbauverein Bettlach
Ich berate Sie gerne und fülle Ihnen Ihre Steuererklärung aus. Auf Ihren Anruf freut sich GEORG IMOBERDORF BETTLACH Riedstrasse 12 Tel. 032 645 34 76
FLUMENTHAL Bürgergemeinde Flumenthal
Baugesuch Nr.: 2017-0009.000
Bürgergemeinde Bettlach
BETTLACH
STEUERERKLÄRUNG 2016
1208020/Bet
1208391/Bet
1177426/Be
24
9. Februar
Erneuerungswahlen 2017 Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Flumenthal hat die Termine für die Erneuerungswahlen wie folgt festgesetzt:
Gesamterneuerungswahl (Bürgerrats-, Präsidiumsund Kommissionswahl) vom 21. Mai 2017 Fristen: Montag, 3. April 2017, 17 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular bei der Bürgergemeindeschreiberin, Eliane Steiner, Rötistrasse 4, 4534 Flumenthal. Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 7. April 2017 Auflage der Wahlvorschläge Dienstag, 18. April 2017, 12 Uhr Einreichen von Wahlpropagandamaterial Stehen nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese als in stiller Wahl gewählt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. September 2017 statt. Flumenthal, im Februar 2017 Der Bürgerrat 1208443/Fl
AUS SOLOTHURN & LEBERN Einwohnergemeinde Lommiswil
Baupublikation
Sektion Langendorf
Bauherr: Jacqueline und Norbert Häberle-Spahr Römerweg 7, 4514 Lommiswil
an die Dorfbevölkerung von Langendorf für die grosse finanzielle Unterstützung anlässlich unseres Gönnereinzuges im Januar 2017.
GRENCHEN
1208018/La
Herzlichen Dank
Der Vorstand www.naturfreunde-langendorf.ch
Bauobjekt: Neugestaltung Umgebung Erstellung Carport Römerweg 7, GB-Nr. 378 Planverfasser: Martina Häberle Erlimattweg 14, 4513 Langendorf Begründete Einsprachen: vom 10. bis 24. Februar 2017 an die Bau-, Planungs- und Werkkommission Lommiswil Jeden Dienstag von 18 bis 19 Uhr öffentliche Sprechstunde auf der Gemeindekanzlei. Voranmeldung Telefon 032 641 25 22, abends. Bau-, Planungs- und Werkkommission 1208830/Lo
Einwohnergemeinde Lommiswil
Baupublikation
LOMMISWIL Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberdorf
Erneuerungswahlen 2017
LANGENDORF
Details: Siehe Hauptinserat unter Oberdorf
1208027/Lo
Einwohnergemeinde Lommiswil
Baupublikation
Baupublikation
Bauherr:
Bauherr: Grossmatt Lommiswil AG
Herr Hirt Kinell Holzmanno Längackerstrasse 14 4513 Langendorf Bauobjekt: Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung Projektverfasser: E. Vauclair SA Westerholz 5 2500 Biel Bauplatz: Birgisweg 21 GB-Nr. 835 Planauflage: Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal) Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten. 1208590/La
Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberdorf
Erneuerungswahlen 2017 Details: Siehe Hauptinserat unter Oberdorf
1208027/La
Bauobjekt Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern und Einstellhalle Grossmattstrasse 48, 50 und 52 GB-Nr. 979 Planverfasser Architekturbüro Fluri Gisler + Partner AG Luzernstrasse 28A 4553 Subingen Begründete Einsprachen: vom 10. bis 24. Februar 2017 an die Bau-, Planungs- und Werkkommission Lommiswil Jeden Dienstag von 18 bis 19 Uhr öffentliche Sprechstunde auf der Gemeindekanzlei. Voranmeldung Telefon 032 641 25 22, abends. Bau-, Planungs- und Werkkommission 1208677/Lo
Bauherr: Maria Grazia und Alessandro Gabriele Känelmoosstrasse 31 4514 Lommiswil Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Höhenweg 6A GB-Nr. 655 Planverfasser: Erwin Beck AG Architektur und Immobilien, Dägenmoosweg 11, 4554 Etziken Begründete Einsprachen: vom 10. bis 24. Februar 2017 an die Bau-, Planungs- und Werkkommission Lommiswil Jeden Dienstag von 18 bis 19 Uhr öffentliche Sprechstunde auf der Gemeindekanzlei. Voranmeldung Telefon 032 641 25 22, abends. Bau-, Planungs- und Werkkommission 1208668/Lo
OBERDORF Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberdorf Der Kirchgemeinderat der Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberdorf, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschliesst: 1. Die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat finden am 21. Mai 2017 statt. Wahlvorschläge für die Kirchgemeinderatswahlen sind bis Montag, 3. April, 17.00 Uhr bei der Kirchgemeindeschreiberin, Frau Gisela von Burg Fichtenweg 21, 4514 Lommiswil, einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 7. April 2017, bei der Kirchgemeindeschreiberin aufgelegt. 2. Die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission und für den/die Kirchgemeindepräsidenten/-präsidentin finden ebenfalls am 21. Mai 2017 statt. Die Wahlvorschläge dazu sind bis Montag, 3. April 2017, 17.00 Uhr bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 7. April 2017, bei der Kirchgemeindeschreiberin aufgelegt. Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten/ Kandidatinnen zur Verfügung, als Sitze zu vergeben sind, gelten diese in stiller Wahl als gewählt. Lommiswil, 4. Februar 2017 Kirchgemeinderat Oberdorf Kirchgemeindepräsident Robert Christen Kirchgemeindeschreiberin Gisela von Burg
1208027/Ob
SOLOTHURN & LEBERN RÜTTENEN
SELZACH
1207746/Rü
Wir haben
Betriebsferien vom 13. bis 27. Februar 2017 Garage Martin, Hauptstrasse 30 4522 Rüttenen, Tel. 032 622 05 60
Einladung zum SENIORENNACHMITTAG Mittwoch, 15. Februar 2017 14.30 Uhr im Kirchgemeindehaus «Schänzli» Haben Sie Spass am Lottospielen? Dann kommen Sie zu uns ins «Schänzli». Mit einem Einsatz von Fr. 5.– sind Sie den ganzen Nachmittag mit vielen Gewinnchancen dabei. Auf einen fröhlichen Nachmittag freut sich das Seniorenteam. Anmeldung bis Montagmittag, 13. Februar an: Doris Veronica Tel. 032 641 33 71 / 079 893 03 90 Ursula Obrecht Tel. 032 641 13 32 / 079 288 94 45
1207786/Se
LOKALES & REGIONALES
9. Februar
27
LOKALES & REGIONALES
9. Februar
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LOKALES & REGIONALES
9. Februar
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LOKALES & REGIONALES
9. Februar
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LOKALES & REGIONALES
9. Februar
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AUS DEM BUCHEGGBERG Reformierte Kirchgemeinde Lüsslingen
Kommunale Erneuerungswahlen 2017 Im Amtsblatt vom 19. 8. 2016 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen.
Montag, 22. Mai, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr: spätester Abgabetermin für Wahlpropagandamaterial bei der Kirchenschreiberin Lüsslingen, Februar 2017 Der Kirchgemeinderat 1208006/1423BU
Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Lüsslingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst folgende Wahldaten:
Montag, 27. März 2017, bis 17.00 Uhr: Wahlvorschläge für die Kirchgemeinderatswahlen sind bei der Kirchenschreiberin einzureichen. Mittwoch, 29. März, bis Freitag, 31. März 2017: Auflage der Wahlvorschläge in den Gemeindeverwaltungen Lüsslingen-Nennigkofen und Lüterkofen-Ichertswil Montag, 3. April, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist Donnerstag, 13. April 2017, 12.00 Uhr: spätester Abgabetermin für Wahlpropagandamaterial bei der Kirchenschreiberin.
Wahl Kirchgemeindepräsident/-in 2. Juli 2017 Montag, 22. Mai 2017, 17.00 Uhr: Wahlvorschläge für die Wahl des/der Kirchgemeindepräsidenten/-in sind bei der Kirchenschreiberin einzureichen. Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr: spätester Abgabetermin für Wahlpropagandamaterial bei der Kirchgemeindeschreiberin Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. September 2017 statt.
Wahl Rechnungsprüfungskommission 2. Juli 2017 Montag, 15. Mai 2017, 17.00 Uhr: Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bei der Kirchenschreiberin einzureichen. Mittwoch, 17. Mai, bis Freitag, 19. Mai 2017: Auflage der Wahlvorschläge in den Gemeindeverwaltungen Lüsslingen-Nennigkofen und Lüterkofen-Ichertswil
1200227/BU
Kirchgemeinderatswahlen 21. Mai 2017
Bürgergemeinde Lüsslingen
Kommunale Erneuerungswahlen 2017 Im Amtsblatt vom 19. August 2016 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Lüsslingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst folgende Wahldaten:
BUCHEGG
Aetigkofen – Aetingen-Brittern – Bibern – Brügglen – Gossliwil – Hessigkofen – Küttigkofen – Kyburg-Buchegg – Mühledorf – Tscheppach Inseratedienste der Ortsteile: Aetigkofen, Aetingen-Brittern, Brügglen, Hessigkofen, Mühledorf, Kyburg-Buchegg, Tscheppach Gemeindeverwaltung Buchegg 032 661 50 60 Bibern, P. Müller 032 661 13 26 Gossliwil, B. Stuber 032 661 14 04 Küttigkofen, E. Zimmermann 032 677 11 53
Baupublikationen 4578 Bibern Gesuchsteller: Pascal und Julia Engel Goltern 88, 4578 Bibern Bauvorhaben: Fassadenrenovation und zusätzliches Fenster auf Nordseite Projektverfasser: Gesuchsteller Standort: Goltern 88, Bibern GB-Nr. 20
Bürgergemeinderatswahlen 21. Mai 2017
LÜTERKOFENICHERTSWIL Inseratedienst: R. Stöckli, Tel. 032 677 25 65
Kirchgemeinde Lüsslingen
Kommunale Erneuerungswahlen 2017 Siehe Hauptinserat
1208008/1423/LüI
4582 Brügglen Gesuchsteller: Erich Zimmermann Hauptstrasse 26, 4582 Brügglen Bauvorhaben: Neubau Atelier, aussenliegende Luft/WasserWärmepumpenheizung Projektverfasser: Antonio Schlup Ahornweg 8, 4528 Zuchwil Standort: Hauptstrasse 26 Brügglen GB-Nr. 17 4577 Hessigkofen Gesuchsteller: Michael Sorsche und Fabienne Fust Bahnhofstrasse 11 4571 Lüterkofen Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus und Schopf, innenliegende Luft/ Wasser-Wärmepumpenheizung Projektverfasser: Scanwood-Schuler & Elyes GmbH Sonnrain 2, 6340 Baar Standort: Bollstrasse Hessigkofen GB-Nr. 203 Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit schriftlich und begründet bei der Baukommission der Gemeinde Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf, eingereicht werden. Planauflage: Gemeindeverwaltung Buchegg Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf Auflage und Einsprachefrist: 23. Februar 2017
1208451/1477/BG
– Wahlvorschläge für die Bürgergemeinderatswahlen sind bis Montag, 27. März 2017, 17.00 Uhr bei der Einwohnergemeindeverwaltung Lüsslingen-Nennigkofen einzureichen. – Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 29. März 2017, bis Freitag, 31. März 2017, bei der Einwohnergemeindeverwaltung aufgelegt. – Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Donnerstag 13. April 2017, 12.00 Uhr bei der Einwohnergemeindeverwaltung einzureichen. – Ein allfällig zweiter Wahlgang findet am 2. Juli 2017 statt.
Wahl Bürgergemeindepräsident/in und Vizebürgergemeindepräsident/in 2. Juli 2017
LÜSSLINGENNENNIGKOFEN Inseratedienst: Regula Lüthi, Tel. 032 623 46 60V
Kirchgemeinde Lüsslingen
Kommunale Erneuerungswahlen 2017 Siehe Hauptinserat
1208008/1423/LüN
– Wahlvorschläge für die Wahl des/der Gemeindepräsidenten/ in sowie des/der Vizegemeindepräsidenten/in sind bis Montag, 15. Mai 2017, 17.00 Uhr bei der Einwohnergemeindeverwaltung Lüsslingen-Nennigkofen einzureichen. – Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr, bei der Einwohnergemeindeverwaltung einzureichen. – Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. September 2017 statt.
Wahl Finanzverwalter/in 2. Juli 2017 Wahl Bürgergemeindeschreiber/in 2. Juli 2017 Wahl Rechnungsprüfungskommission 2. Juli 2017 – Wahlvorschläge für die Wahl der jeweiligen Beamten sind bis Montag, 15. Mai 2017, 17.00 Uhr bei der Einwohnergemeindeverwaltung LüsslingenNennigkofen einzureichen.
9. Februar
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– Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 17. Mai, bis Freitag, 19. Mai 2017, bei der Einwohnergemeindeverwaltung aufgelegt. – Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr bei der Einwohnergemeindeverwaltung einzureichen. – Ein allfällig zweiter Wahlgang findet am 24. September statt. Lüsslingen, 9. Februar 2017 Bürgergemeinde Lüsslingen Der Bürgerrat 1208044/1423/LüN
MESSEN Balm b. Messen – Brunnenthal – Oberramsern Inseratedienst: A. Arni, Tel. 031 765 50 81 1207679/Me
AUS DEM BUCHEGGBERG
Jungschützenkurs 2017 Wir suchen neue Jungschützen. Teilnahmeberechtigt sind jugendliche Schweizerinnen und Schweizer mit Jahrgang 1997 bis 2002. Interessiert? Dann komm zum Einschreiben am 23. Februar 2017 ab 20.00 Uhr im Schützenhaus in Oberramsern. Bei Fragen und Anliegen melde Dich beim Jungschützenleiter Marcel Ryser (079 217 80 49).
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
9. Februar
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN
9. Februar
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AUS DEM WASSERAMT
9. Februar
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Einwohnergemeinde Aeschi www.aeschi-so.ch
Abstimmung Für den Urnengang vom nächsten Wochenende ist Folgendes zu beachten: Die Zustellkuverts können bis zum Samstag, 11. Februar 2017, 19.00 Uhr in den Abstimmungsbriefkasten an der Schulhausstrasse 8 (vor dem Werkhofeingang, an der linken Wand) eingeworfen werden. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis unterschrieben in der Sichttasche des Kuverts steckt. Das Wahlbüro (Galerie Turnhalle) ist geöffnet am Sonntag, 12. Februar 2017, von 10.00 bis 12.00 Uhr. Bei der persönlichen Stimmabgabe auf dem Wahlbüro ist der Stimmrechtsausweis dort abzugeben. Der Gemeindeverwalter 1208450/1468/Ae
BIBERIST
Inseratedienst: M. Kaufmann, Tel. 032 672 42 62
AESCHI Burgaeschi – Steinhof Inseratedienst: D. Eyer, Tel. 062 961 24 78
Einwohnergemeinde Aeschi
Baupublikation Bauherrschaft: Stefan Scherer Känelmoosstrasse 31 4514 Lommiswil Bauvorhaben: Renovation/Umbau altes Schulhaus Steinhof Bauplatz: Holzstrasse 1 GB-Nr. Steinhof GB 284 Projektverfasser: Bauherrschaft
VVB Verkehrs- und Verschönerungsverein Biberist
Generalversammlung Der VVB lädt alle Mitglieder höflichst zur diesjährigen Generalversammlung ein. 1208618/1422/Bi 1208236/1422/Bi
Planauflage: 9. bis 23. Februar 2017 Auflageort: Auflageraum Schulhaus Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 18 Uhr Sa – 11 Uhr Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Die Baukommission 1207894/1468/Ae
Voranzeige Brunch
Sonntag, 12. März 2017 9.30 –14.00 Uhr siehe: www.laebesgarte.ch
Diese findet statt: Freitag, 24. Februar 2017 um 20.00 Uhr im Läbesgarte Bleichematt (Juillerat-Saal) Es werden die Gutscheine vom Blumenwettbewerb 2016 abgegeben. Die Ländlerfründe Juragruess werden die Versammlung musikalisch eröffnen. Der Vorstand erwartet eine zahlreiche Beteiligung.
1208829/1422/Bi
AUS DEM WASSERAMT
9. Februar
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DERENDINGEN Inseratedienst: J. Herren, Tel. 032 682 63 72
Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten BAUPUBLIKATION Lehmann Maria Grundwasserstand Bauherr:
DEITINGEN
Inseratedienst: K. Hubler, Tel. 032 614 15 42
Baupublikationen Bauherrschaft: Giezendanner Andreas Schulhausstr. 5, 4543 Deitingen Bauobjekt: Gartenhaus (nachträgliches Baugesuch) Bauplatz: Schulhausstr. 5, GB-Nr. 390 Bauherrschaft: Kofmel Daniel und Patricia Grüttbachstr. 14, 4542 Luterbach Projektverfasser: Blanc Partner Architekten AG Brennereistr. 1, 4553 Subingen Bauobjekt: Neubau EFH mit Carport Bauplatz: Hofuhrenstr. 7a, GB-Nr. 1386 Bauherrschaft: AEK Energie AG Westbahnhofstrasse 3 4502 Solothurn Grundeigentümer: Amt für Verkehr und Tiefbau Rötihof, Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn Projektverfasser: SPI Planer und Ingenieure AG Luzernstr. 34, 4552 Derendingen Bauobjekt: E-Ladesäule Parkplatz Deitingen Nord Bauplatz: A1 Basel/Zürich–Bern GB-Nr. 67 Bauherrschaft: Baumann Heinz und Sylvia Seilerweg 11, 4543 Deitingen Projektverfasser: Gartenbau Flury & Emch AG Industriestr. 6, 4543 Deitingen Bauobjekt: Sichtschutzwände, Pergola Autounterstand Umgebungsarbeiten Bauplatz: Seilerweg 11, GB-Nr. 901 Planauflagen: Gemeindehaus Baubüro Wangenstrasse 1 Einsprachefrist: 23. Februar 2017
Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 53 Abs. 1) wird folgendes Vorhaben in 4543 Deitingen im Sinne von § 12 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt: Bauherrschaft: Bahnhöfli.ch AG Lerchenweg 3, 4528 Zuchwil Bauobjekt: Neubau EFH Bauplatz: Luterbachstr. 23, GB-Nr. 1006 Vorhaben: Grundwasserabsenkung während der Bauzeit mit 4 Pumpensümpfen unter den tiefsten Grundwasserstand (TGW 421,20 m ü. M.)
Blümlisalpstrasse 15 4562 Biberist Planverfasser: Alex Ackermann AG Hauptstrasse 56 4528 Wolfwil Bauobjekt: Neubau Luft/WasserWärmepumpe (aussen) Einbau Dachflächenfenster Bauplatz: Meisenweg 6 GB-Nr. 496 Einsprachefrist bis 23. Februar 2017 Planauflage: Bau und Planung Derendingen im Vorraum Untergeschoss Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet per Post an die Bau und Planung Derendingen, Hauptstrasse 43, 4552 Derendingen, zuhanden der Baukommission einzureichen.
1208686/1429/Der
Beginn der Wasserhaltung: Frühling 2017 Dauer der Wasserhaltung: Sommer 2017 Maximale Pumpmenge: 5000 l/min Dauer der Wasserhaltung: Einleitung in den Russbach Einsprachen gegen die Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserstand sind bis spätestens Donnerstag, 23. Februar 2017 (Poststempel), schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung der Gemeinde Deitingen, Wangenstrasse 1, 4543 Deitingen, einzureichen. Das Gesuch für die wasserrechtliche Bewilligung sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom 9. Februar 2017 bis und mit 23. Februar 2017 bei der Gemeindeverwaltung, Wangenstrasse 1, 4543 Deitingen, eingesehen werden. Die Baukommission 1208802/1458/Dei
Volksbibliothek Derendingen Einladung zum beliebten Anlass:
Buch und Pasta Roland M. Begert ehemaliger Verdingbub, liest aus seinem autobiografischen Roman:
«Lange Jahre fremd» Dienstag, 7. März 2017 Restaurant Höfli, Derendingen, 19.30 Uhr (Türöffnung 19.00 Uhr)
Die Baukommission
Anmeldung: christine.gertsch@bluewin.ch Telefon 032 682 33 40
1208796/1458/Dei
1208016/1429/Der
AUS DEM WASSERAMT Bürgergemeinde Etziken
Faszination Island Digitale Fotoschau mit Wilfried «Wüufu» Tschui Donnerstag, 16. Februar 2017 20.00 bis 22.00 Uhr in der Aula Derendingen (Eintritt frei) 1206645/1429/Der
Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss Nr. 2016/1403 vom 16. 8. 2016 hat der Bürgergemeinderat folgende Wahltage und Fristen beschlossen:
Bürgerratswahlen 21. Mai 2017
Mittwoch, 5. April 2017 Beginn Auflagefrist Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7, jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr
1206322/1429/Der
Einwohnergemeinde Etziken Am Sonntag, 12. Februar 2017 findet eine
eidgenössische Volksabstimmung
Bauherrschaft: J. Schaaf / St. Navarra Luzernstrasse 3, 4554 Etziken Bauvorhaben: – Neubau Swimmingpool 8,00 × 4,00 m – Anbau Pergola an best. EFH – Anbau Garage an best. EFH Garage abgeändert gegenüber Baugesuch 2014 Bauplatz: Luzernstrasse 3, GB-Nr. 24 Planauflage: Infovitrine Gemeindekanzlei, Bünackerweg 11 Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an die Baukommission einzureichen. Baukommission Etziken
Freitag, 7. April 2017 Ende der Auflagefrist
Inseratedienst: E. Grogg, Tel. 032 614 24 01
Einwohnergemeinde Etziken Baukommission
Erneuerungswahlen Baupublikation 2017
Montag, 3. April 2017, 17.00 Uhr Anmeldefrist Listen/Namen Kandidaten. Anmeldestelle ist das Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7.
ETZIKEN
9. Februar
1208295/1481/Et
Montag, 17. April 2017, 12.00 Uhr Einreichung Wahlpropagandamaterial im Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7. Stille Wahlen für Bürgerräte Wird nur eine gültige Liste eingereicht oder überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
Erneuerungswahl Bürgergemeindepräsidium und Rechnungsprüfungskommission 2. Juli 2017 Montag, 15. Mai 2017, 17.00 Uhr Anmeldefrist für die Einreichung der Wahlvorschläge. Anmeldestelle ist das Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7.
GERLAFINGEN Inseratedienst: C. Schöll, Tel. 079 666 88 44
EINWOHNERGEMEINDE GERLAFINGEN
Gemeindepräsidium
Terminplan für die kommunalen Erneuerungswahlen 2017–2021 Gestützt auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte (GpR) und den vom Regierungsrat beschlossenen Wahlkalender 2017 sowie aufgrund des präzisierenden Gemeinderatsentscheides vom 25. August 2016 gelten für die Durchführung der Gerlafinger Erneuerungswahlen die folgenden, verbindlichen Termine:
Teil 1 Gemeinderat
Die Urnen sind geöffnet:
Montag, 17. Mai 2017 Beginn Auflagefrist Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7.
Sonntag, 12. Februar 2017, 10.00 – 11.30 Uhr
Freitag, 19. Mai 2017 Ende Auflagefrist
Die Einberufung der Wahlberechtigten ist durch Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 19. August 2016 bereits erfolgt.
Beim Urnengang muss der unterzeichnete Stimmrechtsausweis unbedingt mitgebracht werden.
Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr Einreichung Wahlpropagandamaterial im Büro der Bürgerschreiberin, Bünackerweg 7
Montag, 3. April 2017, 17.00 Uhr Anmeldeschluss, d.h. spätestes Eintreffen der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung
Stille Wahlen für Beamte und Kommissionen Stehen nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- als auch bei Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt.
Mittwoch, 5. April 2017, vormittags Beginn öffentliche Auflage der Listen (Aushang)
statt.
Die Zustellkuverts sind bis spätestens Samstag, 11. Februar 2017 18.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Etziken, Bünackerweg 11, einzuwerfen. Bei Postzustellung hat der Versand so zu erfolgen, dass das Abstimmungsmaterial am Samstag vor der Abstimmung eintrifft. Wir bitten um Kenntnisnahme und rege Stimmbeteiligung. Der Gemeinderat 1204757/1481/Et
Der Bürgergemeinderat der Bürgergemeinde Etziken 1204753/1481/Et
Proporzverfahren
Freitag, 7. April 2017 Ende öffentliche Auflage der Listen (Aushang) Montag, 10. April 2017, 17.00 Uhr Ende Mängelbereinigungsfrist der Listen Meldeschluss für evtl. Listenverbindungen Publikation der Listen mit den Listennummern und den Namen der Kandidierenden (Aushang)
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spät. Montag, 17. April 2017, 12.00 Uhr Abgabeschluss für Wahlpropagandamaterial (Prospekt) bei der Gemeindeverwaltung spät. Samstag, 29. April 2017 Wahlmaterial bei den Stimmberechtigten bis Samstag, 20. Mai 2017, 24.00 Uhr briefliche Stimmabgabe möglich Sonntag, 21. Mai 2017 Wahltag
Teil 2 Gemeindepräsident/in Friedensrichter/in Majorzverfahren Die Einberufung der Wahlberechtigten sowie die Ausschreibung der Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen sind durch Publikation im Amtsblatt vom 19. August 2016 bereits erfolgt. Wichtig: Falls für das Friedensrichteramt nicht mehr als eine Person kandidiert, wird diese als still gewählt erklärt und publiziert [§ 70, Abs. 1, § 71, Abs. 2 GpR]. Montag, 17. April 2017, 17.00 Uhr Anmeldeschluss für Beamte (Gemeindepräsidium und Friedensrichter/in) mit Publikation der Kandidierenden (Aushang) spät. Montag, 17. April 2017, 17.00 Uhr Abgabeschluss für Wahlpropagandamaterial bei der Gemeindeverwaltung spät. Samstag, 29. April 2017 Wahlmaterial bei den Stimmberechtigten bis Samstag, 20. Mai 2017, 24.00 Uhr briefliche Stimmabgabe möglich Sonntag, 21. Mai 2017 Wahltag spät. Dienstag, 23. Mai 2017, 17.00 Uhr Möglichkeit für Rückzug/Auswechslung Kandidat/in Sonntag, 2. Juli 2017 evtl. 2. Wahlgang
Teil 3 Gemeinde-Vize-Präsident/in Gemeindeverwalter/in Kommissionen / Funktionen / Delegierte Die bisherige Gemeindeverwalterin (nach Gemeindeordnung beamtete Stelle mit Wählbarkeitsvoraussetzung) gilt als angemeldet. Für den ersten Wahlgang erfolgt weder eine Ausschreibung noch ein Anmeldeverfahren, weshalb keine anderen Personen zur Wahl stehen können. Donnerstag, 1. Juni 2017 «Elefantenrunde» der Parteispitzen betreffend Besetzung dieser Posten Freitag, 11. August 2017 Anmeldeschluss für GemeindeVize-Präsidium (gewähltes GR-Mitglied) mit Publikation der Kandidierenden (Aushang) Freitag, 11. August 2017 Anmeldeschluss für Kommissionen, Funktionen, Delegierte (soweit bekannt) Donnerstag, 24. August 2017 Wahl durch GR 1208810/1450/Ge
EINWOHNERGEMEINDE GERLAFINGEN
Gesuchsteller: Schneeberger Martin und Marja Langfeldstrasse 2, 4563 Gerlafingen Projektverfasser: Gesuchsteller Bauvorhaben: Montage Klimagerät (nachträgliches Baugesuch) Bauplatz: Langfeldstrasse 2, GB-Nr. 1579
Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit an die Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Planauflage: Bauverwaltung Gerlafingen Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen Die Bauverwaltung 1208748/1420/Ge
HALTEN
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg
Einwohnergemeinde Halten
Baupublikation
Inseratedienst: P. Gerber, Tel. 079 677 66 62
BAUPUBLIKATIONEN
Gesuchsteller: Thurnherr Heinz Nordringstrasse 22, 4563 Gerlafingen Projektverfasser: Fischer Daniela Galgenrainstrasse 30, 4566 Oekingen Bauvorhaben: Ersatz Gartenhaus Ausnahmegesuch: Unterschreitung interner Gebäudeabstand Bauplatz: Nordringstrasse 22, GB-Nr. 872
9. Februar
Über das Wochenende vom 12. Februar 2017 wird über
drei eidg. Vorlagen
HORRIWIL
Inseratedienst: S. Schreier-Jenni, Tel. 079 739 14 37
Baupublikationen 2. Publikation nach Projektänderung Ausnahmebewilligung Unterschreitung Baulinie Bauherrschaft: Schläfli Guido und Manuela Hünikenstrasse 20, 4557 Horriwil Bauvorhaben: Um- und Anbau Einfamilienhaus mit Teilabbruch des bestehenden Gebäudes Standort: GB-Nr. 1201, Hünikenstrasse 18 4557 Horriwil Projektverfasser: R+F Bau AG, 4563 Gerlafingen Bauherrschaft: Hofer Patrick und Barbara Bergackerstrasse 37 4557 Horriwil Bauvorhaben: Gerätehaus Standort: GB-Nr. 1344 Bergackerstrasse, 4557 Horriwil Projektverfasser: Bauherrschaft Bauherrschaft: CasaExpert GmbH Baselstrasse 5, 4532 Feldbrunnen Bauvorhaben: Überdachung Aussentreppen bei den MFH Subingenstrasse 36 und 38 Standort: GB-Nr. 1047 Subingenstrasse, 4557 Horriwil Projektverfasser: Enggist + König AG 3427 Utzenstorf Planauflage: Gemeindeverwaltung Horriwil Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist an die Bau- und Werkkommission Horriwil zu richten. Bauverwaltung Horriwil 1208640/1483/Ho
abgestimmt. Die Urnen des Wahlbüros in der Mehrzweckanlage sind geöffnet: Sonntag: 10.00 –11.00 Uhr Das Stimmrecht kann persönlich an der Urne oder mittels Zustellkuvert ausgeübt werden. In beiden Fällen jedoch nur unter Vorlage des Stimmrechtsausweises. Bei brieflicher Stimmabgabe kann das Stimmkuvert bis spätestens Samstag, 11. 2. 2017, um 18.00 Uhr in den Briefkasten bei der Mehrzweckanlage eingeworfen werden. Wahlbüro Halten
1208445/1461/Ha
Bauherrschaft: Silvia und Anton Heiniger Friedhofstrasse 5 4573 Lohn-Ammannsegg Projektverfasser: Stuber Architektur Sonnenbergstrasse 3 4573 Lohn-Ammannsegg Bauobjekt: Balkonerweiterung Bauplatz: GB Lohn-Ammannsegg Nr. 35 Rainstrasse 1 Planauflage: Eingangshalle des Gemeindehauses Einsprachefrist: bis 23. Februar 2017 Die Bau- und Werkkommission 1208814/1484/LoA
Die Praxis von
Dr. med. R. Keller Lohn
LOHN-
AMMANNSEGG Inseratedienst: K. Hirsbrunner, Tel. 079 470 91 56
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg
Eidg. Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Wahllokal: neues Schulhaus, Pausenhalle Urnenöffnungszeiten: Sonntag, 12. Februar 2017 10.00 – 12.00 Uhr Die Ausübung des Wahl- bzw. Stimmrechts ist nur gegen Abgabe des Stimmrechtsausweises möglich. Persönliche Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis im Wahlbüro abgeben. Briefliche Stimmabgabe: Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben. Das Zustellcouvert, inkl. des unterschriebenen Stimmrechtsausweises, kann verschlossen per Post oder durch einen Boten der Gemeindekanzlei zugestellt werden oder in den Briefkasten bei der Gemeindekanzlei geworfen werden. Dieser wird letztmals am Samstag, 11. Februar 2017, um 18.00 Uhr geleert. Das Wahlbüro PS: Denken Sie bei der brieflichen Stimmabgabe an die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis und kleben Sie das Zustellcouvert zu!
1201284
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1204308/1484/LoA
bleibt vom 18. Februar bis 5. März 2017 geschlossen!
1208452/450/LoA
AUS DEM WASSERAMT
LUTERBACH
Inseratedienst: B. Firme, Tel. 032 682 10 72
Einwohnergemeinde Luterbach Seit dem Herbst 2016 führt die Schweizerische Post eine Agentur im Coop Luterbach. Der Gemeinderat will der Post eine Rückmeldung über die ersten Betriebsmonate geben. Dazu können uns alle Postkunden möglichst konkrete Rückmeldungen ihrer positiven oder negativen Erfahrungen (Art, Zeit, Einschätzung) mitteilen. Ihre Eingaben wollen Sie bitte bis zum 20. Februar 2017 schriftlich an den Gemeinderat einreichen, entweder an die Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 20 (Schalter oder Briefkasten) oder per Mail gemeindeschreiber@luterbach.ch. Besten Dank für Ihre Mitarbeit! Der Gemeinderat
1205543/1462/Lu
AUS DEM WASSERAMT BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Öffentliche Planauflage Luterbach
Samariterverein Luterbach
Kursangebote 2017 Nothilfe (10 Std.)
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird der kantonale Erschliessungsplan über die
Jurastrasse Zufahrt AEK Energie AG und Arnold AG Situationsplan 1:500 öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu. Auflagezeit: 6. Februar bis 7. März 2017 Auflageorte: – Gemeindeverwaltung Luterbach Hauptstrasse 20 4542 Luterbach (während der Schalteröffnungszeiten) – Kreisbauamt I Langfeldstrasse 34 4528 Zuchwil (während der ordentlichen Bürozeiten) Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Solothurn, 3. Februar 2017 Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger
1208337/Lu
Kurs 1: Freitag, 31. März 2017 19.00 –21.00 Uhr Samstag, 1. April 2017 8.00 –12.00 Uhr und 13.00 –17.00 Uhr Kurs 2: Freitag, 27. Oktober 2017 19.00 –21.00 Uhr Samstag, 28. Oktober 2017 8.00 –12.00 Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
BLS-AED Grundkurs (1 Std.) Kurs 1: Samstag, 13. Mai 2017 8.00 –12.00 Uhr Kurs 2: Samstag, 19. August 2017 8.00 –12.00 Uhr Kurs 3: Samstag, 4. November 2017 8.00 –12.00 Uhr
Reanimation Repetitionskurse (2 Std.) (mit gültigem BLS-AEDAusweis) Kurs 1: Samstag, 19. August 2017 14.00 –16.00 Uhr Kurs 2: Samstag, 4. November 2017 14.00 –16.00 Uhr Anmeldung an: Romy Heide-Scheidegger Mühleweg 10, Luterbach Tel. 079 771 43 78 E-Mail: info@samariter-luterbach.ch Info unter: www.samariter-luterbach.ch Die Kurse finden im Werkgebäude in Luterbach statt. 1208754/1462/Lu
9. Februar
OBERGERLAFINGEN Inseratedienst: M. Rindlisbacher, Tel. 032 675 27 34
EINWOHNERGEMEINDE OBERGERLAFINGEN
Erneuerungswahlen 2017 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Obergerlafingen hat am 23. April 2016 die Daten der kommunalen Erneuerungswahlen festgesetzt. Es gelten folgende Termine:
Gemeinderatswahlen vom 21. Mai 2017 Fristen – Montag, 3. April 2017, 17 Uhr: Einreichen der Wahlvorschläge mit amtlichem Formular bei der Gemeindeschreiberin auf der Gemeindeverwaltung, Poststrasse 9. – Mittwoch, 5. April 2017, bis Freitag, 7. April 2017, von 10 bis 12 Uhr: Auflage der Wahlvorschläge auf der Gemeindeverwaltung. – Montag, 10. April 2017, 17 Uhr: Ende der Bereinigungsfrist / Meldung von Listenverbindungen. – Donnerstag, 13. April 2017: Publikation der Wahllisten am öffentlichen Anschlagbrett (Schulhausstrasse). – Bis Dienstag, 18. April 2017, 12 Uhr: Einreichen des Wahlpropagandamaterials auf der Gemeindeverwaltung.
Beamtenwahlen vom 2. Juli 2017 Gemäss § 22 Gemeindeordnung werden die folgenden Beamten an der Urne gewählt: – Gemeindepräsident/ Gemeindepräsidentin; – Friedensrichter/ Friedensrichterin. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. September 2017 statt. Fristen für den 1. Wahlgang – Montag, 29. Mai 2017, 17 Uhr: Einreichen der Wahlvorschläge mit amtlichem Formular bei der Gemeindeschreiberin auf der Gemeindeverwaltung, Poststrasse 9. – Mittwoch, 31. Mai 2017, bis Freitag, 2. Juni 2017, von 10 bis 12 Uhr: Auflage der Wahlvorschläge auf der Gemeindeverwaltung. – Donnerstag, 1. Juni 2017: Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten am öffentlichen Anschlagbrett (Schulhausstrasse).
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– Bis Dienstag, 6. Juni 2017, 12 Uhr: Einreichen des Wahlpropagandamaterials auf der Gemeindeverwaltung. Fristen für den 2. Wahlgang – Dienstag, 4. Juli 2017, 17 Uhr: Neue Anmeldung für die Teilnahme am 2. Wahlgang, bei der Gemeindeschreiberin auf der Gemeindeverwaltung, Poststrasse 9, falls eine Person, die am 1. Wahlgang teilgenommen hat, ihre Kandidatur zurückzieht. 1207440/1454/Obg
OEKINGEN
Inseratedienst: K. Roth-Hosennen, Tel. 032 517 96 21
EINWOHNERGEMEINDE OEKINGEN
Baupublikationen Bauherr:
Stiftung Focus Jugend Oekingenstrasse 30 4566 Kriegstetten Bauobjekt: Erweiterung Schulpavillon Bauplatz: Grubenstrasse 29a GB-Nr. 1033 Bauherr:
Stiftung Focus Jugend Oekingenstrasse 30 4566 Kriegstetten Bauobjekt: Fassadensanierung Schulhaus Neue Nottreppe Bauplatz: Grubenstrasse 29 GB-Nr. 1033 Planauflage: Schaukasten Schulhaus Westseite Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Die Bau- und Planungskommission 1208604/1494/Oek
RECHERSWIL Inseratedienst: C. Schöll, Tel. 079 666 88 44
Papiersammlung Nächsten Mittwoch, 15. Februar 2017, führt die Primarschule in Recherswil ab 8 Uhr eine Papiersammlung durch. Wir bitten die Einwohner/innen unseres Dorfes, das Papier in leichten (bitte dringend beachten: kindergerechten !!!) Bündeln gut sichtbar an den Strassenrand zu legen. Papier in Säcken oder Kartonschachteln sowie Bündel, welche Karton enthalten, müssen wir liegen lassen. Auch Bücher können nicht in die Papiersammlung gegeben werden! Ist Ihr Papier bis 10.30 Uhr nicht abgeholt, rufen Sie bitte Telefon 079 435 83 85 an! Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Schüler/innen und Lehrerschaft 1201864/1420/Re
AUS DEM WASSERAMT Einwohnergemeinde Recherswil 1208820/1452/Su
Einwohnergemeinde Recherswil
Baupublikation Gesuchstellerin: Büchel Alexandra Tannenweg 5, 4565 Recherswil
kann aus einem Menschen
einen anderen machen.
PC 30-444222-5
ZUCHWIL
Inseratedienst: E. Bälli, Tel. 032 685 32 68
BAUPUBLIKATIONEN Bauherrschaft: Ziegler-Wetterwald Elsbeth und Valentin Ischernstrasse 7, 4528 Zuchwil Bauvorhaben: Rodung Buchenhecke Erstellung Sichtschutz Planverfasserin: Bauherrschaft Strasse, Grundstück: Ischernstrasse 7, GB-Nr. 674 Bauherrschaft: Latifi Halit und Jeton Alpenstrasse 6 4552 Derendingen Bauvorhaben: Albanischer Kulturverein, Umnutzung in Klublokal (bisher Mehrzweckraum) Planverfasserin: Bauherrschaft Strasse, Grundstück: Schulhausstrasse 16, GB-Nr. 837
1208664/1420/Re
Einwohnergemeinde Recherswil
1208819/1420/Re
Baupublikation
1208484/1420/Re
EIN BURNOUT
Für Menschen, die vom Glück verlassen wurden.
Grundeigentümerin: Büchel Alexandra Objekt: Neubau Gartenhaus Standort: Tannenweg 5, GB-Nr. 645 Projektverfasserin: Bauherrin Einsprachefrist: Donnerstag 23. Februar 2017 Planeinsicht: Planschaukasten Gemeindeverwaltung Hintereingang Einsprachen sind schriftlich und eingeschrieben an die Bau- und Werkkommission, Hauptstr. 56, 4565 Recherswil, einzureichen.
Gesuchsteller: Hofer Bauplanung Föhrenstrasse 7, 4563 Gerlafingen Grundeigentümer: Lauener Technology AG Kleinfeldstrasse 23 4565 Recherswil Objekt: Multifunktionshalle und Garagen zur industriellen, gewerblichen und privaten Nutzung Standort: Kleinfeldstrasse, GB-Nr. 1405 Projektverfasser: Hofer Bauplanung Föhrenstrasse 7, 4563 Gerlafingen Einsprachefrist: Donnerstag, 23. Februar 2017 Planeinsicht: Planschaukasten Gemeindeverwaltung Hintereingang Einsprachen sind schriftlich und eingeschrieben an die Bau- und Werkkommission, Hauptstr. 56, 4565 Recherswil, einzureichen. Originalpläne sind auf der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 127, einzusehen.
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9. Februar
SUBINGEN
Inseratedienst: G. Ingold, Tel. 032 614 11 37
Einwohnergemeinde Subingen
Bauherrschaft: Jagdschützen Solothurn c/o Mario Schneider Engestrasse 33, 4500 Solothurn Bauvorhaben: Sanierung und Instandstellung Kugelfang Planverfasserin: Bauherrschaft Strasse, Grundstück: Schützenstrasse 21 GB-Nr. 1725 + 1750
WAHLBEURKUNDUNG Gestützt auf § 126 des Gesetzes über die politischen Rechte wird für das zurücktretende CVP-Ersatzgemeinderatsmitglied Studer Mathias neu als Gemeinderatsersatzmitglied der CVP Probst Raphael ab 2. Februar 2017 als gewählt erklärt. Die Gemeindeschreiberin 1207542/1452/Su
Faszination Island Digitale Fotoschau mit Wilfried «Wüufu» Tschui Donnerstag, 16. Februar 2017 20.00 bis 22.00 Uhr in der Aula Derendingen (Eintritt frei) 1206645/1429/Der
Bauherrin: Regio Energie Solothurn Rötistrasse 17, 4500 Solothurn Bauvorhaben: Neubau Methanisierungsanlage Planverfasserin: Bader Partner AG Bielstrasse 145, 4503 Solothurn Strasse, Grundstück: Aarestrasse 3A, GB-Nr. 732 Einsprachefrist: 23. Februar 2017 Planauflage: Einwohnergemeinde Zuchwil Abteilung Bau und Planung Hauptstrasse 65, Postfach 136 4528 Zuchwil Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel zuhanden der Baukommission zu richten.
Z CHWIL
1208517/1457/Zu
AUS DEM WASSERAMT EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL
Stellenausschreibung Die Einwohnergemeinde Zuchwil sucht per 1. Mai 2017 oder nach Vereinbarung eine/n
Gemeindeschreiber/in Arbeitspensum 100% Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Inserat im Stellenteil.
Z CHWIL
1208594/1457/Zu
Einwohnergemeinde Zuchwil
WAHLBEURKUNDUNG Gestützt auf § 126 Abs. 1 GpR wird anstelle der zurückgetretenen Gemeinderätin der Grünen, Yolanda Andreoli, für den Rest der Amtsperiode 2013–2017 durch Nachrücken das bisherige erste Ersatzmitglied Benjamin Studer, 1987 Bleichenbergstrasse 44 als neues ordentliches Gemeinderatsmitglied der Grünen für gewählt erklärt. Der Gemeindeschreiber
Z CHWIL
1208015/1457/Zu
Natur- und Vogelschutzverein Zuchwil
Samstag, 11. Februar Wasservögel im Emmenspitz 13 Uhr beim Gemeindehaus Dauer bis ca. 16 Uhr Alle, auch Nichtmitglieder, sind herzlich willkommen. Jahresprogramm unter www.nvz.birdlife.ch 1208550/1457/Zu
AKTUELL
9. Februar
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