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VERANSTALTUNGEN ZUR TODESFALLREGELUNG
Das neue Erbrecht ab 2023 und die wichtigsten Massnahmen, die jede Person frühzeitig treffen sollte DieDimoveraNachlasstreuhandGmbHveranstaltetimKantonAargaukostenloseAnlässerundumdieselbstbestimmte Vorsorge für den Todesfall. Dimovera möchte den Einstieg in die Vorsorge-Thematik erleichtern und bietet eine «Infoveranstaltung» für Personen mit Kindern und einen „Fachvortrag“ für Personen ohne Kinder an Denn die Vorsorge unterscheidet sich bei diesen beiden Gruppen grundlegend in vielen Punkten Instrumente wie Testament,ErbvertragundWillensvollstreckung werden auf verständliche Weise erklärt. Zudem wird auf die Erbteilung im Kanton Aargau eingegangen und aufgezeigt, welche typischen Fehler in der Praxis häufig begangen werden. Schweizweit trat am 1. Januar 2023 das neue Erbrecht in Kraft. Unabhängig vom Datum der Erstellung des Testaments oder Erbvertrags, findet das neue Gesetz Anwendung auf alle Personen Bei beiden Veranstaltungen wird auf das neue Erbrecht eingegangen. Anhand praktischer Beispiele wird erklärt, welche neuen Möglichkeiten Sie dank der Revision haben und wie Sie diese zu Lebzeiten nutzen können
Die Veranstaltungen sind kurzweilig, kostenlos und alle sind herzlich willkommen.
Infoveranstaltung
«7 Dinge, die Sie vor dem Todesfall vorbereiten sollten und das neue Erbrecht 2023»
Für Personen mit direkten Nachkommen (Kindern)
WETTINGEN:
Alterszentrum St. Bernhard
Langäcker 1, 5430 Wettingen:
Dienstag, 27. Juni 2023, von 14 .00–15.30 Uhr
SPREITENBACH:
Alters- und Pflegeheim Im Brühl
Untere Dorfstrasse 10, 8957 Spreitenbach
Freitag, 30. Juni 2023 , von 14.00–15.30 Uhr
Bei beiden Daten: mit vorgängiger Anmeldung
Fachvortrag
«Damit mein letzter Wille zählt – Was ich vorsorglich beachten muss, wenn ich keine Kinder habe»
Für Personen ohne direkte Nachkommen (Kinder)
WETTINGEN:
Alterszentrum St. Bernhard
Langäcker 1, 5430 Wettingen:
Dienstag, 27. Juni 2023, von 10.00–11.30 Uhr
SPREITENBACH:
Alters- und Pflegeheim Im Brühl
Untere Dorfstrasse 10, 8957 Spreitenbach
Freitag, 30. Juni 2023, von 10.00–11.30 Uhr
Bei beiden Daten: mit vorgängiger Anmeldung
Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn an unter Tel. 052 243 00 00 (Taste 4) oder online unter www.dimovera.ch/veranstaltungen Auf der Webseite finden Sie zudem eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Themen. Die Teilnehmerzahl ist pro Anlass auf 50 Personen beschränkt. Gerne steht Ihnen das Team von Dimovera für Auskünfte zur Verfügung. Die Referentinnen K. Carminati und C. Neumüller freuen sich über Ihre Teilnahme
Über Dimovera Nachlasstreuhand GmbH
Das 15-köpfige Team hat sich auf die Vorbereitung und Umsetzung der Aufgaben (Willensvollstreckungen) im Todesfall spezialisiert. Dank über 300 bearbeiteten Todesfällen verfügt Dimovera über ein fundiertes Fachwissen und die nötige Erfahrung. Das Treuhandbüro arbeitet mit viel Herz, ist sozial eingestellt und in der ganzen Deutschschweiz sehr gut mit Ämtern vernetzt.
Im Gegensatz zu klassischen Willensvollstreckern erledigt Dimovera nach Eintritt des Todes alle Aufgaben, die anfallen: Von den Sofortmassnahmen, der Organisation der Beerdigung, der Auflösung des Wohnsitzes, dem Administrativen bis hin zur Erbteilung, koordiniert das Treuhandbüro – falls gewünscht – alles.
Dimovera Nachlasstreuhand GmbH, Oberer Graben 2, 8400 Winterthur Tel. 052 243 00 00, info@dimovera.ch, wwwdimovera.ch
Die Referentinnen: