5 minute read

Postulat Christian Schlup: «Konzept und Finanzierung der Fussballzone in Bezug auf Infrastruktur im Stadion Brühl»

AMTLICHE PUBLIKATIONEN

Stadt Grenchen

Baudirektion

Baupublikationen

Gesuchsteller Hofmann Andreas und Doris Weinbergstrasse 45, 2540 Grenchen Bauvorhaben Wärmepumpe im Freien Bauplatz Weinbergstrasse 45 / GB-Nr. 5696 Planverfasser Bieri Haustechnik AG Austrasse 3, 2540 Grenchen

Gesuchsteller Glaus René Waldeggstrasse 19, 2540 Grenchen Bauvorhaben Wärmepumpe im Freien Ausnahmegesuch Unterschreitung des gesetzlichen Baulinienabstandes Bauplatz Waldeggstrasse 19 / GB-Nr. 6002 Planverfasser Bieri Haustechnik AG Austrasse 3, 2540 Grenchen

Gesuchsteller Christen Hanspeter Bündtenweg 1, 4515 Oberdorf Bauvorhaben Wärmepumpe im Freien Ausnahmegesuch Unterschreitung des gesetzlichen Baulinienabstandes Bauplatz Grubenweg 7 / GB-Nr. 6032 Planverfasser Bieri Haustechnik AG Austrasse 3, 2540 Grenchen

Planauflage Baudirektion Dammstrasse 14, Grenchen Einsprachefrist 24. Juni 2022 Einsprachen sind begründet und im Doppel bei der Baudirektion einzureichen. Grenchen, 9. Juni 2022 BAUDIREKTION GRENCHEN

Stadtkanzlei

Gemeindeversammlung

Einladung der Stimmberechtigten der Stadt Grenchen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 21.06.2022, 19.30 Uhr, Theatersaal Parktheater Traktanden: 1. Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde

Grenchen 2. SWG: Jahresrechnung 2021 3. Postulat Christian Schlup: «Konzept und Finanzierung der Fussballzone in Bezug auf Infrastruktur im

Stadion Brühl» 4. Verschiedenes Die Anträge des Gemeinderates finden sich samt Unterlagen auf www.grenchen.ch und liegen ab Freitag, 10. Juni 2022, bei der Stadtkanzlei zur Einsicht auf. Stadtkanzlei Grenchen

Auf das Gesuch von Solviva Immobilien AG, Schauplatzgasse 9, 3011 Bern, wird das folgende gerichtliche Verbot erlassen: Unberechtigten wird das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Parkplätzen in der Einstellhalle und auf den Aussenplätzen des Grundstückes GB Grenchen Nr. 9152, Wissbächlistrasse 48, gerichtlich untersagt. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis CHF 2000.00 bestraft. Kosten CHF 200.00 Rechtsbelehrung Das Verbot ist durch den Verbotnehmer öffentlich bekanntzumachen (im regionalen Amtsanzeiger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen seit Publikation beim Gericht) und auf dem Grundstück an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Es bleibt solange in Kraft, bis es durch ausdrückliche Einwilligung des Verbotnehmers oder durch Richterspruch aufgehoben wird. Eine allfällige Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 259 f. ZPO). Nicole Mattiello, Amtsgerichtspräsidentin

Fassaden-Renovationen inklusive Fensterläden zu fairen Preisen

Finden Sie den passenden Maler für Ihre Malerarbeiten. Hier sind Sie genau richtig. Rufen Sie uns an. Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet. Wir offerieren ganz unverbindlich. LG Renovation Eschenweg 15 2542 Pieterlen 032 377 33 27 / 078 685 69 20 www.lg-renovation.ch REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE GRENCHEN-BETTLACH Markuskirche Bettlach Samstag, 11. Juni 17.00 Installationsgottesdienst von Pfarrer Stephan Hagenow.

Pfarrer Samuel Stucki.

Mitwirkung des MarkusCHORs.

Anschliessend Apéro riche. Zwinglikirche Grenchen Mittwoch, 15. Juni 16.00 Fiire mit de Chliine. RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE Samstag, 11. Juni 17.30 Wortgottesfeier mit Gudula Metzel, Eusebiuskirche Sonntag, 12. Juni 10.00 Eucharistiefeier in Spanisch,

Eusebiuskirche 16.00 Lichtblick zur Woche mit

Matthias Hochhuth, ev.-ref., Arch,

Niklauskapelle Staad 18.00 Eucharistiefeier in Italienisch,

Eusebiuskirche Dienstag, 14. Juni 9.00 Wortgottesfeier mit

Gudula Metzel, Eusebiuskirche Fronleichnam, Donnerstag, 16. Juni 9.30 Eucharistiefeier mit Sylvester

Ihuoma und den Erstkommunionskindern, Eusebiuskirche

CHRISTKATHOLISCHE KIRCHE Sonntag, 12. Juni Kein Christkatholischer Gottesdienst in Grenchen Für seelsorgerische Dienste, für Informationen und bei Bedarf an Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, Tel. 032 652 63 33. Wir entbieten Ihnen unsere besten Wünsche für Gesundheit und Wohlergehen. EVANG.-METH. KIRCHE Baumgartenstrasse 43, Grenchen Info: www.emk-grenchen.ch Sonntag 10.00 Gottesdienst

Brocante vide-grenier

11 Juin 2022, 09h00-15h00 30 exposants, places de parc 2536 Plagne, Restauration

22

www.solarvignette.ch

Aktionen vom 9. Juni – 11. Juni 2022

Schweinsnierstück

– Braten – Plätzli 100 g Fr. 1.95 – Steak statt 3.10

Lammhüftli

natur und mariniert 100 g Fr. 3.95

statt 4.50

Wochenhit -Steak 100 g Fr. 1.95 Viele Grill-Spezialitäten

Käse des Monats: Entlebucher Bergkristall 100 g Fr. 1.75

Wir freuen uns auf Ihren Besuch ! Das Markthof-Team

Beachten Sie unser Angebot mit den laufenden Aktionen LENGNAU – Bielstrasse 35 – Tel. 058 567 59 50

IHR NOTAR

Jean-Claude Cattin Telefon 032 654 99 10 kscp-legal.ch

Umbauarbeiten der Fahrleitungsanlage Grenchen Nord

Montag, 13. Juni bis Freitag, 17. Juni und Montag, 20. Juni bis Freitag, 24. Juni, sowie Montag, 27. Juni bis Freitag, 1. Juli 2022, jeweils immer (an all diesen Tagen) von 00.30 bis 06.00 Uhr.

Die BLS führt Umbauarbeiten an der Fahrleitungsanlage in Grenchen Nord durch. Aufgrund des dichten Zugverkehrs und aus Gründen der Sicherheit muss nachts gearbeitet werden. Die Züge verkehren planmässig.

Die BLS organisiert die Arbeiten jeweils so, dass Emissionen und Beeinträchtigungen für Anwohner und Reisende auf ein Minimum reduziert werden. Wir danken der betroffenen Bevölkerung für das Verständnis.

Haben Sie Fragen? Unser Kundendienst ist täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr für Sie da. Telefon 058 327 31 32 Kontaktformular www.bls.ch/kundendienst Freundliche Grüsse BLS Netz AG

Baupublikation Stadt Grenchen

Im Perimeter des kantonalen und kommunalen Zonen- und Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften «Aarbrügg Ost/Bootshafen» wird gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 53 Abs. 1 und 54) folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt: Bauherrschaft: Baudirektion Stadt Grenchen, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen Lage: Grundstücke GB Grenchen Nrn. 407, 9155, 90289, 90516, 90528, 90239 (Aare), sowie 444 (Ersatzstandort Ufergehölz) Bauvorhaben: Neubau Bootshafen (Projektergänzungen: Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserstand, Beantragung einer wasserrechtlichen Nutzungsbewilligung nach § 53 GWBA, Ersatzstandort für beseitigtes Ufergehölz, zusätzliche Veloabstellplätze) Einbau Spundwand als Hafenmauer bis unter den mittleren GW-Spiegel (MGW = 426.60 m.ü.M.) GW-Absenkung während Bauzeit mit einer Wellpoint-Anlage bis unter den tiefsten GW-Spiegel (TGW = 426.30 m.ü.M.) Beginn der Wasserhaltung: noch nicht bekannt Dauer der Wasserhaltung: voraussichtlich 3 Wochen Maximale Pumpmenge: 600 l/min Ableitung Pumpwasser: in die Aare Ausnahmen: Beseitigung von Ufergehölz gem. § 20 Abs. 1 NHV (Ersatzpflanzung auf Grundstück GB Grenchen Nr. 444) Konzession: Gesuch für eine wasserrechtliche Konzession nach § 54 GWBA für die Errichtung der Hafenanlage auf dem kantonseigenen Areal von Oberflächengewässern Auflagezeit: 10. bis 24. Juni 2022 Auflageort: – Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn – Baudirektion Stadt Grenchen, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen (während der üblichen Öffnungszeiten) Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich mit Antrag und Begründung bis am 24. Juni 2022 (Poststempel) an das Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, einzureichen. Einsprachen können nur gegen die Projektergänzungen (Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserstand, Beantragung einer wasserrechtlichen Nutzungsbewilligung zum Einbau unter den mittleren GW-Spiegel sowie GW-Absenkung, wasserrechtliche Konzession für die Errichtung der Hafenanlage auf dem kantonseigenen Areal von Oberflächengewässern, Ersatzstandort Ufergehölz, zusätzliche Veloabstellplätze) eingereicht werden. Die Projektergänzungen inkl. Gesuch für eine wasserrechtliche Konzession, Gesuch für die wasserrechtliche Nutzungsbewilligung und gewässerschutzrechtliche Bewilligung sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist an den Auflageorten eingesehen werden.

Bau- und Justizdepartement

Amt für Raumplanung

This article is from: