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AMTLICHES
Donnerstag, 3. Dezember 2020
Gemeinde Holderbank Ergebnis der kommunalen Abstimmung über das Budget 2021 der Gemeinde Holderbank vom 29. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 29. November 2020 hiermit veröffentlicht: Anzahl Stimmberechtigte Brieflich Stimmende Davon ungültige briefliche Stimmen Stimmrechtsausweise Urne Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise
781 253 6 4 251
Ergebnis Genehmigung Budget 2021 Eingelangte Stimmzettel 244 Ausser Betracht fallende (leere/ungültige) 1 In Betracht fallende Stimmzettel 243 Ja-Stimmen Nein-Stimmen
227 16
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 65 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Holderbank, 30. November 2020 Wahlbüro Holderbank
Baugesuch
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Bauherrschaft:
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Mauch Edith Buchegg 6 5614 Sarmenstorf
Projektverfasser: Bauherrschaft Bauobjekt:
Bauplatz:
Einbau Studio (AirBnB) im Untergeschoss (nachträgliches Gesuch) Buchegg 6
Zone:
Einfamilienhauszone
Parzelle:
1121
Öffentliche Auflage vom 4. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Baugesuch
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Bauherrschaft:
Weber Daniel Hans und Sara, Obere Feldeggstrasse 11, 5614 Sarmentorf
Projektverfasser: Bauherrschaft Bauobjekt:
Sichtschutzwand (Ersatz Hecke), Gartenhaus, Terrassengeländer
Bauplatz:
Obere Feldeggstrasse 11
Zone:
Einfamilienhauszone
Parzelle:
952
Öffentliche Auflage vom 4. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 auf der Gemeindekanzlei. n
Gemeinde Seon
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden we rden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 veröffentlicht:
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 2. Rechnung 2019 3. Rechenschaftsbericht 2019 4. Kreditabrechnungen a) Regenklärbecken Birren b) Werkleitungsersatz Grubenweg (Wasser) c) Werkleitungsersatz Grubenweg (Abwasser) d) Sanierung Kanalisationssystem gemäss GEP 5. Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement; Totalrevision 6. Hochwasserentlastung HE 1, Mühleweg; Zusatzkredit von CHF 131'400.00 7. Friedhofreglement vom 4. Dezember 1992; Teilrevision 8. Baugebührenanhang (Anhang 5 zur BNO) vom 25. Juni 2004; Teilrevision 9. Ersatz Netzleitstelle; Anteil Wasser und Abwasser; Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 500'860.00 10. Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 108% 11. Verschiedenes und Umfrage
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Baugesuch Bruno Bruderer Breiteweg 14, 5707 Seengen
Vorhaben:
Renovation EFH und Ersatz Wärmepumpe
Ortslage:
Parzelle Nr. 3026 Gebäude 291, Chriesiweg 8
Öffentliche Auflage vom 4. Dezember bis 24. Dezember 2020 und vom 4. Januar bis 12. Januar 2021 bei der Bauverwaltung und Gemeindekanzlei Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen zu richten.
Sämtlichen Traktanden wurde zugestimmt. Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2021 5703 Seon, 3. Dezember 2020 Gemeinderat Seon
Publikation von Gemeindeversammlungsbeschlüssen
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Einwohnergemeinde 1) Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. August 2020 2) Genehmigung der Kreditabrechnung «Brunnensanierung Grundwasserpumpwerk Schachen» 3) Genehmigung eines Verpflichtungskredits über CHF 66‘000 für den «Busbahnhof West» in Wildegg 4) Genehmigung eines Verpflichtungskredits über CHF 115’000 für die Aufarbeitung des Gemeindearchivs 5) Genehmigung eines Verpflichtungskredits über CHF 143‘000 für die Sanierung der Wasserleitung «Untere Reben» 6) Genehmigung des Budgets 2021 mit einem Steuerfuss von unverändert 93% Ortsbürgergemeinde 1) Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 31. August 2020 2) Genehmigung des Gemeindevertrags über die gemeinsame Führung eines Forstbetriebes 3) Genehmigung des Budgets 2021 Sämtliche Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
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Baugesuch
Bauherrschaft:
Credit Suisse AG, Europaallee 1, 8070 Zürich
Vorhaben:
Umbeschriftung NAB-Filiale auf CREDIT SUISSE BANCOMAT
Ortslage:
Parzelle Nr. 1260, Gebäude 1456, Schulstrasse 3
Öffentliche Auflage vom 4. Dezember bis 24. Dezember 2020 und vom 4. Januar bis 12. Januar 2021 bei der Bauverwaltung und Gemeindekanzlei Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen zu richten.
Papiersammlung Die nächste Papiersammlung findet am Donnerstag, 10. Dezember 2020 statt. Wir bitten Sie, das Papier um 7.00 Uhr bereitzustellen. Es gilt die gleiche Route wie bei der normalen Kehrichtabfuhr. Gemeindekanzlei
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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmungen vom 29. November 2020 hiermit veröffentlicht: Einwohnergemeinde: Stimmberechtigte: brieflich Stimmende: davon ungültige briefliche Stimmabgaben Stimmrechtsausweise Urne gültig eingereichte Stimmrechtsausweise
1359 586 9 3 580
Jahresrechnung 2019 Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
538 4 534 511 23
Die Jahresrechnung 2019 wurde angenommen. Krediterteilung über Fr. 71'600 (inkl. MWST) als Anteil der Gemeinde Dintikon an ein neues Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Rietenberg Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
3 548 478 70
Der Kredit wurde angenommen. Krediterteilung über Fr. 381'000 (inkl. MWST) für die Erstellung des GEP (Genereller Entwässerungsplan) 2. Generation Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
543 6 537 447 90
Der Kredit wurde angenommen. Budget 2021, inklusive Festsetzung des Steuerfusses auf 98%
Gemeindeabstimmung vom 29. November 2020
Ergebnis der obligatorischen Referendumsabstimmung vom 29. November 2020 betreffend den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. August 2020 zum Traktandum 6 – Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Auenstein: Anzahl Stimmberechtigte
1'192
Ungültige briefliche Stimmabgaben
5
Gültig abgegebene Stimmrechtsausweise
553
Stimmbeteiligung
44.1%
Eingelegte Stimmzettel
526
Leere Stimmzettel
18
Ungültige Stimmzettel
0
In Betracht fallende Stimmzettel
508
gestimmt haben mit Ja
356
gestimmt haben mit Nein
152
Wahl und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen einzureichen an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Auenstein, 30. November 2020 Gemeinderat Auenstein
n
Rechtskraft eines Versammlungsbeschlusses
Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
546 5 541 502 39
Das Budget 2021 inkl. Festsetzung des Steuerfusses auf 98% wurde angenommen. Ortsbürgergemeinde: Stimmberechtigte: brieflich Stimmende: davon ungültige briefliche Stimmabgaben Stimmrechtsausweise Urne gültig eingereichte Stimmrechtsausweise
137 85 0 1 86
Jahresrechnung 2019 Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
77 0 77 76 1
Die Jahresrechnung 2019 wurde angenommen. Budget 2021 (inkl. Forstbetrieb Rietenberg) Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Ja-Stimmen Nein-Stimmen
78 0 78 77 1
Das Budget 2021 (inkl. Forstbetrieb Rietenberg) wurde angenommen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendums- und Beschwerdefrist ist der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. August 2020 in Sachen Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Wahl- oder Abstimmungsbeschwerden (§§ 65 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Auenstein, 30. November 2020 Gemeinderat Auenstein
Dintikon, 1. Dezember 2020 Wahlbüro
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Strom- und Wasserzählerablesungen
Die nebenamtlichen Ableserinnen und Ableser der RTB sind im Zeitraum vom 3. Dezember bis 6. Januar 2021 für uns unterwegs. Bitte ermöglichen Sie ihnen den Zugang zum Strom- und Wasserzähler. Die Ablesungen erfolgen in der Regel von Montag bis Samstag tagsüber, werktags auch in den frühen Abendstunden. Da die CoronaLage nach wie vor angespannt ist, werden wir alle Ableser/-innen mit Schutzmasken und Handschuhen ausrüsten. Sie sind angewiesen, falls die vom BAG vorgegebene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann, diese zu tragen. Falls Sie aufgrund der aktuellen COVID19-Pandemie bedenken haben, unseren Ableser-/innen Zutritt zu gewähren, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Ablesekarte erhalten, um die Zählerstände selbständig abzulesen. Weiter können Sie uns auch gerne die Zählerstände kontaktlos per Telefon 062 887 80 60 oder E-Mail an info@rtbwildegg.ch mitteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung RTB Regionale Technische Betriebe
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Auenstein, 30. November 2020 Gemeinderat Auenstein
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Ergebnis der kommunalen Abstimmungen der Gemeinde Dintikon vom 29. November 2020
Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2021
Abstimmungsergebnis
Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 2. Rechnung 2019 3. Rechenschaftsbericht 2019 4. Budget 2021 5. Verschiedenes und Umfrage
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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2020 wie folgt veröffentlicht:
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Bauherrschaft:
Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg
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Einwohnergemeindeabstimmung vom 29. November 2020
Veröffentlichung der Ergebnisse gemäss § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) der kommunalen Urnenabstimmungen vom 29. November 2020: • Stimmberechtigte gemäss Stimmregister 2695 • brieflich Stimmende 1094 davon ungültige Stimmabgaben brieflich 11 • Stimmrechtsausweise Urne 29 • Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 1112 Vorlage 1 – Genehmigung Jahresrechnung 2019 JA-Stimmen 917 / NEIN-Stimmen 70 Vorlage 2 – Genehmigung Budget 2021 mit Steuerfuss 117% JA-Stimmen 893 / NEIN-Stimmen 102 Vorlage 3 – Zustimmung Kreditantrag Sanierung Tannenweg Ost JA-Stimmen 786 / NEIN-Stimmen 197 Vorlage 4 – Zustimmung Kreditantrag Sanierung Tannenweg West / Böllisteig JA-Stimmen 784 / NEIN-Stimmen 198 Ortsbürgergemeindeabstimmung vom 29. November 2020 • Stimmberechtigte gemäss Stimmregister 197 • brieflich Stimmende 132 davon ungültige Stimmabgaben brieflich 1 • Stimmrechtsausweise Urne 0 • Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 131 Vorlage 1 – Genehmigung Jahresrechnung 2019 JA-Stimmen 127 / NEIN-Stimmen 3 Vorlage 2 – Genehmigung Budget 2021 JA-Stimmen 115 / NEIN-Stimmen 14 Vorlage 3 – Zustimmung Schenkung CHF 1‘000‘000 an Einwohnergemeinde JA-Stimmen 96 / NEIN-Stimmen 33 Vorlage 4 – Zustimmung Kreditantrag CHF 60‘000 Richtplananpassung für künftige Kiesabbaugebiete JA-Stimmen 114 / NEIN-Stimmen 14 Vorlage 5 – Zustimmung Kreditantrag CHF 50‘000 Kieswerk Vertragsanpassungen / Baurechtsvertrag JA-Stimmen 115 / NEIN-Stimmen 13 Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind einzureichen innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Niederlenz, 30. November 2020 Wahlbüro Niederlenz