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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 810 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

Nachlassendes Erinnerungsvermögen? Anzeichen von Demenz? Wir beraten Sie gerne in unserer Spezialsprechstunde der Memory Clinic. Rufen Sie uns an. Telefon 044 714 34 64 AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 60 I 179. Jahrgang I Dienstag, 18. August 2026

www.spitalaffoltern.ch/memory-clinic

Positive Signale aus Bonstetten

«Oscars» für Ämtler Lernende

«Die Zeichen für die Zukunft stehen auf Kooperation», schreibt die neue Sekundarschulpflege in ihrem ersten Info-Beitrag. Seite 6

Die Frist für Nominierungen für den diesjährigen Lehrabschlusspreis läuft noch bis Anfang September. Seite 8

«Wir haben für unsere Tochter gekämpft» Hedingen: Bundesgericht lehnt Beschwerde ab Claudia EugstEr

che oder weshalb die Beschulung mit mehr Jungen ihr schulisches Fortkommen beeinträchtigte. Auch aus Standortgesprächen und Fachberichten der Lehr-

Am Samstag fand in Rossau das traditionelle Seifenkistenrennen statt. So wie Aleksa Cutkovic aus Mettmenstetten (im Bild) nahmen zahlreiche weitere Teilnehmende wagemutig die 64 Tiefenmeter in Angriff – und das bei bis zu Bild Mar tin Plat ter 36 Grad im Schatten. (red) Seite 16

Im Fall der Primarschülerin, die von der Schule Hedingen in eine Halbklasse mit nur einem weiteren Mädchen und elf Knaben eingeteilt worden war, hat das Bundesgericht vergangene Woche einen Entscheid gefällt. Es weist die Beschwerde der Eltern als unbegründet ab, soweit es darauf eintritt. Entscheidend war bei der Beurteilung nicht, dass die Klasseneinteilung ideal oder die Geschlechterverteilung ausgewogen gewesen wäre, sondern, dass die Schule nach Auffassung des Bundesgerichts sachliche Gründe für genau diese Einteilung hatte und ihren Ermessensspielraum nicht verfassungswidrig überschritten hat. Weder das Bundesrecht noch das Zürcher Recht geben Eltern beziehungsweise einem Kind einen Anspruch darauf, einer bestimmten Schulklasse zugeteilt zu werden. Für die 3. Klassen standen 28 Jungen und nur 15 Mädchen zur Verfügung. Deshalb akzeptierte das Bundesgericht die Einschätzung, dass vier geschlechtermässig ausgewogene Klassen von vornherein nicht gebildet werden konnten. Die Schule durfte deshalb andere gesetzliche Kriterien stärker gewichten. Sie argumentierte vor allem damit, dass die beiden Mädchen bereits zuvor gemeinsame Förderung erhalten hätten und dies gut funktioniert habe. Diese Fördergemeinschaft sollte durch die erneute Einteilung in die gleiche Klasse aufrechterhalten werden. Dies erachtete das Bundesgericht als sachlichen Grund. Nach Auffassung des Bundesgerichts hatten die Eltern nicht genügend dargelegt, weshalb die Tochter für ihren Lernerfolg mehr Mitschülerinnen brau-

Ein Auge zugedrückt

Geschichte der Allmend

Mit Vollgas hangabwärts

«Die Schule hat das Problem nicht gelöst, sondern auf den nächsten Jahrgang überwälzt.» Mutter der Primarschülerin

personen im Vorfeld ergab sich laut Urteil keine Unzumutbarkeit. «Hier spielt stark mit, dass unsere Bedenken im Sommer alle hypothetisch waren, weil unsere Tochter ja noch gar nicht in einer solchen Situation war. Unsere Bedenken haben sich dann jedoch im Verlauf des Schuljahres leider bestätigt», so die Mutter. Die konkreten Auswirkungen der Klassenzuteilung seien erst nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts sichtbar geworden, und beim Bundesgericht waren diese Argumente wegen des Novenverbotes nicht zugelassen worden. Das Bundesgericht verneinte auch eine indirekte Diskriminierung, weil es die starke Untervertretung der Mädchen in der Halbklasse zwar sah, aber daraus keine resultierende besondere Benachteiligung der Tochter als genügend dargelegt beziehungsweise festgestellt ansah. Entscheidend dürfte aber gewesen sein, dass die extreme Verteilung nur einen Teil des Unterrichts betrifft.

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Gericht: 15 Monate bedingt für Covid-Betrüger Wie die Allmend zum Smaragdgebiet wurde Weil er sich mit falschen Angaben einer im Kanton Zug domizilierten Firma einen Covid-19-Kredit von 60 000 Franken erschlichen hat, wurde ein 33-jähriger, im Säuliamt aufgewachsener Mann mit serbischen Wurzeln vom Bezirksgericht Affoltern im abgekürzten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zur Last gelegt wurden ihm Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung. Verbunden mit dem Urteil ist eine maximale Bewährungsfrist von fünf Jahren. Damit hat der Verurteilte gerade noch einmal Glück gehabt, denn er hat einiges an Vorstrafen vorzuweisen. So wurde er vom Zürcher Obergericht 2022 wegen mehrfacher schwerer Körperver-

letzung und Verstosses gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Im Februar 2024 erfolgte die Entlassung. Aufgrund von zwei weiteren Vorstrafen wegen verschiedener Verkehrsdelikte in früheren Jahren kassierte er in einem Fall 18 Monate auf Bewährung. Aber das Bezirksgericht drückte ein Auge zu, denn der Verurteilte schaffte es, seine Wandlung zum besseren Menschen glaubhaft darzulegen. «Sie haben Freude an der Familie und sind ein anderer Mensch geworden, deshalb trotz der Vorstrafen nochmals bedingt, aber mit maximaler Probezeit. Das schaffen Sie», sagte der Verhandlungsleiter. (red)

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Seit Urzeiten bewirtschaftet die Maschwandner Korporation die Allmend auf Zuger Seite. Sie ist mit ihrer Fläche von rund 125 Hektaren die grösste zusammenhängende Moorlandschaft des schweizerischen Mittellandes und Teil des europäischen Netzwerks wertvoller Lebensräume. Sie trägt einen Zürcher Namen, liegt aber im Kanton Zug. Markus Bühlmann, Allmend-Verantwortlicher der Maschwandner Korporation, spricht von einem guten Verhältnis zum Kanton Zug. Von der Korporation ist rund ein Dutzend Pächter für Unterhalt und Pflege dieses ökologisch wertvollen Gebiets zuständig, das grossmehrheitlich landwirtschaftlich als Streue genutzt wird. Zusätzlich umfasst die Aufgabenpalette unter anderem die Be-

kämpfung von Neophyten und Ackerkratzdisteln sowie den Grabenunterhalt. Auf dem Programm stehen ausserdem die Pflege des Reussdamms, die Eliminierung von Trampelpfaden, das Setzen von Markierungen und das Auswechseln oder Reinigen von beschädigten Tafeln. Im achten Teil der Sommerserie «Grenzen» geht Werner Schneiter der jahrhundertealten Geschichte der Maschwandner Allmend auf den Grund. Eine Geschichte, die geprägt war von Streitigkeiten bis hin zu einer partiellen Teilung und schliesslich der Korporationsgründung im Jahr 1840. Gleichzeitig wird geschildert, wie die Allmend zum «Smaragdgebiet» mutierte. (red)

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Quadratmeter Wald brannten am Samstag in Knonau. Die Ursache ist bisher unklar. Seite 6

«Es muss freiwillig sein.» Seite 11 Rico Girardi zu Geschäftsübernahmen innerhalb der Familie. (Bild bre)

WB dreht Partie Mit 0:1 lag der FC Wettswil-Bonstetten am Samstag auf dem heimischen Moos gegen den FC Locarno im Rückstand. Es lief bereits die Schlussphase. Doch genau in diesen letzten Minuten konnte WB seine Überlegenheit, die es in der zweiten Halbzeit gezeigt hatte, in etwas Zählbares ummünzen: Zwei späte Treffer verhalfen dem Ämtler Team doch noch zum Heimsieg. (red)

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