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Dornach

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Münchenstein

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Amtliche Publikationen

www.dornach.ch info@dornach.ch

DORNACH

BAUPUBLIKATIONEN Dossier-Nr.: 2021-0002

Bauherr: Fluri Klaus – Adresse: Saffretweg 22, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Fluri Irene und Klaus, Saffretweg 22, 4143 Dornach –Bauobjekt: Erstellen Sichtschutz – Bauplatz: Saffretweg 22 – Parzelle GB Dornach Nr.: 3458 – Projektverfasser: Fluri Klaus, Saffretweg 22, 4143 Dornach

Dossier-Nr.: 2021-0003

Bauherr: Zeltner Walter – Adresse: Bannhollenweg 16, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Zeltner Walter, Bannhollenweg 16, 4143 Dornach – Bauobjekt: Terraingestaltung – Bauplatz: Bannhollenweg 16 – Parzelle GB Dornach Nr.: 1293 – Projektverfasser: Zeltner Walter, Bannhollenweg 16, 4143 Dornach

Dossier-Nr.: 2021-0004

Bauherr: Ballinari Roberto – Adresse: Lehmenweg 29, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Ballinari Roberto, Lehmenweg 29, 4143 Dornach – Bauobjekt: Projektanpassungen, unterirdischer Hauszugang und Klima-Splitgerät – Bauplatz: Luzernerstrasse 37 – Parzelle GB Dornach Nr.: 1260 / 1261 – Projektverfasser: punktHaus GmbH, Dornacherstrasse 230, 4053 Basel

Dossier-Nr.: 2021-0007

Bauherr: Doppler Andreas – Adresse: Studio 610, 13 rue Engelhardt, 67 100 Strasbourg –Grundeigentümer: Doppler Andreas, Studio 610, 13 rue Engelhardt, 67 100 Strasbourg – Bauobjekt: Einbau von zwei Dachflächenfenstern, Grösse 55cm × 98cm – Bauplatz: Herzentalstr. 34 – Parzelle GB Dornach Nr.: 1326 – Projektverfasser: Wacker Bedachungs AG, Postfach 452, 4143 Dornach

Dossier-Nr.: 2021-0008

Bauherr: Doppler Anna Viktoria – Adresse: Herzentalstrasse 36, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Doppler Anna Viktoria, Herzentalstrasse 36, 4143 Dornach – Bauobjekt: Einbau von einem Dachflächenfenster, Grösse 55cm × 98cm – Bauplatz: Herzentalstr. 36 – Parzelle GB Dornach Nr.: 1332 – Projektverfasser: Wacker Bedachungs AG, Postfach 452, 4143 Dornach

Dossier-Nr.: 2021-0009

Bauherr: Da Silva Neto Eidenbenz Barbara –Adresse: Eidenbenz Jürg, Gempenring 17d, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Weidmann Renatus, Grundackerstrasse 41, 4414 Füllinsdorf – Bauobjekt: Erstellen einer Pergola – Bauplatz: Gempenring 17d – Parzelle GB Dornach Nr.: 2563 – Projektverfasser: Eidenbenz Jürg, Da Silva Neto Eidenbenz Barbara, Gempenring 17d, 4143 Dornach

Dossier-Nr.: 2021-0010

Bauherr: Melchiorre Maurizio – Adresse: Hohle Gasse 1, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Melchiorre Maurizio, Hohle Gasse 1, 4143 Dornach – Bauobjekt: Dachausbau und Ausbildung eines Balkons, Einbau Dachflächenfenster – Bauplatz: Hohle Gasse 1 – Parzelle GB Dornach Nr.: 652 – Projektverfasser: Ueker Real AG, Hammerstrasse 90, 4057 Basel

Dossier-Nr.: 2021-0012

Bauherr: MOVEO Projekte GmbH – Adresse: Hohenrainstrasse 24, 4133 Pratteln – Grundeigentümer: MOVEO Projekte GmbH, Hohenrainstrasse 24, 4133 Pratteln – Bauobjekt: Abbruch bestehendes Einfamilienhaus, Neubau Doppeleinfamilienhaus und Neubau Reiheneinfamilienhaus mit drei Einheiten, Erstellen Tiefgarage – Bauplatz: Apfelseestr. 57, 57a, 57b, 57c, 57d, 57e, 57f – Parzelle GB Dornach Nr.: 290 – Projektverfasser: MOVEO Baumanagement GmbH, Hohenrainstrasse 24, 4415 Lausen

Publiziert am: 21. Januar 2021

Einsprachefrist bis: 4. Februar 2021

Die Pläne zu diesem Bauvorhaben können bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Dornach, Weidenstrasse 50, unter telefonischer Voranmeldung (TEL. 061 706 25 10) eingesehen werden. Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich und begründet, innerhalb der Einsprachefrist im Doppel an die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Dornach zu richten. Bauverwaltung

ABFALLENTSORGUNGSSTELLE RAMSTEL

Die Entsorgungsstelle Ramstel bleibt bis auf Weiteres zu den gewohnten Öffnungszeiten (samstags von 10 bis 16 Uhr) zugänglich. Die Verwaltung bittet die Bevölkerung, die Entsorgungsstelle nur aufzusuchen, wenn es dringend notwendig ist. Alle Besuchenden sind zudem aufgefordert, die Entsorgungsstelle nach Abgabe des Entsorgungsgutes sofort wieder zu verlassen. Die aktuellen Verhaltensregeln aufgrund Corona verbieten Menschenansammlungen. Bitte nutzen Sie zudem für Papier, Karton, Kleinsperrgut und Grünabfuhr die Abfuhren gemäss Abfallkalender. Der Häckseldienst wird wie gewohnt nach Voranmeldung an den im Abfallkalender vorgegebenen Tagen durchgeführt. Bauverwaltung

L ES ER BR IE F

Dornach in Beweg ung

Als Suppleant von Gemeinderätin Fürst und als Mitglied der Finanzkommission begleitete ich in den letzten Jahren mit wachsender Sorge die zunehmend verantwortungslose Finanzpolitik der Einwohnergemeinde. Diese endete aktuell in einem gewichtigen 1,6 Millionen-Franken-Defizit und einem sehr hohen Abschreiber (Fehlplanung Mehrzweckhalle). Der am 11. Januar ausgesprochene Rücktritt von Schlatter war nötig und wichtig. Ich habe mich immer, dort wo vorgesehen, an die Geheimhaltung gehalten. Aber ich versichere Ihnen, ich bin erleichtert, dass jetzt in Dornach Bewegung kommt. Denn es gibt viel aufzuarbeiten, speziell in Finanzfragen muss nun kritisch analysiert und den bis zuletzt mahnenden Stimmen Gehör geschenkt werden. Zugleich sind innerhalb angemessener Fristen neue Impulse zu setzen, das Bedürfnis von Interessensgruppen wie jenes der Schuleltern, welche eine Zwischenlösung für eine Tagesstruktur wünschen, aufzugreifen und nun das in der Bevölkerung weitverbreitete Unbehagen der bisherigen Politik, welche getreu dem Motto «Streben nach immer mehr» und der damit verbundenen Gleichgültigkeit «nach mir die Sintf lut» handelte, durch eine verantwortungsbewusste Aufräumarbeit zu begegnen. Durch Schlatters Rücktritt sehe ich zuversichtlicher in die Zukunft und könnte mir eine Kandidatur als Gemeinderat im Ressortsystem vorstellen. Hans-Rudolf Tschudin SVP Gemeinderat Suppleant

GOT TESDIENSTE

Katholische Gottesdienste in Dornach

www.dogeho.ch

Katholische Gottesdienste in Gempen

www.dogeho.ch

Katholische Gottesdienste in Hochwald

www.dogeho.ch kanzel mit Pfarrer Haiko Behrens und Studentin Anna Kühleis. Musik Raouf Mamedov

Nächste Schatzsucher: Samstag, 6. Februar

9.30 bis 12.00 im reformierten Kirchgemeindehaus, Dornach, Gempenring 18 in Dornach

Ökumenische Gemeinschaft Dornach

Gebetszeiten an der Amthausstrasse 8:

Montag bis Samstag:

7.00, 12.00, 18.00, 21.00

Sonntag:

7.30, 12.00, 15.00, 21.00

Sonntag, 24. Januar

9.00 Wortgottesfeier

L ES ER BR IE F

Dornach aus dem Streitmodus

Wenn ich die Dornacher Seiten des Wochenblatts der letzten zwei Jahre durchblättere, so mir fällt auf, wie der Ton der politischen Auseinandersetzung sich zunehmend verschärft hat. Da wurde nicht nur auf der Sachebene diskutiert, was ja normal ist. Vielmehr wurde zunehmend ganz offen die Person des Gemeindepräsidenten anvisiert. Dieser hat nun resigniert den Rücktritt erklärt. Ich nehme an, dass er sich und seine Familie vor einem aggressiv geführten Wahlkampf um seine Person bewahren wollte. Dafür hat er mein volles Verständnis. Offensichtlich wartet nun aber schon der nächste Streit auf uns, nämlich die Frage: Ist es rechtlich erlaubt, nur teilweise zurückzutreten? Eine Frage wäre mir wichtiger: Was nützt Dornach in der aktuellen Situation am meisten? Solange diese Frage im Zentrum steht, bin ich dabei. Wenn es um blossen Streit geht, bin ich nicht dabei. Dornach muss aus dem Streit-Modus herauskommen. Sonst finden wir keine Willigen mehr, die für den Gemeinderat kandidieren möchten, Und das brauchen wir doch für den Neustart ins Ressort-System, aber auch für die Lösung der anstehenden Probleme. Hanspeter Ruesch

K AN TO NS RATS WA HL EN

Gründung SVP Hochwald

«Wir haben die Verantwortung gegenüber der Schöpfung: sie gemeinsam in Liebe zu bewahren.» Anlehnend an Präambel. Dieser Leitsatz bringt alles auf den Punkt, was wir als Politiker nicht aus den Augen verlieren dürfen. Wir entfernen uns aber zusehends von diesem Gedanken, das ist nicht gut. Die Umweltpolitik ist sehr interessant und spricht mich an. Die Ökologie reizt und fasziniert mich. Wir haben die primäre Verantwortung, effizient ein CO2-Problem zu lösen. Ein Schönreden nützt nichts. Es gibt nur einen Weg und der ist einfacher zu realisieren, als sich das viele vorstellen. Die «Power to X»-Technologie spielt dabei eine wichtige Schlüsselrolle. Eine Diktatur durch ein CO2-Gesetz dagegen, verschlimmbessert die Situation, durch fragwürdige Technologien, die auf Kinderarbeit und Raubbau von Öko-Systemen beruhen. Das Ziel Paris 2050 wird dadurch meilenweit verfehlt! Auf meiner Webseite rastberger.ch steht vieles zu dem Thema. Ein Besuch kann horizonterweiternd sein. Ich bin Christ, betrachte die Welt nüchtern, real, versuche Probleme darzustellen und bin ein Querdenker ohne Angst vor Diskussionen. Meine Gedanken sind meist richtig und treffen zielsicher in das Schwarze. Ich argumentiere mit Naturgesetzen und Fakten statt mit Polemik. Als SVP-Mitglied kandidiere ich für den Kantonsrat. Gerne wäre ich Mitgründer einer SVP Hochwald. Ein Aufruf an alle Interessierten, nehmen sie Kontakt (sebastian@rastberger.ch) auf, damit wir eine SVP Hobel gründen können. Sebastian Rastberger, SVP

VEREINSNACHRICHTEN

DORNACH

Turnverein Dornach. Training. Mutter und KindTurnen: Do; Kinderturnen: Mo; Jugendriege: Do; Hip-Hop (Kinder): Di; Badminton (Kinder): Mi; Unihockey (Kinder): Fr; ActiFit Frauen: Do; ActiFit Männer: Fr; GymFit Frauen: Do (Fitness), Di (50+); GymFit Männer: Mo (Fitness und Spiel), Mo (Fitness); Volleyball (Frauen): Mi; Faustball (Männer): Mi; Aerobic: Mo; Yoga: Di – www.tvdornach.ch Veloclub Dornach. Ganzjähriges Training. In der Sommerzeit Trainingsausfahrten für div. Stärkegruppen, Treffpunkt Di, 18.15, Restaurant Öpfelsee (bei nasser Strasse DO). Kontakt: M. Boppart, 061 701 63 37. www.vcdornach.ch Carmina Vokal-Ensemble. Leitung: Ly Aellen Proben: Montags 20.00–22.00 in der Rudolf Steiner Schule Birseck Aesch. Kontakt: illae@gmx.ch, 061 701 90 11, 079 353 07 50. Jugendarbeit Dornach. Die Jugendarbeit Dornach kümmert sich um Anliegen von Jugendlichen und betreibt das Jugendhaus Dornach als offener Treff. Öffnungszeiten Treff: Mi 14.00–22.00, Fr 18.00–22.00, So 14.00–18.00 (jeden 2. So.). Weitere Informationen sind auf www.jugendarbeit-dornach. ch zu finden. – Jugendarbeit Dornach, 061 701 60 53, team@jugendarbeit-dornach.ch Musikverein Concordia Dornach. Hauptprobe jeden Dienstag, 20.00–22.00 in der Aula, Schulhaus «Brühl» Dornach. Kontakt: Salomé Derrer, Tel. 079 963 29 63.

Amtliche Publikationen

www.gempen.ch info@gempen.ch

GEMPEN

Kommunale Erneuerungswahlen

Im Amtsblatt vom 20. März 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Gempen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1.

2. In der Einwohnergemeinde Gempen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. April 2021 statt. 1.1 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

1.2

Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1). 1.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

In der Einwohnergemeinde Gempen finden die Erneuerungswahlen für den/die Gemeindepräsidenten/-in, den/die Vizegemeindepräsidenten/-in, den/die Gemeindeschreiber/-in und den/die Friedensrichter/-in am 13. Juni 2021 statt. 2.1 Wahlvorschläge für die genannten Beamten sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.2 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.3 Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 3. In der Einwohnergemeinde Gempen finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission, die Baukommission, die Finanzplanungskommission und die

Umwelt- und Gesundheitskommission am 26. September 2021 statt. 3.1 Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungs-, der Bau-, der Finanzplanungs- und der Umwelt- und Gesundheitskommission sind bis Montag, 9. August 2021, 17.00 Uhr, 3.2

bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 11. August 2021, bis Freitag, 13. August 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1). 3.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 23. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 4. In der Einwohnergemeinde Gempen finden die Wahlen für das Wahlbüro in der Kompetenz des Gemeinderates am Dienstag, 31. August 2021 statt. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, Einwohnergemeinde Gempen, Hauptstrasse 16, 4145 Gempen, melden. Anmeldeschluss: 20. Juli 2021. Sämtliche für die Wahlen nötigen Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Gempen bezogen werden (telefonische Voranmeldung: 061 701 86 26). Gempen, 14. Januar 2021 Einwohnergemeinde Gempen Eleonora Grimbichler, Gemeindepräsidentin Sonja Gübelin, Gemeindeschreiberin

1. Einsicht: Mittwoch bis Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 16, Gempen.

Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen und gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden der Wahlvorschläge sind während der Auflagefrist bei der Eingabestelle schriftlich geltend zu machen.

Altpapiersammlung (ohne Karton)

Nächste Altpapiersammlung in Gempen am Samstag, 23., und Montag, 25. Januar 2021. Aufgrund der verschärften Massnahmen an den Schulen kann die Papiersammlung am Montagnachmittag nicht von den Schülern durchgeführt werden. Bitte bringen Sie Ihr Papier direkt selbst zum FWM (Samstag, 9.00 bis 16.00 Uhr und Montag, 8.00 bis 15.30 Uhr). Falls es Ihnen möglich ist, Ihren älteren oder nicht mobilen Nachbarn Hilfe zu leisten, sind wir Ihnen sehr dankbar. Wer sein

Papier gar nicht zum FWM bringen kann, meldet sich bitte unter 061 701 86 26

oder info@gempen.ch, damit wir die Adresse notieren und das Papier abholen können. Wir danken Allen für Ihr Verständnis in diesen Ausnahmezeiten. Bitte vergessen Sie nicht, bei der Abgabestelle eine Maske dabeizuhaben, falls die Abstände nicht eingehalten werden können. Vielen Dank! Gemeindeverwaltung Gempen

PAR TE I EN

Zum Rücktritt von Christian Schlatter

Die Freien Wähler Dornach haben mit Bedauern und Respekt vom überraschend angekündigten Rücktritt von Christian Schlatter als Gemeindepräsident Kenntnis genommen. Für eine abschliessende Bilanz seines Präsidiums ist es noch zu früh. Auch wenn in dieser Zeit nicht alles einfach war, darf festgehalten werden, dass sich die Gemeinde Dornach in den letzten 10 Jahren beeindruckend weiterentwickelt hat – beispielsweise in organisatorischen Belangen. So hat es die Gemeinde geschafft, in dieser Zeit die Transformation vom reinen Präsidialsystem über die Versuche mit dem Götti-/ Gotte-System nun zum Ressortsystem zu vollziehen. Zudem wurde die Ortsplanungsrevision nicht zuletzt dank der Fachkenntnis und dem grossen Engagement von Christian Schlatter gut aufgegleist – sie wird zu einem Grundstein für die Entwicklung unserer Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten werden. Es liegt nun am Gemeinderat eine gute Übergangslösung zu finden. Die Freien Wähler Dornach erwarten, dass der Gemeinderat, wie es sich gehört als Kollegialbehörde und ohne parteipolitisches Geplänkel, eine würdige und konstruktive Lösung anstrebt. Vorstand FWD

GERICHTLICHES VERBOT (Richteramt Dorneck-Thierstein, Zivilabteilung, Amthausstrasse15, 4143 Dornach)

Auf Gesuch der Allgemeinen Anthroposophische Gesellschaft (AAG), Goetheanum, Dornach, vertreten durch Dr. iur. Heinrich Ueberwasser, Advokat, Moosweg 70, 4125 Riehen, wird das folgende gerichtliche Verbot bewilligt;

Jedermann wird richterlich untersagt, auf den Parzellen GB Dornach Nr. 845 und 846, Schwinbach, Fauna, Flora, Boden und Gewässerteile zu beeinträchtigen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis CHF 2'000.00 bestraft. Rechtsbelehrung

Das Verbot ist durch den Verbotnehmer öffentlich bekanntzumachen (im regionalen Amtsanzeiger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen seit Publikation beim Gericht) und auf dem Grundstück an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Es bleibt so lange in Kraft, bis es durch ausdrückliche Einwilligung des Verbotnehmers oder durch Richterspruch aufgehoben wird. Ein allfällige Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 259 f. ZPO).

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