SERVICE Kommentar
Kommentar:
Alles neu macht die Euro 7 Vom Auspuff zum ganzen Auto: Euro 7 bringt zahlreiche Veränderungen. Unser Rechtsexperte Andreas Forster vom iusboten nimmt sich des Themas an und zeigt, wo die neue Verordnung überall Einfluss nimmt. Text: Andreas Forster, Foto: Iusbote
D
ie Veröffentlichung der Euro-7-Verordnung markiert einen grundlegenden Wandel in der europäischen Typengenehmigung. Während die bisherige Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 6) den Fokus primär auf die Limitierung von Abgasemissionen bei leichten Fahrzeugen legte, verfolgt Euro 7 einen ganzheitlichen Ansatz. Die Regulierung erstreckt sich nun nicht mehr nur auf die Folgen der Verbrennung von Kraftstoffen, sondern auf das gesamte Fahrzeug als Emissionsquelle, einschließlich mechanischer Komponenten und elektrischer Energiespeicher.
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird ein Grenzwert für verschiedene Arten von Emissionen eingeführt, so zum Beispiel für die Bremspartikelemissionen, den Reifenabrieb oder die Verdunstungsemissionen. Die Bremspartikelemissionen für reine Elektro fahrzeuge liegen initial bei 3 mg/km und für Verbrenner sowie Hybridmodelle bei 7 mg/km. Ab dem Jahr 2035 soll dieser Wert für alle Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 auf 3 mg/km sinken.
Mindestanforderungen an die Batteriestabilität
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge führt Euro 7 verbindliche MinAnwendungsbereich destwerte für die Haltbarkeit der Antriebsbatterie ein. Ein Element, Ein wesentliches Merkmal der Euro 7 das bisher nicht existierte. Hersteller ist die Zusammenführung der bisher müssen sicherstellen, dass die BatteDie Regulierung erstreckt getrennten Regelwerke für leichte Kraftriekapazität bei Fahrzeugen der Klasse sich auf das gesamte Fahrzeug fahrzeuge (Pkw und LLkw) und schwere M1 nach fünf Jahren oder 100.000 km als Emissionsquelle.“ Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw). Erstnoch mindestens 80 % des Ursprungswerts beträgt. Nach acht Jahren oder mals unterliegen die Fahrzeuge der Andreas Forster 160.000 km darf dieser Wert nicht unter Klassen M1 bis M3 und N1 bis N3 einem 72 % fallen. Das soll sicherstellen, dass einheitlichen Rechtsrahmen. Darüber Elektrofahrzeuge auch als Gebrauchtwagen eine hohe Nutzbarkeit hinaus werden auch Anhänger der Klassen O3 und O4 sowie behalten. Für Fahrzeuge der Klasse N1 betragen spezifische Anforderungen an die Beschaffenheit von Reifen der diese Werte 75 % und 67 %. Klassen C1 bis C3 in die Verordnung einbezogen.
Haltbarkeitsanforderungen
Fazit
Die Euro 7 definiert die Dauerhaltbarkeit von emissionsrelevanten Bauteilen neu. Sie hebt die Haltbarkeitswerte für Pkw für die „Hauptlebensdauer“ auf 160.000 km oder acht Jahre an, je nachdem, was zuerst eintritt. Zudem wird eine „zusätzliche Lebensdauer“ festgelegt, während derer die Abgasemissionen maximal um den Faktor 1,2 erhöht sein können. Diese beträgt 10 Jahre oder 200.000 km und beginnt ab dem Ende der Hauptlebensdauer. Diese Ausweitung verpflichtet die Hersteller dazu, die Hardware so auszulegen, dass diese über einen deutlich längeren Lebenszyklus ihre Leistung erbringen muss. Zudem gibt es eine Hauptlebensdauer für andere Fahrzeugklassen, zum Beispiel legt die Euro 7 für Fahrzeuge mit über 16 Tonnen Gesamtgewicht die Hauptlebensdauer auf 700.000 km oder 12 Jahre fest. Die zusätzliche Lebensdauer liegt dann bei 875.000 km oder 15 Jahren.
Euro 7 ist weit mehr als eine technische Feinjustierung der Abgaswerte; sie zeigt Anzeichen einer umfassenden Qualitätssicherungsvorschrift über weite Teile des Lebenszyklus von Fahrzeugen. Die erhöhte Transparenz durch neu eingeführte Informationspflichten seitens der Hersteller bietet professionellen Fuhrparks neue Datenpunkte für ein präzises TCO-Management und zwingt die Branche dazu, die ökonomische und ökologische Bilanz eines Fahrzeugs über den gesamten Zeitraum der Nutzung zu betrachten. •
Nichtabgas-Emissionen und Abriebe Ein Paradigmenwechsel ist die erstmalige Limitierung von (Partikel-) Emissionen, die nicht vom Verbrennungsmotor stammen. Für Andreas Forster ist Jurist mit langjähriger Berufserfahrung, der sich rechtlichen Fragen rund um Mobilität und Elektromobilität widmet. Zudem ist er Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens iusbote, das seine Kunden effizient und proaktiv über relevante Rechts änderungen in individuell bestimmbaren Themenbereichen informiert hält
_28 | FLOTTE 04-05/2026