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Nach der Hochzeit: Qual der Wahl bei der Steuer
from Magdeburger-News.de
by mdnews18

Lohi. Es ist Sommer und die Hochzeitssaison ist in vollem Gange. Brautpaare, die sich zurzeit trauen lassen, dürfen sich über Sonne und warme Temperaturen freuen. Nicht ins Schwitzen kommen sollten sie, wenn es um ihre künftige Steuererklärung geht. Denn Verheiratete haben die Qual der Wahl, ob sie sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen. Hier kommt die Frage auf, welches Steuermodell für Ehepaare günstiger ist. „Neben dem persönlichen Gusto spielt die Einkommensverteilung bei Ehepaaren die entscheidende Rolle", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Schnell können so ein paar hundert Euro pro Jahr mehr drin sein, bei richtigen Gutverdienern sogar ein paar tausend Euro mehr.
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Haben zwei sich Liebende geheiratet, werden sie als unbeschränkt Steuerpflichtige vom Finanzamt gemeinsam veranlagt. Das heißt sie verschmelzen steuerlich gesehen zu einer Steuerperson. Dies geschieht entweder durch Ankreuzen auf der Steuererklärung oder automatisch, wenn kein Kreuz gesetzt wurde. Der Vorteil liegt darin, dass Ehepaare ihre Steuererklärung gemeinsam erstellen können und somit nicht nur Doppelarbeit, sondern in der Regel auch Steuern einsparen können. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Es bringt einige Vorteile mit sich und gilt rückwirkend für das ganze Hochzeitsjahr, auch wenn erst Ende Dezember geheiratet wird. So kommen für beide Ehegatten die zwei Grundfreibeträge voll zum Tragen, auch wenn ein Gehalt darunter liegt. Der Wow-Effekt: Gemeinsam werden nicht so hohe Steuersätze erreicht, weil der höhere Steuersatz durch den niedrigeren im Mittel gedrückt wird. Schöpft einer von beiden seine Freibeträge, wie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, nicht aus, kann die Differenz vom anderen Ehepartner genutzt werden.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Der Steuervorteil fällt umso höher aus, je größer die Einkommensdifferenz der beiden ist. Nehmen wir an, ein Mann hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro und eine Frau von 20.000 Euro. Als unverheiratetes Paar wird die Einkommensteuer für den Einzelnen nach der Grundtabelle berechnet. Der Mann muss 11.343 Euro und die Frau 1.956 Euro an Einkommensteuern abführen. Die summierte Steuerlast beträgt folglich 13.299 Euro.
Sind die beiden miteinander verheiratet und lassen sich zusammen veranlagen, wird für die Einkommensteuer die Splittingtabelle herangezogen. Dabei wird beider Einkommen erst addiert (macht zusammen 70.000 Euro) und dann halbiert sozusagen wieder aufgesplittet. Von diesen 35.000 Euro wird die Steuer berechnet. Sie beträgt 6.216 Euro pro Person. Mal zwei macht das eine Steuerlast von 12.432 Euro für das Paar aus. Mit dem Ehegattensplitting fallen in diesem Beispiel also 867 Euro weniger an Steuern an. Verdient die Ehefrau im Beispiel nur 15.000 Euro im Jahr, steigt der Steuervorteil auf 1.187 Euro an. Foto: pixabay
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nd Wolmirsted t Gaststätte „Alte Schmiede“

Bürgerbudget 2023: Ideen der Haldensleber sind gefragt
Haldensleben. Wie kann die Stadt Haldensleben mit ihren Ortsteilen noch attraktiver und schöner werden? Welche Projekte führen zu einer Aufwertung des öffentlichen Raums, zu einem besseren Miteinander oder dienen dem kulturellen Leben? Ihre Ideen sind gefragt!
Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat beschlossen, jährlich einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro als so genanntes Bürgerbudget zur Verfügung zu stellen.
Vereinfachte
Ausweisbeantragung
Haldensleben. Ab sofort können Bürger, die ein Ausweisdokument beantragen, im Bürgerbüro die neu entwickelte Technik zur bürgerfreundlichen Aufnahme digitaler Lichtbilder testen. Haldensleben ist eine von bundesweit acht Pilot-Behörden, die an dem Projekt auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilnehmen. Mit der Umsetzung wurde die Bundesdruckerei GmbH beauftragt.
Das neue technische System zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift steht bis mindestens Oktober 2023 zur Verfügung. Es ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess und stellt eine digitale, qualitativ hochwertige Erfassung biometrischer Daten für die Beantragung der Dokumente. Bürger können aussuchen, ob sie das Passbild für ihr Ausweisdokument nun in der Behörde oder wie bisher bei einem Dienstleister erstellen lassen.
Eine Herausforderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten besteht bisher in einigen Fällen darin, dass die von Bürgern mitgebrachten Passbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Lichtbilder nicht verwendet werden können und ein zweiter Termin zur Ausweisbeantragung vereinbart werden muss. Dem wirkt die digitale Lichtbildaufnahme vor Ort entgegen und trägt zugleich dazu bei, Verwaltung moderner, bürgernäher und digitaler zu gestalten.
Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Projektevorschläge aus dem jährlich vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürger während einer Onlineabstimmung.
Welches Ziel verfolgt die Förderung?
Mit dem Bürgerbudget sollen gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen sowie die lokale Identität, der soziale Zusammenhalt und das Vertrauen in die Kommunalpolitik gestärkt werden.
Bis wann kann ein Vorschlag eingereicht werden?
Grundsätzlich können Vorschläge ganzjährig eingereicht werden. Für das Bürgerbudget 2023 können Vorschläge bis 11. August 2023 eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Über das Bürgerbudget können Bürger eigene, gemeinwohlorientierte Projekte umsetzen. Der Fördergegenstand ist weit gefasst und bietet Raum für vielfältigste Projektideen.
Die genauen Kriterien entnehmen sie bitte dem § 5 der Satzung zum Bürgerbudget. Diese finden Sie in dieser Ausgabe des Stadtanzeigers, aber auch auf der Onlineplattform www.civocracy.org/haldensleben/bu ergerbudget sowie unter www.haldensleben.de (Bürgerservice & Rathaus => Satzungen).
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Einwohner der Stadt Haldensleben ab 14 Jahre können Vorschläge einreichen und auch darüber abstimmen. Empfänger der Fördermittel können alle Personen und Personenvereinigungen sein, insbesondere gemeinnützige Vereine, Interessengruppen und Einrichtungen, welche in der Stadt Haldensleben tätig sind und ihr Projekt in der Stadt Haldensleben und/oder in den Ortsteilen Haldenslebens durchführen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhabenträger mit Gewinnerzielungsabsicht sowie Parteien, Wählergemeinschaften, Glaubensgemeinschaften und kirchliche Organisationen (ausgenommen Fördervereine).

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung soll den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen.
Die Stadtverwaltung freut sich auf die Ideen der Bürger Für nähere Informationen zum Ablauf und Verfahren können Interessierte die beiden Internetseiten www.civocracy.org/ haldensleben/buergerbudget sowie www.haldensleben.de besuchen.
Symbolfoto: pixabay
