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3.3.3 Raumkonzeptioneller Ansatz
Materialbedingte Abweichungen sind begründet zulässig. • Gestalterisch wirkende Beleuchtungsmaßnahmen mit farbigem
Licht an Gebäuden und Gebäudeteilen sind nicht zulässig.
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Für architektonische Akzentuierungen dürfen Leuchtmittel mit einer warm-weißen Farbtemperatur (um 3000 Kelvin) oder einer gelblichen Lichtfarbe verwendet werden. Materialbedingte
Abweichungen (beleuchtete Fläche) sind möglich. • Die mittlere Leuchtdichte der Fassadenillumination darf 3 cd/ m² und die Akzentuierung architektonischer Elemente 30 cd/m² nicht überschreiten. Niedrigere Werte sind anzustreben. • Nur vollfächig wirkende Fassadenilluminationen (physikalische oder wahrnehmungsbezogene Wirkung) sind anzustreben.
Starke Hell-dunkel-Kontraste durch streifge oder punktuelle
Fassadenilluminationen, die der Gliederung der Fassade entgegen wirken, sind nicht zulässig. • Die Beleuchtung von Dachfächen ist nicht zulässig. • Die vertikale Beleuchtung von Fassaden (Fassadenilluminationen mit sog. "Wallwashern") muss eine gleichmäßige Verteilung der Helligkeit vorweisen (Helligkeitsverteilung über die Wandfäche < 1:3).
Leuchtmittel • Die verwendeten Leuchtmittel für Fassadenilluminationen müssen einen hohen Farbwiedergabeindex (Ra > 70) besitzen.
Für architektonische Akzentuierungen dürfen Leuchtmittel auch einen niedrigeren Farbwiedergabeindex (Ra > 50) besitzen.
Materialbedingte Abweichungen (beleuchtete Fläche) sind möglich. • Leuchtmittel für Fassadenilluminationen und gestalterisch wirkende Beleuchtungsmaßnahmen mit elektromagnetischer
Strahlung im UV-A oder UV-B Bereich sind nicht zulässig (Verwendung von UV-Filtern). • Leuchtmittel sollten ihre spektralen Schwerpunkte ausgewogen in den Bereichen von 400-750 nm vorweisen.
Werbeanlagen – Generell
• Werbungen in Verbindung mit Gebäuden dürfen im gesamten
Fassadenbereich beleuchtet werden, jedoch darf die
Beleuchtung der Werbung nicht über die Traufkante des
Gebäudes hinausragen. • Werbemaßnahmen aus oder mit dynamischem Licht, d. h.
Lichtwerbung aus Laufichtern oder mit Wechsel- und
Blinklichtschaltungen ausgestattete Anlagen, sind nicht zulässig. • Licht-, Bild- und Filmprojektionsanlagen sowie Medienfassaden, deren Lichtfarbe-, -intensität oder -richtung dynamisch oder statisch wirkt, sind nicht zulässig. Projektionen von
Lichtwerbung auf Fußböden sind zu vermeiden und in
Gefahrenbereichen auszuschließen. • Schaufensterbeleuchtung muss innerhalb der Gebäude so positioniert sein, dass eine unmittelbare Sicht auf das Leuchtmittel (Lichtquelle) ausgeschlossen ist.
Schaufensterbeleuchtung darf nur indirekt, d. h. über die
Refexion der Inneneinrichtung in die öffentlichen Bereiche leuchten. Die durch Schaufensterbeleuchtung erhellten öffentlichen Bereiche dürfen durchschnittliche Leuchtdichten von 2 cd/m2 (horizontale Flächen vor Schaufenster) und 0,5 cd/m2 (vertikale Flächen gegenüber Schaufenster) nicht überschreiten.
Werbeanlagen – Leuchtende schriften und Zeichen
• An Fassaden befestigte Schriften, Buchstaben und Zeichen mit
Hinterbeleuchtung sind in jeder Lichtfarbe (ausgenommen grelle und Signalfarben) zulässig. • Selbstleuchtende Einzelbuchstaben oder Zeichen sind in jeder
Farbe (ausgenommen grelle und Signalfarben) zulässig, wenn die maximale Leuchtdichte der Buchstaben ein Verhältnis von max. 40/1 zur Hintergrundleuchtdichte vorweist (z. B.
Leuchtdichte Einzelbuchstaben = 40 cd/m2 wenn die
Fassade, auf der die Einzelbuchstaben angebracht sind, eine
Leuchtdichte von 1 cd/m2 vorweist). Alternativ: Bruttofäche des
Schriftzugs > 10 m2 max. 10 cd/m2 pro Buchstabe / Bruttofäche des Schriftzugs < 10 m2 max. 30 cd/m2 pro Buchstabe.
Werbeanlagen – Beleuchtete Werbetafeln und Werbewände
• Eine Anstrahlung von Werbetafeln, die an oder in Verbindung mit Gebäuden befestigt werden, ist ausschließlich mit weißlichem Licht zulässig. • Die Beleuchtung von Werbetafeln mit einzelnen Lichtspots oder
Strahlern ist zulässig, wenn 1. die an Auslegern angebrachten Lichtquellen in einem Entfernungsverhältnis von 1/3 (Weite Ausleger/ Höhe Werbetafel) zur Werbetafel angebracht werden; 2. der maximale Abstand einer Lichtquelle zur Werbetafel nicht mehr als 1 Meter beträgt; 3. die Leuchtdichte der Werbetafel höchstens vierzigfach so hell ist, wie die Leuchtdichte der Fassade oder der näheren Umgebung (Leuchtdichteverhältnis Umgebung/Fassade zu Werbetafel max. 1/40); Alternativ: Fläche der Werbetafel > 10 m2 max. 20 cd/m2 / Bruttofäche des Schriftzugs < 10 m2 max. 50 cd/m2 . 4. die Lichtfächen der Spots keine scharfen Konturen bilden; 5. die Lichtquelle (Leuchtmittel in den Leuchten) bei einer rechtwinkelig zur Fassade angebrachten Werbetafel (Ausleger oder Nasenschild) von der rückwärtigen Seite aus nicht sichtbar ist; 6. die Lichtrichtung direkt auf die Werbetafel und von oben nach unten ausgerichtet ist. • Die Beleuchtung von Werbetafeln, die an oder in Verbindung mit Gebäuden befestigt werden, mit linearen Lichtbändern ist zulässig, wenn: 1. das Lichtband ohne oder in sehr geringem Abstand an der Werbetafel befestigt ist und nach unten leuchtet; 2. die Leuchtdichten der zuvor genannten Merkmale für punktuell beleuchtete Werbeschilder erfüllt werden. • Eine Beleuchtung der Umgebung über die Werbetafel hinaus ist nicht zulässig. • Eine Beleuchtung von Werbetafeln mit hohen Refexionsgraden (q > 0, 65) oder spiegelnden Flächen ist nicht zulässig.
Lichtkästen
• Lichtkästen sind zulässig, wenn die Leuchtdichte des
Lichtkastens höchsten vierzigfach so hell ist, wie die Leuchtdichte der Fassade oder der näheren Umgebung (Leuchtdichteverhältnis
Umgebung oder Fassade zu Lichtkasten max. 1/40). Alternativ:
Fläche des Lichtkastens > 5 m2 max. 20 cd/m2 / Bruttofäche des
Schriftzugs < 5 m2 max. 80 cd/m2 Umgebung.
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5 Anhang
5.1 Quellenverzeichnis
Literatur
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Abbildungen
Umschlag: Forschungslinie "Licht_Raum"/Luftbild Blossey Abb. 2.1: Stephan-Maaser, R. (Hg.) 2000: Zeitreise Hellweg – Spuren einer Straße durch die Jahrtausende. Klartext-Verlag Abb. 2.1-2.4: Historische Karten Dortmund © Regionalverband Ruhr Abb. 3.3-3.24: DIALux 4.9 auf Grundlage verfügbarer Herstellerdaten Abb. 3.29: http://blackljusdesign.se - Zugriff 02.2012. Lichtdesign: Black Ljusdesign AB, Stockholm Abb. 3.30, 3.31: http://guerrillalighting.net - Zugriff 04.2011 Alle weiteren: © Forschungslinie "Licht_Raum"
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