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KV-Vorstandswahl abgeschlossen
Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt sind das neue Führungsduo der KVBW
KV-Vorstandswahl abgeschlossen
Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) haben Mitte Dezember 2022 den Orthopäden, Unfallchirurgen und Medizinrechtler Dr. Karsten Braun (54) aus Wertheim im Main-Tauber-Kreis zum neuen KVBWVorstandsvorsitzenden gewählt. Seine Stellvertreterin wurde die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Doris Reinhardt (60) aus Friesenheim im Ortenaukreis.
Im Gegensatz zur Wahl-Vertreterversammlung im November, die mit einem Eklat geendet hatte (das ÄBW berichtete), zeigten die Delegierten dieses Mal große Geschlossenheit: Dr. Braun wurde mit 41 Stimmen ohne Gegenkandidaten gewählt; vier Personen enthielten sich, eine stimmte gegen ihn und eine Stimme war ungültig. Auch Dr. Reinhardt hatte keine Gegenkandidaten und erhielt 45 von 47 Stimmen, zwei Personen enthielten sich.
Der neue Vorstandsvorsitzende hatte in seiner Bewerbungsrede bessere Rahmenbedingungen für die ärztlichen und psychotherapeutischen Niedergelassenen im Südwesten gefordert. Er kritisierte die Abschaffung der Neupatientenregelung und plädierte dafür, auch für die Niedergelassenen die finanziellen Unterstützungspakete, die es für die Krankenhäuser gibt, bereitzustellen. Er betonte, dass er den baden-württembergischen „Sonderweg“ mit der Ausbudgetierung der Haus- und Kinderärzte und dem Ausbau der förderungswürdigen Leistungen weitergehen wolle. „Das Geld muss der Leistung folgen und deshalb brauchen wir perspektivisch ein anderes Honorarsystem, die Selektivverträge zeigen, wie es gehen könnte.“ Kritisch äußerte sich Dr. Braun zum eingeschlagenen Weg bei der Digitalisierung. Er forderte einen „vollständigen Neustart mit softwarebasierten Systemen statt Konnektoren“.
Seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt hatte in ihrer Vorstellungsansprache den Stellenwert der ambulanten Versorgung betont: „Wir sind für unsere Patienten da, 24 Stunden
Foto: OE
Das KVBW-Führungsduo nach der Wahl: Dr. D. Reinhardt und Dr. K. Braun; im Hintergrund die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. T. Heyer und Dr. A. Gräfin Vitzthum
an 7 Tagen die Woche, deshalb fordern wir vonseiten der Politik mehr Verlässlichkeit und die stärkere Einbindung. Für alle Entscheidungen muss gelten: nicht ohne uns.“ Die Fragmentierung der Versorgung durch Gesundheitskioske oder Community Health Nurses sah Dr. Reinhardt kritisch. Versorgungskonzepte müssten gemeinsam mit der Ärzteschaft gestaltet werden, betonte sie. „Unsere Diversität in der haus- und fachärztlichen Versorgung hat einen Mehrwert, das bedeutet Krisenfestigkeit, wie in der Coronapandemie deutlich wurde.“ Und weiter: „Wir haben die Ausbildung und Expertise, um aus den Beratungsanliegen der Patientinnen und Patienten das Entscheidende herauszufiltern. Um die Versorgung auf der richtigen Ebene zu gewährleisten, brauchen wir aber eine bessere Steuerung der Inanspruchnahme“, so Dr. Reinhardt.
Es gelte, sinnvolle Lösungen für die Patientenversorgung zu finden – eine Aufgabe, die der neue Vorstand in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung sieht. Dr. Braun: „Wir wissen, wie wir die ambulante Versorgung weiterentwickeln und unsere Interessen am besten vertreten können.“ Er betonte, dass Dr. Reinhardt und er als Vorstandsduo angetreten seien, um alle Fachgruppen „fair und gerecht zu vertreten“.
Die beiden Vorstände haben ihre Ämter zum 1. Januar 2023 angetreten, ihre Amtszeit dauert sechs Jahre. Sie vertreten die Interessen der rund 23.500 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg. Ende Januar wird die Vertreterversammlung erstmals gemeinsam mit dem neuen Vorstand tagen.
Vorstand der KVBW
Die Mitglieder des KVBW-Vorstandes üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines Dienstvertrages hauptamtlich aus. Der Vorstand verwaltet die KVBW; zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Repräsentation der KVBW im Innen- und Außenverhältnis, die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung sowie der Abschluss, die Änderung, die Verständigung über die Anpassung sowie die Kündigung von Verträgen im Namen der KVBW, insbesondere von Gesamtverträgen und Vergütungsvereinbarungen. Auf der Website der KVBW besteht Gelegenheit, die beiden neuen Vorsitzenden anhand ihrer Vitae sowie mithilfe von Videoclips besser kennenzulernen: www.kvbawue.de/video-vorstand