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Fazit 194

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„Die Demokratie ist kein Supermarkt. Da kann man nicht hingehen und sich das, was einem gefällt, aus dem Regal nehmen.“ Frank-Walter Steinmeier, deutscher Bundespräsident

wiederfindet, und wenn die migrationsfeindliche FPÖ tobt, dann kann der EU-Asylkompromiss aus österreichischer Sicht eigentlich nicht vollkommen falsch aufgesetzt sein. Man kann jedenfalls sagen, dass die EU-Innenminister ihre engen Spielräume auszureizen versucht haben. Ob die Folgen der Beschlüsse dem EU-Parlament und den Entscheidungen des EGMR standhalten werden, steht trotzdem auf einem ganz anderen Blatt.

Was taugt der EU-Asylkompromiss aus österreichischer Sicht? Es ist ganz egal, ob die SPÖ nach links wandert, ob die FPÖ am rechten Rand verharrt oder ob die anderen Parteien in Richtung der angeblich frei gewordenen Mitte streben. Die beherrschenden Themen für die kommende Nationalratswahl, die spätestens im Herbst 2024 stattfinden wird, sind vorgegeben. Neben der Teuerung und dem Klimaschutz wird die Armutsmigration nach Europa, wegen der hohen Emotionen, die sich mit den dadurch ausgelösten Verteilungskämpfen erzielen lassen, das wichtigste Thema bleiben. Daher wird der EU-Flüchtlingskompromiss darüber mitentscheiden, wer bei dieser Wahl wie abschneidet. Der zukünftige Umgang der EU mit Asylsuchenden, Asylberechtigten und abgelehnten Asylwerbern soll bis zum Herbst 2024 nicht nur rechtsgültig finalisiert sein, die Beschlüsse sollen auch international durchsetzbar sein und vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) halten. Wenn die ÖVP jubelt, weil sie im Kompromiss einen Sieg von Innenminister Gerhard Karner verkaufen will, wenn die SPÖ und die Neos schweigen, weil ihnen im Großen und Ganzen keine bessere Lösung einfällt, wenn die Grünen verhalten jammern, weil sich ihr linker Flügel wieder einmal nicht in den EU-Beschlüssen 14 /// FAZIT JULI 2023

Warum ist der Außengrenzschutz entscheidend? Bevor der EGMR 1998 seine Befugnisse erhielt, konnte die Auslegung der EMRK von der Europäischen Kommission für Menschenrechte und dem Minister-Komitee des Europarats stark beeinflusst werden. Seit 1998 ist die Rolle der Minister darauf beschränkt, die Umsetzung der EGMR-Urteile zu überwachen. Ein illegaler Grenzübertritt stellt aus Sicht des EGMR keinen Asylhinderungsgrund dar. Nicht einmal Zurückweisungen von Flüchtlingen ohne Papiere sind zulässig, sobald diese das magische Wort »Asyl« ausgesprochen haben. Und weil das die Schlepper natürlich ebenfalls wissen, raten die ihren Kunden – unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft – immer dazu, ihre Papiere wegzuwerfen und sich als Afghanen oder Syrer auszugeben. Und selbst wenn die Asylbehörden diesen Schwindel im Zuge der jahrelangen Verfahren aufdecken, bringt das meist nichts, weil sich die tatsächlichen Herkunftsländer dieser Scheinasylanten weigern, ihre Bürger zurückzunehmen. Denn auf die Summen, die sie so durch »Western Union« und ähnliche Dienste in ihre Heimatländer überweisen, wollen Staaten wie Marokko, Tunesien, Indien oder Pakistan natürlich nicht verzichten.

Fotos: Axel Öberg/Government of Swedish Offices, Kiril Konstantinov

Innenminister Gerhard Karner sieht im vorliegenden EU-Asylkompromiss die Chance auf ein zwar schärferes, aber dafür gerechteres Asylsystem.

Warum ist eine Asylreform so schwierig? 1998 hat der Europarat das 11. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention beschlossen und in sämtlichen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Dieser Beschluss wurde von der EU einstimmig in den gemeinsamen Rechtsbestand übernommen. Er stand damals im Banne der Neuordnung Europas nach dem Zerfall des Ostblocks und Flüchtlinge kamen damals – wenn überhaupt – nur als Individualreisende aus den späteren osteuropäischen EU-Mitgliedsländern und nicht zu Hundertausenden und von Schleppern bestens organisiert. Daran, dass dieses Protokoll im Jahr 2015 eine gewaltige Flüchtlingswelle ermöglichen könnte, hat damals ganz einfach niemand gedacht. Und wegen der komplizierten einstimmigen Beschlussfassung, samt nationalen Ratifizierungen, ist heute an eine Reform der umstrittenen Materie nicht einmal zu denken. Und so sind die EU-Mitglieder bei der Auslegung von Menschenrechten – anders als etwa die USA oder Australien – ausschließlich an den EGMR als Gemeinschaftsgericht gebunden, denn der ist mit dem 11. Zusatzprotokoll dazu befugt worden, als einziges und alleiniges Organ über Beschwerden gegen Menschenrechtsverstöße zu befinden. Daran ändert übrigens auch die Fantasie von FPÖ-Chef Herbert Kickl nichts, der populistisch von seiner »Festung Österreich« träumt. Sämtliche nationalen Beschlüsse, die einer Festung Österreich nahekommen, würden ganz einfach vom EGMR für ungültig erklärt werden.


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