Die Sache ist die: Ich liege nie falsch!
US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump
Fotos: KPÖ, Steirische Volkspartei
Angesichts der Vorwürfe des Stadtrechnungshofs stellten Bürgermeisterin Elke Kahr und Finanzstadtrat Manfred Eber klar, dass Graz seinen Verpflichtungen in der Vergangenheit noch immer nachgekommen sei und das auch weiterhin so halten werde. Daher stünden weder die Einsetzung eines Regierungskommissärs noch Neuwahlen im Raum. Die VP will die Menschenrechtskonvention reformieren. Dass die Europäische Menschenrechtskonvention dringend reformiert werden müsste, ist spätestens seit der Massenmigration des Jahres 2015 ebenso klar wie die Tatsache, dass das zum Ding der Unmöglichkeit geworden ist. Die Umjudizierung der Konvention durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof ist nämlich hauptverantwortlich dafür, dass die EU-Mitglieder keine wirksame Handhabe gegen Asylmissbrauch und illegale Migration mehr haben. Schließlich dürfen illegale Migranten kaum mehr in sichere Staaten, durch welche sie sich schleppen ließen, abgeschoben werden. Diese Umdeutung der EMRK durch den Menschenrechtsgerichtshof EGMR war zudem ein wesentlicher Grund, dass das Brexit-Votum im Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mündete. Das Argument, mit dem Brexit die Kontrolle über die Zuwanderung zurück in die nationale Verantwortung zu holen, war für den Großteil 16 /// FAZIT DEZEMBER 2022
der Briten einfach viel verfänglicher als der Verbleib in der Union. Und ähnlich wie bei den Briten verhält es sich inzwischen bei vielen EU-Bürgern. Sie unterstützen zwar die Menschenrechte, nicht jedoch die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ausschlaggebend für das Misstrauen gegen die Höchstrichter dürfte deren vermeintliche EU-Nähe sein. Die Entscheide aus Straßburg werden vor allem von jenen EU-Kritikern argwöhnisch beäugt und bewertet, die ihre Ablehnung gegen Brüssel überwiegend am demokratisch kaum legitimierten Umbau der ehemaligen Wirtschaftsunion »EG« zur politischen Union »EU« festmachen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt nichts mit dem Umbau der EU – weg von der Wirtschaftsunion – zu tun. Er wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Seit damals urteilt der EGMR über Beschwerden einzelner Perso-
nen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Und bereits seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof, an den sich die Bürger wenden können, nachdem der innerstaatliche Instanzenzug ausgeschöpft ist. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind bindend und zwingen die Regierungen dazu, ihren Rechtsrahmen und ihre Verwaltungspraxis entsprechend zu ändern. Dass die sich ändernde Rechtsprechung zu einer völlig neuen Menschenrechtskonvention geführt hat, ist in vielen Bereichen eine Tatsache. Dennoch ist dieser Umstand nicht irgendwelchen selbstherrlichen Höchstrichtern anzulasten, sondern einer entsprechenden Unreformierbarkeit der EMRK, die in der komplexen Rechtsstruktur begründet liegt und de facto bei jeder Änderung sowohl eine Einstimmigkeit unter den EU- und Europarats-Mitgliedern vorsieht als auch einen weitgehenden nationalen Konsens sämtlicher Mitgliedsstaaten. In Österreich etwa steht die EMRK seit 1960 im Verfassungsrang. Und die Opposition reagierte auf die Reformwünsche von VP-Klubobmann August Wöginger ähnlich ablehnend wie dessen Parteikollegin EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler oder Justizministerin Alma Zadić vom grünen Regierungspartner. Der Letzte, der vor dem VP-Klubchef eine Änderung der EMRK anregte, war übrigens der türkisblaue Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ. Dessen Vorstoß wurde vom damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz jäh gestoppt. VP-Klubchef Wöginger weiß – wie auch die VP-Landeshauptleute – natürlich ganz genau, dass es keine realistische Chance gibt, die EMRK oder die Rechtsprechung des EGMR zu ändern. Daher gibt der EGMR mit seinen unliebsamen Entscheidungen einen nahezu perfekten Sündenbock für eine in Bedrängnis geratene Regierungspartei ab. Denn kaum ein Thema eignet sich besser für eine politische Nebelgranate als ein solches, bei dem von