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Informationstechnologie
E
Digitalisierung zu Ende denken
ine Lösung für diese Endezu-Ende Digitalisierung bietet FIT-Connect. Als kostenfreies Produkt des deutschen IT-Planungsrats verknüpft FIT-Connect unter anderem Online-Verwaltungsdienste mit den Systemen zur Antragsbearbeitung in Bund, Ländern und Kommunen. Die Kommunikation zwischen Antragssteller und zuständiger Fachbehörde ist maschinenlesbar und vollständig nach modernen Sicherheitsstandards verschlüsselt. Durch robuste Authentifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugang zu sensiblen Information erhalten. „FIT-Connect ist eine moderne ITLösung, mit der die Automatisierung von Verwaltungsprozessen und die bundesweit einheitliche Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes wesentlich erleichtert wird“, bestätigt Dr. Holger Schae-
A
rtikel 6 der eIDAS-VO schreibt vereinfacht gesagt vor, dass eIDs anderer Mitgliedsstaaten der Union – und durch Beschluss des EWR-Ausschusses auch des EWR – als gleichwertig zu eIDs des Mitgliedsstaates – hier Deutschland – zu akzeptieren sind, wenn: • die betreffende eID ist in einer Liste der Kommission angeführt (wo intensiv überprüft wurde, ob sie der eIDAS-VO entspricht), • die betreffende eID hat das gleich hohe oder ein noch höheres Vertrauensniveau „substanziell“ oder „hoch“ als die einheimische und von der Verwaltung verlangte eID, • seit der Veröffentlichung der betreffenden eID im Amtsblatt durch die Kommission 12 Monate vergangen sind. Diese Kriterien treffen mittlerweile auf viele eIDs zu, sogar die Liechtensteinische eID erfüllt diese Kriterien seit dem 19. April 2023 und sie muss demnach von deutschen Behörden seit dem 19. April 2024 als gleichwertig zur eID des deutschen Personalausweises anerkannt werden. Die beiden Autoren besitzen eine österreichische ID Austria sowie
Behörden Spiegel / Dezember 2024
Die komplette Prozesskette digital und sicher bereitstellen (BS/FITKO) In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen den Bürgern hunderte Verwaltungsleistungen online bereitgestellt. Statt eines Papierformulars oder des Gangs zur Behörde können die Informationen digital übermittelt werden. Allerdings müssen Sachbearbeiter die Anträge in vielen Fällen manuell weiterverarbeiten. Fehlen Angaben oder sind diese unvollständig, hilft nur der Griff zum Telefon oder das Schreiben einer E-Mail. „Damit die Digitalisierung von Online-Leistungen Akzeptanz bei Bürgern und Unternehmen findet und wirklich einen Mehrwert bietet, müssen wir die komplette Prozesskette digital und sicher bereitstellen können“, erklärt Stephan Bartholmei, Leiter Produktmanagement bei der FITKO (Föderale IT-Kooperation). fers, Leiter des Programms „Portale, Identitäten und Infrastrukturen“ im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Seit 2023 wurden über 130.000 Anträge durch FIT-Connect übermittelt. Die Zahl der Anbindungsprojekte stieg 2024 auf über 140, wobei sich die Zahl der Projekte im Live-Betrieb mehr als verdreifachte
und weitere Projekte in Planung sind: Aktuell erfolgt unter anderem die Anbindung des Zentralen Bürgerpostfach (ZBP). Vor wenigen Wochen hat auch die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung an Hochschulen ausgesprochen,
FIT-Connect zur Übermittlung von Bescheiden an die Studierenden zu nutzen. „Durch die Anbindung an FIT-Connect werden zukünftig zudem die Antragsstellung und Berichtspflichten für Unternehmen vereinfacht. Die nahtlose und unkomplizierte Integration in bestehende IT-Systeme und Software fördert gerade bei größeren Unternehmen die Automatisierung
Unions- und EWR-Bürger ausgeschlossen Organspenden und Meldebescheinigungen nur für Inhaber deutscher eIDs? (BS/Prof. Dr. Robert Müller-Török/Prof. Dr. Alois Paulin*) In Deutschland leben fast eine Million Rumänen, fast 900.000 Polen, ca. 645.000 Italiener und insgesamt wohl an die vier Millionen Unionsbürger, sogar etwas über dreitausend Zyprioten. Diese Menschen besitzen keinen deutschen Personalausweis, egal ob mit oder ohne eID. Aus diesem Grund einigte sich die Europäische Union 2014 auf die VO 910/2014 (eIDAS) über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, die 2024 novelliert wurde. eine slowenische eID Card. Leider ist die Realität der deutschen Verwaltung eine völlig andere, wie anhand von drei Selbstversuchen dargestellt wird: Berlin bietet zwar seit 15. Februar 2021 eine Onlinebeantragung der Meldebescheinigung an, allerdings wird man zur Anmeldung auf die Webseiten der BundID weitergeleitet, wo ausschließlich die eID des deutschen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels oder der sogenannten „Unionsbürgerkarte“ auswählbar ist. Eine Anmeldung mit der österreichischen oder slowenischen oder einer anderen gleichwertigen eID ist unmöglich. Gleiches widerfährt dem Organspendewilligen beim vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte geführten Organspende-Register, der dort seine für Organspenden zwingend erforderliche Zustimmung erteilen möchte. Auch hier werden unionsrechtswidrig nur „deutsche Identitäten“ akzeptiert. Die Landeshauptstadt München hingegen kann es noch besser. So ist dort im Gegensatz zu Berlin die Identifikation mit der ID Austria möglich – nicht aber mit der gleichwertigen slowenischen eID – aber dann wird man, nachdem man erfolgreich identifiziert wird und namentlich auf den Webseiten der LH München begrüßt wird, mit dem Unglaublichem konfrontiert: Mit der Begründung, „Die aus der Anmeldung übertragenen Adressdaten sind unvollständig. Diese werden für eine eindeutige Identifizierung
im Rahmen dieses Dienstes benötigt“, wird die Beantragung einer Meldebescheinigung abgelehnt. Das heißt im Falle des Autors MüllerTörök, dass die Landeshauptstadt München dem Münchner Bürger Müller-Török, identifiziert durch eine nach eIDAS-VO gleichwertige eID, die Beantragung einer Meldebescheinigung für seinen Münchner Hauptwohnsitz verweigert, weil das österreichische Innenministerium seine Münchner Anschrift nicht mitliefert. Im eigenen Münchner Melderegister nachzusehen, ob es einen Robert Müller-Török mit diesem Geburtsdatum und Geburtsort gibt, ist anscheinend keine Option. Die als „Unionsbürgerkarte“ bezeichnete „eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR“ ist, vereinfacht gesagt, der
von Prozessen“, erklärt Dr. Hauke Traulsen, Produktmanager für FITConnect in der FITKO. Ein zentraler Baustein des Produkts ist auch der Kundensupport: Ein spezialisiertes Team unterstützt Kunden bei Fragen zur Anbindung an FIT-Connect. Einen wichtigen Beitrag leistet darüber hinaus ein Self-Service-Portal. Die intuitive Nutzeroberfläche erlaubt es, FIT-Connect unkompliziert auf die Bedürfnisse der eigenen Organisation anzupassen. Zukünftig soll das Portal Anwendern das vollständig eigenständige Einbinden und Liveschalten von FIT-Connect ermöglichen. Weitere Informationen zum Produkt finden sich unter: www.fitko.de/ produktmanagement/fit-connect. In der Januar-Ausgabe des Behörden Spiegel wird das Produkt Föderales Entwicklungsportal vorgestellt.
deutsche Personalausweis für Ausländer. Mit diesem funktioniert dann die deutsche Verwaltung auch für Unions- und EWR-Bürger elektronisch. Das ist so, als ob man im EU- oder EWR-Ausland ausgestellte Führerscheine bei Verkehrskontrollen in Deutschland nicht anerkennt und stattdessen fordert, die Betroffenen sollen sich gefälligst bei einem deutschen Amt eine „Führerscheinersatzkarte für Ausländer“ gebührenpflichtig holen, um in Deutschland Auto fahren zu dürfen. Und das ist Nichtumsetzung des Unionsrechts, Verletzung der Verträge und Diskriminierung von Unions- und EWR-Bürgern. In einem Deutschland, das stolz auf seine Diversität ist und verächtlich auf andere Länder herabsieht, die Unionsrecht auf anderen Gebieten brechen, ein starkes Stück. *Prof. Dr. Robert Müller-Török und Prof. Dr. Alois Paulin lehren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Digitales Verwaltungsmanagement bzw. Digitale Innovation und Transformation in der öffentlichen Verwaltung.
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Ein unschlagbares Paar
U
sability bedeutet, dass Anwendungen den Nutzenden dabei helfen, ihr Ziel effizient und zufriedenstellend zu erreichen. Die Barrierefreiheit (Accessibility, kurz A11Y) sorgt dafür, dass Anwendungen von allen Nutzenden verwendet werden können, unabhängig von ihren Einschränkungen. Beides hängt unmittelbar zusammen und sollte daher auch gemeinsam betrachtet werden, etwa bei der Umsetzung von WebAnwendungen.
Normen und vom Gesetzgeber definierte Anforderungen Die digitale Barrierefreiheit ist auf Bundesebene im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verankert. Bundesländer-Gesetze können von den Anforderungen auf Bundesebene abweichen. Die bekanntesten weltweiten Richtlinien, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Produkte enthalten, sind die Norm EN 301549 und die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 bzw. 2.2.
Usability und digitale Barrierefreiheit (BS/Christine Siepe*) Usability (Software-Ergonomie) und digitale Barrierefreiheit hängen direkt zusammen. Die Kombination daraus führt zu einer umfassenderen und inklusiveren Benutzererfahrung. Mit der Usability von Anwendungen beschäftigt sich bei Materna ein eigenes Competence Center mit dem Fokus auf UX-Konzeption und UI-Design. Die Norm EN 301549 beschreibt, welche Anforderungen an WebAnwendungen, Non-Web-Anwendungen, Applikationen, Apps, Dokumente usw. bestehen. Bei den ergonomischen Anforderungen ist die Normenreihe DIN EN ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-SystemInteraktion) besonders relevant; hier insbesondere die Teile 110 und 112, die Empfehlungen zur Gestaltung und Informationsdarstellung von interaktiven Systemen geben.
UX-Konzeption und UI-Design Mit der Usability von Anwendungen beschäftigt sich bei Materna ein eigenes Competence Center mit dem Fokus auf User Experience (UX) und User Interface (UI) bzw. UX-Konzeption und UI-Design. Die UX-Konzeption ist spezialisiert auf
das Erlebnis von Nutzenden, wenn sie mit einer Anwendung interagieren. Hier geht es um die Analyse von Zielgruppen und ihren Benutzerbedürfnissen sowie von bereits existierenden Lösungen. Daraus lassen sich Anforderungen ableiten sowie Strukturen, Skizzen und Prototypen erstellen, wie das digitale Produkt aussehen sollte. Die Prototypen werden später ans UI-Design zur Ausgestaltung übergeben. Usability Tests überprüfen zudem, ob das Konzept dem Realitätsabgleich standhält. Das Ziel der UX-Konzeption ist es, ein effektives und angenehmes Nutzungserlebnis zu schaffen, also eine hohe Usability. Im UI-Design wird die Darstellung der Benutzeroberfläche, was eine Webseite, eine App oder eine Software sein kann, erarbeitet. Hier geht es um
die Gestaltung von Bedienelementen, Farben und Schriftarten sowie das Verhalten der einzelnen Elemente und dass man die Corporate Identity bzw. die Brand Guidelines in dem digitalen Produkt wiederfindet. UI-Design will eine ansprechende und intuitive Benutzeroberfläche schaffen.
Nutzende im Fokus Entscheidend ist, dass sowohl UX und UI als auch die digitale Barrierefreiheit den Nutzenden in den Fokus stellen, wenn auch aus verschiedenen Blickwinkeln. Der überliegende Begriff ist das UX/UIDesign, also die Gestaltung eines digitalen Produktes. Teilaspekte davon sind die Ästhetik und die Funktionalität, das benutzerzen trierte Design, eine intuitive Oberflächengestaltung, Konsistenz und
Einfachheit des digitalen Produktes. Ein Teilbereich davon ist auch die Software-Ergonomie, also die Usability. Wiederum ein Teilbereich der Software-Ergonomie ist die Barrierefreiheit. Das heißt, eine barrierefreie Gestaltung ist auch eindeutig im Design und in der Gestaltung eines digitalen Produktes verortet. Die frühzeitige und kontinuierliche Beachtung von Usability und Barrierefreiheit spart Zeit und Geld. Es empfiehlt sich, beide Seiten in alle Phasen der Entwicklung einzubinden und auch Nutzer-Tests mit betroffenen Personen durchzuführen. Das Ziel sollte sein, dass Menschen mit und ohne Behinderung mit einer Anwendung effektiv, effizient und zufriedenstellend arbeiten können. Materna realisiert nutzerzentrierte und durchdachte barrierefreie Lösungen, um die digitale Transformation in der Verwaltung voran zutreiben. *Christine Siepe ist Teamleiterin im Bereich Marketing & Communications bei Materna.