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Roland Bergmayer
Normalzustand – Notzustand – Blackoutzustand und der regionale und überregionale Netzaufbau Die obersten Prämissen der Netzführung sind der sichere Netzbetrieb, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und -qualität sowie die Einhaltung der anzuwendenden Normen. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, so hat der Netzbetreiber alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, diese wiederherzustellen. Um die Sicherheit und Qualität des elektrischen Systems gewährleisten zu können, ist die Erbringung der sogenannten Systemdienstleistungen durch die Netzbetreiber von wesentlicher Bedeutung. Der „Netzzustand“ bezeichnet den anhand der betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte beurteilten Betriebszustand des Netzes, bei dem es sich um den Normalzustand, den Notzustand, den Blackoutzustand oder den Netzwiederaufbauzustand handeln kann. Da der Systemzustand nach einer Großstörung direkt vom Störungsverlauf abhängt, müssen die Methoden des Netzwiederaufbaues für jede beliebige Ausdehnung des gestörten Netzbereiches anwendbar sein. Betrieb elektrischer Netze Die obersten Prämissen der Netzführung sind der sichere Netzbetrieb, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und -qualität sowie die Einhaltung der anzuwendenden Normen. Die Anforderung hinsichtlich Versorgungssicherheit (speziell die damit verbundenen operational Technology Security), bedingt durch die voranschreitende Digitalisierung und zunehmende Vernetzung aller Marktteilnehmer, wird zukünftig zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ausreichende (Online-)Informationen über das Netz und damit ein hoher Grad an Beobachtbarkeit gehören zu den Grundvoraussetzungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und somit zur Vermeidung von Netzzuständen, die im worst
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case Großstörungen nach sich ziehen könnten. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, so hat der Netzbetreiber alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, die Versorgungssicherheit, bzw. bei regionalen Versorgungsunterbrechungen bis hin zu Großstörungsereignissen, die Versorgung selbst wiederherzustellen (Netzwiederaufbau). Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen wurden in dem TOR (TOR 2022) Systemschutzplan Österreich (Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer Auswirkungen) festgelegt und sind von den Netzbetreibern umzusetzen. Die elektrische Energieversorgung ist ein Kernelement des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Sicherheit. Um die Sicherheit und Qualität
des elektrischen Systems gewährleisten zu können, ist die Erbringung der sogenannten Systemdienstleistungen durch die Netzbetreiber von wesentlicher Bedeutung. Für die Spannungshaltung, die Netzführung und wenn erforderlich für den Netzwiederaufbau ist jeder Netzbetreiber in seinem Netz eigenverantwortlich, wobei die Verantwortung für das Gesamtkonzept für den Netzwiederaufbau dem Übertragungsnetzbetreiber obliegt. Die Frequenzhaltung im System wird durch die Regelzonenführer (Anm.: in Österreich ist dies der Übertragungsnetzbetreiber APG) in enger Abstimmung mit den angrenzenden Regelzonen gewährleistet, wobei für diesen Zweck vermehrt Anlagen zur Regelleistungserbringung in den Verteilernetzen eingesetzt werden. Die Gewährleistung der Versorgungssi-
WINGbusiness 3/2022