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PFAS-Beschränkung

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PFAS-Beschränkung

Herstellung wäre durch das Verbot der Vorstufen etc. jedoch innerhalb der EU nicht mehr möglich. -

Die Verwendung von PFAS bietet gegenüber alternativen Verfahren oder Stoffen zumeist Vorteile hinsichtlich Energieverbrauch, Rohstoffverbrauch (insbesondere seltene Rohstoffe), Umweltschutz oder Anlagen und Arbeitssicherheit. Bei der Bewertung von Alternativen ist daher ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der die Einbeziehung aller relevanten technischen, funktionalen und regulatorischen Kriterien sicherstellt.

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Sachlich unrichtige technische Annahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Alternativen müssen im Beschränkungsvorschlag korrigiert werden. Dies betrifft z. B. unbegründete Annahmen über die Verfügbarkeit von Alternativen für Fluorpolymere in bestimmten Anwendungen sowie die sachlich falsche Annahme, dass fluorierte Polymerisationshilfsmittel für viele derjenigen fluorpolymerhaltigen Produkte, die im aktuellen Vorschlag bereits mit Ausnahmeregelungen versehen sind, nicht notwendig sind.

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Generell ist darauf zu achten, dass die Beschränkung umsetzbar und für den Vollzug nachprüfbar bzw. vollziehbar ist. Der Vollzug muss ausgebaut und geregelt werden, um nicht konforme Importe aus Nicht-EU-Staaten wirksam zu unterbinden. Hierzu müssen u. a. vor InKraft-Treten der Beschränkung Messverfahren zum Nachweis von PFAS in Erzeugnissen entwickelt und standardisiert werden.

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Zudem ist die Kohärenz mit bestehenden oder gerade entstehenden EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Aktuell ist beispielsweise völlig unklar, wie sich das vorgeschlagene Dossier zum laufenden Beschränkungsverfahren für PFHxA verhält.

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