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Überprüfen Sie Ihre Ladestation! Ladestationen unterliegen vielen Anforderungen. Soll eine Ladung an einer Ladestation nach der abgegebenen Energie abgerechnet werden, müssen Ladestationen dem nationalen (Maß- und) Eichrecht entsprechen. Text: Andreas Forster, Foto: Primephoto – Juana
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ie Europäische Union arbeitet derzeit zwar an einer EU-weit einheitlichen Vorgabe für Ladestationen, bis dahin gelten jedoch die innerstaatlichen Regelungen. In Österreich legt die Verordnung über Ladetarifgeräte die eichrechtlichen Anforderungen für ebendiese fest. Diese Verordnung soll in einem weitreichenden Detail geändert werden.
die Fristen verlängert werden. Konkret sollen statt ab 01.01.2026 erst ab 01.01.2027 nur noch Ladestationen erstgeeicht werden dürfen, die der Verordnung vollständig entsprechen. Außerdem sollen Ladestationen, die den Anforderungen der Verordnung nicht vollständig entsprechen, aber über einen MID-Zähler verfügen, bis 31.12.2036 verwendet werden.
Ein kleiner Schubser für Ladestationsbetreiber
Eichungen nach Reparaturen weiterhin möglich
Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass die Übergangs Bei einer Reparatur eines eichrechtsrelevanten Teils, z. B. einer Reparatur innerhalb der Messkapsel, ist es notwendig, die Ladebestimmungen geändert werden. Nach den derzeit gültigen dürfen station neu zu eichen. Die Verordab dem 01.01.2026 nur noch Ladenung hat dies bis dato ausgeschlossen, tarifgeräte geeicht werden, die den Ladestationen können sodass Ladungen an reparierten Anforderungen der Verordnung entwesentlich länger genutzt werden, Geräten, die der Verordnung nicht entsprechen. Ladetarifgeräte, die einen ohne dass Konsequenzen drohen, sprechen, nach 31.12.2025 nicht mehr MID-Zähler beinhalten, aber der Vernach der abgegebenen Energie abgeordnung nicht vollständig entsprefalls Sie einen MID-Zähler haben.“ rechnet werden durften. Auch dieses chen, dürfen bis 31.12.2025 geeicht Andreas Forster Problem soll behoben werden. Nach werden und bis 31.12.2032 verwendet einer Reparatur ist eine Neueichung werden. Die Zahl der Ladestationen, unbegrenzt lange möglich, theoretisch damit auch über das Ende die der Verordnung nicht vollständig entsprechen, ist hoch. Entder Verwendungsfrist hinaus. Es besteht daher keine Gefahr mehr, spricht eine Ladestation nicht der Verordnung und nicht der Überdass eine zu reparierende Ladestation ersetzt werden muss. gangsbestimmung (das heißt die Ladestation verfügt über keinen MID-Zähler), dürfen Ladungen an dieser Ladestation nicht nach Wann besteht Handlungsbedarf? der abgegebenen Energie abgerechnet werden. Um eine Ladung Das (Maß- und) Eichrecht ist ein Rechtsgebiet, das für die Elektrowieder nach der abgegebenen Energie abrechnen mobilität wichtig und richtig ist. Es sollte selbstverständlich sein, zu dürfen, müssen Betreiber die Ladestation dass Ladungen an Ladestationen nach der abgegebenen Energie umrüsten oder gänzlich austauschen. Das abgerechnet werden. Noch selbstverständlicher sollte sein, dass die ist eine sehr teure Lösung. Messwerte, nach denen eine Abrechnung erfolgt, richtig sind. Das Ende der Übergangsbestimmungen Eichrecht möchte Letzteres sicherstellen. Die Übergangsbestimmungen haben Betreiber von Ladestationen können mit diesem Begutachtungsentwurf ein wenig aufatmen. Sämtliche Fristen sollen verlängert daher eine hohe Bedeutung, da sie und Ladestationen dadurch faktisch wesentlich länger genutzt Betreibern von Ladestationen erlauben, werden können, ohne dass Konsequenzen drohen, vorausgeLadungen auch nach dem 31.12.2025 setzt, die Ladestation verfügt zumindest über einen MID-Zähler (weiterhin) nach der abgegebenen Energie und damit über eine Energiezählung, die sich in sehr engen Fehabzurechnen, ohne die gesamte Lade station austauschen oder nachrüsten zu lergrenzen bewegt. Der Begutachtungsentwurf ist ein sehr guter müssen. Ein Ende der ÜbergangsAnlass für Betreiber oder Eigentümer von Ladestationen, zu überbestimmungen naht und um prüfen, ob die eigenen Ladestationen der Verordnung entsprechen eine mehrfache Umrüsoder nicht und im letzten Fall zumindest über einen MID-Zähler tung oder Ersetzung zu verfügen. Ist einer der beiden Fälle zutreffend, besteht kein Handverhindern, sollen lungsbedarf. • Andreas Forster ist Jurist mit langjähriger Berufserfahrung, der sich mit großer Leidenschaft rechtlichen Fragen rund um Mobilität und Elektromobilität widmet. Zudem ist er Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens iusbote, das seine Kunden effizient und proaktiv über relevante Rechtsänderungen in individuell bestimmbaren Themenbereichen informiert hält
32 | FLOTTE 10-11/2025