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Wegweiser durch den Rechtsalltag

„Idiotentest“ schon ab 1,1Promille?

kleinstenMenge Alkohol im Blut: Es gilt die Nullpromille-Grenze.

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Wernichtdieser Gruppe unterfällt,dem drohtu.a.der Entzug der Fahrerlaubnis ab einem Wert von1,1 ‰–der absoluten Fahruntauglichkeit.Aber auch bei Promillewerten zwischen 0,5bis 1,09 –der relativen Fahruntauglichkeit –und dem Bestehen alkoholbedingter Fahrauffälligkeiten drohtder Fahrerlaubnisentzug.

Nach §13der FahrerlaubnisVerordnung (FeV)ist eine MPU erforderlich, wenn der Fahrzeugführer mit 1,6‰oder mehr erwischtwurde; das erstmalige Vergehen reichtdabei schon aus. Wirdder Fahrzeugführer wiederholt alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen, istebenfalls eine MPUfällig, wie auch für den

Fall, dass sonstige Tatsachen bekanntwerden, die für einen Alkoholmissbrauch sprechen.

Der VGHMünchen (Az.: 11 CE 22.375)hatte die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Az.: B1E 22.29) zu prüfen, welches urteilte, dass nach einer einmaligen Trun- kenheitsfahrt mit 1,12 ‰die Wiederteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage einer MPUabhängig gemachtwerden durfte

Der Fahrzeugführer widersprach und argumentierte, er sei erstmals aufgefallen, zudem mit einem Wert unterhalb von1,6 ‰ und auch sonstbestanden kei-

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