Der Pflegekompass 2015 für Forchheim und Umgebung

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Ausgabe 2015 / 2016

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Mit den verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung

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Ihr Wegweiser zu den Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Forchheim und Fränkische Schweiz


Der Vereinigten Pfründnerstiftungen Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Telefon

Unsere Hauptabteilungen: ▀

ALLGEMEINCHIRURGIE CHA Dr. med. Bernhard Drummer

09191 610-201

UROLOGIE OA Dr. med. Torsten Rith, Tel. 0 91 91 / 610-201 ▀

09161 610-201

UNFALLCHIRURGIE - ORTHOPÄDIE CHA Priv. Doz. Dr. med. Uwe Lehmann

09191 610-379

NEU: NEUROCHIRURGIE - WIRBELSÄULENCHIRURGIE Ltd. Arzt Dr. med. Norbert Sperke ▀

CHA Priv. Doz. Dr. med. Jürgen Gschoßmann ▀

09191 610 205

FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE CHA Dr. med. Engelbert Heimerl, Tel. 0 91 91 / 610-208

09191 610-208

ANÄSTHESIE UND PERIOPERATIVE MEDIZIN CHA Dr. med. Ulrich v. Hintzenstern, Tel. 0 91 91 / 610-211

09191 610-326

INNERE MEDIZIN

09191 610-211

RADIOLOGIE CHA Dr. med. Klaus Swoboda, Tel. 0 91 91 / 610-321

NEU: PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE Dr. med. Ulrich Kleiner

09161 610-321 0951/5193635 09161 610-0

Unsere Belegabteilungen: HALS-NASEN-OHREN-HEILKUNDE AUGENHEILKUNDE ORTHOPÄDIE UROLOGIE GEFÄSSCHIRURGIE DIABETOLOGIE (ambulant und stationär) Oberärztin Dr. med. Elisabeth Dewald

09191 610-592

ERNÄHRUNGSBERATERIN DKL/DGE, DIABETESBERATERIN DDG Sabine Lamprecht 09191 610-15784

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LINGUISTIN (Logopädin) Pamela Müller

09191 610-15087

PALLIATIVBEHANDLUNG OÄ Dr. med. Ariane Beierlein

09191 610 953

SOZIALDIENST

09191 610 234

PHYSIKALISCHE THERAPIE

09191 610 265

KRANKENPFLEGESCHULE

09191 610 341

KLINIKUM FORCHHEIM Krankenhausstraße 10 91301 Forchheim Geschäftsführender Direktor Reinhard Hautmann Telefon 0 91 91 / 610-222 Telefax 0 91 91 / 6 10-2 19 info@klinikum-forchheim.de www.klinikum-forchheim.de

Oberfranken


Umsorgt Abschied nehmen

Sie gehören zum Team der Palliativstation am Klinikum Forchheim (v. l.): Leiterin Oberärztin Dr. Ariane Beierlein, Gitta Engel, Ecaterina Heidel, Michaela Klötzl, Carmen Ziegler, Sonja Bacher, Sabina Lamprecht, Heike Dengscherz-Fluhrer und Dr. Gudrun Russ. Foto: Mike Wuttke

Ein Team aus Ärzten und Pflegekräften kümmert sich am Klinikum Forchheim auf der Palliativstation um Schwerstkranke. Seit dem 1. Januar 2014 verfügt das Klinikum Forchheim über eine Palliativstation. Hier werden Patienten medizinisch versorgt und von einem speziell geschulten Pflegeteam betreut, die wegen einer fortgeschrittenen Erkrankung nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Abteilung wurde von der Internistin und Palliativmedizinerin Dr. Ariane Beierlein mit Unterstützung des Klinik-Direktors Reinhard Hautmann aufgebaut. „Ein großer Zugewinn“, betont die Ärztin. An ihrer Seite steht ein Team, das aus Ärzten, Pflegekräften und Sozialdienst-

Fachleuten besteht. „Nicht um jeden Preis das Leben sinnlos verlängern, sondern die Lebensqualität verbessern“ - so erläutert Oberärztin Dr. Beierlein die Aufgabe ihrer Abteilung. Eine Aufgabe, die man mit viel Engagement und Freude wahrnimmt. Verknüpftes Hilfsnetz Palliativmedizinischer Dienst ist nicht gleich Hospizabteilung. In Forchheim werden Patienten in allen Abteilungen betreut. Wichtig ist die Verknüpfung von stationären Diensten und ambulanten Strukturen, wo es vor allem um die Pflege und reine Symptomlinderung geht. Diese sind Hospize, allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Hospizvereine. Im Landkreis Forchheim gibt es deren zwei: den Hospizverein und den Christlichen Palliativdienst der Caritas.

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Die Leistungen der Pflegeversicherung Mit den Patienten gilt es vorab eine empathische Beziehung aufzubauen, erläutert Dr. Beierlein, in der Ängsten, Wünschen und Hoffnungen Raum gegeben werden kann. Seit 1995 erhalten pflegebedürftige MenIn der Praxis geht der es um eine weitgehende schen Leistungen sozialen PflegeversiLinderung Symptomen immer und Leiden. cherung, dievon zwischenzeitlich wieder Dazu die multidisziplinäre Therapie. einmalgehört angepasst wurden. Da die damals Sie bestehtRegelungen aus medizinischen, pflegegetroffenen immer weniger den rischen, sozialtherapeutischen, Bedürfnissen pflegebedürftiger physikaund vor lischen, logopädischen,Menschen ernährungsmediziallem demenzkranker entspranischen ergotherapeutischen chen, wurdeund das Pfl egestärkungsgesetz Elementen sowie Unterstütverabschiedet, dasinin spiritueller einem ersten Schritt zung. Es gilt2015 ferner die familiären Strukturen ab Januar starke Leistungsverbessezu unterstützen (sei es auf fiihre nanzieller und rungen für Pflegebedürftige, Angehöriorganisatorischer Ebene oderUnterstützungin der Trauergen und Pflegekräfte bringt. verarbeitung) und die Weiterversorgung für den Patienten sicherzustellen. Dr. Beierlein betont die Wichtigkeit des einfühlsamen Gespräches mit dem Patienten und den Angehörigen. Ein unrealistisches hoffnungsfrohes Bild über den Zustand der Erkrankung zu vermitteln sei ebenso gefährlich wie dem Patienten die letzte Hoffnung zu nehmen. Wie offen man sein kann, sollte man vorher mit dem Arzt besprechen. Angehörige sollten am Krankenbett auch keine Gespräche über den Zustand des Patienten führen - „das Gehör bleibt mit am längsten erhalten“, weiß die Ärztin aus ihrer Erfahrung. Andererseits sollte man auch „Humor zeigen und Zeit zum Lachen finden“

sangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachpflege sollen somit besser in Anspruch genommen werden können. Durch die verstärkte Förderung von Betreuungspersonal soll auch die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert werden. In einem zweiten Schritt soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden.

In der Stunde des Abschieds wird das Umfeld des Patienten würdevoll gestaltet. Foto: Mike Wuttke

konnten. „Die Patienten fühlen sich bei uns gut angenommen und geborgen“, betont sie. Im gleichen Atemzug erinnert sie an die im Palliativ- und Hospizdienst ehrenamtlich Tätigen: „Deren Einsatz ist unverzichtbar“. „Wir stehen an Ihrer Seite“, bekräftigte der Vorsitzende des Hospizvereins Prof. Dieter Belohlavek der Palliativärztin bei einer Versammlung des Klinik-Fördervereins, als es um dieses Thema ging. Er zeigte sich erfreut darüber, „dass die Zusammenarbeit stationär und ambulant immer besser wird“.

Ehrenamtliche sind unverzichtbar Wichtig sind Informationen über Pflegemaßnahmen, die auch Angehörige erbringen können, und über die Vorsorgeplanung, wenn Patienten entlassen werden. Dr. Beierlein bezeichnet es als erfreulich, dass mit Unterstützung der bestehenden ambulanten Struktur bisher 40 Prozent der behandelten Patienten nach Hause entlassen werden 4

miwu Inhaltsverzeichnis: Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegestufen Das Pflegestärkungsgesetz Die Leistungen der Pflegeversicherung Die Finanzierung von Pflege Wichtige Telefonnummern

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Liebe Leserinnen, liebe Leser, wenn wir einen Blick auf unsere Gesellschaft werfen, so stellen wir fest, dass wir uns über eine seit Jahren steigende Lebenserwartung freuen dürfen. Diese Entwicklung stellt besondere Anforderungen an die Fachkräfte in der ambulanten und stationären Pflege – aufgrund der wachsenden Anzahl älterer Menschen. Wir stehen vermehrt vor besonderen Herausforderungen und suchen kompetente Ansprechpartner zur Beantwortung alterstypischer Fragestellungen. Außerdem wird die Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf die finanziellen Grundlagen der sozialen Pflegeversicherung haben. Die Pflegereform 2015 erweitert für Viele den Leistungskatalog, den sie in Anspruch nehmen können, und verbessert zudem die Situation von pflegenden Angehörigen. Bitte scheuen Sie sich nicht, diese Leistungen auch tatsächlich wahrzunehmen. Außerdem stellt die Entlastung von Pflegekräften einen weiteren zentralen Aspekt der gesetzlichen Neuregelung dar. Durch die Bereitstellung von Mitteln zur Aufstockung des Betreuungspersonals kann das Leben der Pflegebedürftigen besser, individueller und menschenwürdiger gestaltet werden. Der kostenlose „Pflegekompass“ bietet Ihnen viele hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege und soll Ihr Wegweiser zu den entsprechenden Einrichtungen in Stadt und Landkreis Forchheim sowie

der Fränkischen Schweiz sein. Daneben können sich Arbeitnehmer und potentielle Auszubildende einen Überblick über die Stellenangebote im Bereich der Pflege und im Gesundheitswesen verschaffen. Ich wünsche Ihnen nun viele neue Erkenntnisse beim „Durchblättern“ dieser Broschüre. Ihr

Dr. Hermann Ulm, Landrat Impressum: Herausgeber: Messe & Media GbR, Schlaifhausen 90, 91369 Wiesenthau, www.messe-und-media.de Redaktion: Uwe Buhl, Andreas Oswald, Mike Wuttke (miwu), Dustin Hemmerlein (dh) Layout und Gestaltung: Sven Mieke Druck: Druckerei Streit, Forchheim Foto Titel: BayernStift

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Interview

Die Leistungen der Pflegeversicherung Pflegezentrum Klinik Fränkische Schweiz Seit 1995 erhalten pflegebedürftige Menschen Leistungen Wir fragen Landrat der sozialenUlm: PfleDr. Hermann geversicherung, Warum sind die zwischenzeitPflegezentren, wie lich immer wieder das in Ebermanneinmal angepasst stadt, heutzutage wurden. Da die danicht mehr mals getroffenen wegzudenken? Regelungen immer Dr. Hermann Ulm: weniger denliegt BeDie Wichtigkeit Dr. Herrmann Ulm setzt dürfnissen egeauf der Hand.pfl Wir sich für einen Ausbau der pflegerischen Infrastruktur ein. Foto: Landratsamt

werden alle miteinander immer älter, was an sich natürlich erstmal ganz wunderbar ist. Zugleich stellt uns diese Tatsache auch vor Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Das Ideale ist es natürlich, immer in den eigenen vier Wänden oder zumindest im gewohnten Umfeld aufgehoben zu sein. Dass dies aber nicht immer möglich ist, ist klar. Diese Entwicklung macht es nötig, dass wir entsprechende Einrichtungen vorhalten. Das Pflegezentrum in Ebermannstadt leistet hier sehr gute Arbeit und bietet im Verbund mit dem Klinikum ein sehr gutes und zeitgemäßes Angebot. Was macht diese Besonderheit des Pflegezentrums Klink Fränkische Schweiz aus? Natürlich muss allen voran das Pflegepersonal genannt werden. Deren Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern habe ich bei meinen bisherigen Besuchen immer als äußerst angenehm und wertschätzend empfunden. Das wünscht sich jeder, dass er im Alter nicht nur versorgt wird, sondern auch menschliche Nähe erfährt. Daneben sind natürlich insbesondere

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bedürftiger und vor allem demenzkranker Menschen entsprachen, das Pfl die kurzen Wege innerhalb wurde des Hauses zu egestärkungsgesetz verabschiedet, das in nennen. Sämtliche Einrichtungen, wie die einem ersten Schritt Januar 2015 starke geriatrische Reha oderab Ärzte der verschiedenen Leistungsverbesserungen PflegebedürfFachrichtungen, um nur zwei für Beispiele zu tige, ihre Angehörigen undvorhanden. Pflegekräfte nennen, sind unter einem Dach bringt. wie die KurIdealerUnterstützungsangebote kann man es mit Blick auf die medizizeit-, Tagesund NachpflenischeVerhinderungs-, Versorgung eigentlich nicht haben. ge somit besser in Anspruch Diesollen Lage in Ebermannstadt, inmitten dergenommen werdenSchweiz, können.istDurch die verstärkte Fränkischen natürlich ebenfalls Förderung Betreuungspersonal herrlich. Auchvon die Flexibilität zwischen statio-soll auch in Pflegeeinrichnäremdie undArbeitssituation ambulantem Aufenthalt, was in tungen verbessert werden. In ist, einem zweiten Ebermannstadt beides möglich ist sicherlich ein großer Vorteil. Wichtig ist es außerdem, dass eine Pflegeeinrichtung in das Leben einer Gemeinde oder Stadt eingebunden und nicht isoliert ist. Diese Mischung macht das Pflegezentrum Klinik Fränkische Schweiz in meinen Augen zu etwas Besonderem. Worin liegen Ihrer Ansicht nach vor dem Hintergrund des demographischen Wandels die größten Herausforderungen für unsere heutige Gesellschaft? Unsere Gesellschaft und dementsprechend auch die wirtschaftlichen Infrastrukturen sind immer noch auf eine junge und mobile Bevölkerung ausgerichtet. Man blicke nur mal auf die Einkaufsmöglichkeiten: Diese befinden sich zumeist irgendwo am Stadtrand auf der grünen Wiese und so gut wie nie in fußläufiger Entfernung zu Wohngebieten. Das gilt insbesondere für die kleinen Ortschaften, aber auch für Städte. Diese Funktionstrennung – hier wohnen, dort einkaufen, dort arbeiten – war über Jahrzehnte so gewollt, um sich gegenseitig nicht zu stören, bedingt aber, dass man auf Mobilität angewiesen ist. In unserer älter werdenden Gesellschaft,


z leistet gute Arbeit in der es nicht mehr selbstverständlich ist, sich hinter das Lenkrad zu setzen, ist ein Umdenken nötig. Wir müssen diese Funktionstrennung wieder aufbrechen und Wohngebiete so umgestalten, dass eine Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs, mit Ärzten, aber auch mit Blick auf Freizeitangebote wieder vor Ort gegeben ist. Wir müssen sozusagen wieder einen Schritt zurückgehen, denn das alles gab es ja früher bereits: den Dorfladen, das Wirtshaus an der Ecke, den kleinen Buchhändler, und, und, und. Wir müssen diese Strukturen, die durch politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen über Jahrzehnte verlorengegangen sind, wieder neu aufbauen.

Da möchte ich nahtlos an das Gesagte anknüpfen. Mir geht es insbesondere darum, die Gemeinden dabei zu unterstützen, die gerade genannten dezentralen Infrastrukturen nicht nur zu erhalten, sondern diese vielmehr gezielt auszubauen und aufzuwerten. Das ist möglich. Dafür müssen nur alle zusammenarbeiten, der soziale Bereich, die Wirtschaft und die Politik. Hierbei unterstützend und fördernd tätig zu sein, sehe ich als eine der Kernaufgaben unseres Landkreises. Und wir müssen uns alle dafür einsetzen, dass Pflegeberufe eine wesentliche höhere Wertschätzung und bessere Bezahlung erhalten, als dies leider bislang oft der Fall ist. Das geht uns als Gesellschaft an.

Was haben Sie sich in dieser Hinsicht auf die Agenda für Ihre Amtszeit als Landrat gesetzt?

Das Interview führte Michael Kniess

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dauerhafte Pflege im Alter – rund um die Uhr –

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Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst Fränkische Schweiz

angeschlossenes Fachkrankenhaus für Innere Medizin und Fachklinik für Geriatrische Rehabilitation

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Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige seit dem Jahr 1995. Foto: Andreas Oswald

Die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) als 5. Baustein der Sozialversicherungen eingeführt. In die Versicherungspflicht der Pflegeversicherung sind alle gesetzlich Krankenversicherten einbezogen. Ihnen werden u.a. Sachund Geldleistungen für die häusliche Pflege, aber auch für die stationäre Pflege gewährt. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Zentraler Punkt dieser Definition ist der regelmäßig nötige Hilfebedarf bei den alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen, nicht jedoch ein allgemeiner Betreuungsbedarf oder eine vorübergehend notwendige Hilfe. 8

Hilfe im täglichen Leben: Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Ausscheidung

Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung der Wohnung, Wäscheversorgung, Beheizen der Wohnung

Ernährung: Mundgerechte Zubereitung, Aufnahme der Nahrung

Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung


Die Pflegestufen Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs werden nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt. Liegt ein Pflegefall vor, wird der Versicherte einer der drei Pflegestufen zugeordnet. Die jeweilige Pflegestufe ist entscheidend für die Höhe der Leistung. Der Hilfebedarf muss in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobili-

tät bzw. hauswirtschaftliche Versorgung bestehen und eine bestimmte Mindestdauer umfassen. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit, die den jeweiligen Umfang des Pflegebedarfs beschreiben. Zur Pflegestufe 0 werden z.B. an demenzerkrankte Menschen gezahlt, die laut Gesetz nicht pflegebedürftig, aber in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig ... sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig ... sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig ... sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Härtefall: Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. 9


Das Pflegestärkungsgesetz Ein großer Wurf für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Die Pflegereform 2015. Foto: BayernStift

Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöhen sich um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen). Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege wurden ausgebaut, damit sie besser miteinander kombiniert werden können. Der Betrag für Kurzzeitpflege hat sich (bei Anrechnung der Verhinderungspflege) auf 3.224 Euro verdoppelt. Eine wesentliche Änderung ergibt sich hinsichtlich der Anrechnung der Tagespflege auf andere Leistungen. Künftig kann die Tagespflege ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. das Pflegegeld bezogen werden. 10


Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Gestärkt wurden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es wurden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, z.B. für die Hilfe im Haushalt oder für Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) beträgt nun bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs sind die Zuschüsse auf 40 Euro pro Monat gestiegen. Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, erhält eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf. Die Familienpflegezeit ermöglicht eine Teilzeitbeschäftigung über einen max. Zeitraum von zwei Jahren. In Pflegeheimen wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen. Im Zuge der Pflegereform soll bundesweit eine generalisierte Pflegeausbildung eingeführt werden. Dadurch sollen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegeberufen ermöglicht werden, was zu einem deutlich flexibleren Arbeitsmarkt führen soll. Darüber hinaus soll jedem Auszubildenden eine kostenfreie Ausbildung ermöglicht werden.

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Die Leistungen der Pflegeversicherung Seit 1995 erhalten pegebedĂźrftige Menschen Leistungen der sozialen Pegeversicherung, die zwischenzeitlich immer wieder einmal angepasst wurden. Da die damals getroffenen Regelungen immer weniger den BedĂźrfnissen pegebedĂźrftiger und vor allem demenzkranker Menschen entsprachen, wurde das Pegestärkungsgesetz verabschiedet, das in einem ersten Schritt ab Januar 2015 starke Leistungsverbesserungen fĂźr PegebedĂźrftige, ihre AngehĂśri-

gen und Pegekräfte bringt. UnterstĂźtzungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachpege sollen somit besser in Anspruch genommen werden kĂśnnen. Durch die verstärkte FĂśrderung von Betreuungspersonal soll auch die Arbeitssituation in Pegeeinrichtungen verbessert werden. In einem zweiten Schritt soll der neue PegebedĂźrftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pege eingefĂźhrt werden.

Leistungen der Pegeversicherung im Ăœberblick sind: Pegegeld bzw. „Geldleistung“

ZuschĂźsse fĂźr UmbaumaĂ&#x;nahmen

Sachleistung

FĂśrderung von Wohngruppen

Kombinationsleistungen

Hausnotruf

Tages- und Nachtpege

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Kurzzeitpege

Pegekurse

Ersatz- oder Verhinderungspege

Soziale Sicherung

Vollstationäre Pege

Pegeunterstßtzungsgeld (ab 2015)

Ob Rente, Behinderung, Gesundheit oder Pflege – Fachkompetenz in allen sozialrechtlichen Fragen.  Â? Â? Â? Â? Â?  ­ € ‚ 12


Die Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Pflegegeld) erhalten Versicherte, wenn sie die Pflege ohne Einsatz eines Pflegedienstes in geeigneter Form sicherstellen können Versicherte müssen regelmäßig (einmal pro Kalenderhalbjahr, bzw. vierteljährlich bei Pflegestufe III) einen Beratungseinsatz einer Vertragseinrichtung der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Das gestaffelte Pflegegeld für Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegestufe I

244 Euro/Monat

Pflegestufe II

458 Euro/Monat

Pflegestufe III

728 Euro/Monat

Das gestaffelte Pflegegeld für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegestufe 0

123 Euro/Monat

Pflegestufe I

316 Euro/Monat

Pflegestufe II

545 Euro/Monat

Pflegestufe III

728 Euro/Monat

Behindertenfahrdienst - Rollstuhl-, Krankenund Dialysefahrten (sitzend/liegend/Tragestuhl) Besuchshundedienst - Kinderinsel E-Mail: fd@asb-forchheim.de

0 91 91 / 70 07 - 28

Arbeiter-Samariter-Bund - Regionalverband Forchheim e.V. - Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 9 - 91301 Forchheim

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Ambulante Pflege plus Tagespflege –Pflegesachleistungen machen es möglich. Foto: Andreas Oswald

Pflegesachleistung Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt von Pflegepersonen, die Vertragspartner der Pflegekasse sind, gepflegt und versorgt werden. Die gestaffelte Pflegesachleistung für Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegestufe I

468 Euro/Monat

Pflegestufe II

1.144 Euro/Monat

Pflegestufe III

1.612 Euro/Monat

Die gestaffelte Pflegesachleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegestufe 0

231 Euro/Monat

Pflegestufe I

689 Euro/Monat

Pflegestufe II

1.298 Euro/Monat

Pflegestufe III

1.612 Euro/Monat

In Härtefällen kann der Leistungsanspruch bis auf 1.995 Euro ausgedehnt werden. Pflegebedürftige oder deren Angehörige können bei ihrem ambulanten Pflegedienst wählen, ob dieser Pflege und Betreuung nach den bisherigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen oder nach Zeiteinheiten die Pflege übernehmen soll. NEU seit 2015: Nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können für anerkannte niedrigschwellige Angebote (max. 40 Prozent des Betrages) verwendet werden. 14


Kombination von Geld- und Pflegesachleistung Pflegegeld- und Sachleistung können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Person - beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter - tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden. Beispiel: Sie pflegen Ihre Mutter, die in Pflegestufe II eingruppiert wurde. Das regelmäßige Baden übernimmt ein Pflegedienst, der zu Ihnen ins Haus kommt. Dies kostet z.B. monatlich 572,- Euro. Damit nehmen Sie lediglich 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch. Der Vorteil für Sie: Vom Pflegegeld (458,- Euro) steht Ihnen der Rest von 50 Prozent - also 229,- Euro zu, die Sie von Ihrer Pflegekasse ausbezahlt bekommen.

Internet-Tipp

Der Pflegegeldrechner: http://www.n-heydorn.de/pflegegeld.html

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Gegenüber der Pflegekasse besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, z.B. Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Pflegeliegestühle, Lagerungshilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie saugende Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden und zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung. Zum Leistungsumfang von Pflegehilfsmitteln: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden bis zu einem Höchstbetrag von 40,- Euro je Monat übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10% höchstens 25,- Euro – je technisches Hilfsmittel. Der Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel definiert. Anspruch auf Hausnotruf haben nach Pflegeversicherungsgesetz alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind. Keine Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel wie Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel oder technische Hilfen wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Krankenkassen.

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Pflegefachkräfte geben auch Hilfe zur Selbsthilfe. Foto: Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim

Pflegekurse und Pflegeberatung Zur Unterstützung der Pflegepersonen und zur Verbesserung der Qualität der häuslichen Pflege bieten die Pflegekassen Pflegekurse an, teilweise auch in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privaten Trägern, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfegruppen oder Bildungsvereinen. In diesen kostenlosen Kursen vermitteln ausgebildete Fachkräfte den Laienpflegern hilfreiche Kenntnisse und Fertigkeiten, die die Pflege und Betreuung zu Hause erheblich erleichtern und verbessern können.

Pflegerische Betreuung

Telefon: 09191 9789 366 Mobil: 0172 8154 550 Bayreuther Straße 61 91301 Forchheim Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

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Soziale Betreuung mehrere Mahlzeiten am Tag Fahrdienst auf Wunsch Schnuppertage zum Kennenlernen


Finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 4000,- Euro Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder (wieder) möglich machen. Gemeint sind zum Beispiel Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können wie zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte, der pflegegerechte Umbau des Badezimmers oder der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. NEU seit 2015: Die Leistung steigt von 2557,- auf 4000.- Euro. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 16.000,- Euro begrenzt. Auch Versicherte in der Pflegestufe 0 haben Anspruch auf diese Leistung.

Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige, wenn die Pflege im eigenen Haushalt nicht oder noch nicht in erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Kurzzeitpflege ist für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung möglich oder in sonstigen Krisensituationen. Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege beträgt 1.612 Euro/Jahr bei max. 4 Wochen und kann durch die Kombination mit Verhinderungspflege auf 3.224 Euro/Jahr bei max. 8 Wochen erhöht werden. Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investition sind vom Versicherten selbst zu tragen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege mindert den Anspruch auf eine Ersatzpflege nicht. NEU seit 2015: Die Kurzzeitpflege kann um den Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nach § 39 Absatz 1 Satz 3 erhöht und um bis zu vier Wochen verlängert werden. Es können somit bis zu acht Wochen und Leistungen bis zu 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, soweit im Kalenderjahr keine Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, soweit im Kalenderjahr keine Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. 17


Beste Arbeitgeber Gesundheit & Soziales Pflegepartner und Spezialisten für Demenz Foto: Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim

Von links: Sofia und Philipp Schneider (Geschäftsführer Mauss Bau, Muttergesellschaft), Silvia-Solveig Herlan (Geschäftsführerin Bayernstift), Karl Salzberger und Ludmila Neubauer (Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung Stift Rosengarten, Regensburg). Foto: G.Breloer

Bayernstift, der Erlanger Betreiber von Pflegeeinrichtungen, gewann 2014 zum dritten Mal den Preis des Great Place to Work Instiuts Deutschland. Unter anderem wurden die Häuser in Forchheim (Jahnpark) und Erlangen (Venzonestift + Röthelheimpark) ausgezeichnet. Der Auszeichnung vorausgegangen waren ausführliche anonyme Befragungen der Mitarbeiter zu zentralen Arbeitsplatzthemen wie Vertrauen, Identifikation, Teamgeist, berufliche Entwicklung, Vergütung, Gesundheitsförderung und Work-LifeBalance. Insgesamt nahmen rund 180 Krankenhäuser, Pflege- und Sozialeinrichtungen an der

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aktuellen Benchmark-Untersuchung zur Qualität und Attraktivität der Arbeitsplatzkultur teil. „Die Auszeichnung steht für ein glaubwürdiges Management, das respektvoll und fair mit den Mitarbeitern zusammenarbeitet, für eine hohe Identifikation der Beschäftigten in ihrem Unternehmen und für einen starken Teamgeist“, so Frank Hauser, Leiter des Institutes „Great Place to Work® Deutschland. „Die Mitarbeiter identifizieren sich mit ihrer Arbeit, sie sind hochmotiviert“ freut sich Silvia Herlan, Geschäftsführerin des Unternehmens, das mittlerweile 11 Senioreneinrichtungen in Bayern betreibt.


Herzensangelegenheit!

Pflegezentrum JahnPark „wir pflegen professionell und mit Herz“

Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Krankenhausnachsorge Rufen Sie uns gern an: Pflegezentrum JahnPark Henri-Dunant-Str. 6 91301 Forchheim Tel.: 09191 62 50 - 0 steinbrueck@bayernstift.de www.bayernstift.de

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Ersatz- oder Verhinderungspflege Bei Verhinderung (z.B. Krankheit, Kur) einer selbst beschafften Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr Voraussetzung ist, der zu Pflegende wurde schon mindestens sechs Monate vom Verhinderten gepflegt. Wird die Pflege für die Zeit der Verhinderung von einem anderen Angehörigen über den 2. Verwandtschaftsgrad, der nicht in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen lebt oder Bekannten übernommen, so können maximal Leistungen bis 1.612 Euro/Jahr und sechs Wochen in Anspruch genommen werden (bei Umschichtung der Kurzzeitpflege sind Leistungen bis max. 2.418 Euro/Jahr möglich). Anstelle einer Ersatzpflege im häuslichen Bereich, kann auch die Pflege in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird bei Ersatz- oder Verhinderungspflege hälftig weitergezahlt. Darüberhinaus kann die Verhinderungspflege auch bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe 0 erbracht werden. Von Angehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad, die nicht in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen leben, können nachgewiesene Aufwendungen bis zu 1.612 Euro/ Jahr erstattet werden (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall). NEU seit 2015: Verhinderungspflege ist erstmalig bei Menschen in der Pflegestufe 0 möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) nun zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Neben Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) erhalten auch alle anderen Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen den Grundbetrag als Sachleistung. Hier handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen ausgerichtet sind. Werden Betreuungsleistungen nicht ganz „verbraucht“, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. NEU seit 2015: Die Leistungsbeträge der zusätzlichen Betreuungsleistungen wurden angehoben und betragen seit dem 1.1.2015 monatlich 104 Euro bzw. 208 Euro. Neu ist, dass Pflegebedürftige ohne Demenz ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten.

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Tages- und Nachtpflege Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagesoder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. An Aufwendungen für die Pflegeleistungen der Pflegeeinrichtung werden für Pflegebedürftige folgende Beträge bezahlt: Die gestaffelte Pflegesachleistung für Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegestufe I

468 Euro/Monat

Pflegestufe II

1.144 Euro/Monat

Pflegestufe III

1.612 Euro/Monat

Die gestaffelte Pflegesachleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegestufe 0

231 Euro/Monat

Pflegestufe I

689 Euro/Monat

Pflegestufe II

1.298 Euro/Monat

Pflegestufe III

1.612 Euro/Monat

NEU seit 2015: Leistungen für die Tages- und Nachtpflege können ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. das Pflegegeld bezogen werden. Bis 2015 gab es die Kombination aus beiden Leistungen nur bis max. 150 Prozent (z.B. 100 Prozent ambulante Pflege + 50 Prozent Tagespflege). Nunmehr kann die Kombination aus beiden Leistungen zu je 100 Prozent ausgeschöpft werden.

Ein Herz für Pflegebedürftige in der Tagespflege. Foto: Andreas Oswald

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Förderung von Wohngruppen Bei ambulant betreuten Wohngruppen handelt es sich um Wohngemeinschaften von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. NEU seit 2015: Der seit 2013 bestehende Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhöht sich ab Januar 2015 von 200,- auf 205,- Euro monatlich.

Pflegebedürftige genießen die Gemeinschaft in einer Pflegeeinrichtung. Foto: Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim

Vollstationäre Pflege Die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wird gewährt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Vollstationäre Pflege ist in offenen und in beschützenden Altenpflegeeinrichtungen möglich. Pflegestufe 0

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Pflegestufe I

1.064 Euro/Monat

Pflegestufe II

1.330 Euro/Monat

Pflegestufe III

1.612 Euro/Monat

In Härtefällen kann der Leistungsanspruch bis auf 1.995 Euro ausgedehnt werden.

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Darüber hinaus bieten wir: > Hausnotruf > Betreutes Reisen > Stationäre Pflege > Erste- Hilfe-Ausbildung > Bewegungsprogramme Rufen Sie uns an! BRK Kreisverband Forchheim Wir beraten Sie gerne und Henri-Dunant-Str. 1 individuell über unsere Angebote. 91301 Forchheim

Telefon: 0 91 91/70 77 - 0 Mail: info@kvforchheim.brk.de Internet: www.kvforchheim.brk.de

Hilfe kommt mit Sicherheit mir etwas passiert und ich nicht mehr zum Telefonhörer greifen kann. Ein Knopfdruck auf den Handsender genügt. Ich nutze auch die Möglichkeit des 24 Stunden Alarms. Hier muss ich alle 24 Stunden einen Knopf am Gerät drücken, sonst kommt jemand und sieht nach mir. So kann ich sicher sein, dass immer Hilfe kommt.“ Der Hausnotruf ist immer in Reichweite. Foto: Dustin Hemmerlein

Wer Maria Götz besucht, der hat eigentlich nicht den Eindruck, dass sie Hilfe benötigt: Trotz ihres hohen Alters schmeißt sie ihren Haushalt ganz alleine. Dennoch hat sie sich für den Hausnotruf entschieden: „Meine Angehörigen wohnen weit weg, da ist es gut einen zuverlässigen Notruf zu haben, falls

Frau Götz hat vor allem der Service überzeugt: „Ich habe mir vorher auch andere Dienste angesehen, aber entschieden habe ich mich für das BRK. Selbst als ich einmal vergessen habe meinen Meldeknopf zu drücken, und dann auch noch nicht zu Hause war als jemand nach mir sehen wollte, war das kein Problem. Ich habe mich natürlich gleich entschuldigt, und damit war die Sache dann auch schon erledigt.“ dh 23


Gedächtnistraining und Gymnastik halten fit. Foto: Andreas Oswald

TIPP: Entlastung für pflegende Angehörige Hilfe annehmen

Niemand kann und muss die schwere Aufgabe der Pflege eines Angehörigen alleine bewältigen. Auch im Interesse des Kranken ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und Entlastung umzusehen. Die Pflegekassen bieten mit der Ersatz- oder Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und den Zusätzlichen Betreuungsleistungen eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten mit einem Hilfevolumen von bis zu 5720,- Euro pro Jahr für diese Leistungen. Nutzen Sie diese Leistungen der Pflegeversicherung und nehmen Sie tageweise oder stundenweise Entlastung in Anspruch.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NEU seit 2015: Angehörige können bis zu 10 Tage im Job aussetzen, um den akut enstandenen Pflegebedarf eines nahestehenden Menschen zu organisieren und eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Dafür erhalten Arbeitnehmer 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Darüber hinaus wurde die sogenannte Familienpflegezeit eingeführt. Beschäftigte in Betrieben über 25 Arbeitnehmern haben einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einem Beschäftigungsumfang von mind. 15 Stunden wöchentlich, wenn sie einen nahen Angehörigen bei sich zuhause pflegen. Zur Abfederung finanzieller Engpässe kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. 24


Die Finanzierung von Pflege Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann der Sozialhilfeträger unterstützen. Foto: Mike Wuttke

Häufig tritt der Fall ein, dass Rente und Sparvermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Dann kann der Pflegebedürftige „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen. Im Jahr 2012 erhielten über 440.000 Deutsche „Hilfe zur Pflege“. Bevor aber die Sozialhilfe die Kosten für die Pflege übernimmt, wird überprüft, ob der fehlende Rest bei den nächsten Angehörigen – den eigenen Kindern – geltend gemacht werden kann. Trotzdem besteht kein Grund zur Panik. Kinder können ein Schonvermögen beanspruchen. Auch die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern rangiert vor dem Elternunterhalt. Das Schonvermögen setzt sich aus dem sogenannten Selbstbehalt zusammen und einer konkreten Berechnung im Einzelfall. Das selbst

bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung sowie Bargeld von 10.000 Euro bleiben im Rahmen der Unterhaltsprüfung unberücksichtigt. Mietfreies Wohnen im Eigenheim kann zwar als Einkommen angerechnet werden. Dafür werden aber Kreditraten und Nebenkosten abgezogen. Auch eine vermietete Eigentumswohnung wird dann nicht angerechnet, wenn es sich um die wichtigste Altersvorsorge handelt. Auch das Einkommen kann für Unterhaltszahlungen eingesetzt werden. Der Selbstbehalt ist pauschaliert und beträgt beim Unterhaltsverpflichteten gegenüber seinen Eltern 1.500 Euro. Übersteigt das regelmäßige Einkommen den Selbstbehalt, wird von dem übersteigenden Betrag die Hälfte als Unterhaltsbeitrag gefordert. 25


Wichtige Telefonnummern Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr

112

Polizei

110

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

UGeF Bereitschaftspraxis

09191 979630

Giftnotrufzentrale

089 / 19240

Klinikum Forchheim

09191 610-0

Klinik Fränkische Schweiz

09194 550

VdK Forchheim

09191 64152

Treffpunkt Aktive Bürger Seniorenbüro

09191 662-20

Kreisseniorenring Forchheim

09191 979332

Behindertenfahrdienst ASB

09191 7007-28

Telefonseelsorge

0800 1110111

Pflegebeauftragter Bayerische Staatsregierung

0800 0114353

Interessante Internetadressen

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www.deutsche-alzheimer.de

Deutsche Alzheimergesellschaft e.V.

www.bmg.bund.de/pflege

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege, inkl. Leistungen der Pflegeversicherung

www.wegweiser-demenz.de

Wegweiser zum Thema Demenz des Bundesfamilienministeriums


Engagiert für Pflege: Diakonie Bamberg-Forchheim Pflegepartner und Spezialisten für Demenz. Foto: Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim

Eigentlich mag sich niemand mit dem Thema auseinandersetzen: alt und gebrechlich werden, den Alltag nicht mehr selbst organisieren können. Und dann erwischt es einen doch: die Mutter wird pflegebedürftig, der Partner wird mit der Diagnose Demenz konfrontiert, man selbst merkt, dass man manche Tätigkeiten im Haushalt nur noch mühsam bewältigen kann. An wen kann man sich wenden?

fenberg. Ihre Angebote umfassen aber nicht nur die Pflege zu Hause: Auch Hilfen im Haushalt werden vermittelt, bei Fragen rund um die Bewältigung des Alltags stehen sie zur Seite und haben Angebote wie Betreuungsnachmittage für an Demenz erkrankte Menschen in ihrem Leistungsspektrum. Dass diese Zielgruppe wächst, zeigt die Nachfrage nach Angeboten im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.

Seit über 60 Jahren ist das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim Ansprechpartner rund um das Thema Pflege. Es sind nicht nur die Seniorenzentren in Stadt und Landkreis Forchheim, Bamberg, Ebern und der Fränkischen Schweiz, die hier Angebote machen, mit Tagespflege und stationärer Pflege unterstützen. Eine erste Anlaufstelle ist auch die Forchheimer Angehörigenberatung, die berät, individuelle Problemlösungen sucht und ihr Wissen um Pflegesätze, Umgang mit dem MDK und Angebote im Bereich Pflege weiter gibt.

Kompetenz in Demenz

Ambulante Pflege ist mehr Ansprechpartner sind auch die Diakoniestationen in Bamberg, Forchheim-Ebermannstadt und Grä-

Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim hat sich deshalb intensiv mit der Thematik Demenz beschäftigt. Schulungen der Mitarbeitenden in allen Einrichtungen der Altenhilfe sind nur ein Baustein. Neben Betreuungsnachmittagen und der Vermittlung von geschulten Ehrenamtlichen durch das Projekt „Pflegepartner“, sind es vor allem die Seniorenzentren, die von Demenz betroffene Menschen und ihre Angehörigen mit unterschiedlichsten Angeboten unterstützen – bis hin zu beschützenden Wohnbereichen und der innovativen Pflegeoase in Unterleinleiter, in der schwerst pflegebedürftige Bewohner ein liebevolles Zuhause mit kompetenter Pflege finden.

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BambergForchheim

gion e R T er on ZEIT in d ie Regi d für

Beratung Beratungsstelle für pflegende Angehörige Tel. 09191 6156071

ambulante Hilfe und Pflege Diakoniestation Forchheim-Ebermannstadt Tel. 09191 13442 Diakoniestation Gräfenberg-Thuisbrunn Tel. 09192 9974-30 Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz Tageszentrum Mostviel Tel. 09197 6255-17 oder -18 Diakoniestation Forchheim-Ebermannstadt Tel. 09191 13442 Nicht vergessen: www.demenzzentrum-forchheim.de Essen zu Hause im Raum Forchheim Tel. 09191 7017-44 im Raum Gräfenberg Tel. 09192 9974-30 in Wiesenttal Tel. 09196 9296-0 Offener Mittagstisch in Ebermannstadt Tel. 09196 9296-0

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Seniorenzentren Jörg Creutzer in Forchheim Tel. 09191 7017-0 Johann H. Wichern in Forchheim (mit Tagespflege) Tel. 09191 711-0 Martin Luther in Streitberg (mit Tagespflege) Tel. 09196 9296-0 Demenzzentrum Lindenhof in Unterleinleiter (beschützendes Haus mit Pflegeoase) Tel. 09194 7226-0 Fränkische Schweiz in Ebermannstadt Tel. 09194 7953-20

www.dwbf.de

Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. - Heinrichsdamm 46 - 96047 Bamberg - Tel. 0800 251 0 252


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