Steirische Wirtschaft, Ausgabe 21

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Im WK-Service­ team für Sie da: Doris Horwath

Die europäische Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern bietet Unternehmern Unterstützung ohne Grenzen – zum Beispiel bei Betriebsübernahmen. Alles Infos: www.eurochambres.eu

ein Sanierungsverfahren schlossen werden, dass im Rahmen dieses Verfahrens eine Sanierung gelingt; Ziel kann auch eine direkte Verwertung sein. Scheitert ein oben beschriebenes Sanierungsverfahren, so wird automatisch in das Konkursverfahren gewechselt. Dadurch fallen Verzögerungen durch Anschlusskonkurse weg. Der umgekehrte Weg ist allerdings nicht zulässig. Wesentliche Punkte der Reform fußen übrigens auf Punkten, die von der Wirtschaftskammer entwickelt und gefordert wurden.

Welche Geschäftsunterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden? Dazu Petra Kühberger: Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsa-

Aufbewahrung

Infos: Tel. 0316/601-601, rechtsservice@wkstmk.at, www.wko. at/stmk/rs/presse

Verbraucherpreis- und Lebenshaltungsindizes

Baukostenindex für Wohn- und Siedlungsbau für alle Bundesländer (ohne MWSt.), Basis: 2005=100

* Vorläufige Werte März

April

109,3

109,6

109,7

Verbraucherpreisindex 00, ∅ 2000 = 100

120,9

121,2

121,3

Verbraucherpreisindex 96, ∅ 1996 = 100 Verbraucherpreisindex 86, ∅ 1986 = 100

127,2 166,4

127,6 166,8

127,7 167,0

Verbraucherpreisindex 76, ∅ 1976 = 100

258,6

259,3

259,6

Verbraucherpreisindex 66, ∅ 1966 = 100 Verbraucherpreisindex I, ∅ 1958 = 100

453,8 578,2

455,1 579,8

455,5 580,3

Verbraucherpreisindex II, ∅ 1958 = 100

580,1

581,6

582,2

Freitag, 2. Juli 2010

März

April

Mai*

114,1 125,0 119,5

114,1 128,3 121,1

115,8 129,2 122,5

113,7 121,8 117,9

113,7 124,2 119,2

115,3 124,8 120,2

(ohne Umsatz- bzw. MWSt.)

108,2

110,2

110,6

GHPI ∅ 2000 =100 (ohne Umsatz- bzw. MWSt.)

119,1

121,3

121,8

GHPI ∅ 2005 =100

122,7

125,0

125,4

Mai*

Verbraucherpreisindex 05, ∅ 2005 = 100

Lebenshaltungskostenindex Österreich ∅ April 1945 = 100 Kleinhandelspreisindex, ∅ März 1938 = 100 Jahres-Inflationsrate 2009

Petra Kühberger

5080,4 5094,3 5099,0 4378,4 4390,5 4394,5 0,5 %

Baumeisterarbeiten Lohn Sonstiges Insgesamt Gesamtbau Lohn Sonstiges Insgesamt Großhandelspreisindex GHPI ∅ 1996 =100

(ohne Umsatz- bzw. MWSt.)

men Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen sind grundsätzlich im Original aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre und läuft vom Schluss des Kalenderjahres an, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde. So sind z. B. die Belege des Kalenderjahres 2009 bis Ende des Kalenderjahres 2016 aufzubewahren. Im Kalenderjahr 2010 können die Unterlagen für das Kalenderjahr 2002 entsorgt werden. Darüber hinaus sind Belege so lange aufzubewahren, wie sie für anhängige Verfahren im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Sonderbestimmung im Umsatzsteuergesetz: Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind zwölf bzw. 22 Jahre aufzubewahren. In welcher Form sind Belege aufzubewahren? Papier, Mikrofilm, optische oder elek­ tronische Speichermedien. Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601-601

Service

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