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HINTERGRUND

KAGes-Chef Tscheliessnigg kommt unter Druck

Foto: zVg Foto: privat, Nicola D.

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Anwältin Karin Prutsch (oben) vor Gericht erfolgreich

Freut sich riesig: Nicola unmittelbar nach der ersten Behandlung ...

Foto: Werner Stieber

KAGes-Chef Karlheinz Tscheliessnigg will bis zur letzten Instanz sein „Nein“ durchsetzen.

Die Grazer Anwältin vertritt Kinder, Jugendliche vor Gericht, die an Spinaler Muskelatrophie leiden – einer lebensbedrohenden Krankheit. Weiter- und überleben können sie nur mit einer teuren Spritzentherapie, der sogenannten Spinraza-Therapie. Eine Spritze kostet 75.000 Euro. KAGes-Chef Karlheinz Tscheliessnigg sagt in den meisten Fällen „Nein“ dazu. Nur eine rhetorische Frage: Würde der KAGes-Chef auch bei seinem Enkelkind die Behandlung ablehnen? Man mag sich die dramatische Lage, die Verzweifl ung der Eltern gar nicht vorstellen: Da gibt es ein Medikament, das das Leben ihres Kindes retten kann, sie können es sich aber nicht leisten.

Wie ist der Stand der Verfahren vor Gericht?

Prutsch: Ich bin sehr froh, es sieht gut aus. Von den sieben gerichtsanhängigen Fällen gegen die KAGes gibt es bereits mehrheitlich positive Gutachten oder Entscheidungen: durch zwei Urteile in erster Instanz und durch zwei einstweilige Verfügungen, eine davon bereits bestätigt durch die zweite Instanz.

Was bedeutet das praktisch?

Die Therapien von vier Mandanten aus gerichtsanhängigen Verfahren sind bereits im LKH Graz angelaufen. Die behandelnden KAGes-Ärzte sprechen vor allem bei Georg P. der mittlerweile bereits 8 Behandlungen erhalten hat, von sehr guten und sichtbaren Erfolgen und freuen sich mit dem Patienten darüber. Zwei weitere Mandantinnen, die auch gegen diese lebensbedrohende Krankheit kämpfen und die lebensrettende Spritzentherapie brauchen, verspüren bereits nach der ersten Behandlung ein Ansprechen darauf und eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes.

Wie reagiert die KAGes auf die Gerichtsentscheidungen?

Was verwunderlich ist: Dass die KAGes über Anordnung von KAGes-Chef Karlheinz Tscheliessnigg dennoch sowohl gegen die Urteile als auch gegen die einstweiligen Verfügungen alle Rechtsmittel ausschöpft, um die Therapien zu stoppen. Es ist schon sonderbar, dass die KAGes Ärzte die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen und endlich Behandlung durchführen können und auf der anderen Seite von der KAGes weiter argumentiert wird, dass die Behandlung bei meinen Mandanten nicht indiziert, also nicht notwendig ist. Die Gesamtkosten für die gerichtsanhängigen Verfahren für die Durchsetzung der Behandlung mit Spinraza gegen die KAGes werden von ihnen insgesamt mit bis zu 300.000 Euro geschätzt. Das ist deswegen erwähnenswert, weil die behandelnden Ärzte insbesondere mit den Therapieerfolgen nach mehrmaligen Behandlungen zufrieden sind, KAGes-Chef Karlheinz Tscheliessnigg aber rechtlich alles unternimmt, um diese Behandlungen zu beenden.

KAGes-Chef Karlheinz Tscheliessnigg wurde von Ihnen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Warum?

Im Auftrag der Eltern von Georg P. habe ich bei der Staatsanwaltschaft in Graz eine Sachverhaltsdarstellung gegen den KAGes-Chef wegen des Verdachts der falschen Aussage unter Eid im anhängigen Gerichtsverfahren eingebracht. Karlheinz Tscheliessnigg hat unter Eid vor Gericht ausgesagt, dass es im Innovationsboard – dem beratenden Kollegium in der KAGes für gewisse teure Behandlungen, so auch für Spinraza – keinen Kinderneurologen gegeben hätte, der sich für die Behandlung mit Spinraza ausgesprochen hätte. Diese, seine Aussage, ist nachweislich falsch, weil mit einer Neuropädiaterin des LKH Graz als Mitglied des Innovationsboardes sehr wohl die entsprechende fachärztliche Kompetenz vertreten war. Diese Fachärztin hat sich mehrfach für diese Behandlung mit Spinraza bei Georg P. ausgesprochen. Tsche-