Fazit 185

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Bauen & Wohnen

Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz (l.) setzen sich für leistbaren Wohnraum ein.

Anhebung der steirischen Wohnbauförderung

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amit die Errichtungskosten und in weiterer Folge auch die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau möglichst gering sind, sieht die steirische Wohnbauförderung eine Baukostenobergrenze vor. Diese beträgt pro Quadratmeter bis dato 2.100 bzw. 2.350 Euro (u.a. bei energetisch innovativen Projekten). In den letzten Monaten sind die Baukosten jedoch massiv gestiegen. „In den letzten Jahren sind viele vom Sparbuch ins Grundbuch geflüchtet. Dadurch sind die Kosten für Immobilien enorm angestiegen. Die steigenden Baukosten drohten den gemeinnützigen Wohnbau zum Erliegen zu bringen“, wie Seitinger erklärt. Daher hat das Land Steiermark die Baukostenobergrenzen auf 2.600 bzw. 2.850 Euro angehoben. Leistbarkeit, hohe ökologische Standards und die Belebung der regionalen Wirtschaft sind die entscheidenden Ziele der Wohnbauförderung.

Anhebung der förderbaren Kosten Damit in der Steiermark trotz der gestiegenen Kosten auch weiterhin qualitätsvoller und leistbarer Wohnraum errichtet werden kann, erhöht das Land Steiermark neben den Baukostenobergrenzen auch die förderbaren Kosten im Geschoßbauprogramm 2022/23 von 1.800 auf 2.100 Euro pro Quadratmeter. „Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass Wohnen leistbar bleibt“, so unisono Seitinger und Schwarz, der ergänzt: „Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten damit, sich das eigene Dach über dem Kopf leisten zu können. Das Land Steiermark hilft, wo es kann – z. B. mit der Wohnunterstützung und dem Heizkostenzuschuss, aber eben auch mit der Förderung von gemeinnützigem Wohnbau, die wir nun erhöhen konnten.“

68 /// FAZIT JULI 2022

Foto: and Steiermark / Binder

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Am 30. Juni hat die Landesregierung die im Zuge des steirischen Anti-Teuerungspakets angekündigte Erhöhung der Wohnbauförderung beschlossen. ÖVP-Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz betonen, dass durch die Anhebung der Baukostenobergrenze sowie die Erhöhung der förderbaren Kosten Wohnen leistbar bleibt.


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