Jagd journal Zwettl Jaenner 2018

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EDITORIAL Der Jäger von heute Der Jäger von heute muss kein Tierarzt sein, um Wildkrankheiten zu erkennen, er muss kein Konservatorium besucht haben, um in einer Jagdhornbläsergruppe mitzuwirken, er muss kein Büchsenmacher sein, um die Sicherheit einer Waffe einschätzen zu können, er muss kein Förster sein, um Wildschäden zu erkennen, muss kein Fleischhauer sein, um sauber aufzubrechen, er muss kein Philosoph sein, um eine fadenscheinige Argumentation zu erkennen, er muss kein Rechtsanwalt sein, um…… Kurzum: Der Jäger muss in allen Bereichen, die in die Jagd hineinspielen, wissen, was WAS ist und wann er was zu tun hat! Auch das macht den Jäger von heute verdächtig: Er ist ein Generalist im Zeitalter der Spezialisten und Experten. Alexander Schwab in „Werte, Wandel, Weidgerechtigkeit“

Guten Anblick 2018!

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INHALT J A G D J O U R N A L

Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Bericht BJM Kernecker • NÖ Landesjagdverband • Jagd Österreich • Verpachtung Gen. Jagden • Riesenleberegel 10 Goldschakal, Jagdverbot 11 Plädoyer für das Wildbret

Nächste Ausgabe 33 Vorschau Ausgabe April 2018

Kontaktadressen 34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft

Termine 34 Wichtige Termine & Veranstaltungen

Behörden & NÖ Landesjagdverband 12 Arbeitsgruppe Wolf 16 Sonderkulturen

Entenfrikadelle

Hegeringe & Blick ins Revier 18 19 22 23 24 25 26

HR Martinsberg, Langschlag, Schönbach HR Ottenschlag, Jungjägerausbildung Dr. Lebersorger Termine Hegeschauen Alpensteinbock Baujagd mit Erdhunden Waldwirtschaft für Jäger

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Schießwesen 27 Rückblick und Vorschau SJV Zwettl

Rätsel, Spaß und Wissen 29 Rätsel, Lostage, Was ist was?

Titelbild Der Alpensteinbock Titelfoto: © Dr. Gressmann Bericht Seite 24

Jagdhund & Brauchtum 30 Abgelegte Prüfungen

Rezept 31 Maronisuppe, Entenfrikadelle

Geburtstage 32 Geburtstage

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Schusszeiten - Sonne & Mond FEBRUAR Schwarzwild (die führende Bache jedoch nur bis 15.2.), Wildkaninchen, Fuchs, Edelmarder bis 28.2., Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär., Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher

MÄRZ Foto: pixabay.com

JÄNNER Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Fuchs, Edelund Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Ringel- und Turteltaube, Türkentaube, Grau- und Saatgans, Bläßhuhn, Graureiher*,Marderhund und Waschbär. Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher

Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Fuchs, Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe, Weiters nur bis 15. März: Elster, Eichelhäher bis 28. März: Rackelhahn

Weiters nur bis 15. Jänner: Rotwild, Stein- und Muffelwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Damwild und Sikawild. * nur im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen.

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Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker jetzt beim Jagdverband arbeitet. Werdegang: Berufsjäger in Salzburg, 2 Jahre in Tansania, anschl. Studium an der BOKU – Institut für Jagdwirtschaft. Ab 2018 Gensekr. Stv. und Prokurist der JFB-GesmbH. „Wir arbeiten auf wissenschaftlich fundierter Grundlage. Erkenntnisse aus dem Wildtiermanagement und der Wildtierökologie werden in Kombination mit bewährtem Praxiswissen auch in unserer Kommunikation nach innen, wie nach aussen einen hohen Stellenwert geniessen.“ vl. Ing. Leopold Obermair, Mag. Sylvia Scherhaufer, LJM DI Sepp Pröll

Nach dem tragischen Abgang von Dr. Peter Lebersorger sorgte die Führung des NÖLJV für eine selbstbewusste, personelle Neuaufstellung. Mit Mag. Sylvia Scherhaufer wird erstmals eine Generalsekretärin ernannt – Ing. Leopold Obermair wird ihr Stellvertreter. Mit der 36-jährigen Mag. Sylvia Scherhaufer wird ab 1. Jänner 2018 eine erfahrene Juristin aus den Bereichen Jagd- und Umweltrecht neue Generalsekretärin. Sie leitete internationale Projekte in S- und SO-Europa, und war in der LWK für Bau- und Umweltrecht zuständig – Schwerpunkt Forst- und Jagdrecht. Ab 1. 1. 2018 beim NÖLJV als Generalsekräterin und Geschäftsführerin/ Prokuristin der Jagd- u. Förderungsbetriebs-GesmbH. Hobbis: aktive Jägerin, Wandern, Bergtouren, Klettern, Theater, … Die neue Generalsekretärin will den NÖLJV zur Anlauf- und Servicestelle

vor allem für die Jägerinnen und Jäger weiterentwickeln, seien es rechtliche oder jagdliche Fragen. „Der NÖLJV soll auch weiterhin eine starke Interessenvereinigung der Jägerinnen und Jäger sein. Wir wollen uns dem öffentlichen Dialog aber nicht nur stellen, sondern ihn aktiv vorantreiben. Ziel für uns muss sein, die offenen Fragen der Öffentlichkeit zur Jagd zu beantworten und aufzuzeigen, was Sinn macht. Es gelte schließlich auch mit einer Reihe von überkommenen Vorurteilen und Klischees in der Öffentlichkeit aufzuräumen. „Die Jägerinnen und Jäger in Niederösterreich haben es sich verdient, dass ihre Leistungen für die Natur und Umwelt auch eine entsprechende Wertschätzung erfahren.“ Unterstützt wird die neue Gensekr. von ihrem designierten Stellvertreter, dem 33-jährigen Wildbiologen Leopold Obermair, der schon

„Jagd Österreich“ - Die Landesjagdverbände rücken näher zusammen! Die neue Dachmarke beschreibt die Unverzichtbarkeit der Jagd für die nachhaltige Landnutzung – - Charta „Jagd Österreich“ besiegelt die verstärkte länderübergreifende Zusammenarbeit. Die neun österreichischen Landesjagdverbände verstärken ihre länderübergreifende Zusammenarbeit. Als Grundlage dafür haben auch Funktionäre und Experten aus Niederösterreich eineinhalb Jahre bei der Entwicklung der Dachmarke „Jagd Österreich“ mitgearbeitet. Sie beschreibt unter anderem, welche unverzichtbaren und einzigartigen

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Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker Leistungen die Jägerschaft für die nachhaltige Landnutzung täglich erbringt. Welche Werte dabei die rund 35.000 Jägerinnen und Jäger in Niederösterreich leisten sollen, wird darin ebenso festgelegt und zudem in einer von allen Landesjägermeistern bereits unterzeichneten Charta „Jagd Österreich“ ausformuliert. Als Kernauftrag sorgt die Jagd weiterhin für Werte mit Bestand, indem sie sich auf vier Kernleistungsbereiche fokussiert. 2.1. Insbesondere die ko m p e t e n t e und verantwortungsvolle Ausübung des Handwerks des nachhaltigen Jagens können derzeit nur die Jägerschaften in allen neun Bundesländern sicherstellen. Deshalb sind es auch nur sie, welche 2.2. die regionale Bevölkerung mit köstlichem und hochwertigem Wildbret aus heimischen Revieren versorgen können. 2.3. Darüber hinaus kommt den Jägerschaften eine immer be-

deutsamere Rolle im Naturschutz zu, weil Wild und dessen Lebensräume in seiner Vielfalt zu sichern und zu erhalten sind. Und nicht zuletzt ist . . . . 2.4. der Erhalt, die Erweiterung und die Vermittlung des Wissens über Jagd, Wild und Natur - auch im Sinne von Tradition und Brauchtum – eine wesentliche gesellschaftliche Funktion der Jagd.

Geschäftsbericht „Dachmarke JAGD“

Frühjahrsjagd Waldschnepfe: Die umfangreichen Daten aus Österreich wurden bis jetzt nicht berücksichtigt. Die Entscheidung fällt auf EU-Ebene. Afrikanische Schweinepest: Anfang 2014 wurden Fälle von ASP bei Wildschweinen in Polen, Litauen, Lettland und Estland festgestellt. Am 22.06.2017 gab es zwei Fälle in Tschechien (Wildschweine, Stand 20.09. 102 pos. Fälle), weiter im Vormarsch, die Grenze Slowakei und Österreich ist nicht mehr weit! Als gefährdete Bereiche wurden in NÖ die Bezirke Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Tulln, Korneuburg, Bruck/Leitha und alle Wiener Bezirke eingestuft. In diesen ASP-Kontrollgebieten müssen alle Teile von Schwarzwild (Aufbruch, Schwarte,etc.) über die SARIA entsorgt werden.

Der neue länderübergreifende Verband hat sich bereits eingebracht in den wichtigen Themen: Jagdfreistellungen: Der Verwaltungsgerichtshof hat hier ein wichtiges richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Ruhendstellung der Jagd wurde abgewehrt.Die entscheidenden Argumente lagen eindeutig auf Seite der Jagd! Die Jagd ist von Riesenleberegel öffentlichem Interesse und darf nicht ausgesperrt werden! Aus ethischen Gründen eine Ruhendstellung der Jagd auf eigenem Grund und Boden erwirken zu können ist in Österreich vorerst nicht so einfach möglich. Der betroffene Grundbesitzer müsste sein Grundstück dauerhaft umfrieden, dabei aber auf geltende Gesetze Leberegel kommen vor allem bei Wild- und Hauswiederkäuern, der achten!

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Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker Große Leberegel selten auch beim Menschen vor. Während die Jungegel die Leberzellen zerstören, leben die erwachsenen Egel in den Gallengängen der Leber. Die typischen Krankheitssymptome, welche vor allem bei Befall mit dem Großen Leberegel auftreten, sind Abmagerung, Durchfall, stumpfes und struppiges Haarkleid sowie Blutarmut und Gelbsucht oder Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) im Kehlgangsbereich. Umfriedete Eigenjagden (Jagdgatter): Mit LHStv. Pernkopf wurde ein Schreiben erarbeitet. Dieses Papier liegt zur Begutachtung auf, Stellungnahmen könnten aber in die falsche Richtung gehen!

Verpachtung schaftsjagden

bestehenden Jagdpachtverhältnisses: Beschluss des Jagdausschusses ab 1. Jänner 2018 (vorletztes Jagdjahr bis 31. August 2019) Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens: Beschluss nur während der ersten 8 Monate des letzten Jagdjahres, d.h. ab 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 Öffentliche Versteigerung durch den Jagdausschuss: Immer möglich, aber ab 1. September 2019 nötig, wenn bis dahin keine Verpachtung erfolgte Ergänzungen: Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses: § 40 NÖ Jagdgesetz)

Genossen-

NÖ Jagdgesetz: für die Verpachtung von Genossenschaftsjagdgebieten sind 3 Möglichkeiten vorgesehen, die zeitlich gestaffelt sind. Verlängerung des

Bei einer Verlängerung bleiben die Regelungen des bestehenden Jagdpachtvertrages aufrecht. Eine Neuvereinbarung beim Jagdpachtschilling ist zulässig. Eine Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages ist nur möglich, wenn sowohl der Verpächter (Jagdgenossenschaft) als auch der Päch-

ter (Einzelpächter oder Jagdgesellschaft) gleich bleiben. Der Pächter bleibt dann gleich, wenn • der Einzelpächter derselbe bleibt • die Jagdgesellschaft die Gleiche bleibt. Eine Jagdgesellschaft bleibt gleich, wenn nur einzelne Personen ausscheiden bzw. hinzukommen. Wichtig dabei ist, dass immer mindestens 2 Mitglieder der bestehenden Jagdgesellschaft dieselben bleiben. Hinweis: Jagdgesellschafter ist, wer im Jagdgesellschaftsvertrag als Mitglied genannt ist. Sogenannte „stille Teilhaber“ einer Jagdgesellschaft sind nach dem Gesetz keine Mitglieder der Jagdgesellschaft, sondern „Ausgeher“. Ein Wechsel der Mitglieder einer Jagdgesellschaft kann daher nur vor dem Beschluss des Jagdausschusses auf Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses oder nach deren rechtswirksamer Anzeige erfolgen.

Was zählt, sind die Menschen.

Unser Land braucht Menschen, die an sich glauben. Und eine Bank, die an sie glaubt. #glaubandich 9


Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker;

Der Goldschakal

(Gedanken von Dr. Rudolf Gürtler) Die Bedrohung von, über Jahrhunderte genutzten heimischen Fischen und Wildarten durch militante Jagdgegner und Raubwild nimmt weiterhin zu. Anbei ein Bericht über das Auftreten von Goldschakalen (Rohrwolf) in Österreich.

In Ungarn wurden in der Region um Labod noch vor wenigen Jahren jährlich etwa 7.000 Stück Damwild erlegt bzw. auch als wertvolles Wildbret genutzt. Die Nutzungsmöglichkeiten sind auf jährlich etwa 2.500 Stück Damwild gesunken, da die Vielzahl an Goldschakalen die Damwildkälber gravierend reduzieren. Der Goldschakal wird als invasive Art auch die österreichischen Bambis, Resthasen und Eier des Federwildes in Summation mit den künftigen Invasoren Marderhund und Waschbär (erreicht als Kletterer auch Eier und Jungvögel in Baumnestern) massiv gefährden und gehört dringend in das Jagdrecht. Der Naturschutz jubelt über Wolf, Fischotter und Goldschakal und vergisst in seiner Begeisterung über die, doch so wertvollen Spendentiere für die Erhaltung seiner Mitarbeiter, seine Verpflichtung zur Erhaltung der Biodiversität. Flussperlmuschel

und Steinkrebs sind keine wirklichen Arten, mit welchen Spenden lukriert werden können. Teichwirtschaft und Salmoniden der Voralpenflüsse werden dem Summationseffekt aus Fischotter, Kormoran, Fischreiher, Gänsesäger, Möwen, Wanderratte u.a. geopfert. Der Wahnsinnsruf alle Teiche und Almen einzuzäunen, um Fischerei und Nutztiere zu schützen, würde alle Wildtiere auszäunen, unzählige Millionen verschlingen und letztlich auch keine Sicherheit vor Fressfeinden garantieren.

und zwar entweder einem Eigenoder Genossenschaftsjagdgebiet, an. Die Jagdausübung erfordert die Erstellung und die Einhaltung von Abschussplänen (§§ 80 ff. NÖ JagdG 1974) und die Fütterung des Wildes (§§ 87 ff. NÖ JagdG 1974). Dem Jagdausübungsberechtigten ist – unter bestimmten Umständen auch ohne die Zustimmung des Grundeigentümers – die Errichtung von Anlagen für den Jagdbetrieb sowie die Benützung nicht öffentlicher Wege zum Zwecke der Wildbringung und der Wildfütterung gestattet (§§ 88 Auch die entschädigungslose Ent- ff. NÖ JagdG 1974). wertung von Jagd- und Fischereirevieren und damit des Grundeigen- Aus allen diesen Gründen sieht das tums bleibt in Zeiten, in welchen NÖ JagdG 1974 eine grundsätzliche Neidgenossenschaften agieren, un- Verpflichtung zur flächendeckenden beachtet. Jagdausübung vor. Eine Einschränkung dieses Grundsatzes besteht Menschen, die nicht geboren wänur auf Flächen, auf denen die Jagd ren, hätten ihre Vorfahren nicht geruht. Dort darf die Jagd im engefischt und gejagt, leugnen den Wert von Fisch-, Schalen- und Nieder- ren Sinn, aber auch der Jagd- und wildbeständen und deren Nutzung. Wildschutz, nicht ausgeübt werden Der neue Dachverband Jagd Ös- (VwSlg. 15.326 A/2000; Gürtler/Leterreich ist aufgerufen, die Rechte bersorger, Niederösterreichisches von, dem Lebensraum angepass- Jagdrecht, 2010, § 17 Rz5). Die Jagd ten, Wildbeständen im Einverneh- ruht auf gesetzlich besonders gemen mit Grundeigentümern und regelten Grundflächen, wie FriedLandwirtschaft angemessen zu erhöfen, Häusern und Hausgärten, klären und zu verteidigen. Gehegen und öffentlichen Anlagen, sowie auf durch eine schalenwilddichte Umfriedung vom restlichen Juristische Ausführungen von Jagdgebiet abgetrennten GrundstüRechtsanwalt Dr. Maximilian Schaff- cken (§ 17 Abs. 1 und 2 NÖ JagdG gotsch LL.M. 1974). Wenn beliebige Grundstücke ohne das Erfordernis einer EinDem NÖ JagdG 1974 liegt der Grund- friedung von der verpflichtenden satz einer flächendeckenden Jagd- Bejagung freigestellt werden könnbewirtschaftung im gesamten nie- ten, würden die gemäß §§ 80 ff. NÖ derösterreichischen Landesgebiet JagdG 1974 verfolgten Ziele einer zugrunde (vgl. Pkt. 3.7.). Alle Grund- geordneten Steuerung der Wildbestücke gehören einem Jagdgebiet, stände in den Jagdgebieten des nie-

„Jagdverbot“

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Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker derösterreichischen Landesgebietes in ihrer praktischen Wirksamkeit eingeschränkt. Insbesondere könnten auf diesen Grundstücken keine geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung eines gesunden Wildbestandes, dh. zur Bestandskontrolle oder zum Schutz vor Wildkrankheiten, gesetzt werden. Bei einer Abwägung der gesamten öffentlichen Interessen und der Schwere der Eigentumsbeschränkungen erweist es sich als nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Grundsatz der flächendeckenden Bejagung lediglich auf Grundflächen vorsieht, auf denen die Jagd ruht und hierfür – von gesetzlich ausdrücklich festgelegten Fällen abgesehen – deren Umzäunung im Sinne des § 17 Abs. 2 NÖ JagdG 1974 verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden. Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist daher verhältnismäßig.

Ein Plädoyer für Wildbret

Aus ANBLICK, Verfasser Dr. Heimo Vedernjak ist Arzt , Jäger, akademischer Jagdwirt

Die Jäger und Jägerinnen tragen eine hohe Verantwortung beim Gewinnen des sehr gesunden Wildbrets. Aufgrund seiner Naturbelassenheit und des geringen Fettgehalts ist es schadstofffrei und auch beim Erhitzen entstehen kaum krebserregende Stoffe. Durch seine zarten Fasern sind die Bratzeiten kürzer und die Verdaubarkeit deutlich besser. Werbung für das gesunde Wildbret m u s s allen JägerInnen ein wichtiges Anliegen sein!

Es ist nur zu wünschen, dass auch der nicht jagenden Bevölkerung „die Liebe zur Jagd über den Magen geht!“ Die Fleischqualität hängt zuerst einmal vom Futter der Tiere und deren Lebensbedingungen ab. Weitere Faktoren sind die Hygienebedingungen bei der Gewinnung, Lagerung

und Verarbeitung von Fleisch! 1. Die Menge und Qualität des Fleischkonsums kann jeder Mensch eigenverantwortlich selbst entscheiden und gegebenenfalls ändern. Wildfleisch ist wohl das natürlichste mit höchster Güte und vielen anderen Vorteilen! Es hat nur ca. 4 % Fettanteil, also die Hälfte eines fettarmen Rindfleisches. 2. Wildfleisch kommt heute durch das Wissen aller Jäger über die hygienischen Erfodernisse in einer sehr hohen Qualität auf den Tisch. 3. Die Lebensqualität des Wildes in der freien Natur ist optimal, solange alle Wald- und Naturnutzer ihre eigenen Grenzen kennen und respektieren. 4. Jäger/Jägerinnen, die ihr Handwerk verstehen, machen Beute, ohne das Wildtier zu stressen. Meist hört es den Schuss nicht mehr. 5. Wild ist frei von künstlichen Hormonen und Antibiotika und wächst in natürlicher Geschwindigkeit heran. 6. Wie weit Wildfleisch biologisch ist, hängt von der Umweltbelastung des jeweiligen Biotops ab und – nicht zu vergessen – von der Qualität des Winterfutters, das wir in Notzeiten bereitstellen.

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Behörden u. NÖ Landesjagdverband Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger

Arbeitsgruppe Wolf Geschätzte Leserinnen und Leser, die Berührungspunkte und die damit verbundenen Bedenken und Sorgen mit dem Großprädator „Wolf“ in unserer Kulturlandschaft nehmen in der Jägerschaft und der Landwirtschaft kontinuierlich zu. Die Präsenz des Großräubers wird mittlerweile auch im Fremdenverkehr und der Zivilbevölkerung immer öfter bemerkt. Die Betroffenen beklagen immer häufiger, dass sie mit dieser Tatsache im Stich gelassen werden.

Auf Initiative der NÖ-Landeslandwirtschaftskammer und des NÖ-Landesjagdverband wurde in Abstimmung mit der NÖ-Landesregierung Anfang 2017 die „Arbeitsgruppe Wolf“ ins Leben gerufen. Für die betroffenen Bereiche wurden Interessensvertreter nominiert, welche mit diesem Thema mehr oder weniger betraut sind. NÖ-Landesregierung: Hofrat Dr. Susanne Gyenge, DI Hubert Schwarzinger, OFR DI Hans Grubner NÖ-Landesjagdverband: LJM-Stv. Dir. Werner Spinka, (Vorsitzender), LJM-Stv ÖkR Albin Haidl, Ing. Alois Gansterer, BJM Ernst Strasser und BJM-Stv. Manfred Jäger NÖ-Landeslandwirtschaftskammer: LKR DI Daniel Haindl (Vor-

sitzender), DI August Bittermann, Mag. Sylvia Scherhaufer, Almwirte-Verband: Josef Aigner Vertreter Großgrundbesitzer: Ing. Christian Kubitschka ( Tüpl Allentsteig ), DI Markus Hoyos, Friedrich Hardegg; Wolfsbeauftragten vom Land NÖ: Dr. Georg Rauer Im Mai 2017 wurde die erste Arbeitssitzung einberufen. Die individuellen Standpunkte der einzelnen Interessensvertretungen wurden dargelegt. Von Christian Kubitschka wurde die aktuelle Situation/Erfahrung am TÜPL mit Zahlen, Daten Fakten vorgestellt und die bis dato gewonnenen Erkenntnisse präsentiert. Seitens der Landesregierung wurden die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Ziel war es, einen einheitlichen Wissensstand aller Beteiligten zu schaffen und die vielen unterschiedlichen Zugänge und Themen zu listen und zu kanalisieren. Erste Maßnahmen wurden daraus abgeleitet: • Kündigung der Versicherung für Großprädatoren vom NÖ-LJV per 31.12.2017 • Überarbeitung vom WWF- Wolfsmanagementplan wegen nicht gegebener Aktualität • Eine zentrale Meldestelle für alle möglichen Wolfssichtungen/ Begegnungen wurde mittlerweile bei der NÖ-Landes-Landwirtschaftskammer eingerichtet • Aufbereitung von Zahlen, Daten, Fakten für politische Empfehlung Darauf folgend gab es ein öffentliches Statement und Bekenntnis von LH-Stv. Stefan Pernkopf gegen den Wolf in Niederösterreich. In verschiedenen Medien und im Rund-

funk wurde vom NÖ-LJV öffentlich Stellung bezogen, wie der Standpunkt des Verbandes zum Thema Wolf ist. Unverzüglich folgten öffentlich die empörten Reaktionen der Wolfsbefürworter. In einer weiteren Arbeitssitzung im Oktober 2017 wurde begonnen, zu den vielen offenen Fragen die richtigen Antworten sowie die Zuständigkeiten zu finden und in weiterer Folge die daraus resultierenden Aufgaben richtig einzusteuern. Von wem wird der Schadenersatz für die nachweislich von einem Wolf getöteten Tiere in Zukunft abgegolten? • Das Land NÖ, also der Steuerzahler übernimmt zukünftig die Kosten! Wie verhält sich ein Jäger gesetzeskonform, wenn er zu einem KFZ-Unfall mit Wolf gerufen wird? • Nach § 74 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974 kann Wild, das infolge einer Verletzung großen Qualen oder einem Siechtum ausgesetzt ist, während der Schonzeit abgeschossen werden. Da der Wolf ganzjährig geschont ist, fällt er auch unter diese Bestimmung. Aus Gründen der Weidgerechtigkeit wäre daher der Wolf von seinem Leiden zu erlösen, wenn dies die Umstände erfordern. Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass die Erlegung unverzüglich unter Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe an die zuständige Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen ist. Dieser Anzeige ist eine Bestätigung eines Tierarztes über die Art und die Ursache der Verletzung anzuschließen.

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Behörden u. NÖ Landesjagdverband Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger Wie weit ist eine flächendeckende Ausbreitung des Wolfes grundsätzlich vertretbar? • Aus Sicht von Land, LWK, LJV und Almwirte-Verband ist eine flächendeckende Ausbreitung nicht tragbar, eine Raumplanung ist dringend erforderlich. Wie geht man mit der Bestandsentwicklung bei jährlichen Zuwachsraten von ca. 30% um? • Eine Regulierung durch Entnahme muss ein pragmatischer Ansatz sein. Wie schaffen wir es, den Wolf vom Anhang 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in den Anhang 5 zu bekommen, um eine gezielte Entnahme zu ermöglichen? • Der Schutz des Wolfes ist derzeit im Anhang 4 der FFH-Richtlinie geregelt, dadurch besteht ein absolutes Tötungsverbot. Wie kann der günstige Erhaltungszustand neu definiert werden? • Für die Definition des „günstigen Erhaltungszustandes“ gibt es allgemein gültige wissenschaftliche Kriterien. In jedem Einzelfall ist anhand dieser Kriterien zu prüfen, ob für eine konkrete Population ein „günstiger Erhaltungszustand“ vorliegt. Eine „Neudefinition“ ist auf Ebene der Wissenschaft und der Europäischen Kommission zu diskutieren. Welche Krankheiten werden vom Wolf übertragen? • Der Wolf ist ein Krankheitsüberträger von Tollwut, Fuchsbandwurm, Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut), Räude, Staupe u.a. Wie geht man mit auffälligen Tieren, welche die Scheu vorm Menschen verlieren, um?

• Auffällige Tiere können lt. Wolfsmanagementplan von berechtigten Personen entnommen werden Welche Schutzmaßnahmen für Nutztiere sind in Österreich überhaupt vertretbar? • Die angepriesenen Schutzzäune und Hirtenhunde sind nur begrenzt verfüg- und einsetzbar, wenn wir an die Almwirtschaft und den alpinen Tourismus denken. Wer übernimmt die Kosten für Schutzzäune und Hirtenhunde und wie sind diese Maßnahmen überhaupt realisierbar? • Die Landwirtschaft kann nicht im Stich gelassen werden, das Land NÖ, also der Steuerzahler wird wieder zur Kasse gebeten. Wie geht man mit Kollateralschäden um, wenn zB. Nutztiere nach einer Wolfshetze auf Almen abstürzen? • Dafür gibt es aktuell keine Schadenersatzregelung. Wie kommt die Jägerschaft dazu, durch das nachweislich geänderte Verhalten vom Schalenwild die verursacherunabhängige Wildschadensentschädigung zu begleichen? • Durch ständige Beunruhigung weicht das Rotwild in die angrenzende Kulturlandschaft aus. Wie wird das Raumverhalten im Zusammenspiel Wolf – Rotwild beurteilt ? • Das Projekt „Monitoring von Wölfen“ wurde von LH-Stv. Stefan Pernkopf beschlossen, das für die Jägerschaft so wichtige „Monitoring von Rotwild“, um die Auswirkungen zu beurteilen, wurde aus unverständlichen Gründen abgelehnt.

Wie schaffen wir es, dass Sichtungen, Begegnungen, Bilder, Fährten oder Risse zuverlässig und lückenlos gemeldet werden? • Nur mit dem zur Verfügung gestellten Datenmaterial können die durch den Wolf entstehenden Nachteile für die Forst-, die Land-, die Jagd- und die Tourismuswirtschaft aufgezeigt und möglichst verhindert werden. Befürchtungen, die mir hierzu immer wieder genannt werden, dass durch die Bekanntgabe der Daten ein Tourismus im Jagdrevier von allen möglichen Personen erfolgt, kann ich in dieser Form nicht bestätigen. Der Wolfsbeauftragte vom Land NÖ, Hr. Dr. Rauer, unterliegt der Verschwiegenheitsplicht und darf die übermittelten Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwenden und weitergeben. Ich darf daher an alle Leserinnen und Leser appellieren, wenn nachweisliche Berührungspunkte mit dem Wolf vorliegen, diese auch zeitnah (binnen 24h) zu melden, an: redaktion@jagd-zwettl.at Die Datenqualität ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Die vielen fake-news sind hierfür nicht dienlich.

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Sonderkultur, Gartenmäßige Bewirtschaftung, wertvolle Anpflanzung:

Baumschulen, Rebschulen, Christbaumkulturen, Forstgärten, einzeln stehenden Bäumen, landfremden Baumarten mit Ausnahme von Douglasie, Großer Küstentanne, Roteiche, Robinie, Schwarznuss sowie Hybridpappel“ nur dann zu ersetzen Wann ist ein Wildschaden zu sind, wenn der Besitzer im Rahmen der „ordentlichen Wirtschaftsfühersetzen? rung“ nachweislich entsprechend Die Alternativ- und Biolandwirt- (wilddicht) geschützt hat. schaft boomt in ganz Österreich und besonders auch bei uns im Waldviertel. In den letzten Jahren häufen sich daher die Anfragen von Landwirten und Jagdpächtern zu Wildschäden in den oftmals neuen, bisher ortsunüblichen Kultursorten. Das Niederösterreichische Jagdge- Was ist aber nun mit Kultursorten setz regelt in § 101 die Schadener- wie Hopfen, Kümmel, Amarant, satzpflicht und Haftung des Jagdaus- Hanf, Ringelblume, Dille, Quinoa, übungsberechtigten für Jagd- und Fenchel, Koriander, Kamille, AmpWildschäden. In § 105 heißt es be- fer, Johanniskraut, Enzian, Thymizüglich „Wildschäden an garten- an, Farbstoff-Ölrettich, Ginko und mäßig bewirtschafteten Grund- anderem mehr, von denen einige stücken und sonstigen wertvollen als Gewürz, Arzneibestandteil oder Anpflanzungen“, dass Wildschäden auch Pflanzenfarbstoff wesentlich an „Obst-, Gemüse- und Ziergärten, höhere Handelspreise als die bisher

kultivierten, ortsüblichen Kultursorten erzielen. Sind das dann nicht auch „wertvolle Anpflanzungen und werden manche nicht auch „gartenmäßig bewirtschaftet“? Da das NÖ Jagdgesetz diese Frage nicht eindeutig beantwortet und auch unter den (von mir konsultierten) Fachjuristen hierzu unterschiedliche Rechtsmeinungen bestehen, gestattete ich mir eine diesbezügliche Anfrage an die NÖ Landesregierung – ich bedanke mich an dieser Stelle nochmals für die rasche und unbürokratische Abhandlung! Im Rahmen eines „runden Tisches´ mit den Abteilungen Agrarrecht und Forstwirtschaft der NÖ Landesregierung, mit der Landeslandwirtschaftskammer und mit dem NÖ Landesjagdverband wurde der besagte § 105 NÖ Jagdgesetz hinsichtlich „wertvolle Anpflanzungen“ und „gartenmäßige Bewirtschaftung“ erörtert. Der Gesetzgeber verweist letztlich zur Auslegung dieser Begriffe auf einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs von 1995 aus Oberösterreich, den ich wie folgt sinngemäß wiedergebe: „„Unter einem Gemüsegarten versteht man eine mehr oder weniger große Grundfläche, auf der ständig Gemüse angebaut wird. Bei dem Begriff „Obst- und Gemüsegarten“ kommt es nicht auf die Größe an. Wesentliches Merkmal einer gärtnerischen Nutzung ist die besondere Intensität der Bewirtschaftung und Bodennutzung (bei dieser tritt die Bedeutung von Grund und Boden als dem hauptsächlichen Produktionsfaktor zurück). Bei derartigen Flächen, die sich ebenso wie Obstgärten und Baumschulen durch einen er-

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Behörden u. NÖ Landesjagdverband

höhten Ertrag gegenüber normaler landwirtschaftlicher Nutzung auszeichnen, ist es dem Eigentümer zumutbar, besondere Vorkehrungen zum Schutz der Anpflanzungen zu treffen. Das auch deshalb, weil derartige Kulturen ständig oder zumindest über viele Jahre immer auf denselben Flächen stehen. Der Schutz durch Einzäunung ist daher relativ leicht und ohne großen Aufwand möglich. Anders ist es jedoch im Falle des Feldgemüseanbaus. Diese Grundflächen nehmen an der üblichen landwirtschaftlichen Fruchtfolge teil. Trotz des höheren Ertrages liegt das für eine gärtnerische Nutzung wesentliche Merkmal der besonderen Intensität der Bewirtschaftung und Bodennutzung nicht vor.““ Der Oberste Gerichtshof moniert im gegenständlichen Fall von 1995, dass die Schadensfläche von rund 1,2 Hektar gerade noch mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln eingezäunt hätte werden können, was auf größerer Fläche dem Besitzer nicht mehr zumutbar ist. Was bedeutet diese Rechtsansicht und Vorgabe der NÖ Landesregie-

kundigen Person z.B. der Landrung nun für den Jagdausübungsbewirtschaftskammer, des Amtsrechtigten? sachverständigen der BH oder 1. Die vom Gesetz bedachten „werteines Gerichtssachverständigen. vollen Anpflanzungen“ sind in Absatz 1 aufgezählt (wie eingangs 4. Grundsätzlich ist daher angeraten, dass der Jagdausübungsangeführt) und umfassen eben berechtigte grundsätzlich einmal nur diese genannten Anpflanzundavon ausgehen muss, dass der gen! Alle neuen, bisher ortsunBesitzer nicht zäunen muss und üblichen und dadurch vielleicht die Wildschadenersatzpflicht auch besonders wildschadengeohne Maßnahmen des Grundfährdeten Kultursorten sind keine eigentümers/Bewirtschafters „wertvollen Anpflanzungen“! fällig werden kann! Es wird da2. „Gartenmäßig bewirtschaftete her unumgänglich sein, mit dem Grundstücke“ sind Flächen, die Landwirt rechtzeitig den Kontakt sich durch eine besonders inzu suchen, um den Anbau für tensive Bewirtschaftung und Bodas nächste Jahr zu besprechen dennutzung (z. B. aufwendigere und Maßnahmen für eventuell Pflege/Bewirtschaftung oder gefährdete Kulturen gemeinsam Maschinen-/Arbeitseinsatz als auszurichten! bei herkömmlichen Kulturen, Bewässerung etc.) auszeichnen – bis etwa 1 Hektar Fläche ist dem Besitzer im Rahmen der ordentlichen Wirtschaftsführung das Schützen dieser Fläche zumutbar. 3. Im Zweifel ob der Punkte 1 bis 2 muss die jeweilige Kultursorte auf der Fläche geprüft werden – durch Heranziehung einer

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Blick ins Revier und Hegeringe HR Martinsberg

Jagdleiter Hans Fürst erlegte im Revier Oed-Edlesberg, Revierort Oedbauer, am 13. November 2017 seinen Waldviertler Lebenskeiler. Der alte Basse ist mindestens 10 Jahre alt, wog 90 kg aufgebrochen, bei einer Waffenlänge von 23 cm. Dieser Keiler hat sicher schon die eine oder andere Kugel pfeifen gehört! Weidmannsheil!

HR Langschlag Am Samstag, den 25 November 2017, fand die jährliche Jägermesse der Jägerrunde Langschlag in der Pfarrkirche Langschlag statt. Celebriert wurde die Messe von Dechant Andreas Bühringer. Die musikalische Gestaltung wurde durch die Jagdmusik Waldviertell unter Leitung von Hornmeister Josef Paukner durchgeführt. Auch BJM Gottfried Kernecker feierte die Messe mit der Langschläger Jägerschaft mit.

Zum 90iger des rüstigen Waidkameraden August Ranftl überreichten im Namen der Jägerrunde Langschlag Obmann Karl Seyer und Obmannstellvertreter Alfons Payr dem Jubilar eine Ehrenurkunde und ein Erinnerungsgeschenk.

Robert Mach, wurde bei einem abendlichen Ansitz von einer Rotte Schwarzwild überrascht. Über 30 Stück zogen durch eine Senke und bei Robert vorbei. Vier Schwarzkittel konnte er erlegen. Weidmannsheil!

HR Schönbach

Im Rahmen der Dorf- und Jägerweihnacht wurde in der Pfarrkirche Schönbach am Sonntag, den 17. Dezember eine Hubertusmesse gefeiert. Die Jagdmusik Waldviertel unter der Leitung von Hornmeister Josef Paukner umrahmte die Messe in beeindruckender Art. Anschließend gab es noch einen Ohrenschmaus auf dem Foto v.l.n.r.: Hegeringleíter auf der Klosterbühne. -Stv. Alfons Payr, Margareta Weidmann, Johann Kainz, Birgit Trojan, Hegeringleiter Karl Seyer, Traudl Stoll, Gustav Ranftl, Ewald Hones, Maria Kormesser, Dechant Andreas Bühringer, Jakob und Lukas Wielander (Ministranten), Georg Eibensteiner, Hubertus Lazarini, Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker, Hornmeister Josef Paukner, Josef Weidmann und Georg Mayr.

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Blick ins Revier und Hegeringe Wolfgang Wimmer, Jagdpächter im Revier Bernhardshof-Pleßberg, feierte vor kurzem seinem 60. GeAm 10.Jänner 2018 feiert Helmut burtstag. Eine Abordnung des WeidNemec gemeinsam mit seinem mannsbundes und seine Jagdkameraden gratulierten ihm dazu. Zwillingbruder Erwin seinen 60er! Helmut legte vor über 30 Jahren die Jagdprüfung ab und ist seither der Jagd sehr verbunden. Mit Jagdfreunden bereiste er schon viele Länder wie Kasachstan – Steinbock, Russland – Auerwild, Rumänien – Bär u.v.m.. In seiner Jagdstube fehlt kein heimisches, jagdbares Wild!

HR Ottenschlag

Johann Führer feierte im Kreise seiner Jagdfreunde seinem 70. Geburtstag. Der Obmann des Weidmannsbundes und einige Jagdkameraden gratulierten ihm dazu.

Jungjägerausbildung im Bezirk Zwettl 2018

In Scheib, wo Helmut wohnt, ist er seit vielen Jahren als Jagdpächter beteiligt. Helmut ist aber nicht nur Jäger, sondern hegt und pflegt das Wild sowie das Revier, das er mit seiner Lebensgefährtin Maria betreut, mit voller Leidenschaft. Als gelernter Maurer und zuletzt über 20 Jahre bei der NÖ Straßenmeisterei in Ottenschlag und Pöggstall ist Helmut in Altersteilzeit und ab 1.1.2018 zu Hause. Seine wohlverdiente Pension wird er mit Juli 2018 genießen können. Wir wünschen Helmut alles Gute, ein kräftiges Waidmannsheil!

Für alle, die Interesse an der Natur und am Weidwerk gefunden haben, bietet die Bezirksgeschäftsstelle Zwettl wieder eine fundierte Ausbildung (theoretischer – und praktischer Teil) zur Erlangung der ersten Jagdkarte an. Der diesjährige Jungjäger/Innen und Jagdaufseher/Innen - Kurs beginnt Ende Jänner bzw. Anfang Februar. Der genaue Termin wird den angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Kursabende sind immer dienstags und freitags von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr in der Kursstätte der landwirtschaftlichen Fachschule in Edelhof. Interessierte melden sich bitte bis spätestens 26. Jänner 2018 schriftlich unter Bekanntgabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel. Nr. und Mailad-

resse) bei der BGST-Zwettl jagd.zwettl@gmx.at oder direkt beim Bezirksjägermeister unter gottfried.kernecker@wavenet.at an Wir bitten um rasche Anmeldung, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Ablauf des Kurses sowie die erforderlichen Unterlagen, welche zur Erlangung der ersten Jagdkarte benötigt werden, werden mit den Kursteilnehmer am ersten Abend besprochen.

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Die Raiffeisenbank Zwettl wĂźnscht ein erfolgreiches neues Jahr.


Das Jagdhorn ist verklungen, Das Jagen ist vorbei; In der Nacht vom 10. auf 11. Dezember 2017 ist Generalsekretär Mag. Dr. Peter Lebersorger im 55. Lebensjahr nach schwerer Krankheit von uns gegangen. „Peter Lebersorger war ein anerkannter Experte mit höchster Fachund Sachkompetenz. In seiner Funktion als Generalsekretär des Landesjagdverbandes war er immerzu ein konstruktiver und absolut verlässlicher Partner des Landes“, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zum Ableben von Peter Lebersorger. “Wir werden Dr. Peter Lebersorger nicht nur als jemanden, der seine Energie permanent für die Jagd aufgebracht hat, sondern auch als Mensch mit Humor und Handschlagqualität in Erinnerung behalten. Er war jemand, für den die Anliegen seiner Mitmenschen stets oberste Priorität hatten!“ ,so LJM DI Sepp Pröll. Ehre deinem Angedenken! Weidmannsruh! Die Jägerschaft des Bezirkes Zwettl



Blick ins Revier und Hegeringe Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger

Der Alpensteinbock auch gemeiner Steinbock genannt

Der Alpensteinbock ist eine von mehreren als Steinböcke bezeichneten Arten der Gattung der Ziegen. Früher wurde er aufgrund äußerer Merkmale mit dem Sibirischen- und dem Syrischen- oder Nubischen Steinbock zu einer Art zusammengefasst. Genetische Untersuchungen deuten aber stark darauf hin, dass sie jeweils eigene Arten darstellen. Da man dem Steinbock mystische Heilkräfte nachsagte, wurde er stark bejagt und war am Anfang des 19.Jahrhunderts im Alpenraum fast ausgestorben. Fast alles Verwertbare wurde als Medizin gegen verschiedene Krankheiten eingesetzt. Nur am Grand Paradiso überlebte eine Gruppe von rund 100 Tieren. Ab 1910 gab es Nachzuchtprogramme in Schweizer Tierparks und kurz danach auch Auswilderungsprogramme. 1924 wurden in Österreich die ersten Tiere erfolgreich wieder angesiedelt. Mittlerweile

umfasst die gesamte Population in den Alpen etwa 45.000 Tiere wobei in Österreich etwa 4.500 Steinböcke leben. Alle sind sozusagen Nachfahren der letzten Überlebenden von Gran Paradiso. Der Lebensraum vom Steinwild in den Alpen befindet sich auf einer Seehöhe von der Waldgrenze bis zur Eisgrenze. Dabei steigt es in Höhen bis 3500 m auf. Im Winter werden tiefere Lagen als im Sommer bevorzugt, wobei es zum Übernachten die großen Höhen aufsucht und sich die hervorragenden Klettereigenschaften zu Nutze macht. Der Alpensteinbock hat im Durchschnitt eine Kopfrumpflänge von 150 cm und eine Schulterhöhe von 90 cm. Geißen werden bis 40 kg schwer, wohingegen Böcke über 100 kg wiegen können. Böcke haben im Sommer eine dunkelbraune Decke; Geißen sind mehr rötlich oder goldbraun. Im Winter wird die Decke beider Geschlechter gräulich. Der Bock verfügt über eine imposante Trophäe, das gebogene Horn, auch Sichel genannt, kann eine Länge von bis zu einem Meter erreichen. Die Geißen hingegen haben nur kurze, eher gerade Hörner, die in der Weidmannsprache auch S t r ü m p fe genannt werden.

Das Scharwild lebt in Rudeln von 10 bis 20 Geißen mit Ihren Nachwuchsstücken. Junge Böcke bilden Junggesellenverbände, alte Böcke sind meist als Einzelgänger unterwegs. Zur Brunft im Dezember/Jänner versuchen ältere Böcke ( mindestens sechs Jahre alt ) die Herrschaft über ein Scharwildrudel zu gewinnen, was zu heftigen Kämpfen führen kann. Der dominante Steinbock beschlägt die Geißen und bleibt in der Regel den restlichen Winter über beim eroberten Scharwildrudel. Nach einer Tragzeit von fünf bis sechs Monaten wird in der Regel ein Steinkitz, selten auch zwei, gesetzt. Das Kitz ist vom ersten Tag an auf den Läufen und wird von der Geiß ein Jahr lang geführt. Steinböcke können in freier Wildbahn ein Lebensalter von über zwanzig Jahren erreichen. In der relativ kargen Landschaft oberhalb der Baumgrenze setzt sich die Äsung vorwiegend aus Gräsern, Kräutern, Laub und Knospen sowie Nadelholztrieben und Flechten zusammen. Besonders gern werden Salzlecken angenommen. Dem ausgewachsenen Steinbock können Bären, Luchse und Wölfe gefährlich werden; für Kitze sind auch Fuchs und Steinadler eine Gefahr. Die größten Verluste gibt es aber im Winter durch Lawinen. Die Bestände vom Alpensteinbock sind im Wesentlichen gesichert und daher ist auch eine streng kontrollierte, dezente Bejagung zur Bestandregulierung wieder möglich.

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Blick ins Revier und Hegeringe Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger

Baujagd mit Erdhund

dem

Zu keiner Zeit im Jahr stecken die Füchse, einmal abgesehen von der Heckzeit, sicherer im Bau als zur Ranzzeit. Reineke ist im Unterschied zum Dachs nur zu ganz bestimmten Jahreszeiten mit einiger Sicherheit im Bau anzutreffen. Die meiste Zeit im Jahr verbringen die Füchse an einem stillen windgeschützten Plätzchen irgendwo im Freien. Bei Schönwetter ist Reineke kaum in seinem Bau anzutreffen, denn so wie viele andere Wildtiere auch liebt der Fuchs die Wärme und nützt jeden Sonnenstrahl. Zu Beginn der Ranzzeit steht die Fähe noch nicht und es gelingt Ihr nur durch Zurückziehen in den Bau sich den aufdringlichen Freiern zu erwehren. Deshalb besteht auch nach Jahreswechsel die beste Möglichkeit die Freibeuter im Bau effizient zu bejagen. Manchmal gelingt es sogar, einige einer ganzen Hochzeitsgesellschaft zu erbeuten.

hat wieder seine Vorteile in engen Flachlandbauen. In beiden Fällen wird aber ein sehr aktiver Hund am ehesten den Fuchs zum Springen bewegen. Ein Steherhund, der in der Endröhre dem Raubwild vorliegt, wird nicht viele Füchse sprengen. Auf diesen Hund muss meistens gegraben werden. Es sollte tunlichst nur mit einem Hund gearbeitet werden, es sei denn zwei Hunde sind eingearbeitet. Ein überscharfer Hund, der kopflos dem Raubwild in den Fang läuft, wird immer wieder schwer geschlagen werden. So ein Hund taugt viel weniger für die Baujagd als ein Taktiker, der mit Jagdverstand arbeitet, der immer wieder die Röh-

WAFFE UND HUND Welche Schrotte bei der Baujagd verwendet werden, ist vom Gelände abhängig und wo die Jäger abgestellt werden. Bei normalen Schuss -entfernungen bis 25 Meter reichen auch bei Pflanzenbewuchs üblicherweise Schrotte mit 3 Millimeter aus. Erdhunde, ob Terrier oder Dackel, bei beiden Rassen gibt es Könner, Naturtalente und Taktiker, aber natürlich auch viele Blindgänger. Der Terrier hat mit seinen längeren Läufen Vorteile in Bauen mit Kaminen, Absätzen von Felsbauen und in Reisig- und Strohhaufen. Der Dackel

ren wechselt und mit kurzen, aber heftigen Attacken das Raubwild bedrängt. Er schafft es am ehesten den Fuchs auf die Nerven zu gehen und den Fuchs zum Springen zu bewegen. Im Endeffekt entscheiden die Erdhunde durch Ihr Können darüber, ob überhaupt, wann und wo der Fuchs springt. Verantwortungsbewusste Jäger gehen nicht ohne Bauhundesender zur Jagd. Seitdem diese eingesetzt werden, gehen wesentlich weniger Hunde unter der Erde zu Schaden.

STANDVERHALTEN Grundsätzlich sollten so wenig Jäger wie möglich, aber so viele wie benötigt an der Baujagd teilnehmen. Der Hundeführer fungiert für die Dauer der Jagd als Jagdleiter. Bereits beim Angehen und Abstellen ist das Beachten der Windrichtung das Wichtigste, denn ein Fuchs, der vom Menschen Witterung bekommt, springt kaum oder gar nicht mehr. Am Bau hat absolute Ruhe zu herrschen. Es sollte auch vor Beginn der Jagd am Bau nicht herumgelatscht werden. Das Hörvermögen des Fuchses übersteigt das des Menschen um ein Vielfaches. Die Schützen sollten so angestellt werden, dass sie nicht in die Röhren sehen, sondern drüber hinweg blicken, sonst eräugt sie der Fuchs, wenn er beabsichtigt zu springen. Erscheint der Fuchs in der Ausfahrt, dürfen keine Bewegungen und Geräusche entstehen. Erst, wenn der Fuchs nach dem Springen einige Meter von der Röhre entfernt ist, darf er beschossen werden. Wie eingangs erwähnt stecken zu dieser Zeit häufig mehrere Rotröcke im Bau. Es hat sich bewährt, weiterhin absolute Ruhe zu halten. Kein Schütze verlässt den Stand. Es stört nicht, wenn der erlegte Fuchs liegen bleibt. Abhängig vom Verhalten des Hundes wird der Hundeführer die Jagd fortsetzen bzw. beenden. Gegraben wird nur, wenn der Hund unbedingt Hilfe benötigt, denn gegrabene Baue verlieren für Raubwild oft an Attraktivität. Da Baujagden auch lang andauernd sein können, sollte einer möglichen Sitzgelegenheit und vor allem auch warmen Schuhwerk besonderes Augenmerk geschenkt werden.

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Blick ins Revier und Hegeringe KUNST-/NATURBAU

zeit von Dezember bis Februar, meistens kurz bevor bzw. wähIn der heutigen Zeit sind Kunstbaue rend die Fähe steht üblich geworden. Diese Anlagen haben den Vorteil, dass in Revieren, • Bei nassem Neuschnee suchen die Füchse ziemlich sicher ihr zu wo keine oder nur wenige NaturHause auf und verlassen den Bau bauten vorhanden sind, die Baujagd meist nicht in der ersten Nacht. intensiv ausgeübt werden kann. Dafür geht es dann, alleine weDiese Baue sind relativ einfach zu gen dem Hunger, aber in der handhaben, hier kann auch mit wezweiten Nacht umso aktiver zur nig passionierten und unerfahrenen Sache. Durch Afährten im NeuHunden erfolgreich gearbeitet werschnee kann mit ziemlicher Siden. Während große Naturbaue mit cherheit festgestellt werden, ob Dachs oder anderem Raubwild und der Rotrock zu Hause ist. im unbekannten Gelände in der Regel erfahrene Bauhunde und mehr • Wenn der ferme Bauhund großes Interesse zeigt und den Bau anGeduld benötigen. Hunde, die aus Erfahrung den Dachs meiden, versuchen den Fuchs zu sprengen. Die Naturbaue bedeuten natürlich auch ein größeres Risiko für den Hund. Bericht von Ing. Herbert Grulich Wichtig dabei ist. nicht den Fehler zu machen, den unter Hochspan- Der Edelhof war am 14. Oktober nung stehenden Hund noch zusätz- 2017 bereits „Austragungsort“ für lich anzurüden oder anzuhetzen. das 23. Seminar „Waldwirtschaft für Dies kann dazu führen, dass der an- JägerInnen“! Diese Seminare wersonsten taktisch arbeitende Hund den von Ing. Herbert Grulich und DI Florian Ruzicka in Zusammenarbeit unnötige Attacken gegen den wehrmit dem NÖ. Landesjagdverband haften Gegner unternimmt und seit mehreren zwangsläufig mit unnötigen Verlet- Jahren organizungen zu rechnen ist. siert 16 TeilnehWANN STECKT DER FUCHS merinnen und Es gibt keine verbindliche Antwort, Teilnehmer bewann sich der Fuchs wirklich im Bau kamen Inforaufhält. Der Fuchs ist launisch und mationen zur nicht wie der Dachs regelmäßig in Waldpflege und seiner Burg. Doch gibt einige An- W a l d b e w i r t haltspunkte bzw. Regeln für seine schaftung allgemein sowie zu möglichen MaßAnwesenheit im Bau: • Bei Unwetter wie orkanartigen nahmen, wie Wildschäden im Wald verhindert werden können! Die ReStürmen und starkem Dauerreferenten DI Martin Forstner und OSR gen. Die Redewendung „SauwetIng. Herbert Grulich zeigten auch an ter ist Bauwetter“ trifft sehr häu- Hand von Beispielsflächen in der Eifig zu. genjagd Edelhof und im Klosterwald • Grundsätzlich während der Ranz- des Stiftes Zwettl, wie „waldgerech-

Waldwirtschaft Jäger

für

nimmt ist die Wahrscheinlichkeit der Anwesenheit auch sehr groß. Ist der Bau nicht befahren, ignoriert der erfahrene Hund diesen und schlieft auch nicht, denn die penetrante Fuchswitterung ist nicht vorhanden.

te Wildbewirtschaftung“ aussehen kann. Interessanter Abschluss dabei ist immer die Besichtigung der Versuchsflächen der Bundesanstalt für Forschung und Wald (BFW) im Forstamt Ottenstein. Dort kann sehr anschaulich über die Bedeutung von Durchforstungen für Wald und Wild diskutiert werden. Die Wildökolandaktion des NÖ. Landesjagdverbandes ist dabei eine wertvolle Hilfe bzw. Ergänzung!

Auskünfte bei allen Jagdleitern, Hegeringleitern und Funktionären! Die Teilnehmer mit Martin Forstner (3. v.l.) Max Schaffer, Margaritta Eustacchio, Robert Diem, Herbert Eder, Matthias Németh, Michael Dunkel, Michael Fischer, Andrea Fischer-Phol, Brigitte Renz, Rudolf Gollia, Ing Herbert Gold, Wolfgang Schmudermaier, Leopold Patschbacher, Hertha Birgmayr

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Schießwesen und Schießstätten Rückblick und Vorschau über den SJV Sehr geschätzte Schützenmitglieder, eine anstrengende und mit großen Herausforderungen verbundene Funktionsperiode geht zu Ende. Ich möchte die Gelegenheit nützen und mich bei allen Mitgliedern für ihre Disziplin und Kameradschaft zu bedanken. Ein ganz besonderer Dank und Anerkennung gilt den Vorstandsmitgliedern, hier wiederum den Sektionsleitern, welche ihre Aufgaben mit Bravur gemeistert haben. Auch Dank an die Mitwirkenden der Dienstgruppen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich erwähnen, wenn jemand am Schießplatz aktiv mitwirken möchte, bei den Dienstgruppen ist immer etwas zu tun. Wenn ich von großen Herausforderungen spreche, meine ich: Fertigstellen - Laufender Keiler Bau des Schützenhauses für den „Laufenden Keiler“ mit dazugehörigem Lager, Kanalentwässerung des ersten Bunkergebäudes, Neubau des Jungjägerstandes mit neuer Kanalentwässerung, Erweiterung des Jagdparcours durch neue Wurfmaschinen, Bau eines „Über-Kopf Turmes“, Ankauf von drei neuen Wurfmaschinen. Ankauf von 12 gebrauchten Wurfmaschinen, Ankauf von 2 neuen Kompressoren, Bezahlung zwei neuer Pullerhäuser inkl. neuer Aufstiegstreppen (Anschaffung wurde in der Vorperiode in Auftrag gegeben), Drainage des alten Parkplatz sowie Schotterung der Wege am Gelände, Ankauf eines Grundstückes für neuen Parkplatz,

wo bereits zum Teil Abbaggerungen des Geländes und Schüttung erfolgt sind. Diese Anschaffungen und Bautätigkeiten konnten trotz hoher Kosten mit nur geringem Zugriff auf das Ersparte getätigt werden. Auch eine weitere große Herausforderung war die Planung einer neuer Bundesstraße, welche entlang des Schießplatzgeländes erbaut werden sollte. Diese Trassenführung hätte für den Schießplatz zu massiven Nachteilen geführt. Wir konnten uns mit der Straßenplanung der NÖ Landesregierung und der Bevölkerung auf eine andere Trassenplanung einigen, welche nun keinerlei Nachteile für den Schießplatz und deren Anrainer zu Folge hat. Weiters möchte ich mich auch beim NÖ Landesjagdverband für ihre Unterstützung bedanken. Auch Dank und Anerkennung möchte ich Herrn DI Franz Ramssl aussprechen, welcher uns bei speziellen Fragen immer mit Rat und Tat sowie hoher Kompetenz zu Verfügung steht. Zusätzlich zu den Bautätigkeiten wurden laufend Veranstaltungen wie Staats- und Landesmeisterschaften in Jagd- und Sportdisziplinen abgehalten, Jungjägerausbildungen und regionale Veranstaltungen werden ebenso durchgeführt. Neu und erfreulich ist die Gründung einer Vorderladergruppe, welche regelmäßig am Schießplatz trainiert. Auch nicht vergessen sollten man die überaus erfolgreiche Sektion Faustfeuerwaffen, welche immer wieder sehr hohe sportliche Leistungen aufzeigt.

Sie sehen liebe Leser, es war eine Funktionsperiode ohne Übertreibung mit Herausforderungen. 2018 wird ein neuer Vorstand für den SJV Zwettl gewählt, bitte liebe Mitglieder macht von eurem Wahlrecht Gebrauch, um den neuen Vorstand mit großem Vertrauen auszustatten. Es stehen wieder große Projekte an wie z.B.: die Sanierung der Toilettenanlagen und der Kantine sowie des Schützenhauses. Fertigstellung des Parkplatzes, Anschaffung einer neuen Computeranlage für alle drei Wurfanlagen. Ich wünsche allen Lesern und Mitgliedern des SJV Zwettl ein erfolgreiches Neues Jahr, viel Gesundheit, ein kräftiges Waidmanns- und Schützenheil Euer Oberschützenmeister Günther Maier

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Rätsel , Spaß und Wissen Wie heißt was?

Bauernregeln • Der Januar muss krachen, soll der Frühling lachen. • Sonnt sich der Dachs in der Lichtmesswoch‘, bleibt er 4 Wochen noch in sei‘m Loch! • Der März soll wie ein Wolf kommen und wie ein Lamm gehen.

Lostage 25. Jänner Pauli Bekehrtag´s kriecht aus dem Bau der Dachs. 24. Februar Taut es vor und auf Mattheis, geht kein Fuchs mehr übers Eis. 23. März Weht kalter Wind am Ottotag, das Wild noch vier Wochen Eicheln mag.

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Jagdhunde und Brauchtum Jedes Verbandsmitglied kann bei der Landesgeschäftsstelle einen Antrag auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrages für Jagdhundeführung einbringen. Der Förderungsbeitrag beträgt € 250,- und wird dann zuerkannt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind auf der HP des NÖ LJV zu finden.

Bei der Anlagenprüfung B des VDWÖ in Eibenstein am 6.10. u. 7.10.2017 konnten Rainer Rosenthaler u. Gerald Wimmer mit ihren Deutschen Wachtelhunden Othelo v. Wolfsberg bzw. Tarras v. Kellnau mit Höchstpunkten den Prüfungssieg holen.

Weidkamerad Rainer Rosenthaler konnte mit seinem eineinhalb Jahre alten Deutschen Wachtelhund-Rüden Othello vom Wolfsberg am 20. und 21.10.2017 in Hörzendorf in Kärnten die VGB mit einem 1.Preis und dem Prüfungssieg (Tagesbester) ablegen. Wir gratulieren ganz herzlich mit einem kräftigen HoRüdHo.

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Rezept Maronensuppe mit geräucherter Entenbrust und Chili-Zimt-Croutons

Entenfrikadellen mit Rotkrautsalat und eingelegten Orangen-Honig-Feigen

Zutaten 2 Schalotten, fein gewürfelt 1 Knoblauchzehe, fein gewürfelt 1 EL Butter 100 g Maronen, geschält und vorgegart 50 ml Portwein, weiß 300 ml Geflügelfond 100 ml Sahne Kalahari Salz fein, schwarzer Tellycherry Pfeffer Chili a. d. Gewürzmühle 2 Entenbrüste, geräuchert (à ca. 250 g) 2 Scheiben Toastbrot 1 EL Butter Salz 1 Msp. Zimt Chili a. d. Gewürzmühle

Zutaten Eingelegte Orangen-Honig-Feigen 6 Feigen 250 ml Orangensaft, frisch gepresst 2 EL Orange in Akazienhonig Entenfrikadellen 1 Brötchen, altbacken 100 ml lauwarme Milch 500 g Entenfleisch aus der Keule und der Brust, ohne Haut und Fett 1 Schalotte 1 Knoblauchzehe 30 ml Olivenöl 1 Ei 1 EL Petersilie, gehackt Kalahari Salz fein weißer Malabar-Bio-Pfeffer 2,5 EL Butterschmalz

Rezept Schalotten und Knoblauch in der Butter anschwitzen, Maronen zugeben und leicht rösten. Mit Portwein ablöschen, Geflügelfond und Sahne zugeben und die Maronen weich kochen. Anschließend fein pürieren und mit Salz, Pfeffer und Chili aus der Gewürzmühle abschmecken. Die Entenbrüste in Scheiben schneiden. Das Toastbrot entrinden und würfeln. Die Butter schmelzen, Brotwürfel zugeben und unter gelegentlichem Rühren goldbraun braten. Mit Salz, Zimt und Chili würzen und auf Küchenpapier abtropfen lassen. Die Suppe in den Tellern anrichten, Entenbruststreifen in die Suppe geben und einige Croutons darüber streuen.

Rotkrautsalat 0,5 Rotkohl 2 EL Aceto balsamico di Modena 6 EL Walnussöl Kalahari Salz fein weißer Malabar-Bio-Pfeffer Rezept Feigen schälen und in ein großes Einmachglas geben. Orangensaft mit Honig aufkochen und heiß über die Feigen gießen. Das Glas verschließen und die Feigen über Nacht durchziehen lassen. Das Brötchen entrinden, klein würfeln, mit Milch begießen und 5 Minuten einweichen. Das Entenfleisch in Streifen schneiden und durch den

Fleischwolf drehen. Schalotte und Knoblauch schälen, fein würfeln und in dem heißen Öl glasig dünsten. Eingeweichte Brötchenwürfel gut ausdrücken und zusammen mit Ei, Petersilie, Schalotten- und Knoblauchwürfel zu dem Entenhackfleisch geben. Alles gut miteinander vermischen und kräftig mit Kalahari Salz und weißem Malabar-Bio-Pfeffer würzen. Aus der Masse mit angefeuchteten Händen runde Bällchen formen, etwas flach drücken und in heißem Butterschmalz von beiden Seiten goldbraun anbraten. Aus der Pfanne nehmen und im vorgeheizten Backofen bei 140° C in ca. 15 Minuten fertig backen. Von dem Rotkohl den Strunk entfernen und das Kraut in feine Streifen schneiden. Rotkraut mit Essig und Öl vermischen, mit Kalahari Salz und weißem Malabar-Bio-Pfeffer abschmecken und durchziehen lassen. Eingelegte Feigen in dicke Scheiben schneiden und mit dem Rotkrautsalat auf Teller verteilen. Orangen-Honig-Sud auf ca. 100 ml einkochen. Gebratene Entenfrikadellen auf dem Rotkraut anrichten, den eingekochten Sud über die Feigen und den Rotkrautsalat verteilen.

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Geburtstag & Ehrungen

An dieser Stelle, nachträglich alles Gute zu deinem 70. Geburtstag. Gesundheit und noch viele gute Anblicke wünscht dir die Jägerschaft des Bezirkes Zwettl.

Weidmanns-Ruh! Dr. Peter Lebersorger verstarb am 11. Dezember im 55. Lebensjahr

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Nächste Ausgabe Redaktionsschluss für April 2018 ist der 10. März 2018 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd-zwettl.at)

Statistik

Der Dachs

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IMPRESSUM Medieninhaber: (Herausgeber, Verleger und Verlagsort) NÖ Landesjagdverband - BGST Zwettl 02203327JM Für den Inhalt verantwortlich: BJM Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Mail: gottfried.kernecker@wavenet.at Redaktion: BJMSTV Manfred Jäger HRL Willi Renner Alle Beitrage und Fotos im Jagdjournal-Zwettl sind unrheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung mur mit schriftlicher Genehmitung der Redaktion. Jegliche missbräuchliche Verwendung wird geahndet. Namentllich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Das Jagdjournal-Zwettl ist weder für den Inhalt verantwortlich noch vertreten wir unbedingt noch vertreten wir unbeding die dort viedergegebene Meinung, insbesondere dann nicht, wenn der Inhalt geltenden Rechtes in Österreich wiederspricht. Grafik & Design, Layout: HRL Willi Renner, BJMSTV Manfred Jäger Druck: Druckerei Janetschek 3910 Zwettl Fotos: Archiv, Privat, pixabay.com,

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Kontaktadressen Bezirksgeschäftsstelle

NÖ Landesjagdverband

3910 Zwettl, Gerotten 61

1080 Wien, Wickenburggasse 3

Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: gottfried.kernecker@wavenet.at

Telefon: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 0 Telefax: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 28

Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at

Landesjägermeister: Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung: Mag. Silvia Scherhaufer Sekretariat: jagd@noeljv.at ; www.noeljv.at

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Termine

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Z8i 2-16x50 P

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Das Z8i 2-16x50 P von SWAROVSKI OPTIK ist ein wahrer Alleskönner, das sowohl die Bewegungsjagd, als auch das Jagen über weitere Distanzen beherrscht. Es setzt in der optischen Leistung sowie in Design und Ergonomie neue Maßstäbe. Ein exzellentes Zielfernrohr mit großem Sehfeld für maximalen Überblick und 8fach-Zoom für die entscheidenden Details. Zuverlässig auch in der Dämmerung und bei schwierigen Lichtverhältnissen. Wenn Augenblicke entscheiden – SWAROVSKI OPTIK.

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