Weidblatt Jänner 2021

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BGST ZWETTL

WEIDBLatt Information der Bezirksgeschäfsstelle Zwettl

„Österreichische Post AG, MZ 02Z033271 M, 3910 Gerotten 61“ Foto: © Domenic Hoffmann auf Pixabay

Dem Wild verpflichtet.

Jänner 2021/Ausgabe 28


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editorial Geschätzte Weidkameradinnen und Weidkameraden,

BGST ZWETTL

als Bezirksjägermeister darf ich Ihnen und Ihren Familien auf diesem Weg alles Gute im neuen Jahr, vor allem in Zeiten wie diesen, und Gesundheit für 2021 wünschen. Ich hoffe, Sie konnten trotz der besonderen Herausforderungen durch die Pandemie die notwendigen Abschüsse tätigen und die eine oder andere eingeschränkte Gesellschaftsjagd vor dem Jahreswechsel noch genießen sowie einige erholsame Tage mit Ihren Familien verbringen. Gesellschaftlicher Wandel und seine Auswirkungen Blickt man zurück auf vergangene Jahrhunderte, so erkennt man, dass Jagd immer eine bedeutende Rolle im gesellschaftlichen Leben einnahm. Oft war sie sogar ein wichtiger Bestandteil und Pfeiler, diente als essenzielle Nahrungsquelle und wurde genutzt, um soziale Grenzlinien zu ziehen. Im Mittelalter als höfische Jagd und später im Rahmen von fürstlichen Jagden als Großereignis am Hof verschiedener Herrscher zelebriert, war sie Vergnügen, Selbstdarstellung und wichtiger Bestandteil des Alltagslebens.

Bezirksjägermeister Manfred Jäger

Aber was bedeutet Jagd heute? Kaum wird die Bedeutung der Jagd in der heutigen Zeit hinterfragt. Vielmehr erleben wir einen Diskurs über ihren Nutzen und ihre Notwendigkeit in einer modernen Gesellschaft. Betrachtet man Jagd in der Gegenwart, so behandeln wir meist eine der vielen Detailfragen, die sich uns aufdrängen: Ist der Zustand des Waldes wichtiger als das darin lebende Wild? Kann man beides überhaupt getrennt betrachten? Wie weit darf Fütterung und Hege von Wildtieren gehen? Selten richten sich unsere Fragen an eine größere Dimension und behandeln den Zusammenhang zwischen Jagd und Gesellschaft im Allgemeinen. Denn es ist offensichtlich, dass beides permanent in einer intensiven Wechselwirkung zueinandersteht. Jagd beeinflusst die Gesellschaft und die Gesellschaft beeinflusst die Jagd. Da die Jagd im 21. Jahrhundert mehr und mehr an prägender Bedeutung für die Gesellschaft eingebüßt hat – in Österreich nur knapp 2 Prozent der Bevölkerung Jäger sind -, ist anzunehmen, dass die Jagd heutzutage stärker durch gesellschaftliche Wirkkräfte beeinflusst wird „als umgekehrt„. Umso wichtiger ist das Engagement jedes einzelnen in der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch ein äußerst behutsamer Umgang mit den neuen Medien. Sprechen wir doch über die vielen guten Dinge, welche die Jägerschaft in die Gesellschaft einbringt. Weidmannsheil und vor allem gesund bleiben.

www.jagd.zwettl.at

Bezirksjägermeister-Stv. Wilhelm Renner


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INHALT Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Bericht BJM Manfred Jäger

• Landesjägertag • Krise brachte zahlreiche neue Partner • „Wilde Kids“ und neue Social Media-Auftritte • Anmerkung Bezirksjägermeister zum Thema WildbretDirektvermarktung • Anmerkung Bezirksjägermeister zum Thema Jugendarbeit in Schulen und Kindergärten. • Jungjäger/Innen- und Jagdaufseher/Innen-Ausbildung • Wildtierbestände und Verkehr • ASP – Afrikanische Schweinepest • JAGDJOURNAL ZWETTL versus WEIDBLATT

Hegeringe & Blick ins Revier 14 18 21 22 26 27

Luchs in Österreich - Anblick - Peter Gerngross Luchs im Waldviertel - Peter Gerngross Ehrendiplom, Ehrenbrüche in Gold, Wildschaden - Grünland Nachruf FD. i. R. DI Wolfgang Reiter HR Ottenschlag, HR Rappottenstein HR Sallingberg

Brauchtum & Jagdhunde

Titelbild

17 Luchs

Bericht von Peter Gerngross, Der Anblick, 10/2020 Foto: © Domenic Hoffmann auf Pixabay

Rezept Wildschweinbraten im Blätterteig; Reh-Einmachsuppe

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29 Hut auf - Hut ab

Rätsel, Spaß und Wissen 30 Rätsel und Witze

Rezept

31 Wildschweinbraten, Reh-Einmachsuppe

Geburtstage

32 Geburtstage

Nächste Ausgabe UHU

Nächste Ausgabe 33 UHU

Kontaktadressen

34 Wichtige Adressen NÖ Jagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft

Termine

34 Termine & Veranstaltungen

Foto: © Bild von Milan Zygmunt; www.instagram.com/milanzygmunt


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Schusszeiten, Sonne & Mond

JÄNNER

Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Fuchs, Edelund Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Ringel- und Turteltaube, Türkentaube, Grau- und Saatgans, Bläßhuhn, Graureiher*, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher

Weiters nur bis 15. Jänner: Rotwild, Stein- und Muffelwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Damwild und Sikawild. * Nur im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fisch-

zuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen.

FEBRUAR

Schwarzwild (die führende Bache jedoch nur bis 15.2.), Wildkaninchen, Fuchs, Edelmarder bis 28.2., Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher

MÄRZ

Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Fuchs, Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe Weiters nur bis 15. März: Elster, Eichelhäher bis 28. März: Rackelhahn


Information Bezirksgeschäftsstelle

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Landesjägertag wurde gemeinsam mit Landeshubertusfeier veranstaltet NÖ Jagdverband stellte Funktionären neue Social Media-Kanäle und Magazin „Wilde Kids“ vor.

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rstmals virtueller Landesjägertag Erstmals in der Geschichte des NÖ Jagdverbands trafen sich Niederösterreichs Jägerinnen und Jäger zu einem virtuellen Landesjägertag. Sie blickten auf ein ereignisreiches Jahr zurück und legten den Fahrplan für das Jahr 2021 fest. Im Zuge des Landesjägertages hob Landesjägermeister Josef Pröll die Bedeutung der Jagd insbesondere in Krisenzeiten hervor. „Die Jägerinnen und Jäger sind trotz Krise und Lockdown ihrer Verantwortung nachgekommen und haben den Jagdbetrieb aufrechterhalten. Wir haben seit dem letzten Landesjägertag im Bericht Bezirksjägermeister Manfred Jäger

April 2019 so viel erreicht, auf das wir zurecht stolz sein können. Die Jägerinnen und Jäger, aber auch der NÖ Jagdverband haben damit eindringlich bewiesen, warum die Jagd systemrelevant ist.“ Im Zuge des Landesjägertages wurden auch zahlreiche Beschlüsse gefasst, u.a. den Mitgliedsbeitrag zum zweiten Mal in Folge nicht zu erhöhen. Traditionell ging dem Landesjägertag eine Messe voraus, die der NÖ Jagdverband dieses Jahr durch die Verschiebung des Landesjägertages auf den Herbst mit der Landeshubertusfeier verband. Die Jägerinnen und Jäger konnten dieser jedoch nicht im Stift Melk, sondern nur mittels Radioübertragung beiwohnen, um dem Schutzpatron der Jagd für

LJM DI Josef Pröll, LJM-Stv. Dir. Werner Spinka, LH-Stv. Dr. Stefan Pernkopf, LJM-Stv. ÖkR Albin Haidl, LJM Stv. Rupert Gruber

die reichliche Beute und für ein un- bretabsatzes intensivierte der NÖ Jagdverband zudem die Kommunifallfreies Jagdjahr zu danken. kationsarbeit, um die Menschen in Krise brachte zahlreiche neue Österreich zum Kauf von regionalem Wildbret zu animieren. „Diesen Partner Weg werden wir fortsetzen, denn andesjägermeister Josef Pröll Wildbret trifft den Zeitgeist der betonte beim Landesjägertag, Menschen: Es ist gesund, artgerecht dass die Jägerinnen und Jäger die gewachsen, schonend erlegt und gesellschaftliche Transformation qualitativ hochwertig“, so Pröll. antizipieren und nützen wollen. „Regionale Lebensmittel haben an „Wilde Kids“ und neue Social Bedeutung gewonnen, wodurch die Wertschätzung für die Jagd und Media-Auftritte vorgestellt um Bereich Aus- und Weiterheimisches Wildbret gestiegen ist. bildung betonte Pröll den AnDie Biodiversität und der Klimawandel bleiben prägende Themen. Hier spruch, den NÖ Jagdverband nachsind es vor allem die Jägerinnen und haltig aufzustellen: „Es ist unsere Jäger, die anpacken und ihren Bei- Aufgabe, unser Kulturgut zu pflegen trag leisten. Das zeigt: Unser Selbst- und an die nächsten Generationen verständnis und unser Handwerk weiterzugeben. Daher haben wir den Fachausschuss Aus- und Weisind zeitlos.“ „Die Jagd ist auch dadurch ein Pro- terbildung gegründet, der sich um fiteur der Krise. Denn wir haben in den jagdlichen Nachwuchs kümdiesem so schwierigen Jahr neue, mern wird.“ Dazu wurden zwei Pronachhaltige Partnerschaften knüp- jekte entwickelt: Zum einen eine fen können“, so Pröll. Er nennt als neue Seminarplattform für die AusBeispiel die Firma Nemetz Fleisch, bildung von Jungjägern, die auch die Wildbret aus Niederösterreichs zur Weiterbildung genutzt wird. Das Revieren zu fairen Preisen abnimmt, macht das Absolvieren von Kursen das AMA Genuss Region Siegel und immer und überall möglich. Zum eine Kooperation mit Martina Ho- anderen wird künftig ein Schwerhenlohe. Zur Steigerung des Wild- punkt auf Kinder und Jugendliche

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Information Bezirksgeschäftsstelle

gelegt. „Als ersten Schritt haben wir das Magazin „Wilde Kids“ für Kinder von 6 bis ca. 11 Jahren ins Leben gerufen. Es vermittelt Wissen über Wildtiere, ihre Lebensräume und ihre Lebensweisen, zeigt aber auch die Vielfalt des Handwerks Jagd. Das Magazin „Wilde Kids“ ergänzt die bestehenden Aktivitäten in den Revieren, um Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Schulbesuchen oder Revierbegehungen die Natur und die Jagd näherzubringen“, unterstreicht Pröll. Künftig wird der Jagdverband dazu Unterstützung von der fachlichen Beratung durch zertifizierte Jagdpädagogen bis hin zu Lehrmaterialien anbieten. Neben dem Magazin „Wilde Kids“ hat der NÖ Jagdverband zudem im Frühjahr einen neuen YouTube-Kanal sowie am Allerheiligen-Wochenende einen Facebook-Account geschaffen. Die Präsenz in den sozialen Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisherigen Kommunikationsaktivitäten und spricht in erster Linie Jägerinnen und Jäger an, aber auch Interessierte, die sich intensiver mit dem Handwerk Jagd auseinandersetzen wollen.

ren und mit qualitativ hochwertigen Produkten auch vernünftige Preise zu erzielen. Erfreulicherweise steigt die Nachfrage und das wird mir auch von vielen Jägerinnen und Jägern im Bezirk bestätigt. Auf www.wild-oesterreich.at/anbieter findet man diverse Anbieter von Wildbret. Anmerkung Bezirksjägermeister zum Thema Jugendarbeit in Schulen und Kindergärten: Bericht Bezirksjägermeister Manfred Jäger

Wir im Bezirk waren und sind dank der Unterstützung vieler Jäger/Innen und Funktionären seit Jahren im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in den Kindergärten und Schulen oder bei Revierbegehungen sehr aktiv. Verbesserungen sind natürlich immer möglich. Die Aktivitäten des Verbandes und vor allem die Magazine und Broschüren, die zur Verfügung gestellt werden, erleichtern die Arbeit wesentlich. Für all jene, die gerne Aktivitäten mit Kindern durchführen möchten, aber die Erfahrung bei der Umsetzung fehlt und daher Unsicherheit besteht, Anmerkung Bezirksjägermeis- wollen wir zukünftig im Bezirk Unter zum Thema Wildbret- terstützung durch geschulte Pädagogen anbieten. Direktvermarktung

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ie aktuelle Gesundheitskrise bewirkt teilweise ein Umdenken in der Gesellschaft und verlangt nach mehr Regionalität bei den Lebensmitteln. Die Aktivitäten des Verbandes wurden zum richtigen Zeitpunkt gestartet und unterstützen diesen Prozess. Die Direktvermarktung von unserem vorzüglichen Wildbret nimmt langsam Fahrt auf und die aktuelle Situation spielt uns in die Karten. Es liegt jetzt an uns, mit etwas Eigeninitiative die Chance zu nützen, die regionale Vermarktung zu forcie-

Jungjäger/Innen- und Jagdaufseher/Innen-Ausbildung

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as Interesse an der Natur, Fauna/Flora und einer fundierten Jagdausbildung ist erfreulicherweise in der Öffentlichkeit weiterhin sehr groß. Dieses wurde offensichtlich durch die Corona-Krise weiter gestärkt. Covid-19 hat uns leider, so wie prognostiziert, weiterhin fest im Griff. Die Einschränkungen und Maßnahmen haben natürlich auch Auswirkungen auf unsere wie üb-

lich im Jänner beginnende Jungjäger/Innen- und Jagdaufseher/ Innen-Ausbildung. Der Kursbeginn wird vorläufig auf März/April 2021 verschoben. Sollte sich die Covid 19 Situation bis dorthin nicht ins Positive wenden, werden wir bei einigen Themenbereichen mittels Zoom auf eine digitale Wissensvermittlung umstellen. Bei den geplanten Praxistagen im Revier und der praktischen Schießausbildung, bei denen wir uns im Außenbereich bewegen, werden mögliche Schutzmaßnahmen einfacher umsetzbar sein. Es ist uns ein großes Anliegen, den Interessenten/innen trotz aller Umstände die Ausbildung auch 2021 zu ermöglichen, gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Wissensvermittlung sicherzustellen und mit dieser Ausbildung das notwendige Rüstzeug unseren zukünftigen Jäger/Innen mitzugeben. Anmeldungen sind online auf unserer HP unter www.jagd.zwettl.at oder per Mail jagd.zwettl@gmx.at bis spätestens 20.01.2021 möglich.

Wildtierbestände und Verkehr Zielsetzung: • Erhöhung der Verkehrssicherheit • Aktiver Wildtierschutz – Leid und Qualen hintanhalten• Anzahl der Wildunfälle nachhaltig senken

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ährlich haben wir in Niederösterreich, aber auch auf unseren Straßen im Bezirk, sehr hohe KFZ-Fallwildquoten zu verzeichnen. In den letzten Jahren waren es beim Rehwild im Durchschnitt 25% - 30%. In absoluten Zahlen heißt das für das Jagdjahr 2019 1736 Stück gemeldetes KFZ-Fallwild. Eine Dunkelziffer der nicht gemeldeten KFZ-Fallwild Stücke von bis zu 30% ist noch hinzuzurechnen. Beim Feldhasen be-


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trägt der Anteil etwa 50% von der Gesamtentnahme. Beim Raubwild waren es 150 Stück. Auch beim Federwild wurden einige Stücke gemeldet. Die Unfallhäufigkeit im Jahresablauf verteilt sich im Wesentlichen auf drei Zeitfenster. Im Frühjahr, April – Mai während der Einstandskämpfe, im Juli – August während der Brunft und im Herbst, Oktober – November, wo durch die verkürzten Tageslängen und durch schlechte Witterung die Sicht teilweise eingeschränkt sind. Der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden (jagdwirtschaftlich,- Sach- und Personenschaden) bewegt sich in NÖ im mehrstelligen Millionenbereich. Auf Grund dieser Tastsache und der ständig ansteigenden Verkehrsunfälle mit Wildtieren war dringender Handlungsbedarf gegeben. Gemeinsam mit dem Land NÖ und der BOKU wurde daher vom NÖ-Jagdverband im Jahr 2008 ein Projekt unter dem Titel „Wildtierbestände und Verkehr“ mit dem Ziel –Erhöhung der Verkehrssicherheit und aktiver Wildtierschutz- gestartet. Alle maßgeblichen Einflussfaktoren wie „steigendes Verkehrsaufkommen, zunehmende Fahrgeschwindigkeiten, erschwerte Bejagbarkeit durch zunehmende Beunruhigung durch Erholungssuchende in den Wildtier-Lebensräumen, Intensivierung der Landwirtschaft,

Lebensraumdurchschneidung sowie Reduzierung und oftmals falsch verstandene Ökologie“ tragen nicht gerade zu einer positiven Entwicklung bei und verschärfen jährlich die Situation. Die Herausforderung dabei ist, dass es kein eindeutiges Verursacherprinzip gibt. Einer der Schwerpunkte im Projekt ist auf technische Maßnahmen ausgerichtet. Es werden geförderte Reflektoren-Systeme (optisch-, akustisch oder kombiniert) angeboten. 1/3 der Kosten werden vom Projekt getragen und 2/3 sind vom Jagdausübungsberechtigten zu übernehmen. Seitens des Verbandes werden weitere Versuche unternommen, andere Unternehmen oder Versicherungen für die Übernahme von anteiligen Kosten zu gewinnen. Weitere Themen sind straßenbauliche Maßnahmen wie Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Warnhinweise bei besonders neuralgischen Stellen. Bei Neubauprojekten wird die Jägerschaft in der Planungsphase mittlerweile eingebunden. Beispielhaft ist hier die Umfahrung Zwettl zu erwähnen, welche mit beiderseitigem Wildschutzzaun ausgestattet wurde. Davor war der jährliche Fallwildanteil bis zu 65%. Zur Steigerung der Wirksamkeit sind aber auch jagdwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich. Die Bejagungssystematik mit

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z.B. Schwerpunktbejagung entlang der neuralgischen Stellen, rechtzeitiger Beginn oder eben auch jagdliche Einrichtungen sind zu überdenken. Laut der statistischen Aufzeichnungen seit Projektbeginn konnten die Wildunfälle über alle beteiligten Reviere betrachtet um durchschnittlich 50% gesenkt werden. In machen Revieren bis zu 80%, in anderen wiederum nur um 30%. Faktum ist, es gibt keine 08/15 Maßnahmen.

Aus eigener Erfahrung kann ich von zwei Revieren eine massive Reduktion der Fallwildquoten bestätigen. Wenn Reviere Interesse haben, was ich nur empfehlen kann, in das Projekt einzusteigen, gibt es einmal jährlich die Möglichkeit mit folgender Vorgehensweise: Auswahl des Straßenabschnitt, Straßenbezeichnung mit Km-Angabe von / bis


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Information Bezirksgeschäftsstelle

Die KFZ-Fallwilddaten (Abschussliste vom laufenden- oder Vorjahr) für diesen Streckenabschnitt am besten in der beigefügten Excel-Liste (HP-NÖJV) eingetragen Kontaktaufnahme mit dem Projektleiter Mag. Wolfgang Steiner wolfgang.steiner@boku.ac.at und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Üblicherweise erfolgt eine Terminvereinbarung mit Mag. Steiner für eine Besichtigung vor Ort, damit die optimal wirksamen Reflektoren ausgewählt werden können Bestellung der ausgewählten Reflektoren mit 2/3 Eigenfinanzierung Ausgabe der Reflektoren erfolgt 1xjählich immer im Herbst Montage der Reflektoren durch die zuständige Straßenmeisterei in Abstimmung mit dem Revierpächter die weitere Betreuung der Straßenabschnitte (Austausch defekter Reflektoren) erfolgt üblicherweise ebenfalls von der zuständigen Straßenmeisterei Es ist unsere ureigene Verpflichtung zum Wohle unserer Wildtiere, zur Vermeidung von Leid und Qualen, aktiven Wildtierschutz zu betreiben und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unseren Beitrag zu leisten.

über 350 bestätigte Fälle, allesamt nahe der polnischen Staatsgrenze. In diesem Zusammenhang sind bis dato zwei Landkreise von massiven landwirtschaftlichen und jagdlichen Einschränkungen betroffen. Im ausgewiesenen Kerngebiet herrscht Betretungsverbot, also keine Jagd, keine landwirtschaftlichen Aktivitäten, lediglich ausgewiesene Personen, welche zur Kadaversuche eingesetzt werden, dürfen das Kerngebiet betreten. Aktuell liegen auch Berichte vor, dass sich die Ausbreitung der ASP von der ungarischen Seite unserer Staatsgrenze immer weiter nähert. Wie es den Anschein macht, ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch bei uns der erste Verdachtsfall auftritt. In diesem Zusammenhang kann ich an die Jägerschaft in unserem eigenen Interesse und zum Schutz der Hausschweinbestände nur appellieren, mit allen legal zur Verfügung stehenden Mitteln Schwarzwild weiterhin intensiv und mit Nachdruck zu bejagen. Ich darf daran erinnern, dass krankheitsverdächtiges oder verendet aufgefundenes Schwarzwild unverzüglich bei der Behörde zu melden ist. Von der Behörde wird auch die weitere Vorgehensweise bekannt gegeben. Ebenso kann ich von Jagdreisen in ein von der ASP verseuchtes Gebiet dringend abraten.

ASP – Afrikanische Schweine- Tierkörperbeseitigung- Sampest melstellennetz

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n der Oktoberausgabe habe ich im Jagdjournal über den ersten bestätigten ASP-Fall in Deutschland/ Brandenburg berichtet. Von den zuständigen Behörden wurden unverzüglich alle vorbereiteten Krisenpläne für den Ernstfall aktiviert. Trotz aller Bemühungen und Anstrengungen gibt es mittlerweile

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lle Jahre wieder gibt es berechtigte Beanstandungen seitens der Gemeinden wegen unsachgemäßer Handhabung, Entsorgung, Verunreinigung und Beschädigungen bei den Sammelstellen. Anhand der aktuellen Vorfälle (Verschmutzung, Beschädigung) einer Sammelstelle darf ich die aktuell

gültige Regelung vom Land NÖ der kostenfreien und entgeltlichen Ablieferung tierischer Materialien in Erinnerung rufen. A. Kostenfreie Ablieferungsmöglichkeiten An sämtlichen solcher Sammelstellen dürfen in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter von jedermann und kostenfrei NUR Verendete oder getötete Heimtiere tierische Abfälle aus Haushalten (Siedlungsabfälle) und tote Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist, eingebracht werden. Tote Wildtierkörper dürfen (außer bei bestimmten Tierseuchen) auch auf geeignete Weise dem natürlichen Kreislauf überlassen werden bzw. dürfen Wildtierkörperteile in diesen rückgeführt werden. Unter „tote Wildtierkörper, an deren Beseitigung ein öffentlichen Interesse besteht“ und daher kostenfrei im Wege der kommunalen Sammelbehältern entsorgt werden können, sind in Absprache zwischen dem NÖ Landesjagdverband und dem Land NÖ zu verstehen: · Fallwild das sind verendete, verunfallte oder sonstig zu Tode gekommene Wildtiere aus freier Wildbahn; dies trifft in der Praxis insbesondere auf jene Tierkadaver zu, die in oder in unmittelbarer Nähe von Ortschaften, auf oder neben öffentlichen Straßen anfallen und deren rasche Beseitigung mangels anderer geeigneter Möglichkeiten geboten ist; Die Notwendigkeit zur Beseitigung von Wildkadavern im Wege des kommunalen Systems ist im Einzelfall vom jeweils betroffenen Jagd-


Information Bezirksgeschäftsstelle

ausübungsberechtigen und somit kann die jeweilige Füllmenge tievom über den Kadaver Verfügungs- rischer Materialien von erlegtem berechtigen selbst zu prüfen. Wild gemeinsam mit dem Sack Dem Jagdausübungsberechtigen ohne weitere Bezahlungen in die steht es frei, die Wildtierkörper Container bei den selbst zu verwerten (Hundefutter), TKB Sammelstellen (NÖ Tierkörzu vergraben, an Luderplätzen aus- perbeseitigungs-Sammelstellenzulegen, sie sonst irgendwie zu ver- netz) eingeworfen werden. werten oder sie letztlich in die SamIch darf die Jägerschaft dazu aufrumelbehälter einzuwerfen; fen sich an die definierten Regeln zu · Wild, welches aus gesundheitli- halten, offensichtlich feststellbares chen Gründen erlegt werden muss zuwiderhandeln zu melden, damit (erlegtes bzw. getötetes „krankes“ uns diese praktikable Möglichkeit „wegen dem Fehlverhalten EinzelWild): das ist Wild, welches z.B. verhal- ner“ nicht entzogen wird.

tensauffällig, stark abgemagert ist, starken Durchfall aufweist und daher zum Schutze der übrigen Population erlegt werden muss, aber noch keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Wildtierseuche (z.B.: Wildschweinepest; Tollwut; Vogelgrippe) aufweist; Diese Materialien dürfen vom Jagdausübungsberechtigten im Rahmen seiner Verfügungsgewalt auch im Wege dieser Sammelstellen kostenfrei beseitigt werden. Beim Transport und Einwurf in die Container ist auf Sauberkeit zu achten. Verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich zu entfernen. B. Möglichkeiten der entgeltlichen Ablieferung tierischer Materialien von erlegtem Wild • Im Wege der TKB-Sammelstellen - Sacksystem Wildtierkörperteile, die unter anderem von erlegtem Wild stammen, welches im Wege der Direktvermarktung verwertet wird, können entgeltlich entsorgt werden. Beim NÖ Landesjagdverband können käuflich, speziell gekennzeichnete, verrottbare Säcke (€ 6,50) erworben werden. Mit dem Kauf

JAGDJOURNAL ZWETTL versus WEIDBLATT

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dium in der Jägerschaft etabliert. Die vielen positiven Rückmeldungen von den Lesern/Innen sind sehr erfreulich und bestätigen unseren eingeschlagenen Weg. Wir versuchen die Jägerschaft umfangreich und zeitnah mit allen wichtigen, relevanten Informationen und Themen zu versorgen. Wie Sie sich sicher auch vorstellen können, bedarf es einen ziemlichen Zeitaufwand und finanzieller Mittel ein derartiges Informationsmedium zu erstellen und herauszugeben. Da wir aber weiterhin das JAGDJOURNAL ZWETTL mit dem neuen Namen WEIDBLATT kostenlos zur Verfügung stellen wollen, bedanken wir uns schon jetzt für Ihre Unterstützung in Form einer freiwilligen Spende. So wie in allen anderen Lebensbereichen auch gehen die Kostensteigerungen für Versand und Druck nicht spurlos an uns vorüber. Aktuell haben wir eine Auflage von 1250 Stück und versenden diese in fünf Bundesländer. Unser Bestreben war und ist es auch zukünftig mit Ihrer Unterstützung das Jagdjournal Zwettl kontinuierlich weiter zu entwickeln und Ihren Ansprüchen zu entsprechen. Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ich darf mich im Namen der Bezirksgeschäftsstelle bei allen Jägerinnen und Jägern für die mehr oder minder intensive Mitarbeit und Einsendung von verschiedenen Beiträgen, „von denen wir uns noch mehr wünschen“, bedanken. Ein besonderer Dank gilt all jenen, die mit ihren Werbeeinschaltungen in unserem Jagdjournal einen wesentlichen Beitrag zur Veröffentlichung leisten. Wünsche und Anregungen nimmt die Redaktion gerne entgegen redaktion@jagd.zwettl.at

eschätzte Weidkameraden/Innen,besondere Zeiten brauchen gute Ideen. Wir haben unser Jagdjournal Zwettl wieder einmal einem Relaunch unterzogen. Mit der 29. Auflage wird der Titel vom Jagdjournal Zwettl auf WEIDBLATT geändert und wir haben versucht Grafik, Design und Layout zu modernisieren. Das Jagdjournal Zwettl hat sich neben unserer HP www.jagd.zwettl.at die ebenfalls neu gestaltet wurde, Danke und ein kräftiges Weidmannsals sehr beliebtes Informationsme- heil 2021


*modellabhängig / Symbolfoto | CO2 und Verbrauchsangabe: Je nach Ausstattung NEFZ (komb.) 180 – 195 g/km (6,8 – 7,4 l/100km) oder WLTP (komb.) 212 – 241 g/km (8,1 – 9,2 l/100km) | Da es sich bei den dargestellten Pick-Up Fahrzeugen ausschließlich um Nutzfahrzeuge handelt, besteht keine Verpflichtung Verbrauchswerte zu kommunizieren. Solltest Du hierüber Informationen wünschen, kannst Du diese den offiziellen technischen Veröffentlichungen entnehmen.

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FOTO: R. BERNHARDT

Die aktuelle Situation des Luchses in Österreich Seit der Wolf wieder vermehrt seine Fährte durch Österreich zieht, hat er die Diskussionen um die Rückkehr der großen Beutegreifer dominiert und um den Luchs war es vergleichsweise still geworden. Die große Katze ist vor allem in einigen Revieren im Mühlund Waldviertel, in der NationalparkKalkalpen-Region und im Rätikon wieder zum Standwild geworden und die anfängliche Aufregung um seine Rückkehr hat sich weitgehend gelegt. Aber wie steht es aktuell eigentlich um den Luchs in Österreich?

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er Luchs verschwand bis spätestens zum Anfang des 20. Jahrhunderts aus seinen letzten Rückzugsgebieten in den Alpen, den zentraleuropäischen Mittelgebirgen sowie den Dinariden. Der Luchs galt damit in West- und fast ganz Mitteleuropa als ausgerottet. Gründe dafür waren die intensive Nachstellung aller großen Beutegreifer durch den Menschen, der Verlust an Lebensraum (Entwaldung) und der mas-

Von Peter Gerngross, Thomas Engleder, Christian Fuxjäger, Kirsten Weingarth sive Rückgang an natürlichen Beutetieren (Schalenwild) durch Überbejagung und Lebensraumzerstörung. Ihren Tiefpunkt erreichten die Luchsbestände in der Mitte des 20. Jahrhunderts. Damals überlebten in Europa (ohne Russland) nur etwa 1.700 bis

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2.000 Tiere. Durch natürliche Ausbreitung (vor allem in Skandinavien und Osteuropa) und Wiederansiedlungen in acht verschiedenen Ländern konnten sich die Luchsbestände erholen, sodass mittlerweile wieder mehr als 9.000 Tiere in Europa leben. Die heutigen Vorkommen in Österreich, Tschechien (Böhmen), Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Italien, Slowenien, Kroatien und Bosnien stammen allesamt aus Wiederansiedlungsprojekten. Luchse sind wie viele Katzenarten – und ganz im Gegensatz zu Wölfen – keine guten Kolonisatoren und erobern nur langsam ihre ursprünglichen Lebensräume zurück.

Wiederansiedlungsprojekte und heutige Vorkommen in Österreich Echte Luchs-Populationen – also dauerhafte Vorkommen mit Reproduktion (Jungtieren) – gibt es in Österreich derzeit nur im

DER ANBLICK 10/2020


IM REVIER

Mühlviertel (OÖ) und im Waldviertel (NÖ) als Teil der böhmisch-bayerisch-österreichischen Population (kurz BBA-Population), im oberösterreichischen Nationalpark Kalkalpen und dessen Umfeld sowie seit einigen Jahren auch in Vorarlberg. Die Luchse im Nationalpark Kalkalpen und in Vorarlberg sind Teil der alpinen Population. In Kärnten gibt es seltene Nachweise aus dem Dreiländereck (Kärnten, Italien, Slowenien). Einzelne Individuen wurden in jüngster Vergangenheit auch im nördlichen Pinzgau und in der Steiermark nachgewiesen.

Erste Wiederansiedlungsversuche in der Steiermark In Österreich wurden die ersten Luchse zwischen 1977 und 1979 in der Steiermark im Bereich der Turrach freigelassen. Die Wiederansiedlung von insgesamt sechs Männchen und drei Weibchen verlief jedoch nicht erfolgreich. Die mit Senderhalsbändern ausgestatteten Tiere verließen schon bald den Aussetzungsort, wanderten in verschiedene Richtungen ab und es kam zu illegaler Verfolgung. Dieses Vorkommen ist heute erloschen.

Wiederansiedlung in Tschechien mit Auswirkung auf Österreich Die Luchse im Mühl- und Waldviertel entstammen einem Wiederansiedlungsprojekt mit 17 slowakischen Karpaten-Luchsen im Gebiet des heutigen tschechischen Šumava-Nationalparks in den 1980erJahren und sind aus Tschechien und Bayern nach Österreich zugewandert. Schon in den frühen 1970er-Jahren wurden im Gebiet des heutigen Nationalparks Bayerischer Wald einige Luchse freigelassen. Es ist allerdings unklar, ob sich diese halten konnten. Laut dem im Rahmen des transnationalen EU-Projekts „3Lynx“ erstellten aktuellen „Lynx Monitoring Report“ umfasst die gesamte böhmisch-bayerisch-österreichische Luchspopulation 118 selbstständige Luchse in einem Untersuchungsgebiet von etwa 1.300.000 Hektar zwischen dem bayerischen Fichtelgebirge im Nordwesten und dem niederösterreichischen Waldviertel im Südosten. Betrachtet man die Zahlen der letzten Jahre, so lässt sich ein leichter Aufwärtstrend erkennen. Kooperationspartner aus Böhmen, Bayern und Österreich arbeiten beim Luchsmonitoring seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Nur so ist es möglich, zuverlässige Bestandszahlen grenzüberschreitend zu ermitteln. Auf Österreich entfällt nur ein kleiner Teil

dieser Population: 2017, 2018 und 2019 wurden im Mühl- und Waldviertel jeweils um die 20 selbstständige (adulte und subadulte) Luchse nachgewiesen. Die Luchse im nördlichen Ober- und Niederösterreich sind jedoch (fast) alle Grenzgänger. Das heißt, sie kommen nicht nur auf österreichischem Territorium vor, sondern nutzen auch Gebiete in Böhmen und/oder Bayern. Bemerkenswert ist auch, dass fast alle dieser Luchse bisher meist nur jeweils drei bis fünf Jahre nachgewiesen werden konnten und dann nicht mehr – auch nicht im benachbarten Tschechien oder Bayern. Dieser Sachverhalt zeigt einen krassen Unterschied zur Situation der Luchse in den großen Schutzgebieten der BBAPopulation, dem Nationalpark Bayerischer Wald und dem Nationalpark Šumava. Dort werden Luchse regelmäßig bis in ein Alter von über zwölf Jahren nachgewiesen. Kurz gesagt, in den großen Schutzgebieten werden Luchse dreimal so alt wie im Mühlund Waldviertel.

Das Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen Im oberösterreichischen Nationalpark Kalkalpen wurden 2011, 2013 und 2017 drei Weibchen und zwei Männchen (Wildfänge aus der Schweiz) wiederangesiedelt. Die Schweizer Luchse wiederum stammen wie die Böhmerwaldluchse ursprünglich von Gründertieren aus der Slowakei ab. Die Tiere reproduzierten anfangs erfolgreich, jedoch sind einige Luchse verschollen bzw. wurden nachweislich illegal geschossen.

Aktuell leben im Gebiet um den Nationalpark Kalkalpen sechs Luchse, allerdings stagniert die Reproduktion in den letzten Jahren aus ungeklärten Gründen. Die Luchse im Gebiet des Nationalparks Kalkalpen stehen in keinem genetischen Austausch mit anderen Luchspopulationen – das Vorkommen stellt somit eine isolierte Population dar und ist, wenn es auch weiterhin keinen Nachwuchs mehr gibt, akut davon bedroht, wieder zu erlöschen.

Wie viele Luchse gibt es in Österreich? In den letzten Jahren konnten in ganz Österreich zwischen 30 und 35 selbstständige Luchse dokumentiert werden. Davon sind allerdings die meisten Grenzgänger zu Tschechien, zu Deutschland, zur Schweiz, zu Liechtenstein oder zu Italien. Entscheidend für den Fortbestand einer Luchspopulation ist jedoch nicht allein die Zahl der Luchse an sich, sondern vor allem die Zahl der reproduzierenden Weibchen. Diese Familiengruppen gibt es regelmäßig entlang der Grenze zu Böhmen und gelegentlich in den Kalkalpen und in Vorarlberg. Diese oben genannten Zahlen basieren auf den Ergebnissen des Luchs-Monitorings. Das Luchs-Monitoring dokumentiert die räumliche und zahlenmäßige Entwicklung einer Population. Um Populationstrends aufzeigen zu können, ist es unabdingbar, ein Monitoring über längere Zeiträume hinweg durchzuführen. Dazu werden hauptsächlich automatische Wildkameras (Fotofallen) eingesetzt. Jeder Luchs hat

Luchshinweise in Österreich von 2013 bis 2018

permanent – mit Reproduktion permanent sporadisch 10 x 10 km UTM Raster

DATENQUELLE: LANDESJAGDVERBÄNDE OBERÖSTERREICH, NIEDERÖSTERREICH, STEIERMARK, TIROL, VORARLBERG, KÄRNTEN, SALZBURG; LUCHSPROJEKT ÖSTERREICH NORDWEST – ENGLEDER; ALKA WILDLIFE – MINARIKOVA; NP KALKALPEN – FUXJÄGER; HAUS DER NATUR SALZBURG; NP GESÄUSE – MARINGER; WDG DÜRRENSTEIN; HABITAT – WILDLIFE SERVICES – WEINGARTH; BIOGEOMAPS – GERNGROSS; SCALP – MOLINARI. GIS ENGLEDER & FUXJÄGER, DEZEMBER 2018

Österreich gilt weitestgehend als luchsfrei. Nachweise gibt es hauptsächlich von der sogenannten Alpenpopulation im Nationalpark Kalkalpen sowie der Böhmerwaldpopulation im Waldviertel. Des Weiteren überschreiten Luchse aus Italien und der Schweiz gelegentlich die Grenzen.

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IM REVIER

eine individuelle Fellzeichnung und kann so anhand qualitativ guter Fotos von anderen Individuen unterschieden werden. Eine systematische Erfassung mit Wildkameras findet in Österreich nur in wenigen Regionen und auf kleiner Fläche statt. Es kann aber die Mindestanzahl an vorkommenden Luchsen ermittelt werden. Fotos von Luchsen sowie Meldungen von Sichtungen, Rissen oder Spuren durch Jäger oder andere Beobachter sind für die wissenschaftliche Datenerhebung daher von großer Bedeutung. Ohne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Jägerschaft, Forstbetrieben, anderen Grundbesitzern und der Wissenschaft wäre ein Monitoring in Österreich nicht möglich. Meldungen können an die Landesjagdverbände, an lokale Luchsberater und/oder an Luchsfachleute (siehe Kontaktdaten) geschickt werden.

Gefährdung Die größte Gefahr für Luchse in Mitteleuropa geht vom Menschen aus. Da der Luchs ein Einzelgänger mit großem Raumbedarf und relativ geringer Reproduktionsrate

bzw. hoher Jungensterblichkeit ist, können sich Verluste von Einzelindividuen relativ schnell auf die Populationsentwicklung auswirken, vor allem dort, wo sich – wie in Österreich – noch kein stabiler Bestand entwickelt hat. In Österreich sind in den letzten Jahren immer wieder Fälle nachweislich illegaler Tötungen bekannt geworden. In Oberösterreich konnten zwei Personen überführt und strafrechtlich verurteilt sowie im zivilgerichtlichen Verfahren zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verpflichtet werden. Das geringe Durchschnittsalter der im Rahmen des Monitorings detektierten Luchse und die Tatsache, dass vielerorts keine weitere natürliche Ausbreitung stattfindet, lassen weitere Fälle illegaler Tötungen vermuten. Das ist allerdings kein ausschließlich österreichisches Spezifikum, sondern trifft auch auf Deutschland, Tschechien, die Schweiz, Frankreich und Slowenien zu. Ein weiteres nicht unbedeutendes Gefahrenpotenzial ist der Straßenverkehr, dem immer wieder Luchse zum Opfer fallen.

Subadulte Luchse (unter einem Jahr) sterben signifikant häufiger an Verkehrsunfällen als adulte, standorttreue Luchse, was durch Unerfahrenheit und Wanderungen über größere Entfernungen erklärt werden könnte. Krankheiten treten bei Luchsen eher selten als Todesursache auf, da es zwischen den einzelgängerisch lebenden Tieren nur selten zu direkten Kontakten kommt. Grundsätzlich kommen jedoch die gleichen Krankheiten vor wie bei Hauskatzen. Zu nennen sind hier die Tollwut, die jedoch in Mitteleuropa nicht mehr vorkommt, die Räude und die Katzenseuche (z. B. Feline Parvovirose). Natürlich kommen auch Unfälle (Abstürze, Lawinen etc.) als Todesursachen infrage, allerdings werden diese nur selten dokumentiert. Verhungern ist eine häufige Todesursache bei verwaisten Jungluchsen, die noch zu jung sind, um allein zu jagen. Luchswaisen tauchen gelegentlich bei menschlichen Siedlungen auf, wo sie nach einfachen Nahrungsquellen (Hunde- oder Katzenfutter, Geflügel …) suchen. Die Zeit

Luchsrisse eindeutig zuordnen Ein typischer Luchsriss ist durch einen Drosselbiss und eventuell Kratzspuren an den Flanken gekennzeichnet. Am übrigen Körper weist das Beutetier normalerweise keine Bissverletzungen und keine großflächigen Unterhautblutungen auf. Die Einbisse sind vor allem im dichten Winterhaar mitunter nur schwer erkennbar. Erst beim Abbalgen im Bereich des Trägers sieht man die Fangzahnlöcher, die einen Abstand von 3 bis 3,5 cm haben. Luchse schneiden immer zunächst das Muskelfleisch an, wobei meist an den Schlögeln zu fressen begonnen wird. Pro Nahrungsaufnahme werden ein bis zwei Kilogramm Fleisch aufgenommen. Die Decke wird beim Fressen umgestülpt und wie grobe Knochen, Magen und Darm nicht gefressen. Abgetrennte Köpfe von Rehen sind – entgegen der weitverbreiteten Annahme – nicht dem Luchs, sondern dem Fuchs zuzuschreiben. Füchse tragen ihren Jungen Nahrung zu, Luchsweibchen hingegen nicht. Der Luchs ist durchaus in der Lage, ein Stück Schalenwild viele Meter weit in die nächste Deckung zu ziehen. Bei geeignetem Material wird der Riss – insbesondere die Anschnittstelle – oft zur Tarnung gegenüber Nahrungskonkurrenten mit Laub, Erde oder Schnee verblendet. In vielen Fällen ist der „Verursacher“ eines Risses gar nicht so einfach festzustellen. Es können auch wildernde Hunde oder Füchse oder andere Faktoren (Verkehrsunfall, Krankheit, Verletzung) für den Tod eines Wildtieres verantwortlich sein.

Eine Nachnutzung durch andere Tierarten (Krähenvögel, Füchse, Schwarzwild etc.) ist möglich und erschwert oft die eindeutige Riss-Identifizierung. Empfehlenswert ist eine sorgfältige Dokumentation mit mehreren Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und mit einem Größenvergleich (Münze, Feuerzeug, Taschenmesser etc.), ohne den Kadaver zu bewegen. Dabei sollte man auch auf Trittsiegel achten und diese ebenfalls fotografieren. Weiters sollte man den zuständigen Aufsichtsjäger oder den lokalen Luchsberater verständigen. Risse können mehrfach genutzt werden und sollten nach Möglichkeit an Ort und Stelle bleiben. Hinweise für Risse durch Hunde sind meist massive Verletzungen an den Läufen und am Träger. Ein Hund frisst selten an einem Kadaver und kommt daher oft auch nicht mehr zur Beute zurück. Daher lassen sich Hunde nur selten mittels Wildkamera nachweisen.

Luchs

Fuchs

ILLUSTRATIONEN: I. PIČULIN

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DER ANBLICK 10/2020


IM REVIER

Streifgebietsgröße und Populationsdichte Streifgebietsgröße und Populationsdichte hängen eng mit dem Beutetierangebot zusammen. Je höher die Produktivität des Lebensraumes und je höher die Beutetierdichte, desto kleiner sind die Streifgebiete (in Mitteleuropa rund 10.000 bis 45.000 Hektar). Die Streifgebiete der Kuder (LuchsMännchen) sind deutlich größer als die der Katzen (Luchs-Weibchen) und überlappen sich oft mit jenen der Weibchen. Für Mitteleuropa kann man als groben Richtwert eine durchschnittliche Dichte von rund einem Luchs pro 10.000 Hektar annehmen. Es wurde beobachtet, dass der Luchs bei sinkender Beutetierdichte seinen Jagdaufwand steigern und sein Streifgebiet vergrößern muss. Aufgrund der Territorialität des Luchses bedeutet das, dass sinkende Beutetierdichten einen direkten Einfluss auf die Dichte des Luchsbestandes haben.

Lebensraum-Ansprüche Es wird immer wieder behauptet, für den Luchs und andere große Beutegreifer gäbe es in Mitteleuropa überhaupt keinen Platz mehr. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Luchs zwar sicher kein Kulturfolger ist, jedoch mit der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft durchaus gut zurechtkommt, solange es genug deckungsreiche Landschaften und genügend Beutetiere gibt. Österreich verfügt über hinreichend große Waldgebiete – fast 50 % der Landesfläche sind mit Wald bestockt – mit zum Teil hohem Wildbestand, die dem Luchs das Überleben sichern könnten. Die Schalenwild-Populationen sind in weiten Teilen Europas seit Anfang des 20. Jahrhunderts im Steigen begriffen. Die Gründe dafür sind der Schutz vor unkontrollierter Nutzung, die Hege der Bestände und Veränderungen in der Landnutzung. Damit stellt das Nahrungsangebot in Mitteleuropa heutzutage keinen limitierenden

Faktor für die Entwicklung von Luchspopulationen dar. Luchse haben vergleichsweise geringe Ansprüche an die Qualität, aber große Ansprüche an die Ausdehnung ihrer Lebensräume und benötigen deshalb große, gut vernetzte Waldgebiete zum Überleben. Eine vitale Luchspopulation braucht einen ausgedehnten Lebensraum von einigen Tausend Quadratkilometern. Die meisten Schutzgebiete in Europa sind folglich zu klein, um lebensfähige Populationen zu beherbergen. Ein großes Problem ist die immer stärkere Zerschneidung der geeigneten Lebensräume durch neue Verkehrslinien, aber auch die starke Zunahme des Verkehrs. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere, die in ihren großen Streifgebieten oft weite Entfernungen zurücklegen, überfahren werden. Neben diesem direkten Einfluss führt die zunehmende Zerschneidung der Landschaft auch zu einem geringeren genetischen Austausch zwischen den Luchspopulationen. Dies wiederum hat zur Folge, dass in den ohnehin sehr kleinen Populationen genetische Vielfalt verloren geht und durch die Verpaarung nah verwandter Tiere Inzuchteffekte auftreten können. Solange die einzelnen Vorkommen nicht durch Korridore verbunden sind und kein Austausch auf natürlichem Wege stattfindet, könnte man einzelne Tiere aus der einen mit denen einer anderen Population austauschen. Damit würde man die Gesamtzahl der Luchse nicht erhöhen, die genetische Vitalität würde jedoch steigen. Zur Jagd gehören auch der Artenschutz und das Bekenntnis zur Vielfalt. Letztendlich hat es wieder einmal der Mensch in der Hand, ob die Rückkehr des Luchses nur vorübergehend oder von Dauer ist. Ausschlaggebend für das Überleben des Luchses in Mitteleuropa ist in erster Linie seine Akzeptanz durch den Menschen und die Bereitschaft, den Luchs als eine zurückgekehrte heimische Wildart und als natürlichen Bestandteil des Ökosystems zu sehen. Kontakt zu den Autoren: Peter Gerngross, BIOGEOMAPS, Tel.: 0699/ 17690305, E-Mail: peter.gerngross@silvestris.at Thomas Engleder, Luchsprojekt Österreich Nordwest, Tel.: 07289/73038, E-Mail: luchs@ boehmerwaldnatur.at, Christian Fuxjäger, Nationalpark Kalkalpen, Tel.: 0664/8539822, E-Mail: christian.fuxjaeger@ kalkalpen.at Kirsten Weingarth, Habitat – Wildlife Services, Tel.: 0680/3327150, E-Mail: office@habitatwildlife.com

Spuren und Losung

FOTOS: V. TRULIK

nach der Trennung vom Muttertier und während der Suche nach einem eigenen Revier birgt für die noch unerfahrenen Heranwachsenden ebenfalls viele Gefahren. Die Mortalitätsrate bei den Jungtieren bis zur Unabhängigkeit im Alter von zehn Monaten beträgt fast die Hälfte aller Tiere. Auch von den subadulten Luchsen überlebt wiederum nur die Hälfte das zweite Lebensjahr. Das heißt, nur alle zwei Jahre erreicht ein Jungtier das Erwachsenenalter über zwei Jahre.

Die Spur eines adulten Luchses hat einen Durchmesser von 7 bis 9 cm. Die Trittsiegel sind annähernd rund und üblicherweise sind keine Krallenabdrücke erkennbar, da die Krallen eingezogen werden können. Luchse haben – im Gegensatz zu Hunden – eine leicht asymmetrische, halbmondförmige Anordnung der Zehenballen. Der Schrittabstand variiert je nach Gangart zwischen 80 (geschnürter Schritt) und 120 cm (geschnürter Trab). Zur Dokumentation einer Luchsspur sollte diese möglichst aus verschiedenen Perspektiven und vor allem auch mit einem Größenvergleich (Münze, Feuerzeug, Taschenmesser etc.) fotografiert werden. Luchskot ist schwer zu finden, da Luchse – wie viele Katzenarten – ihre Losung gerne verscharren. Die Losung besteht aus mehreren meist daumendicken, walzenförmigen Stücken, enthält viele Haare, Knochensplitter und ist durch den hohen Anteil an Muskelfleisch in der Nahrung und dem darin enthaltenen Blut dunkel gefärbt. Im Gegensatz zum Kot der Hundeartigen enthält Luchskot keinerlei pflanzliche Nahrungsreste (Früchte, Samen etc.). Eine eindeutige Identifizierung von Luchslosung ist jedoch schwierig, es sei denn, sie wird genetisch analysiert.

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Blick ins Revier & Hegeringe

Der Luchs im Waldviertel

L

uchse sind im Waldviertel in vielen Revieren zum Teil schon seit Jahrzehnten Standwild und an ihre Rückkehr in die heimischen Wälder hat man sich längst gewöhnt. In den letzten Jahren hat der Wolf die Diskussionen um die großen Beutegreifer dominiert und um den Luchs ist es vergleichsweise still geworden. Aber wie steht es eigentlich um den Luchs im Waldviertel? Die Luchspopulation in Niederösterreich ist länderübergreifend und ist Teil der Böhmisch-Bayerisch-Österreichischen Population. Diese erstreckt sich vom bayerischen Fichtelgebirge entlang der Grenze zwischen Bayern und Tschechien bis

ins oberösterreichische Mühlviertel und ins niederösterreichische Waldviertel. Bericht Mag. Peter Gerngross

Im Luchsjahr 2019 konnten im Rahmen eines länderübergreifenden Monitorings für die gesamte Böhmisch-Bayerisch-Österreichische Population in Deutschland, Tschechien und Österreich zusammen rund 130 selbstständige Luchse nachgewiesen werden. Mit selbstständigen Luchsen sind adulte und subadulte Luchse ¬– also unabhängige Luchse – gemeint. Jungtiere

D N U N E G E H . N E G S. E A L D F N P SCHAFFE WIR

sind in dieser Zählung nicht enthalten. Die Sterblichkeitsrate bei den Jungtieren bis zur Unabhängigkeit im Alter von 10 Monaten ist sehr hoch und beträgt fast die Hälfte aller Tiere. Der Waldviertler Anteil an der gesamten Böhmisch-Bayerisch-Österreichischen Population ist klein. In den letzten dreieinhalb Jahren konnten im Waldviertel im Rahmen eines Monitorings mit Fotofallen rund 20 unterschiedliche Luchse nachgewiesen werden. Jeder Luchs hat eine individuelle Fellzeichnung und kann so anhand qualitativ guter Fotos von anderen Artgenossen unterschieden werden. Von diesen 20 Luchsen konnte nur knapp die Hälfte länger als ein Jahr nachgewiesen werden. Davon waren mindestens zwei Weibchen und mindestens drei Kuder. Vom Rest ist das Geschlecht nicht bekannt. Die im Waldviertel nachgewiesenen Luchse sind fast alles Grenzgänger zu Oberösterreich und/oder Tschechien und haben teilweise nur einen kleinen Teil ihres Streifgebietes in Niederösterreich, weshalb manche Luchse nur kurz nachweisbar sind. Luchse konnten im Waldviertel nur in den größeren Waldgebieten im Grenzgebiet zu Tschechien und entlang der Grenze zwischen Nieder- und Oberösterreich festgestellt

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Blick ins Revier & Hegeringe

zur Erforschung der Luchse im Waldviertel. Jeder, der über Luchs-Aufnahmen verfügt, kann helfen, den Wissensstand zu erweitern. Ich freue mich über die Zusendung von Luchs-Fotos oder Videos – auch über ältere Aufnahmen. Selbstverständlich werden derartige Meldungen vertraulich behandelt und nur innerhalb einer belegten RasterWeibchen mit Jungtieren konzent- zellen mit einer Fläche von jeweils rieren sich vor allem auf das Dreilän- 10.000 ha (siehe Karte) dargestellt. dereck CZ, OÖ, NÖ.

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werden (Abb. 1). Dabei gibt es eine deutliche Häufung von Nachweisen im Dreiländereck CZ/OÖ/NÖ (Freiwald) und im Weinsberger Wald. Weiter in Richtung Süden bzw. Osten nimmt die Anzahl der Nachweise deutlich ab.

Abb. 1: Rasterzellen (10 x 10 km) mit Luchsnachweisen im Waldviertel 2017-2019 / Karte: Peter Gerngross

Kontakt: Im Luchsjahr 2017 konnten in NieMag. Peter Gerngross derösterreich 3 führende Weibchen Tel.: +43 (0)699 1769 0305 mit mindestens 7 Jungtiere nachgeE-Mail: wiesen werden, im Luchsjahr 2018 peter.gerngross@silvestris.at 1 führendes Weibchen mit mindestens 2 Jungtieren und im Luchsjahr 2019 ebenfalls 1 führendes Weibchen mit mindestens 2 Jungtieren. Ein Luchsjahr erstreckt sich vom 1. Alle Fotos: © Peter Gerngross Mai bis zum 30 April des darauffolgenden Jahres und deckt den Zeitraum von der Geburt der Jungtiere Sichern Sie sich jetzt die staatliche Investitionsprämie von 7% bis zu deren Selbstständig-Werdung für alle Maschinen der Abgasstufe 5 bis 28.02.2021! ab. Damit wird verhindert, dass Jungtiere doppelt gezählt werden. Das laufende Luchsjahr 2020 endet folglich erst am 30. April 2021, weshalb die Datenlage noch unvollständig ist. Ein Monitoring ist nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, Forstbetrieben und anderen Grundbesitzern möglich. Durch Jäger übermittelte Fotos oder Videos von Luchsen sind für die Datenerhebung von großer Bedeutung und ein wertvoller Beitrag

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SCHWARZWILDSCHÄDEN 3. Teil GRÜNLAND

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ie generell bei jedem Wildschaden muss die Schädigung der Fläche durch Wild eindeutig dargelegt sein, beim Grünland ist auch maßgeblich, ob der Wildschaden ein „Primär- oder Sekundärschaden“ ist. Hierzu eine Bewandtnis aus 2019: In einigen Gebieten Niederösterreichs verzeichnete man ein exorbitant hohes Maikäferaufkommen. Beprobungen der Landwirtschaftskammer ergaben dabei bis zu 450 Larven (!) pro Quadratmeter – ab 45 Larven/ m² werden bereits entsprechende mechanische Gegenmaßnahmen empfohlen. Die Folge dieses extremen Käferaufkommens waren unzählige Hektar abgestorbenes Grünland infolge des Wurzelfraßes der Larven. Diese Schädigung der Pflanzen war somit ein „Primärschaden“ durch die Maikäferlarven. In den darauffolgenden Wochen devastierte sodann das Schwarzwild das Grünland, um an die schmackhafte Eiweißquelle zu gelangen, diese war somit ein „Sekundärschäden“ und wildschadenersatzpflichtig ist in diesem Fall nur die Wiederherstellung der Bodenoberfläche für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Der ganzjährige Ertragsausfall (mehrere Schnitte) infolge des abgestorbenen Bewuchses haben die Maikäfer verschuldet und dieser ist für den Jäger natürlich nicht schadenersatzpflichtig.

in letzter Zeit immer häufiger, wenn auch kleinflächiger, durch Dachse), müssen für die Entschädigungssumme folgende Größen ermittelt werden (das folgende fiktive Berechnungsbeispiel soll helfen, einen Grünlandschaden bewerten zu können): 1. Schadensfläche: Bericht Hegeringleiter DI Franz Ramssl

Die Gesamtfläche der Parzelle/n ist vom Geschädigten anhand eines Katasterauszuges oder Auszugs aus dem NÖ ATLAS nachzuweisen. Im ersten Schritt erfolgt das Ausmessen der Schadstellen – grenzen diese derart aneinander, dass der Geschädigte die verbliebenen ungeschädigten Flächenteile nicht ordnungsgemäß bewirtschaften oder ernten kann (z.B. weil der Abstand zueinander weniger als 1,5 mal die Arbeitsgerätebreite beträgt), müssen auch die ungeschädigten Stellen zwischen den Schadstellen mitentschädigt werden – bei der Futtermittelgewinnung ist „das oberste Gebot“ die Vermeidung von Verschmutzungen, denn diese haben mitunter schwerste Folgen für den Hausviehbestand. Deshalb ist es dem Geschädigten nicht zumutbar, dass er ungeschädigte Flächenteile zwischen geschädigten Stellen erntet und dabei das Erntegut verschmutzt. Für das fiktive Berechnungsbeispiel nehmen wir an, dass die Grünlandfläche/Parzelle 2 ha aufweist und die geschädigte Flächenteile nach Ausmessen/Abschritten) rund 1 ha ergibt.

2. Ertrag auf der Fläche/Parzelle und Ertragsausfall der geschädigten Handelt es sich um einen „Primär- Fläche: schaden“ durch Schwarzwild (oder Für die Ermittlung des Ertragsausfalls

ist zunächst wesentlich, zu welchem Zeitpunkt im Jahr der Wildschaden eingetreten ist. Betrifft der Ertragsverlust nur einen Schnitt (z.B. Schadenseintritt im Spätherbst/Winter und damit erwarteter Ertragsverlust für den ersten Schnitt in der folgenden Vegetationsperiode) oder betrifft er mehrere Schnitte (z.B. Schadenseintritt nach dem ersten Schnitt und erwarteter Ertragsverlust für den zweiten und dritten Schnitt)? Für eine zweischnittige Wiese ist mit folgenden Jahreserträgen zu rechnen => 1. Schnitt: 60% des Jahresertrags, 2. Schnitt: 40% des Jahresertrags. Für eine dreischnittige Wiese ist mit folgenden Jahreserträgen zu rechnen => 1. Schnitt: 45%, 2. Schnitt: 30%, 3. Schnitt: 25%. Für die Ermittlung des Hektarertrages auf der Fläche werden pro Hektar zumindest 3 Referenzflächen á 5 m² ausgewählt – diese müssen vom Pflanzenbestand und der Wuchshöhe repräsentativ für die Gesamtfläche sein. Die Referenzflächen werden so dann abgemäht (mit der Sense oder Motorsene) und das Erntegut gewogen. Unzulässig ist jedenfalls, wie mancherorts praktiziert, den Ertrag von benachbarten Parzellen, von einem Gemeindedurchschnitt oder von der Ertrags-/Bodenklimazahl abzuleiten! Für unser fiktives Berechnungsbeispiel nehmen wir an, dass der Schaden auf einer dreischnittigen Wiese nach dem 1. Schnitt eintritt: es fallen somit rund 55 % des Jahresertrages aus (45 % des Jahresertrags hat der Geschädigte schon geerntet). Das Ausmähen der drei Referenzflächen (15 m²) ergab 22,5 kg Gras => gemittelt sind das am Quadratmeter daher 1,5 kg Gras => am Hektar somit rund 15.000 kg Gras => bei einem üblichen Trocknungsverlust für verkaufsfertiges Heu von rund 85 % verbleiben somit 15 % Heu =>


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1,5 kg/m² (bzw. 15.000 kg/ha) x 15 % = 0,225 kg Heu/m² (bzw. 2.250 kg Heu/ha) Jahresertrag => Ertragsausfall für 2. und 3. Schnitt => 0,225 kg/ m² (bzw. 2.250 kg/ha) x 55 % = 0,124 kg/m² (bzw. 1.240 kg/ha); 1.240 kg Ertragsausfall für 1 ha Schadensfläche x € 0,18 ortsüblicher Marktpreis => € 223,20 Ertragsausfall 3. Wiederherstellungskosten: Bei der Wiederherstellung spielt ebenfalls der Zeitpunkt des Schadeneintritts eine wesentliche Rolle, denn bei entsprechender Witterung bzw. Feuchtigkeit kann eine wiederhergestellte Fläche entsprechend besser anwachsen – bei Trockenheit ist jedenfalls von einem Ertragsverlust für spätere Ernten in der laufenden Vegetationsperiode auszugehen. Ist die Schadensfläche nur mit speziellen Gerätschaften (z.B. Rotortriller) wiederherstellbar, müssen diese Kosten ebenso entschädigt werden. Gute Hilfe leistet hierbei generell die Broschüre „Richtwerte für die Maschinenselbstkosten“ des Österr. Kuratoriums für Landtechnik, in der für sämtliche Traktoren (nach PS, mit/ohne Allrad u.a.m.) sowie die verschiedenen Anbaugeräte Stundenreferenzwerte ausgewiesen sind. Für unser fiktives Berechnungsbeispiel legen wir zugrunde: 35-40 kg Wiesensamen á € 8/kg (€

320,-) + 1,5 Std. Arbeitszeit mit 100 PS Traktor Allrad á € 30,25 (€ 45,38) + 1,5 Std. für Kreiselegge mit 3 m Arbeitsbreite á € 18,70 (€ 28,05) + 1 Std. Anbauen mit Sämaschine mit 3 m Arbeitsbreite á € 15,20 (€ 15,20) + 4 Std. für Fahrer á € 10,- (€ 40,-) => € 434,- Wiederherstellungskosten 4. Wildschadensbetrag: in unserem fiktiven Berechnungsbeispiel ergibt sich daher für 1 ha geschädigte Wiese ein Gesamtwildschadensbetrag von € 657,20 Sollte der Geschädigte aufgrund des Ertragsausfalls Ersatzfutter benötigen und kann er dieses nicht in

der unmittelbaren Umgebung (wirtschaftlich zumutbar) ankaufen, sind auch die entsprechenden Transportkosten zu entschädigen. Generell gilt auch, dass wenn dem Geschädigten durch den Wildschaden etwaige AMA-Förderungen aberkannt werden (weil er den Mehrfachantrag nicht mehr abändern kann, dies ist in der Regel bis 15. Mai des Jahres möglich), der Jagdausübungsberechtigte auch diesen Förderentgang zu ersetzen hat. Die korrekte Schadensbewertung, wie dargestellt, sollte von Beginn an Ziel beider Parteien sein – für ein gedeihliches Miteinander über die gesamte Jagdperiode!

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Forstdirektor i.R. Dipl.-Ing. Wolfgang Reiter verstorben DI Wolfgang Reiter, Forstdirektor i.R., ist am Montag, dem 16. November 2020 nach langer, schwerer Krankheit verstorben. Wolfgang Reiter war sowohl als Forstmann als auch als Jäger eine große Persönlichkeit und weit über die Bezirksgrenzen hinaus ein kompetenter, umsichtiger Ansprechpartner in vielen Fachbereichen. Wolfgang war in vielen jagdlichen Bereichen wie Jagdhornbläser, Jagdhundewesen, Jagdausbildung, Jagd- und Wildschaden Jahrzehnte sehr engagiert und brachte sein umfangreiches Fachwissen gerne ein und gab es auch weiter. Darüber hinaus zeichnete ihn aus, dass er Natur, Forst und Jagd immer in Einklang brachte. Auf Grund seiner fachlichen Kompetenz und aus seiner persönlichen Überzeugung bekleidete er auch viele ehrenamtliche Funktionen. Lieber Wolfgang, im Namen der Jägerschaft des Bezirkes Zwettl dürfen wir uns bei dir für dein Engagement, deine fachlichen Expertisen und deine Aktivitäten zum Wohle der Jagd in unserem Bezirk mit einem kräftigen Weidmannsheil bedanken. Du wirst uns sehr fehlen! Weidmannsruh! BJM Manfred Jäger, BJM-STV Wilhelm Renner Funktionen von DI Wolfgang Reiter im NÖ JV und im Jagdbezirk Zwettl Vorstandsmitglied im NÖJV Ausschussmitglied im NÖJV FA Hundewesen NÖJV FA Schwarzwild NÖJV Delegierter zum NÖJV Mitglied im Bezirksjagdbeirat Mgd. PRFG.KOMM Jungjäger Mgd. PRFG.KOMM Jagdschutz

In Wolfgangs Garten, der geschnitzte „Holzkaiser“.

seit 01.05.2015 von 01.05.1991 bis 30.04.2015 von 01.04.1995 bis 31.12.2009 von 06.05.1992 bis 04.09.2015 seit 01.07.1987 seit 01.11.1987 seit 01.10.1987 seit 08.10.1987


Blick ins Revier & Hegeringe

HR Ottenschlag

HR Sallingberg

Fasan in einem Garten in Ottenschlag - November 2020 Cordula mit JL Maria Tallera

Ihren ersten Schwarzkittel, nach über 100 Ansitzen ohne Anblick bzw. ohne Möglichkeit eine Sau zu strecken, konnte Cordula Zehethofer-Kamptner am 13. Oktober 2020 im Revier Sallingberg erlegen. Weidmannsheil!

Gleichgewicht halten kann er, der Wolf.

Besuch vom Biber im Rapsfeld. Zur Erklärung - Biber kommt vom Bach, der sich links vom Bildrand befindet.

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HR Rappottenstein

Andreas Schöller konnte am 02.09.2020, im Revier Kirchbach beim Abendansitz, eine alte Rehgeiß mit einer Fehlbildung am Haupt erlegen. Anfangs wurde ein Strahlenpilz vermutet, nach dem Auskochen des Hauptes stellte sich heraus, dass es ein gut verheilter Knochenbruch war.


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Jagdhunde & Brauchtum

Hut auf – Hut ab

S

ehr geehrte Weidkameradinnen und Weidkameraden, bei all unserem brauchtumsgerechten Handeln taucht immer wieder die Frage auf, wann der Hut abgenommen oder aufbehalten sein soll. Da all unser brauchtumsgerechtes Handeln keinen starren Vorgaben unterworfen, sondern vielmehr durch regionale, aber auch gesellschaftliche Veränderungen beeinflusst ist, gibt es auch für die Handhabung mit dem Jägerhut keine unumstößliche Vorgabe. Der Brauchtumsausschuss des NÖ Landesjagdverbandes bemüht sich aber, für all unser jagdliches Wirken, entsprechende Verhaltensregeln vorzuschlagen. So auch für die Handhabung unseres Jägerhutes. Bericht Bgm. OSR Maximilian Igelsböck

Unsere jagdliche Kleidung ist keine Uniform, daher ist unser Jägerhut eine Kopfbedeckung, mit der so umzugehen ist, wie mit jeder anderen Kopfbedeckung auch. Leider finden in den letzten Jahren immer mehr Kappen Verwendung, was nicht nur bei vielen Anlässen eine optische Störung des einheitlichen Auftretens bedeutet, sondern auch die eine oder andere brauchtumsmäßige Handlung erschwert bzw. unmöglich macht (z.B. Thema Bruch). Besonders unklar ist meist die Handhabung des Hutes bei Begräbnissen. Daher folgende Empfehlung: Die Weidkameradinnen und Weidkameraden nehmen gemeinsam, in einer gemeinsamen Formation (nach Möglichkeit vor dem Sarg) am Begräbnis teil. Alle tragen einen Hut (!) mit dem Standesbruch auf der linken Hutseite. In den letzten Jah-

ren hat sich der Brauch entwickelt, dass der Standesbruch verdeckt (verkehrt – mit der weniger schönen Seite nach außen) getragen wird. Es wird auch nicht überall so gehandhabt und es gibt dafür in der Literatur auch keinen Hinweis. Sicher aber eine nachahmenswerte Version! Die Kranzträger, Ordensträger, Sargträger, usw. behalten während der ganzen Begräbniszeremonie, auch in der Kirche und beim Grab, den Hut auf. Alle übrigen Weidkameradinnen und Weidkameraden nehmen in der Kirche den Hut ab. Auf dem Friedhof bleibt der Hut auf dem Kopf, wenn der Sarg ins Grab gesenkt wird, wird er abgenommen. Da meist im Anschluss die Kranzniederlegung und die Ansprache eines jagdlichen Vertreters erfolgt, sollte der Hut in er Hand gehalten werden und im Anschluss der darauf befindliche Bruch als letzter Gruß dem Sarg ins Grab nachgegeben werden. Ob die für die übrigen Trauergäste vorgesehene Erde und das Weihwasser auch verwendet wird, soll jedem selbst überlassen werden. Die Empfehlung ist, als Weidkameradinnen und Weidkameraden nur den Bruch ins Grab zu werfen.

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wieder verändert, werden Verabschiedungen in Krematorien immer häufiger. In einem solchen Fall ist es angebracht, den Bruch vor dem Sarg abzulegen, bevor er in die Tiefe abgesenkt wird.

Die Frage, ob man als Weidmann/ Weidfrau den Hut im Gasthaus aufbehalten darf/soll, ist ebenfalls nicht generell zu beantworten. Auch das ist regional, aber auch nach ganz persönlicher Einstellung verschieden. Im Waldviertel ist es eher üblich, den Hut beim Betreten von Räumlichkeiten abzunehmen. Ein Bruch besteht aus Nadelholz (Dreisproß, Kreuztrieb) oder Laubholz (Zweig mit Blättern). Er sollte nach Möglichkeit von einer bruchgerechten Baumart (Fichte, Tanne, Eiche, Erle, Kiefer, Latsche, Zirbe) tatsächlich abgebrochen werden und ungefähr handtellergroß sein.

Das Mitführen von Hunden sollte bei Begräbnissen möglichst unterlassen Beutebruch Foto: © Marc Aurel werden. Natürlich könnte man sich https://www.facebook.com/Jagenmeinepassion/ aber auch vorstellen, dass der Hund des Verstorbenen von einem guten Freund für die Spalier vor der Kirche mitgeführt wird. In der Kirche und auf dem Friedhof ist das Mitführen von Hunden aber abzulehnen. Da sich unsere Gesellschaft in vielen Bereichen immer


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Rätsel, Spaß & Wissen

Wieviele Tiere sind im Meer?


Rezept

Reh-Einmachsuppe Zutaten

• Rehhals • Rehknochen • 2 Karotten • 2 Petersilie (Wurzel) • 2 Schnitten Selleriewurzel • Lauch • 2 Zwiebeln • Wildgewürz • 1/2 l Rotwein • Mehl • Butter • Salz • Frische Gewürze (Petersilie, Thymian Majoran) • Pfeffer Zubereitung mehr als 60 Min

1. Für Reh-Einmachsuppe in einem großen Suppentopf Rehhals, Rehknochen, Karotten, Petersiliewurzeln, Selleriewurzel, Lauch, 1 Zwiebel, 3/8 l Rotwein, Wildgewürz und 2 l Wasser zum Kochen bringen und solange köcheln lassen, bis das Rehfleisch weich ist. 2. Die Suppe durch ein Sieb in einen Topf abgießen. Das Rehfleisch ablösen und mit Gemüse ganz klein schneiden. In etwas Butter Zwiebel hell anlaufen lassen, Fleisch und Gemüse einlegen, verrühren und mit Suppe und 1/8 l Rotwein aufgießen. 3. Petersilie, Thymian und Majoran beifügen und noch etwas köcheln lassen, mit Salz und Pfeffer abschmecken. 4. Inzwischen mit Mehl und Butter eine Einmach machen, mit etwas kalter Suppe aufgießen und in die Suppe einrühren. 5. Die Reh-Einmachsuppe nochmals aufkochen lassen und anrichten. Reh-Einmachsuppe mit gehackter Petersilie und Thymianblättchen garnieren.

Wildschweinbraten im Blätterteig Zutaten 800 g Wildschweinschlegel (ausgelöst) Salz Pfeffer Wacholderbeeren (zerdrückt) 4 Zehe(n) Knoblauch (gehackt) 50 g THEA 40 g Hamburger Speck (gewürfelt) 1/4 Zwiebel (mittelgroß, gewürfelt) 200 g Champignons (blättrig geschnitten) 1 Bund Petersilie (gehackt) 2 EL Schlagobers 2 Dotter 1 Pkg. Blätterteig (TK, 300 g) 1 Dotter Zubereitung 30 bis 60 Min 1. Für den Wildschweinbraten im Blätterteig das Fleisch von Sehnen und Häutchen befreien. Der Länge nach mit der Fleischfaser in drei Stücke schneiden. Salzen, pfeffern, mit Wacholderbeeren und Knoblauch einreiben. In THEA von allen Seiten anbraten, aus der Pfanne nehmen und in Folie gewickelt beiseite stellen. 2. Im Bratenrückstand Speck und Zwiebel hell anrösten. Champignons und Petersilie zugeben, so lange rösten, bis die Flüssigkeit verdampft ist. Salzen, pfeffern, Obers zugeben und zu einer dicken Sauce einkochen. Erkaltet mit den Dottern binden. 3. Aufgetauten Blätterteig 4 mm dünn, rechteckig ausrollen. In 3 Stücke schneiden, Größe muss die einzelnen Fleischstücke umhüllen. Aus dem restlichen Teig Formen ausstechen. Auf dem Blätterteig zuerst die Champignon-Masse verteilen, dann die Fleischstücke daraufsetzen, mit dem Teig umhüllen und mit der Nahtseite nach unten auf ein, mit Backpapier belegtes, Blech setzen. 4. Mit den ausgestochenen Teigformen belegen, mit Dotter bepinseln und bei 220 Grad ca. 25 Minuten backen. Kurz entspannen lassen und dann jeweils ein Stück für zwei Personen in Scheiben schneiden und den Wildschweinbraten im Blätterteig servieren.

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Geburtstage & Ehrungen

Die Liebe zur Natur hält Dich jung und wenn Du durch den Wald pirschst, kommst Du in Schwung. Streife auch im neuen Lebensjahr so munter durch Feld und Flur, denn das ist des Jägers beste Kur!

80. GEBURTSTAG WIELANDER HERBERT 75 GEBURTSTAG HASSLAUER HERBERT 65. GEBURTSTAG WEIDMANN MARGARETA HAHN FRANZ HACKL LEOPOLD GINDLER WERNER BICHL JOHANN HEINDL MONIKA 60. GEBURTSTAG STRASSER GERHARD EDER FRANZ LOIDL KARL ZWETTLER BERNHARD LIMBERGER WILHELM 55. GEBURTSTAG ZEININGER KURT SCHANDL HELMUT BLABENSTEINER GERHARD HOFBAUER JOHANN 50. GEBURTSTAG MISTELBAUER ALFRED SANDLER JOHANNES HELMREICH JOHANNES

04.02.1941 ZWETTL 22.01.1946

SCHWARZENAU

02.01.1956 05.01.1956 11.02.1956 19.02.1956 29.02.1956 06.03.1956

ARBESBACH RUDMANNS MARTINSBERG ZWETTL ZWETTL GROSSGÖTTFRITZ

28.01.1961 MARTINSBERG 04.02.1961 LANGSCHLAG 20.02.1961 ZWETTL 06.03.1961 GROSS GERUNGS 08.03.1961 ZWETTL 02.02.1966 ZWETTL 06.02.1966 MITTERREITH 10.02.1966 SCHÖNBACH 26.02.1966 ALLENTSTEIG 07.01.1971 WALDHAUSEN 23.02.1971 MARTINSBERG 02.03.1971 ZWETTL

Weidmanns-Ruh! OSR Florian Grassler verstarb am 24. Oktober im 86 Lebensjahr - Obersrahlbach FD i.R. DI Wolfgang Reiter verstarb am 23. November im 67 Lebensjahr - Ottenschlag


Nächste Ausgabe

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Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd-zwettl.at Redaktionsschluss 10. März 2021 Jagdstatistik Bezirk Zwettll 2020

Der UHU

IMPRESSUM Medieninhaber: (Herausgeber, Verleger und Verlagsort) NÖ Jagdverband - BGST Zwettl 02203327JM Für den Inhalt verantwortlich: BJM Manfred Jäger, 3910 Zwettl, Gerotten 61 Mail: jagd.zwettl@gmx.at Redaktion: BJM Manfred Jäger BJM-STV Willi Renner Alle Beitrage und Fotos im Jagdjournal-Zwettl sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Jegliche missbräuchliche Verwendung wird geahndet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Das Jagdjournal-Zwettl ist weder für den Inhalt verantwortlich, noch vertreten wir unbedingt die dort wiedergegebene Meinung, insbesondere dann nicht, wenn der Inhalt geltenden Rechtes in Österreich widerspricht. Grafik & Design, Layout: BJMSTV Willi Renner, Monika Wagner

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Abschussliste Vorlage der Abschussliste in zweifacher unterfertigter Ausführung bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis spätestens 15. Jänner 2021

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