Jagdjournal Zwettl April 2016-

Page 1



Editorial Editorial Jagd als Wert im öffentlichen Interesse Auf dem Weltkongress der IUCN (= Weltallianz für Natur) 2004 haben viele Staaten der Welt und viele hundert realistische Natur- und Tierschutzorganisationen (!) die nachhaltige Jagd zur Erhaltung der biologischen Vielfalt als wesentlichen Beitrag zur Arterhaltung anerkannt. Die Jägerschaft kann stolz sein auf ihren wertvollen Beitrag zur Erhaltung von Arten und Wildlebensräumen im öffentlichen Interesse. Nur Jäger (und Fischer) garantieren dem Grundbesitzer Einkünfte aus Jagdpacht durch Wildtiernutzung und stellen der Bevölkerung mit dem Wildfleisch ein gesundes und natürliches Lebensmittel zur Verfügung! Mit der Jagdausübung ist die Jägerschaft auch gesetzlich verpflichtet, für einen gesunden und artenreichen Wildstand zu sorgen – im Interesse der Land- und Forstwirtschaft! Als Folge ist es daher sinnvoll, den natürlichen Zuwachs als Lebensmittel zu nutzen! Ebenso haften Jäger mit ihrem Privatvermögen (!) für Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. Sogar dann, wenn diese Schäden infolge von Stress der Wildtiere durch touristische Beunruhigung verursacht werden! Wenn überhandnehmende Arten und Zuwanderer, z. B. Mink, Waschbär, Marderhund und Goldschakal alle Bodenbrüter gefährden, trägt der Jäger – soweit es ihm gesetzlich ermöglicht wird - durch Regulation der Beutegreifer zur Erhaltung des Artengleichgewichtes bei. Auch eigenartig explodierendes Großraubwild wie Luchs und Wolf, hoffentlich nicht aus Freisetzungen von Gehegen, wird Wild, Nutz- und Haustieren, vielleicht auch den Menschen (!)gefährlich. Viele Naturbesucher stören Wildtiere (nicht nur die jagdbaren!) nicht absichtlich, sondern weil sie deren Bedürfnis nach Ruhe einfach nicht kennen! Nur das Interesse für die natürlichen Zusammenhänge führt zum Verständnis für die Arbeit der Jäger. Der Wahrspruch der Landesjagdverbände in Österreich „RespekTiere deine Grenzen!“ muss für alle gelten, für Jäger genauso wie für alle anderen Naturnutzer! BJM Gottfried Kernecker



5

Jagdjournal Inhalt

Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Abschussstatistik 10 Bericht BJM Kernecker Verpflichtung zur Fortbildung Wildbrethygiene, Wildkamera Jagd und Natur.tv, Revierhunde, Fachausschüsse NÖ LJV 13 Bericht BJMStv. Manfred Jäger Wildschaden - Der Wegweiser 14 Was ist der Jagdaufseher/Jagdaufseherin 15 Nottötung von Wild 17 Projekt - Rotwild 18 Ausbildung Jungjäger, Jagdaufseher 18 Schwarzwild

Hegeringe & Blick ins Revier 24 Hegering Ottenschlag 25 Hegering Kottes 25 Hegering Echsenbach 26 Der Kormoran 30

Tipps, Tricks & Praktisches

30 Wildschweinrücken mit Sauerkirschen

Wann ist was?

31 Wichtiger Termine & Veranstaltungen

Ehrungen & Geburtstage 32 Geburtstage, Ehrenbrüche

Nächste Ausgabe Behörden & NÖ Landesjagdverband 20 Abschaffung der Jagd - und was kommt dann? 21 Was verstehen sie unter Tierschutz?

Jagdhund & Brauchtum 23 Schweißergänzungsprüfung Hundeführerkurs Wurfankündigung

33 Vorschau Ausgabe Juli 2016

Wichtige Adressen 34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft

Titelbild Auerhahn Foto: © Erich Marek http://www.marek-tierbilder.de


6

Information Behörden & der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagtverband

SchussZeiten MAI Rehwild (nur Jährling und Schmalgeiß, Älterer Bock ab 16. Mai) Rotwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Marderhund und Waschbär.

JUNI APRIL

Foto: Swarovsky.com

Rehwild (Jährling und Schmalgeiß ab 16. April), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär. Bis 15. April: Waldschnepfenhahnen während des Balzfluges im Rahmen der festgelegten Höchstzahlen

Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), Rotwild (Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer und Schmaltier), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Muffelwild, Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär. weiters ab 16. Juni: Dachs


7

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Abschussstatistik 2015 Bezirk Zwettl zusammengestellt BJM Gottfried Kernecker

Rotwild Die Ergebnisse der Hegeschauen wurden vor Ort besprochen. Herausgearbeitet dabei wurden die Abschusserfüllung, die Verteilung in den Hirschklassen, das Abschussverhältnis in den Geschlechterklassen, das Verhältnis Schmaltiere zu Alttieren. Zielvorstellungen: mehr Hirsche in die Klasse I durchwachsen lassen - Qualitätsverbesserung, Zielalter möglichst 12 Jahre, in Klasse III gute Kronenhirsche schonen – die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreizen, Abschussschwerpunkt ältere Tiere

Muffelwild Die Bejagung im Kerngebiet gestaltete sich sehr schwierig, da das Wild kaum sichtig war! Die auftauchenden Wölfe im TÜPL dürften den Bestand schon einigermaßen verdünnt haben. Abschusserfüllung nur 53 %, obwohl die Schäden zunehmen. Angeregt wurde, das Zielalter für den reifen Widder wieder auf 6 Jahre anzuheben. Foto: jagd.it


8

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Schwarzwild Der Abschuss konnte von 2014 auf 2015 doch um etwa 100 Stk. erhöht werden! 2015: 1.687 2014: 1.551 2013: 1.772 Die Schäden hielten sich bis auf einige Hotspots im erträglichen Bereich. 4 Schlichterverfahren mussten abgewickelt werden, die eher zugunsten der Pächter ausfielen

Rehwild Die Bewertungskommissionen bemühten sich, bei den Älteren Böcken den Anteil an Böcken mit ≤ 5 Jahren herauszuarbeiten, wichtig war auch die Darstellung der Geschlechterverteilung und der ausgewiesene Anteil an Verkehrs-Fallwild mit Hinweis auf VFW-Projekt des LJV! Anteil der Böcke mit ≤ 5 Jahren = 386 Stk. = 34 % Geschlechterverteilung: Böcke 36% Geißen 32% Kitze 32% Anteil des Verkehrsfallwildes an Gesamtentnahme: 14 %


9

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband


10

Information Behörden & der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagtverband

Bericht BJM Kernecker Verpflichtung zur Fortbildung

terbildungsseminare organisiert. Mit 1.1.2017 müssen die Jagdausübungsberechtigten die §26a Weiterbildung zum Nachweis der PächRechtliche Bestimmungen tereignung absolviert haben. NÖ Jagdgesetz LGBl 6500 § 26a Der NÖLJV meldet der zuständigen Weiterbildung der Jagdpächter Behörde alle Personen, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen (1) Jagdpächter (§ 26 Abs. 1 Z. 1) sind. Die Bezirksverwaltungsbehörbzw. bei Jagdgesellschaften der de setzt mit Bescheid eine Nachfrist Jagdleiter müssen an Weiterbilvon sechs Monaten. dungskursen teilnehmen, die die Themen Recht und Sicherheit zum Mögliche Konsequenzen bei fehGegenstand haben und vom NÖ lender Weiterbildung: Landesjagdverband zu veranstalten Neuwahl des Jagdleiters, Bestellung sind. Über deren Besuch ist eine eines Jagdverwalters, Auflösung Bestätigung auszustellen. Nimmt des Pachtvertrages. ein Jagdpächter bzw. Jagdleiter innerhalb von drei Jahren nicht zuEin konstruktiver Dialog erfordert mindest an einem Kurs teil, hat ihm von den Jägerinnen und Jägern ein die Bezirksverwaltungsbehörde mit Mindestmaß an Fachwissen! JäBescheid eine Nachfrist von sechs ger/-innen sind nach Absolvierung Monaten zu setzen. Nach ungenützeines Jagdkurses und nach Abletem Ablauf dieser Frist ist ihm die gung der Jagdprüfung mit umfangPächtereignung bis zum Nachweis reichem Prüfungsstoff „Fachleute der Teilnahme an einem solchen zur Wildtierbewirtschaftung“. DarWeiterbildungskurs abzuerkennen. auf dürfen wir uns aber auf keinen Fall ausruhen! Ständig werden Kur(2) Die Teilnahme an einem Weiterse, Seminare, Tagungen mit wertbildungskurs gemäß § 68a ersetzt vollen Referaten angeboten. Sucht den Nachweis der Teilnahme an aber nicht das Seminar aus, das in einem Weiterbildungskurs gemäß nächster Nähe angeboten wird, das Abs. 1. bringt nichts. Sondern sucht aus der Fülle der Angebote das aus, wo (3) Der NÖ Landesjagdverband hat wirklich Interesse und eventuell der zuständigen Behörde zu melNachholbedarf besteht! den, wenn ein Jagdpächter bzw. Jagdleiter der Verpflichtung nach Die Jägerschaft muss zusätzlich auch Abs. 1 nicht nachkommt. imstande sein, der nicht jagenden, aber vor allem der nicht-wissenden Betroffener Personenkreis: Bevölkerung Informationen und ArEinzelpächter, Jagdleiter von Jagdgumentationen zur Jagd zu liefern! gesellschaften, Jagdverwalter, Eigenjagdbesitzer bei SelbstverDie 22. Österreichische Jägertagung waltung, Genossenschaftsjagdveram 25. und 26. Februar in Aigen im walter. Ennstal hat sich mit einem äußerst aktuellen Generalthema befasst: Fristenlauf: Jagd im Sapannungsfeld aktueller Bis Ende 2016 werden vom NÖLJV Herausforderungen. landesweit ausreichend §26a Wei-

Hochinteressante Referate begeisterten ca. 800 (!) Teilnehmer: * Jagdwert, Lebensraumerhaltung und Wildschadensvermeidung * Spannungsfeld Landwirtschaft, Wild und Jagd * Spannungsfeld Schutzwald und Schalenwild * Wildtierfütterung Theorie und Praxis Leider waren aus unserem Bezirk äußerst wenig Teilnehmer zu finden!?

Wildbrethygiene Im Vorjahr wurde von Wildbrethändlern vereinzelt Klage über mangelnde Wildbrethygiene geführt! Von der Vorbereitung zum Schuss bis zur Übernahme durch den Wildbrethandel bzw. durch den Käufer bei der Direktvermarktung muss peinlichste Sauberkeit herrschen.

Verantwortlichkeit der kundigen Person: Im Vorjahr wurden im Anlieferungskühlraum eines zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebes


11

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

220 Rehe auf die Sauberkeit beurteilt. 57 Tierkörper wiesen Verschmutzungen auf, die den kundigen Personen hätten auffallen müssen! Die Verschmutzungen hätten großzügig weggeschärft werden müssen! Hier darf auf keinen Fall ein Schlendrian einreißen, damit die Kompetenz nicht „von den Jägern weg“ wieder zu amtlichen Stellen verschoben wird!!! Wir bieten bestes Wildfleisch als natürliches und gesundes Lebensmittel an! Das müssen wir den Konsumenten jederzeit garantieren können! Diese Anhänger können beim

gung oder ohne Registrierung nur auf Flächen, die sonst für jagdfremde Personen „gesperrt“ sind – in NÖ sind das etwa die Flächen 200 Meter im Umkreis von Fütterungen (Notzeitfütterungen, Kirrfütterungen, Ablenkungsfütterungen) oder sonstige jagdliche oder forstliche Sperrflächen – betrieben werden, auf den übrigen Flächen im Wald jedoch nicht!! Auch eine Meldepflicht einer solchen Datenanwendung besteht nicht! Es handelt sich beim Beo-

zum Beobachten von Wildtieren. Diese Datenaufzeichnungen sind daher nicht meldepflichtig und nicht kennzeichnungspflichtig.

JAGD und NATUR.tv Der erste deutschsprachige Sender für Jäger, Fischer und Naturfreunde! Brisante und wichtige Themen, kompetente Studiogäste, Liveschaltungen, Filmberichte und wertvolle Tipps für Jägerinnen, Jäger und Naturinteressierte – das sind Inhalte des modernen TV-Magazins der deutschsprachigen Jagd aus den neuen Studios von JagdundNatur.tv in Wien!

NÖLJV bestellt werden: 100 Stk. nur 2,- €! Auch die schlampige Anbringung der Wildbret - Bescheinigungen (Wildbret-Anhänger) wurde beanstandet.

Wildkameras sind ein Hilfsmittel, um Wildaktivitäten bei Fütterungen, Kirrungen, starken Wildwechseln usw. zu beobachten und eventuell zeitmäßig zu erfassen. Über die Rechtmäßigkeit des Aufstellens und eine eventuelle Meldepflicht herrscht manchmal Unsicherheit. Ich gebe daher den Jagdausübungsberechtigten nochmals die rechtsgültige Information des NÖLJV (Dr. Lebersorger) weiter: Wildkameras dürfen ohne Bewilli-

bachten von Wildtieren nämlich um eine Datenanwendung, die von Personen ausschließlich für persönliche Tätigkeiten vorgenommen wird. Das Jagdrecht ist in Österreich ein ausschließliches Recht, dem Wild nachzustellen, es zu beobachten, zu erlegen und es sich anzueignen, daher ist auch das Beobachten von Wildtieren an der Fütterungs- oder Kirrstelle eine persönliche Tätigkeit des Jagdausübungsberechtigten. Der Jagdausübungsberechtigte IST also BEFUGT und HAT DAS RECHT

Internetadresse: www.jagdundnatur.tv

Revierhunde – Meldestatistik Gemeldet wurden 1.666 Revierhunde, davon 1.386 für die Schalen- und Niederwildbejagung, 280 nur für die Niederwildbejagung. Aufteilung auf Rassegruppen: 1.117 Vorstehhunde, 91 Schweißhunde, 116 Bracken- und Laufhunde, 224 Bauhunde, 98 Stöber- und Apportierhunde.


12

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Für den Bereich Jagdhundewesen wurden 5 Weiterbildungsseminare entwickelt:

Fachausschüsse des NÖLJV

FA REHWILD: Vorsitzender LJM-Stv. Rupert Gruber

• Jagdhundewesen in NÖ Allgemeiner Überblick, Einsatz des Jagdhundes, Jagdhundeorganisation, gesetzliche Bestimmungen • Richtiges Verhalten vor, bei und nach dem Schuss auf Schalenwild Verhalten bei der Schussabgabe und nach dem Schuss, Pirschzeichen, Verhalten bei der Nachsuche • Nachsuche auf Schalenwild Ausbildung und Führung des Hundes, Pirschzeichen, Grundsätze und Probleme bei Nachsuchen • Einsatz des Jagdhundes bei Bewegungsjagden auf Schalenwild Planung und Durchführung, Jagdhundeeinsatz, Verhalten von Standschützen und Hundeführern • Einsatz des Jagdhundes bei der Baujagd Warum Baujagd? Planung und Durchführung, Verhalten der Schützen und des Hundeführers, Naturbau – Kunstbau

FA RAUFUSSHÜHNER: Vorsitzender Wildmeister Karl Apfl

Aus dem Bezirk Zwettl niemand im Ausschuss! (Wahrscheinlich hat bei uns niemand genügend Erfahrung im Umgang mit Rehwild?) FA BRAUCHTUM: Vorsitzender Landeshornmeister Prof. Johann Hayden Mitglied aus dem Bez. Zwettl: OSR Maximilian Igelsböck FA HUNDEWESEN: Vorsitzender BJM Johannes Schiesser Bis 2015 BJM Gottfried Kernecker Mitglied; in neuer Periode kein Mitglied mehr aus dem Bezirk! Haben wir keine Fachleute mehr? FA JAGDRECHT: Vorsitzender Dr. Maximilian Schaffgotsch FA NIEDERWILD: Vorsitzender BJM-Stv. Dr. Johann Blaimauer FA Natur-, Umweltschutz u. Biotopverbesserung: Vorsitzender BJM Karl Wittmann Mitglieder aus dem Bez. Zwettl: Ing. Herbert Grulich, Ing. Josef Weidmann FA ÖFFENTLICHKEITSARBEIT: Vorsitzender LJM Dipl.Ing. Josef Pröll

FA ROT- und GAMSWILD: Vorsitzender LJM-Stv. Dir. Werner Spinka Auch in diesem Ausschuss wurde niemand aus dem Bezirk Zwettl für würdig befunden! FA SCHIESSWESEN: Vorsitzender Mag. Bernhard Glöckl FA SCHWARZWILD: Vorsitzender LJM-Stv. ÖKR Albin Haidl Mitglied aus dem Bezirk Zwettl: BJM-Stv. Manfred Jäger FA WILDBRET- und WILDTIERGESUNDHEIT: Vorsitzender Dr. Peter Paulsen Mitglied aus dem Bezirk Zwettl: ROJ Helmut Schandl


13

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Wildschaden der Wegweiser

Verfasser und Initiator: “Wildschaden der Wegweiser” Manfred Jäger Die Jägerschaft ist bestrebt durch angepasste Wildstände sowie geeignete Jagdstrategien und Jagdmethoden in Abstimmung mit den Grundeigentümern Wildschäden bestmöglich hintan zu halten. Vorbeugend kann der grundbürgerliche Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter von Liegenschaften auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Durch gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis können bereits im Vorfeld viele Wildschäden reduziert bzw. vermieden werden. Auf jeden Fall sollte das Gespräch zwischen Grundbesitzer und Jäger im Vordergrund stehen. Von der BGST-Zwettl wurde in Zusammenarbeit mit DI Franz Ramssl (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger), DI Othmar Winkelhofer und in Abstimmung mit der BBK-Zwettl der Leitfaden „Wildschaden der Wegweiser“ erarbeitet. Dieses Dokument soll der Jägerschaft und den Grundeigentümern als Nachschlagewerk bei vielen auftretenden Fragen zur möglichst einheitlichen Vorbeugung, Vermeidung und Abhandlung von Wildschäden dienen. Vielfach entsteht in solchen Situationen ein Spannungsfeld zwischen dem Geschädigten und dem laut Gesetz für den Schaden Verantwortlichen. Da es für die meisten Betroffenen -Gott sei Dank- kein alltägliches Thema ist, fehlt in vielerlei Hinsicht der Hintergrund wie man damit objektiv umgeht. Genau für diesen Zweck soll das Nachschlagewerk „Wildschaden der Wegweiser„ dienen damit die vielen auftretenden Fragen so gut wie möglich beantwortet werden können.

6. Welche Fristen sind zu berücksichtigen? 7. Wie erfolgt die Vergütung? 8. Wie erfolgt die Schadenserhebung? (Rechenbeispiele für viele bei uns gefährdete Kulturarten, Sorten, Pflanzen)

9. Welchen Beitrag kann der Landwirt zur Vermeidung leisten? 10. Forstliche Schäden (Verbiss-/ Fege-/Schälschäden) 11. An wem kann ich mich bei Fragen wenden?

Die Inhalte „Wildschaden der Wegweiser“ sind folgendermaßen strukturiert: 1. Wer haftet für Wildschäden? 2. Welche Fragen tauchen auf? 3. Wann besteht keine Ersatzpflicht? 4. Wann besteht Ersatzpflicht? 5. Welche Entschädigungsarten treten auf?

Der Taschenkalender „Wildschaden der Wegweiser„ wird am 30. April 2016 beim Bezirksjägertag vorgestellt und ist ab diesem Zeitpunkt bei der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl für einen Kostenbeitrag von € 5,--/Stück erhältlich. jagd.zwettl@gmx.at


14

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Was ist ein Jagdaufseher/eine Jagdaufseherin? Bericht: BJM Gotfried Kernecker

Ein Jagdaufseher bzw. eine Jagdaufseherin ist eine Person, die vom Jagdausübungsberechtigen/der Jagdausübungsberechtigten der Behörde gegenüber als solche gemeldet wurde. Sie hat den Status einer öffentlichen Wache und als solche polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist der „verlängerte Arm“ der Behörde, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdrechtes geht. Was sind die Aufgaben eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin? • Der Jagdaufseher bzw. die Jagdaufseherin hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Wildes • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und behördlichen Anordnungen • Überwachung der Einhaltung sonstiger einschlägiger, insbesondere strafrechtlicher Bestimmungen • Betreuung des Wildes • Schutz des Wildes vor Wilddieben und Raubzeug Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherinnen sind berechtigt und verpflichtet, bei Übertretungen von Vorschriften Anzeigen zu erstatten. So haben sie z.B. Personen anzuzeigen, deren Hunde im Wald frei herumlaufen, da diese eine Gefährdung für das Wild darstellen. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen - auch das Recht Personen, die ge-

Entsorgung von KFZ-Fallwild: Information lt. Dr. Lebersorger (NÖLJV): Der Jagdleiter wäre nicht verpflichtet KFZ-Fallwild zu bergen und zu Wann ist der Jagdaufseher als Jagd- entsorgen. Sehr wohl ist aber der Jagdaufseher verpflichtet, KFZ-Fallschutzorgan anzuerkennen? wild zu bergen (da er im Auftrag der Wenn er im Jagdgebiet seiner Be- BH handeln muss)! stellung und Beeidigung (AufsichtsTötung des Fallwildes: bereich) Als erstes ist der Fangschuss anzu99 seine Aufgaben erfüllt, 99 das Dienstabzeichen an der lin- bringen! Sollte das aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, kann ken Brustseite sichtbar trägt, 99 den Dienstausweis mitführt und die „kalte Waffe“ verwendet werden. auf Verlangen vorweist! gen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, festzunehmen, um sie zur Feststellung der Identität der Polizei vorzuführen.

In welchem Umfang ist Wild vor Raubwild und Raubzeug zu schützen? Der Jagdaufseher hat Raubwild und Raubzeug – unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben – gezielt und konsequent zu bejagen (Fangen oder Erlegen). Als Raubzeug gelten nicht jagdbare Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen; dies sind insbesondere revierende und wildernde Hunde und umherstreifende Katzen in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

In diesem Zusammenhang ist aus Tierschutzgründen nicht verständlich, dass die Ausstellung von Waffenpässen zumindest an Jagdaufsichtsorgane momentan sehr einschränkend gehandhabt wird und dass es Polizisten nach einem Erlass nicht erlaubt ist, einen Fangschuss bei verunfalltem Wild anzubringen, falls nicht sofort ein Jäger Wer darf im Rahmen des Jagd- an der Unfallstelle eintrifft! schutzes revierende oder wildernde Hunde und umherstreifende Katzen töten? (§ 64 NÖJGS) 1. Der Jagdaufseher: Er ist berechtigt, diese Tiere zu töten. Bei wildernden Hunden ist er zur Tötung verpflichtet! 2. Der Jagdausübungsberechtigte: Er ist ebenfalls zur Tötung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, wildernde Hunde zu töten.


15

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

NOTTÖTUNG VON WILD Bericht: BJM Gotfried Kernecker

Auszug aus einem Artikel in der Maßnahmen rund um verunfalltes Der Trägerschuss: Sollte am Jagdzeitschrift DER ANBLICK, Aus- Wild: Kopfansatz von hinten durchgeführt werden. gabe 3/2016; Verfasser Dr. Armin Deutz, Tierarzt und Jäger. Die Nottötung eines Wildtieres anlässlich von Verkehrsunfällen, Nachsuchen, nach Verfangen von Wild in Zäunen oder bei Verletzungen durch Mäh- und Erntemaschinen ist für jeden Jäger eine Ausnahmesituation, die aber beherrscht werden muss und auch geübt werden kann! Das oberste Prinzip dabei ist natürlich dem Tier unnötige Schmerzen und Leid zu ersparen. In diesem Licht sind die unterschiedlichen Methoden wie Fangschuss, Knicken und Entbluten zu sehen.

Unfallstelle absichern, Warnweste für die menschliche Sicherheit Neugierige fernhalten, nötigenfalls unter Mithilfe der Polizei Abschätzen des Untergrundes und Kugelfanges – Gellergefahr! Wahl der günstigsten Tötungsmethode (Schuss, Knicken, BeVerletztes oder weidwundes Wild täuben/Entbluten) zu erlösen, ist eine oft heikle An- Verwertung? Nur Eigenverzehr gelegenheit. Zum einen ist das Veroder nach Fleischbeschau evenmeiden von Tierleid oberste Priotuell Direktvermarktung mögrität. Zum Zweiten steht man nicht lich. selten unter Beobachtung Dritter, die keine diesbezüglichen Fehler WO ist der gezielte Tötungsdulden. Allzu leicht kann in Notsi- schuss anzubringen? tuationen der eigentlich helfende Von oben oder von vorn: Jäger zum Beklagten werden, wenn gedachter Kreuzungspunkt zwi„Zaungäste“ in der Vorgehensweise schen Lauschern und Lichtern. des Jägers Verstöße gegen den Tierschutz erkennen oder zu erkennen glauben. Das Schlachten bzw. die Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren muss nach der Tierschutz-Schlachtverordnung von fachkundigen Personen und schonend durchgeführt werden. Ähnliche Fähigkeiten müs- Von der Seite: Halbe Strecke zwisen auch von den Jägern gefordert schen Lauscher und Licht. werden! Das Töten müsste auch von Jungjägern schon beherrscht und immer wieder an bereits erlegtem Wild geübt werden! Jede Nottötung erfordert ein situationsangepasstes, tierschutzgerechtes Handeln!

(Alle Fotos aus ANBLICK 3/2016: A. Deutz, M. Ossmann, M.Garber)

Als erstes ist der Fangschuss anzubringen! Sollte das aus S i c h erheitsgründen nicht möglich sein, kann die „kalte Waffe“ verwendet werden. Ein Fangschuss als Mittel der Wahl darf nicht angebracht werden, wenn eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen gegeben ist. Bei befestigter Straße oder gefrorenem Boden darf keinesfalls geschossen werden (Gellergefahr)! Ein Schuss verbietet sich auch, wenn das Wild von einem Hund gehalten wird! Wenn irgendwie möglich, solche Stücke mit einem Kopfschlag betäuben (Bergstock, Pflock) und durch einen Entblutungsschnitt töten (Durchtrennen der beiden Halsschlagadern im Bereich des Kehlkopfes). Die fachgerechte Nottötung von im Straßenverkehr verunfalltem oder schwer kranken Wild durch einen Jäger/Jägerin ist durchaus auch eine positive Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der vielschichtigen Aufgaben der Jagd!



17

Information Behörden & der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagtverband

Vorschau: 28. Mai 2016 Bezirksmeisterschaft 16. Juli 2016 Hegeringmeisterschaft Zusammengestellt von BJM Gottfried Kernecker verhältnis zu den Wildkälbern verschiebt. Aus dem bekannten Wissen über die Fortpflanzungsbiologie des Rotwildes sind solche Effekte zu vermuten. Aus Langzeitstudien an Der Einfluss der Geschlechter- und schottischem Rotwild ist bekannt, Altersstruktur auf das Geburtsge- dass weibliche Stücke in guter Verschlechterverhältnis beim Rotwild. fassung – also eher dominante, ältere Tiere – bevorzugt Hirschkälber Erste Auswertungen von Abschuss- setzen. Weiter zeigten experimenstatistiken aus dem Bundesland NÖ telle Untersuchungen an spanilassen vermuten, dass ein erhöhter schem Rotwild, dass Hirsche umso Abschuss von Schmaltieren zu einer Verschiebung des Geschlechterverhältnisses bei den Kälbern hin zu Wildkälbern führt. Werden dagegen überwiegend ältere Tiere erlegt, finden sich in der Jagdstrecke der Kälber mehr Hirschkälber. Projektvorschlag zur Rotwild-Bewirtschaftung des FIWI (FIWI = Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie)

Diese vorläufigen Befunde lassen annehmen, dass eine ungünstige Alters- und Geschlechtsstruktur des Abschusses das Geschlechter-

mehr Hirschkälber zeugen, je besser die Qualität der Trophäe ist, d. h. Hirsche der AK 1 zeugen vermutlich mehr Hirschkälber als jüngere Hirsche. Aus der ersten Sichtung der Abschussstatistiken ergibt sich beim Entstehen der Geschlechter im Nachwuchs der Verdacht, dass ein hoher, jedoch falsch zusammengesetzter Abschuss das Wachstumspotential eines Rotwildbestandes stark ankurbeln kann! Es ist zu vermuten, dass die dringend erforderliche Reduktion der Rotwildbestände leichter erreicht werden kann, wenn die Eingriffe in die verschiedenen Alters- und Geschlechterklassen so erfolgen, dass sich der Anteil der gesetzten Hirschkälber erhöht und der von Wildkälbern verringert! Foto: Michael Breuer (WEIDWERK-KALENDER 2006)


18

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

Jungjäger- und Jagdaufseher Ausbildung 2016 Bericht: BJMStv. Manfred jäger

Der Jungjäger- und Jagdaufseherkurs 2016 mit aktuell 34 Teilnehmern wird in den Räumlichkeiten der landwirtschaftlichen Fachschule in Edelhof abgehalten. Kursbeginn war der 12.02.2015 jeweils Dienstag und Freitag von 18.30 – 21.30 Uhr. Kursdauer sind ca. 25 Vortragsabende. Einzelne Praxistage wie Wald- und Forstwirtschaft, Hunderassenpräsentation, Wildbretthygiene oder Revierpraxis finden teilweise auch an Samstagen statt. Das Schießtraining erfolgt auf der Schießanlage in Großglobnitz. Je nach Bedarf werden 6 – 8 Termine immer Freitag-Nachmittag und Samstag-Vormittag vereinbart. Für die verschiedenen Fachbereiche wie Jagd und Recht, Schalenwild, Niederwild, Hundewesen, Brauchtum, Sicherheit, Wildbrethygiene und Krankheiten, Wild und Wald, Schießwesen, usw. stehen uns dankenswerter Weise erfahrene Ausbilder zur Verfügung. Die Prüfungen sowohl für Jungjäger als auch für Jagdaufseher sind in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde im Mai und Juni eingeplant. Die Ausbildung und die darauf folgende Prüfung sind nur der Grundstein- die erste Sprosse auf einer langen Leiter für ein zukünftiges Jägerleben. Das wichtigste ist allerdings, dass den angehenden Jungjägern nach bestandener Prüfung eine Möglich-

keit von erfahrenen Jägern geboten wird draußen in den Revieren sich die notwendige Praxis anzueignen. Denn jeder langjährige Jäger weiß aus eigener Erfahrung, dass bei der Jagdausübung meistens die Ausnahmen häufiger sind als die gelehrten Regeln. Wir ersuchen daher alle Jagdausübungsberechtigten, den angehenden Jungjägern rechtzeitig eine Chance zu geben, diese wichtigen praktischen Erfahrungen zu sammeln. Nur unter dieser Voraussetzung können wir auch sicherstellen, dass uns die Jagd für zukünftige Generationen in dieser bewährten, nachhaltigen Form erhalten bleibt.

Schwarzwild als Wechselwild

Als Wechselwild bezeichnet man in der Regel Schalenwild, das nur gelegentlich in ein Revier einwechselt und sich dort nicht durchgehend aufhält. Meist gibt es für Wechselwild keine oder nur eine übergeordnete, nicht revierbezogene Abschussplanung wie beispielsweise für das Rotwild in unserem Verwaltungsbezirk. Vieles, das selten ist, begehren auch wir Jäger besonders und so manches Wechselwild stellt für viele Reviere eine Bereicherung dar. Immer wieder wird von der Erlegung einer bestimmten Wildart berichtet, die in diesem Revier nicht als Standwild vorkommt. Das beruht vor allem auf dem Wanderverhalten zahlreicher Wildarten, welches durch die Brunft, das Äsungsangebot, den Jagddruck,

zu hohe Wilddichte oder auch Beunruhigungen beeindruckt wird.

Schwarzwild Das Schwarzwild kommt beinahe flächendeckend bei uns im Bezirk vor und ist generell das häufigste Wechselwild. Insbesondere in Zeiten, in denen das Angebot an Fraß knapper wird, streift es weit umher und sucht vorübergehend auch eher ungeeignete Einstandsbereiche auf. Da das Schwarzwild generell und besonders in unbekannten Gebieten überwiegend nachtaktiv ist, sind Fährten meist die ersten Hinweise auf seine Anwesenheit. In einem üblicherweise schwarzwildfreien Revier sorgt diese Situation in zweierlei Hinsicht für Aufregung unter den Jägern: einerseits will man die Gelegenheit nutzen, um endlich mal die eine oder andere Sau auf die Schwarte zu legen und andererseits werden Schäden befürchtet, die man aus anderen Revieren durch Erzählungen von Jagdkollegen kennt. Sind die Schwarzkittel bestätigt, wird nicht selten aus verständlichen Gründen erheblicher Aufwand betrieben, um ihnen auch „habhaft“ zu werden. Versteht man die Definition von Wechselwild so, dass es nicht ständig oder die überwiegende Zeit des Jahres im Revier vorkommt, dann trifft das auf die meisten Genossenschaftsreviere in unserem Bezirk zu. In diesen Revieren dominiert der Feldanteil und bietet somit vorrangig dem Rehwild einen ganzjährigen, abwechslungsreichen Lebensraum. Das Schwarzwild findet in den Genossenschaftsjagden meist nur in den Sommermonaten ausreichend Deckung und zudem Fraß im Überfluss (Bsp. Raps, Mais u.a.). In den restlichen Monaten stecken


19

Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband

die Sauen dann überwiegend in den Waldgebieten. Von dort aus unternehmen die Schwarzkittel dann ihre oft „ungeliebten“ Streifzüge, wofür sie in einer Nacht bis zu 40 Kilometer zurück legen. Sie tun das oftmals aus der Not heraus, wenn der angestammte Einstand beunruhigt wird oder kein Fraßangebot bietet. Grundsätzlich sind Fraß und Deckung, möglichst noch in Verbindung mit Ruhe, günstige Voraussetzungen, dass Sauen als Wechselwild viele Genossenschaftsjagdgebiete aufsuchen.

Wie und wo können Sauen als Wechselwild effektiv bejagt werden Entscheidend ist, dass der Jäger so schnell wie möglich darauf aufmerksam (gemacht) wird, dass Sauen im Revier sind und dass er weiß, wie sie sich im Revier verhalten. Hier bewährt sich immer wieder der gute und regelmäßige Kontakt zu den Grundeigentümern, die durch Ihre permanenten Aktivitäten auf den landwirtschaftlichen Flächen oftmals als Erste Fährten oder Spuren feststellen. Abgesehen von Zufallsbegegnungen ist das Abfährten im Revier ein wichtiger Faktor um die Sauen auszumachen. Neben Kirrungen geben vor allem Suhlen, Mahlbäume und sogar Salzlecken oder auch die eine oder andere „heimgesuchte“ Rehwildfütterung Aufschluss über die Anwesenheit

der Sauen. Die Rehwildfütterungen sollten zur Notzeit nicht nur möglichst störungsarm und regelmäßig beschickt, sondern vor allem auch regelmäßig kontrolliert werden, damit die eingewechselten Sauen rasch bestätigt und zudem nicht gleich wieder vergrämt werden. In den Sommermonaten wird man sein Glück vorwiegend beim Ansitz versuchen, im Spätsommer bieten die Raps- und Maisernte, in Absprache mit den Grundeigentümern, gute Chancen, die eine oder andere Sau zu erlegen. Außerhalb der Vegetationszeit bleibt zu hoffen, dass die Sauen die (hoffentlich intelligent) betriebenen Kirrungen annehmen. Dabei steigert mit Sicherheit nicht die vorgelegte Menge an Fraß die Attraktivität einer Kirrstelle, sondern viel mehr die Platzwahl der Kirrung und die verwendeten Kirrmittel, abhängig von der Jahreszeit (z. B. Erbsen-Mais-Gemisch mit günstigem Protein-Stärke-Verhältnis zur Vermeidung von Wiesenschäden). Natürlich wissen wir, dass in Mastjahren eine noch so sorgfältig und aufwendig bestückte Kirrung gegenüber frischen Eicheln oder Bucheckern meistens das Nachsehen hat. Sollten die Sauen trotzdem auf den Kirrungen auftauchen, ist es jedenfalls vorteilhaft, nur einzeln ziehende Stücke zu erlegen, um keinen Lerneffekt bei einer Rotte zu fördern oder diese von den Kirrungen (Bsp. Kirrkiste mit Deckel) zu vergrämen. Aber darauf kann man natürlich nicht immer Rücksicht nehmen.

Seltener Jagderfolg Je seltener das Schwarzwild in einem Revier als Wechselwild vorkommt, desto großzügiger sollte auch die Freigabe für den Abschuss

sein, damit die meist wenigen Chancen auch genützt werden können.

Die wildschadengeplagte Genossenschaftsreviere verfolgen ohnedies meist diese Strategie, da sie nicht auf eine große, erfolgreiche Herbstdrückjagd warten können. Manchmal ergibt sich mit einer revierübergreifenden Riegeljagd am Rande von Einstandsgebieten noch die eine oder andere Chance. Da das Schwarzwild eine der lernfähigsten, heimlichsten und damit für viele Jäger eine der reizvollsten Wildarten ist, bereitet dessen Bejagung vielen Jägern und besonders auch den Revieren, in denen sie als Wechselwild vorkommen, besondere jagdliche Freude. Nicht die „Xste“ erlegte Sau an der Kirrung im Kerneinstandsgebiet (z. B. zur Wildschadenszeit auf den Feldern) sondern die mit jagdlichem Geschick, viel Mühe, Ausdauer, Intelligenz und auch einer Portion Glück überlistete, gestreckte Sau erfüllt das Jägerherz mit besonderen jagdlichen Freuden und lässt dadurch die Mühen, Strapazen und so manchen Ärger mit den Wildschaden-geplagten Grundeigentümern etwas in Vergessenheit geraten. Ein im eigenen Revier erlegtes Stück Schwarzwild hat doch einen besonderen Stellenwert, da dieser Jagderfolg neben dem benötigten Glück meistens auch mühsam und zeitaufwändig erarbeitet wurde! Bericht: BJMStv. Manfred Jäger


20

Behörden & NÖ Landesjagdverband

„Abschaffung der Jagd“ – und was kommt dann? Autor: DI Franz Ramssl; ÖPM Unternehmensberatung, www.ramssl.com Jagdgegner argumentieren immer wieder, dass der Jäger nur aus Lust tötet, dass die Jagd aus Tierschutzgründen nicht zeitgemäß und aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist und dass sich die Natur selbst reguliert. Diese und andere Lügen können eine naturferne Öffentlichkeit derart beeinflussen, dass sie sogar dann noch daran glaubt, wenn sie für diesen Irrglauben bezahlen muss! Ein bezeichnendes Beispiel für falsch verstandenen Tierschutz und Lügen über die Jagd liefert der kleine, stark urbanisierte Kanton Genf. Der Kanton hat ca. 500.000 Einwohner und eine Gesamtfläche von ca. 28.000 ha (davon etwa 9.000 ha landwirtschaftliche und 3.000 ha forstwirtschaftliche Fläche). Bis 1974 wurde die Jagd als „Patentjagd“ ausgeübt, mit ein paar Dutzend Rehen und einigem Niederwild jährlich zwar extensiv aber in der Gesellschaft verankert. Aufgrund des defizitären Budgetpostens „Jagd“ wurde der Ruf diverser Organisationen nach einer Einstellung der Jagd immer lauter, dem auch die Kantonsverwaltung folgte. 1974 wurde daher eine Abstimmung zur Abschaffung der Jagd abgehalten und bei einer Wahlbeteiligung von 30 % stimmten zwei Drittel für die Abschaffung der Jagd und nur ein Drittel dagegen. Wie im gesamten europäischen Raum stiegen in den letzten Jahrzehnten auch in Genf die Wildpopulationen stetig an und mit ihnen auch die Wildschäden. Aufgrund massiver Wildschäden durch Wasserwild, Rehe und Schwarzwild wurde schließlich eine Wildregulation erforderlich, die man der Öffentlichkeit anfangs nicht kommunizierte. Im langjährigen Durchschnitt wur-

den bzw. werden im Kanton jährlich 150 bis 500 Wildschweine erlegt (unter Verwendung von Nachtsichtgeräten), die aktuellen Zählungen belegen eine Schwarzwilddichte von 3-4 Stück pro 100 ha. Beim Rotwild erfolgt (noch) keine Regulierung, die Dichte beträgt derzeit 2-3 Stück pro 100 ha. Aufgrund des seinerzeitigen Volksentscheids gab und gibt es für die Kantonskasse aber keine Einnahmen aus Jagd- oder Abschussvergaben, vielmehr muss die Bevölkerung, die für die Abschaffung der Jagd eingetreten ist, die notwendige „Wildregulierung“ selbst bezahlen. Die Gesamtkosten für das Wildtiermanagement im Kanton Genf belaufen sich mittlerweile auf 1,2 Millionen SFR jährlich: Schadensprävention 200.000 SFR, Schadensabgeltung 300.000 SFR, Personal und technische Ausstattung: 700.000 SFR. Unter diesem finanziellen Druck versuchte die Kantonsverwaltung im Jahr 2006 ein Umdenken in der Bevölkerung herbei zu führen und das stetig wachsende Defizit der „Wildregulierung“ (durch Jagd-/Abschussvergaben) umzukehren. Eine neuerliche Volksabstimmung er-

gab, dass 90 % der Genfer für das derzeitige (kostenintensive) Wildtiermanagement-System stimmten, wovon 50 % gar nicht wussten, dass die Jagd (seit 1974) verboten ist. Es mag die freie Entscheidung jedes Bürgers sein, ob er/sie die Jagd als notwendig erachtet oder nicht. Den naturentfremdeten Bürgern muss aber immer wieder aufgezeigt werden, dass unsere gewachsene Kulturlandschaft nicht ohne Bejagung (durch den zahlenden Jäger) oder eben Wildregulation (durch den aus Steuergeldern bezahlten Heckenschützen) auskommt. Leider prallen auch plausible Argumente für die Jagd (Wertschöpfungskette, Wildschadensabwehr, Wildbret, regionale Verankerung, Nachhaltigkeit etc.), wie man am Beispiel Genf sehen kann, an indoktrinierten Bevölkerungsschichten ab…

((Quelle: Gottlieb Dändliker; Fauna Inspektor im Kanton Genf; Referat bei der Tagung „Jagd im 21. Jahrhundert: Was ist Realität, was ist ethisch vertretbar?“; 12. 11. 2015; Stainz))


Behörden & NÖ Landesjagdverband

21

Was verstehen Sie unter Tierschutz?

Autor: DI Franz Ramssl; ÖPM Unternehmensberatung, www.ramssl.com Tierschutz ist gemäß Bundesgesetz der „Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“. Für so manche (in- und ausländische) Tierschutz-Organisationen/Aktivisten zählt dieser Grundsatz aber offenbar wenig – ein eindringliches Beispiel aus den Niederlanden. Vor einiger Zeit hat die Holländische Regierung die Gänsejagd wie auch die Bejagung anderer Wildarten drastisch eingeschränkt bzw. gänzlich untersagt – auf Drängen von Tierschutzorganisationen. Das Ergebnis war eine signifikante Bestandszunahme vor allem bei Grau-, Nil- und Kanadagänsen. Mit der Bestandeszunahme stiegen naturgemäß auch die Wildschäden, die Ausgleichszahlungen belaufen sich mittlerweile auf über 25 Mio. € jährlich. Was unternimmt nun die Regierung in Holland und was unternehmen die für diese Misere mitverantwortlichen Tierschutzaktivisten – die Bejagung wieder zulassen/dulden, die erlegten Gänse der Wertschöpfungskette zuführen

oder eine andere tierschutzadäquate Alternative zur Bejagung? Leider weit gefehlt: das Holländische Landwirtschaftsministerium hat heuer rund 400.000 Gänse vergasen lassen! Ist das Tierschutz, ist das Nachhaltigkeit? Das Vergasen von Wildgänsen war vormals nur in einem 20-km-Radius um den Flughafen Schiphol erlaubt. Hier sah man die Vergasung der Wildgänse mit Kohlendioxid als einzige Möglichkeit, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten. Seitens der Europäischen Kommission musste eine Ausnahmeregelung erteilt werden, die im (angeblichen) „öffentlichen Interesse“ schnell geschrieben war. Danach startete bereits im Frühjahr die Vergasung der Gänse. Diese wurden während der Mauser, also wenn sie flugunfähig sind, in Stellnetze getrieben und anschließend in Containern vergast. Der Öffentlichkeit wurde dabei beflissentlich verschwiegen, dass die Junggänse zwischen Ende April und Anfang Juni schlüpfen und von den Eltern rund 50 bis 60 Tage geführt werden. Auch wenn ein Großteil der Junggänse zusammen mit Alt-

tieren gefangen wurde, so blieben dennoch viele „Nachzügler“ noch in ihrem Nest sitzen oder wurden von den Eltern in Deckung abgelegt – und waren damit einfaches Ratten-, Krähen- und Fuchsfutter! Ist das die tierschutzgerechte Tötung, die man von der Jagd immer wieder einfordert? Ist das nachhaltig, wenn wertvolles Wildfleisch um viel Steuergeld entsorgt wird? Im Gegensatz zu dieser Praktik wurden die Jagd und das jagdliche Töten von Tieren, wenn sie nachhaltig erfolgen, von der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN im Oktober 2000 in Amman (Jordanien) als Teil des Naturschutzes anerkannt. In der Öffentlichkeit verhallen solche Fakten, denn viele von Spendengeldern und Förderungen sich selbst erhaltenden Tierschutzorganisationen müssen von ihren Fehlansichten und deren Auswirkungen ablenken und verschweigen zudem, dass das unwürdige Vergasen der Gänse mittlerweile teurer kommt als die Entschädigungszahlungen für deren angerichtete Schäden – auf Kosten der Öffentlichkeit und ohne Mitgefühl für diese „Mitgeschöpfe“!

www.wspk.at

Willkommen bei uns. Modernstes Banking Österreichs Know-how von 150 KundenbetreuerInnen Kontowechselservice Jetzt wechseln!


EIn PIck-UP. VIElE MöglIcHkEItEn. DEr ISUZU D-Max.

Individuelle aufbauten für Jäger. Ihr ISUZU-Händler im Waldviertel

Autohaus Groß Gerungs Robert Rametsteiner 0664 / 125 42 43 Symbolfotos. Verbrauch 6,4 - 10,1 l/100 km, CO2-Emission 167 - 267 g/km (nach RL 715/2007/EG)


23

Jagdhunde & Brauchtum

Bericht von MF. Gerhard Wagner

Schweißergänzungs- Hundeführerkurs Auch heuer startet MF Gerhard prüfung Wagner am 6. Mai 2016 seinen Am 23. April 2016 veranstaltet der VDW-Ö eine Schweißergänzungsprüfung in Obernonndorf, NÖ. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr im Suchenlokal GH Wagner in 3914 Obernonndorf. Beginn wird ca. 10:00 Uhr sein. Prüfungsleiter ist MF. Gerhard Wagner, Loschberg 13, 3914 Waldhausen

Vater: Caj von Alt-Hümmling (deutscher Rüde) Braun, VJP 72 Pkt., HZP 183 Pkt., VGP 336/1, eistungsziffer Hasenspur 10, Stöbern mit Ente 11, bewährten Hundeführerkurs in sil., HN Obernonndorf. Mutter: Amira vom Waldviertler Treffpunkt für den ersten Kurstag Forst (DL 5646) AP 168, FuW 303 Id, ist um 18:00 Uhr das GH Wagner in VGP 408 Ia, IVGP (D) 303 IIIb,SSP 3914 Obernonndorf. Die Hunde sind geimpft, entwurmt Anmeldungen oder Fragen bitte an und gechipt. den Kursleiter Gerhard Wagner unAbgabe nur an Jäger!! ter der Tel.Nr. 0676/9088122 oder Züchter: Ing. Martin Artner, 3925 per Mail wagger.wagger@aon.at. Arbesbach 37, Tel. 0676 63 54 960

2. Schweißprüfung

des NÖ Landesjagdverbandes in Nennschluß ist der 19. April 2016. Zusammenarbeit mit dem ÖsterreiBegrenzt ist die Prüfung auf 10 chischen Jagdgebrauchshunde-VerHunde und offen für alle Rassen. band und dem Österreichischen Das Nenngeld beträgt 40€ und ist Schweißhundeverein am Samstag, vor Ort zu bezahlen. den 25. Juni 2016, in Ottenstein. Nennungen sind nur mittels Nennformular und einer Kopie des Abstammungsnachweises an den Prüfungsleiter Gerhard Wagner per Post oder per Mail an wagger.wagger@aon.at zuschicken. Der Originalabstammungsnachweis und der Impfpass sind bei der Prüfung vorzulegen.

Nennschluß: 31. Mai 2016 Nennungen per Post an: ÖJGV Generalsekretär Mf. Ofö Ing. Erich Kauderer 3763 Japons Nr.57

Wurfankündigung

Im Deutsch-Langhaar Zwinger „vom Waldviertler Forst“ werden braune Geprüft wird nach der PO für Einzel- Welpen erwartet! ÖKV- Papiere, leistungen des ÖJGV. beide Eltern jagdlich geführt und Verwendet wird ausschließlich geprüft; Rehwildschweiß. Wurfdatum Ende April 2016

Prächtige Brackenwelpen im Hause Baron Hubertus Lazarini, 3921 Langschlag 1, Tel. 0664 / 381 92 12 Die Welpen entstammen einer Auffrischungszucht nach der Mutter ein Erdelyi Kopov (Siebenbürger Bracke) und einem reinrassigen Brandlbracken-Rüden (Vater). Die Kleinen sind von echten BRBR nicht zu unterscheiden, gesund und lebhaft, beide Elternteile jagdlich sehr gut!


24

Blick ins Revier und Hegeringe

Hegering Ottenschlag Der Weidmannsbund und der Hegering Ottenschlag führten bereits zum 6. Mal die „Nächte des Fuchses“ durch. In diesem Jahr war der Mond zwar ein guter Jagdhelfer, aber die Kälte und viel Schnee sowie die Ranz trugen nicht unbedingt zu einem großen Jagderfolg bei. Das heisere Bellen der Fuchsrüden war zwar des Öfteren zu hören, doch kamen die „Hochzeiter“ nur selten zum Anblick. Obmann Gerald Stieger war für die Organisation verantwortlich. Am Samstag, dem 23, Jänner, fand am Gelände des Weidmannsbundes (Schießstand) die Streckenlegung statt. Die musikalische Umrahmung und das Verblasen der Strecke erfolgten durch die Jagdhornbläsergruppe „Weinsbergerwald“ unter Hornmeister OFÖ Walter Juster. Der Schüsseltrieb fand im Hubertusstüberl statt. Ein Dank an alle Helferinnen und Helfern! Die Strecke: 17 Füchse und 1 Iltis Weidmannsheil

Jagdhornbläsergruppe Weinsbergerwald v.l. FD Wolfgang Reiter, Ofö. Thomas Rührlinger, HM Ofö Walter Juster, Christian Redl, Manfred Giefing und Obman Gerald Stieger

60. Geburtstag Im Rahmen der Streckenlegung konnten Obmann Gerald Stieger und sein Stellvertreter Gerhard Auer Weidkamerad Manfred Giefing zu seinem 60. Geburtstag gra-

tulieren. Die Jagdhornbläsergruppe gratulierte mit einem musikalischen Ständchen.

BJM Kernecker, BJMStv. Jäger, BR Adelheid Ebner und die Jagdhornbläsergruppe Weinsbergerwald. Ovbmann Gerald Stieger, Manfred Giefing Fotos u. Berichte: HRL Willi Renner

Hegeschau Ottenschlag Am Samstag, dem 05. März 2016, fand in Ottenschlag die Hegeschau des ehemaligen Gerichtsbezirkes statt. BJM OSR Gottfried Kernecker konnte neben BJMStv. Manfred Jäger auch Vorstandsmitglied FD Wolfgang Reiter und eine große Schar an Jägerinnen und Jäger begrüßen. Bei der Hegeschau wurden auch Ehrenbrüche für 30 und 40 Jagdkarten sowie Schützennadeln über- Richard Haslinger mit seinem kapitalen Rehbock. reicht.


25

Blick ins Revier und Hegeringe

Hegering Kottes

Hegering Echsenbach

Unter großer Teilnahme der Bevölkerung veranstaltete die Jagdgesellschaft Reichpolds mit Jagdleiter Franz Schrammel die 3. Hubertusmesse in Teichmanns bei Kottes. Beim Hubertusmarterl zelebrierte Pater Thimotheus, selbst Jäger, die heilige Messe, die von der Jagdhornbläsergruppe Oberes Kamptal umrahmt wurde. Der Jagdleiter freute sich über den Besuch von Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker, Ehrenbezirksjägermeister Dipl. Ing. Dr. Othmar Winkelhofer sowie den ehemaligen Bezirksjägermeisterstellvertreter Herbert Wielander und den vielen Jäger aus den, befreundeten und angrenzenden Revieren. Anschließend zur Agape, wurde zu einem Ragout vom Waldviertler Hirschkalb, gespendet von Toyota und BMW Bauer, und Getränken eingeladen. Auf Grund der Begeisterung der Besucher wurde als Termin der nächsten Jägermesse der 8. Oktober 2016 vorgemerkt.

Am 21.1.2016 marschierte die 2. Positive entwickelt hat. Neben den Klasse der Volksschule Schwarz- Abschussberichten der einzelnen enau mit ihrer Lehrerin Petra Zeilin- Wildarten wurden auch die Ehrenger sowie Begleitperson Karin Kauf- brüche und die Schützenleistungsmann zur Jagdhütte von HRL Karl abzeichen feierlich überreicht. Kaufmann auf den „Gugaberg“. Dort wurde den Kindern anhand der Präparate und einer Schautafel allerhand Wissenswertes über die Wildtiere und deren Spuren von OSR Rudolf Scheidl und HRL Karl Kaufmann nähergebracht. Die Kinder konnten danach noch ihre Fragen zu den Tieren stellen. Nach einer schönen und lehrreichen Stunde gab es zum Abschluß v.l. BJMStv. Manfred Jäger, BJM Gottfried Kernecker, HRL Günther Maier, HRL Ernst eine vom Hegering Echsenbach ge- Hofmann sponserte Jause. Berichte: BJMSTv. Manfred Jäger

HRL Karl Kaufmann, OSR Rudolf Scheidl, Lehrerin Petra Zeilinger und Margarete Kaufmann mit Schülern

Bericht: Franz Schrammel, Kottes

Foto u. Bericht: HRL Karl Kaufmann

Tombolapreis vom Hegeringschießen 2015 eingelöst!

Hegering Zwettl

Personen am Bild v.l.n.r.: Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker, Leopold Trautenberger, Richard Nentwich, Jagdleiter Franz Schrammel, , Ehrenbezirksjägermeister DI Othmar Winkelhofer,

Die Hegeschau vom eh. Gerichtsbezirk Zwettl fand am 20. Februar beim Kirchenwirt in Jahrings statt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und neben den zahlreichen Jägerinnen und Jägern konnten von BJM Gottfried Kernecker auch viele interessierte, nichtjagende Gäste, allem voran der Landtags- Abgeordnete Franz Mold, begrüßt werden. Positiv zu erwähnen war auch, dass sich der Zustand und die Vollständigkeit der vorgelegten Trophäen im Vergleich zu den Vorjahren ins

Herr Josef Wagner hat seinen gewonnenen Preis bei der Hegeringmeisterschaft, einen Bockabschuss der Klasse Ä am 14.08.2015 im Revier Oberkirchen ( Erich Hofer ) eingelöst. Die Rehbrunft war bereits beim Abklingen und trotz meistens guten Anblick war es nicht ganz einfach einen passenden Bock zu bestätigen. Mehrere Ansitze waren daher erforderlich bis es mit der Erlegung des braven Bockes klappte. Herr Josef Wagner und die Bezirksgeschäftsstelle Zwettl bedankt sich bei Erich Hofer für den zur Verfügung gestellten großzügigen Preis mit einem kräftigen Weidmannsdank.


26

Blick ins Revier und Hegeringe

Der Kormoran (Phalacrocorax carbo L.) – die schwarze Pest? Mag. Bernhard Berger – 2016 © 2003 tritt in Niederösterreich erstmals die sogenannte „NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung“ in Kraft. Jeder Jäger und Fischer hat davon gehört und kennt diese. In diesem Artikel möchte ich einerseits erläutern, warum bzw. ob diese Maßnahme überhaupt gerechtfertigt ist. Ebenso möchte ich aber auch sachlich über den doch faszinierenden Kormoran (Phalacrocorax carbo L.) berichten.

Vorkommen Kormorane waren in Europa stets beheimatet. Mit der steigenden Bevölkerungszahl und der damit einhergehenden Nutzung neuer Flächen sowie dem steigenden Verzehr von Fisch kam es in Folge zu Konflikten. Es folgte die Bejagung und Verfolgung von fischfressenden Tieren (Fischotter, Reiher, Kormoran) auf Anordnung des Staates. Mitte des 17. Jahrhunderts, kam es bereits zu massiven Bedrohungen des Kormorans. Von zerstörten Brutkolonien ist die Rede. Die Folge derartiger Maßnahmen war zumeist die Aufgabe der geschädigten Kolonie in Verbindung mit einer Ne-

ugründung an anderer geeigneter Stelle. Das rigorose Vernichten von Brutkolonien sowie gezielte Abschüsse führten zur Reduktion der Bestandsdichten in Mitteleuropa. Bis auf wenige Kolonien östlich von Wien, kam es in Österreich laut verschiedenen Berichten zur Ausrottung. Ebenso ausgestorben galt der Vogel in Deutschland und Dänemark. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts führten Zerstörung von Lebensräumen und der Einsatz von Pestiziden zu weiterem Bestandsschwund. Um 1900 konnten etwa in der Lobau an die 300 Brutpaare registriert werden. Diese wurden auf Beschluss der Regierung auf 80 Brutpaare reduziert. 1927 wurde die Kolonie ganz aufgegeben. Während des zweiten Weltkrieges entstanden wieder einige kleine Kolonien die sich aber nicht etablieren konnten. Die Lebensräume bildeten aufgrund rückläufiger Fischbestände scheinbar keinen guten Nährboden mehr für Brutkoloniebildung. Was die Überwinterung in Österreich anbelangt, so fand allerdings ein deutlicher Aufschwung statt. 1979 wurde seitens der EU die „Vogelschutzrichtline“ instal-

liert. Der Kormoran wurde, als sich die Bestände erholten, aus dieser Liste schutzbedürftiger Vogelarten wieder entfernt. Zählte man 1979 ca. 320 Vögel mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 150 Tagen (gesamt 48.000 Kormorantage), so waren es 1996 bei ca. 4.000 Individuen bereits 780.000. Diese Zahlen ergeben sich durch die Multiplikation von „Anzahl der Individuen“ mal „durchschnittliche Verweildauer pro Vogel“. Die steigenden Bestandsdichten führten dazu, dass der Kormoran Österreich nicht wie gewohnt als Transitland nutzt, sondern nun auch ganzjährig bei uns bleibt und sogar brütet.

Fotos: Dirk Paeschke, www.kostenlos-fotos.de


27

Blick ins Revier und Hegeringe

Biologie & Ökologie Der Name „Kormoran“ geht auf das spätlateinische corvus marinus, „Meerrabe“ zurück. Systematisch sind die Vögel zur Ordnung der Ruderfüßer/Pelicaniformes zu zählen. Neben mindestens vier anerkannten Unterarten findet man in der Familie der Phalacrocoracidae/Kormorane zwei weitere. Phalacrocorax carbo sinensis, den häufigeren Festlandkormoran sowie den selteneren Phalacrocorax carbo carbo, den Atlantikkormoran. Kormorane sind als obligate Fischfresser klarerweise ans Wasser gebunden, kommen deshalb sowohl im limnischen als auch im marinen Bereich fast global vor. Beeindruckend sind die Anpassungsfähigkeit bzw. die vielen verschiedenen, evolutiv entstandenen Lebensstrategien. Von endemischen Spezialisten, wie z.B. auf Galapagos und anderen, teils kleineren Inseln beheimateten Kormoranen, bis zu Kosmopoliten, wie unser C.c.sinensis einer ist, kommt alles vor. Wer gerne und aufmerksam Natur-Dokumentationen verfolgt und darauf achtet, dem wird bestimmt auffallen, dass, etwas übertrieben formuliert, „immer“ irgendwo ein Vertreter der Kormorane auf einem Felsen sitzt. C.c.sinensis ist von Dänemark über Polen, in den Donaugebieten, bis nach Zentral- und Südasien verbreitet und als „Teilzieher“ zu klassifizieren. So kommen zu den permanent vorhandenen Individuen wie z.B. entlang der Donau, im Winter auch noch Gäste aus dem Norden dazu. Andere Arten ziehen als sogenann-

te „Strichvögel“ entlang derselben Breitengrade umher, „Standvögel“ sind über alle Jahreszeiten stationär.

Steckbrief

Kormoran:

Wiss. Name: Phalacrocorax carbo sinensis L. • Gefieder schwarz, bläulich schimmernd, weißes Kinn und Wangen • Schnabel hakenförmig • adulte Vögel haben smaragdgrüne Augen • kurze schwarze Beine mit Schwimmhäuten • Flugbild: kreuzförmig • Körpergröße: 85 – 98cm, bis zu 3.6kg • Gefieder nicht wasserabweisend – Trocknung nach Jagd • Tauchtiefe: 0,4 bis 40m – max. 90 Sekunden • Schwarmjagd mit bis zu 4.000 Individuen • gute Orientierung in trübem Wasser • Nahrung: Fische bis 55cm Länge, selten Lurche; Nahrungsbedarf bis zu 0.5kg/Tag  ca. 180kg/Jahr und Kormoran • Nahrungsflüge bis 17km • Sozialverhalten: monogame Saisonehe, koloniebildend • Geschlechtsreife mit 3 Jahren • Brutzeit April bis Juni, 2-6 hellblaue Eier, Kolonien tausende Brutpaare • Brutdauer 23-30 Tage • 3 – 5 Junge verlassen nach 60 Tagen das Nest • Alter: bis zu 20 Jahre

Alte Konflikte neu aufgelegt Ein adulter Kormoran benötigt pro Tag ca. 0,5kg Fisch, pro Jahr wären das dann ca. 180kg. Bei einer permanent vorhandenen Kolonie mit 50 Individuen, wären dies 9 Tonnen Fisch pro Jahr. Das sehr effektive Jagdverhalten in Kombination mit dem hohen Nahrungsbedarf und der hohen Populationsdichte beschert uns eine hochexplosive Situation, die es zu lösen gilt. Über massive Schäden klagt die Fischerei. Dass die Kormorane nicht alleine für die teilweise erschreckenden Fischbestandsdichten in unseren Gewässern verantwortlich gemacht werden können, sollte klar sein. Viele andere Faktoren wie Gewässerverbauung, Nährstoffsituation, Bewirtschaftung mit Besatzfischen u.v.m. sind mitverantwortlich. Fakt ist aber, dass ein Schwarm Kormorane einen Gewässerabschnitt innerhalb kürzester Zeit enorm schädigen kann. Blöderweise sind auch noch scheinbar jene Fischarten des Kormorans „Lieblingsbeute“, die auch bei den Anglern hoch im Kurs stehen. Äschen, Forellen, Karpfen, Hecht, Zander sind alle in Gefahr, wenn eine V-Formation am Himmel auftaucht. Das österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz veröffentlichte,


H

Y

Wildgerecht ergänzen. Erfolg ernten.

ÄS

NZ

TROP

UNG

© Schiersmann

TROPHY ÄSUNGSERGÄNZUNG

UNGSERG

Ä

Angebote & Beratung: Ing. Christian Bendl: T 0664 /152 78 67 www.trophy-wildfutter.at


29

Blick ins Revier und Hegeringe

dass an der Enns ein Rückgang des ursprünglichen Fischbestandes auf 10% festgestellt wurde. Probleme tauchen aber nicht nur an natürlichen oder naturnahen Gewässern auf, Aquakulturen leiden ebenfalls unter dem Einfluss der Kormorane. Birdlife-Österreich hat eine etwas andere Sichtweise. „Kormorane vernichten keine natürlichen Fischbestände und gefährden langfristig auch keine Fischarten.“ Weiters wird dem Nahrungsopportunisten Kormoran attestiert, dass vor allem häufig vorkommende, wirtschaftlich unbedeutende Fischarten wie Weißfische auf seinem Speiseplan stünden. Birdlife-Österreich fordert anstatt der Regulation von Kormoranen, die ökologische Verbesserung unserer Gewässer, damit sowohl Fisch und Fischfresser nebeneinander existieren können. Wie gefährlich die Situation wirklich ist, bzw. wie viele Kormoran in NÖ leben, wird eine durch den NÖ Landesfischereiverband in Auftrag gegebene Studie, im Frühjahr 2016 zeigen. Vom Prinzip her, wären wir beinahe in der Situation wie im 18. Jahrhundert, als man begann die Kormorane systematisch auszurotten. Heutzutage sind die Bestandsdichten allerdings höher und die geografische Verbreitung größer als vor 200 Jahren. Da man aber aus Fehlern lernt, und das Prinzip der Nachhaltigkeit ständig propagiert wird, kann das Ziel keine neuerliche Ausrottung des Kormorans sein. Das Ziel muss daher ganz klar eine Analyse sein, wie viele Individuen in Hinblick auf die

Situation der Fischbestände überhaupt flächenmäßig tragbar wären! Miteingerechnet die notwendige Erholung und Stabilisierung von Fischbeständen, sowie der Schaden durch andere Fischfresser bzw. alle anthropogenen Einflüsse.

Prädation Die Annahme, dass der Kormoran keine natürlichen Feinde habe, ist falsch. Es gibt mittlerweile Nachweise von Kolonien mit massiver Prädation durch Tiere wie Waschbär, Marderhund, Mink, Rotfuchs, Habicht, Seeadler, Steinadler, Uhu, Silbermöwe und Nebelkrähe. Durch das Vorhandensein dieser Fressfeinde kam es auch zur Aufgabe bzw. zur Verlagerung von Kolonien.

Diskussion Aktuelle Maßnahmen, die durch die

„NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung“ geregelt werden, weisen meiner Meinung nach in die richtige Richtung, sind aber derzeit nur „der Tropfen auf dem heißen Stein“. Das Ziel darf keine neuerliche Ausrottung dieser Vogelart sein, eine Koexistenz von gesunden Fischbeständen und Kormoranen wäre wünschenswert. Das ist aber eine extrem komplizierte Angelegenheit, da wie oben erwähnt eine Vielzahl an beeinflussenden Faktoren mehr oder weniger große Rollen spielen. Und solange keine der betroffenen Parteien über den eigenen Tellerrand blicken mag auch nicht realisierbar. Vielleicht sollten wir den „Vogel beim Schopf packen“ und ihn gleichermaßen für uns fischen lassen, was z.B. in Mazedonien und anderen Ländern schon sehr lange große Tradition hat.

„gekalkte Bäume“ oder Schlafbäume am Kampstausee Dobra - Bernhard Berger


30

Tipps, Tricks & Praktisches Autor: © Collection Rolf Heyne, Bild: © Luzia Ellert, Buch: A. Herrmann

Rehrücken am Zimtspieß Rezept aus Buch: Alexander Herrmann, Küchen IQ 2

Für 2 Personen 3 Zimtstangen 6 Medaillons vom Rehrücken (à 40g) Salz und frisch gemahlener schwarzer Pfeffer 1 EL Butterschmalz 1 ½ EL Butter ½ TL Zimtpulver ½ unbehandelte Orange 60 g Cashewkerne ½ TL Puderzucker ¼ Kopf Spitzkohl 2 Schalotten 25 g Speck 50 ml cremiger Aceto balsamico 50 ml Kürbiskernöl 45 g flüssiger Honig 6 Himbeeren (frisch oder TK)

mittleren Schiene 18-20 Minuten rosa garen. Kurz vor dem Anrichten 1 EL Butter in einer Pfanne aufschäumen. Die aufgespießten Rehrückenmedaillons darin mit dem Zimtpulver und der fein geriebenen Orangenschale 1-2 Minuten aromatisieren. ½ EL Butter in einer Pfanne erhitzen und die Cashewkerne darin bei geringer Hitze unter ständigem Rühren braun braten; mit etwas Pfeffer und dem Puderzucker bestreuen, den Puderzucker karamellisieren lassen und auf Küchenkrepp abtropfen lassen.

Den Strunk des Spitzkohls großzügig herausschneiden und das äußere Spitzkohlblatt entfernen. Die Blätter ZUBEREITUNG in feinste Streifen schneiden. ReJede Zimtstange der Länge nach ichlich Salzwasser in einem großen halbieren und jeweils 1 Rehrücken- Topf zum kochen bringen. Die Spitzmedaillon daraufspießen, mit Salz kohlstreifen darin 1-2 Minuten und Pfeffer würzen. bissfest blanchieren, anschließend durch ein Sieb schütten und abtrop½ EL Butterschmalz in einer kleinen fen lassen. Pfanne erhitzen und die Rehrückenmedaillons darin von allen Seiten Die Schalotten schälen und in feinanbraten, auf einen Teler legen und ste Würfel schneiden. ½ EL Butterim auf 100 °C vorgeheizten Back- schmalz in einem Topf erhitzen, ofen (Ober-/Unterhitze) auf der die Schalotten- und Speckwürfel

darin anschwitzen. Den blanchierten Spitzkohl zu der Schalotten-Speck-Mischung in den Topf geben, kurz anschwenken und mit 1 Prise salz würzen. Den Aceto Balsamico mit dem Kürbiskernöl und dem Honig sowie reichlich schwarzem Pfeffer in einen kleinen Topf geben und bei geringer Hitze langsam erwärmen, dann zu einer gebundenen Emulsion verrühren. Bei Bedarf mit 1 Prise Salz abschmecken. Die Himbeeren vorsichtig halbieren und in die Emulsion legen. Zum Anrichten den Spitzkohl auf 2 Teller verteilen und geröstete Cashewkerne drüber streuen. Die Rehmedaillons am Zimtspieß auf den Spitzkohl setzen. Die Zimt-Orangen-Bratbutter auf die Medaillons träufeln, die lauwarme Balsamico-Pfeffer-Emulsion um den Spitzkohl träufeln und die halbierten Himbeeren hineinsetzen.


31

Termine und Veranstaltungen

Markus Heindl Tel: 0676/32 23 007 StĂśgersbach 45 3900 Schwarzenau e-mail: info@schiesszentrum-waldviertel.at www. schiesszentrum-waldviertel.at SchieĂ&#x;- Simulationszentrum Waldviertel


32

GeburtstagE & Ehrungen


N äc h ste Au s gab E

33

Redaktionsschluss für Juli 2016 ist der 10. Juni 2016 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd-zwettl.at)

Graureiher

Optik in der Jagd

Foto zu Text Ausgabe Jänner 2016

Führerin: Christine Fichtinger Besitzer/in: Johann u. Christine Fichtinger (V u. T) 3911 Rappottenstein – Neustift 7

Günther

Maier

Transporte Baustoffe Teichwirt office@transport-maier.at - www.transport-maier.at Tel. 02875 7226 A-3913 Großgöttfritz 88


kontaktadressen

34

Bezirksgeschäftsstelle

NÖ Landesjagdverband

3910 Zwettl, Gerotten 61

1080 Wien, Wickenburggasse 3

Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: office@bracken.at

Telefon: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 0 Telefax: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 28 Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr

Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at

Bezirkshauptmannschaft

Landesjägermeister: Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung: Dr. Peter Lebersorger Sekretariat: jagd@noeljv.at ; www.noeljv.at

Vergiftungsinformationszentrale

3910 Zwettl, Am Statzenberg 1 Notruf-Telefon: +43 1 406 43 43, +43 664/925 50 70 Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42635 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at

Euro-Notruf: Rettung: Ärzte-Funkdienst:

112 144 141




Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.