Jagdjournal Zwettl April 2017

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Editorial

Editorial

Bei der großen Österr. Jägertagung in Aigen hat Frau Univ. Dr. DDI Sigrid Schwenk einige wertvolle Aussagen f ü r Jagd und Jäger getätigt: Die Geschichte der Menschheit ist eine Geschichte der Jagd. Modernes Jagen ist weder Sport noch Hobby, sondern Verantwortung gegenüber Wild, seinem Lebensraum und unserer Gesellschaft! Für uns Jäger ist Jagd Verantwortung und Freude zugleich, sie ist Passion: bereits vor Sonnenaufgang bis in die späte Dämmerung hinein zu pirschen oder draußen zu sitzen, die Natur um uns herum mit allen Sinnen wahrzunehmen, zu sehen, zu lauschen, zu riechen, zu fühlen. Jede kleine Veränderung, aufgeregtes Zwitschern oder Verstummen von Vögeln, raschelndes Laub, knackende Äste, neue Gerüche, wechselnde Windrichtungen – alles kann uns etwas sagen, erfordert unsere Aufmerksamkeit. Wer stundenlang unbeweglich mit angespannten Sinnen in einer „Art entspannter Anspannung“ die Natur in sich aufnimmt, selbst ein Teil der Natur wird, spürt und erkennt, wie miteinander abgestimmt, ineinandergreifend, gegenseitig abhängig, wunderbar gefügt alles in uns und in unserer Umwelt ist, fühlt „Ehrfurcht vor dem Leben“ im Sinne Albert Schweitzers.


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Jagdjournal

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Inhalt

Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Bericht BJM Kernecker • Statistik • Raben- und Taggreifvogel Motoring • Überarbeitung der EU Feuerwaffenlinie wurde beschlossen • Regulierung des Biberstandes 13 Bericht BJMStv. Manfred Jäger • Jungjäger- und Jagdaufsehrausbildung • Jäger „Der besser Natur- und Tierschützer“ • Wildschadenversicherung 17 Leserbrief

Hegeringe & Blick ins Revier 18 Steinkautz 19 Hegering Zwettl, Schönbach 21 Hegering Ottenschlag, Waldhausen 22 Hegering Rappottenstein, Kottes, 23 Hegering Langschlag, Götpritz/Wild, Hegeschau

Jagdhund & Brauchtum 29

24 Brandlbrakce 25 Hut auf Hut ab

Verschiedenes 26 Hundeprüfung, Kaptialer Rehbock Öffnungszeiten Schießstände

Tipps, Tricks & Praktisches 27 Jagdrucksack 28 Welcher Wein zu wlechem Gericht? 29 Salat mit Wildschweinsteak und Topinambur-Chips

Wann ist was?

31 Wichtiger Termine & Veranstaltungen

Ehrungen & Geburtstage 32 Geburtstage

Nächste Ausgabe

33 Vorschau Ausgabe Juli 2017

Wichtige Adressen Titelbild Der Steinkautz Titelfoto: © http://www. lequen-naturfoto.de/ Seite 18

34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft


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SchussZeiten MAI Rehwild (nur Jährling und Schmalgeiß, Älterer Bock ab 16. Mai), Rotwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Marderhund und Waschbär., R

APRIL Rehwild (Jährling und Schmalgeiß ab 16. April), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär, Bis 15. April: Waldschnepfenhahnen während des Balzfluges im Rahmen der festgelegten Höchstzahlen 28 Bez. Zwettl Karfreitag, Ostersonntag und Pfingssonntag Ruht die Jagd!

JUNI Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), Rotwild (Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer und Schmaltier), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Muffelwild, Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär. weiters ab 16. Juni: Dachs


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INFORMATIONEN von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker

2015:

2015:

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4.722

1.386

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RABEN- und TAGGREIFVOGEL MONITORING von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker Warum Vogelzählungen zur Schätzung von Bestandesdichten? Kontroverse Vorstellungen über den Einfluss von Beutegreifern (Predatoren) auf ihre Beutetiere waren und sind auch heute an der Tagesordnung, wenn es darum geht, bejagbare Tierarten jagdwirtschaftlich nachhaltig in ihren Beständen zu sichern, oder gefährdete Tierarten vor deren Ausrottung zu schützen. Während die Jägerschaft sich bislang vorrangig mit jagdbaren Tierarten, die auch jagdwirtschaftlichen oder jagdgesellschaftlichen Wert versprachen, intensiver auseinandersetzte, erfordern massive Umweltveränderungen und der öffentliche Zeitgeist ein weiteres, verantwortungsvolles Betätigungsfeld im Vorfeld des Natur- und Artenschutzes. Keine andere naturverbundene Organisation ist in der Lage, innerhalb kürzester Zeit eine flächendeckende Erhebung der Populationsdichte verschiedenster Tierarten durchzuführen. Auswertungen und Veröffentlichungen werden unter Beachtung des Datenschutzes erfolgen. Ziel des Monitorings: Landesweite Erfassung der aktuellen Bestandesdichte von Rabenvö-

geln und Taggreifvögeln durch die Jäger! Biologen, Ornithologen und interessierte Vogelkenner sind zur Mitarbeit eingeladen. Jedenfalls ist die Zustimmung des Revierinhabers des Beobachtungsstandortes einzuholen. Rabenvögel: Unsere Wohlstandsgesellschaft führt zu unnatürlich hohen Anhäufungen von Nahrungsquellen für aas- und allesfressende Arten in unserer heimischen Tierwelt. Nahrung steht ganzjährig im Überfluss zur Verfügung, eine hohe Vermehrungs- und Überlebensrate besonders von Aaskrähe und Elster ist die Folge. Gleichzeitig sind beide Arten Gelege- bzw. Nesträuber und stellen auch Jungvögeln sowie Junghasen nach. Taggreifvögel: Als Endglieder von Nahrungsketten reagieren Greifvögel besonders sensibel auf mit Schadstoffen angereicherte Beutetiere. Dies führte seinerzeit zur zweifellos sinnvollen Totalschonung aller Arten, um sie nicht zusätzlich noch einer Gefährdung durch die Bejagung auszusetzen. Inzwischen ist die Ausbringung vieler für Greifvögel belastenden Umweltgifte verboten, die Vermeh-

rungsrate einiger Arten wieder hoch und ihre Bestände gesichert. Neben dieser erfreulichen Tatsache ist dem aufmerksamen Niederwildheger jedoch nicht entgangen, dass trotz optimaler Lebensraumverbesserungsmaßnahmen für das Niederwild dieses mancherorts ihrerseits gefährdet ist und der gesetzliche Auftrag zur Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes nicht mehr erfüllt werden kann! Methode: In möglichst vielen Revieren Niederösterreichs soll an jeweils vier Stichtagen im Jahr von einem geeigneten Beobachtungsstandort (weitgehendst einsehbar) aus während 9 und 9 Uhr 30 die Anzahl gesichteter Raben- und Greifvögel protokolliert werden. Die Beobachtung soll in einem Kreis mit einem Radius von 500 Metern um den Beobachtungsstandort erfolgen und nur jene Vögel, die innerhalb dieses Kreises gesehen werden, in das Formular eingetragen werden. Das Formblatt (Zählblatt) kann von der Bezirksgeschäftsstelle angefordert oder downgeloadet werden.


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Überarbeitung der EU Feuerwaffenlinie wurde beschlossen von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker Die folgenden Textstellen wurden der Homepage des OÖ Landesjagdverbandes entnommen (www.ooeljv.at). Der ausführliche Text kann dort nachgelesen werden. Das Europäische Parlament (EP) stimmte am 14. März, wie auch die FACE in seiner Plenarsitzung der Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie der EU zu. Sämtliche Änderungsanträge wurden zurückgewiesen. Die vorläufige Abstimmung zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission erzielt worden ist, legt die Bedingungen fest, unter denen natürliche Personen rechtmäßig Feuerwaffen erwerben und besitzen sowie diese in ein anderes EU-Land verbringen können. Im vergangenen Jahr hatte die FACE gemeinsam mit vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) intensiv auf eine Änderung des Wortlauts und Streichung ungerechtfertigter Beschränkungen des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Richtlinie hingewirkt und wesentliche Änderungen sowie einen ausgewogeneren Wortlaut erreicht. Der neue Text zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie ist unter folgendem Link zu finden: http://bit.ly/2mmmUln. Fragen & Antworten zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie: Stand: 14.03.2017 MEP Othmar Karas Warum liegt die Kompetenz für die Waffenrichtlinie bei der Europäischen Kommission? Warum wird diese Thematik europarechtlich

behandelt und unterliegt nicht ausschließlich nationalstaatlicher Kompetenz? Bei der Waffenrichtlinie handelt es sich nicht um einen neuen Legislativakt zu diesem Thema, sondern um eine Überarbeitung der bestehenden Waffenrichtlinie. Die Waffenrechtlinie selbst existiert bereits seit 1991 und wurde 2008 erstmals novelliert. Sie stellt die Grundlage für das österreichische Waffengesetz von 1996 dar, das von 2000 bis 2016 mehrfach in Österreich adaptiert worden ist. Der Grund für die bereits seit 1991 bestehende gemeinsame europäische Herangehensweise liegt im Binnenmarkt sowie im Schengener Abkommen. Die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Beförderung, des Kaufs und des Verkaufs von Feuerwaffen innerhalb der EU setzt auch eine Angleichung des Waffenrechts voraus.

gen oder weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Andere Mitgliedstaaten wollen ihren Bürgern das nichtsichtbare Tragen von Feuerwaffen erlauben - will die Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie das verbieten? Nein. Das nichtsichtbare Mitführen oder Tragen von Feuerwaffen innerhalb eines Mitgliedstaates wurde und wird in der Feuerwaffenrichtlinie nicht behandelt, da dies eine nationalstaatliche Kompetenz darstellt.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Waffengenehmigung? Wird der Waffenpass ständig erneuert werden müssen? Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah eine Begrenzung der Feuerwaffengenehmigung auf fünf Jahre vor. Genau diesen Vorschlag hat das Europäische Parlament in dieser Form abgelehnt und stattWarum gibt es eine EU-Richtlinie dessen vorgeschlagen, dass die zu diesem Thema, wenn es ohnehin Waffengenehmigung weiter aktuell ein österreichisches Waffengesetz bleiben kann, sofern Mitgliedstaagibt? ten ein System der kontinuierlichen Eine Richtlinie ist ein von den Überwachung einführen. Auf eine EU-Mitgliedstaaten und vom Euro- solche Rechtsbestimmung konnte päischen Parlament beschlossenes sich auch im finalen Text geeinigt Gesetz und gibt, wie im Namen werden. Für Österreich ändert sich enthalten, eine „Richtlinie“ bzw. ein durch diese Bestimmung nichts, da gewisses rechtliches Rahmenwerk bereits zum jetzigen Zeitpunkt spävor. Richtlinien müssen, nachdem testens alle fünf Jahre die zustänsie von den EU-Mitgliedstaaten dige Genehmigungsbehörde eine und dem Europäischen Parlament Überprüfung der Verlässlichkeit gemeinsam beschlossen wurden, durchführt. im Rahmen einer in der Richtlinie festgelegten Zeitfrist in nationales Wird es einen neuen medizinischen Recht umgewandelt werden. Das oder psychologischen Test als Beheißt im Falle Österreichs beruht dingung für die Waffenbesitzkarte das österreichische Waffengesetz geben? auf den Feuerwaffenrichtlinien von Der Kommissionsvorschlag sah 1991 und 2008. Das nationale Ge- die Einführung eines neuen übersetz enthält zusätzliche Bestimmun- all einheitlichen, standardisierten


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medizinischen Tests vor. Der Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments hingegen betonte, dass eine Überprüfung relevanter medizinischer und psychologischer Eignungstests in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen stattfinden soll. Bei den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (in diesem Fall repräsentiert durch die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten) und unter Beisitz der Europäischen Kommission, konnte sich das Europäische Parlament mit dieser Forderung auch durchsetzen und sicherstellen, dass die nationalstaatlichen Testbestimmungen weiterhin beibehalten werden können. Auch mit dieser Änderung ist der österreichische Gesetzgeber an keine Veränderungen an dem derzeitigen psychologischen Eignungstest gebunden. Werden halbautomatische Feuerwaffen jetzt verboten? Was ändert sich nun in der Feuerwaffenkategorisierung? Kommt es jetzt zu Zwangsenteignungen von Feuerwaffen, die bereits im Umlauf sind? Nein. Halbautomatische Feuerwaffen werden nicht verboten. Derzeit wird für Feuerwaffen zwischen den Kategorien A, B, C und D unterschieden. Waffen in der Kategorie A sind normalerweise nicht für Zivilisten zugänglich. Hier handelt es sich um Kriegsmaterial oder verbotene Waffen wie vollautomatische Selbstladewaffen, Schusswaffen mit Schalldämpfern, Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte „Pumpguns“), etc. Waffen in der Kategorie B sind genehmigungspflichtig und beinhalten

Kurzwaffen bzw. Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Feuerwaffen. Die Frage der Kategorisierung stellte einen der Hauptdiskussionspunkte dar. Im Rahmen der Verhandlungen konnte man sich gemeinsam mit dem Rat auf eine Neukategorisierung von einigen Feuerwaffen einigen. Die Neuerung betrifft vier Arten von Feuerwaffen, die de jure in Kategorie A transferiert werden und de facto drei neue Subkategorien (A6, A7 und A8) der Kategorie A darstellen, die hinsichtlich ihrer Zugangsmöglichkeit zwischen Kategorie A und Kategorie B eingeordnet sind. Bei den vier von der Neukategorisierung betroffenen Feuerwaffen gibt es zusätzliche Bestimmungen, um Zugang zu diesen zu erhalten. Hierbei handelt es sich um: • Kategorie A6 - Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt worden sind. • Kategorie A7 - Halbautomatische Kurzfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die ohne erneutes Nachladen mehr als 21 Schüsse abfeuern können (mit integrierter oder eingesetzter Ladevorrichtung mit über 20 Schussmunition). • Kategorie A7 - Halbautomatische Langfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die ohne erneutes Nachladen mehr als 11 Schuss abfeuern können (mit integrierter oder eingesetzter Ladevorrichtung mit über 10 Schussmunition). • Kategorie A8 - Halbautomatische Langfeuerwaffen, die auf eine Länge von 60 cm verkleinert werden können, ohne dabei in ihrer Funktionalität einzubüßen. Für die Kategorie A7 sind Feuerwaffen mit Randfeuermunition nicht

von diesen Änderungen betroffen. Zugang zum Erwerb und Besitz der neu kategorisierten Feuerwaffen ist weiterhin möglich und soll durch die folgenden Bestimmungen sichergestellt werden: • Berechtigte Feuerwaffenbesitzer, die vor Inkrafttreten der Bestimmungen der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie eine solche Feuerwaffe der neuen Kategorien A6, A7 sowie A8 erworben haben, können von den zuständigen nationalstaatlichen Behörden eine Genehmigung zum Besitz dieser Feuerwaffen erhalten. Diese Entscheidung obliegt ausschließlich den zuständigen nationalstaatlichen Behörden und unterliegt den Rechtsbestimmungen der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie. Feuerwaffenbesitzer müssen somit Mitglied in einem Sportschützenverein werden, sofern sie dies nicht bereits sind.

Müssen Feuerwaffen und Munition separat voneinander aufbewahrt werden? Die überarbeitete Richtlinie stellt klar, dass, wenn Feuerwaffen und Munition nicht in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt, diese getrennt voneinander aufzubewahren sind. Auch hier betont der Rechtstext, dass die Mitgliedstaaten Bestimmungen für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung und Aufbewahrung von Feuerwaffen und Munition festlegen. Dies ist in Österreich bereits der Fall, weswegen es für die Situation in Österreich hier keine Änderungen geben wird.


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Regulierung des Biberbestandes Nach den Bestimmungen der NÖ Biber-Verordnung, (30. Verordnung vom 30.5.2016) ist der Fang von Bibern und deren Tötung sowie die unmittelbare Tötung durch Schusswaffen möglich – und wird in der Praxis auch vereinzelt angewandt – und zwar in Form von Eingriffen in die Population durch Fang und Tötung sowie Abschuss. Sollte sich künftig ein Eingriff in die Biberpopulation regional ergeben, wären folgende Punkte zu beachten: Ausnahmen nur im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung Das Töten von Bibern durch Abschuss fällt in Niederösterreich nicht unter die „Jagdausübung“. Der Eingriff in die Biberpopulation muss sich auf eine bestimmte Örtlichkeit und damit auf ein bestimmtes Jagdgebiet oder mehrere bestimmte Jagdgebiete beziehen. Vor Eingriff ist das Einvernehmen mit dem Grundeigentümer und dem Jagdausübungsberechtigten herzustellen. Die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten für den Abschuss eines Bibers ist nicht Voraussetzung, da der Biber in NÖ keine Wildart ist. Bei Vorliegen einer gültigen Jagdkarte besteht jedenfalls Haftpflichtversicherung. Der Schütze haftet immer für seinen

Schuss. Inhaber von gültigen Nö Jagdkarten sind außerhalb der Jagdausübung im Bereich des „Besitzes und des Gebrauchs von Schusswaffen“ ebenfalls haftpflichtversichert.

Maßstab an Schalenwild zu legen: Daher sind bei Kugelpatronen nur Zentralfeuerpatronen mit einem Kaliber von mindestens 5,5 mm und einer Hülsenlänge von mindestens 40 mm denkbar, wobei Vollmantelgeschosse nicht (!) verwendet werden dürfen. Ein Schrotschuss ist nicht zulässig, wohl aber die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Faustfeuerwaffen eignen sich für den Abschuss von Bibern nicht (ausgenommen als Fangschusswaffen oder beim Fallenfang).

Zum Führen eines Gewehres ist ein Waffendokument notwendig Das Führen von Jagdgewehren (Langwaffen der Kategorie D oder C) ist nur Inhabern einer gültigen NÖ Jagdkarte oder Inhabern eines Waffenpasses gestattet. Der Jagdausübungsberechtigte muss bezüglich des Betretens zustimmen Abseits öffentlicher Wege und außerhalb eingezäunter Grundstücke, wo die Jagd ruht, ist das Betreten eines Jagdgebietes mit einem Gewehr ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten NICHT gestattet. Daher ist die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten dort jedenfalls erforderlich. Die Bewaffnung muss sich an etwa gleich großen Wildtieren orientieren Beim Töten eines Bibers ist hinsichtlich der Waffe und der Munition der

Auf die Grundsätze der Weidgerechtigkeit ist unbedingt zu achten und die Sicherheitsregeln der Jagd in NÖ sind einzuhalten! Die Auflagen der NÖ Biber-Verordnung (Geltungsbereich, Zielsetzung, Eingriffsbereiche, Eingriffszeiten, Fallenfang, unmittelbare Tötung, Dokumentation, etc.) sind strikt zu beachten! Innerhalb von 2 Tagen besteht Meldepflicht bei der Naturschutzabteilung der NÖ Landesregierung. Biber dürfen durch den Berechtigten (Gemeinde oder sonstige Eingriffsberechtigte) unentgeltlich weitergegeben werden, das Recht zur Verwahrung nach der NÖ Biber-Verordnung geht damit auf den Übernehmer über. von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker


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Jungjäger- und Jagdaufseher Ausbildung 2017 von Bezirksjägermeister Stellvertreter Manfred Jäger

Am 31. Jänner 2017 startete der erste Kursabend für die diesjährigen Teilnehmer vom Jungjäger – und Jagdaufseher Kurs. Fünfundzwanzig Interessenten haben sich in den Räumlichkeiten der landwirtschaftlichen Fachschule in Edelhof eingefunden. Die Kursdauer beträgt 25 Abende jeweils Dienstag und Freitag von 18.30 – 21.30 Uhr. Die Praxistage wie Wald- und Forstwirtschaft, Hunderassenpräsentation, Wildbretthygiene oder Revierpraxis finden teilweise auch an Samstagen statt. Das Schießtraining erfolgt auf der Schießanlage in Großglobnitz. Je nach Bedarf werden 6 – 8 Termine immer Freitag-Nachmittag und Samstag-Vormittag vereinbart. Für die verschiedenen Fachbereiche wie Jagd und Recht, Schalenwild, Niederwild, Hundewesen, Brauch-

tum, Sicherheit, Wildbrethygiene und Krankheiten, Wild und Wald, Schießwesen, usw. stehen uns dankenswerter Weise erfahrene Ausbilder zur Verfügung.

Revieren sich die notwendige Praxis anzueignen. Denn jeder langjährige Jäger weiß aus eigener Erfahrung, dass bei der Jagdausübung meistens die Ausnahmen häufiger sind als die geDie Prüfungen sowohl für Jungjäger lehrten Regeln. als auch für Jagdaufseher sind in den Räumlichkeiten der Bezirksver- Wir ersuchen daher alle Jagdauswaltungsbehörde im Mai und Juni übungsberechtigten, den angeeingeplant. henden Jungjägern rechtzeitig eine Die Ausbildung und die darauf fol- Chance zu geben, diese wichtigen gende Prüfung sind nur der Grund- praktischen Erfahrungen zu samstein- die erste Sprosse auf einer meln. langen Leiter für ein zukünftiges Jägerleben. Nur unter dieser Voraussetzung Das wichtigste ist allerdings, dass können wir auch sicherstellen, dass den angehenden Jungjägern bereits uns die Jagd für zukünftige Generajetzt während der Ausbildung und tionen in dieser bewährten, nachspeziell nach bestandener Prüfung haltigen Form erhalten bleibt. eine Möglichkeit von erfahrenen Jägern geboten wird draußen in den


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Jäger - „Die besseren Natur- und Tierschützer!“ von Bezirksjägermeister Stellvertreter Manfred Jäger Diese Erkenntnis kommt nicht von irgendwo und ist auch nicht aus der Luft gegriffen, nein dies ist eine Tatsache welche mit unzähligen Daten, Fakten und Zahlen eindeutig belegbar ist. Viele „selbsternannte“ Natur- und Tierschützer bzw. Aktivisten rühmen sich ob ihres Engagements, ohne überhaupt die komplexen ökologischen Zusammenhänge die für das Gleichgewicht in der Natur-/ Tierbeziehung verantwortlich sind, wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Die Jägerschaft hingegen erfüllt nicht nur den Auftrag der Behörde, Wild-/Bestände so zu regulieren, dass sich Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen in einem erträglichen Rahmen bewegen, sie erfüllt darüber hinaus noch viele andere wesentliche Aufgaben die sich positiv auf das Ökosystem in unserer heutigen Kulturlandschaft auswirken. Dazu ist aber immer eine gesamtheitliche Betrachtung, nicht nur die der einzelnen Pflanze oder des einzelnen Tieres, erforderlich. Nur auf diese Art und Weise kann nachhaltiger Naturund Tierschutz gelebt werden. Was bei dieser Betrachtungsweise immer wieder in Vergessenheit gerät und negiert wird ist, dass auch wenn wir Jäger unser Hauptaugenmerk auf die dem Jagdgesetz unterliegenden Tierarten richten, auch viele andere Wildtiere die nicht dem Jagdgesetz unterliegen, profitieren-durch z.B. Biotopverbesserungen u.a.m..

viele Aktivitäten beeinflussen sich * Nachhaltiger Tierschutz gegenseitig und lösen wiederum andere positive Folgen ab oder aus. • Hilfe bei Naturkatastrophen wie Überflutungen, Dürre und dgl. • Anlage von Rettungsinseln, Feuchtbiotopen, Sonderbiotopen • Nutzungs- und Jagdfreistellung von Feldgehölz- Inseln für seltene Tier- und Pflanzenarten • Notzeitfütterung zur Wildschadensabwehr • Reduktion von KFZ Fallwild durch Foto: http://www.rwj-online.de/ Anbringung von Wildwarnsystemen • Hege und Pflege eines gesunden, nachhaltigen Wildbestandes * Nachhaltiger Naturschutz • Verhinderung von Seuchen wie z.B. Tollwut, Fuchsbandwurm, • Anlegen von Wildäsungsflächen, ASP, usw. Biodiversitätsflächen, Brachen • Kitzrettung vor dem sicheren etc. Mähtod • Pflanzung von Hecken, Wildobst• Bestandsregulierung einzelner bäume und Windschutzgürtel Beutegreifer und nicht heimi• Anlage und Pflege von Feuchtscher Tierarten zu Gunsten gebiotopen fährdeter Tier-/Wildarten • Herstellung des ökologischen • Erhaltung der Artenvielfalt Gleichgewichtes • Mitwirkung ( BOKU, WWF ) bei • Kooperation mit BIRDLIFE „RoteListe-Arten“ zB. Brut- und Nisthilder Erforschung der Wanderkorfen im Wald, Schulprojekte ridore –Migrationsachsen- bei verschiedener großräumig ziehendem Wild. • Durchführung Monitorings Berücksichtigung bei Straßenbau • Aufklärung und Kanalisierung z.B. durch Grünbrücken übermäßiger Naturnutzung • Vermeidung von land- und forst• Einrichtung von Wildruhezonen wirtschaftlichen Schäden • Durchführung verschiedener Müllsäuberungsaktionen • Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit über richtiges Verhalten in der Natur • Nachhaltige Nutzung einer natürlichen Ressource „Wildbret als biologisches Lebensmittel“ Welchen Beitrag leistet nun die Jä- • Die Weltnaturschutzorganisation gerschaft für den Natur- und TierIUCN hat in Amman im Jahr 2000 Jetzt einmal ehrlich, glauben Sie schutz? die Jagd, wenn sie nachhaltig be- wirklich dass diese umfangreichen Es ist nicht einfach eine taxative trieben wird, als Teil des Natur- Tätigkeiten, die wir Jägerinnen Aufzählung vorzunehmen denn und Jäger mit oftmals körperlicher schutzes anerkannt.


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Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband „Wildschadenversicherung NEU“

Anstrengung und Einsatz sowie teilweise mit immensen Zeit- und finanziellen Aufwand ganz selbstverständlich Tag für Tag in unseren Revieren für den Natur- und Tierschutz durchführen, der Öffentlichkeit wirklich bekannt sind? Wir machen das aus Überzeugung und Selbstverständlichkeit, aus Liebe und Verbundenheit zur Natur und zu unseren Wildtieren. Darüber hinaus haften wir Jäger im Wildschadensfall auch uneingeschränkt mit unserem Privatvermögen. Verzeihen Sie, aber mir sind keine, wie sagt man so schön, Natur- und Tierschützer oder „selbsternannte“ Tierrechtsaktivisten bekannt, die unter gesamtheitlicher Betrachtung unseres Ökosystems einen derart vielfältigen und umfangreichen Beitrag für den nachhaltigen Naturund Tierschutz leisten - ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Es würde mich sehr freuen, wenn viele der Personen dieses Gedankengut von uns Jägern auch als ihr eigenen Gedankengut benennen könnten/würden. Leider wird von vielen Personen und Organisationen meistens nur das einzelne Individum, eine einzelne Pflanze oder eine bestimmte Tierart/Rasse als schützenswert empfunden. Die traurige Wirklichkeit ist aber, dass durch diese eingeschränkte, engstirnige Betrachtungsweise das Gleichgewicht des gesamten Ökosystem sehr häufig in Mitleidenschaft gezogen wird und dabei nicht selten andere Arten rücksichtlos verdrängt und ausgerottet werden. Fallweise wird auch nicht davor zurückgeschreckt, mit allen Mitteln unter dem Motto „koste es was es wolle“ versucht, dieses Ziel zu erreichen. In der Bundesrepublik ist

man beispielweise redlich bemüht die mehrstelligen Millionenbeträge, für diverse Schutzmaßnahmen und Schadensersatzzahlungen für (von Beutegreifer gerissene) Nutztiere, welche durch die öffentliche Hand / Steuergelder aufgebracht werden, der Öffentlichkeit tunlichst vorzuenthalten. Manchmal macht es auch in der Politik den Anschein, es geht hier nicht um das Wohl der Natur und der Tiere, sondern nur um Wählerstimmen. Nachweislich sind in mehreren deutschen Wolfsgebieten mittlerweile die Muffelwildbestände erloschen. Ähnliche Vorzeichen können wir auch bei uns am Truppenübungsplatz Allentsteig feststellen. Wir stellen uns daher natürlich die Frage, welche Wildart als nächstes an den Rand des Abgrundes getrieben wird? Wo sind hier die Bemühungen der Natur- und Tierschützer, wenn ganze Arten regional verschwinden? Man hört und sieht Niemanden von diesen „Aktivisten“, Dies ist aber durchaus nachvollziehbar, denn man würde ja der Jagd in die Karten spielen, weil der Irrglaube der „Selbstregulierung“ in unserer Kulturlandschaft damit in Frage gestellt würde. Offensichtlich muss, so wie in vielen anderen Bereichen auch, immer zuerst ein besonderes Ereignis eintreten, damit man überhaupt bereit ist, andere Betrachtungsweisen zu akzeptieren. Aber machen Sie sich selbst ein Bild, viele Fakten und Daten liegen ja am Tisch. Wer sind nun, unter gesamtheitlicher Betrachtung unseres Ökosystems, die nachhaltigeren Naturund Tierschützer ?

Das Thema Wildschaden erhitzt verständlicherweise immer wieder die Gemüter sowohl in der Jägerschaft als auch bei den grundbücherlichen Eigentümern, Pächtern oder Bewirtschaftern. Lt. NÖ Jagdgesetz 1974 § 101 Abs. 1 haftet der Jagdausübungsberechtigte in seinem Jagdgebiet für vom Wild verursachten Schaden an Grund und Boden, an den land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. Zur Unterstützung bei der Ermittlung des Schadensausmaßes wurde 2016 von der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl ( NÖ-Landesjagdverband ) das Taschenbuch „WILDSCHADEN der WEGWEISER“ für die Jägerschaft herausgegeben. Egal wie hoch das Schadensausmaß ist, der Jagdausübungsberechtigte haftet mit seinem Privatvermögen da es bis dato keine Versicherungsmöglichkeit gab. Ab Jänner 2017 bieten zwei Versicherungsmakler, Tiefenbrunner und Berghammer in Zusammenarbeit mit der WIENER STÄTISCHEN eine Wildschadenversicherung für die Jägerschaft an. Das Antragsformular und die Zusatzbedingungen finden Sie auf unserer HP unter www.jagd. zwettl.at Für weitere Fragen und Auskünfte zu der Versicherungsmöglichkeit steht uns freundlicherweise der Jagdkollege und Kundenberater der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung, Herr Oswald Ablinger zur Verfügung. Tel. Auskünfte unter 0664 / 60139 54823 oder per Mail o.ablinger@ wienerstaedtische.at


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Wölfe Geschätzte Weidkameraden! Zu dem aufschlussreichen Vortrag des Wolfbeauftragten für NÖ, Dr. Rauer, und seinem Mitarbeiter anlässlich der HR-Versammlung in Großglobnitz erlaube ich mir einige Bemerkungen. Das mittlerweile im Bezirk Zwettl bestätigte Wolfsrudel (7 Stück) beansprucht laut Aussage dieser Fachleute ein Revier von rund 250 km2, also von 25.000 ha. Die einjährigen Rudelmitglieder werden in Kürze verstoßen und eigene Rudel mit einem gleich großen Revier bilden.

Wenn man nun berücksichtigt, dass es in einem reinen Rehwildrevier kein Rotwildvorkommen gibt und somit nicht vorhandenes Rotwild durch gerissene Rehe substituiert wird, erhöht sich der jährliche Abgang durch Wölfe bereits auf durchschnittlich 2,5 Rehe. Das entspricht immerhin 50% der Entnahme laut Abschussplan, wenn man von 5 Stück pro 100 ha ausgeht.

So sehr man für die Idee einer vielfältigen Fauna Verständnis haben kann, sollte man nicht außer Acht lassen, dass es sich bei Wild auch um ein besonders wertvolles Lebensmittel handelt, das ohne Schädigung der Umwelt gewonnen wird und sich somit fragen, ob es sinnDer statistische Nahrungsbedarf für voll ist, es zu einem Großteil Wölfen ein Rudel beträgt pro Jahr und 100 „zum Fraß vorzuwerfen“. ha: Ich denke, dass es bereits jetzt an der Zeit ist, sich Gedanken zu machen, 1,6 Rehe wie man zu einem vernünftigen Aus0,2 Stück Rotwild gleich der verschiedenen Interessen 0,4 Sauen kommen kann. Insbesondere unsere Dabei handelt es sich angeblich um Standesvertretung wäre hier gefordert. durchaus vertretbare Mengen.

Wenn man sich zu lange damit Zeit lässt, werden wir eines Tages die gleichen Probleme mit den Wölfen haben, wie es sich bei den Bibern und Fischottern ergeben hat. Weidmannsheil Dr. Herbert Mannsbart Jagdleiter P.S.: Ich bin übrigens schon neugierig, wie die Grundeigentümer in Wolfregionen reagieren werden, wenn sich der Umstand, dass die Jagd in ihrer Gemeinde nur mehr halb so viel wert ist, auf die Höhe des Pachtschillings auswirken wird.


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Blick ins Revier und Hegeringe

Steinkautz Bericht zum Titelbild Der Steinkauz (Athene noctua) ist eine kleine, kurzschwänzige Eulenart aus der Familie der Eigentlichen Eulen (Strigidae). Das Verbreitungsgebiet des Steinkauzes erstreckt sich über Eurasien und Nordafrika. Er ist ein charakteristischer Bewohner der Baumsteppe mit spärlicher oder niedriger Vegetation und jagt bevorzugt auf dem Boden. Ein einmal gewähltes Revier besetzt er meist über mehrere Jahre und zum Teil sogar lebenslang. Der Steinkauz galt bereits im antiken Griechenland als Vogel der Weisheit und war Sinnbild der Göttin Athene. Darauf verweist auch der wissenschaftliche Name, der übersetzt ‚nächtliche Athene‘ bedeutet. Deswegen bezieht sich die Redewendung Eulen nach Athen tragen auf den Steinkauz bzw. seine Abbildung auf antiken Drachme-Münzen. Im deutschen Sprachraum ist der Name „Steinkauz“ Hinweis darauf, dass diese Eulenart nicht nur in Baumhöhlen, sondern auch in Scheunen, Kapellen und Weinkellern aus Stein brütet. In Mitteleuropa gehen die Steinkauzbestände seit einigen Jahrzehnten stark zurück. Hauptursache dieses Rückgangs ist die Zerstörung von Lebensräumen, die dem Steinkauz geeignete Umweltbedingungen bieten. Der Steinkauz erreicht eine Körpergröße von 21 bis 23 Zentimetern. Die Flügelspannweite beträgt zwischen 53 und 58 Zentimetern. Die Größe entspricht damit der einer Singdrossel, der Steinkauz wirkt allerdings durch das lockere Gefieder und den breitrundlichen Kopf größer als diese. Federohren fehlen und durch die niedrige Stirn wirkt der Steinkauz flachköpfig. Es be-

steht kein auffälliger Geschlechtsdimorphismus. Das Gewicht der Männchen schwankt zwischen 160 und 240, das der Weibchen zwischen 170 und 250 Gramm. Das Maximalgewicht erreichen adulte Vögel im Dezember und Januar. Am leichtesten sind sie in den Monaten Juni und Juli.

Foto: © http://www.lequen-naturfoto.de/

Der Gesichtsschleier ist beim Steinkauz nur schwach ausgeprägt und oben durch weißliche Überaugenstreifen begrenzt. Die Augen sind zitronen- bis schwefelgelb. Die dunkel sepiabraune Körperoberseite weist weißlich rahmgelbe oder grauweiße Tropfenflecken und Querbinden auf, wobei die Fleckung auf dem Oberkopf besonders dicht, klein und streifenförmig und auf dem Vorderrücken größer und rundlicher ist. Im Nacken hat der Steinkauz eine auffällige, weiße V-förmige Zeichnung, die mit einem weißen Nackenband zusammenläuft und dunklere Gefiederpartien umschließt (sogenanntes Occipitalgesicht). Auf den Handschwingen bilden rahmfar-

bene bis beigebraune Flecken fünf bis sechs Querbinden. Auf den Armschwingen sind meist zwei bis drei solcher Querbinden sichtbar. Auf den Armdecken variiert dagegen das Fleckenmuster individuell sehr stark. Die Unterflügeldecken sind dagegen hell und weisen eine graue bis schwärzliche Fleckung auf. Die Kehle ist weißlich und von der Brust durch ein beige- oder rostbraunes Halsband abgegrenzt. Die Körperunterseite ist gelblich weiß mit sepiabraunen, unregelmäßigen Längsstreifen. Insbesondere auf dem Brustgefieder sind diese Längsflecken sehr dicht und breit, so dass sie die Grundfarbe nur noch wenig hervortreten lassen. Die Beine sind weißlich befiedert und die Zehen mit borstenartigen Federn besetzt. Adulte Steinkäuze beginnen ihre Jahresmauser mit dem Ausfliegen der Jungvögel. Die Großgefiedermauser verläuft über einen Zeitraum von 98 bis 115 Tagen und ist in Mitteleuropa gegen Ende Oktober, Anfang November abgeschlossen Der Steinkauz legt kurze Strecken in einem gradlinigen Ruderflug zurück, während bei weiten Strecken ein spechtartiger Wellenflug charakteristisch ist. Jagende Steinkäuze zeigen außerdem Rüttel- und Gleitflüge. Steinkäuze fliegen meistens knapp oberhalb der Bodenoberfläche. Steinkäuze bewegen sich sehr häufig auf dem Boden fort. Sie sind in der Lage, so schnell zu rennen, dass sie auch eine entkommende Feldmaus einholen. Steinkäuze haben ein sehr umfangreiches Lautrepertoire, das von bellenden, schnarchenden, miauenden Lauten bis zu klangvoll weichen Rufen reicht.


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Blick ins Revier und Hegeringe

HR Zwettl von Bezirksjägermeister Stellvertreter Manfred Jäger Sensationelle Raubwildstrecke Wie alle Jahre wieder habe ich heuer für den 10.Februar 2017 einige Jagdfreunde zur gemeinsamen Raubwild-Ansitzjagd in mein Revier nach Jahrings eingeladen. Es waren beinahe ideale äußerliche Voraussetzungen bei mittlerweile wochenlanger geschlossener Schneedecke und einen Tag vor Vollmond. Weitere gute Vorzeichen waren, dass man die Füchse in den letzten Tagen tagsüber gesichtet hat was eigentlich ein ziemlich sicherer Hinweis ist, dass die Ranz voll im Gang ist und trotzdem die wochenlang beschickten Kirrstellen regelmäßig leergeräumt waren. Aus Erfahrungen der letzten Jahre haben wir dieses Mal früher, noch bei halbwegs gutem Tageslicht unsere Kanzeln bezogen. Im Nachhinein gesehen eine vollkommen richtige Entscheidung. Siebzehn Schützen wollten den Füchsen an den Balg. Kaum am Hochstand eingerichtet vielen bereits in der Dämmerung die ersten Schüsse. Dies setzte sich in regelmäßigen Abständen ca. eineinhalb Stunden bis 19.30 Uhr so fort. Ich zählte soweit ich alle hören konnte 12 Schüsse. Mit jedem Knall machte sich bei mir eine Genugtuung und innerliche Freude, als Lohn für den im Vorfeld betriebenen Aufwand, breit. Wie vereinbart baumten wir um 21.30 Uhr ab und ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch weitere sechs Schüsse vernommen. Am vereinbarten Platz zur gemeinsamen Streckenlegung eingetroffen stieg natürlich die Spannung. Kontinuierlich trafen die Schützen mit deren erlegten Stücken ein. In nur dreieinhalb Stunden Ansitzzeit wurden von siebzehn Schützen

13 Füchse auf den Balg gelegt. Mit einer derart erfolgreichen Strecke hatte im Vorfeld niemand rechnen können. Die Freude und das Staunen war bei allen Beteiligten einschließlich mir natürlich riesengroß. Gerade wenn man bedenkt welch wichtiger Beitrag damit für die Niederwildhege geleistet wurde. Zu

einem derartigen Erfolgserlebnis reicht nicht nur Passion, Können und Ehrgeiz, es ist unbedingt auch das Quäntchen Glück erforderlich. Ich darf mich daher bei allen Beteiligten für die Disziplin und Ausdauer herzlich bedanken und allen Schützen noch mal ein kräftiges Weidmannsheil wünschen


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Blick ins Revier und Hegeringe

HR Ottenschlag Der Weidmannsbund und der Hegering Ottenschlag führten bereits zum 7. Mal die „Nächte des Fuchses“ durch. Revierübergreifende Jagdtage wurden durchgeführt. In diesem Jahr war der Mond ein guter Jagdhelfer auch der viele Schnee trug zu einem sehr guten jagderfolg bei. Oft konnte man das heisere Bellen der Fuchsrüden hören. Auf der Suche nach einer Fähe kamen sie auf Schussdistanz und die Jägerinnen und Jäger konnten die Kugel fliegen lassen. 63 Füchse und 5 Marder konnten zur Streckenlegung am Gelände des Weidmannsbundes (Schießstand) gebracht werden.

Die musikalische Umrahmung und das Verblasen der Strecke erfolgten durch die Jagdhornbläsergruppe „Weinsbergerwald“ unter Hornmeister OFÖ Walter Juster. Obmann Gerald Stieger war die Freude über die beachtliche Stre-

cke und die große Teilnahme an der Streckenlegung ins Gesicht geschrieben. Mit dem Schüsseltrieb im Hubertusstüberl klang die „Nacht der Füchse“ aus.

HR Waldhausen Am Mittwoch, den 18. Jänner 2017, besuchte Hegeringleiter Maier Günther die 2. Klasse der Volksschule Großgöttfritz unter der Leitung von Dipl. Päd. Helga Monika Goldnagl. Zuerst wurde mit den Kindern in der Schule der theoretische Teil besprochen: Zuordnung von Tieren (Haarwild, Federwild, Fische, Fleisch- und Pflanzenfresser) sowie Pflanzen und Bäume, Ablauf eines Jagdjahres nach Jahreszeiten und das richtige Verhalten im Wald. Später führte

ein Reviergang zu einer Wildfütterung, wobei besonders auf Spuren im Schnee geachtet wurde. Außerdem wurde versucht, das im theoretischen Teil erlernte Wissen in der

Praxis umzusetzen. Als Erinnerung wurde den Kindern das Buch „Lisa und Michael mit dem Jäger auf der Jagd“ überreicht, welches vom Landesjagdverband gesponsert wurde.

VS-Leiterin Helga Monika Goldnagl Hegeringleiter/Jagdleiter Günther Maier


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Blick ins Revier und Hegeringe

HR Rappottenstein Ich durfte mich im Zuge der heurigen Winterfuchssaison über ein besonderes Waidmannsheil freuen. Da auch sehr eindrucksvolle Fotos entstanden sind habe ich mir gedacht, dass das vielleicht für unser Bezirks Jagdjournal interessant sein könnte. Um 18:00 bezog ich die Kanzel an einem gut angenommenen Luderplatz. Da die Ranz noch in vollem Gange war und sowohl Schnee als auch Mond perfekt für einen nächtlichen Ansitz waren richtete ich mich auf einen längeren Ansitz ein. Bereits nach knapp 45 Minuten schnürte der erste Fuchs zum Luderplatz. Auf ca 60 Schritt war der Schuss mit der kleinen Kugel keine große Herausforderung und der Fuchs blieb im Feuer. Aufgrund der guten Sicht und der traumhaften Mondnacht wollte ich noch bis Mitternacht ausharren und freute mich auf weitere Erlebnisse.

zweite Fuchs zog aus dem „Schacherl“, verhoffte kurz Richtung Luderplatz und stürmte in voller Flucht auf den erlegten Fuchs zu. Ohne zu zögern packte er den verendeten beim Krawattl und beutelte Ihn, dass es jedem Vorstehhund zur Ehre gereicht hätte. In dieser Situation war es gar nicht leicht, eine saubere Kugel los zu werden. Nach einigen Minuten zeigte mir der Fuchs dann doch die Silhouette und ich konnte fliegen lassen. Ohne mit der Lunte zu schlagen sank er in sich zusammen.

Als ich an die beiden erlegten Füchse herantrat bot sich dann ein seltenes Bild. Im Kampf vereint lagen die beiden starken Rüden ineinander verbissen übereinander. Die Fotos sind gemacht worden, ohne dass ich die Füchse vorher berührt habe. Beides waren ältere Rüden und ich vermute, dass die Ranz und der damit verbundene Konkurrenzdruck dieses seltsame Verhalten ausgelöst hat. Ich habe ähnliches schon beim Rehwild beobachten können und auch vom Rot- und Gamswild hört man öfter davon, dass in der Bruft erlegte Konkurrenten noch angenommen und geforkelt werden. Dass aber auch unser Rotfuchs in der Ranz so aggressiv Artgenossen gegenüber agiert war mir neu.

Um ca 20:45 sah ich auf große Entfernung wieder einen Fuchs, der offenbar auf Freiersfüssen ständig suchend in meine Richtung wechselte. Jedes Mal wenn ich dachte jetzt passt‘s war er schon wieder in Bewegung, zog näher und näher zum Luderplatz und verschwand hinter einem „Schacherl“.... da der Ersterlegte Fuchs noch mitten am Luderplatz lag hatte ich bedenken, dass der zweite Fuchs den ersten spitz bekommen und damit dahin Waidmannsheil Stefan Schneider sein wird. Genau das Gegenteil geschah. Der Revier Pehendorf

Bei der gemeinsamen Raubwildstreckenlegung der Reviere des Hegerings Rappottenstein konnten sich Hegeringleiter Josef Schöller sowie die erfolgreichen Ansitzjäger über eine beeindruckende Strecke von: 35 Füchsen, 5 Mardern sowie 2 Dachsen freuen. Im Anschluss fand ein gemütlicher Ausklang im Gasthof Kappeller statt.

HR Kottes

Beim Fuchsansitz im Dezember erlegte andreas Giesriegl diese 3 Wildschweine (63kg, 43kg, und 39kg) im Revier Elsenreith bei Franz Pritz. Weidmannsheil


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Blick ins Revier und Hegeringe

HR Langschlag

Fortsetzung des Projektes „Wildtierfütterung“. Am 19.01.2017 hielt Alfons Payr einen kindergartengerechten Vortrag über die Jagd und dem Verhalten im Wald im Kindergarten Langschlag. Anschaulich wurde dies durch mitgebrachte

HR Göpfritz/W.

Objekte (präparierte Wildtiere, Felle, Jagdoptik). Alle Anwesenden erhielten einen Wildtierkalender des N.Ö.Landesjagdverbandes. Die Kindergartenleiterin Andrea Kronbereger und ihr Team bedankten sich beim Vortragenden mit einem Geschenkkorb.

Im Jänner und Februar wurde auch heuer wieder die Ansitzjagd auf unseren Rotrock bei eisiger Kälte und viel Schnee, dafür aber bei guter Sicht durchgeführt. Bei einer Ansitzdauer von ca. 3 Stunden wurden insgesamt rund 270 Stunden auf den Hochsitzen ausgeharrt um den schlauen Fuchs zu überlisten. Gemeinsam konnten wir 18 Füchse und 3 Marder erlegen. Ich wünsche allen Weidmännern die an den Fuchsnächsten im Bezirk mitgemacht haben ein kräftiges Weidmannsheil.

Hegeschau

eh. Gerichtsbezirk Zwettl in Rappoltschlag 2017 In einem würdigen Rahmen fand die Hegeschau vom eh. Gerichtsbezirk Zwettl am 11. März im Gasthaus Huber in Rappoltschlag statt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und neben den zahlreichen Jägerinnen und Jägern sowie Interessierten konnte von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker auch der Bürgermeister und der Vizebürgermeister von Waldhausen als Ehrengäste begrüßt werden. Positiv zu erwähnen war, dass sich der Zustand und die Vollständigkeit der vorgelegten Trophäen im Vergleich zu den Vorjahren ins Positive entwickelt haben. Die getätigten Abschüsse lt. Abschussverfügung von der Behörde wurden vollständig erfüllt. Der

Anteil vom KFZ-Fallwild liegt nach wild wurden auch die Ehrenbrüche wie vor mit durchschnittlichen 25% in Silber und Bronze an die Jubilare vom Gesamtabschuss beim Rehwild feierlich überreicht. sehr hoch. Neben den Abschussberichten der einzelnen Wildarten wie Rotwild, Schwarzwild und Reh-


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Jagdhunde & Brauchtum

Die Brandlbracke (Vieräugl) Foto: www.bracken.at

geblieben. Sie ist ein vielseitiger, intelligenter und ausdauernder Jagdgebrauchshund - kinderfreundlich und familienbezogen. Das signifikanteste Merkmal ist aber das langanhaltende, ausdauernde „laute jagen“ auf Spur und Fährte sowie das hervorragende Orientierungsvermögen.

Die Brandlbracke ist ein spurlauter, leichtführiger Wald- und Gebirgsjagdhund mit enormer Jagdpassion, ausgeprägtem Fährtenwillen und guter Familieneignung. Sie eignet sich nicht nur hervorragend zur Fuchs- und Hasenjagd sondern auch für die schwierigsten Nachsuchen auf krankes Wild. Die Fähigkeit die kalte Gesundfährte eines Hasen auszuarbeiten, diesen zu heben und ausdauernd mit kräftigem spurlaut langanhaltend zu jagen, ist der wichtigste Entscheidungspunkt für die Auswahl von Zuchttieren. Nur Brandl, die neben der satzungsmäßigen Zuchteignung auch hervorragende Leistungen auf der Brackade zeigen, werden als Zuchttiere zugelassen. Dies ist auch zukünftig der Garant, dass die Brandl mit ihren hohen Anlagen für die schwierigsten Nachsuchen prädestiniert bleibt. Das gefällige Aussehen unserer Brandl kann nur als angenehme Nebenerscheinung in der Zucht Berücksichtigung finden. Richard Saurwein prägte schon den Satz: „Durch Leistung zum Typ“. Zusammengefasst, ist die Österreichische Brandlbracke durch verantwortungsvolle, nachhaltige Zucht gesund, widerstandsfähig, leistungs- und wesensstark erhalten

Spurlaut und Spurwille, Wildschärfe, ausgeprägte Ambition zur Nachsuchenarbeit, Leichtführigkeit und damit die Bereitschaft, sich vielseitig zu zeigen, machen die „Brandl“ zu einem verlässlichen Praktiker und angenehmen, ruhigen Revierbegleiter. Brackieren und Nachsuchen: Unter Brackieren verstehen wir in Österreich - zum Unterschied von anderen Ländern, in denen die laute Jagd noch mit Brackenmeuten betrieben wird – das Jagen auf den einzelnen Hasen, Fuchs, Dachs, Marder oder Schwarzwild ..... (Solojäger). Die weidgerecht abgeführte Bracke folgt dem aufgespürten Wild spurlaut und mit tiefer Nase. Da sie ihre Lungenkraft zum Lautgeben braucht, ist sie immer langsamer als das Wild, sie kann es deshalb nicht eräugen und auch nicht aufrücken und abfangen. Der Spurlaut jagende Hund setzt das Wild in Bewegung aber nicht in Panik. Starker Fährtenlaut ist zwingend erforderlich, damit das Wild den Standort des Hundes kennt. Das Wild hat daher die Möglichkeit sein Fluchtverhalten zu verändern. Der Brackenjäger erkennt durch das Geläut seiner Bracke die Wildart und somit auch den Verlauf der Jagd. Die Brackade erfordert vom Hund eine feine, hochempfindsame Nase, enormen

Spurwillen, Spur- sicherheit und ausgeprägte Fährtentreue. Die kalte Übernachtfährte des Hasen ist unumstritten die schwierigste Haarwildfährte da sie keine Bodenverwundung aufweist. Eine solche Fährte auszuarbeiten erfordert von einem Jagdhund größte Passion und Finderwillen, deshalb dauert diese Jagdart oft sehr lange. Es ist bekannt, dass ein ausdauernder und sehr guter Hasenhund auch ein ganz hervorragender Nachsuchenhund wird. Das ruhige Wesen und die Anhänglichkeit zum Führer und dessen Familie, lassen oft gar nicht erahnen, wie die Bracke im Einsatz auflebt. Durch ihre enorme Jagdpassion und Ausdauer ist sie in der Lage, schwierigste Wundfährten am langen Riemen ruhig und bedächtig auszuarbeiten. Am letzten Wundbett angelangt kann sich die Bracke dann endlich voll entfalten, mit unbändiger Kraft und ausgesprochener Schneid hatzt sie krankes Wild hartnäckig und hält die Bail scharf und beharrlich. Ob Brackade auf Fuchs oder Has‘ oder schwierigste Nachsuchen mit Hatz und Bail ….die Brandlbracke und die Steirische Rauhaarbracke sind vor, wie nach dem Schuss ihr verlässlicher Partner.


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Jagdhunde & Brauchtum

Brauchtum Die jagliche Kultur ist über Jahrhunderte hindurch gewachsen. Die Geschichte des Menschen ist untrennbar mit den Gebräuchen der Jagd verbunden. Gelebtes und angewandtes Brauchtum ist ein dynamischer - sich im laufe der Zeit und regional unterschiedlich verändernder – Prozess. Das jagdliche Brauchtum beschreibt Verhaltensweisen und Gepflogenheiten, die Jäger untereinander und während der Jagd ausüben. Es sollte nicht mit der Weidgerechtigkeit verwechselt oder ihr gleichgestellt werden, da es als solches nicht die Methodik des Jagens und moralische oder ethische sowie tierschutzrelevante Punkte berührt. Die wesentlichen Eckpfeiler vom jagdlichen Brauchtum umfassen: • Die Jägersprache und die jagdliche Begrüßung • die jagdliche Bekleidung • die Bruchzeichen • Jagdhornsignale und Jägerlieder • das Verhalten gegenüber dem erlegten Wild • die Streckenlegung • den Schüsseltrieb • das Jagdgericht sowie das Jägerlatein Nicht zu vergessen sind auch die altehrwürdigen Gebäude, die der Jagd gewidmet wurden. Hubertusmessen drücken die Ein-

stellung des Jägers zu Tier und Natur aus: - Respekt und Dankbarkeit Die Weitergabe unseres jagdlichen Kulturgutes und gelebten Brauchtums an nachkommende Generationen wird als Verpflichtung betrachtet.

Hut auf oder ab? Wann zieht ein Jagdleiter seinen Hut? Wann die Jäger? Im Prinzip gehört der Hut auf das Haupt des Jägers. Der Jagdleiter zieht seinen Hut nur kurz zur Begrüßung und dann wieder zur Verabschiedung seiner Gäste. Die Gäste tun es ihm nach. Der Jagdhut wird so lange auf dem Haupt bleiben, so lange der Jagdleiter den Hut aufbehält. Der Hut wird wieder aufgesetzt, wenn der Jagdleiter den Hut aufsetzt. Das dauernde Hut-ab und Hut-auf hat keinen traditionellen Hintergrund. Man zieht den Hut also nicht bei der Streckenbekanntgabe, nicht beim Erklingen der Jagdhörner, nicht bei der Ansprache des Jagdleiters. Wie sieht das beim Jägerbegräbnis aus? Wenn ein Jäger seinen Freund hinausbegleitet in sein allerletztes irdi-

sches Zuhause, so steckt er sich einen Bruch links (!) an den Hut, und zwar so, dass die Bruchunterseite nach außen zeigt. Er lässt den Hut ruhig auf während des feierlichen Abschieds am Grab. Als allerletzten Gruß wirft er dem Freund seinen Trauerbruch ins Grab. Dann zieht er ein letztes Mal den Hut vor dem Toten. Und in der Kirche? Der Jäger behält im Rahmen einer Formation, also etwa als Ehrenwache eines Toten oder als Sargträger, auch in der Kirche den Hut auf. Ansonsten ist das Tragen des Jagdhutes in der Kirche verpönt. Bei der Hubertusmesse werden Hirschträger und Bläser in der Formation den Hut aufbehalten. Der „gewöhnliche“ Gast der Hubertusmesse nimmt den Hut vom Kopf. Und was macht man mit dem Hut im Gasthaus? Man schaut, dass man ihn nicht vergisst! Auszug aus dem Buch „Hut auf oder Hut ab?“ – Jagdliches Brauchtum, Kultur & Tradition von Georg Kurzbauer. Erhältlich beim: Österreichischen Jagd- und Fischerei-Verlag, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, zum Preis von EUR 13,--


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SEP u. Bringtreueprüfung des VDW-Ö Wann: 06.05.2017 Wo: 3914 Obernonndorf Suchenlokal: GH Wagner, 3914 Obernonndorf Treffpunkt: 9:00 Uhr Beginn: ca. 10:00 Uhr Nennschluß: 28.04.2017 Nenngeld: 40 € SEP u. 40 € Btr (vor Ort zu bezahlen) Nennungen nur mittels Nennformular an den Prüfungsleiter Wagner Gerhard, Loschberg 13, 3914 Waldhausen od. per mail an wagger.wagger@aon.at. Eine Kopie des Abstammungsnachweises ist dem Nennformular bei zu legen. Geprüft wird nach der PO für Einzelleistungen des ÖJGV. Für die SEP wird ausschließlich Rehwildschweiß verwendet. Derjenige der auch für die Btr meldet, muß das Schleppwild selber mitbringen. Die beiden Prüfungen müssen nicht miteinander gemeldet werden. Es kann sich jeder selber aussuchen bei welcher er antritt. Der Originalabstammungsnachweis und der Impfpaß sind vor Ort vor zu legen. Die Prüfung ist offen für alle Rassen. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Hunde beschränkt. Revier Marbach am Walde: Nach Reparaturarbeiten an einer Kanzel setzte sich Roland Draxler bei

VERSCHIEDENES fortgeschrittenen Dämmerung, starkem Wind und strömenden Regen auf den soeben reparierten Hochstand. Seit einiger Zeit wurde da eine stärkere Sau gefärtet. Eigentlich überhaupt nicht mit einem Anblick gerechnet, traute Roland seinen Augen nicht, als plötzlich ein größeres Schwein über den Acker in die nächste Deckung wechseln wollte. Ein schnell angebrachter Schuss ließ die starke Sau nach wenigen Fluchten verenden. Der brave Keiler brachte 91 kg auf die Waage.

Sport & Jagdschützen verein Zwettl Veranstaltungen 2017 17.04.2017 Osterschinken schießen 22.04.2017 Vergleichsbewerb CZ 23.04.2017 LM - Vorderlader 27.05.2017 Bezirksmeisterschaft 24.06.2017 Lagerhaus – Cup 22.07.2017 Hegeringmeistersch. 30.09.2017 Vereinsmeisterschaft Öffentlicher Schießbetrieb 2017 06. / 13. / 20. Mai 03. / 10. / 17. Juni Kapitaler Rehbock, erlegt im Revier des Habsburg-Lothringschen Gutes Gutenbrunn.

Schießstand schlag

Otten-

Der Schießstand des Weidmannsbundes Ottenschlag hat ab 30. April 2017 jeden Sonntag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.


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Tipps, Tricks & Praktisches

Der Jagdrucksack Der Jagdrucksack ist ein praktischer Helfer bei der Jagd. Oftmals müssen wir Jäger viele Dinge mit auf die Jagd nehmen. Sei es Verpflegung, Lockmittel, Jagdmesser oder auch andere Jagdausrüstung. Nur welchen Jagdrucksack nimmt der Waidmann. Dies ist natürlich nicht einfach für jeden Jäger zu sagen, dennoch sollte man auf ein paar Dinge bei der Auswahl eines Jagdrucksack achten. Es ist ein Unterschied zu welchem Zweck der Jagdrucksack genutzt werden soll, wie z.B. Ansitzjagd, Drückjagd oder für die Treibjagd etc. Bedenkt man alle diese verschiedenen Situationen erkennt man schnell das jeder Anwendungsfall für einen Jägerrucksack anderes sein kann. Egal ob Material, die Größe oder spezielle Sondertaschen für z.B. Patrone oder Gewehr. Nun wollen wir euch einen kleinen Überblick an Kriterien verschaffen, der euch bei der Auswahl des richtigen Jagdrucksack helfen soll.

Anwendungsfall. Die Materialen unterscheiden sich in ihrer Strapazierfähigkeit. Wichtig ist hier das für den Einsatzweck das passende Material für den Jagdrucksack ausgewählt werden sollte. Das heißt z.B. für feuchte Tage der Rucksack wasserabweisend sein sollte um die jagdlichen Gegenstände im Rucksack vor Witterung zu schützen. Der Jäger ist kein “Dressman” – funktional muss er sein!

Die Größe des Jägerrucksack. Es gibt verschiedene Größen an Jagdrücksäcken. Bei der Auswahl sollte der Jäger den Anwendungsfall betrachten. Wofür brauche ich einen Jagdrucksack? Für eine Pirsch oder um Gegenstände mit auf dem Hochsitz zu nehmen oder gar um jagdliche Reisen anzutreten? Es gibt auch Kombirucksäcke mit Sitzhocker und Waffenhalterung. Jagdrucksäcke immer in Grün?

Der Jagdrucksack soll kein Schönheitswettbewerb gewinnen sondern er soll praktisch und funktional sein. Hier ist es wichtig darauf zu achten das er die Voraussetzungen erfüllt, wofür er eingesetzt werden soll. Stellt euch vor wir sitzen auf einem Hochsitz und wollen etwas aus dem Rucksack herausholen und er ist so laut weil z.B. Klettverschlüsse dran sind. Dies könnte schon das wild vergrämen.

Grün ist die Farbe des Jägers. So sollte doch der Jagdrucksack auch in einer jagdlichen Farbe gewählt werden. Auch als gewisse Tarnung bzw. den Effekt der Tarnung, sollte die Farbe der Umgebung ähnlich sein. Es macht keinen Sinn den Rucksack in Orange oder anderen hellen oder leuchtenden Farben zu wählen, denn diese nimmt das Wild schneller wahr und die Gefahr vom Wild gesichtet zu werden ist größer.

Auszug aus https://auf-jagd.de

Das Material des Jagdrucksack Viele Jäger schwören auf einem Loden oder Leinen Rucksack. Das Material ist jedoch erstmal zweitrangig. Wichtig ist eine gute Verarbeitung und den passenden Jagdrucksack für die den richtigen


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Tipps, Tricks & Praktisches

Welcher Wein zu welchem Wild ? http://www.ichkoche.at/welcher-wein-zu-welchem-wild-artikel-3082

Foto: juri semjonow - Fotolia.com Die Weinbegleitung zu den diversen Wildspeisen - wie bekanntlich auch zu allen anderen Speisen - richtet sich immer nach der Würze des Fleisches (Kräuter, Pfeffer, Wacholder), der Zubereitungsart (gebraten oder geschmort), der Intensität der Speise und den Beilagen (Schwammerl, Knödel, Rotkraut, Maroni).

Der richtige Wein zu Reh Das zarte Fleisch des Rehs verlangt feingliedrige, elegante Weine wie Pinot Noir, saftigen Zweigelt oder St. Laurent. Die Weine sollten mittelgewichtig und dezent im Holzfass ausgebaut sein. Reife, nicht zu säurebetonte Weißweine der Burgundersorten, Zierfandler und Rotgipfler eigenen sich als Alternative zu den Rotweinen.

Der richtige Wein zu Wald- und Feldhase und Wildkaninchen Ebenfalls rar sehr geworden sind die Wald- und Feldhasen und Wildkaninchen, da ihre Lebensräume immer weniger und ihre Lebensdingungen immer schwieriger werden. Junges Hasen- bzw. Kaninchenfleisch kombiniert mit feinen roten Der richtige Wein zu Hirsch und weißen Burgunderweinen ist Der größte Vertreter des Haarwilds ein Gedicht. Reiferes, älteres Hain unseren Wäldern ist das Rotsen- bzw. Kaninchenfleisch verlangt wild. Hierbei unterscheiden wir das nach kräftigen Weinen wie festen weibliche Wild mit dem einjährigen Blaufränkisch, Syrah oder RotweinSchmaltier und dem Hirschtier. Die cuvées mit viel Charakter. männlichen Hirsche werden aufgrund ihres Alters und ihrem GeDer richtige Wein zu Wildschwein weih unterschieden, wobei dies für Junges Wildschwein, die sogenannuns Köche keine Bedeutung hat. ten Frischlinge harmonieren perNicht zu vergessen das Hirschkalb, fekt mit fleischigem Merlot und das jüngste und zarteste Fleisch. Die samtigen Rotweincuvées. Das Wildweiblichen Tiere besitzen ebenfalls schwein gilt in der Toskana als groein sehr feingliedriges und zartes ße Delikatesse und die Variationen Fleisch. Dazu passen weicher Meran Wildschweingerichten sind manlot, St. Laurent und reifer Pinot Noir. nigfach. Dazu passen alle großen Das Fleisch der männlichen Hirsche Rotweine der Toskana wie Brunello ist fester, muskulöser und aromadi Montalcino und die Super-Toskatischer Geschmack, daher passen ner aus der Maremma. Rotweincuvées auf Cabernet Sauvignon Basis und feste BlaufränkiDer richtige Wein zu Fasan sche optimal dazu. Im internatioDer Fasan in freie Wildbahn ernährt nalen Weinbereich empfehle ich sich von Beeren, Insekten, SchneNebbiolo (Barolo, Barbaresco), reife cken, Würmern uvm. und galt unRiojas, saftige und kraftvolle Syrah ter den Aristokraten als besondere und Cabernet Sauvignon Weine aus Delikatesse. Aufgrund der massiEuropa und der Neuen Welt. ven Bewirtschaftung von Wiesen,

Feldern und Wäldern sind die Fasanbestände stark rückläufig, daher stammen viele Fasane aus Zuchten und unterscheiden sich geschmacklich von ihren wilden Genossen. Junge, frische Fasanbrust schmeckt rosa gebraten hervorragend, dazu passen runde, feine Weißweine wie Pinot Gris, Pinot Blanc, Zierfandler, Rotgipfler und Chardonnay oder ein fruchtbetonter Roséwein mit milderer Säure. Pinot Noir und St. Laurent mit weicher, samtiger Tanninstruktur und sehr saftigem Trinkfluss – ohne oder mit ganz dezenten Röstaromen. Bei herzhaft gebratenem Fasan mit Speck und Kräuter dürfen die Weine kräftiger sein wie Smaragde von Grünen Veltliner bis hin zu reifen Rotweincuvées aus dem Burgenland. Der richtige Wein zu Wildente und Wildgans Junge, frisch erlegte Wildenten erkennen Sie an den grauen Füßen, ältere Tiere schmecken oft unangenehm tranig. Kraftvolle, erdig-würzige Rotweine vom Zweigelt, Blaufränkisch oder einem Rotweincuvées mit Cabernet Sauvignon passen hervorragend zur jungen Ente. Sehr reife, leicht animalische Weine – wie reife Shiraz und Cabernet Sauvignons harmonieren mit dem tranigen Geschmack der älteren Enten. Wildgänse sind in unseren Breiten kaum vorhanden. Zur jungen zarten Wildgans passen feine Pinot Noir und zu den älteren, schwereren Wildgänsen dunkle Blaufränkische und Cabernet Sauvignons. Autor: Elisabeth Eder / Weinflüsterer


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Tipps, Tricks & Praktisches

Salat mit Wildschweinsteak und Topinambur-Chips http://www.ichkoche.at/salat-mit-wildschweinsteak-und-topinambur-chips-rezept-179809 • • • • • •

Foto: ichkoche.at / Blanka Kefer ZUTATEN Portionen: 4 • 300 g Wildschweinsteaks • Olivenöl • Kerbel • 1 Avocado (geschält, entkernt) • 180 g Schafskäse (zerbröselt) Für die Topinambur-Chips: • 4 Topinamburknollen • 1 l Pflanzenöl Für die Salsa Verde: • 1/2 Bund Petersilie • 1 Bund Basilikum • 1 Bund Minze • 1 TL Kapern • 1 TL Anchovisfilets • 2 Essiggurkerl

10 EL Olivenöl 1 TL Estragonsenf 3 EL Rotweinessig 1 Prise Zucker Salz Pfeffer

Avocado in kleine Würfel schneiden und mit dem Schafkäse vermischen.

Wildschweinsteaks in dünne Scheiben schneiden, mit Salz und Pfeffer würzen und auf der Servierplatte flach verteilen. Avocado und Schafkäse darüberZUBEREITUNG Für den Salat mit Wildschweinsteak streuen, danach die Salsa darund Topinambur-Chips das Fleisch über geben und mit den Topinin etwas Öl scharf anbraten, danach ambur-Chips und etwas Kerbel im Ofen bei 120 °C ca. 35 Minuten garnieren. nachbraten. In Alufolie einwickeln Den Salat mit Wildschweinsteak und 5 Minuten rasten lassen. und Topinambur-Chips servieren. Topinambur sorgfältig waschen und in dünne Scheiben hobeln. In hei- Tipp ßem Pflanzenöl knusprig frittieren, auf Küchenpapier abtropfen lassen. Den Salat mit Wildschweinsteak und Topinambur-Chips schmeckt Salzen. auch ohne Schafskäse. Wer keine Petersilie, Basilikum und Minze fein Anchovis in der Marinade möchte, hacken. Essiggurkerln, Kapern und der lässt sie einfach weg. Anchovis klein schneiden, in einem Mörser zerstampfen und zusammen mit den Kräuter und Olivenöl vermischen. Mit Senf, Essig, einer Prise Zucker, Salz und Pfeffer abschmecken.


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Termine und Veranstaltungen

Markus Heindl Tel: 0676/32 23 007 StĂśgersbach 45 3900 Schwarzenau e-mail: info@schiesszentrum-waldviertel.at www. schiesszentrum-waldviertel.at SchieĂ&#x;- Simulationszentrum Waldviertel


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GeburtstagE & Ehrungen

Weidmanns-Ruh! Anton Drödthann verstarb am 13. Februar im 86. Lebensjahr Erich Mayerhofer verstarb am 05. März im 77 Lebensjahr Josef Rametsteiner verstarb am 20. März im 82. Lebensjahr


N äc h st e Au s g a b E

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Redaktionsschluss für Juli 2017 ist der 10. Juni 2017 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd-zwettl.at)

ÖWI (Österreichische Waldinventur) und WEM (Wildeinflußmonitoring)

Günther

Maier

Transporte Baustoffe Teichwirt office@transport-maier.at - www.transport-maier.at Tel. 02875 7226 A-3913 Großgöttfritz 88


kontaktadressen

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Bezirksgeschäftsstelle

NÖ Landesjagdverband

3910 Zwettl, Gerotten 61

1080 Wien, Wickenburggasse 3

Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: office@bracken.at

Telefon: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 0 Telefax: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 28 Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr

Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at

Bezirkshauptmannschaft

Landesjägermeister: Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung: Dr. Peter Lebersorger Sekretariat: jagd@noeljv.at ; www.noeljv.at

Vergiftungsinformationszentrale

3910 Zwettl, Am Statzenberg 1 Notruf-Telefon: +43 1 406 43 43, +43 664/925 50 70 Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42635 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at

Euro-Notruf: Rettung: Ärzte-Funkdienst:

112 144 141



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