Berlin Brief 211

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Ausgabe 13 - 2023_Nr. 211

Besuch aus der Heimat im politischen Berlin Einen vertieften Einblick in das politische Berlin, den Bundestag und die parlamentarischen Abläufe verschaffte sich eine 50-köpfige Besuchergruppe aus dem Harz, die ich im Rahmen einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) für zwei Tage in der Bundeshauptstadt begrüßen konnte. Erster Programmpunkt war ein Informationsgespräch im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es folgte eine Besichtigung der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit. Der zweite Tag begann mit einer Stadtrundfahrt durch das Regierungsviertel, gefolgt von einem Besuch im Deutschen Bundestag. Bei einem Informationsvortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaales erfuhren die Gäste viel Wissenswertes über den Parlamentsalltag und die parlamentarischen Abläufe. Anschließend durfte die Besichtigung von Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes nicht fehlen. Den Abschluss bildete ein Besuch in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt, der Repräsentanz des Landes in Berlin. Hier informierten sich die Besucher nicht nur über die Aufgaben der Landesvertretung als Bindeglied zwischen Landesregierung, Bundesrat und Bundestag, sondern nutzten auch die Möglichkeit zur Besichtigung der Räumlichkeiten im früheren Künstlerclub „Die Möwe“. Ich habe mich sehr über den Besuch und den lebhaften Austausch gefreut. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es mir wichtig, den Besuchern einen Einblick ins Politikgeschehen zu geben und über unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion zu informieren, die der Ampel-Regierung konstruktive Vorschläge unterbreitet und den Finger immer wieder in die Wunde legt. (Foto: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie)


I. Aktuelles Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: 2. Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (2. NT 2021) der Ampel eingereicht. Diese Klage hatte die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von CoronaMitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke und eine Überprüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen zum Ziel. Beantragt wurde, die Verfassungswidrigkeit des 2. NT 2021 festzustellen. Das BVerfG ist unserer Argumentation in seiner Entscheidung am 15. November voll umfassend gefolgt. Es hat den 2. NT 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Zusätzlich hat das BVerfG die uns wichtigen Haushaltsgrundsätze, insbesondere die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie die 2009 eingeführte Schuldenbremse gestärkt. Auch die Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein. Mit diesem klaren Urteil stärkt das BVerfG den Deutschen Bundestag in seiner Kompetenz, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden. Das Urteil stellt die Ampel vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ohne diese Mittel zu finanzieren. Das Urteil des BVerfG ist von historischer Bedeutung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt. Auch die neue Verbuchungspraxis wurde vom BVerfG gekippt. Damit ist uns das BVerfG in allen Punkten unserer Klage gefolgt. Klar ist, dass das Urteil weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik haben wird. Das Urteil bedeutet auch, dass die erste Amtshandlung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, erdacht noch von seinem Vorgänger Olaf Scholz, verfassungswidrig und nichtig war. Nun hat das BVerfG mit großer Deutlichkeit klargestellt, dass die Schuldenbremse von der Ampel nicht nur nicht eingehalten, sondern trickreich und verschleiernd umgangen wurde. Die Ampel hat mit ihrem Handeln sehenden Auges in großem Umfang erhebliche haushalterische Probleme geschaffen. Spätestens seit den Ausführungen des BVerfG im Rahmen der ebenfalls beantragten einstweiligen Anordnung Anfang Dezember 2022 hätte sie vorsichtiger agieren müssen. Stattdessen wurden immer neue Verpflichtungen eingegangen. Die politische Verantwortung für die Tragweite der heutigen Entscheidung trägt der Bundeskanzler, auf den das verfassungswidrige Konzept zurückgeht. Das Urteil bedeutet das Ende schuldenfinanzierter Sondervermögen. Damit ist nicht nur der KTF, sondern auch die Finanzierung des „Doppel-Wumms“ von dem Urteil betroffen. Im Ergebnis des heutigen Urteils werden der Bundesregierung klare Grenzen bei der Aufnahme von Schulden gesetzt und gleichzeitig die Rechte des Bundestages erheblich gestärkt.

Karlsruhe hat die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.


II. Die politische Lage - Schwerpunktthemen von CDU/CSU Unser Leitantrag „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“ Seit fast zwei Jahren verteidigen die Ukrainer ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriff Russlands. Die Ukraine verteidigt dabei nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch unsere Freiheit und die europäische Sicherheitsarchitektur. Aktuell ist die ukrainische Gegenoffensive ins Stocken geraten. Umso wichtiger ist es, die Ukraine weiter entschlossen und wirkungsvoll zu unterstützen. Unser Ziel ist und bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Hierfür benötigt die Ukraine weitere substanzielle Unterstützung – militärisch, finanziell, humanitär und politisch. Dabei kommt es insbesondere auf den Faktor Zeit sowie die Qualität und Quantität der Unterstützung an. Das heißt auch, dass der Ukraine endlich und unverzüglich die lang erbetenen TAURUSMarschflugkörper im größtmöglichen Umfang geliefert werden müssen. Zusätzlich ist es unerlässlich, die Ukraine in eine Sicherheitsarchitektur einzubinden, die einen dauerhaften Schutz ermöglicht. Perspektivisch muss dies auch einen Beitritt zur NATO ermöglichen. Daneben muss die EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine mit Leben gefüllt und formale Beitrittsgespräche aufgenommen werden. Dabei ist klar, dass auf dem weiteren Weg die Beitrittskriterien erfüllt und die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen. Bis zur Vollmitgliedschaft müssen geeignete Zwischenschritte einer engeren Anbindung an die EU vereinbart werden. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Sie muss die dafür notwendige politische, militärische und finanzielle Unterstützung erhalten. Im Gegensatz zur Bundesregierung legen wir ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem wir die Ukraine kurz-, mittel- und langfristig in ihrem Freiheitskampf unterstützen. Unseren Antrag finden Sie hier.

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungs-gesetzes (AsylbLG) Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist aktuell sehr hoch. Allein für 2023 werden ca. 300.000 Asylanträge erwartet. Die Länder und Kommunen sind inzwischen zunehmend überfordert. Ihre Infrastruktur, also z.B. das Schulsystem, die Kitas und auch Teile der Gesundheitsversorgung, gelangen an ihre Grenzen. Ein Grund für die große Zahl der Asylberber in Deutschland ist eine hohe Sekundärmigration aus anderen EUStaaten. Diese Sekundärmigration beruht u.a. auf unseren großzügigen Sozialleistungen: Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerberleistungsberechtigen“, die etwas weniger als das Existenzminimum erhalten, sogenannte „Analogleistungsberechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, also in Höhe des Bürgergeldes, haben. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 sieht, genauso wie wir, Handlungsbedarf: Die Bezugsdauer für die abgesenkten Leistungen soll von 18 auf 36 Monate verlängert werden; so ist es beschlossen. Die verringerten medizinischen Leistungen nach § 4 AsylbLG (Begrenzung auf medizinische Grundversorgung) sollen künftig ebenfalls für den Zeitraum von 36 Monaten gelten. Damit sollen die Anreize für die Sekundärmigration gesenkt und gleichzeitig Gelder gespart werden, die bei der Haushaltskonsolidierung helfen können. Wir wollen die Bezugsdauer von abgesenkten Leistungen, also den Asylbewerberleistungen, im AsylbLG von 18 auf 36 Monate ausweiten. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen. Grund dafür ist neben den o.g. Argumenten auch, dass sich die Laufzeit der Asylverfahren in Deutschland, die ein Grund für die Dauer der abgesenkten Leistungen ist, teilweise deutlich verlängert hat. Das BVerfG hat in einer Entscheidung eine Bezugsdauer von 48 Monaten für die abgesenkten Leistungen im AsylbLG für zu lang erklärt. Eine Verlängerung auf 36 Monate halten wir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation jedoch für gerechtfertigt. Den Gesetzentwurf gibt es hier.


II. Die politische Lage - Schwerpunktthemen von CDU/CSU Unsere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus Wir blicken mit Abscheu auf den aus Anlass des Hamas-Terrors bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland offen zutage tretenden Hass und Antisemitismus. Die Zurschaustellung von Freude über Tod von Jüdinnen und Juden ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen. Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des deutschen Rechtsstaats noch nicht den Erfordernissen genügen. Deshalb brachten wir in dieser Woche zwei Vorlagen mit dringend notwendigen Gesetzesverschärfungen in den Deutschen Bundestag ein: Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ sowie das „Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“.

Beide Gesetzentwürfe greifen den Regelungsbedarf auf, den wir bereits in der vergangenen Woche in unserem Entschließungsantrag zur Vereinbarten Debatte „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ festgestellt haben: Im Strafrecht braucht es Anpassungen bei den Delikten der Volksverhetzung, des Landfriedensbruchs und der Sympathiewerbung für Terrororganisationen. Im Ausländerrecht wollen wir sicherstellen, dass antisemitische Ausländer nicht eingebürgert werden können und bei antisemitischen Straftaten unser Land wieder verlassen. Im Einzelnen gehen wir folgende Punkte an: Wir wollen antisemitische Volksverhetzung als einen besonders schweren Fall definieren und dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten festlegen. Zudem hat sich bei den hass- und gewalterfüllten Demonstrationen der letzten Wochen gezeigt, dass erhebliche Strafbarkeitslücken beim Delikt des Landfriedensbruchs bestehen. Gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen müssen angemessen sanktioniert werden. Leider können gewalttätige Demonstranten ihre Ausschreitungen oftmals in der Deckung durch die Menge der Sympathisanten und Neugierigen ohne größeres Risiko begehen. Die aktiven Gewalttäter werden durch die umstehende Menge „abgeschirmt". Wir wollen deshalb zur früheren Fassung des § 125 StGB zurückkehren: Es soll für die Strafbarkeit ausreichen, Teil der feindseligen Menschenmenge zu sein, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit Gewalttätigkeiten begangen werden. Darüber hinaus wollen wir die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für Terrororganisationen wieder einführen. Bisher ist nur die Werbung um Mitglieder oder Unterstützer strafbar. Darüber hinaus machen wir Vorschläge für Verschärfungen bestimmter ausländerrechtlicher Vorschriften. Bei einer Verurteilung wegen antisemitischer Straftaten soll ein Ausländer in der Regel ausgewiesen werden bzw. seinen Asyl- oder Schutzstatus verlieren. Darüber machen wir das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel zur Einbürgerungsvoraussetzung. Antisemiten wird damit der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit versperrt. Personen mit Doppelpass sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit bei schweren antisemitischen Straftaten verlieren. In den vergangenen Wochen erlebten wir einen in der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht dagewesenen Ausbruch antisemitischer Gewalt, von Hass und Hetze gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland. Unser Rechtsstaat braucht die notwendigen Instrumente, um gegen antisemitische Straftaten schnell und hart durchzugreifen, um Terrorpropaganda zu unterbinden und um gewalttätige Demonstranten zur Rechenschaft zu ziehen.

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Heike Brehmer, MdB

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II. Die politische Lage - Schwerpunktthemen von CDU/CSU Unser Antrag „Für Deutschlands Sicherheit – nachhaltige Finanzierung für eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr“ Nach Ende des bipolaren Konflikts profitierte Deutschland von der sogenannten „Friedensdividende“. Wir lebten in der Illusion vom „Ende der Geschichte“, in welchem es keine existenziellen militärischen Bedrohungen mehr geben würde. Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die sicherheitsund verteidigungspolitischen Grundannahmen jedoch fundamental verschoben. Deutschland braucht eine Bundeswehr, die die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann. Der Weg dahin ist steinig, der Reform- und Nachholbedarf immens. Neben ausreichend Ressourcen sind effiziente Prozesse und klare Strukturen notwendig. Die „Zeitenwende“ erfordert raschen und einschneidenden Wandel in der Bundeswehr. Nur so kann auf die grundlegende Lageänderung reagiert und die Bundeswehr schnellstmöglich auf die Erfordernisse der Landesund Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gibt es dabei nicht zum Nulltarif. Es erfordert eine schmerzhafte, aber dringend notwendige finanzielle Unterfütterung im Bundeshaushalt. Das durch alle NATO-Mitgliedstaaten vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel, also die Aufwendung von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungsrelevante Ausgaben, ist hierfür zentral. Die Verteidigungsausgaben müssen, wie vom Verteidigungsminister selbst gefordert, ab 2024 substanziell, d.h. um jährlich mindestens zehn Milliarden Euro erhöht werden, und zwar zusätzlich zum Sondervermögen. Das Sondervermögen muss wieder so genutzt werden, wie es gemeinsam zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU beschlossen und dann vertrauensbrechend, ohne vorherige Abstimmung durch die Koalition einseitig aufgekündigt wurde. Es darf nicht als Steinbruch, sondern muss wieder zur belastbaren Finanzierung langjähriger und komplexer Rüstungsvorhaben genutzt werden. Deutschland braucht eine einsatzbereite Bundeswehr, die den Erfordernissen der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht wird. Dafür muss der Verteidigungshaushalt zusätzlich zum Sondervermögen bis 2026 auf mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts anwachsen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dem Wort der „Zeitenwende“ endlich auch konkrete Taten bei der Reform der Bundeswehr folgen zu lassen. Den Antrag gibt es hier.

Aktuelle Stunde „Jetzt entschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration treffen“ Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in der Nacht auf den 7. November 2023 gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine Reihe von Beschlüssen zur Migrationspolitik gefasst. Diese Beschlüsse betreffen vorrangig die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten, die Frage der Sozialleistungen für Asylsuchende sowie die Verfahrensbeschleunigung und -digitalisierung. Der MPK voraus gingen viele Wochen, in denen weder das Ziel noch die konkreten Lösungsansätze des Bundeskanzlers in Anbetracht der drängenden Migrationskrise sichtbar waren. Bereits am 6. September 2023, also vor mehr als zwei Monaten, hat Bundeskanzler Scholz im Plenum des Deutschen Bundestages der Opposition einen Deutschland-Pakt angeboten – ohne jedoch konkrete Maßnahmen vorzulegen. Wir waren gesprächsbereit – unter der Maßgabe, dass am Ende wirksame Maßnahmen stehen, welche die Zahlen der illegalen Migration nach Deutschland senken. Der Bundeskanzler möchte den Eindruck erwecken, diese Beschlüsse der MPK seien ein signifikanter Fortschritt auf diesem Weg – weshalb er sogar die Überschrift „Humanität und Ordnung“ von uns entlehnt hat. Tatsächlich wird aber nur ein Bruchteil unserer 26 Forderungen für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik aufgegriffen. Die Ministerpräsidenten der Union haben gut verhandelt. In enger Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene ist es uns gelungen, eine deutliche finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen zu erreichen. Das war überfällig. Bereits seit dem Kommunalgipfel der Bundestagsfraktion im März 2023 war klar, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsfinanzierung entlasten muss. Bundeskanzler Scholz hat die Länder und Kommunen jedoch bis November hingehalten, während der Druck vor Ort immer weiter anstieg.


III. Die Sitzungswochen im Parlament - Initiativen von CDU/CSU Belarus in die europäische Völkerfamilie zurückführen – Den Freiheitswillen der Menschen unterstützen. Die Bürger von Belarus haben sich im Sommer 2020 in ihrer überwiegenden Mehrheit für einen demokratischen Wechsel gestimmt und nehmen dafür große Entbehrungen in Kauf. Sie haben Lukaschenka und seinem Regime das Vertrauen und die Unterstützung entzogen und mit ihren friedlichen Protesten und Massenstreiks gezeigt, dass sie sich Foto: Thomas Imo/photothek.net ein modernes, weltoffenes Land wünschen. Vom erzwungenen Exil aus setzen sich die demokratischen Kräfte, darunter vor allem Sviatlana Tsikhanouskaya – die legitime Gewinnerin der Wahlen von 2020 – sowie das im Sommer 2022 gegründete Übergangskabinett und der Koordinierungsrat weiter für diesen Wandel ein. Auch im Land selbst setzen mutige Initiativen im Untergrund die Arbeit fort. Deshalb fordern wir unserem Antrag, den wir letzte Woche erstmalig beraten haben, weiterhin harte und gezielte Sanktionen gegen den gesamten belarussischen Sicherheits- und Geheimdienstapparat, der das Zentrum des Lukaschenka-Regimes bildet. Außerdem sollen den Opfern von Gewalt, Repression und Folter großzügige Unterstützung gewährt werden. Die Einreise für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nachweislich politisch verfolgt sind, ist zu erleichtern. Die Unterstützung für die demokratischen Kräfte, insbesondere für das von Sviatlana Tsikhanouskaya geleitete Übergangskabinett im Exil, für die belarussische Zivilgesellschaft und für freie Medien ist politisch und finanziell unvermindert fortzusetzen und auszubauen. Parallel debattieren wir später erstellten Antrag der Ampel-Fraktionen Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie, der weitgehend unserem Antrag entspricht. Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen. Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein gesetzliches Rahmenwerk für die Ausgabe eines digitalen Euro vorgelegt. Die Digitalisierung des Euro wird der weitreichendste Eingriff in unser Währungssystem seit der Einführung des Euro. Dennoch sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission nationale Parlamente kein Mitspracherecht bei der Entscheidung über Einführung und Ausgestaltung des digitalen Euro haben. Die Bundesregierung scheint sich die Position der Kommission zu eigen zu machen und verweist lediglich auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme durch den Deutschen Bundestag. Das genügt nicht. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Die Einführung eines digitalen Euro ist in ihrer Bedeutung für das „System Euro“ mindestens gleichrangig zur Erweiterung des Währungsgebietes zu beurteilen – also muss der Deutsche Bundestag auch beteiligt werden. Das Verfahren der Kommission und der Bundesregierung wird der Bedeutung der anstehenden Entscheidung daher nicht gerecht. Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht vorangetrieben. Unser Ziel ist, eine stärkere Verankerung der nur schwach entwickelten DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu etablieren. Insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer – und damit für die Vermittlung dieser Themen in den Schulen – sind Kenntnisse über das SED-Unrecht von großer Bedeutung. Leider geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Statt die Förderung der DDR-Forschung fortzuführen oder gar auszuweiten, hat die Bundesregierung im Haushalt 2023 eine deutliche Kürzung der Forschungsförderung vorgenommen. Mit unserem Antrag – den wir letzte Woche abschließend beraten haben – forderten wir die Bundesregierung deshalb auf, die in der ersten Förderrunde bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ auch in der zweiten Förderrunde in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


III. Die Sitzungswochen im Parlament - Initiativen von CDU/CSU Verschiebebahnhof Arbeitsagentur verhindern – Vermittlung stärken, statt Arbeitslosigkeit verwalten. Arbeitsminister Heil wollte die Betreuung von unter 25-jährigen Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsagenturen durchführen lassen. So sollten 900 Mio. Euro/Jahr aus der Steuerkasse eingespart werden. Die Kosten sollten stattdessen die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Pläne des Ministers sind wegen des öffentlichen Protests gescheitert. Doch Minister Heil will die Pläne dem Grunde nach beibehalten: Nun sollen Weiterbildung und Reha Langzeitarbeitsloser ab 2025 im SGB III statt SGB II verwaltet werden. In unserem Antrag, den wir letzte Woche erstmalig berieten, stellten wir fest: Eine fachliche Begründung der Pläne des Arbeitsministers gibt es nicht. Es sind Verschlechterungen für die Betroffenen zu erwarten, durch neue Schnittstellen und eine Vielzahl von Ansprechpartnern. Wir kritisieren zudem die Mittelkürzungen im Eingliederungs- und Verwaltungstitel der Jobcenter. Für die Vermittlung in Arbeit stehen 700 Mio. Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Es steht zu befürchten, dass sich die Vermittlung in Arbeit spürbar verschlechtern wird. Den Fortbestand des Deutschen Weinbaus schützen – Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau in Deutschland zukunftssicher vereinbaren. Derzeit finden auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Maßnahmenverordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) statt. Dabei geht es um die Regulierung der Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Wir sprechen uns gegen ein Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, wie z.B. Natur-, Vogel- und Wasserschutzgebieten, aus. Zudem treten wir für eine bürokratiearme Umsetzung der SUR in der Praxis ein, damit zusätzliche Dokumentationspflichten und Risiken im Datenschutz vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Winzerinnen und Winzer. Vor dem Hintergrund der erwartbaren weitreichenden Folgen des SUR-Verordnungsentwurfs für den deutschen Weinbau forderten wir in unserem Antrag, dass die berechtigten Interessen des Weinbaus bei der weiteren Ausgestaltung des SUR-Verordnungsentwurfs angemessene Berücksichtigung finden. Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. So soll z.B. der zulässige durchschnittliche Jahreswert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft auf 20 Mikrogramm gesenkt werden. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten auch an hoch belasteten – zum Beispiel verkehrsnahen – Standorten sieht der Richtlinienentwurf zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Luftschadstoffen (z.B. Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5) bis zur Erreichung der WHO-Richtwerte vor. Mit unserem Antrag, den wir letzte Woche erstmals beraten haben, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich bei den Verhandlungen im Rat grundsätzlich für Technologieoffenheit, realistisch erreichbare Grenzwerte, längere Übergangszeiten, mehr Spielräume für die Kommunen bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen und gegen flächendeckende Fahrverbote einzusetzen. Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend in Frage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag forderten wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.


III. Die Sitzungswochen im Parlament - Initiativen von CDU/CSU Net-Zero Industry Act zum Motor für den Industriestandort Deutschland machen – Effizient, bürokratiearm und technologieoffen. Die Europäische Kommission hat den sog. Net-Zero Industry Act (NZIA) vorgeschlagen. Damit will sie Null-Emmissionstechnologien fördern. Ziel ist, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Technologien – wie Photovoltaik, Windkraft, Batterien und Wärmepumpen – bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. Der NZIA stützt sich auf mehrere Säulen, darunter günstige Investitionsbedingungen, Beschleunigung der CO2-Abscheidung, leichterer Marktzugang und bessere Qualifikationen. Mit unserem Antrag fordern wir: Deutschland muss sich bei der Ausgestaltung des NZIA strategisch einbringen, damit die Maßnahmen ihre Wirkung für den Standort Deutschland nicht verfehlen und die Umsetzung der Maßnahmen so schnell und reibungslos wie möglich verläuft. Wenn dies gelingt, können die vereinfachten Prozesse des NZIA (One-Stop-Shop) und die Ansprüche an Digitalisierung, Transparenz, Funktionalität und Effizienz als Bestandteil einer modernen Industriepolitik zum Vorbild für eine effiziente Verwaltung in ganz Deutschland werden. Die Bundesregierung ist bisher hier komplett untätig. Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen." (S. 19). In unserem Antrag stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzlerstipendium für Nachwuchsführungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel zu vertiefen. Es gilt, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung strategisch auszubauen und die herausragend wichtige Arbeit der AvH und des DAAD entsprechend zu stärken. Parallel dazu debattieren wir den Antrag der Ampelfraktionen Eine interessens- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung. Fairen Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen ermöglichen – Verunsicherungen beenden. Mit dem Strukturstärkungsgesetz wurde im Jahr 2020 der Rahmen für die Gestaltung und finanzielle Absicherung des Strukturwandels in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 gesetzt. Durch eine vorherige sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern wurde der Zeitpunkt 2038 als Ergebnis der sogenannten Kohlekommission vereinbart – ein beispielhaft breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Regionen in Ostdeutschland haben sich entsprechend zu dem geplanten Ausstieg bis 2038 bekannt. Die aktuell von der Bundesregierung begonnene Debatte um einen noch früheren Ausstiegszeitpunkt lehnen wir deshalb ab. Diese Diskussion konterkariert die Gestaltung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen. Es verkennt die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs für Ostdeutschland vollständig und blendet Fragen der Energieversorgungssicherheit aus. Zudem wird dadurch der politische und gesellschaftliche Konsens zum Kohleausstieg in den Regionen und mit den Regionen insgesamt gefährdet. Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig berieten – werden angesichts der sich verstetigenden Medikamentenengpässe zahlreiche Maßnahmen gefordert, um die Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller zu verbessern. Auch soll der Pharmadialog als Dialogformat wiederbelebt werden. Zugleich sollen die Vor-Ort-Apotheken eine stärkere Stellung erhalten, um die Abgabe von Arzneimittel besser bewerkstelligen zu können. Insbesondere auf Kinderarzneimittel legen wir unserem Antrag einen Fokus. Wir fordern eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln bei Arzneimitteln beitragen. Wir greifen zudem viele Punkte auf, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November im Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“ gefordert wurden und damit für die Bundesregierung und die Koalition eigentlich selbstverständlich sein müssten.


III. Die Sitzungswochen im Parlament - Initiativen von CDU/CSU Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir -die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend berieten – forderten wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Der Antrag zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können: Durch die Öffnung des Gewährleistungsrahmens des Bundes für Geschäfte der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befindet, kann bei der Schaffung des Rahmens für die notwendigen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine einerseits unterstützen. Mit unserem Antrag – den wir abschließend berieten – zeigen wir auf, wie wir den Wiederaufbau der Ukraine und damit gleichzeitig die weltweite Lebensmittelversorgung unterstützen können. Parallel bringen wir zudem unseren Antrag Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des TAURUS-Marschflugkörper entscheiden ein. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die TAURUS-Marschflugkörper an die Ukraine zu liefern. In abschließender zweiter und dritter Lesung befassten wir uns mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 244 132 Anträge gestellt. Seit Mitte 2022 hat sich diese Entwicklung noch einmal stark beschleunigt. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz liegen insbesondere bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 war dies nur in 24 von 14 180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11 498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldawischen Staatsangehörigen der Fall. Durch die zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wir wollen Georgien und Moldau deshalb als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Die politische Entscheidung seitens der Bundesregierung für eine Einstufung wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai getroffen. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Koalition bis jetzt gebraucht hat, um diesen simplen Gesetzentwurf abzuschließen. Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum die Koalition unseren Entwurf ausgebremst hat, um ihren eigenen weitgehend gleichlautenden Entwurf einzubringen. Digitalstrategie zur Chefsache machen. Der Digital-Gipfel der Bundesregierung findet am 20./21. November 2023 in Jena statt. Aus Anlass des Gipfels ziehen wir eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren AmpelDigitalpolitik. Als Ergebnis stellen wir unserem Antrag fest: Deutschland verschläft unter der Ampel-geführten Bundesregierung die Digitalisierung. Die Bundesregierung ruht sich ausschließlich auf den Fortschritten der vorherigen, CDU/CSU-geführten Bundesregierung aus. Eigene Projekte: Fehlanzeige. Fortgesetzt von den Projekten der Vorgängerregierung wird dagegen in Ansätzen etwa die Breitbandförderung – leider nur eingeschränkt mit Antragsstopp im Jahr 2022 und einem sehr späten Start kurz vor Ostern im Jahr 2023. Ob und wie die digitale Bildung, welche die CDU/CSU-geführte Bundesregierung u.a. mit dem Digitalpakt Schule vorangetrieben hatte, durch die Ampel fortgesetzt wird, ist bis heute offen. Auch im OZG-Prozess – der flächendeckenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – hat die Bundesregierung Tempo und Verbindlichkeit herausgenommen und die Mittel reduziert. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Registermodernisierung wird seit zwei Jahren aufgehalten.


III. Die Sitzungswochen im Parlament - Initiativen von CDU/CSU Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung berieten, fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine; hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit). Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sieht die Schaffung einer neuen Rechtsform für Vereine ohne Erwerbszweck vor. Die Mitgliedstaaten sollen in ihrem Rechtssystem die Rechtsform „europäischer grenzübergreifender Verein – „European cross-border association“ (ECBA) – festlegen. Diese neue Rechtsform überlagert die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck. Die gewählte Regelungsmethode, eine neue Rechtsform durch die verpflichtende Integration in die mitgliedsstaatlichen Rechtssysteme durch eine Richtlinie zu schaffen, ändert nichts daran, dass der ECBA im Kern eine neue europäische Rechtsform ist. Aus unserer Sicht ist dieser Richtlinienvorschlag abzulehnen, denn er verstößt gegen den EU-rechtlichen Grundsatz der Subsidiarität. Die Schaffung einer neuen Rechtsform, welche die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck überlagert, kann nicht auf Art. 114 AEUV gestützt werden. Schließlich ist der Richtlinienvorschlag auch unverhältnismäßig, da er die Möglichkeit von Vereinsverboten – ein wichtiges Mittel im Kampf gegen politischen Extremismus – stark einschränkt. Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten. Die Betreuervergütung ist nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither haben sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend berieten – forderten wir die Bundesregierung deshalb auf, substanzielle Verbesserungen für die Betreuer zu erreichen. Die öffentliche Anhörung zu unserem Vorschlag – unter Beteiligung zahlreicher Experten – hat ergeben, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine und freien Betreuer prekär ist. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes. Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen. An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es keine ernsthaften Zweifel. Alle Untersuchungen und Lageberichte der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass unsere Staatsdienerinnen und -diener bis auf sehr wenige Ausnahmen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Unter Demokraten sollte aber Einigkeit herrschen: Jeder extremistische Einzelfall ist einer zu viel. Menschen mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Ansichten und Handlungen haben im Staatsdienst nichts verloren. Wer hoheitlich tätig wird, darf dies ausschließlich in dem vom Grundgesetz vorgegebenen und durch Recht und Gesetz ausgestalteten Rahmen tun. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend berieten – verfolgen wir deshalb das Ziel, Feinde unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und möglichen Tendenzen bereits im Vorfeld konsequent entgegenzuwirken. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führt zu einer Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können. Diesen Entwurf lehnen wir ab. Er wird von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und ist Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Beamtinnen und Beamten. Der Bund ginge mit dem Gesetzentwurf einen Sonderweg mit ungewissem Ausgang und würde damit den verfassungsund dienstrechtlichen Konsens in Bund und Ländern brechen.


IV. Die Sitzungswochen im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Unserer Sicht ist der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile. Dazu gehört insbesondere ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt. Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Stand jetzt ist aber beispielsweise das Verhältnis der Kranken- und Pflegekassen, die neue Befugnisse erhalten sollen, im Vergleich zu Ärzten und Psychotherapeuten noch nicht zufriedenstellend geregelt. Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Es handelt sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im DieselSkandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellen sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, so können gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne weiteres zügig entschieden werden. Bisher können etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung bleiben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet. Deshalb will die Bundesregierung nun ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einführen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf indes ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Das Problem wurde auch schon durch die Union in einem eigenen Antrag thematisiert (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind, da die Verfahren nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof ankommen. Hierzu bedarf es eines Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof. Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf soll ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen werden ("Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden."). Es soll eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen und ausgestaltet werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er wird auch von der Justiz ganz überwiegend kritisiert. So weist der deutsche Richterbund richtigerweise darauf hin: "Auch im Gewand eines „Optionsmodells“ führt eine Videoaufzeichnung des Strafprozesses zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz, verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, droht im Einzelfall die Wahrheitsfindung im Strafprozess zu beeinträchtigen und den Opferschutz massiv zu schwächen. Eine optionale audiovisuelle Dokumentation ist daher nur eine Scheinlösung, die einen „Video-Dokumentations-Flickenteppich“ in der Strafjustiz befürchten lässt.


IV. Die Sitzungswochen im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag. Mit dem Gesetz will die Ampel das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Bei Verstößen gegen das Offenbarungsverbot, bei denen eine schädigende Absicht gegen die betroffene Person vorliegt, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Enge Verwandte sind vom Offenbarungsverbot ausgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dies betrifft insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Startups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden. Wir schlagen in unseren Anträgen zahlreiche Verbesserungen vor. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Ziel des Vorschlags der Bundesregierung ist, die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zu schaffen und die Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben. Nach dem Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen und bis 2030 und 2040 Wärmenetze mit einem Anteil von 30 bzw. 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu speisen. Das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze kann ein wichtiger Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende und zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 werden. Entfaltungspotential und gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende hängen maßgeblich davon ab, dass das Gesetz nicht nur gut gedacht, sondern vor allem gut gemacht ist. Nach dem Fiasko bei der GEG-Novelle hat die Ampel-Regierung allerdings immer noch nicht verstanden, was das bedeutet: Ein inhaltlich tragfähiges, handwerklich solides und bei Menschen, Kommunen und Wirtschaft akzeptiertes Gesetz vorzulegen. Für das Wärmeplanungsgesetz bedeutet dies konkret, dass Chancengleichheit, Versorgungsvielfalt, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sein müssen. Das ist im vorgelegten Entwurf nicht der Fall – es wurden falsche strategische Entscheidungen getroffen, handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung gemacht und die Kritik von Sachverständigen ignoriert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Ampel daher nicht nur weiteres Vertrauen verspielen, sondern auch den Klimaschutz nicht voranbringen.


IV. Die Sitzungswochen im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine "Rosinenpickerei" bei diesem Rechtsinstitut begünstigt. In dieser Woche berieten wir zudem in abschließender zweiter und dritter Lesung zwei Entwürfe der Bundesregierung zum Nachrichtendienstrecht: Das Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts sowie das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen. In abschließender zweiter und dritter Lesung befassten wir uns mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz). Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung endlich zur bisherigen Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern zurückkehren. Dabei geht es um die Frage, wie die Zugehörigkeit zum deutschen Volks-tum festgestellt wird, wenn in den lokalen Personaldokumenten des Antragstellers eine andere (nicht-deutsche) Nationalität oder Volkszugehörigkeit eingetragen ist. Viele Personen im postsowjetischen Raum haben aus Furcht vor Diskriminierung oder Stigmatisierung eine andere als die deutsche Volkszugehörigkeit eintragen lassen, obwohl sie sich dem deutschen Volkstum zugehörig fühlten und fühlen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden an die Nachweisführ-ung zur Widerlegung der Eintragung in den Personaldokumenten erhöhte Anforderungen gestellt (sog. Gegenbekenntnis). Dies hatte zu Ablehnungsbescheiden des BVA geführt. Es ist gut, dass die Ampel-Regierung mit dem Entwurf endlich unseren intensiv vorgetragenen Forderungen nachgibt und zur bisherigen Anerkennungspraxis zurückkehrt. Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung). Die Bundesregierung hat beschlossen, mit diesem Verordnungsentwurf den zeitlichen Anwendungsbereich der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Im Dezember 2022 haben wir der Einführung der Preisbremsen nicht zugestimmt. Wir haben sowohl die Komplexität als auch die vergessene Unterstützung für Pellet- und Ölheizungen kritisiert. Zwar wurde mittlerweile mehrfach bei den Preisbremsen nachgesteuert. Sie bleiben trotzdem sehr komplex, betrugsanfällig und decken nicht alle Haushalte ab. Nun will die Ampelkoalition die Energiepreisbremsen verlängern und so Entlastungen ins Schaufenster stellen. Sie erhöht aber im selben Winter die Energiekosten durch die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher. Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse. Das ganze Vorgehen ist damit nicht nur völlig widersprüchlich, sondern auch ein Etikettenschwindel. Mitten in einer Heizperiode sorgt die Ampel so statt für Verlässlichkeit für neue Verunsicherung.


V. Aktuelle Infos für den Wahlkreis Jugendwettbewerb „Umbruchszeiten“ Am 9. November jährte sich zum 34. Mal der Fall der Berliner Mauer. Dieser vielschichtige Tag ist heute auch ein Symbol für die bürgerschaftlich errungene Freiheit von der SED-Diktatur. Aber was geschah in der Zeit danach? Der bundesweite Wettbewerb „Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit“ lädt Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren aller Schulformen dazu ein, sich in eigenen Projekten mit der Geschichte seit 1989/1990 auseinanderzusetzen. Ich möchte viele junge Menschen ermutigen, sich mit diesem wichtigen Teil unserer Geschichte zu befassen. Die Ereignisse und Erfahrungen aus dieser Zeit wirken bis heute nach und somit auch noch das Leben heutiger Jugendlicher. Gerade Jugendlichen aus ostdeutschen Bundesländern bietet sich hier die Gelegenheit, ihre persönliche Perspektive auf ein Thema einzubringen, das die gesamte Gesellschaft beschäftigen muss. Ich möchte alle Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich aktiv und kreativ mit ihren politischen und gesellschaftlichen Wurzeln aus der jüngeren deutschen Geschichte auseinanderzusetzen. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Wettbewerbs lautet „Gesellschaft in Bewegung“. Einsendeschluss für Beiträge ist der 1. Februar 2024. Alle Gewinner werden zur großen Preisverleihung nach Berlin eingeladen und können einen von 30 Preisen von bis zu 3000 Euro gewinnen. Ausführliche Informationen zur Teilnahme sind verfügbar unter: www.umbruchszeiten.de. (Bild: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)

Stipendienprogramm 2023 für das „College of Europe“ angelaufen Die „Europäische Bewegung Deutschland“ (EBD) organisiert jährlich 30 Stipendienplätze der Bundesregierung und einzelner Bundesländer für das College of Europe, ein 1949 gegründetes Institut für europäische Studien mit Sitzen im belgischen Brügge und im polnischen Natolin. Studierende aus über 50 Ländern können dort gemeinsam in internationaler Atmosphäre leben und lernen. Das Studienangebot umfasst dabei MasterProgramme der Fachbereiche Politik, Internationale Beziehungen, Wirtschaft, Recht sowie interdisziplinäre Europa-Studien. Ich möchte junge Menschen aus Sachsen-Anhalt ermutigen, sich für ein solches Stipendium zu bewerben: Wir haben in Sachsen-Anhalt hochmotivierte junge Europäerinnen und Europäer, für die das bilinguale Studium eine tolle Möglichkeit zur Weiterentwicklung darstellt. Das College of Europe kann der Einstieg für einen europäischen Karriereweg sein und bietet jungen Menschen einmalige Bildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten. Es würde mich sehr freuen, wenn es auch aus unserer Region zahlreiche Bewerbungen gäbe. Es finden jeweils am 16. und 23. November um 17:30 Uhr digitale Informationsveranstaltungen zum Studium an beiden Standorten des Instituts statt. Eine Bewerbung ist bis zum 16. Januar 2024 möglich. Weitere Informationen sowie Links zum eigentlichen Bewerbungsvorgang sind unter www.netzwerk-ebd.de zu finden.


V. Aktuelle Infos für den Wahlkreis Deutscher Studienpreis 2024 In diesen Tagen beginnt der Bewerbungszeitraum für den Deutschen Studienpreis 2024. Die bundesweite Ausschreibung richtet sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs aller Fachrichtungen, die im Jahr 2023 eine exzellente Dissertation von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung vorgelegt haben. Mit drei Spitzenpreisen von je 25.000 Euro gehört er zu den höchstdotierten deutschen Nachwuchspreisen und bietet damit einmalige Förderungsmöglichkeiten für Promotionsstudierende und deren herausragende Projekte. Ich möchte besonders junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Harz und Salzland eine Teilnahme ans Herz legen, um den gesellschaftlichen Wert ihrer Forschung selbstbewusst zu vertreten und sich und ihre Projekte in die öffentliche Fachdebatte einzubringen. Die Bewerbung erfolgt über das Web-Portal der Körber-Stiftung unter www.deutscher-studienpreisbewerben.de. Dort können sich Interessierte registrieren und das Online- Bewerbungsformular ausfüllen. Mehr zum Studienpreis hier. Einsendeschluss für die aktuelle Ausschreibung ist der 1. März 2024. (Bild: Körber-Stiftung)

Nach dem Asyl-Gipfel im Kanzleramt Nach der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs mit dem Bundeskanzler bleibt für die Kommunen mehr Schatten als Licht. Der erhoffte große Durchbruch, der in der aktuellen Situation sowohl hinsichtlich Begrenzung des Zuzugs als auch bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen erforderlich gewesen ist, konnte nicht erzielt werden. Die Zusage des Bundes, künftig 7.500 Euro pro Jahr und Flüchtling zu zahlen, ist ein Einstieg in das auch von uns unterstützte „atmende System“. Damit erhalten die Kommunen zumindest mehr Planungssicherheit bei Aufnahme und Betreuung. Nicht hilfreich ist, dass die Ampel offensichtlich weiterhin nicht gewillt ist, zur vollständigen Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge zurückzukehren. Auch bleibt weiterhin die besondere kommunale Belastung durch unbegleitete Minderjährige. Auch die Einigungen zu Verfahrensbeschleunigungen und Maßnahmen, den Zuzug durch Grenzkontrollen und Verfahren in Drittstaaten zu reduzieren, sind nicht der erforderliche große Wurf. Zumal sie nur wirken, wenn sie konsequent umgesetzt werden. Bei den Verfahren in Drittstaaten ist nur vereinbart worden, dass die Bundesregierung dies prüfen werde. Wenn das mit dem bisherigen Tempo erfolgt, dürfte sich hier so schnell eher wenig ändern. Die getroffenen Beschlüsse müssen jetzt schnell in Bundestag und Bundesrat beraten werden, damit sie zur Jahreswende in Kraft treten können. Als CDU/CSU wollen wir die Bezugsdauer von abgesenkten Leistungen, also den Asylbewerberleistungen, im AsylbLG von 18 auf 36 Monate ausweiten. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen. Grund dafür ist, dass sich die Laufzeit der Asylverfahren in Deutschland, die ein Grund für die Dauer der abgesenkten Leistungen ist, teilweise deutlich verlängert hat. Das BVerfG hat in einer Entscheidung eine Bezugsdauer von 48 Monaten für die abgesenkten Leistungen im AsylbLG für zu lang erklärt. Eine Verlängerung auf 36 Monate halten wir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation jedoch für gerechtfertigt. Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten.


VI. Aktuelle Bilder CDU-Netzwerk für Kommunalpolitikerinnen Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus – umso wichtiger ist es, dass sie Führungsämter bekleiden und in Parlamenten ihre Ansichten, Meinungen und Erfahrungen in Prozessen der Entscheidungsfindung einfließen lassen können. All dies ist jedoch immer noch nicht selbstverständlich. Ob in kommunalen Ämtern oder in den Chefetagen von Unternehmen – der Anteil von Frauen in diesen und ähnlichen Positionen ist oftmals immer noch zu gering. Aus diesem Grund wurde vor kurzem das Netzwerk der Kommunalpolitikerinnen der CDU Deutschlands gegründet. Ziel ist die bessere Förderung, Vernetzung und Stärkung von Frauen in der CDU. Ich habe mich sehr gefreut, dass auch die Wernigeröder Stadträtin Cary Barner die Gründung des Netzwerks unterstützt hat. www.cdu-kommunal.de/women

Verabschiedung von Heidrun Meyer Seit 2009 war Heidrun Meyer Bürgermeisterin der Stadt Seeland. Kürzlich wurde sie in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Es gratulierten zahlreiche Weggefährten, darunter Stadtrat Mario Kempe, Detlef Gürth MdL und der langjährige Bürgermeister der Stadt Falkenstein/Harz, Klaus Wycisk. Und auch ich nutzte die Gelegenheit, mich für die sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren zu bedanken. Ebenfalls vor Ort war Frau Meyers Nachfolger Robert Käsebier, der die Amtsgeschäfte der Stadt Seeland übernimmt.

Gelbe Bänder der Verbundenheit Gern habe ich mich an der Aktion des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) und der OASE- Einsatzbetreuung beteiligt. Die Bänder symbolisieren Dank und Anerkennung für die rund 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die sich aktuell unmittelbar im Auslandseinsatz befinden. Die bevorstehende Adventsund Weihnachtszeit werden viele von ihnen nicht im Kreise von Familie und Freunden feiern können, sondern fernab der Heimat ihren Dienst leisten. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung - nicht nur zu Weihnachten, sondern 365 Tage im Jahr. Die mit Grüßen und Wünschen der Parlamentarier versehenen Bänder werden in den Tagen vor Weihnachten in die verschiedenen Einsatzgebiete gebracht und dort an die Truppe übergeben. Mein Dank gilt selbstverständlich allen Soldatinnen und Soldaten (egal ob sie im In- oder Ausland ihren Dienst leisten) und ihren Familien.

Zur Lage der Apotheken Wichtiger Austausch der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag mit Mathias Arnold und Matthias Clasen vom Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt zu gesetzlichen Regelungen und der aktuellen Lage der Apotheken im Land. Der Landesapothekerverband, gegründet 1990, vertritt die Interessen von rund 500 Apothekenleiterinnen und -leitern in Sachsen-Anhalt.


VI. Aktuelle Bilder Kommunalkongress des KPV-Bildungswerkes Unter dem Motto "Unter erschwerten Bedingungen - Gemeinsam Kurs halten" fand der Kommunalkongress 2023 des Bildungswerkes der KPV Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg statt. Zusammen mit Tobias Krull MdL, Landesvorsitzender der KPV und Mitmoderator des Kongresses, konnte ich im Hotel Ratswaage zahlreiche Mandatsträger aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie interessierte Gäste begrüßen. In verschiedenen Diskussionsrunden sprachen wir über Themen, die derzeit die kommunale Familie bewegen. So diskutierten wir im Forum „Starke Kommunen - Rückhalt für unser starkes Bundesland Sachsen-Anhalt“ mit Michael Richter, Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Denis Loeffke, 1. Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Michael Ziche, ehemaliger Präsident Landkreistag Sachsen-Anhalt und Steffi Trittel, Bürgermeisterin Gemeinde Hohe Börde. Im Forum „Kommunales Energiemanagement - Anforderungen und Umsetzung in Städten und Gemeinden“ standen Guido Heuer MdL, Vorsitzender der CDUFraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt, Dipl.-Ing. Thomas Pietsch, Sprecher der Geschäftsführung der Städtische Werke Magdeburg und Peter Lackner, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH als Gesprächspartner zur Verfügung. Über das Thema „Kommunaler Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ sprachen Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Michael Ziche, Kai-Uwe Lohse, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Sachsen-Anhalt e.V., Sebastian Gold, Landesbeauftragter des THW für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und Anke Brumm, Diözesangeschäftsführerin des Malteser Hilfsdienstes Magdeburg e.V. Dieses Forum wurde von CDU-Generalsekretär Mario Karschunke moderiert. Ich danke allen Beteiligten für die Organisation des Kommunalkongresses. Wir wollen weiter im Gespräch bleiben und bieten dazu auch die Arbeit des Bildungswerkes an. Weitere Informationen gibt es hier: www.bildungswerk-kpv.de.

Fraktions-Fachgespräch zum Tourismus Zum Thema "Arbeitsmarkt Gastgewerbe: Eine Branche im Wandel" hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einem (digitalen) Fachgespräch eingeladen. Die Tourismusbranche und vor allem das Gastgewerbe bieten ein vielfältiges, abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Es gibt auch gute Einstiegs- und Aufstiegschancen. Aber: Immer mehr Betriebe klagen über Personalmangel und müssen ihre Öffnungszeiten einschränken. Auch bei Konzerten, Messen und Kongressen ist der Personalbedarf immer schwerer zu decken. Gemeinsam mit Branchen-Praktikern aus Hotellerie, Catering, Veranstaltungsbranche und Gewerkschaft haben wir über zahlreiche Themen gesprochen: Fach- und Arbeitskräftemangel, flexible Arbeitszeitmodelle, die Förderung des Bewusstseins für die tollen Berufe im Gastgewerbe oder die Mehrwertsteuer-Debatte. Als Fraktion setzen wir uns weiterhin für einen dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent ein. Von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Gast waren meine Fraktionskollegen Anja Karliczek, Michael Donth, Jens Spahn und Stephan Stracke.


VI. Aktuelle Bilder Gespräche zum Tourismus Kürzlich konnte unsere AG-Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Markus Heller, Leiter der Geschäftsstelle Nationale Plattform Zukunft des Tourismus, zu einem inhaltlichen Austausch begrüßen. Als zentrales Instrument der Nationalen Tourismusstrategie zielt die Plattform darauf ab, die Tourismuspolitik besser zu koordinieren, um den Tourismusstandort Deutschland zukunftsfähig und krisenfest auszugestalten. Die mitwirkenden Akteure setzen mit der Plattform Initiativen der Tourismuswirtschaft flächendeckend um. Die Ziele dabei sind u.a. den Tourismus integrativ und inklusiv (barrierefrei) zu gestalten, Klimaneutralität herzustellen und durch Tourismus die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Tourismusausschuss Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner jüngsten Sitzung Petra Hedorfer zu Gast, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. (DZT). Thema waren die aktuellen Herausforderungen der Tourismusbranche sowie die geplanten DZT-Marketingkampagnen für das Jahr 2024. Die DZT vermarktet im Auftrag der Bundesregierung seit über 70 Jahren im Ausland die touristische Vielfalt Deutschlands. In 25 Standorten weltweit werden – jeweils passend zu den Voraussetzungen im jeweiligen Quellmarkt – Endkunden mit innovativen Kampagnen für das Reiseland Deutschland begeistert. Neben Marketing nimmt die Organisation in ihrer Rolle als National Tourist Board auch Aufgaben für einen fortwährenden Wissenstransfer wahr.

Faust auf dem Brocken Einen teuflisch guten Abend gab es mit "Faust auf dem Brocken - Rocktheater nach Goethe". Nach der letzten Aufführung 2019 und einer viel zu langen Pause präsentieren die Harzer Schmalspurbahnen seit Kurzem die Neuinszenierung der Rockoper auf dem Brocken aus der Feder von Hartmut Hecht und Michael Manthey. Goethes Literaturklassiker in Deutschlands höchstgelegenem Bühnenhaus, dem Goethesaal des Brockenhotels, ist wirklich ein Erlebnis. Zum Gesamtpaket gehört natürlich auch die Fahrt mit dem Mephisto-Express auf den höchsten Gipfel im Harz. Die Musik wurde ebenfalls völlig neu komponiert und wird live auf der Bühne von den Musikern der Jimmy Gee Band gespielt. Beeindruckend sind auch Schauspiel und Tanz aller Darsteller auf der Bühne. Für die Termine im November gibt es noch Restkarten. Im Jahr 2024 sind achtzehn Aufführungen geplant.

7% für die Gastronomie Die verfassungswidrige Haushaltspolitik der Ampel schadet unserem Land. Sie darf aber nicht zu Lasten der vielen fleißigen und engagierten Mitarbeiter und Unternehmer aus der Gastronomiebranche gehen. Dafür setzen wir uns als Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch weiter ein.


VI. Aktuelle Bilder Außerordentlicher Kreissporttag Harz Zum außerordentlichen Kreissporttag hatte der Kreissportbund Harz (KSB) vor Kurzem seine Mitgliedsvereine in das Audimax der Hochschule Harz in Wernigerode eingeladen. Rund 90 Stimmberechtigte aus den Vereinen und Fachverbänden, dem Präsidium sowie Ehrenmitglieder folgten der Einladung. Neben der Berichterstattung des Präsidiums und den Beratungen über die zukünftigen Ziele für den Sport im Landkreis stand auch die Neuwahl des Präsidiums auf der Tagesordnung. Dabei erhielten alle Kandidatinnen und Kandidaten das Vertrauen der Delegierten. Zu Gast waren auch Landrat Thomas Balcerowski, KSB-Ehrenpräsident Henning Rühe, die Präsidentin des Landessportbundes Sachsen-Anhalt Silke Renk-Lange sowie Dr. Michael Ermrich als "Botschafter des Sports" des KSB. Der 2007 in Folge der Kreisgebietsreform gegründete Kreissportbund Harz ist Dienstleister und Unterstützer für rund 400 Sportvereine und alle Kreisfachverbände, z.B. in den Bereichen Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Trainern und anderen sportlichen Fachkräften, der Organisation von Sportveranstaltungen oder bei der Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen zur Integration von Sport in den Alltag. Vieles wäre ohne den Einsatz der zahlreichen Ehrenamtlichen nicht möglich, denen ich meinen großen Dank aussprechen möchte.

Treffen der Landsenioren Die Landsenioren der Region Halberstadt/Wernigerode trafen sich kürzlich in Silstedt. Auf dem Programm standen u.a. die Ehrungen langjähriger Mitglieder. Grußworte gab es von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Mänz, dem Landesvorsitzenden der Landsenioren Horst Schnellhardt sowie Wilfried Feuerstack, Mitglied im Vorstand des Bauernverband Nordharz e.V. und Ex-Landrat Dr. Michael Ermrich. Die 16 Landsenioren-Vereinigungen in unserem Bundesland vertreten rund 1550 Mitglieder. Die Arbeit der ehrenamtlichen Vereinigungen ehemaliger Landwirte, dem bäuerlichen Stand nahestehende Senioren und Bewohner im ländlichen Raum anderer Berufe richtet sich auf Gedankenaustausch, Bildung und Gemeinschaftserlebnisse - dazu gehören Schulungen, Vorträge, Informationsnachmittage und Bildungsreisen.

Barrierefreies Reisen im Fokus

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit Fragen des barrierefreien Reisens. Schwerpunkte waren Anforderungen und Kriterien zur Optimierung eines Kennzeichnungssystems ohne Qualitätsverluste sowie Erhalt und Weiterentwicklung des Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystems „Reisen für Alle“. Zu Gast waren Sachverständige verschiedener Tourismusverbände, der Hotellerie und des Deutschen Behindertenrates. Seit 2011 gibt es das Projekt Reisen für Alle, das von der damaligen CDU-geführten Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden und dem Deutschen Seminar für Tourismus entwickelt wurde. Ziel ist, Menschen mit Behinderung durch Barrierefreiheit umfassende und gleichberechtigte Teilhabe bei Urlaub und Kultur zu ermöglichen, damit jede und jeder problemlos Zugang zu Orten und Informationen erhalten kann.


VII. Für Interessierte - Veranstaltungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 28. November 2023: Digitales Fachgespräch - Trump II oder Biden II – Ist die deutsche Außenpolitik gut vorbereitet? Bei den US-Präsidentschaftswahlen 2024 könnte es zu einer Neuauflage von „Donald Trump gegen Joe Biden“ kommen. Die deutsche Außenpolitik sollte daher frühzeitig auf höchst unterschiedliche Szenarien vorbereitet sein. Welche Auswirkungen hat der Präsidentschaftswahlkampf auf die US-Außenpolitik? Was bedeutet das Ergebnis für die militärische Unterstützung der USA in der Ukraine? Was ist für die Lastenverteilung innerhalb der NATO zu erwarten? Wie kann sich Deutschland am besten auf die erkennbaren Herausforderungen in den transatlantischen Beziehungen vorbereiten? Zu dieser Veranstaltung im Rahmen einer Videokonferenz lädt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sie herzlich ein für Dienstag, den 28. November 2023, von 18:00 bis 19:15 Uhr. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

29. November 2023: Kongress - Menschenrechte - Fundament der Weltordnung Vor 75 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Bis heute bildet diese das Fundament liberaler Demokratien und des internationalen Menschenrechtsschutzes. Vor 70 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates in Kraft. Mit ihr wurde erstmals ein individuell einklagbarer Grundrechteschutz im Völkerrecht geschaffen. Konrad Adenauer bezeichnete den Europarat als das europäische Gewissen. Wie steht es um die Umsetzung internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen? Auf diese Frage wird der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages im ersten Halbjahr 2024 den Schwerpunkt seiner Arbeit richten – auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion. Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember wollen wir mit Podiumsgästen den aktuellen Stand erörtern. Wir wollen diskutieren, wie angesichts des Systemwettbewerbs zwischen liberalen Demokratien und autokratischen Staaten Menschenrechte verteidigt und durchgesetzt werden können. Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein für Mittwoch, den 29. November 2023, von 18.00 bis 20.00 Uhr, in den Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 3N001. Weitere Informationen und Anmeldung hier.


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