Berlin Brief 215

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Ausgabe 2 - 2024_Nr. 215

Auszeichnung "Sterne des Sports" In Berlin fand die Preisverleihung "Sterne des Sports" statt - Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen. Der Deutsche Olympische Sportbund und die Volksbanken Raiffeisenbanken zeichnen dabei Sportvereine aus, die sich über ihr sportliches Angebot hinaus besonders gesellschaftlich engagieren.

Einer von 17 bundesweiten Finalisten kam aus Quedlinburg und war Landessieger Sachsen-Anhalt: Unter Federführung der TSG GutsMuths 1860 Quedlinburg wurde vor einigen Jahren ein Kita-Sportbeirat gegründet. Alle acht Kitas vor Ort machen mit. Gemeinsam organisieren sie vier feste Sportevents im Jahr. Hierbei werden mittlerweile jährlich rund 700 Kita-Kinder zum Sporttreiben animiert, damit wird motorischen Defiziten und Übergewicht entgegengewirkt. Das steigert die sportlichen Leistungen in der Grundschule und sorgt für einen Zulauf in den Vereinen. Zudem wurde bei einer Spendenaktion Geld für den Kauf von 3.500 Bäumen gesammelt; 2.500 davon wurden gemeinsam von Kindern und Eltern im Quedlinburger Stadtwald eingepflanzt. Auch wenn es bei der Preisverleihung am Ende nicht für einen Podestplatz gereicht hat, möchte ich dem KitaSportbeirat meine größte Anerkennung und Dank für das tolle Engagement aussprechen. Es bei rund 1.000 Bewerbungen bis ins Finale zu schaffen, ist ein riesiger Erfolg und zeigt, welch tolle Arbeit geleistet wurde. Gern habe ich die Teilnehmer sowie Vertreter des Kreis-Sport-Bund Harz e. V., darunter Präsident Denis Schmid und Geschäftsführer Alexander Löwe, im Anschluss an die Preisverleihung zu einem Besuch im Deutschen Bundestag eingeladen. Danach ging es weiter in die Landesvertretung Sachsen-Anhalt zu einem Empfang bei Staatssekretärin Simone Großner. (Bild oben: BVR/DOSB, Marius Schwarz)

Wirtschaftsgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Deutschland ist eine Wirtschaftsnation, das Land des Mittelstandes und der Hidden Champions. „Made in Germany“ ist ein global geschätztes Qualitätssiegel. Mit der Sozialen Marktwirtschaft haben wir das erfolgreichste Wirtschaftsmodell des vergangenen Jahrhunderts entwickelt und das politische Versprechen eingelöst, dass Wohlstand für alle möglich ist. Doch zur Wahrheit zählt auch: Deutschlands Wohlstand ist bedroht. In aktuellen Wachstumsprognosen ist Deutschland das Schlusslicht. Die industrielle Basis unserer Volkswirtschaft schrumpft. Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Zuversicht der Bürgerinnen und Bürger in ihre wirtschaftliche Zukunft ist auf einem Tiefpunkt. Damit können und wollen wir uns nicht abfinden. Deutschland kann die Wirtschaftswende schaffen. Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wirtschaftsvertreter aus allen Bereichen in den Deutschen Bundestag eingeladen, die am "offenen Mikrofon" die Situation ihres Unternehmens schildern und über aus ihrer Sicht notwendige wirtschaftspolitische Maßnahmen berichten konnten.


I. Aktuelle Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 Orientierungslosigkeit in Zahlen - Willkürliche Belastungen statt eines echten Sparpakets Der Deutsche Bundestag hat in der jüngsten Sitzungswoche den Bundeshaushalt 2024 abschließend beraten und mit der Stimmenmehrheit der Ampel verabschiedet. Die Beratungen zuvor waren chaotisch. Dann traf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unserer Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 die Ampel völlig unvorbereitet. Ein Plan B war trotz Ankündigung nicht vorhanden. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen schienen paralysiert und hatten offenkundig keinen Überblick. Nach zwei Bereinigungssitzungen mit insgesamt rund 25 Stunden Beratungszeit wurde ein Haushalt verabschiedet, der nicht zu einer Aufbruchstimmung in Deutschland führen, sondern bei vielen Bürgern und Unternehmen für Frust und Angst um die eigene Existenz sorgen wird.

Enormes Belastungspaket für Bürger und Unternehmen: Nach dem Urteil waren Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner vier Wochen auf der Suche nach Geld, um dann ein vermeintliches „Sparpaket“ in Höhe von 17 Milliarden Euro vorzulegen, dessen Details sie zunächst nicht einmal erklären konnten. Dieses sog. „Sparpaket“ ist in Wahrheit ein enormes „Belastungspaket“ mit Steuer- und Abgabenerhöhungen für Bürger und Wirtschaft. Echte Einsparungen im Bundeshaushalt muss man hingegen mit der Lupe suchen. Die Ministerien leisten gerade einmal einen Sparbetrag von 1,4 Milliarden Euro. Ansonsten agiert die Bundesregierung mit Verschiebebahnhöfen, Hoffnungswerten und Einnahmeverbesserungen durch höhere Belastungen. Das Handeln der Ampel zeigt auch eine soziale Schieflage: Während rund 2,5 Milliarden Euro für die 12 %ige Erhöhung des Bürgergeldes zur Verfügung gestellt werden, wird den Bauern die Agrardieselrückvergütung gestrichen. Den Menschen, die für die Ernährungssicherheit sorgen, wird ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung abverlangt. Insgesamt ist zu befürchten, dass die Vielzahl der Steuer- und Abgabenerhöhungen Bürger und Unternehmen überfordert. Es geht um einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag durch die AmpelMaßnahmen: • Erhöhung der Lkw-Maut, • höherer CO2-Preis, • Abschaffung der Agrardieselrückvergütung, • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe, • Einführung einer Plastikabgabe, • Rücknahme der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Gastronomie und Gas.

Gleichzeitig sind die Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung in vielen Fällen gestiegen. Zusätzlich kürzt die Ampel den Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich. Beitragssteigerungen dürften die Folge sein. Immerhin wurde auf den geplanten Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Haushaltskonsolidierung verzichtet. Mit dieser Maßnahme versuchte die Ampel erneut die Schuldenbremse zu umgehen, indem aus Notlagenkrediten der Jahre 2020 und 2021 stammende Gelder überjährig und zweckfremd in den Bundeshaushalt rücküberführt werden sollten. Erst nach massiver Kritik der CDU/CSUBundestagsfraktion erfolgte die Rücknahme dieser Maßnahme. Kein Sparen – Ausgaben und Schulden weiter expansiv: Der Bundeshaushalt 2024 hat ein Volumen von 477 Milliarden Euro, noch einmal 20 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau, bei einer Neuverschuldung von 39 Milliarden Euro. Damit schöpft die Koalition die maximal zulässige Neuverschuldung nach der Schuldenbremse von rund 22 Milliarden Euro vollständig aus und dehnt den Spielraum durch angebliche finanzielle Transaktionen noch erheblich aus, etwa für die Aktienrente mit 12 Milliarden Euro. (Fortsetzung auf der nächsten Seite)


I. Aktuelle Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 Haushaltspolitik wird den Herausforderungen nicht gerecht: Diese Haushaltspolitik der Ampel wird den Herausforderungen Deutschlands nicht gerecht. In Deutschland gibt es gegenwärtig zwei Kernaufgaben: den Schutz der Freiheit im Äußeren und die Wahrung des Wohlstands im Innern. Der Ampel-Haushalt 2024 bildet diese Kernaufgaben nicht ab. Es fehlt eine aktive, zukunftsgerichtete haushaltspolitische Strategie. In dieser Koalition geht es immer nur darum den Burgfrieden sicherzustellen, indem jeder etwas bekommt. Es müssten aber große Ausgabenblöcke wie beispielsweise das Bürgergeld in den Blick genommen und dadurch reduziert werden, dass größere Anreize für eine Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Stattdessen werden Konsolidierungsbedarfe durch die Erhöhung von Steuern und Abgaben vermeintlich gelöst und damit die breite Bevölkerung zusätzlich belastet. Gleichzeitig werden bestimmte Branchen, wie die Landwirtschaft und die Luftverkehrswirtschaft, darüber hinaus besonders belastet. Tatsächlich müssten jetzt die Grundlagen dafür gelegt werden, dass in Deutschland Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gesichert werden und die richtigen Antworten auf die geo- sowie sicherheitspolitischen Herausforderungen gegeben werden. Die Koalition gibt sie mit diesem Haushalt nicht. Bundeshaushalt 2025 steht vor großen Herausforderungen: Für den Bundeshaushalt 2025 erwarten wir von der Ampel die Rückkehr zu einem geordneten Haushaltsverfahren, d.h. die Vorlage von Eckwerten im Frühjahr und einen vollständigen Regierungsentwurf vor der Sommerpause. Ein Ausblick auf den Haushalt 2025 zeigt, dass die Herausforderungen immens sein werden. Ausgehend von den vielen Wünschen und Begehrlichkeiten der Ampel-Koalition, der bisherigen Finanzplanung und dem Ausgabenniveau im Bundeshaushalt 2024 gibt es schon jetzt einen haushaltspolitische „Handlungsbedarf“ von 20 bis 30 Milliarden Euro. Wir werden darauf pochen, dieses Haushaltsloch im Einklang mit der Schuldenbremse zu schließen.

II. kommunal relevante Aspekte des Bundeshaushalts 2024 Der Bund stellt nach Plänen der Bundesregierung – zusätzlich zur Beteiligung der Kommunen am bundesweiten Steueraufkommen – im Bundeshaushalt 2024 rund 90,226 Milliarden Euro mit direktem oder indirektem kommunalem Bezug zur Verfügung. Das sind rund 8,403 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsjahr 2023. In den meisten Einzelplänen liegen die vorgesehen kommunal relevanten Ausgaben im kommenden Jahr unter der Planung des Jahres 2023. Geplante Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr gehen teilweise auf Einmal-Effekte (wie dem Verschieben von Maßnahmen zwischen den Einzelplänen) zurück oder basieren im Einzelplan "Arbeit und Soziales" auf steigenden Sozialausgaben, mit denen entsprechend auch kommunale Ausgabensteigerungen verbunden sein werden. Auch vorgesehene Ausgabenkürzungen gehen zum Teil auf Einmal-Effekte zurück – zum großen Teil setzen sie aber strukturell an und manifestieren damit eine Entwicklung, die im Haushaltsjahr 2023 absehbar gewesen ist. Aufgrund des zweiten Bereinigungsverfahrens haben die Kommunen rund 619 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen Planung „eingebüßt“. Bundeskanzleramt: Abgesehen von integrationspolitischen Maßnahmen (plus 0,5 Mio. Euro) und Zuschüssen für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater (plus 2,664 Mio. Euro) werden die übrigen kommunal relevanten Projekte gekürzt. Nachdem für den Titel „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ im Regierungsentwurf für das Jahr 2024 überhaupt keine Mittel mehr vorgesehen waren, wurde dieses Kapitel im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zumindest auf 47,5 Mio. Euro festgesetzt – liegt damit aber immer noch unter dem Ansatz des Vorjahres. Das Zukunftsprogramm Kino (minus 5 Mio. Euro) sowie die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten (minus 8,7 Mio. Euro) werden gegenüber 2023 deutlich gekürzt und liegen mit 10 Millionen Euro (Kino) bzw. 10,3 Millionen Euro deutlich unter dem jeweiligen Ergebnis aus dem Jahr 2022.


II. kommunal relevante Aspekte des Bundeshaushalts 2024 Bundesministerium des Innern und für Heimat: Hier steigen die kommunal relevanten Ausgaben im Jahr 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um 40,509 Millionen Euro. Ohne die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament, die im kommenden Jahr zu einem deutlichen Kostenanstieg bei der Kostenerstattung führen, wäre hier ein deutlicher Rückgang der geplanten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr festzustellen gewesen. Abgesehen von einer im Rahmen der parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Ausgabensteigerung bei der Durchführung von Integrationskursen (plus 188 Mio. Euro) werden erneut (wie bereits 2023) Maßnahmen zum Umgang mit Zuwanderung zurückgefahren. Dies erschwert die Aufnahme und Integration sowohl von Flüchtlingen und Asylbewerbern als auch von Spätaussiedlern und wird Kommunen in der Umsetzung der zu bewältigenden Aufgaben größere Lasten aufbürden. Dass die Ampelkoalition zudem beim Bevölkerungsschutz spart, ist vor dem Hintergrund, dass künftig verstärkt mit Großschadenslagen gerechnet werden muss, ein verheerendes Zeichen. Die Kommunen als Träger des Katastrophenschutzes werden dieses Desinteresse der Bundesregierung am Ende ausbaden. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Im Einzelplan 10 sollen gemäß Haushaltsplan 2024 im kommenden Jahr die Ausgaben gegenüber der Planung des Vorjahres um rund 39,499 Millionen Euro sinken. Ausschlaggebend sind Veränderungen bei der GAK-Förderung zur Investitions-Finanzierung u.a. der ländlichen Entwicklung, wobei im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene GAK-Kürzung abgemildert worden ist. Für die Entwicklung ländlicher Räume ist insbesondere mit Blick auf die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Reduzierung und Umschichtung der GAK-Mittel ein vollkommen falscher Ansatz. Dies ist ein weiterer Punkt in der Urbanisierungspolitik der Bundesregierung. Die GAK-Mittel können dazu beitragen, die Attraktivität ländlicher Räume zu steigern und so für viele Menschen lebenswert zu machen bzw. zu erhalten. Immer wieder ist festzustellen, dass die Bundesregierung offensichtlich das Gegenteil anstrebt. Statt Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, setzt sie Bundesregierung auf städtische Ballungszentren, in denen jährlich hunderttausende neuer Wohnungen errichtet werden sollen, obwohl in ländlichen Räumen knapp eine Millionen Wohnungen leer stehen und kurzfristig bezugsfertig sein könnten. Dabei ist der Ansatz der Bundesregierung eine Milchmädchenrechnung, die im Übrigen auch nichts mit den immer wieder propagierten Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zu tun haben. Während in ländlichen Räumen Infrastruktur leer steht bzw. durch einen Urbanisierungsdruck brach fällt, muss dieselbe Infrastruktur in städtischen Ballungszentren neu geschaffen werden, wenn immer mehr Menschen dorthin ziehen (sollen). Die Doppelung von Infrastruktur vergeudet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden können. Gleichzeitig führt eine fortschreitende Verdichtung in Städten zu klimatischen Herausforderungen (u.a. im Bereich Hitzeentwicklung), die dann mit entsprechendem Zusatzaufwand angegangen werden müssen. Es steht zu befürchten, dass dies letztendlich zu höheren Ausgaben führen wird als durch die Reduzierung der GAK-Mittel kurzfristig eingespart werden können. Bundesministerium für Gesundheit: Gegenüber den Planungen des Jahres 2023 sinken im Haushaltsplan 2024 die kommunal relevanten Bundesausgaben im Einzelplan 15 um rund 51,250 Millionen Euro. Die kommunal relevanten Ausgaben im Einzelplan 15 sind insbesondere geprägt durch coronabedingte Positionen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die dort vorgesehenen Mittel werden zum Teil deutlich gegenüber dem Vorjahr abgesenkt. Zudem werden Finanzmittel zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen gekürzt. Insbesondere eine reduzierte Förderung der Digitalisierung kann sich auf die Gesundheitsversorgung in dünner besiedelten ländlichen Räumen, in denen eine telemedizinisch integrierte Versorgung zunehmend Bedeutung gewinnt, auswirken. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse spart die Bundesregierung hier an der falschen Stelle.


II. kommunal relevante Aspekte des Bundeshaushalts 2024 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Dieser Einzelplan steuert wie in jedem Jahr den größten Anteil zur Förderung/Entlastung der Kommunen bei. Im Vergleich zu den Planung 2023 sollen im Jahr 2024 die kommunal relevanten Ausgaben um rund 2,356 Milliarden Euro steigen. Dies liegt insbesondere an steigenden Ausgaben für die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie an steigenden Ausgaben des Bundes für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Allerdings werden die Steigerungen der KdU-Beteiligung auch bei den Kommunen anteilig steigende Ausgaben nach sich ziehen. Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Im Einzelplan 12 steigen in der Haushaltsplanung 2024 die kommunal relevanten Bundesausgaben gegenüber der Planung 2023 um rund 2,099 Milliarden Euro. Dies liegt insbesondere an Umschichtungen innerhalb des Bundeshaushalts: Mittel für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus werden künftig nicht mehr im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), sondern um Einzelplan 12 veranschlagt und sorgen dort für einen Mittelaufwuchs um rund 1,434 Milliarden Euro. Zwar sind an einigen Stellen Ausgabensteigerungen vorgesehen. Diese werden aber durch geplante Einsparungen nahezu aufgezehrt. Auffällig sind Mittelkürzungen unter anderem bei Maßnahmen zur Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme, der Förderung des Radverkehrs sowie zur Marktaktivierung alternativer Kraftstoffe, bei der die Mittelbereitstellung 2024 deutlich unter dem Ergebnis 2022 liegt. Im Rahmen des zweiten Bereinigungsverfahrens wurde die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen um rund 167,5 Mio. Euro gekürzt – die Förderung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens um 9 Mio. Euro und die Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" um rund 44,6 Mio. Euro. Ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Zuschüsse zur Verbesserung der Internetversorgung sind in diesem Verfahren komplett gestrichen worden (- 4,3 Mio. Euro).

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz: Während im Jahr 2023 im Einzelplan 16 die kommunal relevanten Bundesausgaben gegenüber der Vorjahresplanung angestiegen sind, liegen sie im Jahr 2024 um 23,412 Millionen Euro unter der Planung des Jahres 2023 – und 6,932 Millionen Euro unter dem Ergebnis 2022. Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Investitionen zum klimawandelgerechten Hochwasserschutz und zur klimawandelgerechten Wasserversorgung werden nahezu halbiert. Dabei liegen die geplanten Ausgaben teilweise unter den Ergebnissen des Jahres 2022. Dass die Finanzierung nicht auskömmlich sein wird, ist vor diesem Hintergrund absehbar. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Im Einzelplan sollen im kommenden Jahr die kommunal relevanten Bundeausgaben gegenüber der Vorjahresplanung 2023 um rund 635,198 Millionen Euro sinken. Die Reduzierung beim Baukindergeld ist im Rahmen der Abfinanzierung erwartbar. Dass die Ampel-Koalition beim Wohngeld im kommenden Jahr gegenüber 2023 750 Millionen Euro weniger einplant, zeugt vor dem Hintergrund der in diesem Jahr erst gestarteten Wohngeldreform von einem gewissen Optimismus. Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung können durch eine leichte Mittelsteigerung bei Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung nicht kompensiert werden und sind nicht zielführend. Sie konterkarieren Bemühungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Auffällig ist auch hier eine Abkehr vom Umgang mit den Folgen des Klimawandels durch Kürzung der Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. Geplante Mehrausgaben u.a. bei Modellprojekten (Smart Cities), der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur und die weiter steigenden Bundesausgaben für den sozialen Wohnungsbau verhindern ein stärkeres Abfallen der Mittelplanung für das Jahr 2024 gegenüber 2023.


III. Medikamentenmangel Weiterhin Medikamentenknappheit - Maßnahmen der Ampel wirkungslos Seit weit über einem Jahr erlebt Deutschland eine akute Medikamentenknappheit. Fiebersäfte, Schmerzmittel, Cholesterinsenker, Insulin, Antibiotika und Krebsmedikamente sind vielerorts Mangelware. Ein Ende der Mangelwirtschaft ist nicht absehbar. Diese Versorgungsunsicherheit belastet Patienten, Apotheker und Ärzte. Besonders belastend ist die Mangelsituation für chronisch und schwer kranke Menschen, die auf ihre gewohnten Arzneimittel verzichten müssen, sowie für Familien mit kleinen Kindern. Teilweise führt die schwer erträgliche Situation sogar zu „Hamsterkäufen“, was die Medikamentenknappheit noch erhöht und mit unnötigen Kosten einhergeht.

Durch das „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ wurde die allgemeine Versorgungslage sogar noch verschärft: Indem die Ampel die Vergütungsregelungen für Apotheken durch zusätzliche Abschlagszahlungen verschlechterte, hat sich die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken verschärft. Damit beschleunigt die Bundesregierung das Apothekensterben und gefährdet die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Durch die weitere Verschärfung der Finanzierungsregelungen für pharmazeutische Unternehmen, etwa bei der Preisbildung von Arzneimitteln, wird zudem der Pharma-Standort Deutschland unattraktiver. Auch das im Sommer 2023 von der Ampel beschlossene „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ löste die bestehenden Probleme und Lieferengpässe nicht ansatzweise, da das Gesetz keine Sofortmaßnahmen ergreift, um der Situation zielgerichtet Herr zu werden. Den bereits vor einem Jahr von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderten Pharmagipfel organisierte die Ampel-Koalition erst mit elf Monaten Verzug. Im vergangenen Jahr hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit zwei Anträgen konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Sie sind in der jetzigen Situation aktueller denn je. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich den Pharmadialog wieder aufzunehmen und den Apotheken mehr Spielräume in Mangelsituationen zu ermöglichen. So müssen die Austauschregelungen für Medikamente bei Nichtverfügbarkeit erweitert oder der breitere Einsatz bei Kinderarzneimitteln – auch über die eigentliche Zulassung hinaus – ermöglicht werden. Die Apothekerinnen und Apotheker sollen in Mangelsituationen außerdem mehr Möglichkeiten erhalten, vergleichbare Arzneimittel auszugeben und insgesamt weniger bürokratischen Hindernissen unterworfen werden. Auch wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Forschungsstandort Deutschland für klinische Prüfungen stärken. Zudem braucht es ein wirkungsvolles Monitoring sowie ein nationales und ein EU-weites Frühwarnsystem, um rechtzeitig auf Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln reagieren zu können. Insbesondere auf EU-Ebene muss die Bundesregierung sich daher verstärkt in die Revision der Arzneimittelgesetzgebung einbringen. Denn auch dort wird aktuell über die Bekämpfung von Lieferengpässen, die schnellere Zulassung von Arzneimitteln und harmonisierte Meldekriterien diskutiert. Der sich zunehmend verschärfende Medikamentenmangel in Deutschland gefährdet die Versorgungssicherheit und damit Menschenleben. Dieser Situation muss endlich mit wirksamen Maßnahmen begegnet werden. Die Bundesregierung tut zu wenig, um den Medikamentenmangel in Deutschland effektiv zu begegnen. Wir fordern mehr Entscheidungsspielraum für Apothekerinnen und Apotheker bei der Herausgabe von vergleichbaren Medikamenten. Ein EU-weites Frühwarnsystem bei Lieferengpässen soll künftige Versorgungsunsicherheiten frühzeitig erkennen. Darüber hinaus braucht es ein Belastungsmoratorium für Apotheken, um sie von überbordender Bürokratie zu schützen.

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IV. Aktuelle Bilder Neujahrsempfang von MIT und CDU Sachsen-Anhalt In Aschersleben fand der gemeinsame Neujahrsempfang von Mittelstandsund Wirtschaftsunion Sachsen-Anhalt (MIT), des CDU-Kreisverbandes Salzland und des CDU-Ortsverbandes Aschersleben statt. Dazu konnte Stefan Ruland MdL, Vorsitzender der CDU Salzlandkreis rund 120 Gäste im Bestehornhaus begrüßen, darunter Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze, CDU-Landesgeschäftsführer Mario Zeising, den Vorsitzenden der CDU Aschersleben Benno Schigulski, die CDU-Spitzenkandidatin für die Europawahl Alexandra Mehnert, CDU-Landesgeneralsekretär Mario Karschunke sowie Dorothe Mücksch, Pröpstin im Ruhestand und Ehrenbürgerin der Stadt Aschersleben. Krankheitsbedingt leider nicht anwesend war Detlef Gürth MdL, Vorsitzender der MIT Sachsen-Anhalt. Hauptredner des Abends war Prof. Dr. Thomas Brockmeier, Hauptgeschäftsführer der IHK Halle-Dessau.

Neujahrsempfang von Salzlandkreis und Sparkasse Der Landrat des Salzlandkreises und der Vorstand der Salzlandsparkasse hatten wieder zum gemeinsamen Neujahrsempfang in das Staßfurter Salzlandcenter geladen, um auf die Ereignisse des vergangenen Jahres zu Blicken und gleichzeitig einen Ausblick auf 2024 zu geben. Neben den Gastgebern Landrat Markus Bauer und den Sparkassen-Vorständen Hans-Michael Strube und Michael Haßkerl waren u.a. zu Gast Sven Schulze (Sachsen-Anhalts Landesminister für Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und Forsten) sowie die (Ober-) Bürgermeister Steffen Amme (Aschersleben), Silvia Ristow (Bernburg), Bert Knobloch (Schönebeck) und René Zok (Staßfurt). Minister Sven Schulze betonte in seiner Ansprache die wirtschaftlichen Fortschritte im Land: Junge Menschen müssten die Region nicht mehr verlassen um etwas zu erreichen. Landrat Markus Bauer verwies auf die Investitionen, die in jüngerer zeit in der Region getätigt wurden. Musikalische Umrahmung gab es durch das Jugendblasorchester Staßfurt, das sich gemeinsam mit dem Kreativzentrum Staßfurt und dem Gesundheits-, Rehabilitations- und Behindertensportverein (GRB-SV) über eine Spende von jeweils 2.000 Euro freuen konnte.

Gespräch mit Dehoga Sachsen-Anhalt Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Dieter Stier MdB konnte ich den Vorstand des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) zu einem Gespräch im Deutschen Bundestag begrüßen. Ein zentrales Thema war die Situation der Gastronomiebetriebe im Land, die aktuell vor enormen Herausforderungen stehen - sei es die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent, die Energiekosten oder der Fachkräftemangel. Für das offene Gespräch bin ich dankbar und wir werden auch weiterhin in engem Kontakt mit der Branche bleiben.


IV. Aktuelle Bilder Staatsakt für Wolfgang Schäuble In der vergangenen Woche fand im Deutschen Bundestag ein Staatsakt zum Gedenken an Dr. Wolfgang Schäuble statt, der im Dezember mit 81 Jahren verstorben war. Wir haben mit ihm einen herausragenden Staatsmann, leidenschaftlichen Parlamentarier und überaus geschätzten Kollegen verloren. Wolfgang Schäuble hat sich stets mit Leidenschaft und Überzeugung in den Dienst unseres Landes gestellt. Sein Einsatz für Deutschland und Europa wird Vorbild bleiben. Wenige Politiker prägten die Geschichte und die Geschicke der Bundesrepublik so wie Wolfgang Schäuble. Er war Kanzleramts-, Bundesinnen- und Bundesfinanzminister, Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „Architekt der Deutschen Einheit“ und zuletzt Präsident des 19. Deutschen Bundestages. Er wird uns fehlen.

Grüne Woche in Berlin - Sachsen-Anhalt wieder stark vertreten Es war bereits die 88. Auflage der Grünen Woche - dem Hotspot für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau in Berlin. Und auch Sachsen-Anhalt war bei der Messe wieder stark vertreten. In Halle 23b präsentieren sich rund 100 Aussteller - Ernährungsunternehmen, Direktvermarkter und Touristiker. Neben vielen Traditionsunternehmen präsentieren sich auch kleine Manufakturen, die mit Ideenreichtum und feinem Gespür für Trends beeindruckten. Durch ein neues Präsentationskonzept wurden die Erlebnisregionen des Landes verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Erstmals waren die Aussteller und Attraktionen der Halle optisch verschiedenen touristischen Regionen zugeordnet. Sachsen-Anhalt präsentierte sich auf der Grünen Woche erneut als leistungsfähiges und touristisch hoch attraktives Land. Die Besucher werden im wahrsten Sinne auf den Geschmack gebracht, die unterschiedlichen Regionen des Landes zu erkunden. Ich habe den Messebesuch für einen ausführlichen Rundgang genutzt und natürlich auch bei den Ausstellern aus meinem Wahlkreis vorbeigeschaut.

Holocaust-Gedenktag Der 27. Januar ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Wir gedenken an diesem Tag der vielen Unschuldigen, die während des Holocausts ihr Leben verloren. Ihre Erinnerung ist eine ewige Mahnung an die Menschheit - an diesem und an jedem anderen Tag. Der Tag mahnt uns, dass wir die Vergangenheit niemals vergessen dürfen. Jeder Name, jedes Gesicht, jede Geschichte der Opfer des Holocausts sind eine Lektion für uns alle. Wir stehen für eine Welt ohne Hass und Vorurteile ein!

Am 31. Januar fand im Deutschen Bundestag eine Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi sagte in ihrer beeindruckenden Rede, dass wer schweigt, sich mitschuldig mache und rief zu mehr Engagement im Kampf gegen Antisemitismus und Menschenhass auf. „Die Shoah begann nicht mit Auschwitz“, mahnte die 91-Jährige, die als Kind das Vernichtungslager der Nationalsozialisten überlebte. „Sie begann mit Worten. Sie begann mit dem Schweigen und dem Wegschauen der Gesellschaft.“ Als Vertreter der so genannten zweiten Generation sprach der 1949 in Polen geborene Sportjournalist Marcel Reif. Sein jüdischer Vater überlebte den Holocaust nur knapp, nachdem er in letzter Sekunde aus einem Deportationszug gerettet wurde. Viele andere Familienmitglieder wurden ermordet. Über die traumatischen Erlebnisse dieser Zeit habe sein Vater nie mit ihm gesprochen, berichtete Reif im Bundestag. (Foto: CDU/CSU, Michael Wittig)


31. Politischer Aschermittwoch der CDU Harz am 14. Februar 2024

Werden wir noch richtig regiert?

Dr. Hermann Onko Aeikens Bundesstaatssekretär a.D. Landwirtschaftsminister a.D.

14.02.2024 / „Sandtalhalle“ in Darlingerode / Schützenplatz, 38871 Ilsenburg (Harz) / OT Darlingerode Einlass 17:30 Uhr Beginn 18:00 Uhr Musikalisch wird die Veranstaltung durch die „Güntersberger Blasmusik“ begleitet. Das traditionelle Grünkohlessen wird vor den Redebeiträgen serviert und für ein Fass Freibier ist gesorgt! Zur Deckung der Unkosten (Saalmiete, Musik und Essen) bitten wir, einen Unkostenbeitrag von 10,00 Euro pro Person am Einlass bereit zu halten. Teilen Sie uns bitte verbindlich auf beiliegendem Anmeldebogen Ihre Teilnahme mit.

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Kontakt: CDU-Kreisverband Harz / Kreisvorsitzender Ulrich Thomas MdL Fischmarkt 12B, 38820 Halberstadt Telefon: 03941 567400 E-Mail: post@cduharz.de

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