Berlin Brief 202

Page 1

Eine Oster-Spende für die Wärmestuben

Die Wärmestuben der Region bieten bedürftigen Menschen nicht nur eine warme Mahlzeit und die Ausgabe von gespendeten Lebensmitteln, sondern auch ein offenes Ohr und viel Herzenswärme für diejenigen, die in eine soziale Notlage oder seelische Krise geraten sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wärmestuben erbringen ein großartigen gesellschaftliches Engagement und waren in den vergangenen Jahren auch unter erschwerten Pandemie-Bedingungen für die Menschen da. Dafür gebührt ihnen Respekt und großer Dank.

Gemeinsam mit Stadträtin Frauke Weiß habe ich die Wärmestube am Franziskanerkloster in Halberstadt besucht und an Leiterin Maria Oppermann und ihr Team als Dank bunte Ostereier und süße Leckereien für die Einrichtung überreicht. Diese unterstützt unter anderem bei Behördengängen und informiert darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Caritas-Beratungsstelle in der Gröperstraße über Hilfsangebote im Landkreis Harz, wie weiterführende Beratungsstellen, Übernachtung oder medizinische Versorgung.

Auch die 1996 ins Leben gerufene ökumenische Wärmestube Wernigerode gegenüber der Kirche von St. Sylvestri ist eine wichtige Anlaufstelle der Stadt. Ehrenamtliche bereiten hier u.a. zweimal pro Woche ein kostenloses Frühstück vor. Gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Angela Gorr habe ich die Einrichtung besucht und dem Team um Marion Fricke, Andrea Weber und Heike Büchting im "Haus Gadenstedt" als Dank Ostereier und Süßes für die Einrichtung übergeben.

Ausgabe 5 - 2023_Nr. 202
Impressum Heike Brehmer, MdB Telefon: 030 / 227 72960 heike.brehmer@bundestag.de Platz der Republik 1 Fax-Nr. 030 / 227 76960 11011 Berlin

I. Die politische Lage

Wir hören zu: Unser Kommunalgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Asyl- und Flüchtlingspolitik Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen gerecht zu werden, müssen wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration getroffen werden – national, europäisch und international. Allein 2022 wurden in Deutschland 244.000 Asylanträge gestellt. Die faktischen Aufnahmekapazitäten stoßen vielerorts an ihre Grenzen. Wir müssen uns dieser Realität annehmen.

Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle Landräte und Oberbürgermeister, die Präsidien der Kommunalen Spitzenverbände und viele weitere Bürgermeister und Kommunalpolitiker in den Deutschen Bundestag eingeladen. Wir wollen den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern zuhören und mit der Kommunalpolitik in einen offenen Austausch treten. Ich habe mich sehr gefreut, dass aus meinem Wahlkreis die Bürgermeister Denis Loeffke (Ilsenburg) und Ronald Fiebelkorn (Stadt Oberharz am Brocken) zum Kongress nach Berlin gekommen waren; ebenso wie Tobias Krull MdL (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit/Soziales und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt) und Torsten Pyka (Beisitzer im Bildungswerk der KPV).

Im Rahmen unseres Kommunalgipfels zur Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Halle des Paul-Löbe-Hauses im Deutschen Bundestag haben Kommunalpolitiker am „offenen Mikrofon“ von der Situation vor Ort berichtet. Anschließend haben wir in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Spitzenverbände, der Bundesund Landespolitik konkrete Lösungsansätze diskutiert. Unser Ziel ist, gemeinsam gute Ideen entwickeln, wie der Bund die Kommunen bestmöglich in der aktuellen Situation unterstützen kann. Diese Ideen werden wir anschließend mit einem Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen. Mit unserem Positionspapier „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ haben wir uns als CDU/CSU-Fraktion klar positioniert: Der Bund verantwortet die Migrationspolitik. Dabei entstehende Probleme und unvermeidliche Spannungen können nicht einfach bei den Kommunen abgeladen werden. Die Kommunen vor Ort brauchen die nötige Unterstützung der Bundes- und Landesebene, um Unterbringung zu gewährleisten und Integration voranzubringen.

Unser Leitantrag „Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie“.

Im Koalitionsvertrag wurde die Vorlage einer Nationalen Sicherheitsstrategie binnen eines Jahres angekündigt. Nach mehrfacher Verschiebung lässt ein strategiesetzendes Dokument, welches Deutschlands Interessen und Werte in einer unsicheren Welt definiert, weiter auf sich warten. Wenn die Zeitenwende gelingen soll, ist ein strategischer und institutioneller Kulturwandel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik notwendig.

Für uns ist deshalb klar: Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie. In dieser müssen unsere Werte und Interessen, regionale und thematische Prioritäten sowie der konkrete Mitteleinsatz benannt werden. Konkret muss in der Nationalen Sicherheitsstrategie das 2-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben festgeschrieben sein. Strategie braucht einen Ort: Ein Nationaler Sicherheitsrat, angesiedelt im Bundeskanzleramt, soll nach unserer Vorstellung in Zukunft einen Beitrag zu strategischer Vorausschau und Krisenprävention leisten. Er soll unter Beteiligung der Bundesländer ein umfassendes Lagebild zur inneren und äußeren Sicherheit erstellen sowie in Krisenlagen die operative Steuerung der Außen- und Sicherheitspolitik übernehmen. Des Weiteren bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für die Nationale Sicherheitsstrategie, um eine stärkere Einbindung des Bundestags in außen- und sicherheitspolitischen Debatten sicherzustellen.

Koalitionsausschuss der Bundesregierung - Ergebnisse und Bewertungen

Die Ampel-Koalition versuchte ihre internen Streitigkeiten beizulegen, in dem sie 30 Stunden lang im Koalitionsausschuss stritt. Dann wurden die Ergebnisse als großer Wurf verkauft - doch was steckt drin?

I. Gesamtbewertung

Nach den großen Ankündigungen des Bundeskanzlers („sehr, sehr, sehr gute Ergebnisse“) fallen die Entscheidungen der Bundesregierung sehr, sehr, sehr überschaubar aus. Eine Einigung zu Eckwerten für den Bundeshaushalt 2024 wurde nicht erzielt. Die über 30 Gesetzesvorhaben, die derzeit durch Ampel-internen Streit blockiert sind, bleiben zum großen Teil weiter auf Eis. Besonders bemerkenswert am Ergebnis des Koalitionsausschusses: Mit der geplanten Änderung des Klimaschutzgesetzes weicht die Koalition die Klimaschutzziele der vormalig unionsgeführten Bundesregierung auf. Im Ergebnis besteht das vermeintliche „Modernisierungspaket“ aus zahlreichen Prüfaufträgen und Absichtsbekundungen. Diese sind in der Regel nicht mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Viele der genannten Programme und Maßnahmen gibt es bereits und sollen lediglich fortgeführt werden. Finanzierungsaussagen werden mit zwei Ausnahmen nicht getätigt. Die Absichtserklärungen sind weder beziffert noch finanziell unterlegt, einige sollen sogar erst wie beim Heizungsaustausch nur geprüft werden. Der Modus „Absichtserklärungen ohne Finanzierungsgrundlage“ wird im Haushaltsverfahren zu neuem Streit in der Regierung führen. Bemerkenswert: Einige Maßnahmen werden in die nächste Wahlperiode verschoben. Umsetzungsziele sind so gut wie keine vereinbart worden.

II. „Novelle des Klimaschutzgesetzes“

Sachverhalt: Das Klimaschutzgesetz soll geändert, die jahresscharfen Sektorziele künftig nachrangig behandelt werden. Maßnahmen der Regierung sind nur noch erforderlich, wenn in einer Gesamtbetrachtung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Ziele verfehlt werden. Die Bundesregierung soll künftig im ersten Jahr der Legislatur ein Klimaschutzprogramm beschließen. Für die laufende Legislatur ist damit kein Programm mehr zu erwarten! Dabei hätte die Bundesregierung nach bisheriger Gesetzeslage schon lange ein Sofortprogramm vorlegen müssen, konnte sich aber auf keine Maßnahmen im Verkehrsbereich einigen. Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sollen neben natürlichen auch technische Senken genutzt werden. Die Regierung will Ziele für Negativemissionen festlegen. Es wird eine Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Anpassung an der europäischen ETS II angekündigt.

Bewertung: Mit der nachrangigen Behandlung von jahresscharfen Sektorzielen fällt die Ampel-Regierung hinter die klimapolitischen Ziele der vormaligen unionsgeführten Bundesregierung zurück. Schon jetzt interpretieren die Ampelparteien das Verhandlungsergebnis zur Reform des Klimaschutzgesetzes unterschiedlich. Einen klaren Zeitplan für das Reformvorhaben gibt es nicht. Das Bekenntnis zur Notwendigkeit von technischen Senken und die Option von CCS/CCU sind zwar richtig. Wie beim Ausbau der Erneuerbaren gilt aber auch hier: Zielsetzungen allein bewirken nichts. Entscheidend wird es auf die gesetzliche Ausgestaltung und Umsetzungsmaßnahmen ankommen; dazu sieht der Beschluss nichts vor.

III. „Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“

Sachverhalt: Die bisher nachrangige finanzielle Kompensation von Eingriffen in die Natur soll zukünftig vermehrt möglich sein. Bei der Berührung von kommunalen oder Länderzuständigkeiten soll eine neue Bundesinstitution beratend tätig werden. Damit soll eine Beschleunigung der Infrastrukturprojekte erreicht werden. Ein Flächenbedarfsgesetz soll länderübergreifende Biotopverbünde als Vorrangflächen definieren.

I. Die politische Lage

I. Die politische Lage

Bewertung: Auch bei verstärkter Nutzung von Kompensationszahlungen, die wir grundsätzlich begrüßen, muss Naturschutz vor Ort wirksam möglich bleiben. Gleichzeitig darf es nicht zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen kommen. Ob mit den avisierten Verfahrungsänderungen auch eine konkrete Beschleunigung verbunden ist, bleibt abzuwarten. Der Aufbau einer neuen „zentralen Organisationseinheit“ darf nicht zu unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten und unterm Strich mehr Bürokratie führen.

IV. „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“

Sachverhalt: Für Schienenprojekte des vordringlichen Bedarfs und fest disponierte Vorhaben soll ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgelegt werden. Für Genehmigungsverfahren im Kernnetz der Transeuropäischen Netze soll eine Frist von höchstens vier Jahren eingeführt werden. Für Straßenprojekte zur Engpassbeseitigung soll ebenfalls das überragende öffentliche Interesse im Einvernehmen mit dem betroffenen Land festgeschrieben werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll mit der Bereitstellung von Flächen weiter beschleunigt werden. Es soll eine neue Privilegierung im Außenbereich geben, die die Länder vorziehen können (ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten der allgemeinen Regelung ist jedoch nicht genannt). Beim Autobahn- und Schienenausbau sollen erneuerbare Energien verpflichtend mitberücksichtigt werden. Für Industrie und Windenergieanlagen an Land soll es feste Genehmigungsfristen geben. Die Koalition will 144 Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) prioritär umsetzen, weil sie als überragendes öffentliches Interesse festgeschrieben werden.

Bewertung: Die Maßnahmen – auch 144 Projekte aus dem BVWP – werden zu keiner deutlichen Beschleunigung des Verkehrswegebaus führen. Der BVWP bleibt im Übrigen unberührt. Das überragende öffentliche Interesse dürfte an den bisherigen Abwägungen wenig ändern, denn es ist im Einzelfall eine Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land erforderlich. Höchstfristen für die Genehmigung könnten bei Ermessensentscheidungen der Behörde zu einer Verzögerung durch gerichtliche Verfahren und einen Anstieg negativer Bescheide führen.

V. „Gebäudeenergiegesetz“

Sachverhalt: Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. Angekündigt wird ein technologieoffener Ansatz, ausreichende Übergangszeiträume und die Vermeidung „unbillige[r] Härten“. Gasheizungen sollen laut Äußerungen in der Pressekonferenz weiter möglich sein, wenn sie mit Wasserstoff betrieben werden können und Planungen für entsprechende Netze bestehen. Außerdem soll sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen werden. „Zielorientiert geprüft“ werden soll, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann.

Bewertung: Die Einigung zum Gebäudeenergiegesetz – und damit zu einem der drängendsten Themen beim Klimaschutz sowie zu einem der Hauptstreitpunkte der vergangenen Wochen – hat die Koalition vertagt. Die Formulierungen sind weich und interpretationsfähig, was zu weiterem Streit in der Bundesregierung führen könnte. Gerade die nur in der Pressekonferenz angekündigten Ausnahmen nach Alter und Einkommen dürften einfachen Regelungen entgegenstehen. Offen bleibt, was der „technologieoffene Ansatz“ konkret bedeutet und wie Übergangszeiträume ausgestaltet werden sollen. Beides wird aber in seiner Wirkung durch die vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen und die geringe Zahl konkret verfügbarer Technologien deutlich begrenzt. Zudem ist unklar, wie sich Stichtag und Übergangszeiträume in Einklang bringen lassen. Auch hier fehlen Angaben zu den erwarteten Kosten und der Vereinbarkeit einer Förderung mit einer gesetzlichen Verpflichtung. Ein Inkrafttreten 2024 bedeutet eine kurze Übergangsfrist für Bauherren, Handwerker und Industrie. Ganz grundsätzlich bleibt offen, wie künftig der Austausch gefördert wird.

I. Die politische Lage

VI. „Klimaschutz im Verkehr“

Sachverhalt: Die Maßnahmen sollen in einem Klimaschutz-Programm bei Novellierung des Klimaschutzgesetzes beschlossen werden. Der Investitionsbedarf der Bahn bis 2027 in Höhe von 45 Mrd. Euro soll „soweit darstellbar“ anteilig aus Einnahmen aus einem CO2-Zuschlag der Lkw-Maut gedeckt werden. Zur Stärkung der Schiene sollen der kombinierte Verkehr, die Digitalisierung und die Beschaffung von Fahrzeugen mit emissionsarmen/-freien Antrieben gefördert werden. Das Deutschlandticket soll in die Bahncard 100 integriert werden. Zur Erreichung der Klimaneutralität im Verkehr wird die Bedeutung klimafreundlicher Kraftstoffe betont. Ein Dialog mit der Wirtschaft und ein Fahrplan für den Hochlauf werden angekündigt. Die Forschung soll gefördert und die Nutzung, Herstellung und der Export von E-Fuels in der Entwicklungszusammenarbeit ausgebaut werden. Weder mögliche regionale Partner noch die Machbarkeit bzw. der Umfang dieser Maßnahme werden konkretisiert.

Die Lkw-Maut soll ausgeweitet und ein CO2-Aufschlag eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw sollen bis Ende 2025 befreit, anschließend nur mit 25 Prozent belastet werden. Förderprogramme für Grundnetze für batterieelektrische und Wasserstoff-Lkw und die Verlängerung bestehender Förderprogramme werden angekündigt. Die Kosten werden nicht beziffert. Ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge beschafft werden können.

Die Verteilnetze sollen ausgebaut werden, um Ladesäulen zu ermöglichen. Tankstellenbetreiber müssen innerhalb von fünf Jahren einen Schnellladepunkt pro Tankstelle errichten. Im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz sollen die Verpflichtungen für Wohn- und Gewerbegebäude angehoben, Verpflichtungen zur Errichtung von Ladesäulen für Supermarktparkplätze etc. geschaffen werden. Carsharingbetreiber sollen einen steigenden Anteil Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb vorhalten müssen. Landstromanlagen insbesondere in den Häfen Bremen, Hamburg und am Rhein sollen ebenso wie Infrastruktur für Bodenstromversorgung an Flughäfen gefördert werden. Forschungsprogramme soll es für klimaneutrales Fliegen und Schiffe geben.

Bewertung: Die Maßnahmen zur Stärkung der Bahn enthalten kaum Neues. Die Finanzierung von Bahninvestitionen aus den Lkw-Mauteinnahmen trägt nicht zur Transparenz der Finanzierung der Bahn bei und verkompliziert das System weiter. Der Umfang der zahlreichen Förderprogramme bleibt vollkommen offen, der Inhalt vieler Programme sehr unkonkret. Zum Teil ist eine Bundeszuständigkeit schwer begründbar.

Das Bekenntnis zu klimaneutralen Kraftstoffen ist überraschend, hatte sich doch Bundeswirtschaftsminister Habeck bisher für einen rein batterieelektrischen Verkehr ausgesprochen. Allerdings bleibt die Ausgestaltung sehr vage. Gesteigerte Anforderungen an Ladesäulen im Wohnungsbau werden die Baukosten weiter erhöhen. Kostensteigerungen treffen ebenso Handelsunternehmen und andere, die öffentlich zugängliche Parkplätze anbieten. Welche straßenverkehrsrechtlichen Anpassungen ermöglicht werden sollen, bleibt offen. Die Formulierung könnte Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrverbote beinhalten.

VII. „Energieeffizienzgesetz“

Sachverhalt: Erneut wird ein Energieeffizienzgesetz angekündigt, die europäische Energieeffizienzrichtlinie soll schnell umgesetzt werden. Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren unmittelbar starten.

Bewertung: Ein Energieeffizienzgesetz wurde gemeinsam mit der Richtlinienentscheidung des Bundeskanzlers zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke angekündigt. Aufgrund regierungsinternen Streits stockte das Gesetzgebungsverfahren nach Vorlage eines Entwurfs aus dem Wirtschaftsministerium bisher. Der nunmehr im Koalitionsbeschluss enthaltene Zeitplan ist mindestens ambivalent. Auch beim Energieeffizienzgesetz arbeitet die Bundesregierung nach dem Modus: Ankündigung, Vertagen, Rückschritt.

II. Die Sitzungswoche im Parlament - Initiativen von CDU/CSU

Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP: „Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Die Realität sieht allerdings anders aus: 2022 wurden gerade einmal neun Gefährder zurückgeführt, während es im Jahr 2021 noch 22 Personen waren. Auch insgesamt zeigen die Abschiebezahlen unter der Ampelregierung das genaue Gegenteil einer Rückführungsoffensive und sind weiter rückläufig. Die aktuelle Situation unserer Kommunen im Hinblick auf gegenwärtig und absehbar fehlende Unterbringungskapazitäten lässt eine Durchsetzung von Ausreisepflichten umso dringlicher erscheinen. Mit unserem Antrag richten wir deshalb die folgenden wesentlichen Forderungen an die Bundesregierung: Die von der Ampel angekündigte Rückführungsoffensive muss umgehend auf den Weg gebracht werden; bei der Migrationszusammenarbeit müssen alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbezogen werden. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass pragmatische Lösungen für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden sowie die Länder bei der Schaffung von ausreichenden Haftkapazitäten unterstützen.

Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt. Mit unserem Antrag forderten wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.

Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft. Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Positionierung zum Data Act mit großer Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In den kommenden Wochen und Monaten stehen bei dem EU-Gesetzgebungsvorhaben zentrale Weichenstellungen an. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung als komplexes Regelwerk die Spielregeln der europäischen Datenwirtschaft grundlegend verändern und Auswirkungen auf alle Branchen haben wird.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag stützt das Ansinnen des Data Acts, denn er hat das grundsätzliche Potenzial, erhobene Daten breiter und transparenter zu verwenden sowie den Datenzugang und die Datennutzung für Unternehmen und Verbraucher zu erleichtern. Gleichzeitig soll mit dem Data Act die Rechtssicherheit im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Daten erhöht werden, sodass auch öffentliche Stellen, bei Bedarf oder zur Verbesserung der Services, die Daten im Besitz von Unternehmen nutzen dürfen. Der Data Act muss so gestaltet sein, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt. Als größte Volkswirtschaft und bevölkerungsreichstes Land der EU muss die Bundesrepublik Deutschland daher den Anspruch verfolgen, den zukünftigen Rechtsrahmen der Datenwirtschaft mitzugestalten.

Foto: Thomas Imo/photothek.net

II. Die Sitzungswoche im Parlament - Initiativen von CDU/CSU

Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden. Vielen Beschäftigten wurde die Anerkennung für ihre jeweilige Leistung in der Corona-Pandemie durch einen Coronabonus verweigert. Dazu gehören u. a. medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte im Rettungswesen oder auch Pflegepersonal in Dialysezentren. Das ist falsch und weder für die Beschäftigten noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten trotz mehrfacher Aufforderung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versäumt, das Pflegebonusgesetz entsprechend nachzubessern. Dies hat dazu geführt, dass es sogar in gemeinsamen Teams zu Ungleichbehandlungen bei der Auszahlung des Bonus gekommen ist. Die Folge ist eine hohe Frustration und oft sogar eine Spaltung unter den Beschäftigten. Mit unserem Antrag forderten wir die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss von mindestens 500 Euro im Rahmen des § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleichspauschale) auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung. Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung der EEG-Novelle im letzten Jahr die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht (Drucksache 20/1630). Danach soll bis 2030 der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit diesem Antrag legen wir Forderungen für ein Sonnenpaket mit Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Solarenergie vor. Dazu zählen Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage, wie z.B. vergünstigte KfW-Darlehen, Abbau von bürokratischen Hürden bei der Zertifizierung oder beim Mieterstrom sowie Verbesserungen bei Agri- und Freiflächen-PV. Aber auch Maßnahmen für eine Ansiedelung von Solarindustrie in Deutschland wurden aufgegriffen (z.B. bessere Forschungsförderung und generell ein investitionsfreundliches Klima). Mit dem Antrag füllen wir als CDU/CSU eine Lücke, die die Ampel nach Verabschiedung des Osterpakets letztes Jahr im Sommer hinterlassen hat.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115. Die EU-Kommission möchte mit der Verordnung die EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verpflichten, den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 zu halbieren. Damit soll der Verlust an Biodiversität begrenzt werden. Mit unserem Antrag forderten wir die Bundesregierung auf, im EU-Agrarministerrat deutliche Verbesserungen für die Landwirte gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission zu erreichen. Konkret soll die Bundesregierung die Belastungen der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitalisierung und anderen Bereichen minimieren; sich gegen ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in landschaftlichen Schutzgebieten einsetzen sowie Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten treffen.

75 Jahre Marshallplan: Das transatlantische Bündnis als Rückgrat von Frieden und Freiheit in Europa stärken – Die einzigartige Partnerschaft festigen. Das Wirtschaftsförderungsprogramm der USA, benannt nach dem damaligen U.S. Außenminister George C. Marshall, legte den Grundstein für den Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Es war ein zentrales Element für die enge Partnerschaft, die Deutschland, Europa und die Vereinigten Staaten bis zum heutigen Tage verbindet. Das Wiederaufbauprogramm war ein Friedensprojekt, das mithalf, Westeuropa nach den verheerenden Gräueltaten und der Zerstörung durch das nationalsozialistische Deutschland zu befrieden. Der Marshall-Plan war damit Wegbereiter der wirtschaftlichen und politischen Integration Europas. Er gab Europäerinnen und Europäern Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. US-Außenminister George C. Marshall bot auch den mittel- und osteuropäischen Staaten die Teilnahme am Marshall-Plan an, aufgrund des Drucks aus der Sowjetunion in Zeiten des Kalten Kriegs konnten diese jedoch nicht daran teilnehmen. Mit dem Antrag würdigten wir den 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Marshall-Plans am 3. April 2023.

II. Die Sitzungswoche im Parlament - Initiativen von CDU/CSU

Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972. Bereits seit 2006 ist es im Rahmen des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen möglich, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. 2009 wurde durch eine neue Entschließung zum oben genannten Übereinkommen auch die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Beseitigung ermöglicht, sofern die betroffenen Länder eine Übereinkunft eingegangen sind. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sollen die nach internationalem Recht geltenden Vereinbarungen ratifiziert und so der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen. Die CO2-Abscheidung und Speicherung ist ein zentraler Bestandteil der Minderungspfade des Weltklimarates (IPPC). Ohne diese Technologie sei es nicht möglich, unvermeidbare Restemissionen zu minimieren und das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaübereinkommens zu erreichen.

Hinzustellen zu wir unseren Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten. Die Initiative stellt die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg dar. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen.

In der letzten Sitzungswoche berieten wir zudem über drei Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr: In erster Beratung befassten wir uns mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt.

Abschließend berieten wir zwei weitere Mandate: Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer sowie die Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.

Die Mission UNMISS der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens für Südsudan von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VNAngehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen.

III. Die Sitzungswoche im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte

IV. Aktuelles

Zukunft des Investitionsprogramms für Kinderbetreuung

Der Bundestag hat am 15. März eine Gesetzesänderung über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Inhalt der Änderung war die Verlängerung der Fristen, bis zu denen die Länder Bundesmittel zum Ausbau der KiTa-Infrastruktur abrufen können.

Dabei wurden die Fristen jeweils um ein halbes Jahr verlängert. Durch das Investitionsprogramm des Bundes geförderte Baumaßnahmen, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt wurden, müssen nun erst zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Der Abruf der dazu notwendigen Bundesmittel wiederum darf infolge der Gesetzesänderung bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Zahlreiche Stimmen finden diese Form der Fristverlängerung jedoch viel zu kurz. Besonders die Personal- und Materialengpässe in der Baubranche und im Handwerk erschweren und verzögern den Ausbau bereits enorm. Um die einzelnen Vorhaben realistisch umzusetzen, wäre eine Fristverlängerung um ein ganzes Jahr deutlich hilfreicher gewesen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatten sich bereits im Vorfeld ausdrücklich für eine Verlängerung von mehr als einem halben Jahr ausgesprochen. Auch die Länder hatten zuvor im Bundesrat die Wichtigkeit deutlich längerer Fristen betont.

Diese Stimmen aus der Praxis drangen jedoch offenbar leider nicht bis zu den Regierungsfraktionen durch. So, wie die Fristen jetzt ausgestaltet wurden, setzt man die Gemeinden unnötig unter Zeitdruck. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die, wenn auch knapp bemessene, grundsätzliche Verlängerung immerhin einigen Kommunen die nötige Planungszeit gibt. Denn von einem erfolgreichen Ausbau der Betreuung profitieren letztlich alle.

Kleine Forscher erleben ihr „Abenteuer Weltall“ - bundesweiter Aktionstag

am 13. Juni 2023

Am 13. Juni 2023 findet der Aktionstag „Tag der kleinen Forscher“ statt – unter dem Motto: „Abenteuer Weltall – kommt mit!“

Ein Blick in die Sterne erfreut und fasziniert die Menschen seit jeher. Aber er inspiriert auch dazu, neue Perspektiven einzunehmen und auch über die Erde als Ganzes, als Teil unseres Sonnensystems nachzudenken. Kinder sind von Natur aus neugierig und der Tag der kleinen Forscher bietet Kindern dieses Jahr am 13. Juni die Gelegenheit, mit ihren Fragen besonders „hoch hinaus“ zu kommen.

Kitas, Horte und Grundschulen sind eingeladen, die Angebote rund um den Aktionstag zu nutzen. Die Stiftung hat verschiedene Angebote entwickelt, mit denen Mädchen und Jungen die unendlichen Möglichkeiten des Weltraums entdecken können – von bunten Planeten über Milchstraßen bis hin zu schwarzen Löchern. Ich würde mich freuen, wenn das Angebot auch in unserer Region auf reges Interesse stößt.

Der „Tag der kleinen Forscher“ ist ein bundesweiter Mitmachtag zur gezielten Förderung früher Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. (MINT-Fächer) Initiator ist die namensgebende Stiftung "Haus der kleinen Forscher". Ziel ist es, bei Mädchen und Jungen die Begeisterung für das Forschen zu wecken und sie zu nachhaltigem Handeln zu befähigen.

Auf der Website zum Aktionstag unter www.tag-der-kleinen-forscher.de gibt es spannende begleitende Projektideen, an denen sich Bildungseinrichtungen bei den Vorbereitungen ihrer Aktionen orientieren können.

(Bild: Stiftung Haus der kleinen Forscher)

V. Aktuelle Bilder

Lions Club Halberstadt zu Gast im politischen Berlin

Rund 20 Mitglieder des Lions Club Halberstadt waren unter Leitung von Club-Präsident Daniel Szarata in die Bundeshauptstadt gereist, um sich über das politische Berlin und die Bundespolitik zu informieren.

Erstes Ziel war der Deutsche Bundestag, wo ich die Clubmitglieder in Empfang genommen habe. Bei einem Informationsvortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals informierten sich die Gäste über Strukturen, Gremien und Arbeitsweise des Parlaments. Anschließend ging es auf Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes, die einen tollen Rundumblick über das Parlamentsviertel bieten. Weiterer Programmpunkt war der Besuch der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund. Staatssekretärin Simone Großner, Bevollmächtigte des Landes beim Bund, berichtete umfassend über die Aufgaben der Landesvertretung als Bindeglied zwischen Landesregierung und Bundesrat, politische Interessenvertretung und thematischen Veranstaltungsort, um Sachsen-Anhalt in Berlin zu präsentieren. Abschließend folgte ein Rundgang durch die geschichtsträchtigen Räumlichkeiten der Landesvertretung, des früheren Künstlerklubs „Möwe“. Als Abschluss durfte ein Besuch am Brandenburger Tor natürlich nicht fehlen.

Ich habe mich sehr über den Besuch des Lions Club in Berlin gefreut und gern die Gelegenheit wahrgenommen, über meinen Alltag als Bundestagsabgeordnete und die Arbeit des Parlaments zu berichten. Gleichzeitig geht ein großer Dank an den Lions Club für sein ehrenamtliches, gesellschaftliches Engagement.

Zukunftsdialog "Chemie in Sachsen-Anhalt"

Die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt ist das industrielle Rückgrat der mitteldeutschen Wirtschaft und auch deutschlandweit von überragender Bedeutung. Die aktuelle wirtschaftliche Lage mit hohen Energiepreisen und schwankender Versorgungssicherheit bedroht die Wettbewerbsfähigkeit; die notwendige Transformation der Chemiebranche bietet aber auch große Potentiale.

Vor diesem Hintergrund hatte der Landesverband Nordost des Verbandes der chemischen Industrie (VCI) zum einem Zukunftsdialog mit Vertretern aus Politik, Unternehmen und Wissenschaft in die Landesvertretung Sachsen-Anhalt geladen. Als wichtige Themen für die Branche benannt wurden die Energiepreise, die Sicherheit der Rohstoffversorgung, die Transformation hin zu einer Produktion mit grünem Wasserstoff und auch die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.

Begrüßung und Einführung durch Staatssekretärin Simone Goßner, Bevollmächtigte des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund und Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin von Nordostchemie. Redner und Gesprächsgäste waren Sven Schulze (Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalt), Michael Kellner (Parl. Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium), Dr. Christian Matschke (Verband der Chemischen Industrie), Prof. Peter Seeberger (Max-Planck-Institut) und Carsten Franzke (SKW Stickstoffwerke Piesteritz). Themen der Podiumsdiskussion waren die Einführung eines Industriestrompreises, die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft in der Chemieindustrie und die Umstellung auf erneuerbare Energien als zukünftiger Standortvorteil.

V. Aktuelle Bilder

Sportlerehrung - Auszeichnung für die erfolgreichsten Sportler*innen des Harzkreises

Volles Haus in der Europaschule "Am Gröpertor" in Halberstadt. Der Kreissportbund Harz e.V. zeichnete wieder die erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine des Landkreises aus. Die Auszeichnung wird für MedaillenGewinner bei Landesmeisterschaften, für Platzierte bei Deutschen oder länderübergreifenden Meisterschaften oder an qualifizierte Teilnehmer an Europa- oder Weltmeisterschaften vergeben.

Insgesamt 18 Sportvereine in 17 Sportarten hatten Ehrungen für ihre erfolgreichen Mitglieder eingereicht. Die Auszeichnungen überreichten u.a. KSB-Präsident Denis Schmid, Landrat Thomas Balcerowski, Halberstadts Oberbürgermeister Daniel Szarata und Ex-Landrat Dr. Michael Ermrich. Für das Begleitprogramm sorgten die Cheerleader von „HT Halberstadt“ und Violinist Rex Brandenburg. Allen Ausgezeichneten herzlichen Glückwunsch und auch weiterhin viele sportliche Erfolge!

Mitgliedervollversammlung CDU Salzland

Wahlkreismitgliedervollversammlung des CDU-Kreisverbandes Salzland in Bernburg. Der Kreisvorsitzende Stefan Ruland eröffnete die Veranstaltung mit einer kurzen Rede. Anschließend folgte ein digitales Grußwort unseres Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff.

Auch der Landesvorsitzende Sven Schulze richtete sich an die Gäste und erwähnte auch hier das gute Ergebnis der CDU Sachsen-Anhalt in einer aktuellen INSA-Umfrage. Es sei ungewöhnlich, dass Parteien zwei Jahre nach der Landtagswahl solch ein gutes Ergebnis erzielen. „Darauf können wir als CDU Sachsen-Anhalt sehr stolz sein!“, so Schulze. Generalsekretär Mario Karschunke schließt sich dem an. „Wir sind so erfolgreich, weil wir den Menschen zeigen, was wir sind - nämlich eine Mitmach-Partei!“, fügte er hinzu. Zu Gast war auch Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger.

Dehoga Jugendmeisterschaft

Regionale Jugendmeisterschaft des Dehoga-Kreisverband Harz in den gastgewerblichen Berufen Hotelfach, Restaurantfach und Köche.

Insgesamt stellten sich 21 Auszubildende der Herausforderung. Am ersten Tag stand die Theorieprüfung an und wer sich hier durchsetzte war für den praktischen teil am 2. tag qualifiziert. Am Ende standen sich pro Berufsgruppe 5 Teilnehmer gegenüber. Die Erstplatzierten treten im Juni bei den Landesmeisterschaften in Dessau an:

Köche: Mình Cong Nguyen (Gartenhaus Jerusel Falkenstein)

Hotelfach: Freya Simona (Hasseröder Burghotel)

Restaurantfach: Alina Brinkmann (Schlosshotel Blankenburg)

Herzlichen Glückwusch und auch ein großer Dank an die ehrenamtlichen Unterstützer und Sponsoren!

V. Aktuelle Bilder

CDU-Regionalkonferenz zum Grundsatzprogramm

In Schkeuditz traf sich die CDU-Familie zur dritten Regionalkonferenz im Mitgliedermärz. Die CDU wollte deutschlandweit von ihren Mitgliedern wissen, was für sie unsere CDU ausmacht und worauf es ihnen ankommt beim neuen CDUGrundsatzprogramm. Es gab unter den 600 anwesenden Mitgliedern spannende Diskussionen und eine fokussierte Debatte.

Vor Ort waren unter anderem unser Parteivorsitzender Friedrich Merz, Generalsekretär Mario Czaja, die stellv. Generalsekretärin Christina Stumpp, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Sachsens Innenminister Armin Schuster und Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion. Alle Infos zum Grundsatzprogramm gibt es unter www.grundsatzprogramm-cdu.de

Arbeitsgespräch der Gruppe der Vertriebenen

Die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutsche Minderheiten der CDU/CSUBundestagsfraktion hatte unter ihrem Vorsitzenden Christoph de Vries MdB zu einem Arbeitsgespräch mit einer Delegation der deutschen Minderheit in Polen geladen. Ich habe mich sehr gefreut, bei dieser Gelegenheit meinen früheren Fraktionskollegen Dr. Christoph Bergner, Ministerpräsident und Staatssekretär a.D., wiederzutreffen. Vielen Dank für den intensiven Austausch.

Praktikum im Bundestag

In den letzten Wochen hat mich Frau Chiara Schoor aus Harsleben als Praktikantin in meinem Berliner Abgeordnetenbüro unterstützt. Im Rahmen ihres Studiums der Sozialwissenschaften in Magdeburg hat sich Frau Schoor einen Einblick in die Arbeit des Bundestages und die parlamentarischen Abläufe verschafft. Auf ihrem Programm standen neben der Teilnahme an Ausschusssitzungen, Anhörungen und weiteren Gesprächsrunden zu den unterschiedlichsten Themengebieten auch Besuche in verschiedenen politischen Institutionen, wie dem Bundeskanzleramt und dem Berliner Abgeordnetenhaus.

Besuch im Bundestag

Dass der britische König am 30. März im Deutschen Bundestag zu Gast war, hat mich sehr gefreut. Noch mehr gefreut hat mich jedoch der Besuch von Schülerinnen und Schülern einer 12. Klasse des Gymnasiums Carolinum aus Bernburg am gleichen Tag. Zunächst gab es von der Besuchertribüne des Plenarsaals einen Blick in die laufende Plenardebatte. Anschließend habe ich im persönlichen Gespräch gern Fragen beantwortet und konnte über meinen Alltag als Bundestagsabgeordnete berichten. Vielen Dank für den Besuch!

V. Aktuelle Bilder

Neue Basis für THW-Ortsverband Quedlinburg

Mit einem Festakt wurde die erweiterte und modernisierte Liegenschaft des THWOrtsverbandes Quedlinburg eingeweiht. Seit 1991 nutzt der Ortsverband für Ausbildung und Technik ein Gelände in Weddersleben. Mit neuen Aufgabenfeldern und neuer Technik wurde das Gelände aber zu klein und bot den 110 ehrenamtlichen, 30 Junghelfern und 10 Mitgliedern der Kindergruppe keine adäquaten Bedingungen mehr für die Helfer.

Mit der jetzt übergebenen Anlage ist das vorbei: Insgesamt wurden 3,1 Millionen Euro investiert und in nur sieben Monaten Bauzeit wurden die alten Garagen- und Containeranlagen abgerissen. Dafür wurden Umkleiden, Schulungsräume und Bürofläche deutlich erweitert. Zusätzlich errichtet wurden ein neuer Server- und Technikraum, ein Stiefel- und Waschraum sowie neue Heizungen. Außerdem entstanden neue Garagen mit Stellplätzen, ein Gaslager, neue Hundezwinger sowie eine Einfriedung des Geländes. Zu den zahlreichen Gästen des Festakts gehörte auch Sebastian Gold (THW-Landesbeauftragter für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt). Dieser überreichte an den THW-Ortsbeauftragten Lars Deuter das THW-Ehrenabzeichen in Gold - die höchste Auszeichnung der Bundesanstalt in Anerkennung der großen Verdienste für den Ortsverband, u.a. beim Bau des nun eingeweihten Geländes.

Verabschiedung in den Ruhestand

Gabriele Augustin (l.), Geschäftsführerin der Schierker Baude, wurde kürzlich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit Ende 2014 war Frau Augustin in verantwortlicher Position mit hohem persönlichen Einsatz und Leidenschaft als Geschäftsführerin der Bildungsstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt tätig.

Zur Verabschiedung waren viele Wegbereiter gekommen, um persönlich Danke zu sagen. Darunter u.a. Dirk Meyer (Vizepräsident des Landessportbundes für Infrastruktur, Digitalisierung & Nachhaltigkeit), Denis Schmid (Präsident Kreissportbund Harz), Heike Schäffer (stellv. Landrätin) und Christiane Hopstock (Ortsbürgermeisterin Schierke). Den Staffelstab als neuer Geschäftsführer der Schierker Baude übernahm zum 1. April an Daniel Schuck, der die Einrichtung und die Umgebung als gebürtiger Schierker bereits sehr gut kennt.

Jubiläum - 30 Jahre Eingemeindung Silstedt, Minsleben und Benzingerode

Seit 3 Jahrzehnten gehören Silstedt, Minsleben und Benzingerode untrennbar zu Wernigerode - am 1. April 1993 wurden die drei Orte eingemeindet. Um dieses Jubiläum gebührend zu begehen gab es eine Feierstunde auf dem Museumshof Ernst Koch in Silstedt, zu der Wernigerodes Oberbürgermeister eingeladen hatte. Viele aktive und ehemalige Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortschaftsräte, Landräte und weitere kommunale Verantwortungsträger waren der Einladung gefolgt, um die erfolgreiche Entwicklung der Ortsteile zu würdigen. Silstedts Ortsbürgermeister Karl-Heinz Mänz (Foto) begrüßte die Gäste und gab gleich einen Rückblick auf die Entwicklung des Ortes. Es folgten Grußworte des damaligen Landrates Dr. Michael Ermrich sowie des amtierenden Landrates Thomas Balcerowski. Beide betonten die Bedeutung einer solchen Fusion für die kleinen Orte, aber auch für die Stadt Wernigerode selbst. Musikalisch umrahmt wurde die Feierstunde vom Silstedter Duo „Familie Schleil“.

Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.