Berlin Brief 201

Page 1

Rede Friedrich Merz zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers

Starke Rede von Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Anschluss an die Regierungserklärung des Bundeskanzlers im Bundestag: „Herr Bundeskanzler, wenn man Sie heute Morgen hier so hört, muss man doch die Feststellung treffen, dass nicht nur Anspruch und Wirklichkeit dieser Bundesregierung immer weiter auseinander liegen. Bei Ihnen fallen mittlerweile Selbstwahrnehmung und die tatsächliche Lage in Deutschland in fast schon besorgniserregender Weise auseinander.“

Der Fraktionsvorsitzende antwortete auf eine Regierungserklärung des Kanzlers, in der dieser die Handlungsfähigkeit der Koalition mit rosigen Worten beschrieb. „Sie verlieren den Bezug zur Realität in unserem Land“, sagte Merz. Gute Absichten zu kommunizieren, die dann unter allen erdenklichen Vorwänden verzögert oder verschleppt würden, werde inzwischen als „scholzen“ bezeichnet. Ganze 30 Vorhaben der Regierung liegen inzwischen wegen unterschiedlicher Vorstellungen der Koalitionäre auf Eis. Im Einzelnen führte Merz auf, dass die von langer Hand geplante nationale Sicherheitsstrategie nun offenbar eingemottet werde, dass der Haushaltsentwurf für 2024 blockiert sei oder dass der Bund-Länder-Bildungsgipfel von den Ministerpräsidenten weitgehend boykottiert wurde. Ein „Skandal“ aber sei es geradezu, dass von den 100 Milliarden Euro des Sondervermögens bei der Bundeswehr noch kein einziger Cent angekommen sei. Die Rede von Friedrich Merz können Sie hier sehen.

Bürgermeisterwahl in Falkenstein/Harz - Stichwahl am 2. April 2023

Am Sonntag, den 2. April 2023 haben Sie es in der Hand, wer in den nächsten Jahren die Geschicke der Stadt Falkenstein/Harz als Bürgermeisterin oder Bürgermeister leiten wird.

Für die CDU-Kandidatin Susan Lawrenz sind die Erhaltung und die Verbesserung der Infrastruktur in allen Ortsteilen der Stadt mit einer stabilen Schul- und Kindergartenlandschaft sowie die Verbesserung der ärztlichen Versorgung oberstes Ziel. Sie wird sich in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und den Ortschaftsräten mit gesamter Kraft und Fachkompetenz dafür einsetzen, dass in allen Orten deren eigene Identität erhalten bleibt und gleichzeitig die gemeinsame Verwaltung objektiv geführt wird. Frau Lawrenz wird weiterhin dafür sorgen, dass alle Orte gemeinsam stark in die Zukunft blicken können und der Tourismusausbau im Selketal durch eine enge Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen Ballenstedt und Harzgerode, dem Landkreis Harz und dem Land Sachsen-Anhalt vorangetrieben wird.

Weitere Vorhaben von Susan Lawrenz sind:

 Enge Zusammenarbeit der Stadt mit den niedergelassenen Unternehmen, Handwerkern, Gewerbetreibenden und dem Hotel- und Gastgewerbe.

 Eine kinder- und familienfreundliche Stadt mit Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Veranstaltungen und öffentlichen Einrichtungen.

 Das Wohnen attraktiv und altersgerecht gestalten, um in Falkenstein gut leben und arbeiten zu können.

Ausgabe 4 - 2023_Nr. 201

I. Die politische Lage

Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Mit unserem Antrag forderten die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen.

Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Bei der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 geht es insbesondere um die Themen Ukraine, europäische Wettbewerbsfähigkeit, Energiepolitik und Migration. In den vergangenen Wochen war die europapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung immer wieder Bestandteil breiter Debatten, zuletzt bei den Streitigkeiten um das Verbrenner-Aus bis zum Jahr 2035.

Wir fordern: Vom EU-Gipfel muss ein starkes Signal zur unverminderten europäischen Solidarität mit der Ukraine ausgehen. Hierzu gehört derzeit v.a. die rasche und substanzielle Unterstützung der Ukraine in Hinblick auf Munition. Nachdem die Bundesregierung durch ihre Panzerblockade Vertrauen unserer Partner aufs Spiel gesetzt hat, müssen dem Selbstanspruch einer deutschen Führungsrolle nun konkrete nächste Schritte bei der Unterstützung der Ukraine folgen.

Beim Thema Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarktstärkung und Wirtschaft geht es um nichts weniger als unseren künftigen Wohlstand. Mit dem Antrag „Eine europäische Antwort auf das U.S.-Gesetz zur Inflationsbekämpfung geben – Standort Europa stärken, transatlantische Partnerschaft ausbauen“ haben wir bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

Was wir nicht brauchen, sind neue EU-Schulden und die Einrichtung neuer EU-Fördertöpfe. Hier erwarten wir eine klare Positionierung der Bundesregierung. Eine eindeutige Haltung erwarten wir auch bei der anstehenden Neuausrichtung der EU-Fiskalregeln. Der EU-Gipfel soll hierfür Orientierung geben. Wir müssen Europa als Stabilitätsunion stärken. Die Bundesregierung muss allen Bestrebungen einer Schwächung der Verbindlichkeit der Regeln deshalb eine klare Absage erteilen. Angesichts der angespannten Migrationslage ist entschlossenes Handeln auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich.

Der Bundeskanzler muss hier vorangehen, die Migrationskrise zur Chefsache machen und sich u.a. mit Nachdruck für ein faires, funktionierendes und krisenfestes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und den erfolgreichen Abschluss der hierzu laufenden Reformbemühungen bis Anfang 2024 einsetzen. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen.

Impressum Heike Brehmer, MdB Telefon: 030 / 227 72960 heike.brehmer@bundestag.de Platz der Republik 1 Fax-Nr. 030 / 227 76960 11011 Berlin

I. Die politische Lage

Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“

Die Bundesregierung kündigt in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an. Wir finden: Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme zur Unterstützung der Dekarbonisierung im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie erreicht werden. Wir wollen den mündigen Verbraucher stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei.

Reform des Wahlrechts

Vergangene Woche die Ampel-Fraktionen ihren Vorschlag für ein neues Bundestagswahlrecht gegen die Stimmen der Opposition – mit Ausnahme der AfD – im Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Wahlrecht der Ampel sieht vor:

• 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Dies sind 32 Mandate mehr als bisher geplant.

• Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Demnach erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5% der Stimmen erreicht. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr.

• Darüber hinaus soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 10 Prozent (statt bisher 15) nach oben oder unten abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 15 Prozent (statt wie bisher 25 Prozent), ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Fast alle Wahlkreise müssen deshalb neu zugeschnitten werden. Diese Änderung soll für die übernächste Wahlperiode wirksam werden.

Darüber hinaus führt die Ampel eine Kappung von gewonnenen Direktmandaten ein. Gewonnene Wahlkreise führen zukünftig nicht mehr automatisch zu einem Sitz im Deutschen Bundestag, sondern werden nach dem Zweitstimmenergebnis „zugeteilt“. Konkret heißt das: Wenn in einem Bundesland die Zahl der gewonnenen Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese gestrichen bzw. „gekappt“. In den Bundestag ziehen also nur jene Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnis errungen haben. Damit werden nicht mehr alle Wahlkreise mit einem direktgewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten sein.

Die Regierungskoalition hat sich ein Wahlrecht zu ihrem Vorteil geschnitzt. Es ist ein Wahlrecht gegen das Prinzip des direktgewählten Abgeordneten. Es ist ein Wahlrecht gegen die Opposition. Die Erhöhung des Gesamtumfangs des Bundestages auf 630 Abgeordnete ist kein Schritt auf die Opposition zu, sondern dient offenbar nur dem Mandatserhalt für einige Abgeordnete der SPD. Abgeordnete der Union bleiben von der „Kappung“ der Direktmandate weiterhin überproportional betroffen. Durch die überproportionale Ausweitung der – von den Parteien zu bestimmenden – Listenmandate schafft die Regierungskoalition ein Funktionärswahlrecht, das die Verwurzelung der Kandidaten im Wahlkreis und den Rückhalt der lokalen Bevölkerung massiv entwertet.

Mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel fährt die Regierungskoalition einen Angriff nicht nur gegen die CSU, sondern gegen CDU und CSU und das Prinzip des Wahlkreisabgeordneten insgesamt.

II. Die Sitzungswoche im Bundestag - Initiativen von CDU/CSU

In erster Lesung debattierten wir das von unserer Fraktion erarbeitete Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung. Die Sicherheit der Energieversorgung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Insbesondere zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 müssen rechtzeitig alle vorhandenen Potenziale genutzt werden. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität. Der Gesetzentwurf sieht daher u. a. den temporären Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen AKWs bis Ende 2024 sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung vor. Mit diesem Gesetzentwurf legten wir einen eigenen Vorschlag für eine sicherere Energieversorgung vor. Aktuell sind keine Initiativen der Bundesregierung zur Vorsorge auf den kommenden Winter bekannt.

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag ein sog. Startchancen-Programm als zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Legislaturperiode angekündigt. Bis heute gibt es hierzu kein ausgearbeitetes Konzept. Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines etwaigen Programms ist zum avisierten Programmstart ein öffentlicher Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat sich im Dezember öffentlich klar für einen Start des Programms im Jahr 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung jedoch hat unter Leitung des zuständigen FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch klargestellt, dass der Programmstart für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist. Mit unserem Antrag Bildungschancen nicht verschlafen – Startchancenprogramm in 2023 starten fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit der Umsetzung eines Startchancen-Programmes zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zu starten und dazu zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen, den wir letzte Woche in abschließender Lesung berieten, betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-AdressSpeicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Bereits kurz nach dem Urteil des EuGH haben wir in unserem Antrag IPAdressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen gefordert: Bundeskanzler Scholz muss den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Unser Antrag wurde an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen und wird dort seit nunmehr zehn Sitzungswochen von der Ampelmehrheit blockiert. Deshalb debattieren wir in dieser Woche im Plenum einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen.

Foto: Thomas Imo/photothek.net

II. Die Sitzungswoche im Bundestag - Initiativen von CDU/CSU

Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden. Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Unser Antrag – den wir letzte Woche abschließend berieten – fokussiert sich auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland. Wir nennen zahlreichen geeignete Maßnahmen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind.

In erster Lesung berieten wir in der letzten Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

In erster Lesung debattierten wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einschränken. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet. Denn die benötigten Ressourcen für die in der Regel stattfindenden Tiefbauarbeiten sind knapp. Während der Glasfaser-Überbau betriebswirtschaftlich aus Sicht eines Unternehmens sinnvoll sein kann, ist er volkswirtschaftlich zumindest so lange fraglich, wie nicht ein Großteil der Bewohner dieses Landes mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist. Wir fordern in unserem Antrag deshalb eine Regulierung des Überbaus von Glasfaser mit Augenmaß. Eine staatliche Regulierung des Überbaus von Glasfasernetzen muss deshalb mit der gebotenen Umsicht geschehen und zeitlich befristet sein. Sobald das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht ist, muss in erster Linie der freie Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen darüber entscheiden, ob und wo weitere Glasfaserkabel verlegt werden.

III. Die Sitzungswoche im Bundestag - sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung befassten wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Gesetzentwurf befasst sich mit „Sanktionen“ im Sinne des Strafrechts und dient der Umsetzung von Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrages. Um Resozialisierung, Prävention und Schutz vor Diskriminierungen zu stärken, sollen der Umfang an zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden; auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers bezogene „Hassmotive“ (insb. Frauenfeindlichkeit) strafschärfend berücksichtigt werden; die Möglichkeiten, bei Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, verbessert werden und das Maßregelrecht, insb. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, überarbeitet und von sachwidrigen Fehlanreizen befreit werden.

III. Die Sitzungswoche im Bundestag - sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz). Die Ampel möchte mit ihrem Entwurf zum sog. Demokratiefördergesetz – den wir in der letzten Woche erstmalig beraten haben - die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben. Eine Extremismus-/Demokratieklausel fehlt ebenfalls. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz enthält allenfalls Rahmenvoraussetzungen, die genauen Förderbedingungen sollen in den Förderrichtlinien festgelegt werden, die das BMFSFJ intern ausarbeitet. Daher ist zu befürchten, dass auch dieses Gesetz primär der Förderung linksgerichteter Projekte dienen soll. Hinzukommt die Befürchtung, dass durch die Art der Festlegungen eine institutionelle Förderung durch die Hintertür eintritt, die die komplette bisherige Förderlandschaft in Deutschland in Ungleichgewicht bringt und bestimmte Projekte und Institutionen einseitig bevorteilt.

IV. Aktuelles

Aktion „Schulhofträume“ – Ausschreibung für Schulen, Vereine und Kommunen

Noch bis zum 31. März können sich Schülerinnen und Schüler, ganze Schulen, Elterninitiativen, Vereine oder auch Kommunen für die Förderaktion „Schulhofträume“ bewerben, die sich zum Ziel gesetzt hat, modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umzugestalten.

Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Unterricht im Klassenraum auch durch naturnahe Lernumgebungen außerhalb des Schulgebäudes zu ergänzen. Das betrifft zum einen Schulhöfe, aber auch Schulgärten und vergleichbare Außenanlagen, die einen wertvollen Ausgleich zum herkömmlichen Lernangebot darstellen und Kindern einen besonderen Zugang ihrer Umgebung zu eröffnen.

Schulhöfe und -gärten bieten eine einmalige Möglichkeit, in einem sicheren Rahmen gemeinsam mit anderen Kindern Natur zu erkunden. Hier können Wildwuchs und Gärtnerei gleichermaßen spielerisch verglichen und erlebt werden. Leider sind entschieden zu viele dieser Flächen heute marode oder ganz versiegelt. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen und dabei die eigene Schule nachhaltig schöner und individueller zu gestalten.

Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerks, der Rossmann-Gruppe und Procter & Gamble.

Die Gesamtfördersumme des Wettbewerbs beträgt 100.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist dabei mit 15.000 Euro dotiert. Anträge auf eine Teilnahme beim Wettbewerb sind bis zum 31.03.2023 ausschließlich über die Förderdatenbank des Kinderhilfswerks einzureichen: https://foerderfonds.dkhw.de/ moovapps/easysite/workplace/start (Bild: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.)

IV. Aktuelles

Sozialwahl 2023 - Aufruf zur Teilnahme

Etwa 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai 2023 die Zusammensetzung der wichtigen Sozialparlamente bestimmen. Gewählt werden können Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern. Jene haben bei den Versicherungsträgern insbesondere ein Mitspracherecht beim Leistungsangebot. Das betrifft etwa spezialisierte Reha-Leistungen bei der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen, wie beispielsweise spezielle Vorsorgeuntersuchungen.

Die aus den Wahlgewinnern zusammengesetzten Selbstverwaltungsgremien sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre neu gewählt. Die Selbstverwaltung hat für unser Sozialwesen eine große Bedeutung. Stärken Sie also durch aktive und bewusste Wahl der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter Ihre sozialen Strukturen vor Ort. Wahlberechtigte erhalten die Wahlunterlagen ab Mitte April per Post. Die ausgefüllten Stimmzettel sind in dem beiliegenden roten Briefumschlag rechtzeitig abzuschicken, damit die Zettel spätestens am 31. Mai ihren Bestimmungsort erreicht haben.

Wer bei den fünf größten Ersatzkrankenkassen versichert ist, kann erstmalig alternativ zur Briefwahl auch online abstimmen. Weitere Informationen finden Sie auf www.sozialwahl.de, wo im Einzelnen nachgelesen werden kann, wie und bei welcher Rentenversicherung oder Krankenkasse gewählt wird. (Bild: DRV)

Erster internationaler „Long Covid Awareness Day“

Am 15. März 2023 wurde zum ersten Mal international ein Bewusstseinstag für Betroffene des Long-Covid-Syndroms begangen.

Aktuelle Studien gehen davon aus, dass allein in Deutschland mindestens eine Million Menschen an den Folgen einer Covid-Infektion leiden. Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen, folglich ist der Forschungsbedarf auf diesem Gebiet sehr groß.

Der von der Bundesforschungsministerin veranschlagte Haushalt von immerhin 21,5 Milliarden Euro behandelt die Forschung etwa zu Long-COVID, Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) oder dem Chronischen Müdigkeitssyndrom (CFS) aber denkbar stiefmütterlich. Dergleichen können und wollen wir nicht hinnehmen. Gerade angesichts der massiven Belastungen, die Corona für uns alle mit sich brachte, gilt es für künftige Krisen versierter zu werden. Zudem wäre es zynisch, diejenigen Menschen, die noch immer schwer von Covid betroffen sind, nun zu vernachlässigen, weil die flächendeckende Gefahr für den Moment gebannt scheint. Wir müssen hier gezielt und langfristig forschen.

Forschung allein sei jedoch nicht alles. Die Ergebnisse müssen auch zeitnah bei den Menschen vor Ort. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Versorgungsstrukturen müssen entsprechend auf den Prüfstand gestellt und optimal verzahnt werden.

Leider hat die Bundesregierung in diesem Punkt offenbar kein gesteigertes Interesse daran, den Betroffenen und deren Leid die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. So präsent wie sich insbesondere der amtierende Gesundheitsminister zu Spitzenzeiten der Pandemie in diesen Fragen gab, so enttäuschend ist es zu sehen, dass ihn die Nachsorge seines einstigen Herzensthemas Corona nun bedeutend weniger umzutreiben scheint.

V. Aktuelle Bilder

Vorbereitung auf die Special Olympics World Games 2023

Im Juni finden in Deutschland die Special Olympics World Games statt - das weltweit größte inklusive Sportfest der Welt. Internationale Delegationen aus allen Teilen der Welt werden Deutschland zum Mittelpunkt der Inklusion machen. Rund 7.000 Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung treten miteinander in 25 Sportarten und einer Demonstrationssportart an.

Mehr als 200 Host Towns - also Gastgeberkommunen - empfangen zuvor die Sportlerinnen und Sportler. In Sachsen-Anhalt sind u.a. die Delegationen aus Tansania, Ghana, Albanien und Singapur untergebracht; in meinem Wahlkreis in Halberstadt, Quedlinburg und Thale.

Zur Vorbereitung dieses tollen Events hatten die Special Olympics Deutschland zu einem Parlamentarischen Abend in Berlin eingeladen. Zu Gast waren aus Sachsen-Anhalt unter anderem Bildungsministerin Eva Feußner, Bildungsstaatssekretär Frank Diesener (Präsident Special Olympics SachsenAnhalt), Andreas Silbersack MdL (Vizepräsident von Special Olympics Deutschland) und mein Fraktionskollege Dieter Stier MdB. Ebenfalls zu Gast war DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Besuch auf der ITB Berlin

... der weltgrößten Reisemesse, die in diesem Jahr unter dem Schlagwort "Veränderung" stand, denn Wandel ist in der globalen Reisebranche allgegenwärtig. Los ging es mit dem traditionellen Parlamentarischen Frühstück der Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) mit dem Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei verlieh der Ausschuss den Ehrenpreis 2023 in Form einer Bleikristallkugel an die Initiative "Fahrtziel Natur".

Damit würdigt der Ausschuss das langjährige Engagement der Verbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie der Deutschen Bahn für eine klimafreundliche Mobilität und einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland. Die Kooperation „Fahrtziel Natur“ wurde im Jahr 2001 gegründet.

Weiter ging es mit einem Rundgang unserer Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit vielen guten und wichtigen Gesprächen. Wir waren unter anderem zu Gast am Stand unserer Nachbarn aus Österreich - einem der Hauptreiseziele deutscher Touristen. Weitere Gespräche gab es mit Vertretern der ungarischen Botschaft und der ungarischen Tourismusagentur, mit dem ASR Bundesverband e.V. und dem Internationalen Bustouristik-Verband RDA. Natürlich habe ich noch am Stand von Sachsen-Anhalt vorbeigeschaut und auch die Tourist-Information Wernigerode war vertreten.

Kreisschützentag

Beim inzwischen 34. Kreisschützentag des Kreisschützenverbandes Wernigerode e.V. kamen kürzlich wieder Schützen aus der gesamten Region zusammen - diesmal in Reddeber. Es wurden Beschlüsse gefasst, Rechenschaft abgelegt und Ehrenämter neu gewählt. Ein großer Dank gilt dem Kreisvorsitzenden Lutz Jaeger, seinem Vorstand sowie allen aktiven Schützinnen und Schützen für ihr vorbildliches Engagement zur Pflege von Brauchtum und Tradition. Um das Schützenwesen auch im Kreise des Parlaments zu stärken, hat sich im vergangenen Jahr der "Parlamentskreis Schützenwesen" im Deutschen Bundestag gegründet, dem ich sehr gern beigetreten bin. Und in Wernigerode steht bereits das nächste große Schützen-Event bevor: Nachdem 2019 bereits der Deutsche Schützentag mit großem Erfolg in Wernigerode ausgetragen wurde, wird die bunte Stadt am Harz im September den Bundesjugendtag der Schützen ausrichten.

Tourismusausschuss - öffentliche Anhörung zu KI

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik - Chancen für den Tourismus“. Dabei ging es unter anderem um die Fragen: Wie ist die Praxistauglichkeit und die Verbreitung von KI und Robotik im Tourismus?, Wie können Besucherströme intelligent geleitet werden (Stichwort Overtourism)? oder Kann KI ganzheitliche digitale Angebote von Regionen/Tourismuszielen erstellen? Ergebnis: Hier gibt es viel Potential und technische Innovationen, bei denen sich große Chancen bieten.

Fachkonferenz zur Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus

Wie kann eine große, nationale Strategie zur Förderung und Umsetzung eines nachhaltigen Tourismus aussehen und wie integriert man dabei wichtige Bausteine wie Energieeffizienz, Abfallvermeidung oder Verkehrsreduzierung. Um diese und viele weitere Fragen zu beraten hatte der Verband Ökologischer Tourismus in Europa e.V. (Ö.T.E.) zu einer digitalen Fachkonferenz geladen, bei der Forderungen und Empfehlungen unterschiedlichster Verbände vorgestellt wurden. Zu den wichtigsten Bausteinen eines nachhaltigen Tourismus gehören dabei der Landtourismus, naturverträglicher Bergsport oder der Fahrradtourismus.

So lautete der Titel einer Veranstaltung des Bildungswerks der Kommunalpolitischen Vereinigung Sachsen-Anhalt e.V. (KPV), zu der ich gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Angela Gorr nach Wernigerode eingeladen hatte. Gemeinsam haben wir über unsere parlamentarische Arbeit informiert und mit zahlreichen Gästen darüber diskutiert, wie sich Frauen stärker politisch engagieren können. Frauen sind heutzutage vom Ortschaftsrat bis in das europäische Parlament überall in der Politik vertreten, dennoch sind Männer immer noch wesentlich präsenter und stärker in der Politik wiederzufinden als Frauen. Ein Staat kann ohne Frauen aber nicht bestehen, weshalb sie auch in der Politik mehr anzutreffen sein sollten. Sie sollten keine Angst vor politischem Engagement haben und mit ihren Ideen die Politik mitgestalten.

V.
Aktuelle Bilder
"Ohne Frauen ist kein Staat zu machen"
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.