hds magazin 4/14: "Garfidi bürgt für Betriebe"

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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXII · 4/2014 · IP

hds magazin

#4/14

Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol www.hds-bz.it

bürgt für Betriebe

Garantieleistungen für Finanzierungen


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handels- und dienstleistungsverband Südtirol


editorial

Schnelles Internet schnell umsetzen Die Stärkung des ländlichen Raums und die bessere Erreichbarkeit der Peripherie: Diese Anliegen verfolgt der hds seit jeher. Damit unsere Betriebe effizient und erfolgreich arbeiten können, brauchen wir in Südtirol einen konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort mit gut erreichbaren Orten. Ein wesentliches Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist das schnelle Internet durch Glaserfaserleitungen. Vor allem dank des Einsatzes der Gruppe IT- und Internet-Dienstleister konnten wir hier einiges bereits in Bewegung setzen, aber vieles ist noch offen. Grundsätzlich ist es entscheidend, dass nicht nur die Ballungszentren, sondern auch der ländliche Raum mit schnellem Glasfaser angebunden wird. Es braucht die direkte Anbindung aller Betriebe und Haushalte - die so genannte „letzte Meile“. Hier sind noch entscheidende Hausaufgaben zu erledigen, da diese letzte Meile in vielen Gemeinden noch zu realisieren ist. Es braucht zum einen mehr finanzielle Mittel, sei es beim Ausbau des Landesglasfasernetzes wie auch bei der letzten Meile. Zum anderen sind viele Gemeinden bei der Realisierung der letzten Meile überfordert. Derzeit ist es so, dass sich die einzelnen Gemeinden um die letzte Meile kümmern müssen. Viele verfügen aber nicht über das technische Know-how und sind somit verständlicherweise überlastet. Die Gefahr besteht somit, dass die betroffenen Gemeinden den Breitbandausbau nicht immer mit der nötigen Vehemenz vorantreiben. Die Gemeinden, die sich in das sehr komplexe Thema erst einarbeiten müssen, müssten hier unbedingt von einer zentralen Stelle, die bereits über die notwendigen Kompetenzen verfügt, entlastet werden. Unser Appell geht auch an alle unsere Mitglieder, sich bewusst zu werden, welche positiven Effekte schnelles Internet für unser Umfeld hat. Sensibilisieren wir gemeinsam auch die Menschen und die politisch Verantwortlichen in unseren Gemeinden. Es geht um Innovation, die Ansiedlung neuer Betriebe, das Entstehen neuer Berufe und neuer Arbeitsplätze – und das nicht in einer Metropole, sondern im ländlichen Raum. Wir haben die Möglichkeit, mit dieser Breitbandoffensive Standortqualitäten von großen Ballungszentren zu erreichen. Das macht uns konkurrenzfähig und schafft einen unbezahlbaren Mehrwert.

Walter Amort, hds-Präsident

titelgeschichte Der Garfidi Point im hds

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aktuelles Das sind die hds-Mitgliedervorteile

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trends Das Surfverhalten in Südtirol

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bezirke Die neuen hds-Gremien

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berufsgruppen Die Unternehmensberater bald im hds?

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bildung Schnuppertage begeistern

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betriebe informieren Neue Tiefgarare in Auer

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betriebsberatung News zum Energieeffizienznachweis

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steuerberatung Mod. 730, der hds hilft

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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: SXC Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: Lukas Auer, 3DPixel, EOS, Helmuth Rier, Shutterstock, SXC Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 27. März 2014 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

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Garfidi Garantiegenossenschaft Südtirol Garfidi Cooperativa di Garanzia Alto Adige

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Garfidi bürgt für Betriebe Garantieleistungen für Finanzierungen

In der aktuell schwierigen Wirtschaftslage kann das Überleben eines Betriebs auch vom Zugang zum Kreditmarkt abhängen. Viele Unternehmer schreckt genau diese Unsicherheit vor Investitionen ab.

hdsmagazin #4/14

Nach Meinung der Konsumenten hat die Südtiroler Wirtschaft den Tiefpunkt der Krise hinter sich gelassen. Die Anzahl jener, die zuversichtlich in die Zukunft blicken, ist deutlich gestiegen. Die Konsumenten sind zuversichtlich, dass sich die wirtschaftliche Situation Südtirols in den nächsten Monaten positiv entwickeln wird (Erhebung zum Konsumentenklima des WIFO, Jänner 2014). Doch spiegelt die Stimmung der Konsumenten auch jene der Unternehmer wider? „Die Banken sind bei der Kreditvergabe vorsichtiger geworden. Bereits seit Monaten wird ein Rückgang bei der Kreditvergabe an Betriebe festgestellt, Antragsteller müssen jede Menge Garantien mitbringen,“ erklärt dazu

der Präsident der Garantiegenossenschaft Garfidi, Gerd Lanz. Das Überleben eines Unternehmens kann auch vom Zugang zum Kreditmarkt abhängen. Eine konkrete Hilfe bietet hier die Garantiegenossenschaft Garfidi, die genau diese Lücke füllen kann. Sie gewährt Garantien, um den Mitgliedern den Zugang zu kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen zu erleichtern. Hilfe für Handel und Dienstleistung Der Garfidi Point im hds ist erster Ansprechpartner für Garantieleistungen und Finanzierungen. Er bietet Information und Beratung über die Leistungen von Garfidi, hilft bei der Abwicklung und die Aufnahme in die


titelgeschichte

dra ssan 8, e l A : int 0 40 di Po 7 1 31 Garfi to, T 04 z.it. ana s-b Mezz r fidi@hd a g

Garantiegenossenschaft sowie der Vorbereitung und Übermittlung des Garantieantrages an die Garfidi. Der Bürgschaftsantrag wird anschließend vom Verwaltungsrat der Garantiegenossenschaft Garfidi überprüft und bewertet. Der Garfidi Point im hds ist offen für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe. „Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, Kredite auch zu akzeptablen Konditionen aufzunehmen, um Investitionen tätigen zu können. Investitionen sind notwendig, um langfristiges Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu garantieren. Die Garantiegenossenschaft Garfidi leistet dazu

dem ersten Tätigkeitsjahr positiv aus. „Bereits in den ersten Wochen nach der Fusion hat die Zahl der Anfragen stark zugenommen, Tendenz steigend,“ sagt Duzzi.

einen wichtigen Beitrag“, erklärt hds- und Garfidi-Vizepräsident Dado Duzzi. Garfidi hat Konventionen mit den wichtigsten Banken in Südtirol abgeschlossen. Positive Bilanz Die Garantiegenossenschaften Terfidi, Fid­impresa und die Garantiegenossenschaft für das Handwerk haben Anfang Dezember 2012 ihre operative Tätigkeit als Garantiegenossenschaft Garfidi aufgenommen. „Durch den Zusammenschluss der drei Genossenschaften wurde das Angebot und die Leistungskraft verbessert“, ist Lanz überzeugt. Die Bilanz der Genossenschaft fällt nach

Wirtschaft ankurbeln Das Land Südtirol sieht in der Tätigkeit der Garantiegenossenschaft Garfidi ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung. Als starke Solidargemeinschaft soll sie das Wachstum der Südtiroler Wirtschaft sichern. Dabei sollen die Leistungen der Garfidi immer weiter verbessert werden. Die Landesregierung unterstützt die Tätigkeit der Garantiegenossenschaft durch das Landesgesetzes Nr. 4/2012.

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Details zu Mitgliedschaft und Ansuchen unter www.hds-bz.it/garfidi.

Zwerge und Riesen „Man muss als Zwerg das tun, was die Riesen nicht tun.“ Dieser Spruch stammt von einem bekannten und erfolgreichen Motorsportrennfahrer. Damit meint er, dass in einem Wettkampf bzw. Wettbewerb auch weniger gut ausgestattete Teilnehmer ihre Chancen haben, vorne mitzumischen, wenn sie sich anders verhalten als ihre besser ausgestatteten Konkurrenten und vor allem nicht versuchen, diese zu kopieren. Das gilt auch für die vielen Südtiroler Klein- und familiengeführten Betriebe, die auch oft mit weit größeren, mächtigeren und internationalen „Playern“ im Wettbewerb stehen. Es gilt dabei die eigenen Stärken und Nischen mehr in den Vordergrund zu stellen und damit Kunden für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Faktoren wie Vertrauen, persönlicher

Kontakt, Nähe, Rückverfolgbarkeit der Produkte, Frische, Qualität, Service spielen hier eine große Rolle. Kolosse tun sich hier nicht so leicht und setzen vielmehr auf massive Werbung und Markenpositionierung. Also: Es geht hier nicht, um ein Rennen zu gewinnen, sondern darum sich bewusst zu werden, dass man auch als „Kleiner“ gute Chancen auf dem Markt hat.

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation

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Garantieleistungen für Finanzierungen www.hds-bz.it/garfidi

Der Garfidi Point im hds, die erste Anlaufstelle für alle Betriebe im Handel und im Dienstleistungsbereich. Viele Unternehmen haben durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und die Neuausrichtung der Risikostrategie der Banken Schwierigkeiten, Fremdfinanzierungen zu bekommen. Es scheitert oft an der Frage der Garantie. Die Garantiegenossenschaft Garfidi kann hier helfen: Sie gewährt Garantien, um den Mitgliedern den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Der Garfidi Point im hds bietet: • Information und Beratung über die Leistungen von Garfidi, • Abwicklung der Aufnahme in die Garantiegenossenschaft, • Vorbereitung und Übermittlung des Garantieantrages. Die Bewertung erfolgt über die Garantiegenossenschaft Garfidi. Kontakt: Alessandra Mezzanato, Garfidi Point im hds, T 0471 310 408, garfidi@hds-bz.it

handels- und dienstleistungsverband Südtirol


aktuelles

Die Kunst des

Wandels

Kongress für ein nachhaltiges Wirtschaften. Klimawandel, Arbeitslosigkeit,

Unzufriedenheit, soziale Ungerechtigkeiten: vieles ist im Umbruch, vieles in Veränderung. Diese Dynamik möchten die Tage der Nachhaltigkeit „think more about“ aufgreifen und unter dem Motto „Die Kunst des Wandels“ diskutieren. Der Mensch ist der stärkste Treiber geoökologischer Prozesse. Damit die Belastbarkeitsgrenzen von Planet und Gesellschaften nicht gesprengt werden, sollte unsere Wirtschafts-, Arbeitsund Lebensweise grundlegend verändert werden. Der Wandel der Gesellschaft muss

in den Köpfen der Menschen beginnen, bevor er technisch und mit wirtschaftlichem Erfolg umgesetzt werden kann. Die Gastreferenten und Experten der Nachhaltigkeitstage stellen Betrachtungsweise moderner Wirtschaftslogiken und Unternehmensmodelle der Zukunft dar. „Wir möchten zeigen, wie Veränderung proaktiv gestaltet werden kann und mögliche Lösungswege aufzeigen“, so Günther Reifer, Initiator des Kongresses. „Hierfür haben wir sowohl Experten als auch Best Practices aus der ganzen Welt, als auch Südtiroler Pioniere eingeladen, welche diesen Wandel schon aktiv gestalten.“

thinkmoreabout.com Die Tage der Nachhaltigkeit finden vom 15. bis 17. Mai in Brixen statt. Bereits zum vierten Mal werden sie vom Terra Institute, dem Bildungshaus Kloster Neustift, der Freien Universität Bozen und verschiedenen Partnern organisiert, darunter auch erstmals der hds. Informationen und Anmeldungen online.

2014 Abfälle problemlos befördern ... ... mit dem hds-Transportausweis 2014. hds-Mitglieder sind von der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe befreit. Dies regelt ein Abkommen zwischen dem hds und dem Land. hds-Mitglieder können somit ohne Genehmigung ihre eigenen nicht gefährlichen und dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle zum Recyclinghof oder zu einer anderen öffentlichen Sammelstelle transportieren. Der hds stellt auch 2014 die „Abfallvignette“ zur Ver-

fügung, die die Zugehörigkeit zum Verband ausdrückt. Die Verteilung erfolgt über den Postweg. www.hds-bz.it/abfallwirtschaft: Unter Normen und Gesetze ist der Beschluss der Landesregierung zu finden, der das Abkommen zur Vereinfachung des Abfalltransportes regelt.

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aktuelles

Ihre Preisvorteile als hds-Mitglied Alle Abkommen des Verbandes im Überblick

9 Der hds hat auch heuer wieder mit zahlreichen, erfahrenen Partnern Abkommen abgeschlossen, dank welcher die Mitglieder in den Genuss exklusiver Vorteile kommen. hds-Betriebe genießen viele Vorteile, ob Strom, Treibstoff oder bei Beratungsleistungen.

Die Angebotspalette zusammengefasst

• Vorteile bei Weiterbildungsveranstaltungen des hds und ausgewählten Partnern. • Vorteile bei Werbeschaltungen in den Verbandsmedien. • Beratungsleistungen in Rechtsfragen, Arbeitssicherheit, im Bausektor, bei Kondominiumsangelegenheiten sowie bei Fragen zum Ortsmarketing. • Dienstleistungen wie Stromversorgung, Wiedergabe- und Autorenrechte. Für Handelsagenten gibt es Abkommen für die Anmietung von Büros oder Ausstellungsflächen, für Metzger chemisch-bakteriologische Analysen und für Betriebe im Gastgewerbe gibt es Essensgutscheine-Partner. Heuer neu: Preisvorteile bei Google Business Photos, bei Verwirklichung eines E-Stores, beim Logistikunternehmen BRT und Virenschutz von Kaspersky. • Verschiedene Versicherungen: Rechtsschutz im Lebensmittelgewerbe, Führerschein, Berufshaftpflichtversicherung für Reisebüros und Lebens- und Unfallversicherung. • Vergünstigungen bei Fahrzeugkauf und -miete sowie beim Tanken. Dieser Ausgabe des hdsmagazin ist der neue Folder aller Vorteile beigelegt. Die aktuelle Liste aller Preisvorteile auf einen Blick finden Sie unter www.hds-bz.it/ mitgliedervorteile.

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aktuelles Internet und neue medien

Argentinien gegen E-Commerce Das südamerikanische Land schränkt

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den Onlinehandel ein. Die argentinische Regierung bekämpft den E-Commerce durch hohe Besteuerung und Fast-Verbote. Mit

diesen Maßnahmen soll die Kapitalabwanderung verhindert werden. Ab sofort können die Argentinier bei Amazon, eBay und bei den anderen Online-Einkaufsportalen höchstens zwei Mal im Jahr und nur für geringe Beträge bis zu 25 Dollar einkaufen. Wer für höhere Beträge einkaufen will, muss eine Steuer in Höhe von 50 Prozent des Warenwerts und der Versandkosten zahlen. Jorge Capitanich, der rechte Arm von Präsidentin Cristina Kirchner, argumentiert, dass mit diesen Maßnahmen die heimische Wirtschaft geschützt werden solle. 65 Prozent der online erworbenen Waren

würden aus China und Hongkong kommen, die Politik hingegen habe die Aufgabe, die heimische Produktion zu schützen. Und das ist nicht alles: Wer im Internet etwas aus dem Ausland beziehen will, muss ein Formular ausfüllen und die Einkäufe auflisten, um eine Genehmigungsnummer für die Warenabholung zu erhalten. Die Produkte können nicht an die Privatadresse zugestellt werden, sie können nur bei der Post abgeholt werden.

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Sprechstunden

Termine

hds vor Ort

02.04. • Tiroler Stadt- und Ortsmarketingtag Kufstein (A), 09:00 Uhr

St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus,

15.04.

Maria-Hilf-Straße 5.

• Start-up-Aperitif: Förderbeiträge für Jungunternehmer Bozen, Handelskammer, 18:00 Uhr

bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt,

St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 Passeirerstraße 3.

24. - 27.04. • Die Eiswelt im hds auf der Freizeitmesse Bozen, Messe, 09:30 - 18:30 Uhr

Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“.

13.05.

Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus,

• Start-up-Aperitif: Sich im Dschungel der Verträge zurechtfinden Bozen, Handelskammer, 18:00 Uhr

Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 9. April und 9. Juli von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiff-

15.05.

eisenkasse.

• hds-Hauptversammlung Bozen, 18:30 Uhr

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Rentenberatung

19. - 21.05. • Konditoren: 3-Länder-Lehrlingswettbewerb Freiburg (D), Gewerbeschule „Gertrud Luckner“

Meran jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 3. und 17. April sowie am 15. Mai von 08:30 bis 09:30 Uhr im hds-Büro.

27.05.

Brixen jeden Donnerstag von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro.

• Konditoren-Fachseminar: Anlass- & Tortendekor Brixen, Landesberufsschule „Emma Hellenstainer“, 12:30 Uhr

12:30 Uhr im hds-Büro.

Bruneck am 3. und 17. April sowie am 15. Mai von 11:00 bis Schlanders am 9. und 23. April sowie 14. und 28. Mai von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung)

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Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).

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trends

Mobiles Internet ändert Kaufgewohnheiten

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Bürokratie: Italien auf dem Abstiegsplatz Nach Angaben des Handwerkerverbands von Mestre (Cgia) kostet die Bürokratie den Unternehmen in Italien 31 Milliarden Euro im Jahr. Das entspricht im Schnitt 7000 Euro jährlich pro Unternehmen. In der Eurozone weisen nur Griechenland und Malta ein schlechteres Ergebnis für die Beziehung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen auf. Alle anderen Länder bieten ihren Unternehmen einen deutlich besseren Service als die italienische Verwaltung. An der Spitze steht in Europa Finnland, gefolgt von Irland und Deutschland. Italien liegt hingegen im EU-Ranking an 15. Stelle, in der weltweiten Rangordnung an 65. Stelle.

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Immer mehr Nordtiroler nutzen mobiles Internet zum Einkaufen. Laut Studie der KMU Forschung Austria sind 82 Prozent der Tiroler im Alter zwischen 16 und 74 Jahren im Internet aktiv. Rund 290.000 Tiroler nutzen das Internet für Einkäufe. Mehr als die Hälfte nutzt das Internet mittels tragbarer Geräte auch außerhalb von Wohnung und Arbeitsplatz. 2003 kauften erst elf Prozent zumindest einmal pro Jahr online ein, 2013 waren es bereits 54 Prozent. Am häufigsten kaufen die Tiroler laut den jüngsten Zahlen Kleidung und Sportartikel im Internet. Am zweithäu-

figsten werden Urlaube und Reisen online gebucht. Aber auch Bücher, Zeitschriften und elektronische Geräte sind bei den Tiroler Onlineshoppern sehr beliebt. In Südtirol surften laut Daten des Statistik­ instituts Istat im vergangenen Jahr sieben von zehn Personen im Internet. 112.000 Südtiroler haben in den zwölf Monaten vor der Befragung online eingekauft. Zwischen 2006 und 2013 ist die absolute Zahl der Onlinekäufer durchschnittlich um 9,6 Prozent pro Jahr gestiegen. Dem gegenüber kaufen 49,8 Prozent der Internetnutzer nie im Netz ein.

Online legt tatsächlich zu Während die stationären Umsätze in Österreich um nur noch 0,5 Prozent steigen und die Verkaufsflächen erstmals schrumpfen (- 0,8 Prozent), befindet sich der Onlinehandel im Höhenrausch. Jahrelang dümpelten die Onlinehandelsanteile auf einem Niveau von drei Prozent der gesamten Einzelhandelsumsätze dahin – bis 2011. Wurden bis vor circa drei Jahren hauptsächlich Elektronikware und Bücher online eingekauft, so begann ab diesem Zeitpunkt die starke Nachfrage auch nach

Mode-, Möbel- oder Drogerieprodukten. So wuchsen die Onlineanteile 2011 um mehr als 40 Prozent und auch in den darauf folgenden Jahren wuchsen die Onlineumsätze um je mehr als 30 Prozent. Aktuell machen sie rund 5,5 Milliarden Euro und circa neun Prozent der gesamten Einzelhandelsumsätze in Österreich aus.


bezirke Der neue Ortsausschuss Ortsobleute: Thomas Rizzolli und Luciano Giovanelli (im Bild v. l.) Ortsausschuss: Renato Bonsignori, Simone Buratti, Dado Duzzi, Andreas Eccel, Werner Gramm, Luca Guerra, Peter Gutweniger, Robert Hillebrand, Harald Mengin, Elisabeth Oberrauch, Sara Panchetti, Sandro Pellegrini, Eva Ritter, Evelyn Steiner, Francesco Straudi

Bozen

Neuwahlen und Erlebnishaus Südtirol Thomas Rizzolli und Luciano Giovanelli bestätigt. Bei der jüngsten Ortsversammlung Bozen wurden die hds-Gremien gewählt. Diese bleiben für die nächsten vier Jahre im Amt. Bestätigt wurden als Ortsobmänner sowohl Thomas Rizzolli, als auch Luciano Giovanelli. In ihren Berichten hoben sie besonders hervor, dass der Einzelhandel vor einem Scheideweg stehe. Die überproportional steigenden Verkaufsflächen vor allem bei der Großverteilung, sowie der Konsumrückgang, der Steuer- und Bürokratiedruck, aber auch die zunehmenden Onlinekäufe machen dem Einzelhandel zu schaffen. Zu den Anliegen des wieder bestätigten Führungsduos gehören auch ein professionelles Stadtmarketing und eine Regelung für den historischen Obstmarkt.

Südtiroler Projekt vorgestellt Im öffentlichen Teil der Versammlung wurde das „Erlebnishaus Südtirol“ auf dem Areal des Bozner Busbahnhofs vorgestellt. Projektverantwortlicher Johannes Peer und Verwaltungsratsmitglied Jakob Brugger hoben dabei die Besonderheiten und wesentlichen Aspekte des Bauvorhabens hervor. Dazu gehören die Beteiligung der Bürger an der Verwirklichung des Projekts, das neue Mobilitätskonzept, die Verbindung der Struktur mit dem Areal des Zugsbahnhofs und dem bereits vorhandenen Handelsgefüge der Altstadt, der Fokus auf die regionalen Produkte und die Aufwertung des Bahnhofsparks. Begrüßt wurde das Projekt, gerade im Sinne des nachhaltigen Konzeptes, was sich auch auf die Arbeitsplätze positiv auswirke. Wie sehr verschiedenste, gesellschaftliche Gruppierungen diese Aufwertung des Areals teilen würden, zeige die breite Front, die sich vor einigen Wochen aus allen Sozialpartnern gebildet habe und hier geschlossen mit einer Stimme auftrete. Stimme erhebt sich gegen Benko In seiner ersten Sitzung hat sich der neugewählte Ortsausschuss auch mit dem Großprojekt „Benko“ beschäftigt und die Position sowie die Ausrichtung der Plattform der Sozialpartner vollinhaltlich bestätigt. Die Mitglieder des Ortsausschusses bemän-

geln beim Projekt die fehlende Transparenz. Die juristische Vorgangsweise und Interpretation der Norm sei immer noch unklar. Aufgrund der vom Landesgesetz vorgesehenen Prozedur sei es entscheidend, dass die Gemeinde genauestens die Kriterien und Bedingungen festlege, unter denen die größtenteils in öffentlicher Hand befindlichen Areale einer neuen Nutzung zugeführt würden. Völlig haltlos und ohne jegliche Argumentation sei zudem das Versprechen, tausend neue Arbeitsplätze zu schaffen. Man weiß hingegen, dass großflächiger Handel im Vergleich zu Fachhandel und Familienbetrieben für denselben Umsatz mit fast nur der Hälfte der Mitarbeiter auskommt.

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Neuer Vize ist Fabio Rizzi. Gundolf Wegleiter (r. im Bild) wurde in seinem Amt als hds-Ortsobmann von Meran bestätigt. Die Wahl ging vor Kurzem im Rahmen der Ortsversammlung über die Bühne. Neuer Vize ist Fabio Rizzi (l. im Bild), der auf Nerio Zaccaria folgt. Dieser stand nach rund 20 Jahren für die Funktion nicht mehr zur Verfügung. In den Ortsausschuss gewählt wurden Fabio Rizzi, Sarah Marzola, Joachim Ellmenreich, Claudia Butti, Helga Annegg, Georg Hager, Maximilan Pichler, Peter Premstaller, Klaus Raffeiner, Peter Wenter und Thomas Simeaner.

Bruneck

Zusammenarbeit stärken für attraktive Stadt Daniel Schönhuber ist neuer Ortsobmann. Im Rahmen der jüngsten hds-Ortsversammlung wurde der neue Ausschuss von Bruneck gewählt. Neuer Ortsobmann

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Meran

Gundolf Wegleiter als Obmann bestätigt Im Einklang mit Gemeindeverwaltung Wegleiter hob in seiner Ansprache die Fußgängerzone in der Freiheitsstraße hervor. Es sei dies, so Wegleiter, eine wahre „Erfolgsgeschichte“. Zudem forderte er, dass die Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung von allen Gewerbetreibenden getragen werden sollte. Bisher blieb die Finanzierung vor allem bei den hds-Mitgliedsbetrieben sowie bei der Gemeindeverwaltung hängen. In diesem Zusammenhang bedankte sich Wegleiter für die gute Zusammenarbeit bei Bürgermeister Günther Januth und Stadträtin Gabriele Strohmer.

Müssen an Marke Meran arbeiten Im Anschluss folgte die Podiumsdiskussion über die Zukunft des Standortes Meran. Daran nahmen Trauttmansdorff-Marketingleiterin Heike Platter, Thermendirektorin Adelheid Stifter, Stadträtin Gabi Strohmer, Kurverwaltungspräsident Alex Meister und Obmann Gundolf Wegleiter teil. Dabei waren sich alle in der Kernbotschaft einig: Die Marke Meran müsse in Zeiten sinkender Werbebudgets deutlich geschärft werden.

ist Daniel Schönhuber (im Bild), er folgt auf Andreas Mariner. Dem neugewählten 14-köpfigen Ausschuss gehören außerdem an Markus Frenes, Josef Lechner, Helga Götsch, Luca Manzolli, Klaus Neuhauser, Gerd Mair, Gerd Schönhuber, Karl Grohe, Elisabeth von Zieglauer, Marion von Zieglauer, Philipp Molling, Christoph von Zieglauer, Werner Stufferin und Evi Grunser.

rismusverein und dem Stadtmarketing verstärken, um Bruneck noch attraktiver zu gestalten. Eine stärkere Einbindung der Kaufleute bei wichtigen Entscheidungen der Gemeindeverwaltung erreichen.

Drei-Punkte-Programm vorgestellt Der neue Ortsobmann, Daniel Schönhuber, möchte in den nächsten vier Jahren vor allem drei Punkte angehen: Zum einen die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den Kaufleuten der Stadt verbessern. Die Kooperation mit dem Tou-


bezirke

Eine starke Mannschaft hds-Ortsobleute und Ortsausschüsse neu gewählt. In diesen

Wochen werden in allen Gemeinden die Verbandsgremien neu gewählt. Alle vier Jahre sind diese neu zu bestellen. Hier nun der vierte Block der neuen Mannschaft in den einzelnen Bezirken. Die aktuelle Liste unter www.hds-bz.it.

Brixen

Zusammenhalt und positives Denken

Bozen Stadt und Land Auer Ortsobfrau: Anna Elisabeth Mittermair 1 ; Ortsausschuss: Sophie Bonell, Marianna Ebner, Alexander von Fioreschy, Hedwig Lona Salurn Ortsobmann: Maurizio Degasperi 2 Terlan Ortsobmann: Franz Blaas 3 ; Ortsausschuss: Elke Kerschbaumer, Robert Pfanzelter

Hans Peter Federer als Obmann bestätigt. Vor Kurzem fanden im Rahmen der hds-Ortsversammlung in Brixen Neuwahlen statt. Dabei wurde Hans Peter Federer (im Bild links) in seinem Amt als Ortsobmann bestätigt. Dem neuen Ausschuss gehören an Annelies Janek Tschaffert, Walter Amort, Brigitte Plunger, Karin Öhler, Paolo Poli, Andreas von Mörl, Roberto Calissi, Franz Jöchler, Benjamin Profanter und Margit Oberhofer.

Eisack- und Wipptal Klausen Ortsobmann: Werner Fink Überbacher, Paolo Pancheri

Diese Stadt hat viel zu bieten Federer sprach in seinem Bericht über die Notwendigkeit des Stadtmarketings für Brixen. Die Stadt müsse sich positionieren und besser vermarkten. „Wir haben viel zu bieten. Zusammenhalt und positives Denken sind überaus wichtig“, so Federer. Zusätzlich erwähnte er das neue Parkleitsystem, die notwendigen neuen Betten in der Stadt, die wünschenswerte Rückführung sämtlicher Ämter in die Innenstadt, die Attraktion Hofgarten als ganzjährigen Anziehungspunkt zu verlängern, den Mittelanschluss, die Öffnungszeiten sowie das Skigebiet und die neue Seilbahn auf die Plose, die ein Konzept für die zu errichtenden Hotels brauchen würden. Stadtmarketing erfolgreich betreiben Zahlreiche Tipps für ein erfolgreiches Stadtmarketing gab Gastreferent Michael Gsaller (im Bild rechts) von der Organisation Stadtmarketing Hall in Tirol: „Wirtschaftstreibende müssen erkennen, dass City Marketing vom Zusammenhalt lebt. Alle müssen Partner werden, jeder profitiert von jedem. Die Stärken müssen positiv ausgespielt werden.“ Bürgermeister Albert Pürgstaller kündigte an, dass in Brixen das Parkleitsystem im Sommer starten werde. Er informierte über Bauvorhaben der Gemeinde wie die Bibliothek, Seilbahn und die Zone Priel. Zusätzliche Parkeinnahmen werden in das neue Stadtmarketing einfließen.

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; Ortsausschuss: Hartmut

Meran/Burggrafenamt Partschins Ortsobfrau: Inge Schnitzer 1 ; Ortsausschuss: Christian Antholzer, Günther Haller, Hubert Schnitzer, Christel Strasinsky St. Leonhard in Passeier Ortsobmann: Lothar Delucca 2 ; Ortsausschuss: Johann Gufler, Irmgard Pfitscher, Maria Raich, Günther Staschitz Vinschgau Laas Ortsobmann: Dietmar Spechtenhauser 1 ; Ortsausschuss: Ingrid Bayer, Lore Hedwig Stecher, Klaudia Telser, Peter Josef Telser Schnals Ortsobmann: Karl Josef Spechtenhauser 2 ; Ortsausschuss: Franz Pixner, Waltraud Schönweger, Walter Weithaler

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berufsgruppen www.hds-bz.it/handelsagenten

Handelsagenten und -vertreter

Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Stabilitätsgesetz 2014 führt Regelung erneut bis 2016 ein

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Mit dem Stabilitätsgesetz 2014 wird die Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung der Handelstätigkeit bis 31. Dezember 2016 wieder eingeführt. Die Entschädigungsleistung beträgt ca. 500 Euro pro Monat für Agenten und Kaufleute, die ihre Tätigkeit in den Jahren 2014-15-16 beenden und 62 Jahre (Männer) bzw. 57 Jahre (Frauen) alt sind. Die Entschädigung wird vom Zeitpunkt der Tätigkeitsbeendigung bis zum Bezug der Altersrente gezahlt. Wen betrifft die Regelung? Die ursprüngliche Regelung, welche die Entschädigungsleistung für den Dreijahreszeitraum von 1996 bis 1998 vorsah, wurde mehrfach verlängert und wird jetzt erneut bis Dezember 2016 eingeführt. Der Handelsagent, der seine Tätigkeit beendet, kann für die Übergangszeit bis zum Bezug der Altersrente vom NISF/ INPS einen Betrag von ca. 500 Euro pro Monat erhalten. Die Regelung ist im Absatz 490 des Stabilitätsgesetzes 2014 enthalten, mit dem Art. 19-ter des später als Gesetz Nr. 2/2009 verabschiedeten Gesetzesdekrets Nr. 158/2008 (Anti-Krisen-Dekret) abgeändert wurde. Neben den Kaufleuten betrifft die Maßnahme auch die Handelsagenten und -vertreter. Verlangte Voraussetzungen. Für den Erhalt der Leistung müssen die Agenten folgende Voraussetzungen erfüllen: - bei Beendigung der Tätigkeit müssen Männer das 62. Lebensjahr und Frauen das 57. Lebensjahr vollendet haben, - sie müssen seit mindestens 5 Jahren beim NISF/INPS (gestione commercianti) eingeschrieben sein,

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- die Tätigkeit muss mit der Löschung aus dem Handelsregister endgültig beendet werden, - die ursprünglich 1996 eingeführte Regelung würde für Agenten auch die Löschung aus dem Verzeichnis der Handelsagenten und -vertreter vorsehen, die jedoch durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 59 vom 26. März 2010 aufgehoben wurde. Die Agenten wären also nicht in der Lage, diese Voraussetzung nachzuweisen. Das NISF/INPS wird dazu so bald wie möglich Angaben machen. Unvereinbarkeit mit einer Erwerbstätigkeit. Die Entschädigung wird bis zu einem Höchstalter von 66 Jahren und 6 Monaten (Männer) bzw. 64 Jahren und 9 Monaten (Frauen) gezahlt; das entspricht dem derzeitigen Alter für den Bezug der Altersrente. Die Entschädigungsleistung ist unvereinbar mit der Ausübung einer selbstständigen oder abhängigen Erwerbstätigkeit und wird bei Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ab dem 1. Tag des Folgemonats ausgesetzt. Die Entschädigung wird auch an Personen gezahlt, die bereits andere Rentenleistungen beziehen. Die Anträge müssen bis 31. Januar 2017 bei den zuständigen Bezirksämtern des NISF/ INPS eingereicht werden und die Entschädigung wird ab dem 1. Tag des Folgemonats nach Antragstellung gezahlt. Zwei neue interessante Optionen. Die Entschädigung wird von den Kaufleuten selbst mit einem Beitrag von 0,09 Prozent finanziert, der am 31. Dezember 2014 wegfallen würde, aber jetzt bis 31. Dezember 2018 ver-

längert wird. Die Verlängerung und die geänderten Fristen bieten zwei neue wichtige Optionen: - Die erste Option betrifft diejenigen, die die Altersschwelle von 62 Jahren (Männer) bzw. 57 Jahren (Frauen) erreicht haben und ihre Tätigkeit in den Jahren 2012 und 2013 beendet haben, aber die Entschädigung wegen Ablauf des Gesetzes bisher nicht beantragen konnten; sie können jetzt den Antrag stellen und die Entschädigung für die fehlenden Jahre bis zur Altersrente erhalten, aber erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat. - Die zweite Option betrifft Frauen, die den Anspruch auf die Entschädigung erworben und vom NISF/INPS die Mitteilung erhalten haben, dass diese nur bis zum Alter von 61 Jahren und 6 Monaten gezahlt wird. Sie können die Entschädigung jetzt bis zum Alter von 64 Jahren und 9 Monaten beziehen. Das NISF/INPS wird die Durchführungsmodalitäten so bald wie möglich bekannt geben. Die Entschädigungsleistung entspricht der Mindestrente für Kaufleute und die Bezugsdauer wird für den Rentenanspruch angerechnet. Die Formalitäten für die Beantragung der Entschädigung werden vom Patronat Enasco 50&Più in Bozen abgewickelt (T 0471 310 315, enasco@hds-bz.it).

lsala@hds-bz.it


berufsgruppen

Handelsagenten und -vertreter

Handelsagenten und -vertreter

Mirko Gandolfi als Präsident bestätigt

Thermal- und Klimakuraufenthalte

Ziele der nächsten vier Jahre festgelegt. Im Rahmen der ersten Vorstandssitzung des Landesverbandes wurde Mirko Gandolfi (l. im Bild) in seinem Amt als Präsident bestätigt. Günther Grossmann (r. im Bild) ist neuer Vizepräsident. Dem Vorstand gehören außerdem Adolfo Ziller, Bernadette Unterfrauner, Vito De Filippi und Maurizio Degasperi an.

Auch 2014 bietet die Stiftung Enasarco ihren Mitgliedern Thermal- und Klimakuraufenthalte für Heilbehandlungen zu besonders günstigen Bedingungen an. Keinen Anspruch auf diese begünstigten Leistungen haben: - Handelsagenten, die in den letzten drei Jahren bereits dieses Angebot genutzt haben, - pensionierte Handelsagenten, die in den letzten zwei Jahren bereits Kuraufenthalte genutzt haben. Abweichend davon können erwerbstätige und pensionierte Handels­ agenten zu folgenden Bedingungen zu diesem Angebot zugelassen werden: Gegen Zahlung von 100 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Kuraufenthalts können sie dieselbe Anzahl von Leistungen zu den genannten vorteilhaften Bedingungen in Anspruch nehmen. Pro Kalenderjahr kann nur eine Leistung genutzt werden. Die Anträge müssen innerhalb 15. Mai 2014 bei der Stiftung Enasarco eingehen. Das Reglement und die jeweiligen Formulare auf www.hds-bz.it/ handelsagenten unter Nützliche Dokumente.

Aus- und Weiterbildung „Schwerpunkt unserer Tätigkeit bleibt die berufliche Aus- und Weiterbildung. Jeder Handelsagent oder -vertreter stellt ein kleines Unternehmen dar, weshalb er über technische, administrative und rechtliche Neuerungen auf dem neuesten Stand bleiben muss. Zu den Fortbildungsmaßnahmen gehören unter anderem die Internationalisierung, neue Technologien, die wesentlichen Bestimmungen der Branche sowie sicheres Fahren. Wir werden uns verstärkt auf die Zusammenarbeit mit dem gesamtstaatlichen Dachverband Fnaarc konzentrieren und uns bei Verhandlungen mit Gewerkschaften oder politischen Institutionen miteinbringen“, so Gandolfi.

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lsala@hds-bz.it

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berufsgruppen Dienstleister

www.hds-bz.it/informatiker www.hds-bz.it/dienstleister

Unternehmensberater vernetzen sich

Neuer Vorstand gewählt Seit Dezember 2013 gibt es im hds die Berufsgruppe der IT- und Internet-Dienstleister. Jüngst fanden die Vorstandswahlen statt. Präsident: Reinhold Erlacher aus Bruneck Vizepräsident: Philipp Moser aus Welsberg Vorstand: Alexander Demanega und Manfred Pardeller aus Bozen, Luca Manzolli aus Bruneck, Markus Rabanser aus Gröden, Reinhold Sieder aus Niederdorf

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Breitband überfordert Gemeinden RAS soll Projektleitung übernehmen.

Die IT- und Internet-Dienstleister begrüßen die Beschleunigung beim Ausbau der schnellen Internetleitungen in Südtirol. Noch im Frühjahr soll das Konzept vorliegen, nach dem künftig das öffentliche Breitbandnetz ausgebaut, verwaltet und instandgehalten wird. „Allerdings sind viele Gemeinden bei der Realisierung der so genannten letzten Meile – also die direkte Anbindung aller Be-

triebe und Haushalte in einem Ort – überfordert“, warnen der Präsident Reinhold Erlacher und Vizepräsident Philipp Moser (hier im Bild v. r.). Die Gemeinden, die sich in das sehr komplexe Thema erst einarbeiten müssen, müssten hier unbedingt von einer zentralen Stelle, die bereits über die notwendigen Kompetenzen verfügt, entlastet werden. Beispielsweise könnte die Rundfunkanstalt RAS die Projektsteuerung bei der Realisierung der letzten Meile in allen Gemeinden übernehmen. Die Gemeindeverwaltungen sollten lediglich alle anderen, nicht technischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.

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Gesprächsoffen und aufgeschlossen. Südtirols Unternehmensberater möchten enger zusammenarbeiten und haben daher beschlossen, die Berufsgruppe in einem Verband zu organisieren. Vor Kurzem fand in Bozen die Auftaktveranstaltung statt, mit dem Ziel die Fachgruppe Unternehmensberater im hds zu gründen. Im Beisein des hds-Präsidenten, Walter Amort, und des Präsidenten der Dienstleister, Christoph Rainer, fanden sich beim ersten Treffen über 40 Berater aus ganz Südtirol zusammen. „Wir möchten als Vertretung der Dienstleister in Südtirol die Zusammenarbeit zwischen den Beratern fördern, ihnen eine Plattform bieten, um eine gemeinsame Kommunikationstätigkeit zu entwickeln und die Gruppe gegenüber Behörden, Körperschaften und Institutionen der verschiedenen Ebenen zu vertreten“, betonen Amort und Rainer. Die Visionen, Ziele und Aktivitäten der neuen Fachgruppe sollen beim nächsten Treffen festgelegt werden.

Vereint an einem Tisch: v. l. Walter Amort, Christoph Rainer, Initiatorin Barbara Jäger und hds-Fachgruppenleiter Heinz Neuhauser.


www.hds-bz.it/baecker www.hds-bz.it/konditoren

Konditoren

Bäcker

Zanolini bleibt Präsident

Bestes Schüttelbrot ausgezeichnet

Spitzenposition mit bewährtem Programm halten. „Zu den wichtigsten Anliegen und Zielen gehören die kontinuierliche Weiterbildung und Spezialisierung der Betriebe“, so Renzo Zanolini in seiner ersten Stellungnahme als neugewählter Präsident der Konditoren. Großen Wert wird auf die Ausbildung der Nachwuchskräfte und die Schaffung idealer Rahmenbedingungen für Lehrlinge gelegt. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit der Landesberufsschule in Brixen von strategischer Bedeutung.

Die geplanten Events Auf dem Jahresprogramm der Berufsgruppe stehen u. a. der Internationale Drei-Länder-Lehrlingswettbewerb in Freiburg vom 19. bis 21. Mai, die Vollversammlung und die Fachmesse „Hotel“ in Bozen im Oktober. Angedacht wird auch eine Beteiligung an der Expo 2015 in Mailand.

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Bäckerei Überbacher bekommt Gold beim Regiokorn-Wettbewerb. Südtirol hat im Getreideanbau eine lange Tradition.

Durch das Projekt Regiokorn wurde diese Tradition wieder neu belebt. Welcher Bäcker das schmackhafteste Brot aus regionalem Getreide backt, wurde bereits zum zweiten Mal im Rahmen einer professionellen Verkostung von einer Fach- und einer Publikumsjury bewertet. Insgesamt wurden 39 Brottypen von 18 verschiedenen Bäckereien im hds in den Kategorien Dinkelbrot, Paarln, Breatl, Roggenbrot und Schüttelbrot verkostet. Bewertet wurden Geschmack, Aussehen und Geruch. Alfred Überbacher (im Bild) von der Bäckerei Überbacher aus Lajen glänzte heuer mit seinem Schüttelbrot mit Gold. Online alle hds-Siegerbäckereien unter Nützliche Dokumente.

Die neue Spitze Präsident: Renzo Zanolini aus Bozen (im Bild in der Mitte) Vizepräsidenten: Heinrich Unterhofer aus Lana (rechts im Bild) und Christian Abfalterer aus Bozen (links im Bild) Landesvorstand: Paul Wojnar, Hannes Dollinger und Georg Stofner aus Bozen, Franz Obkircher aus Algund, Walter Weithaler aus Schnals, Michael Profanter aus Brixen, Paul Götsch aus Bruneck, Hans-Peter Prenn aus Sterzing und Birgit Steinwandter aus Toblach

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berufsgruppen www.hds-bz.it/biologisch www.hds-bz.it/baecker www.hds-bz.it/konditoren

Bäcker und Konditoren

Faschingskrapfen zum Auftakt

Gemeinschaftsaktion erfolgreich verlaufen. Südtirol 1 und hds haben auch heuer eine gemeinsame Faschingskrapfen-Aktion durchgeführt. In der ersten FebruarWoche wurde an jeweils anderen Tagen in den Skigebieten Watles, Klausberg, Rosskopf, Rittner Horn und Sulden eine Gratis-Skikarte vergeben. Mit dem richtigen Losungswort auf den Lippen freuten sich gar einige Skifahrer über ihren Gewinn. Eine süße Begrüßung gab es hingegen für die ersten 200 Teilnehmer. Sie wurden mit einem Faschingskrapfen von den Bäckern und Konditoren im hds überrascht.

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Gesundheit, Regionalität, Transparenz Bewährtes fortführen und mit innovativen Akzenten ergänzen. Hannes Desaler (Naturalia, Bozen und Meran) ist der neue Präsident der Biofachgeschäfte im hds. Er wurde im Rahmen der jüngsten Vollversammlung einstimmig gewählt und wird für die nächsten drei Jahre die Geschicke der Berufsgruppe leiten. Er folgt auf Armin Theiner (Pro Natura, Brixen), der weiterhin im Vorstand aktiv sein wird und dem ein großer Dank für seine geleistete Arbeit ausgesprochen wurde. Annemarie Paris (Sanovital, Lana) ist die neue Vizepräsidentin. Die weiteren Vorstandsmitglieder heißen Carolina Negro (Bio Verde, Leifers) und Rainer Höller (Ela By Matt, Terlan).

Bio ... und wir genießen das Leben „Das Thema Umwelt wird für Südtirols Konsumenten immer wichtiger“, betont Hannes Desaler (im Bild). Die Kunden würden sich verstärkt bewusster ernähren. „Gesundheit und Wohlbefinden, so wie die Regionalität der Produkte und die lokalen Kreisläufe stehen in der Prioritätenliste ganz oben“. Unter dem Motto „Bio ... und wir genießen das Leben“ präsentiert sich die Berufsgruppe auch durch ein eigenes Internetportal. Unter www.biofachgeschaefte.it finden sich mehr Informationen zu den Fachgeschäften, ihrer Philosophie, den Produkten und aktuellen Aktionen.

bit.ly/ N die Sl 2WUso idesh ow im Netz.

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Bäcker

Mit viel Schnee, Sonne und Spaß Wintersporttag 2014 toppt alle Erwartungen. Bei strahlend schönem Wetter fand kürzlich am Karerpass der diesjährige Wintersporttag der Südtiroler Bäckerinnung statt. Über 90 Bäckermeister, Mitarbeiter, Familien und Freunde gingen auf Skiern, Snowboard oder Rodel an den Start und lieferten sich einen spannenden Wettkampf. Die Preisverleihung fand nach einem gemütlichen Abendessen im Hotel Alpenrose statt. Die reibungslose Organisation der Veranstaltung ist in diesem Jahr der Bäckerinnung des Bezirks Bozen Stadt und Land zu verdanken, allen voran dem Hausherrn Erwin Näckler sowie Jürgen und Judith Pfitscher. Alle Sieger online unter Nützliche Dokumente.


bildung www.hds-bz.it/bildung

1 D ie Schülerinnen der LBS Tschuggmall hatten mit Betriebsinhaber Michael Trocker (r.) und Mitarbeiter Willi Hvala viel Spaß. 2 Gerätetesten bei Optik Rubner in Bruneck.

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3 B äckermeister Horst Egger (r.) zeigte den Schülern in seiner Feinbäckerei Egger in Latsch wie man Brezen backt.

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Berufe hautnah erleben Schnuppertage begeistern Jugendliche. Reale und praxis­ orientierte Einblicke in zahlreiche Berufe des Handels und der Dienstleistungen erhielten Jugendliche während der Aktion der Schnuppertage. Betriebe im ganzen Land luden Mittelund Berufsschüler ein, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. Dabei erhielten sie Informationen zum Berufsalltag aus erster Hand und konnten selbst mit anpacken. Lehrer, Eltern und Schüler waren sich einig: „Die Schnuppertage sind eine tolle und hilfreiche Initiative, die Schüler erhalten zahlreiche Eindrücke aus der Arbeitswelt.“ Auch im nächsten Schuljahr werden die Schnuppertage angeboten. Alle teilnehmenden Betriebe sind auf myjobmylife.it aufgelistet. Die tollsten Fotos online.

Wie werde ich Verkäufer

Der hds hat kürzlich eine Informationsbroschüre herausgegeben. Zu finden sind alle Details zum Beruf, Ausbildungsweg und den damit verbundenen Möglichkeiten. Die Broschüre liegt in allen hds-Büros auf und ist online unter Ausbildung zu finden.

21 Aktuelle hds-Schulungen kurz zusammengefasst Arbeitssicherheit erneut im Fokus. Der hds hat auch für dieses Kurssemester ein intensives Programm ausgearbeitet. Einige aktuelle Arbeitssicherheitsschulungen werden in diesem hdsmagazin vorgestellt, mehr sind online zu finden. Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an das hds-Weiterbildungsteam in Bozen: Patrizia Anhof und Verena Kasal (T 0741 310 324/323, bildung@hds-bz.it).

• Leiter des Arbeitsschutzdienstes (Arbeitgeber, niedriges Risiko) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS) zu ernennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Handwerks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst ausüben. Arbeitgeber, die im eigenen Betrieb die Aufgabe des LDAS übernehmen, müssen die gesetzlich vorgesehenen Schulungen besuchen. Der hds organisiert in Brixen am 20. und 29. Mai von 08:30 bis 17:30 Uhr einen 16-stündigen Kurs für das niedrige Risiko. Die 6-stündigen Auffrischungskurse finden hingegen am 19. Mai in Bozen und am 26. Mai in Bruneck statt, jeweils von 13:30 bis 19:30 Uhr.

Fortsetzung auf Seite 22

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bildung www.hds-bz.it/kurse

• Auffrischungskurs für Arbeitnehmer (niedriges Risiko)

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• Schulung für Erste Hilfe-Beauftragte

Alle Arbeitnehmer müssen zusätzlich zur betriebsinternen Unterweisung auch eine für ihre Tätigkeit angemessene Schulung erhalten. Diese gliedert sich in einen allgemeinen Teil zu vier Stunden und in einen fachspezifischen Teil der zwischen vier und 12 Stunden ausmachen kann, je nach Risikoklasse. Die Auffrischungskurse dauern hingegen für alle Risikoklassen gleich sechs Stunden und gelten jeweils für fünf Jahre. Der hds organisiert in Brixen am 7. Mai von 13:30 bis 19:30 Uhr einen solchen Auffrischungskurs für Arbeitnehmer. Mehr Termine online.

Alle Betriebe mit Beschäftigten müssen – je nach Risikoklasse und je nach Betriebsgröße – eine angemessene Anzahl von Erste Hilfe-Beauftragten ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern, in denen der Arbeitgeber selbst als LDAS fungiert, kann er auch die Funktion des Erste Hilfe-Beauftragten übernehmen. Am 7. Mai findet in Meran und am 21. Mai in Bruneck ein Erste Hilfe-Kurs für die Risikogruppe B und C statt. Ein Auffrischungskurs wird hingegen am 5. Mai in Brixen organisiert.

• Arbeitnehmervertretung für Arbeitssschutz (Auffrischungskurs für Sicherheitssprecher) • Grundkurs für Vorgesetzte Vorgesetzte müssen zusätzlich zur Grund- und Spezialisierungsschulung Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer eine eigene Schulung besuchen. Themeninhalte sind hier vornehmlich die Aufgaben, Pflichten und Verantwortung der verschiedenen Figuren im Bereich Arbeitssicherheit, der Risikobericht des Unternehmens, im Speziellen hinsichtlich der Aufgabengebiete des Vorgesetzten. Am 20. Mai findet in Bozen von 08:30 bis 17:30 Uhr eine 8-stündige Schulung für Vorgesetzte statt.

• Schulung für Brandschutzbeauftragte Jeder Betrieb ist verpflichtet, je nach Risikoklasse und Betriebsgröße, eine angemessene Anzahl von Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern, in denen der Arbeitgeber selbst als LDAS fungiert, kann der Arbeitgeber auch die Funktion des Brandschutzbeauftragten übernehmen. Die Einstufung des Brandrisikos in einem Betrieb erfolgt auf der Grundlage des Ministerialdekrets vom 10.03.1998. Die Dauer des zu besuchenden Kurses hängt wiederum vom Brandrisiko im Betrieb ab, bei mittlerem Brandrisiko sind dies 8 Stunden. Der hds organisiert am 6. Mai in Pfatten und am 29. Mai in Brixen eine achtstündige Pflichtschulung für Brandschutzbeauftragte.

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Die Sicherheitssprecher müssen jährlich einen Auffrischungskurs besuchen. Die Dauer dieses Kurses hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb ab. Die Kurse können modulartig nach Themenschwerpunkt gebucht werden, aber auch unabhängig voneinander. Am 28. Mai findet in Bozen ein vierstündiger Auffrischungskurs zu den Neuerungen in der Ausbildung der Arbeitnehmer, der Sicherheitssprecher und der neuen Gesetzeslage statt.


betriebe informieren

Die Langkofelgruppe: ebenso imposant wie einzigartig.

Atemberaubend schön

Ein Fest unter Freunden

Bauvorhaben in Auer ...

Luftaufnahmen entlang der Sellarunde. Wie ein Adler über das tiefverschneite Gebiet rund um den Sellastock zu fliegen und dabei alle Berggipfel ringsum erkennen – diese Möglichkeit haben seit Kurzem alle Internet-Nutzer auf www.suedtirol3d.it/ airsuedtirol/sellaronda. Die Firma 3D-Pixel aus Bozen hat diese neue Technologie entwickelt. Mit einem Hubschrauber wurde das rund 40 Kilometer lange Skigebiet in rund 150 Metern Höhe abgeflogen. Das Kamerasystem hing dabei an einer Leine unter dem Helikopter und wurde mittels Fernauslösung gesteuert. Bereits im Sommer 2013 wurde das gesamte Pustertal mit derselben Technik aufgenommen. Mit der Sellarunde-Tour wurde ein weiterer Schritt eines Projektes gemacht, das eine vollständige Air View-Kartografie der Haupttäler Südtirols beabsichtigt. Die kostenlose Südtirol-Panoramatour auf www.suedtirol3d.it wird mit diesem neuen Angebot erweitert.

Drei Tage Käsefestival in Sand in Taufers. Strahlender Sonnenschein, begeisterte Besucher und zufriedene Veranstalter. Ein Veranstaltungshöhepunkt jagte den anderen bei der 11. Ausgabe des Käsefestivals in Sand in Taufers. Organisator Martin Pircher zeigte sich erfreut: „Die geführten Verkostungen sind seit den Anfängen fixer Programmpunkt beim Käsefestival. Was zögerlich begann, erfreut sich inzwischen zunehmender Beliebtheit. Die Idee dahinter ist es, ausgewählte Produkte unter professioneller Anleitung zu schmecken, zu riechen – eben mit allen Sinnen zu verkosten.“ Auch die kleinen Gäste konnten hautnah und spielerisch mehr über die Herkunft und Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln erfahren. Die Kinder fertigten, gemeinsam mit den Ausstellern (hier im Bild) Mozzarella und Graukäse an, würzten Topfen und rührten leckeres Schokoladenmousse an.

... bringt neue Park- und Lagerflächen. Eine Tiefgarage mit 30 Abstellplätzen sieht das Projekt von der LegacoopbundGenossenschaft in der Gewerbezone Plattl in Auer vor. Auf einer 1800 Quadratmeter großen Parzelle sind Stellplätze für PKW, Kleinlaster und Camper eingeplant, aber auch geschlossene Garagen, die als Lagerfläche genutzt werden können. Noch ist eine freie Einteilung möglich, individuelle Bedürfnisse und Anforderungen können somit berücksichtigt werden. Angesprochene Zielgruppen sind vornehmlich Klein- und Mittelbetriebe sowie Privatpersonen.

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Weitere Informationen: T 0471 067 100, info@legacoopbund.coop.

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rechtsberatung www.hds-bz.it/recht

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Verbraucherschutz im E-Commerce Neues Legislativdekret stärkt die Rechte der Verbraucher. Kürzlich wurde im

Amtsblatt der Republik das Legislativdekret Nr. 21/2014 veröffentlicht, das die Rechte der Verbraucher, vor allem bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, stärkt. Die Maßnahme, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EG über Verbraucherrechte verabschiedet wurde, dient der Vereinheitlichung und Stärkung der Verbraucherschutzbestimmungen und soll Geschäftsleute in die Lage versetzen, auf dem nationalen und grenzüberschreitenden Markt transparenter und funktioneller zu agieren. Ein Großteil dieser neuen Bestimmungen wird am 13. Juni 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen. Eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber dem bisherigen Gesetz, sieht mehr Pflichten zu Lasten des Unternehmers vor, in Bezug auf die Informationspflicht des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher vor Abschluss von Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftslokalen abgeschlossen werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Regelung des Rücktrittsrechts des Verbrauchers (so genannte Überlegungsfrist). Die neue Gesetzesbestimmung erhöht den Zeitraum, in dem der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann, von derzeit 10 auf 14 Tage. Bei fehlender oder unzureichender Belehrung von Seiten des Unternehmers über das Rücktrittsrecht des Verbrauchers, verlängern sich die Fristen für den Rücktritt auf nunmehr 12 Monate. Auch beschädigte Ware kann zurückgegeben werden. In den neuen Bestimmungen wird außerdem vorgesehen, dass der Verbraucher, der von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, die Ware auch dann zurückgeben kann, wenn sie zum Teil beschädigt ist. In diesem Fall wird der Verbraucher nur für die Wertverminderung der Ware haften.

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Aufgrund der neuen Regelung können Geschäftsleute von Verbrauchern, die nicht in bar zahlen (z. B. bei Zahlung mit Bankomat oder Kreditkarte), keine höheren Tarife verlangen. Eine entscheidende Rolle, was die Anwendung der Bestimmungen anbelangt, kommt der Wettbewerbsbehörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato - AGCM) zu, denn sie muss eventuelle unlautere Geschäftspraktiken überwachen und sanktionieren.

RA Sabine Mayr, Rechtsberatung, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it



betriebsberatung www.hds-bz.it/beratung

Indikator und Energieklasse auch bei Anzeigen angeben Mit Ausnahme von Wohneinheiten, die weniger als vier Monate im Jahr vermietet werden, müssen in den kommerziellen Medien bei Verkaufs- bzw. Vermietungsanzeigen sowohl der Indikator der Energieeffizienz als auch die Energieklasse genannt werden. Sanktionen (siehe Tabelle auf Seite 27)

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Nicht ohne Energieeffizienznachweis Alle Neuerungen im Überblick. Mit dem Umwandlungsgesetz der Notverordnung 145/2013 sind mit 22. Februar 2014 einige Neuerungen in Bezug auf die Bescheinigung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingeführt worden. Nachfolgend ein kurzer Überblick der heute geltenden Regelung:

Pflicht zur Erstellung des Energieeffizienznachweises Bei Verkauf, Vermietung bzw. unentgeltlichen Übertragungsgeschäften von Liegenschaften (z. B. Schenkung) sind Immobilienbesitzer verpflichtet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bzw. einzelner Immobilieneinheiten zu bescheinigen. Der Nachweis der Energieeffizienz kann entweder durch einen Energieausweis der KlimaHaus Agentur, oder durch eine spezifische Berechnung sog. „APE“ (attestato di prestazione energetica) erbracht werden. Der Gebäudeinhaber muss bereits bei den Geschäftsverhandlungen über den Verkauf bzw. Vermietung des Gebäudes der Gegenpartei den Energieeffizienznachweis zu Verfügung stellen. Bei Abschluss der Verhandlungen muss dieser dann der Gegenpartei ausgehändigt werden.

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Energieeffizienznachweis als Pflichtklausel und als Anhang des Vertrages Neu abgeschlossene Kauf- bzw. Mietverträge sowie entgeltliche Übertragungsgeschäfte von Liegenschaften müssen eine Klausel enthalten, aus der hervorgeht, dass alle Informationen und Dokumente bezüglich der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bzw. der einzelnen Immobilieneinheit, inklusive Energieeffizienznachweis, der Gegenpartei mitgeteilt bzw. ausgehändigt wurden. Eine Kopie des Energieeffizienznachweises muss bei Registrierung des Vertrages als Anhang beigelegt werden. Einzige Ausnahme dieser Regel ist die Registrierung von Mietverträgen, bei denen lediglich eine Immobilieneinheit und nicht ein ganzes Gebäude vermietet wird. In diesen Fällen ist der Energieeffizienznachweis zwar zu erbringen, muss aber nicht bei der Registrierung des Vertrages, bei der Agentur der Einnahmen, als Anhang beigelegt werden. Übermittlung an die KlimaHaus Agentur Eine Kopie des Energieeffizienznachweises muss innerhalb von 60 Tagen ab Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages der KlimaHaus Agentur übermittelt werden.

Nichtigkeit des Vertrages mit Verwaltungsstrafe ersetzt Bis zum Inkrafttreten der Notverordnung 145/2013 am 24. Dezember 2013, wurde die fehlende Anlage des Energieeffizienznachweises bei Registrierung der Kauf- und Mietverträge bzw. der Verträge für unentgeltliche Überlassung von Liegenschaften, mit der Nichtigkeit des Vertrages bestraft. Mit der Notverordnung 145/2013, umgewandelt in Gesetz im Februar 2014, ist die Nichtigkeitssanktion durch eine Verwaltungsstrafe ersetzt worden. Sollten also im Zeitraum zwischen 4. August 2013 und 23. Dezember 2013 Kauf- bzw. Mietverträge, bzw. Verträge für unentgeltliche Überlassung von Liegenschaften abgeschlossen worden sein, bei denen die Anlage des Energieeffizienznachweises vergessen wurde, so kann jede Vertragspartei, statt der Nichtigkeit des Vertrages, die Bezahlung einer Sanktion beantragen, sofern die Nichtigkeit des Vertrages nicht bereits mit einem rechtskräftigen Urteil festgestellt wurde. Der Betrag der Strafe geht von 500 bis 18.000 Euro (siehe Tabelle auf Seite 27, Spalte „Pflichtklausel und Anhang Vertrag“).

Für nähere Informationen: Valentina Maggio, Bereichsleiterin Betriebsberatung, T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it


Sanktionen

Pflichterstellung

Pflichtklausel und Anhang Vertrag

Übermittlung KlimaHaus Agentur

Verkauf

Ja Sanktion: von 3000 bis 18.000 Euro

Ja Sanktion: von 3000 bis 18.000 Euro

Ja Sanktion: keine

Ja Sanktion: von 500 bis 3000 Euro

Unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften (z. B. Schenkung)

Ja Sanktion: keine

Nein Sanktion: keine

Nein Sanktion: keine

Nein Sanktion: keine

Ja Sanktion: von 300 bis 1800 Euro

Ja Sanktion: von 3000 bis 18.000 Euro

Ja Sanktion: keine

Ja Sanktion: von 500 bis 3000 Euro (falls Mietdauer > 4 Monate/Jahr)

Ja Sanktion: von 300 bis 1800 Euro

Ja Pflichtklausel Sanktion: von 1000 bis 4000 Euro (reduziert auf die Hälfte falls Mietdauer ≤ 3 Jahre) Nein Anhang Vertrag

Ja Sanktion: keine

Ja Sanktion: von 500 bis 3000 Euro (falls Mietdauer > 4 Monate/Jahr)

Angabe bei Anzeigen

Vermietung - ganzes Gebäudes

- einzelne Immobilieneinheit

Finanzierung: Beihilfen für KMU Anträge ab 31. März einreichen. Vor Kurzem wurde das Durchführungsdekret zum Gesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft (Decreto del fare) veröffentlicht, das die Begünstigungen für KMU bei Investitionen in Wirtschaftsgüter (Nuova Sabatini) regelt. Die Förderung ist für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen aller Branchen bestimmt. Gefördert werden Ausgaben für den Kauf oder das Leasing von Maschinen, Anlagen, Wirtschaftsgütern oder neuen Produktionsgeräten sowie von Hard- und Software und digitalen Technologien für bereits bestehende oder zu realisierende Produktionseinrichtungen überall auf italienischem Staatsgebiet.

Zugelassene Unternehmen. Für den Anspruch auf Förderung müssen die Unternehmen zum Antragszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllen: - Geschäftssitz in Italien, - ordnungsgemäß gegründetes und im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, - es darf weder eine freiwillige Liquidation noch ein Konkursverfahren im Gange sein, - keine Einstufung als Unternehmen in Schwierigkeiten. Beitrag. Banken und Finanzvermittler können Finanzierungen in Höhe von 20.000 bis 2.000.000 Euro gewähren. Der Zugang zur Finanzierung kann bis zur Erschöpfung der dafür vorgesehenen Geldmittel erfolgen. Gewährt werden kann ein Betrag in Höhe der gesamten Zinslast bei einem angenommenen Zinssatz von 2,75 Prozent. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.

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Fristen und Modalitäten für die Antragstellung. Ab 31. März 2014 können Unternehmen ab 09:00 Uhr ihre Anträge über die zertifizierte E-Mail-Adresse einreichen. Interessierte Unternehmen senden eine Einheitserklärung mit dem Finanzierungsantrag und dem Gesuch um Beitragshilfe an eine der Banken oder an ein Finanzierungsinstitut, die die entsprechende Konvention unterschrieben haben. Der Antrag kann nur für Investitionen gestellt werden, die nach dem Antragszeitpunkt getätigt werden. Als Investitionsbeginn gilt das Datum der ersten zulässigen Ausgabe.

Weitere Informationen: Stefanie Fleischmann, Betriebsberatung, T 0471 310 424, sfleischmann@hds-bz.it

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steuerberatung www.hds-bz.it/steuern

Steuererklärung

730:

der hds hilft

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- Der Pauschalabzug vom Mietzins für vermietete Gebäude wurde soweit nicht die Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen (cedolare secca) gewählt wurde - von 15 auf 5 Prozent herabgesetzt. - Für Mietverträge mit vereinbartem Mietzins wurde der begünstigte Steuersatz von 19 auf 15 Prozent gesenkt, falls der Vermieter die Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen gewählt hat. - Die Katastererträge aus nicht vermieteten Immobilien in derselben Gemeinde, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, werden auch wenn sie der kommunalen Immobiliensteuer IMU unterliegen - im Umfang von 50 Prozent zur einkommensteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Lebens- und Unfallversicherungen

Bei den Prämien für Lebens- und Unfallversicherungen sinkt der Gesamtbetrag, auf den der Steuerabzug von 19 Prozent berechnet wird, von 1291,14 auf 630 Euro.

Die wichtigsten Neuigkeiten für 2014 im Überblick. Die Ausgaben für Umbauarbeiten, energetische Sanierung, den Ankauf von Möbeln und Erdbebensicherungsmaßnahmen Agentur für Einnahmen hat vor Kurzem den neuen Vordruck 730 für die Steuererklärung 2013 genehmigt. Dabei wurden alle 2013 einge- - Für die 2013 getätigten Ausgaben für Umbauarbeiten kann ein Steuerführten steuerrechtlichen Änderungen übernommen, insbesonde- bonus von 50 Prozent geltend gemacht werden; wer darüber hinaus im re die im Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013 für 2014 vorgesehenen sind. Rahmen dieser Sanierungsarbeiten nach dem 6. Juni 2013 auch Möbel Nachstehend die wichtigsten Reformen kurz zusammengefasst. und Haushaltsgeräte mindestens der Energieklasse A+ erworben hat, erhält einen weiteren Abzug von 50 Prozent bis zu einer maximalen Ausgabenhöhe von 10.000 Euro, wenn diese Anschaffungen für die Vordruck 730 auch ohne Steuersubstitut Steuerzahler, die 2013 Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Ren- Ausstattung der sanierten Immobilie bestimmt sind. Der Steuerbonus teneinkünfte und/oder Einkünfte bezogen haben, die den Einkünf- kann in zehn Jahresraten in gleicher Höhe geltend gemacht werden. ten aus nichtselbstständiger Arbeit gleichgestellt werden, und deren - Für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden können für bis zum 5. Juni Steuersubstitut 2014 für die Verrechnung der Einkünfte nicht mehr durchgeführte Arbeiten 55 Prozent und für die nach dem 6. Juni 2013 zur Verfügung steht, können trotzdem den Vordruck 730 vorlegen. durchgeführten Arbeiten 65 Prozent der Kosten abgezogen werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind die Diäten der Mitglieder - Für die nach dem 4. August 2013 getätigten Ausgaben für Erdbebendes Europäischen Parlaments. sicherungsmaßnahmen, deren Genehmigungsverfahren nach dem 4. August 2013 begann und die am Gebäude der Erstwohnung oder an Gewerbegebäuden in stark erdbebengefährdeten Gebieten durchWeitere Absetzbeträge für Familienlasten geführt wurden, beträgt der Steuerabzug 65 Prozent bis zu einem - Die Höhe der Absetzbeträge für unterhaltsberechtigte Kinder – die mit Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit. zunehmendem Gesamteinkommen des Steuerzahlers sinken – steigt von 800 auf 950 Euro für jedes Kind im Alter von drei Jahren und älter und von 900 auf 1220 Euro für jedes unter drei Jahre alte Kind. Freiwillige Spenden: - Der zusätzliche Absetzbetrag für jedes Kind mit Behinderung wurde - an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Bewegunvon 220 auf 400 Euro angehoben. gen werden von 19 auf 24 Prozent erhöht. Vor allem die ZuwendunIn diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Agentur der gen an politische Parteien und Bewegungen müssen mittels BankEinnahmen ab heuer innerhalb Dezember - bzw. innerhalb von überweisung oder Postanweisung mit folgendem Wortlaut erfolgen: sechs Monaten ab der Versendung des Vordrucks 730, wenn diese „freiwillige Zuwendung im Sinne des Art. 15, Abs. 1-bis, D.P.R. Nr. nach dem Fälligkeitstermin erfolgt - Vorabkontrollen auch anhand 917/1986“. Bareinzahlungen sind auch bei Ausstellung einer eigevon Dokumenten durchführt, um festzustellen, ob tatsächlich An- nen Quittung nicht zulässig, spruch auf die Absetzbeträge für Familienlasten besteht, wenn - an den Fonds für die Amortisierung von staatlichen Wertpapieren: insgesamt eine Rückzahlung von über 4000 Euro ausgewiesen wird. für diese Zuwendungen kann ein Steuerabzug von 19 Prozent in AnDiese Rückzahlung wird nach den entsprechenden Kontrollen di- spruch genommen werden, rekt von der Agentur der Einnahmen vorgenommen. - für staatliche und gleichgestellte Schulen (aller Formen und Stufen) ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn die Zuwendungen für die technologische Innovation, für Schulbauten oder für den Ausbau des BilGrundstücke und Gebäude dungsangebots bestimmt sind. Die Bestimmung gilt auch für Zuwen- Katastererträge aus Grundbesitz und landwirtschaftliche Erträge werden um 15 bzw. nur um 5 Prozent erhöht, falls es sich um land- dungen an Höhere Lehranstalten für Kunst, Musik und Tanzkunst und an Universitäten, wirtschaftliche Flächen oder nicht bewirtschaftete Flächen handelt, die Eigentum von Bauern oder von professionellen Landwirten sind, - an die religiösen Organisationen „Unione Buddhista Italiana“ und „Unione Induista Italiana“ bis zu einem Betrag von 1032,91 Euro. die in die landwirtschaftliche Pensionskasse eingetragen sind.

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steuerberatung

Neue Begünstigte der 8 Promille

Ab 2013 können 8 Promille der Einkommensteuer den religiösen Organisationen „Unione Buddhista Italiana“ und „Unione Induista Italiana“ zugewiesen werden. Verrechnung

Guthaben aus der Einkommensteuererklärung 730 können mit den geschuldeten Steuerbeträgen verrechnet werden, die über den Vordruck F24 eingezahlt werden. Steuererklärung 730/2014: Einreichmodalitäten und Abgabetermine

Steuerzahler haben für die Abgabe der Vordrucke 730 und 730-1, in denen die Begünstigten für die Zuführung der 8 und 5 Promille der Einkommensteuer angegeben werden können, folgende Wahlmöglichkeiten: - innerhalb 30. April 2014 Abgabe beim eigenen Steuersubstitut, - innerhalb 31. Mai 2014 Abgabe beim Steuerservicezentrum (CAF) oder beim befähigten Steuerberater. Für Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag und für freie Mitarbeiter (co.co.co.) muss das Arbeitsverhältnis vom Monat Juni bis zum Juli 2014 dauern; die Daten des Steuersubstituts, der die Verrechnung vornimmt, müssen bekannt sein. Für das befristet beschäftigte Schulpersonal muss der Vertragszeitraum mindestens von September 2013 bis Juni 2014 laufen.

INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Jänner 2013 – 2014 ist gleich 0,6 % (75 % = 0,45) und Februar 2013 – 2014 ist gleich 0,5 % (75 % = 0,375). - Veränderung in Bozen Jänner 2013 – 2014 ist gleich 1,2 % (75 % = 0,9) und Februar 2013 – 2014 ist gleich 1,1 % (75 % = 0,825).

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B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,265056 und im Februar 0,320028.

Elena Mosna, Steuerberatung, T 0471 310 406 emosna@hds-bz.it

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ist der neue Vertragshändler für den Verkauf sowie Service von Registrierkassen und Büromaschinen in der Zone Bruneck und das gesamte Pustertal.

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Servicestützpunkt in Bruneck:

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Begünstigungen für die Einstellung von Arbeitslosen Verlängerung gilt auch für 2012

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Die Begünstigungen, die für die Einstellung von Arbeitslosen und für andere Maßnahmen für diese Personen geltend gemacht werden können und die bereits im Haushaltsrahmengesetz 2010 vorgesehen waren und danach immer wieder verlängert wurden, werden auch für 2012 verlängert. Das sieht das interministerielle Dekret vom 2. September 2013 vor (Veröffentlichung im Amtsblatt vom 31. Januar 2014). Übertragbarkeit des Arbeitslosengelds

Für 2012 können, was das Arbeitslosengeld mit normalen Voraussetzungen (außerhalb der Landwirtschaft) anbelangt, die Beitragsvoraussetzungen - d. h. mindestens zwei Versicherungsjahre für unfreiwillige Arbeitslosigkeit und mindestens 52 Wochenbeiträge im Zweijahreszeitraum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - erweitert werden; es können auch etwaige Arbeitszeiten im vorhergehenden Zweijahreszeitraum im Umfang von höchstens 13 Wochen angerechnet werden, die ausschließlich im Rahmen einer freien Mitarbeit (co.co.co.) oder Projektarbeit geleistet wurden. Diese Begünstigung wird bis zu einem Ausgabenplafond von 6.132.079 Euro gewährt. Ersatzbeiträge bis zum Renteneintritt

Arbeitnehmer mit mindestens 35 Beitragsjahren, die nicht mit einer Entlassung verbundene Sondersozialmaßnahmen beziehen und eine Arbeit in ihrem ursprünglichen Berufsfeld mit einer um 20 Prozent geringeren Entlohnung akzeptieren, haben Anspruch auf ergänzende Ersatzbeiträge bis zum Renteneintritt. Diese Begünstigung wird bis zu einem Ausgabenplafond von 20.000 Euro gewährt.

Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Mobilitätsverfahren oder von Arbeitslosen

Die Beitragsbegünstigung für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Mobilitätsverfahren oder Bezieher von Arbeitslosengeld (außerhalb der Landwirtschaft) mit normalen Voraussetzungen und mindestens 35 Beitragsjahren einstellen, wird bis zum Erreichen des Rentenalters fortgesetzt. Diese Begünstigung kann bis zu einem Ausgabenplafond von 37.506,17 Euro in Anspruch genommen werden. Einstellung von Arbeitnehmern, die Arbeitslosengeld beziehen

Arbeitgeber, die ohne dazu verpflichtet zu sein, mit einem befristeten oder unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag Arbeitnehmer einstellen, die allgemeines Arbeitslosengeld mit normalen Voraussetzungen oder Sonderarbeitslosengeld für die Bauwirtschaft beziehen, können Begünstigungen in Höhe des für den Arbeitnehmer vorgesehenen Arbeitslosengelds in Anspruch nehmen. Diese Begünstigung gilt für die noch nicht ausgezahlten Monatsbeträge des Arbeitslosengelds, von dem jeweils die Ersatzbeiträge abgezogen werden. Wer diesen Vorteil in Anspruch nehmen will, darf in den vorangegangenen 12 Monaten keine Mitarbeiter mit derselben Qualifikation abgebaut haben, wie sie die neu einzustellenden Arbeitnehmer aufweisen; des Weiteren dürfen derzeit keine Arbeitsverhältnisse ausgesetzt sein (Mobilität, Lohnausgleichskasse). Diese Begünstigung ist für 2012 auf 794.629 Euro begrenzt.

Einstellung von über 50 Jahre alten Arbeitslosen

Für 2012 können Arbeitgeber, die mindestens 50 Jahre alte Bezieher von Arbeitslosengeld (außerhalb der Landwirtschaft) mit normalen Voraussetzungen einstellen, Beitragsbegünstigungen erhalten, die für die befristete und unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern im Mobilitätsverfahren vorgesehen sind (Beiträge in Höhe der für Lehrlinge vorgesehenen Beiträge.) Diese Begünstigung wird bis zu einem Ausgabenplafond von 769.453,38 Euro gewährt.

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Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it


n, ulatore /Akkum g n e ri e t Bat eldun Jahresm . März. 30 lb a rh inne

info aktuelles www.hds-bz.it/elektronische-abfaelle www.hds-bz.it/abfallwirtschaft

NEWS VOM EUROPA POINT IM hds

RAEE/AEEJahresmeldung fällig

Unternehmen und Energieeffizienz

Bis zum 30. April 2014 muss die Menge an importierten elektrischen und elektronischen Geräten (RAEE/AEE) beim Staat gemeldet werden.

KMU als Vorreiter der grünen Revolution in Europa. Die europäischen KMU erweisen sich als absolute Vorreiter der grünen Revolution. Im Vergleich zum Vorjahr werden die kleinen und mittleren Unternehmen immer ressourceneffizienter und tragen zur Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft bei. Das geht aus der jüngsten Eurobarometer-Umfrage über „KMU, Ressourceneffizienz und grüne Märkte“ hervor, an der mehr als 11.000 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Einzelhandels, des Dienstleistungssektors und der Industrie teilnahmen.

Wie erfolgt die Meldung Die Jahresmeldung muss auf telematischem Weg (www.registroaee. it) gemacht werden. Sie kann selbst durchgeführt oder dem hds delegiert werden. Die Verwaltungsstrafen für nicht gemachte, unvollständige, falsche oder verspätete Meldungen belaufen sich auf 2000 bis 20.000 Euro. Unternehmen, die in der Vergangenheit Elektrogeräte oder elektronische Geräte importiert haben und dies nun nicht mehr tun, müssen eine „0 kg“-Erklärung abgeben. Neu gegründete Unternehmen oder jene, die Importe das erste Mal getätigt haben, müssen sich vor der Meldung in ein Nationales Register über die Handelskammer eintragen lassen. Kostenlose hds-Hinweisschilder. Der hds stellt seinen Mitgliedern eigene Hinweisschilder für die Entsorgungsstelle von Elektro- und Elektronikgeräten und die Sammelstelle gebrauchter Batterien/Akkumulatoren zur Verfügung. Bestellen Sie Ihre Schilder unter www.hds-bz.it/bestellung.

Mehr Infos zur Jahresmeldung online oder bei Beatrix Peintner: T 0471 310 508, bpeintner@hds-bz.it

MUD-Erklärung fällig Termin ist der 30. April. Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, müssen bis zum 30. April ihre MUD-Erklärung in der Handelskammer Bozen einreichen. Die Pflicht zur jährlichen MUDErklärung besteht für Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso für Händler und Vermittler von Abfällen (mit oder ohne Besitz der Abfälle) und Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen. Der hds hilft bei der Abwicklung der MUD-Erklärung. Mehr Infos bei Stefan Kuhn, T 0471 310 507, skuhn@hds-bz.it bzw. online.

Vorteile für Umwelt und Unternehmen. Die KMU stellen 99 Prozent der europäischen Unternehmen und sind für 64 Prozent der Umweltverschmutzung verantwortlich. Ihre Umstellung auf mehr Energieeffizienz kommt natürlich dem Umweltschutz zugute, aber sie bringt auch Einsparungen für die Unternehmen. Derzeit erfüllen 92 Prozent der europäischen KMU die Umweltstandards der EU und 22 Prozent von ihnen wollen sogar noch weiter gehen. 93 Prozent der Unternehmen investieren in die grüne Wirtschaft und im Vergleich zum Vorjahr sind die Investitionen in Energieeffizienz und Energieeinsparung, Abfallreduzierung, Materialeinsparung und Wassereinsparung gestiegen. 63 Prozent der Unternehmen nennen als Grund für ihre Investitionen die Krisenbewältigung und die Senkung der Energie- und Rohstoffkosten. Lediglich für 28 Prozent der Unternehmen ist die Umwelt eine der Prioritäten der Unternehmensstrategie. 67 Prozent der KMU, die in Energieeffizienzmaßnahmen investiert haben, verzeichneten nach der Amortisierung der Investition keine zusätzlichen Kosten (25 Prozent) oder konnten die Produktionskosten senken (42 Prozent). Subventionen für grüne Investitionen sind wichtig. Über ein Drittel der befragten KMU halten Subventionen für die am besten geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in die Ressourceneffizienz. Die nationalen Regierungen schaffen in Abstimmung mit der Europäischen Union verschiedene Initiativen und Anreize zur Unterstützung des grünen Wachstums der KMU. Laut EU-Kommission muss noch viel getan werden, damit die europäischen KMU bei der Energieeffizienz wettbewerbsfähig werden. Aber die Daten sind ermutigend und zeigen, dass die Unternehmen sich der Herausforderung einer Umstellung auf eine grünere Wirtschaft stellen.

Für weitere Informationen: Carla Vedovelli, Verantwortliche Europa Point, T 0471 310 322, cvedovelli@hds-bz.it, www.hds-bz.it/europa.

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