Treffpunkt.Bau Mediadaten 2016

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DAS MAGA ZIN

MEDIADATEN 2016


Die Medienmarke DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

Zielgruppe: Treffpunkt.Bau liefert dem Leser einen Überblick über branchenrelevante Veranstaltungen sowie über Neuheiten und lesenswerte Baumaschinen-Nachrichten. Die Themenplattform versteht sich als Informationskette von der Erstausrüster-Industrie über Baumaschinenhersteller an Baumaschinenhändler sowie den Bauunternehmer als Endkunden der die Hauptzielgruppe darstellt.

Regelmäßig ist der Verlag auf Veranstaltungen, Branchenevents, Tagungen oder Maschinenpräsentationen bei Herstellern oder Händlern zu Gast. In der Rubrik „Live Dabei“ erfährt der Leser einen Rückblick wissenswerter Informationen. Autoren- und Sachverständigenartikel sowie unterhaltsame Beiträge aus der Praxis runden das Themenspektrum ab.

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I N H A LT

MENZI MUCK

Themenspektrum: Treffpunkt.Bau informiert über die gesamte Bandbreite an Baumaschinen in 9 Ausgaben jährlich. Durch eine gezielte Themenauswahl jeder Ausgabe informiert der Titel über ein fachspezifisches Themenspektrum in der Tiefe. Hauptthemen sind Erdbaumaschinen, Tief- und Spezialtiefbaumaschinen. Geräte für den Autobahn, Straßen- und Wegebau sowie Hebe- und Krantechnik, Bau-Nutzfahrzeuge und Abbruch-/ Recycling sowie Brechen und Sieben bilden die Kernthemen. Ergänzt werden diese durch Zubehör- und Anbaugeräte, OEM-Erstausrüster- bzw. Verschleißteile, Baustelleneinrichtung sowie Werkzeuge.

Straßen- und einsetzbar. Im Muck ist vielseitig und Holzwirtschaft. er von Menzi Der Schreitbagg Gleis und auch in der Wasserdem Wegebau, auf

Master Der M515 Menzi

mit Kettenlaufw

erk im Einsatz.

ger für ewöhnliche Bag n Zwei außerg nge he Anforderu unterschiedlic MENZI MUCK

verk sein in der Breite Flexibles Fahrweridet sich vom M510 durch die Maschine

AVANT TECNO - Multifunktionslader bei Tiefgaragensanierung im Einsatz Bobcat - neue Roto-Teleskoplader der EVO-Generation HERKULES - ganzjährig einsetzbarer Raupengeräteträger Cangini - Mulcher für jede Aufgabenstellung Jotha - Absetzkippanhänger für Baugewerbe und Kommunen

Nie wieder ausbohren!

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08-09.201 5

. TREFFPUN KT

BAU

62

TIEFBAU . STRASSEN- UND WEGEBAU . Wirtgen - Flotten- und Servicemanagement mit Telematiksystem Atlas Copco - Flotten- und Servicemanagement mit Telematiksystem Losansky - Banketteinbau und -erneuerung Nadler - Lösemittelfreier Kaltverguss auf Bitumenbasis HAIN - Multikupplungen für schnellen Anbaugerätewechsel HKS - Baumaschinen-Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ Industrie 4.0 - Software für Tief- und Straßenbauunternehmen Stehr - Plattenverdichter setzt sich gegen Walzenzug durch VÖGELE - Sanierung der A 61 VOLZ Consulting - Dokumentationssystem im Straßenbau Weber MT - überarbeitete Bodenverdichter HAMM - Vermietung von Walzenzug mit VC Brecherbandage Lissmac - westlicher Teil des Autobahnrings A10 bei Berlin instandgesetzt

its Der M515 untersche fwerk. Dies ermöglicht einerseits, und andererse stellbares Raupenlauzu 2,50m schmal zu machen, verstellbabis Mittels des ebenfalls Hersteller zum Transport gkeit im Einsatz. wobei laut eine gute Standfesti diese zusätzlich erhöht, wurde ilds wird lichkeit geachtet von ren Planiersch gute Hangtaug swinkel stark auf eine kann, dass Böschung beim Design N U T Z FA H R Z E U G A M B A U . so verstellt werden und das Schild FASSI – Kranfahrzeug, Leistung auf engstem Raum werden können. 40° befahren Faymonville - Qualität zum Anfassen Mader g Einsatz r Bedienun Bodenschonenderwerk vereinfacht sich die Chassis. Möglicher von Mit dem Raupenfahdem flexiblen Menzi Muck r Bodenschonung schine gegenübe Gebiete, in denen die Gewichtsverhältsind guten LeistungsEinsatzbereich Flurd nur geringe g ist. Dank des großer Bedeutun bei unbefestigtem Untergrun auch nisses werden und alle Weitwinkelkinematik schäden erzeugt. gegeöglichkeiten haft ein äußerst vielseitiges Schwenkkraft, Reißkraft, Teleskop,sind beim Master ebenfalls Diverse Einsatzm Bauwirtsc Menzi Muck Fahrwerk bekannten Menzi • WeltmarktführerDer Menzi Muck ist in der rät. Durch das verstellbare befahren, weiteren Stärken desder Panoramakabine sind die Sicherheit sverglan mit Arbeitsge FOPS, Steilhänge mit 30jähriger Erfahrung und über ben. Zusamme leistungsfähiges und sowie extreme Klima/Standheizung, der Menzi Massind: kleines LichtOptionen wie 1 Mio. verbauten Expander®kann Systemman fast jedes Gelände hen Bereich kann auf dem Gleis zusätzliche Ausglei- Muck Auch im hydraulisc en. Die Vorteile Powerline - eine iges Ein- und Bolzen weltweit en. sung erhältlich. so das Unternehm Eigengewicht, selbständ äte sicherstell Menzi Muck bekannten der Schiene, tiefer die Anbauger l, geringes ter mit der von Diesel auf und neben ge Leistung für Zylinder Turbo • Die endgültige raum-Profi Strecke, Arbeiten Transportkosten. verPumpe - die notwendi eserve arbeitet der 4 sen auf offener Bereich und Leistungsr parenden des Baggers, geringe & nachhaltige Lösung seiner nkt in Dank kraftstoffs Schwerpu trieb imGmbH are Maschinen Expander Deutschland im Normalbe bei verschlissenen Gelenklagern Diesel als vergleichb rt kombi- Motor zu1130% / 97weniger 77 43 06 Tel.: bis06 e Technik verfeinebesser Raupengeräteträger rwerks braucht Bewährt • Bis zu 10 Jahre Funktionsgarantie möglich gger oder Raupenfah Klasse. Email: info@expanderdeutschland.de dieser Der neue RaupenbaEigenschaften eines stabilen Menzi Muck. INHALT • 1989 erfolgreicher TÜV Rheinland niert die positiven Oberwagens und Arms des Langzeit-Funktions-Test mit Zertifikat www.expandersystem.com/de und des kraftvollen seinem Schreitbagger verdankt der en Baggern Fähigkeiten und dem patentiert Seine besondere dem Hightech- Chassis Gelenke ermöglichen es So und ausgeklügelten anzupassen. Hydraulikz ylinder jedem Gelände herarm: Diverse Räder und Füße die mit einem Allrounder, seine und Reißkräfte zu erzeugen, nicht erreichbar gar Hubist es möglich, Gewichtsklasse laut Hersteller Bagger gleicher erbringt dabei dies kömmlichen schwerer Muck Raupenbaggers, schweren sind. Ein 9,5 Tonnen LeisTonnen eines 20 hydraulischen und etwa die Leistung Anbaugeräte mit hohem auf je zwei großen usführung mit auch bezogen wird jede Standarda Antrieb der Von tungsbedarf. sensorgesteuerten sie dem bis hin zum 4x4 bestückt, dass kleinen Rädern mit Optionen konfiguriert und . Maschine so am besten entspricht Kundeneinsatz

58 59 60 61

64 66 68 69 70 71 72 74 76 78 80 81 82

84 86

Fliegl - Plateausattel mit Load-Lock-Cross HS Schoch - Unimog mit Baustellenbeleuchtung MAX Trailer - Tiefbett-Auflieger erweitert Produktpalette KH KIPPER - Flexibler Dreiseitenaufbau Goldhofer - gelungene Premiere für Seitenträgerbrücke bei Kraftdragarna

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BAUSTELLENEINRICHTUNG . BEKLEIDUNG . 3M - zwei Modelle für die Kommunikation im Lärm ALUCA - mehr Nutzlast durch Aluminium Leichtbau BauWatch - Intelligente Videoüberwachung auf der Völklinger Hütte Snickers Workwear - Neue Generation von Arbeitshosen

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AK TUELLES . MIETEPLUS - Kooperation von Baumaschinenvermietern Conworld - virtuelle Baustellen simulieren DEKRA/Baggerado - Maschinenführer für einen Tag Wirtgen - zwei Deutschland-Premieren SMP - Präsentation von Anbaugeräten CHRISTOPHEL - mit fünf Anlagen in Neumünster Connect2Mobile - App zur Leistungserfassung

97 98 98 99 99 100 101

IMPRESSUM .

96

IM TREFFPUNKT FINDEN .

103

FIRMEN A-Z

102

Dieser Ausgabe liegen Beilagen folgender Unternehmen bei: VairRes GmbH . Mörtlbauer GmbH . Deltabloc Deutschland GmbH

Besuchen Sie unsere neue Website: www.treffpunkt-bau.com

0 8 -0 9 .2 0 15 . TREFFPUNKT BAU

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Die Medienmarke DAS MAGAZIN

1 Titel: Treffpunkt.Bau 2 Kurzcharakteristik: Treffpunkt.Bau ist ein Magazin für Entscheider der Baumaschinen-Branche. Wir informieren das Fachpublikum über aktuelle Branchenereignisse, Veranstaltungen und Events. Fachbeiträge aus den Bereichen Baumaschinenkonstruktion, technische Alleinstellungsmerkmale und Baumaschinenvorstellungen sowie Autorenbeiträge und Interessensarbeit von Verbänden ergänzen das Themenspektrum. 3 Zielgruppe: Bauhauptgewerbe 70%, Baumaschinenhändler 15%, Hersteller von Baumaschinen 15% 4 Erscheinungsweise: 9 Ausgaben jährlich 5 Heftformat: DIN A4 Format 210 x 297 mm 6 Jahrgang: 3. Jahrgang 7 Bezugspreis: Inland: 35,- Euro als Jahresabonnement (9 Ausgaben inkl. Versand zzgl. 7% MwSt) Ausland: 45,- Jahresabonnement (9 Ausgaben inkl. Versand) 8 Organ: 9 Mitgliedschaften: IVW angeschlossen 10 Verlag: MZ Mediaverlag GmbH Härtnagel 2, D-87439 Kempten Telefon +49 831/697 30 51-0 Telefax +49 831/697 30 51-50 E-Mail info@treffpunkt-bau.eu www.treffpunkt-bau.com 11 Herausgeber: Manfred Zwick mz@treffpunkt-bau.eu Bernd Mair bm@treffpunkt-bau.eu

MEDIADATEN

12 Anzeigen: 13 Redaktion:

Franz Nieberle David Kern Alexander Schugg Michael Schulte

fn@treffpunkt-bau.eu dk@treffpunkt-bau.eu as@treffpunkt-bau.eu ms@treffpunkt-bau.eu

Gloria Schaffarczyk

gs@treffpunkt-bau.eu

14 Magazin-Layout:

Karin Kern

kk@treffpunkt-bau.eu

15 Umfangs-Analyse = 7 Ausgaben, Nov. 2014 - Juli 2015 Gesamtumfang:

588 Seiten = 100%

Redaktionsteil

389 Seiten = 66%

Anzeigenteil

199 Seiten = 34%

Einhefter Beilagen 16 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils

4 Seiten =

2%

4 Seiten =

2%

389 Seiten = 100%

„Live-Dabei“-Reportagen beim Hersteller

62 Seiten = 15,9%

„Live-Dabei“-Reportagen beim Handel und Bauunternehmer

29 Seiten = 7,5%

„Live-Dabei“-Messenachberichte

38 Seiten = 9,8%

Vorstellungen neuer Baumaschinen & Fahrzeuge

57 Seiten = 14,7%

Autorenbeiträge

17 Seiten = 4,4%

Vorstellungen neuer Anbaugeräte und Zubehör

51 Seiten = 13,1%

Einsatzberichte

35 Seiten = 9,0%

Bau-Nutzfahrzeuge

33 Seiten = 8,5%

Schalung, Gerüste und Baustelleneinrichtung

25 Seiten = 6,4%

OEM-Erstausrüster und Verschleißteile

27 Seiten = 6,9%

Newspoint/ Aktuelles

15 Seiten = 3,9%

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T

Termin & Themenplan DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

Ausgabe ET: Themen

Messen

2

08.02.16

12.01.-16.01.2016 Swissbau Basel

Februar

RS / AS:

20.01.16

 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung,  Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik  Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader  Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau  Autobahn-, Straßen- und Wegebau  Kanal- und Rohrleitungsbau  Baustelleneinrichtung, Raumsysteme  Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung  Wartung, Pflege, Wintereinsatz  Versicherungen, Finanzierung, Unternehmensführung  Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger, Transporter/ Ladungssicherung  Auto-, Aufbau- und Ladekrane  Betonbau, Schalung, Gerüste

23.02.-26.02.2016 45. VDBUM-Großseminar Willingen 23.02.-25.02.2016 BetonTage Neu-Ulm 25.02.-26.02.2016 GeoTHERM Offenburg

3

07.03.16

März

RS / AS:

17.02.16

4

05.04.16

11.04.-17.04.2016 BAUMA München

April

RS / AS:

15.03.16

25.04.-27.04.2016 USETEC Karlsruhe

08.03.-10.03.2016

LogiMAT Stuttgart BAUMA VORSCHAU

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BAUMA HAUPTAUSGABE Sonderteil IFAT

e

Nachles


Termin & Themenplan DAS MAGAZIN

5/6

06.06.16

Mai-Juni

RS / AS:

17.05.16

MEDIADATEN

BAUMA NACHBERICHTERSTATTUNG USETEC NACHLESE

Doppel ausgabe

7

11.07.16

Juli

RS / AS: 21.06.16

IFAT

NACHLESE

T

11.04.-17.04.2016 BAUMA München 25.04.-27.04.2016 USETEC Karlsruhe 30.05.-03.06.2016 IFAT München 31.05.-03.06.2016 CEMAT 2016

Sonderteil

w know ho am bau

Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader Tiefbaumaschinen, Spezialtiefbaumaschinen Kanal- und Rohrleitungsbau Autobahn-, Straßen- und Wegebau Baustelleneinrichtung, Raumsysteme Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung AT- und Turmdrehkrane Teleskopen Hubarbeitsbühnen, Hebetechnik Material- und Personenaufzüge Betonbau, Schalung, Gerüste  Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger, Transporter/ Ladungssicherung

26.05.-18.05.2016 Technische Kontakt Tage TKD.nl in Almere Niederlande 28.06.-30.06.2016 Hillhead Buxton UK

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Termin & Themenplan DAS MAGAZIN

Ausgabe ET: Themen

8/9

05.09.16

August/September RS / AS: 17.08.16

Doppel ausgabe

10

10.10.16

Oktober

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RS / AS: 20.09.16

HAUPTAUSGABE  GaLaBau IAA Nutzfahrzeuge Nordbau

 GaLaBau, Pflaster- und Wegebau  Kompaktmaschinen, Bagger, Lader, Dumper, Anbaugeräte  Nutzfahrzeuge, LKWs, Aufbaukrane, Tieflader/ Anhänger, Mulden, Trailer  Spezialfahrzeuge, Ladungssicherung  Motoren, Filter, Abgasnachbehandlung, Bereifung, Getriebe, Achsen  Antriebstechnik: Laufwerke  Kommunalfahrzeuge  Transporter/ Ladungssicherung  Spezialfahrzeuge, Ladungssicherung  Komponenten, Verschleißteile, OEM und Maschinenausrüstungen  Instandsetzung  Sonderteil Winterdienstgeräte

NACHLESE  GaLaBau  IAA Nutzfahrzeuge  Nordbau

 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung  Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik  Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader  Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau  Kanal- und Rohrleitungsbau  Autobahn-, Straßen- und Wegebau  Baustelleneinrichtung, Raumsysteme  Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung  Betonbau, Schalung, Gerüste  Werkzeuge/ Kleingeräte  Nutzfahrzeuge, LKWs, Aufbaukrane, Tieflader/ Anhänger, Transporter/ Ladungssicherung

MEDIADATEN

T

Messen 07.09.-11.09.2016 Nordbau Neumünster 14.09.-17.09.2016 GaLaBau Nürnberg 22.09.-29.09.2016 IAA Nutzfahrzeuge Hannover

11. - 13.10.2016 Intergeo Hamburg


Termin & Themenplan DAS MAGAZIN

11

14.11.16

November

RS / AS: 24.10.16

12/01

15.12.16

Dez 16/Jan 17

RS / AS:

30.11.16

Doppel ausgabe

 AT- und Turmdrehkrane  Teleskopen  Hubarbeitsbühnen, Hebetechnik  Material- und Personenaufzüge  Komponenten, Verschleißteile, OEM und Maschinenausrüstungen  Motoren, Filter, Bereifung, Getriebe, Achsen, Instandsetzung  Antriebstechnik: Laufwerke  Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger, Transporter/ Ladungssicherung  GaLaBau, Kompaktmaschinen, Bagger, Lader, Kleindumper, Anbaugeräte

MEDIADATEN

T

16.11.-17.11.2016 Schüttgut Basel

 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung  Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik  Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader  Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau  Autobahn-, Straßen- und Wegebau  Kanal- und Rohrleitungsbau  Baustelleneinrichtung, Raumsysteme  Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung  Wartung, Pflege, Wintereinsatz  Versicherungen, Finanzierung, Unternehmensführung  Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger, Transporter/ Ladungssicherung  Auto-, Aufbau- und Ladekrane

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Preisliste Nr. 2 gültig ab. 1. Januar 2015 DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

1

Grundpreis Anzeigen im Satzspiegel Breite x Höhe (mm)

randabfallende Anzeigen zzgl. 3 mm Beschnitt rundum

1-spaltig

42,5 x 130 hoch

55 x 146 hoch

2-spaltig 4-spaltig

90 x 65 quer 185 x 32 quer

102,5 x 81 quer 210 x 48 quer

1-spaltig 2-spaltig

42,5 x 265 hoch 90 x 130 hoch

55 x 297 hoch 102,5 x 146 hoch

4-spaltig

185 x 65 quer

210 x 81 quer

1/3 Seite

2-spaltig 4-spaltig

90 x 180 hoch 185 x 90 quer

1/2 Seite

2-spaltig 4-spaltig

2/3 Seite

Format 1/8 Seite

Spaltenzahl

s/w 2,50

P 4c 3,00

Preise s/w

4c

325,–

390,–

650,–

795,–

102,5 x 196 hoch 210 x 106 quer

900,–

1.080,–

90 x 265 hoch 185 x 130 quer

102,5 x 297 hoch 210 x 146 quer

1.325,–

1.590,–

3-spaltig 4-spaltig

137,5 x 235 hoch 185 x 175 quer

150 x 251 hoch 210 x 191 quer

1.882,50

2.115,–

3/4 Seite

3-spaltig 4-spaltig

137,5 x 265 hoch 185 x 200 hoch

150 x 297 hoch 210 x 216 hoch

2.160,–

2.385,–

1/1 Seite

4-spaltig

185 x 265

210 x 297

2.650,–

3.180,–

2/1 Seite

8-spaltig

2 x 185 x 265

2 x 210 x 297

5.300,–

6.360,–

1/4 Seite

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Preisliste Nr. 2 gültig ab. 1. Januar 2015 DAS MAGAZIN

2 Zuschläge: Titelseite 4/4 vollfarbig 210 x 160 mm zzgl. 3 mm 4.650,- Euro Platzierung: Umschlagseite 2 und 3: 3.350,- Euro netto 4. Umschlagseite: 3.550,- Euro netto Farbzuschläge: Kein Aufschlag auf in Euroskala dargestellte Farben Preise für HKS, Pantone oder Lackierungen auf Anfrage Formatzuschläge: Bei randabfallenden Motiven 10% Aufschlag auf den Basispreis. Beschnittzugabe 3 mm auf allen Seiten. Platzierungs- 10% Aufschlag auf seiten- oder themenverbind zuschläge: liche Platzierung.

3 Rabatte: bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem erscheinen der ersten Anzeige): Malstaffel: Mengenstaffel: 3 Anzeigen   6 % 2 Seiten 6 % 6 Anzeigen 12 % 4 Seiten 12 % 9 Anzeigen 20 % 6 Seiten 20 %

4 Stellen- / Stellenmarkt, Geschäftsverbindungen, Gelegenheits- & Gebrauchtmarkt u. Auktionen/ Versteigerungen Internetanzeige: schwarz/weiß-Anzeigen pro mm und Spalte 2,50 € Farbanzeigen pro mm und Spalte 3,50 € Bildanzeigen im Gebrauchtmarkt werden mit 20 % rabattiert. Chiffre-Gebühr: 10,– €

MEDIADATEN

P

5 Sonderwerbeformen: 5a Einhefter bis 170 g/ m² 2-seitig 2.850,– € 4-seitig 5.700,– € 6-seitig 8.550,– € 8-seitig 11.400,– € Einhefter werden rabattiert. Rabatte siehe »Merkblatt für Einhefter«. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden. 5b Beilagen lose eingelegt, maximale Größe 200 mm x 290 mm Preis pro Tsd. bis 25 g 185,– € alle weiteren 5 g pro Tsd. 10,– € 5c Aufgeklebte Postkarten Preis pro Tsd. 55,– € zzgl. des jeweiligen Postentgelts nicht rabattierbar, Preis gilt nicht für Warenproben. 5d Titelseitenstörer: B eidseitig bedruckter Störer am Bund der Titelseite verklebt inkl. Stanzform. Preis und Verfügbarkeit nach Anfrage 6 Beratung u. Buchung: Bernd Mair, Manfred Zwick, Franz Nieberle, David Kern, Alexander Schugg Tel +49 (0)831/697 30 51-0 7 Zahlungsbedingungen und Bankverbindung: Bank IBAN: DE89 733 200 73 00 232 080 40 BIC-/SWIFT Code HYVEDEMM428 Steuernummer: 127/132/90325 UST-Ident-Nr: DE 296 721 431 2% Skonto bis 7 Tage nach Rechnungsdatum möglich.

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Formate und technische Angaben DAS MAGAZIN

1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch, DIN A4 unbeschnitten: 216 mm breit und 303 mm hoch Satzspiegel:

185 mm breit x 265 mm hoch 4 Spalten á 42,5 mm Breite

4 Spalten Spaltenbreite 42,5 mm

Spaltenanzahl:

Text- u. Anzeigenspalten: 1. Spalte 42,5 mm, 2. Spalte 90 mm, 3. Spalte 137,5 mm, 4. Spalte 185 mm 2 Druck und Bindeverfahren: Bogenoffset, Klebebindung, produktionsfähige Vorlagen in 300 dpi Auflösung, gedruckt in Euroskala. Vorlagen (PDF) per Mail an: kk@treffpunkt-bau.eu 3 Datenübermittlung:

per E-Mail an kk@treffpunkt-bau.eu oder externer Upload wie z.B. wetransfer.com bei Rückfragen: +49 831/697 30 51-0

4 Datenformate: Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3 Daten. O ffene Daten (z.B. InDesign, Quark XPress usw. sind zu vermeiden. Mindestens muss die Datei druckfähig sein, d.h. alle verwendeten Schriften sind einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auflösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei telefonischer oder Text- und Auftragsübermittlung. Die Änderung oder Anfertigung entsprechender Druckunterlagen im Kundenauftrag erfolgt gegen Berechnung.

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MEDIADATEN

F

5 Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO), Sonderfarben sind in Absprache möglich. Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums (ICCColor Management) wird speziell auf die Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen. 6 Proof: Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www. fogra.org). Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. 7 Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen. 8 Gewährleistung: Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben kann der Verlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlerhafter Proofs. 9 Kontakt: Bernd Mair, Auftragsabwicklung: +49 831/697 30 51-0


F

Formate und technische Angaben DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

Randabfallende Anzeigen: Beschnitt rundum zzgl. 3 mm

Anzeigenbeispiele 1/8 hoch

1/8 quer

1/8 quer

1/4 hoch

1/4 hoch

B x H: 42,5 x 130 mm B x H: 55 x 146 mm

1/3 hoch

B x H: 90 x 65 mm

B x H: 185 x 32 mm

B x H: 185 x 65 mm

B x H: 210 x 48 mm

B x H: 42,5 x 265 mm B x H: 55 x 297 mm

B x H: 90 x 130 mm

B x H: 100 x 81 mm

B x H: 100 x 146 mm

B x H: 210 x 81 mm

1/3 quer

1/2 hoch

1/2 quer

2/3 hoch

2/3 quer

B x H: 90 x 180 mm B x H: 100 x 196 mm

B x H: 185 x 90 mm B x H: 210 x 106 mm

B x H: 90 x 265 mm B x H: 100 x 297 mm

B x H: 185 x 130 mm B x H: 210 x 146 mm

B x H: 137,5 x 235 mm B x H: 150 x 251 mm

B x H: 185 x 175 mm B x H: 210 x 191 mm

3/4 hoch

3/4 hoch

1/1 Seite

B x H: 137,5 x 265 mm B x H: 150 x 297 mm

B x H: 185 x 200 mm B x H: 210 x 216 mm

B x H: 185 x 265 mm B x H: 210 x 297 mm

linke Seite

1/4 quer

Sonderformat Juniorpage

rechte Seite

2/1 Seite: B x H: 2 x 198 x 265 mm je Seite 2/1 Seite: B x H: 2 x 210 x 297 mm

!

Beschnitt in der Mitte 3 mm, bei überlaufendem Motiv 5 mm Überlappung je Seite.

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Beihefter Formate und technische Angaben DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

Beihefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangabe vorzulegen. Beihefter (auch Einhefter genannt) müssen so gestaltet werden, dass sie als Werbung erkennbar sind, nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können und dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Die Platzierung von Beiheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Beihefter, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden.

Technische Angaben: Beihefter sind unbeschnitten anzuliefern. Mehrblättrige Beihefter müssen entsprechend gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Beihefters ist zu kennzeichnen. In der Art und Ausführung müssen Beihefter so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht erforderlich ist. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehrblättrigen Beiheftern muss der Beihefter zum Bund, also in Einsteckrichtung geschlossen sein. In allen anderen Fällen kann ein Erschwerniszuschlag berechnet werden.

Formate: unbeschnitten in mm Breite x Höhe 1 Blatt (= 2 Seiten) 216 x 305 2 Blatt (= 4 Seiten) 432 x 305 3 Blatt (= 6 Seiten) 620 x 305 4 Blatt (= 8 Seiten) = 2 x 2 Blatt Benötigte Anliefermenge: 7550 Exemplare

Versandanschrift: Eberl Print GmbH, Kirchplatz 6, Beihefter (=Einhefter) D-87509 Immenstadt im Allgäu

[  12  ]

Liefervermerk:

Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx/16 Lieferung: Frei Haus


Sonderwerbeformen DAS MAGAZIN

Beilagen: Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe. Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Platzierung erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend. Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Magazin aufgenommen Benötigte Auflage:

7.550 Exemplare

Anliefertermin:

bis 2 Tage nach dem Anzeigenschluss

Format:

Maximal 200 mm breit x 290 mm hoch

Anlieferadresse für Beilagen:

X-dialog Direktmarketing e.K. Unterwanger Straße 3, 87439 Kempten

Liefervermerk:

Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx/16

Lieferung:

Frei Haus

MEDIADATEN

Technische Angaben: Beilagen werden lose eingelegt. Sie müssen aus einem Stück bestehen und so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Verarbeitung entfällt. Erschwernisse bei der Verarbeitung und zusätzliche Arbeiten (z.B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbindlichen Musters zur Prüfung der Möglichkeiten von Verarbeitung und Versand angenommen werden. Sofern die Beilage aus mehreren Blättern besteht, muss sie zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein.

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Auflagen und Verbreitungsanalyse DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

1 Auflagenkontrolle: IVW angeschlossen 2 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe (Stand: 19. August 2015)

3.1 Verbreitung nach Postleitzonen:

Druckauflage 7500 Tatsächlich 7450 verbreitete Auflage (tvA): Einzelverkauf Messeexemplare Freistücke Abo

davon Ausland 425

87 215 7107 425 41

Rest-, Beleg- und 50 Archivexemplare:

PLZ

% Exemplare

Postleitzone 0

7

492

Postleitzone 1

8

562

Postleitzone 2

10

703

Postleitzone 3

9

632

Postleitzone 4

10

703

Postleitzone 5

10

703

Postleitzone 6

10

703

Postleitzone 7

12

843

Postleitzone 8

13

911

Postleitzone 9 Tatsächlich verbreitete Auflage tvA Inland

3 Geografische Verbreitungs-Analyse: Wirtschaftsraum

Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage %

Exemplare

Inland:

94,3 7025

Ausland:

5,70 425

davon Schweiz

2,75

davon Österreich

2,95

225

100,0

7450

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)

[  14  ]

200

Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage

11

773

100

7025


Empfänger-Struktur-Analyse DAS MAGAZIN

MEDIADATEN

3-E

Kurzfassung der Erhebungsmethode 1. Methode: Empfänger-Struktur Analyse durch Dateiauswertung 2. Grundgesamtheit tvA Inland

PLZ 2

3. Zeitraum der Aufstellung: August 2015 4. Durchführung der Untersuchung: Verlag

PLZ 3 + 4

PLZ 1

PLZ 5 PLZ 5

PLZ 0

PLZ 6

PLZ 7

PLZ 8 + 9

Anmerkung: Der Verlag greift auf ein Spektrum von 19.500 manuell selektierten Leseradressen zurück. Diese Zielkunden erhielten im Erstausgabejahr treffend zu Branche, Spezialgebiet, Gewerk und Aufschlüsselung ein Exemplar der Fachzeitschrift. Meist persönlich adressiert an Entscheider-Positionen wird themenkonform zum Redaktionsinhalt eine Zielgruppenerreichung von 7500 explizit ausgewählten Potentialkunden gewährleistet. Bereich

Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage

Bereich

%

Exemplare

Baumaschinenhandel und Vermietung

15

1058

Hochbau

10 705

Galabau

20 1410

Erd-, Tief- und Straßenbau

25

1762

Steinbrüche, Abbruch und Recycling

10

705

öffentliche Auftraggeber und Verbände

5

352

Hersteller von Baumaschinen/ Industrie

15

1058

Gesamt

100 7050

[  15  ]


Anzeigenpreise Online DAS MAGAZIN

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Onlinewerbung auf treffpunkt-bau.com Skyscraper Format

Breite x Höhe in Pixel

Preis in Euro

per Kalendermonat

200 x 400 200 x 600 200 x 800

340,360,650,-

Leaderboard oder Contentbanner 940 x 100

220,-

Skyscraper

Skyscraper

200x800

200x400

Leaderboard

Die Website treffpunkt-bau.com ist suchmaschinenoptimiert und wird aktiv auf verschiedenen Gebrauchtmaschinenportalen beworben. Das Layout der Website ist kompatibel mit Desktop-PCs, Tablet-PCs im Hoch- und Querformat sowie Smartphone-Displays (optimiert für mobile Endgeräte). Durch den nicht statischen Aufbau können auch individuell gestaltete Werbeflächen angeboten werden. Infos und Beratung unter:

+49 831/6 97 30 51-0

[  16  ]

940 x 100

Skyscraper

200x600


Allgemeine Geschäftsbedingungen DAS MAGAZIN

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Sonderwerbeformen, Einhefter, Beilagen, Digital- & Online-Werbemittel § Geltung, Ausschließlichkeit Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. Diese AGB gelten ergänzend dazu sinngemäß für Beilagen-Buchungen. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Mustersstücks welches eine Woche vor dem Redaktionsschluss im Verlag vorliegen muss angenommen. § Angebot, Vertragsschluss Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Ein Vertrag als Buchung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Dazu wird dem Kunden empfohlen die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und eine Gegenzeichnung oder eine Bestellung ana den Verlag zu bestätigen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Presse- oder Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen oder gefährdende Werbeinhalte enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen. § Vertragsabwicklung Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels im Insertionsjahr. Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig zur Verfügung an den Verlag. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD, E-Mail oder externen Uploaddiensten / FTP) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateiformaten zu übertragen, sprich mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Werbebotschaften, die mit offenen Dateien (das gilt insbesondere für: Corel Draw, Word, Publisher, Open Office-Versionen oder QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber

in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig die Möglichkeit und Empfehlung ein Farb-Proof bzw. ein Proof- oder. Messprotokoll als zusätzliche Sicherheit anzuliefern. Geschieht dies nicht, bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren, Torjanern oder Schadsoftware aller Art sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlagshaus weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung des Werbemittels als erteilt. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittebeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung beispielsweise mit dem Wort „Anzeige“ zu ergänzen. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. DemVerlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen. Aufträge können nur rechtzeitig, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige oder Werbeform zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen DAS MAGAZIN

Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste des MZ Mediaverlag zu entrichten. Werbeagenturen oder Unternehmen die dementsprechend Auftreten sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kunden-Nettopreis, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlässen. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter Unternehmen an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. § Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Einhefter, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive, sowie Werbemittel, die nach Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5­ 0 Tagen schriftlich nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Insertionsjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Insertionsjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten Werbeauftrag, wenn nicht anders vereinbart wurde. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Kalendermonate nach Ablauf des Insertionsjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, egal durch welchen Grund, so kann vom Verlag der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt

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MEDIADATEN

werden. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigenaufträge abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung beginnenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls keine verkaufte vorhanden, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete tvA) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 19 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom Vertrag zurücktreten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren ­14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. § Mängelgewährleistung Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten Seiten wird keine Gewähr geleistet. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen oder 10 Werktagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Ein nicht offensichtlicher Mangel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe reklamieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen


Allgemeine Geschäftsbedingungen DAS MAGAZIN

und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine Nacherfüllung verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 1­ 4 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei schadhaften der Veröffentlichungen keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Beiheftern = Einhefter, Beilagen oder Produkten mit Warenproben etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten. § Haftung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem Grund , sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung vertraglicher Pflichten oder gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie aus unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrlässig eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche sich aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

MEDIADATEN

§ Schadensminderungspflicht Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollten Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, so möge er den Verlag umgehend kontaktieren. Der Verlag sagt bereits nach telefonischer Kontaktaufnahme verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würde wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurück gewiesen werden. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. § Rechteeinräumung Der Auftraggeber garantiert der MZ Mediaverlag GmbH, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern. § Speicherung von Auftraggeber-Daten Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Auftraggeber-Daten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verlag ist soweit gesetzlich zulässig berechtigt, Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen weiterzuleiten, die sich mit der Erhebung und Auswertung dieser Informationen beschäftigen. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert. § Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags Kempten im Allgäu. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der MZ Mediaverlag GmbH Kempten (Allgäu).

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Wir bringen Ihre Themen auf den Punkt  DAS DAS MAGAZIN MAGAZIN

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MZ Mediaverlag GmbH Härtnagel 2 . 87439 Kempten Telefon +49 (0)8 31/6 97 30 51-0 Telefax +49 (0)8 31/6 97 30 51-50 Bernd Mair

Manfred Zwick

eMail info@treffpunkt-bau.eu

Geschäftsführer

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www.treffpunkt-bau.com

Michael Schulte

Gloria Schaffarczyk

Franz Nieberle

David Kern

Alexander Schugg

Chefredakteur

Redakteurin

Vertrieb | Redaktion

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